DE29711141U1 - Schilderpfosten - Google Patents
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- E01F—ADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
- E01F9/00—Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
- E01F9/60—Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs
- E01F9/604—Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs specially adapted for particular signalling purposes, e.g. for indicating curves, road works or pedestrian crossings
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Description
Bezeichnung: Schilderpfosten
Beschreibung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Schilderpfosten, insbesondere zur Trassierung von im Erdreich verlegten Versorgungsleitungen oder
dgl., wie bspw. Gasleitungen, zugehörige Schieber, Hydranten von Wasserleitungen, mit einer im Innenraum des
Schilderpfostens befestigten, eine Klemmplatte oder dgl. aufweisenden Meßstelleneinrichtung, wobei die Wandung des
Pfostens wenigstens eine mittels einer Abdeckplatte verschließbare Öffnung aufweist.
Derartige bekannte Schilderpfosten werden zur Trassierung von im Erdreich verlegten Versorgungsleitungen, aber auch zur
Kennzeichnung von Schiebern in den Versorgungsleitungen oder bspw. bei Hydranten im Wasserbereich eingesetzt. Die Pfosten
werden mit dem unteren, bevorzugt gespreizten Ende im Erdreich, bspw. durch Einbetonieren, verankert. Die Pfosten bestehen
üblicherweise aus einem schlagfesten und UV-beständigen PVC-Kunststoff, wobei der Pfosten in einem oberen Bereich eine
abgeplattete Fläche zur Anbringung eines Schildes mit Markierungen, Kennzeichnungen der jeweiligen
Versorgungsleitungen bzw. ihrer Bauteile aufweist. In dem freien Innenraum der Pfosten sind z. T. auch
Meßstelleneinrichtungen angeordnet, und zwar insbesondere dann, wenn in dem jeweiligen Bereich der Versorgungsleitung bspw.
eine Stromeinspeisung erforderlich ist oder etwa Kupplungen bzw. Isolierstücke vorhanden sind. Die Meßstelleneinrichtung
kann bspw. zur Überprüfung oder zur Ermittlung des kathodischen Korrosionsschutzes von Fehlstellen in der Isolierung der
Versorgungsleitungen dienen, indem der von den Fehlstellen abfließende Strom an der Meßstelle überprüft bzw. gemessen
wird. Die Meßstelleneinrichtung weist eine Klemmplatte auf mit Anschlußbuchsen, die über elektrische Anschlüsse, welche durch
den Innenraum des Pfostens zu der Versorgungsleitung führen, mit der Versorgungsleitung verbunden sind. An diese
Anschlußbuchsen kann nach Entfernen einer Abdeckplatte von dem Pfosten ein elektrisches Meßgerät angeschlossen werden, um die
erforderlichen Messungen durchzuführen.
Die Abdeckplatte für die in dem Schilderpfosten vorgesehene Öffnung ist bspw. mit einem als Drehverriegelungselement
ausgebildeten Verschlußelement an der Wandung des Schilderpfostens gesichert. Die Abdeckplatte liegt in
Verschlußstellung an der Außenwandung des Schilderpfostens außen an und trägt dementsprechend gegenüber der Außenwandung
des Rohres nach außen auf. Nachteilig hieran ist, daß Feuchtigkeit, Wasser und Staub durch den Randbereich der
Öffnung in das Innere des Schilderpfostens und damit an die Meßstellenanordnung bzw. die Klemmplatte gelangen können. Ein
weiterer Nachteil besteht darin, daß die vorstehenden Kanten der Abdeckplatte einer stärkeren Verwitterung ausgesetzt sind,
so daß die Abdeckplatten entweder häufiger gereinigt oder sogar ausgetauscht werden müssen. Nachteilig ist schließlich auch,
daß die Öffnung in dem Schilderpfosten recht klein ausgebildet ist, um die mechanische Stabilität des Schilderpfostens im
Bereich der Öffnung nicht zu stark zu reduzieren. Hierdurch ist jedoch das Arbeiten an der Klemmplatte bzw. das Anschließen
eines Datenspeichergerätes bzw. einer Meßeinrichtung äußerst schwierig. Dabei kann es sogar vorkommen, daß der die Messungen
durchführende Monteur die Meßeinrichtung an der Klemmplatte festbinden muß, um ein Hineinfallen des Meßgerätes in den
Innenraum des Schilderpfostens zu verhindern. Anderenfalls ist es nämlich erforderlich, den Schilderpfosten aufzuschneiden und
damit zu zerstören, um das in den Innenraum gefallene Meßgerät wiederzuerlangen. Schließlich besteht auch das Problem, daß ein
Anschließen der zu den Versorgungsleitungen führenden Kabel bei der Erstmontage des Schilderpfostens nur bei aus dem
Schilderpfosten entfernter Klemmplatte möglich ist. Nach dem
Anschließen der Kabel an der Versorgungsleitung ist dann die Klemmplatte der Meßeinrichtung vor Ort im Schilderpfosten zu
montieren, was äußerst umständlich und zeitraubend ist.
Desweiteren sind auch solche Schilderpfosten aus dem Stand der Technik bekannt, bei welchen ein Oberteil des Pfostens von dem
Unterteil abnehmbar ist, so daß die bspw. im Unterteil festgelegte Klemmplatte der Meßeinrichtung frei zugänglich ist.
Auch bei diesen Schilderpfosten erweist sich die Handhabung bei der Erstmontage wie auch bei dem Anschluß eines
Datenspeichergerätes bzw. einer Meßeinrichtung als umständlich. Zum einen weist das abnehmbare Oberteil des Schilderpfostens
ein nicht unerhebliches Gewicht auf, zum anderen ist es auch bei diesem Schilderpfosten erforderlich, daß die Klemmplatte
der Meßstelleneinrichtung vor der Installation des Pfostens zum Anschließen der zu den Versorgungsleitungen führenden Kabeln
entfernt und danach wieder in dem Innenraum des Schilderpfostens montiert werden muß.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Schilderpfosten mit den eingangs genannten
Merkmalen dahingehend weiterzubilden, daß ein Eindringen von Feuchtigkeit, Wasser und Staub in den Innenraum des Rohres
weitestgehend vermieden und die Handhabung bei der Installation des Pfostens bzw. bei dem Anschluß einer Meßeinrichtung
vereinfacht ist.
Diese Aufgabe wird bei dem Schilderpfosten mit den eingangs genannten Merkmalen im wesentlichen dadurch gelöst, daß
wenigstens in Teilbereichen des Randes der Öffnung, bevorzugt an der Innenwandung des Pfostens, Anschläge, Widerlager oder
dgl. angeordnet sind, welche in den Bereich der Öffnung hineinragen, und daß sich die Abdeckplatte in der
Verschlußposition unter bündigem Abschluß mit der Außenwandung des Pfostens an den Anschlägen, Widerlager oder dgl. abstützend
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in der Öffnung aufgenommen ist. Dadurch, daß im Bereich der
Berandung für die Zugangsöffnung zur Meßstelleneinrichtung eine Anschlagkante, ein Anschlag, ein Widerlager oder dgl.
vorgesehen ist, wobei diese Anschlagkante nach innen versetzt,
bevorzugt an der Innenwandung des Pfostens angeordnet ist, wird eine optimale Abdichtung, insbesondere gegen Feuchtigkeit,
Schlagregen und Staub durch die Abdeckplatte erzielt, da diese
praktisch vollständig in der Öffnung aufgenommen ist und bündig mit der Außenwandung des Pfostens abschließt.
Berandung für die Zugangsöffnung zur Meßstelleneinrichtung eine Anschlagkante, ein Anschlag, ein Widerlager oder dgl.
vorgesehen ist, wobei diese Anschlagkante nach innen versetzt,
bevorzugt an der Innenwandung des Pfostens angeordnet ist, wird eine optimale Abdichtung, insbesondere gegen Feuchtigkeit,
Schlagregen und Staub durch die Abdeckplatte erzielt, da diese
praktisch vollständig in der Öffnung aufgenommen ist und bündig mit der Außenwandung des Pfostens abschließt.
Dabei bietet es ich an, daß die Anschläge, Widerlager oder dgl. entlang der Längsränder der bevorzugt im wesentlichen
rechteckigen Öffnung angeordnet sind.
rechteckigen Öffnung angeordnet sind.
Zusätzlich oder alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Anschläge, Widerlager oder dgl. Anschlagkante entlang der
Querränder der bevorzugt im wesentlichen rechteckigen Öffnung
anzuordnen.
Querränder der bevorzugt im wesentlichen rechteckigen Öffnung
anzuordnen.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß im Bereich der Öffnung eine im Außendurchmesser an
den Innendurchmesser des Pfostens angepaßte Innenhülse mit
wenigstens einer Öffnung an der Innenwandung des Pfostens
befestigt ist, wobei die Öffnung der Innenhülse mit der Öffnung des Pfostens im wesentlichen zur Deckung kommt, aber
hinsichtlich Breite und/oder Höhe geringfügig verringerte
Abmessungen aufweist. Diese Innenhülse dient einerseits zur
mechanischen Verstärkung im Bereich der wenigstens einen
Öffnung in der Wandung des Schilderpfostens und bildet
andererseits dadurch, daß die Öffnung der Innenhülse etwas
geringere Abmessungen als die Öffnung in der Wandung des
Pfostens aufweist, Anschlagkanten, Widerlager oder dgl. für die Abdeckplatte, so daß die Abdeckplatte in der Öffnung der
Wandung des Schilderpfostens bündig mit dessen Außenwandung
abschließend aufgenommen ist.
den Innendurchmesser des Pfostens angepaßte Innenhülse mit
wenigstens einer Öffnung an der Innenwandung des Pfostens
befestigt ist, wobei die Öffnung der Innenhülse mit der Öffnung des Pfostens im wesentlichen zur Deckung kommt, aber
hinsichtlich Breite und/oder Höhe geringfügig verringerte
Abmessungen aufweist. Diese Innenhülse dient einerseits zur
mechanischen Verstärkung im Bereich der wenigstens einen
Öffnung in der Wandung des Schilderpfostens und bildet
andererseits dadurch, daß die Öffnung der Innenhülse etwas
geringere Abmessungen als die Öffnung in der Wandung des
Pfostens aufweist, Anschlagkanten, Widerlager oder dgl. für die Abdeckplatte, so daß die Abdeckplatte in der Öffnung der
Wandung des Schilderpfostens bündig mit dessen Außenwandung
abschließend aufgenommen ist.
Dabei ist nach einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die untere Umfangskante der Innenhülse hin zu der
Innenwandung des Pfostens abgeschrägt. Diese Abschrägung kann bspw. als eine Art konische Erweiterung des Innenraums der
Innenhülse im Bereich der unteren umfangskante ausgebildet
sein. Diese Maßnahme erweist sich insoweit als vorteilhaft, als das Einziehen der Kabel durch den Schilderpfosten hin zu der
Klemmplatte der Meßstelleneinrichtung erleichtert wird, da die Innenhülse aufgrund dieser Maßnahme im unteren Randbereich eine
stufige Kante aufweist.
Zur Erleichterung der Befestigung der Abdeckplatte in der Öffnung des Schilderpfostens weist die Abdeckplatte eine die
Wandung oder einen Anschlag hintergreifende Nase, Zunge oder dgl. sowie ein von außen betätigbares Verschlußelement auf. Das
Verschlußelement kann bspw. als eine Art Dreh- oder Schwenkriegel ausgebildet sein, der von außen mittels eines
Mehrkantbolzens oder dgl. schwenk- oder drehbar ist.
Von besonderem Vorteil weist der Schilderpfosten nach einer eigenständigen Ausgestaltung der Erfindung eine zweite Öffnung
in seiner Wandung auf, die im wesentlichen diametral zur ersten Öffnung angeordnet ist. Diese Maßnahme gelangt insbesondere in
Verbindung mit der Anordnung der Innenhülse an der Innenwandung des Pfostens zur Anwendung, die in diesem Fall natürlich auch
eine zweite Öffnung aufweist. Dabei sorgt die Innenhülse trotz der Anbringung zweier im wesentlichen diametral einander
gegenüberliegender Öffnungen in der Wandung des Schilderpfostens für eine ausreichende mechanische Stabilität
im Bereich der Öffnungen. Die Anbringung der Innenhülse kann bspw. durch Verkleben, Verschweißen, Verschrauben erfolgen.
Insbesondere bietet es sich dabei an, daß für die zweite Abdeckplatte entsprechend der ersten Öffnung vergleichbare
Anschläge oder dgl. vorgesehen sind, so daß die zweite Abdeckplatte in der Verschlußposition mit der Außenwandung des
Pfostens bündig abschließend den Bereich der zweiten Öffnung abdeckt.
Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, daß die zweite Abdeckplatte bevorzugt eine die Wandung oder einen Anschlag
hintergreifende Zunge, Nase oder dgl. sowie ein durch die erste Öffnung betätigbares zweites Verschlußelement aufweist.
Dadurch, daß die zweite Abdeckplatte nur nach dem Entfernen der ersten Abdeckplatte durch die erste Öffnung lösbar ist, bspw.
indem mittels eines Schraubendrehers oder dgl. Werkzeug das Verschlußelement betätigt wird, ist die Zugriffsmöglichkeit von
außen, um auf den Innenraum des Schilderpfahls Zugriff zu erlangen, reduziert. Somit ist lediglich das Verschlußelement
für die erste Abdeckplatte gegen unbefugten Zugriff auf den Innenraum des Schilderpfostens besonders zu sichern, da das
Verschlußelement der zweiten Abdeckplatte nur durch den Innenraum des Schilderpfostens, nicht aber von außen zu
betätigen ist.
Von Vorteil ist die Klemmplatte der Meßstelleneinrichtung im Innenraum des Pfostens an der Innenwandung des Pfostens oder
der Innenhülse fest installiert. Diese Maßnahme ist insoweit vorteilhaft, als die Klemmplatte bei Anbringung von zwei
Öffnungen in der Wandung des Schilderpfostens von beiden Seiten
zugänglich ist, so daß der Anschluß der zu den Versorgungsleitungen führenden elektrischen Leitungen erheblich
vereinfacht ist. Ein Lösen und Wiederanbringen der Klemmplatte, etwa bei der Erstmontage, ist somit nicht mehr erforderlich.
Dabei bietet es sich an, daß die Unterkante der Klemmplatte oberhalb des unteren Querrandes wenigstens einer der Öffnungen
angeordnet ist, so daß die Kabeleinführung durch den Schilderpfosten wesentlich erleichtert ist.
Bei allen anderen Ausführungsformen der Erfindung weist die im wesentlichen in axialer Richtung im Schilderpfosten befestigte
Klemmplatte im Querschnitt ein zu einer der Öffnungen weisendes U-Profil auf, wodurch die Stabilität der Klemmplatte erhöht
wird.
Erfindungsgemäß besitzt die Klemmplatte im unteren Bereich,
bspw. im Bereich der Unterkante bzw. im Bereich des unteren Querrandes einer oder beider Öffnungen, eine im wesentlichen
quer zur Längsachse des Pfostens weisende Abwinklung, bspw. einen Schenkel, die oder der sich bevorzugt über die lichte
Weite des Innenquerschnitts des Pfostens erstreckt. Durch diese Maßnahme ist vermieden, daß ein Meßgerät bzw. ein
Datenspeichergerät während der Messung in den Innenraum des
Pfostens hineinfallen kann. Die Abwinklung kann bspw. auch als Stellplätze für das Meßgerät benutzt werden.
Schließlich ist es nach der Erfindung vorgesehen, daß die Klemmplatte der Meßstelleneinrichtung eine Halterung für ein
Meßgerät, insbesondere eine am freien Ende der Abwinklung gebildete, nach oben stehende Nase aufweist. Hierdurch ist ein
sicherer Halt des Meßgerätes oder des Datenspeichers gewährleistet, so daß auch ein Herunterfallen bei geöffneter
Abdeckplatte auf den Boden ausgeschlossen ist.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten
Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von
ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbez iehung.
Es zeigen:
Figur 1 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Schilderpfostens in einer Vorderansicht,
Figur 2 einen Querschnitt durch den Schilderpfosten der Figur 1 im Bereich der Öffnung,
Figur 3 den Öffnungsbereich des Schilderpfostens mit
angesetzter Abdeckplatte in vergrößerter Darstellung, wobei durch strichpunktierte Linien die
Position der Innenhülse angedeutet ist und
Figur 4 einen Abschnitt des Schilderpfostens im Bereich der Öffnung mit abgenommener Abdeckplatte in
perspektivischer Darstellung.
Der in den Figuren dargestellte Schilderpfosten 10 dient zur Trassierung von im Erdreich verlegten Versorgungsleitungen. Der
Schilderpfosten 10 weist einen rohrförmigen Abschnitt auf und besitzt an seinem oberen Ende eine Abplattung, welche zur
Anbringung eines oder mehrerer Schilder dient. Im Innenraum 16 des Schilderpfostens 10 ist eine Meßstelleneinrichtung,
insbesondere eine Klemmplatte 9 befestigt. In der Wandung 17 des Pfostens 10, etwa in Höhe der Klemmplatte 9, ist eine erste
Öffnung 3 angeordnet, die mittels einer Abdeckplatte 4 verschließbar ist.
Wenigstens in Teilbereichen des Randes 8 der Öffnung 3 sind bevorzugt an der Innenwandung 18 des Pfostens 10 befestigte
Anschläge 1, Widerlager o. dgl. Anschlagskanten angeordnet. Diese Anschläge 1 ragen um ein geringes Maß in den Bereich der
Öffnung 3 hinein, so daß die Abdeckplatte 4 in der Verschlußposition bündig mit der Außenwandung 19 des Pfostens
10 abschließend, sich an den Anschlägen 1 abstützend in der Öffnung 3 aufgenommen ist. Dabei können die Anschläge 1 entlang
der Längsränder 20 und/oder der Querränder 21 der bevorzugt i. w. rechteckig ausgebildeten Öffnung 3 angeordnet sein.
Weiterhin ist der Wandung 17 des Pfostens 10 eine zweite Öffnung 13 vorgesehen, die i. w. diametral zur ersten Öffnung
angeordnet ist. Für die zweite Abdeckplatte 14 der zweiten Öffnung 13 sind wie bei der ersten Öffnung 3 Anschläge 1 oder
dgl. vorgesehen, so daß auch die zweite Abdeckplatte 14 in der Verschlußposition mit der Außenwandung 19 des Pfostens 10
bündig abschließt und den Bereich der zweiten Öffnung 13 abdeckt.
Im Bereich der Öffnungen 3, 13 ist eine im Außendurchmesser an den Innendurchmesser des Pfostens 10 angepaßte Innenhülse 7 mit
einer bzw. zwei Öffnungen 22 an der Innenwandung 18 des Pfostens 10 befestigt. Die eine oder zwei Öffnungen 22 der
Innenhülse 7 gelangen mit der oder den Öffnungen 3, 14 in der
Wandung 17 des Pfostens 10 i. w. zur Deckung, weisen aber hinsichtlich Breite und/oder Höhe geringfügig reduzierte
Abmessungen auf. Somit werden die Anschläge 1 durch den in die Öffnungen 3, 13 hineinragenden Umfangsrand der Öffnungen 22 der
Innenhülse 7 gebildet. Die untere Umfangskante 23 der Innenhülse 7 ist hin zur Innenwandung 18 des Pfostens 10
angeschrägt.
Die Abdeckplatten 4, 14 weisen jeweils eine die Wandung 17 oder einen Anschlag 1 hintergreifende Nase 24, Zunge o. dgl. sowie
ein von außen betätigbares Verschlußelement 5, 15 auf. Zur Betätigung des Verschlußelements 5 der ersten Abdeckplatte 4
ist bspw. in der Wandung der Abdeckplatte 4 ein Mehrkantbolzen 6 o. dgl. angeordnet, der mittels eines Werkzeuges verdrehbar
ist, so daß das Verschlußelement 5 bspw. durch Verschwenken oder Verdrehen gelöst und die Abdeckplatte 4 aus der Öffnung 3
entfernt werden kann. Auch die zweite Abdeckplatte 14 besitzt bevorzugt eine Nase 24, Zunge o. dgl., die die Wandung 17 bzw.
einen Anschlag 1 hintergreift. Desweiteren ist an der zweiten Abdeckplatte 14 ein zweites Verschlußelement 15 angeordnet,
welches durch die erste Öffnung 3 bei abgenommener Abdeckplatte 4 betätigbar ist. Hierzu kann bspw. an der Innenwand der
zweiten Abdeckplatte 14 ein mit dem zweiten Verschlußelement verbundener Bolzen mit einer Schlitzung 2 vorgesehen sein. Das
Verschlußelement 15 der zweiten Abdeckplatte 14 kann dann bspw. mittels eines durch die erste öffnung 3 geführten
Schraubendrehers betätigt werden.
Die Klemmplatte 9 der Meßstelleinrichtung ist im Innenraum 16 des Pfostens 10 an der Innenwandung 18 des Pfostens 10 oder der
Innenhülse 7 fest installiert, bspw. angeschraubt oder verklebt. Die Unterkante 11 der Klemmplatte 9 ist oberhalb des
unteren Querrandes 9 wenigstens einer der Öffnungen 3, 13 angeordnet. Die i. w. in axialer Richtung im Pfosten 10
befestigte Klemmplatte 9 weist im Querschnitt ein zu einer Öffnung 3, 13 weisendes U-Profil auf. Weiterhin besitzt die
Klemmplatte 9 im unteren Bereich, bspw. an der Unterkante 11 bzw. in Höhe des unteren Querrandes 21 der Öffnungen 3, 13,
eine i. w. quer zur Längsachse des Pfostens 10 weisende Abwinklung 12. Diese Abwinklung 12 erstreckt sich bevorzugt
über die lichte Weite des Innenquerschnitts des Pfostens 10 und schließt den Innenraum 16 des Pfostens 10 nach unten i. w. ab,
so daß keine Gegenstände in den unteren Teil des Pfostens 10 hineinfallen können.
Schließlich weist die Klemmplatte 9 der Meßstelleneinrichtung eine Halterung für das Meßgerät auf, welche durch eine am
freien Ende der Abwinklung 12 angeformte, nach oben stehende Nase 25 gebildet ist. Hierdurch ist ein sicherer Halt des
Meßgerätes oder des Datenspeichers gewährleistet, so daß auch
ein Herunterfallen bei geöffneter Abdeckplatte 4 auf den Boden ausgeschlossen ist.
Bezugszeichenliste
12
| 1 | Anschlag |
| 2 | Schlitzung |
| 3 | - Öffnung |
| 4 | - Abdeckplatte |
| 5 | - Verschlußelement |
| 6 | Mehrkantbolzen |
| 7 | Innenhülse |
| 8 | - Rand |
| 9 | Klemmplatte |
| 10 | Schilderpfosten |
| 11 | - Kante |
| 12 | Abwinklung |
| 13 | Öffnung |
| 14 | - Abdeckplatte |
| 15 | Verschlußelement |
| 16 | Innenraum |
| 17 | Wandung |
| 18 | - Innenwandung |
| 19 | Außenwandung |
| 20 | Längsrand |
| 21 | Querrand |
| 22 | - Öffnung |
| 23 | Umfangskante |
| 24 | Nase |
| 25 | Nase |
Claims (14)
1. Schilderpfosten (10), insbesondere zur Trassierung von im
Erdreich verlegten Versorgungsleitungen oder dgl., wie bspw. Gasleitungen, zugehörige Schieber, Hydranten von
Wasserleitungen, mit einer im Innenraum (16) des Schilderpfostens (10) befestigten, eine Klemmplatte (9)
oder dgl. aufweisenden Meßstelleneinrichtung, wobei die Wandung (17) des Pfostens (10) wenigstens eine mittels
einer Abdeckplatte (4, 14) verschließbare Öffnung (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens in
Teilbereichen des Randes (8) der Öffnungen (3), bevorzugt an der Innenwandung (18) des Pfostens (10) Anschläge (1),
Widerlager oder dgl. angeordnet sind, welche in den Bereich der Öffnung (3) hineinragen, und daß sich die Abdeckplatte
(4) in der Verschlußposition unter bündigem Abschluß mit der Außenwandung (19) des Pfostens (10) an den Anschlägen
(1), Widerlager oder dgl. abstützend in der Öffnung (3) aufgenommen ist.
2. Schilderpfosten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (1), Widerlager oder dgl. entlang der
Längsränder (2 0) der bevorzugt im wesentlichen rechteckigen Öffnung (3) angeordnet sind.
3. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (1), Widerlager
oder dgl. entlang der Querränder (21) der bevorzugt im wesentlichen rechteckigen Öffnung (3) angeordnet sind.
4. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Öffnung (3) eine im Außendurchmesser an den Innendurchmesser des Pfostens
(10) angepaßte Innenhülse (7) mit wenigstens einer Öffnung (22) an der Innenwandung (18) des Pfostens (10) befestigt
ist, wobei die Öffnung (22) der Innenhülse (7) mit der
Öffnung (3) des Pfostens (10) im wesentlichen zur Deckung kommt, aber hinsichtlich Breite und/oder Höhe geringfügig
verringerte Abmessungen aufweist.
5. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die untere
Umfangskante (23) der Innenhülse (7) hin zu der Innenwandung (18) des Pfostens (10) abgeschrägt ist.
6. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte (4) eine die
Wandung (17) oder einen Anschlag (1) hintergreifende Nase (24), Zunge oder dgl. sowie ein von außen betätigbares
Verschlußelement (5) aufweist.
7. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wandung (17) des
Pfostens (10) eine zweite von einer zugeordneten Abdeckplatte (14) verschließbare Öffnung (13) vorgesehen
ist, die i. w. diametral zur ersten Öffnung (3) angeordnet ist.
8. Schilderpfosten nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß für die zweite Abdeckplatte (14) entsprechend der ersten Öffnung (3) vergleichbare Anschläge (1) oder dgl.
vorgesehen sind, so daß die zweite Abdeckplatte (14) in der Verschlußposition mit der Außenwandung (19) des Pfostens
(10) bündig abschließend den Bereich der zweiten Öffnung (13) abdeckt.
9. Schilderpfosten nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Abdeckplatte (14) bevorzugt eine die Wandung (17) oder einen Anschlag (1)
hintergreifende Zunge, Nase (24) oder dgl. sowie ein durch
die erste Öffnung (3) betätigbares zweites Verschlußelement
(15) aufweist.
10. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Klemmplatte (9) der
Meßstelleneinrichtung im Innenraum (16) des Pfostens (10), an der Innenwandung (18) des Pfostens (10) oder der
Innenhülse (7) fest installiert ist.
11. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterkante (11) der
Klemmplatte (9) oberhalb des unteren Querrandes (21) wenigstens einer der Öffnungen (3, 13) angeordnet ist.
12. Schilderpfosten nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die im wesentlichen in axialer
Richtung im Schilderpfosten (10) befestigte Klemmplatte (9) im Querschnitt ein zu einer Öffnung (3, 13) weisendes U-Profil
aufweist.
13. Schilderpfosten nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmplatte (9) im unteren Bereich
eine i. w. quer zur Längsachse des Pfostens (10) weisende Abwinklung (12), bspw. einen Schenkel, besitzt, die oder
der sich bevorzugt über die lichte Weite des Innenquerschnitts des Pfostens (10) erstreckt.
14. Schilderpfosten nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmplatte (9) der
Meßstelleinrichtung eine Halterung für ein Meßgerät, insbesondere eine am freien Ende der Abwinklung (12)
gebildete, nach oben stehende Nase (2 5) aufweist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29711141U DE29711141U1 (de) | 1997-04-11 | 1997-06-26 | Schilderpfosten |
| DE29806576U DE29806576U1 (de) | 1997-04-11 | 1998-04-13 | Schilderpfosten mit Meßstelleinrichtung |
| DE19816110A DE19816110C2 (de) | 1997-04-11 | 1998-04-13 | Schilderpfosten mit Meßstelleneinrichtung |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29706569 | 1997-04-11 | ||
| DE29711141U DE29711141U1 (de) | 1997-04-11 | 1997-06-26 | Schilderpfosten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29711141U1 true DE29711141U1 (de) | 1997-08-14 |
Family
ID=8038867
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29711141U Expired - Lifetime DE29711141U1 (de) | 1997-04-11 | 1997-06-26 | Schilderpfosten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29711141U1 (de) |
Citations (8)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1058725B (de) * | 1957-08-07 | 1959-06-04 | Pintsch Bamag Ag | Einbaukasten fuer rohrfoermige Lichtmaste |
| DE2004107B2 (de) * | 1970-01-30 | 1972-12-07 | Benteler Werke AG, Werk Neuhaus, 4794 Schloß Neuhaus | Deckelplatte aus stahl zum verschliessen einer im sockelabschnitt eines lichtmastes aus stahlrohr angeordneten montageoeffnung |
| DE2321126A1 (de) * | 1972-04-27 | 1973-10-31 | Pric Inc | Vorrichtung zur befestigung eines ersten wandelementes an einem zweiten wandelement |
| DE7525617U (de) * | 1975-08-13 | 1976-01-22 | Fa. Dipl.-Ing. Dr. Ernst Vogelsang, 4352 Herten | Schilderpfahl |
| DE8030145U1 (de) * | 1979-11-28 | 1981-05-07 | Hunter Douglas Industries B.V., Rotterdam | Hohler lichtmast aus leichtmetall |
| DE8712599U1 (de) * | 1987-09-18 | 1987-10-29 | Mekusint Metall- und Kunststofftechnik GmbH, 8027 Neuried | Schilderpfosten mit Meßstelleinrichtung |
| DE8804961U1 (de) * | 1988-02-22 | 1988-06-23 | Hellux Leuchten GmbH, 3014 Laatzen | Poller |
| DE9204361U1 (de) * | 1992-03-31 | 1992-07-02 | 2K Kempe & Klaus GmbH, O-6841 Moxa | Versorgungs- und Entsorgungspoller |
-
1997
- 1997-06-26 DE DE29711141U patent/DE29711141U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (8)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1058725B (de) * | 1957-08-07 | 1959-06-04 | Pintsch Bamag Ag | Einbaukasten fuer rohrfoermige Lichtmaste |
| DE2004107B2 (de) * | 1970-01-30 | 1972-12-07 | Benteler Werke AG, Werk Neuhaus, 4794 Schloß Neuhaus | Deckelplatte aus stahl zum verschliessen einer im sockelabschnitt eines lichtmastes aus stahlrohr angeordneten montageoeffnung |
| DE2321126A1 (de) * | 1972-04-27 | 1973-10-31 | Pric Inc | Vorrichtung zur befestigung eines ersten wandelementes an einem zweiten wandelement |
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| DE9204361U1 (de) * | 1992-03-31 | 1992-07-02 | 2K Kempe & Klaus GmbH, O-6841 Moxa | Versorgungs- und Entsorgungspoller |
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