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DE19816110C2 - Schilderpfosten mit Meßstelleneinrichtung - Google Patents

Schilderpfosten mit Meßstelleneinrichtung

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DE19816110C2
DE19816110C2 DE19816110A DE19816110A DE19816110C2 DE 19816110 C2 DE19816110 C2 DE 19816110C2 DE 19816110 A DE19816110 A DE 19816110A DE 19816110 A DE19816110 A DE 19816110A DE 19816110 C2 DE19816110 C2 DE 19816110C2
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opening
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Guenter Oster
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G A KETTNER GmbH
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Abstract

Es wird ein Schilderpfosten (10), insbesondere zur Trassierung von im Erdreich verlegten Versorgungsleitungen oder dgl., wie beispielsweise Gasleitungen, zugehörige Schieber, Hydranten von Wasserleitungen, beschrieben, mit einer im Innenraum (16) des Schilderpfostens (10) befestigten, eine Klemmplatte (9) oder dgl. aufweisenden Meßstelleneinrichtung, wobei die Wandung (17) des Pfostens (10) wenigstens eine mittels einer Abdeckplatte (4, 14) verschließbare Öffnung (3, 13) aufweist. In der Wandung (17) des Pfostens (10) ist eine zweite von einer zugeordneten Abdeckplatte (14) verschließbare Öffnung (13) vorgesehen, die im wesentlichen diametral zur ersten Öffnung (3) angeordnet ist (Figur 2).

Description

Die Erfindung betrifft einen Schilderpfosten, insbesondere zur Trassierung von im Erdreich verlegten Versorgungsleitungen oder dgl., wie beispielsweise Gasleitungen, zugehörigen Schiebern, Hydranten von Wasserleitungen, mit einer im Innenraum des Schilderpfostens befestigten, eine Klemmplatte oder dgl. aufweisenden Meßstelleneinrichtung, wobei die Wandung des Pfostens wenigstens eine mittels einer Abdeckplatte verschließbare Öffnung aufweist.
Derartige, z. B. aus der DE-GMS 75 25 617 bekannte Schilderpfosten werden zur Trassierung von im Erdreich verlegten Versorgungsleitungen, aber auch zur Kennzeichnung von Schiebern in den Versorgungsleitungen oder beispielsweise bei Hydranten im Wasserbereich eingesetzt. Die Pfosten werden mit dem unteren, bevorzugt gespreizten Ende im Erdreich, beispielsweise durch Einbetonieren, verankert. Die Pfosten bestehen üblicherweise aus einem schlagfesten und UV- beständigen PVC-Kunststoff, wobei der Pfosten in einem oberen Bereich eine abgeplattete Fläche zur Anbringung eines Schildes mit Markierungen, Kennzeichnungen der jeweiligen Versorgungsleitungen beziehungsweise ihrer Bauteile aufweist. In dem freien Innenraum der Pfosten sind z. T. auch Meßstelleneinrichtungen angeordnet, und zwar insbesondere dann, wenn in dem jeweiligen Bereich der Versorgungsleitung beispielsweise eine Stromeinspeisung erforderlich ist oder etwa Kupplungen beziehungsweise Isolierstücke vorhanden sind. Die Meßstelleneinrichtung kann beispielsweise zur Überprüfung oder zur Ermittlung des kathodischen Korrosionsschutzes von Fehlstellen in der Isolierung der Versorgungsleitungen dienen, indem der von den Fehlstellen abfließende Strom an der Meßstelle überprüft beziehungsweise gemessen wird. Die Meßstelleneinrichtung weist eine Klemmplatte auf mit Anschlußbuchsen, die über elektrische Anschlüsse, welche durch den Innenraum des Pfostens zu der Versorgungsleitung führen, mit der Versorgungsleitung verbunden sind. An diese Anschlußbuchsen kann nach Entfernen einer Abdeckplatte von dem Pfosten ein elektrisches Meßgerät angeschlossen werden, um die erforderlichen Messungen durchzuführen.
Die Abdeckplatte für die in dem Schilderpfosten vorgesehene Öffnung ist beispielsweise mit einem als Drehverriegelungselement ausgebildeten Verschlußelement an der Wandung des Schilderpfostens gesichert. Die Abdeckplatte liegt in Verschlußstellung an der Außenwandung des Schilderpfostens außen an und trägt dementsprechend gegenüber der Außenwandung des Rohres nach außen auf. Nachteilig hieran ist, daß Feuchtigkeit, Wasser und Staub durch den Randbereich der Öffnung in das Innere des Schilderpfostens und damit an die Meßstellenanordnung beziehungsweise die Klemmplatte gelangen können. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die vorstehenden Kanten der Abdeckplatte einer stärkeren Verwitterung ausgesetzt sind, so daß die Abdeckplatten entweder häufiger gereinigt oder sogar ausgetauscht werden müssen. Ein wesentlicher Nachteil ist auch, daß die Öffnung in dem Schilderpfosten recht klein ausgebildet ist, um die mechanische Stabilität des Schilderpfostens im Bereich der Öffnung nicht zu stark zu reduzieren. Hierdurch ist jedoch das Arbeiten an der Klemmplatte beziehungsweise das Anschließen eines Datenspeichergerätes beziehungsweise einer Meßeinrichtung äußerst schwierig. Dabei kann es sogar vorkommen, daß der die Messungen durchführende Monteur die Meßeinrichtung an der Klemmplatte festbinden muß, um ein Hineinfallen des Meßgerätes in den Innenraum des Schilderpfostens zu verhindern. Anderenfalls ist es nämlich erforderlich, den Schilderpfosten aufzuschneiden und damit zu zerstören, um das in den Innenraum gefallene Meßgerät wiederzuerlangen. Ein weiteres Problem besteht auch darin, daß ein Anschließen der zu den Versorgungsleitungen führenden Kabel bei der Erstmontage des Schilderpfostens nur bei aus dem Schilderpfosten entfernter Klemmplatte möglich ist. Nach dem Anschließen der Kabel an der Versorgungsleitung ist dann die Klemmplatte der Meßeinrichtung vor Ort im Schilderpfosten zu montieren, was äußerst umständlich und zeitraubend ist.
Desweiteren ist aus dem Stand der Technik nach der DE 83 02 565 U1 ein Schilderpfosten bekannt, bei welchem ein Oberteil des Pfostens von dem Unterteil abnehmbar ist, so daß die im Unterteil festgelegte Klemmplatte der Meßeinrichtung frei zugänglich ist. Auch bei diesen Schilderpfosten erweist sich die Handhabung bei der Erstmontage wie auch bei dem Anschluß eines Datenspeichergerätes beziehungsweise einer Meßeinrichtung als umständlich. Zum einen weist das abnehmbare Oberteil des Schilderpfostens ein nicht unerhebliches Gewicht auf, zum anderen ist es auch bei diesem Schilderpfosten erforderlich, daß die Klemmplatte der Meßstelleneinrichtung vor der Installation des Pfostens zum Anschließen der zu den Versorgungsleitungen führenden Kabeln entfernt und danach wieder in dem Innenraum des Schilderpfostens montiert werden muß.
Aus der DE 295 20 912 U1 ist ein Schilderpfahl mit einem Kunststoffrohr bekannt, welcher drei längs des Rohres übereinander angeordnete, verschließbare Öffnungen aufweist. Dabei ist eine Öffnung einem Telefonterminal, die zweite einem Meßstellenterminal und die dritte einem Schaltterminal zugeordnet. Auch bei diesem bekannten Meßstellenpfosten ist nur eine begrenzte Zugänglichkeit zu den einzelnen Terminals gegeben.
Schließlich ist in der DE 87 12 599 U1 ein Schilderpfosten mit Meßstelleneinrichtung beschrieben, welcher ein Rohrunterteil, einen in dessen oberes Ende eingesteckten und damit verbundenen Rohrverbindungsstutzen und ein auf den gegenüber dem Rohrunterteil vorstehenden Abschnitt des Verbindungsstutzens aufsteckbares Rohroberteil aufweist. In dem Rohrverbindungsstutzen ist eine Isolierklemmplatte der Meßstelleneinrichtung angeordnet, welche durch eine Aussparung im Rohrverbindungsstutzen zugänglich ist. Das Rohroberteil weist ebenfalls ein in der Größe dieser Aussparung vorgesehenes Fenster auf. Für die Durchführung von Messungen wird das Rohroberteil gegenüber dem Rohrunterteil verdreht, bis die Ausschnitte in dem Rohrverbindungsstutzen und dem Rohroberteil zur Deckung gelangen und dadurch die Meßstelleneinrichtung zugänglich wird. Anschließend wird das Rohroberteil in eine Schließstellung zurückgedreht, in welcher die Wandung des Rohroberteils den Ausschnitt in dem Rohrverbindungsstück überdeckt. Nachteilig hierbei ist wiederum die begrenzte Zugänglichkeit zur Isolierklemmplatte der Meßstelleneinrichtung.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Schilderpfosten mit den eingangs genannten Merkmalen dahingehend weiterzubilden, daß die Handhabung bei der Installation des Pfostens beziehungsweise bei dem Anschluß einer Meßeinrichtung oder dgl. vereinfacht ist.
Diese Aufgabe wird bei dem Schilderpfosten mit den eingangs genannten Merkmalen im wesentlichen dadurch gelöst, daß in der Wandung des Pfostens eine zweite von einer zugeordneten Abdeckplatte verschließbare Öffnung vorgesehen ist, die im wesentlichen diametral zur ersten Öffnung angeordnet ist.
Durch diese Maßnahme ist die Handhabung bei der Erstmontage wie auch bei dem Anschluß eines Datenspeichergerätes beziehungsweise einer Meßeinrichtung erheblich erleichtert, da der Monteur durch die beiden diametralen Öffnungen nach Entfernen der Abdeckplatten Zugang zu der Klemmplatte beziehungsweise Meßstelleinrichtung hat.
Insbesondere wird der Anschluß der zu den Versorgungsleitungen führenden elektrischen Leitungen erheblich vereinfacht. Weiterhin ist ein Lösen und Wiederanbringen, beispielsweise der Klemmplatte, etwa bei der Erstmontage, nicht mehr erforderlich.
Nach einer ersten besonderen Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, daß der Schilderpfosten im Bereich der Öffnungen eine Verstärkung aufweist, wodurch eine ausreichende Stabilität des Pfostens trotz der zwei diametral gegenüberliegenden Öffnungen erreicht ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß im Bereich der Öffnungen eine im Außendurchmesser an den Innendurchmesser der Pfostens angepaßte, ebenfalls Öffnungen aufweisende Innenhülse an der Innenwandung des Pfostens befestigt ist, wobei die Öffnungen der Innenhülse mit den Öffnungen des Pfostens im wesentlichen zur Deckung kommen. Die Anbringung dieser Innenhülse ist wesentliche Voraussetzung dafür, daß der Schilderpfosten mit zwei im wesentlichen diametral einander gegenüberliegenden Öffnungen versehen wird, da die Innenhülse die mit der Anbringung der beiden diametralen Öffnungen einhergehende Schwächung der mechanischen Stabilität des Schilderpfostens weitestgehend kompensiert.
Die Anbringung der Innenhülse an der Innenwandung des Pfostens kann beispielsweise durch Verkleben, Verschweißen, Verschrauben oder dergleichen erfolgen.
Alternativ kann die Verstärkung des Schilderpfostens im Bereich der Öffnungen auch durch seitlich an der Klemmplatte gebildete Stege, Laschen, Rippen oder dergleichen Wandungsabschnitte erreicht werden, welche an der Innenwandung der zwischen den Öffnungen verbleibenden Stege des Pfostens zumindest bereichsweise anliegen. Bei dieser Ausführungsform kann auf den Einsatz einer Innenhülse verzichtet werden, wobei trotzdem eine ausreichende Stabilität des Pfostens gewährleistet ist. Bei dieser Ausführungsform bildet die Klemmplatte mit den Wandungsabschnitten praktisch eine Innenhülse.
Nach einer Weiterbildung können die Wandungsabschnitte an der Klemmplatte mit den zugeordneten Stegen des Pfostens verbunden, beispielsweise verklebt, verschraubt oder vernietet sein.
Auch kann es sich nach der Erfindung empfehlen, die Klemmplatte selbst mit einer Verstärkung, Versteifung oder dergleichen zu versehen.
Nach einer anderen Ausgestaltung der Erfindung sind wenigstens in Teilbereichen des Randes der Öffnungen bevorzugt an der Innenwandung des Pfostens, Anschläge, Widerlager oder dergleichen angeordnet, welche in den Bereich der Öffnungen hineinragen, wobei die Abdeckplatten in der Verschlußposition unter bündigem Abschluß mit der Außenwandung des Pfostens an den Anschlägen oder dergleichen sich abstützend in den Öffnungen aufgenommen sind.
Dabei bietet es sich an, daß die Anschläge, Widerlager oder dergleichen entlang der Längsränder der bevorzugt im wesentlichen rechteckigen Öffnungen angeordnet sind.
Zusätzlich oder alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Anschläge, Widerlager oder dergleichen Anschlagkanten entlang der Querränder der bevorzugt im wesentlichen rechteckigen Öffnungen anzuordnen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen die Öffnungen der Innenhülse unter Bildung der Anschläge im Vergleich zu den Öffnungen in der Wandung des Pfostens hinsichtlich Breite und/oder Höhe geringfügig verringerte Abmessungen auf. Somit dient die Innenhülse nicht nur der mechanischen Verstärkung des Schilderpfostens im Bereich der diametralen Öffnungen, sondern bildet auch Anschlagkanten beziehungsweise Widerlager für die Abdeckplatten, so daß diese in den Öffnungen der Wandung des Schilderpfostens bündig mit dessen Außenwandung abschließend aufgenommen sind. Durch diese Maßnahme wird eine optimale Abdichtung, insbesondere gegen Feuchtigkeit, Schlagregen und Staub durch die Abdeckplatten erzielt, da diese praktisch vollständig in der Öffnung der Wandung des Pfostens aufgenommen sind und bündig mit der Außenwandung des Pfostens abschließen.
Dabei ist nach einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die untere Umfangskante der Innenhülse zu der Innenwandung des Pfostens hin abgeschrägt. Diese Abschrägung kann beispielsweise als eine Art konische Erweiterung des Innenraums der Innenhülse im Bereich der unteren Umfangskante ausgebildet sein. Diese Maßnahme erweist sich insoweit als vorteilhaft, als das Einziehen der Kabel durch den Schilderpfosten hin zu der Klemmplatte der Meßstelleneinrichtung erleichtert wird, da die Innenhülse aufgrund dieser Maßnahme im unteren Randbereich keine stufige Kante aufweist.
Zur Erleichterung der Befestigung der Abdeckplatte in der Öffnung des Schilderpfostens weist die Abdeckplatte eine die Wandung oder einen Anschlag hintergreifende Nase, Zunge oder dgl. sowie ein von außen betätigbares Verschlußelement auf. Das Verschlußelement kann beispielsweise als eine Art Dreh- oder Schwenkriegel ausgebildet sein, der von außen mittels eines Mehrkantbolzens oder dgl. schwenk- oder drehbar ist.
Insbesondere bietet es sich dabei an, daß für die zweite Abdeckplatte identische Anschläge wie bei der ersten Öffnung vorgesehen sind, so daß auch die zweite Abdeckplatte in der Verschlußposition mit der Außenwandung des Pfostens bündig abschließend den Bereich der zweiten Öffnung abdeckt.
Dabei hat es sich nach einer eigenständigen Ausführungsform der Erfindung als vorteilhaft erwiesen, daß die zweite Abdeckplatte ein durch die erste Öffnung betätigbares zweites Verschlußelement aufweist, welches bevorzugt als eine die Wandung des Schilderpfostens oder einen Anschlag hintergreifende Zunge, Nase oder dgl. ausgebildet ist. Dadurch, daß die zweite Abdeckplatte nur nach dem Entfernen der ersten Abdeckplatte durch die erste Öffnung lösbar ist, beispielsweise indem mittels eines Schraubendrehers oder dgl. Werkzeug das Verschlußelement betätigt wird, ist die Zugriffsmöglichkeit von außen, um auf den Innenraum des Schilderpfahls Zugriff zu erlangen, reduziert. Somit ist lediglich das Verschlußelement für die erste Abdeckplatte gegen unbefugten Zugriff auf den Innenraum des Schilderpfostens besonders zu sichern, da das Verschlußelement der zweiten Abdeckplatte nur durch den Innenraum des Schilderpfostens, nicht aber von außen zu betätigen ist.
Von Vorteil ist die Klemmplatte der Meßstelleneinrichtung im Innenraum des Pfostens an der Innenwandung des Pfostens oder der Innenhülse fest installiert. Diese Maßnahme bietet sich auch insoweit an, als die Klemmplatte bei Anbringung von zwei Öffnungen in der Wandung des Schilderpfostens von beiden Seiten zugänglich ist, so daß der Anschluß der zu den Versorgungsleitungen führenden elektrischen Leitungen erheblich vereinfacht ist. Ein Lösen und Wiederanbringen der Klemmplatte, etwa bei der Erstmontage, ist somit nicht mehr erforderlich.
Dabei bietet es sich weiterhin an, daß die Unterkante der Klemmplatte oberhalb des unteren Querrandes wenigstens einer der Öffnungen angeordnet ist, so daß die Kabeleinführung durch den Schilderpfosten wesentlich erleichtert ist.
Bei allen anderen Ausführungsformen der Erfindung besitzt die im wesentlichen in axialer Richtung im Schilderpfosten befestigte Klemmplatte im Querschnitt ein zu einer der Öffnungen weisendes U-Profil, wodurch die Stabilität der Klemmplatte erhöht wird.
Erfindungsgemäß besitzt die Klemmplatte im unteren Bereich, beispielsweise im Bereich der Unterkante beziehungsweise im Bereich des unteren Querrandes einer oder beider Öffnungen, eine im wesentlichen quer zur Längsachse des Pfostens weisende Abwinklung, beispielsweise einen Schenkel, die oder der sich bevorzugt über die lichte Weite des Innenquerschnitts des Pfostens erstreckt. Durch diese Maßnahme ist vermieden, daß ein Meßgerät beziehungsweise ein Datenspeichergerät während der Messung in den Innenraum des Pfostens hineinfallen kann. Die Abwinklung kann beispielsweise auch als Stellplatz für das Meßgerät benutzt werden.
Schließlich ist es nach der Erfindung vorgesehen, daß die Klemmplatte der Meßstelleneinrichtung eine Halterung für ein Meßgerät, insbesondere eine am freien Ende der Abwinklung gebildete, nach oben stehende Nase aufweist. Hierdurch ist ein sicherer Halt des Meßgerätes oder des Datenspeichers gewährleistet, so daß auch ein Herunterfallen bei geöffneter Abdeckplatte auf den Boden ausgeschlossen ist.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Schilderpfostens in einer Vorderansicht,
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Schilderpfosten der Fig. 1 im Bereich der Öffnungen,
Fig. 3 den Öffnungsbereich des Schilderpfostens mit angesetzter Abdeckplatte in vergrößerter Darstellung, wobei durch strichlierte Linien die Position der Innenhülse angedeutet ist,
Fig. 4 einen Abschnitt des Schilderpfostens im Bereich der Öffnungen mit abgenommener Abdeckplatte in einer perspektivischen Darstellung,
Fig. 5 ein Ausschnitt eines Schilderpfostens nach einer weiteren Ausführungsform, in einer perspektivischen Darstellung,
Fig. 6 eine Vorderansicht des Schilderpfostens gemäß Fig. 5 und
Fig. 7 einen Querschnitt durch den Schilderpfosten längs der Schnittlinie A-A gemäß Fig. 6.
Der in den Figuren dargestellte Schilderpfosten 10 dient zur Trassierung von im Erdreich verlegten Versorgungsleitungen. Der Schilderpfosten 10 weist einen rohrförmigen Abschnitt auf und besitzt an seinem oberen Ende eine Abplattung, welche zur Anbringung eines oder mehrerer Schilder dient. Im Innenraum 16 des Schilderpfostens 10 ist eine Meßstelleneinrichtung, insbesondere eine Klemmplatte 9 befestigt. In der Wandung 17 des Pfostens 10, etwa in Höhe der Klemmplatte 9, ist eine erste Öffnung 3 angeordnet, die mittels einer Abdeckplatte 4 verschließbar ist. Diametral zur ersten Öffnung 3 ist in der Wandung des Pfostens eine zweite Öffnung 13 vorgesehen, welche ebenfalls mittels einer Abdeckplatte 14 verschließbar ist.
Im Bereich der Öffnungen 3, 13 ist eine im Außendurchmesser an den Innendurchmesser des Pfostens 10 angepaßte Innenhülse 7 mit zwei Öffnungen 22 an der Innenwandung 18 des Pfostens 10 befestigt. Die Öffnungen 22 der Innenhülse 7 gelangen mit den Öffnungen 3, 13 in der Wandung 17 des Pfostens 10 im wesentlichen zur Deckung, weisen aber hinsichtlich Breite und/oder Höhe geringfügig reduzierte Abmessungen auf. Hierdurch werden die durch den in die Öffnungen 3, 13 hineinragenden Umfangsrand der Öffnungen 22 der Innenhülse 7 Anschläge 1 gebildet, so daß die Abdeckplatten 4, 14 in der Verschlußposition bündig mit der Außenwandung 19 des Pfostens 10 abschließend, sich an den Anschlägen 1 abstützend in der Öffnung 3 aufgenommen sind. Dabei können die Anschläge 1 entlang der Längsränder 20 und/oder der Querränder 21 der bevorzugt im wesentlichen rechteckig ausgebildeten Öffnung 3 beziehungsweise 13 angeordnet sein. Die untere Umfangskante 23 der Innenhülse 7 ist zur Innenwandung 18 des Pfostens 10 hin angeschrägt.
Die Abdeckplatten 4, 14 weisen jeweils eine die Wandung 17 oder einen Anschlag 1 hintergreifende Nase 24, Zunge oder dergleichen sowie ein von außen betätigbares Verschlußelement 5, 15 auf. Zur Betätigung des Verschlußelements 5 der ersten Abdeckplatte 4 ist beispielsweise in der Wandung der Abdeckplatte 4 ein Mehrkantbolzen 6 oder dergleichen angeordnet, der mittels eines Werkzeuges verdrehbar ist, so daß das Verschlußelement 5 beispielsweise durch Verschwenken oder Verdrehen gelöst und die Abdeckplatte 4 aus der Öffnung 3 entfernt werden kann.
Auch die zweite Abdeckplatte 14 besitzt bevorzugt eine Nase 24, Zunge oder dergleichen, die die Wandung 17 beziehungsweise einen Anschlag 1 hintergreift. Desweiteren ist an der zweiten Abdeckplatte 14 ein zweites Verschlußelement 15 angeordnet, welches durch die erste Öffnung 3 bei abgenommener Abdeckplatte 4 betätigbar ist. Hierzu kann beispielsweise an der Innenwand der zweiten Abdeckplatte 14 ein mit dem zweiten Verschlußelement 15 verbundener Bolzen mit einer Schlitzung 2 vorgesehen sein. Das Verschlußelement 15 der zweiten Abdeckplatte 14 kann dann beispielsweise mittels eines durch die erste Öffnung 3 geführten Schraubendrehers betätigt werden.
Die Klemmplatte 9 der Meßstelleinrichtung ist im Innenraum 16 des Pfostens 10 an der Innenwandung 18 des Pfostens 10 oder der Innenhülse 7 fest installiert, beispielsweise angeschraubt oder verklebt. Die Unterkante 11 der Klemmplatte 9 ist oberhalb des unteren Querrandes 9 wenigstens einer der Öffnungen 3, 13 angeordnet. Die im wesentlichen in axialer Richtung im Pfosten 10 befestigte Klemmplatte 9 weist im Querschnitt ein zu einer Öffnung 3, 13 weisendes U-Profil auf. Weiterhin besitzt die Klemmplatte 9 im unteren Bereich, beispielsweise an der Unterkante 11 beziehungsweise in Höhe des unteren Querrandes 21 der Öffnungen 3, 13, eine im wesentlichen quer zur Längsachse des Pfostens 10 weisende Abwinklung 12. Diese Abwinklung 12 erstreckt sich bevorzugt über die lichte Weite des Innenquerschnitts des Pfostens 10 und schließt den Innenraum 16 des Pfostens 10 nach unten im wesentlichen ab, so daß keine Gegenstände in den unteren Teil des Pfostens 10 hineinfallen können.
Die Klemmplatte 9 der Meßstelleneinrichtung weist eine Halterung für das Meßgerät auf, welche durch eine am freien Ende der Abwinklung 12 angeformte, nach oben stehende Nase 25 gebildet ist. Hierdurch ist ein sicherer Halt des Meßgerätes oder des Datenspeichers gewährleistet, so daß auch ein Herunterfallen bei geöffneter Abdeckplatte 4 auf den Boden ausgeschlossen ist.
Die Fig. 5 bis 7 zeigen eine weitere Ausführungsform eines Schilderpfostens mit einer Meßstelleneinrichtung, wobei die der Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 4 entsprechenden Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, so daß insoweit auf eine Beschreibung im einzelnen verzichtet werden kann. Anstelle einer Innenhülse 7 zur Stabilisierung des Schilderpfostens 10 im Bereich der Öffnungen 3, 13 sind an der Klemmplatte 9 seitliche Laschen beziehungsweise Wandungsabschnitte 26 gebildet, welche an der Innenwandung 18 des Pfostens 10 beziehungsweise an der Innenseite der zwischen den Öffnungen 3, 13 verbleibenden Stege 8 des Pfostens 10 zumindest bereichsweise anliegen. Zusätzlich sind die Wandungsabschnitte 26 mit den Stegen 8 verbunden, beispielsweise durch Verkleben oder Verschrauben. Auch sollte gegenüber der Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 4 die Klemmplatte 9 selbst verstärkt sein, wie dies in Fig. 7 angedeutet ist.
Bezugszeichenliste
1
- Anschlag
2
- Schlitzung
3
- Öffnung
4
- Abdeckplatte
5
- Verschlußelement
6
- Mehrkantbolzen
7
- Innenhülse
8
- Steg
9
- Klemmplatte
10
- Schilderpfosten
11
- Unterkante
12
- Abwinklung
13
- Öffnung
14
- Abdeckplatte
15
- Verschlußelement
16
- Innenraum
17
- Wandung
18
- Innenwandung
19
- Außenwandung
20
- Längsrand
21
- Querrand
22
- Öffnung
23
- Umfangskante
24
- Nase
25
- Nase
26
- Wandungsabschnitt
27
- Steg

Claims (18)

1. Schilderpfosten (10), insbesondere zur Trassierung von im Erdreich verlegten Versorgungsleitungen oder dgl., wie beispielsweise Gasleitungen, zugehörigen Schiebern, Hydranten von Wasserleitungen, mit einer im Innenraum (16) des Schilderpfostens (10) befestigten, eine Klemmplatte (9) oder dgl. aufweisenden Meßstelleneinrichtung, wobei die Wandung (17) des Pfostens (10) wenigstens eine mittels einer Abdeckplatte (4, 14) verschließbare Öffnung (3, 13) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wandung (17) des Pfostens (10) eine zweite von einer zugeordneten Abdeckplatte (14) verschließbare Öffnung (13) vorgesehen ist, die im wesentlichen diametral zur ersten Öffnung (3) angeordnet ist.
2. Schilderpfosten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er im Bereich der Öffnungen (3, 13) eine Verstärkung aufweist.
3. Schilderpfosten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkung durch eine im Außendurchmesser an den Innendurchmesser des Pfostens (10) angepaßte, an der Innenwandung (18) des Pfostens (10) befestigte Innenhülse (7) mit Öffnungen (22) gebildet ist, die mit den Öffnungen (3, 13) des Pfostens (10) im wesentlichen zur Deckung kommen.
4. Schilderpfosten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkung durch seitlich an der Klemmplatte (9) angeordnete Stege, Laschen, Rippen oder dergleichen Wandungsabschnitte (26) gebildet ist, welche an der Innenwandung (18) der zwischen den Öffnungen (3, 13) verbleibenden Stege (8) des Pfostens (10) zumindest bereichsweise anliegen.
5. Schilderpfosten nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandungsabschnitte (26) mit den zugeordneten Stegen (8) des Pfostens (10) verbunden, beispielsweise verklebt, verschraubt oder vernietet sind.
6. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmplatte (9) eine Verstärkung aufweist.
7. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens in Teilbereichen des Randes (8) der Öffnungen (3, 13), bevorzugt an der Innenwandung (18) des Pfostens (10), Anschläge (1), Widerlager oder dgl. angeordnet sind, welche in den Bereich der Öffnungen (3, 13) hineinragen, und daß die Abdeckplatten (4, 14) in der Verschlußposition unter bündigem Abschluß mit der Außenwandung (19) des Pfostens (10) an den Anschlägen (1), Widerlager oder dgl. sich abstützend in der Öffnung (3) aufgenommen sind.
8. Schilderpfosten nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (1), Widerlager oder dgl. entlang der Längsränder (20) der bevorzugt im wesentlichen rechteckigen Öffnungen (3, 13) angeordnet sind.
9. Schilderpfosten nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (1), Widerlager oder dgl. entlang der Querränder (21) der bevorzugt im wesentlichen rechteckigen Öffnung (3) angeordnet sind.
10. Schilderpfosten nach Anspruch 3 und einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (22) der Innenhülse (7) unter Bildung der Anschläge (1) im Vergleich zu den Öffnungen (3, 13) des Pfostens (10) hinsichtlich Breite und/oder Höhe geringfügig verringerte Abmessungen aufweisen.
11. Schilderpfosten nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die untere Umfangskante (23) der Innenhülse (7) zu der Innenwandung (18) des Pfostens (10) hin abgeschrägt ist.
12. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte (4) der ersten Öffnung (3) eine die Wandung (17) oder einen Anschlag (1) hintergreifende Nase (24), Zunge oder dgl. sowie ein von außen betätigbares Verschlußelement (5) aufweist.
13. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Abdeckplatte (14) ein durch die erste Öffnung (3) betätigbares zweites Verschlußelement (15) aufweist, welches bevorzugt als eine die Wandung (17) oder einen Anschlag (1) hintergreifende Zunge, Nase (24) oder dgl. ausgebildet ist.
14. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Klemmplatte (9) der Meßstelleneinrichtung im Innenraum (16) des Pfostens (10), an der Innenwandung (18) des Pfostens (10) oder der Innenhülse (7) fest installiert ist.
15. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterkante (11) der Klemmplatte (9) oberhalb des unteren Querrandes (21) wenigstens einer der Öffnungen (3, 13) angeordnet ist.
16. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die im wesentlichen in axialer Richtung im Schilderpfosten (10) befestigte Klemmplatte (9) im Querschnitt ein zu einer Öffnung (3, 13) weisendes U- Profil aufweist.
17. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmplatte (9) im unteren Bereich eine im wesentlichen quer zur Längsachse des Pfostens (10) weisende Abwinklung (12), beispielsweise einen Schenkel, besitzt, die oder der sich bevorzugt über die lichte Weite des Innenquerschnitts des Pfostens (10) erstreckt.
18. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmplatte (9) der Meßstelleinrichtung eine Halterung für ein Meßgerät, insbesondere eine am freien Ende der Abwinklung (12) gebildete, nach oben stehende Nase (25) aufweist.
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