DE19816110C2 - Schilderpfosten mit Meßstelleneinrichtung - Google Patents
Schilderpfosten mit MeßstelleneinrichtungInfo
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Abstract
Es wird ein Schilderpfosten (10), insbesondere zur Trassierung von im Erdreich verlegten Versorgungsleitungen oder dgl., wie beispielsweise Gasleitungen, zugehörige Schieber, Hydranten von Wasserleitungen, beschrieben, mit einer im Innenraum (16) des Schilderpfostens (10) befestigten, eine Klemmplatte (9) oder dgl. aufweisenden Meßstelleneinrichtung, wobei die Wandung (17) des Pfostens (10) wenigstens eine mittels einer Abdeckplatte (4, 14) verschließbare Öffnung (3, 13) aufweist. In der Wandung (17) des Pfostens (10) ist eine zweite von einer zugeordneten Abdeckplatte (14) verschließbare Öffnung (13) vorgesehen, die im wesentlichen diametral zur ersten Öffnung (3) angeordnet ist (Figur 2).
Description
Die Erfindung betrifft einen Schilderpfosten, insbesondere zur
Trassierung von im Erdreich verlegten Versorgungsleitungen oder
dgl., wie beispielsweise Gasleitungen, zugehörigen Schiebern,
Hydranten von Wasserleitungen, mit einer im Innenraum des
Schilderpfostens befestigten, eine Klemmplatte oder dgl.
aufweisenden Meßstelleneinrichtung, wobei die Wandung des
Pfostens wenigstens eine mittels einer Abdeckplatte
verschließbare Öffnung aufweist.
Derartige, z. B. aus der DE-GMS 75 25 617 bekannte
Schilderpfosten werden zur Trassierung von im Erdreich
verlegten Versorgungsleitungen, aber auch zur Kennzeichnung von
Schiebern in den Versorgungsleitungen oder beispielsweise bei
Hydranten im Wasserbereich eingesetzt. Die Pfosten werden mit
dem unteren, bevorzugt gespreizten Ende im Erdreich,
beispielsweise durch Einbetonieren, verankert. Die Pfosten
bestehen üblicherweise aus einem schlagfesten und UV-
beständigen PVC-Kunststoff, wobei der Pfosten in einem oberen
Bereich eine abgeplattete Fläche zur Anbringung eines Schildes
mit Markierungen, Kennzeichnungen der jeweiligen
Versorgungsleitungen beziehungsweise ihrer Bauteile aufweist.
In dem freien Innenraum der Pfosten sind z. T. auch
Meßstelleneinrichtungen angeordnet, und zwar insbesondere dann,
wenn in dem jeweiligen Bereich der Versorgungsleitung
beispielsweise eine Stromeinspeisung erforderlich ist oder etwa
Kupplungen beziehungsweise Isolierstücke vorhanden sind. Die
Meßstelleneinrichtung kann beispielsweise zur Überprüfung oder
zur Ermittlung des kathodischen Korrosionsschutzes von
Fehlstellen in der Isolierung der Versorgungsleitungen dienen,
indem der von den Fehlstellen abfließende Strom an der
Meßstelle überprüft beziehungsweise gemessen wird. Die
Meßstelleneinrichtung weist eine Klemmplatte auf mit
Anschlußbuchsen, die über elektrische Anschlüsse, welche durch
den Innenraum des Pfostens zu der Versorgungsleitung führen,
mit der Versorgungsleitung verbunden sind. An diese
Anschlußbuchsen kann nach Entfernen einer Abdeckplatte von dem
Pfosten ein elektrisches Meßgerät angeschlossen werden, um die
erforderlichen Messungen durchzuführen.
Die Abdeckplatte für die in dem Schilderpfosten vorgesehene
Öffnung ist beispielsweise mit einem als
Drehverriegelungselement ausgebildeten Verschlußelement an der
Wandung des Schilderpfostens gesichert. Die Abdeckplatte liegt
in Verschlußstellung an der Außenwandung des Schilderpfostens
außen an und trägt dementsprechend gegenüber der Außenwandung
des Rohres nach außen auf. Nachteilig hieran ist, daß
Feuchtigkeit, Wasser und Staub durch den Randbereich der
Öffnung in das Innere des Schilderpfostens und damit an die
Meßstellenanordnung beziehungsweise die Klemmplatte gelangen
können. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die
vorstehenden Kanten der Abdeckplatte einer stärkeren
Verwitterung ausgesetzt sind, so daß die Abdeckplatten entweder
häufiger gereinigt oder sogar ausgetauscht werden müssen. Ein
wesentlicher Nachteil ist auch, daß die Öffnung in dem
Schilderpfosten recht klein ausgebildet ist, um die mechanische
Stabilität des Schilderpfostens im Bereich der Öffnung nicht zu
stark zu reduzieren. Hierdurch ist jedoch das Arbeiten an der
Klemmplatte beziehungsweise das Anschließen eines
Datenspeichergerätes beziehungsweise einer Meßeinrichtung
äußerst schwierig. Dabei kann es sogar vorkommen, daß der die
Messungen durchführende Monteur die Meßeinrichtung an der
Klemmplatte festbinden muß, um ein Hineinfallen des Meßgerätes
in den Innenraum des Schilderpfostens zu verhindern.
Anderenfalls ist es nämlich erforderlich, den Schilderpfosten
aufzuschneiden und damit zu zerstören, um das in den Innenraum
gefallene Meßgerät wiederzuerlangen. Ein weiteres Problem
besteht auch darin, daß ein Anschließen der zu den
Versorgungsleitungen führenden Kabel bei der Erstmontage des
Schilderpfostens nur bei aus dem Schilderpfosten entfernter
Klemmplatte möglich ist. Nach dem Anschließen der Kabel an der
Versorgungsleitung ist dann die Klemmplatte der Meßeinrichtung
vor Ort im Schilderpfosten zu montieren, was äußerst
umständlich und zeitraubend ist.
Desweiteren ist aus dem Stand der Technik nach der DE 83 02 565 U1
ein Schilderpfosten bekannt, bei welchem ein Oberteil des
Pfostens von dem Unterteil abnehmbar ist, so daß die im
Unterteil festgelegte Klemmplatte der Meßeinrichtung frei
zugänglich ist. Auch bei diesen Schilderpfosten erweist sich
die Handhabung bei der Erstmontage wie auch bei dem Anschluß
eines Datenspeichergerätes beziehungsweise einer Meßeinrichtung
als umständlich. Zum einen weist das abnehmbare Oberteil des
Schilderpfostens ein nicht unerhebliches Gewicht auf, zum
anderen ist es auch bei diesem Schilderpfosten erforderlich,
daß die Klemmplatte der Meßstelleneinrichtung vor der
Installation des Pfostens zum Anschließen der zu den
Versorgungsleitungen führenden Kabeln entfernt und danach
wieder in dem Innenraum des Schilderpfostens montiert werden
muß.
Aus der DE 295 20 912 U1 ist ein Schilderpfahl mit einem
Kunststoffrohr bekannt, welcher drei längs des Rohres
übereinander angeordnete, verschließbare Öffnungen aufweist.
Dabei ist eine Öffnung einem Telefonterminal, die zweite einem
Meßstellenterminal und die dritte einem Schaltterminal
zugeordnet. Auch bei diesem bekannten Meßstellenpfosten ist nur
eine begrenzte Zugänglichkeit zu den einzelnen Terminals
gegeben.
Schließlich ist in der DE 87 12 599 U1 ein Schilderpfosten mit
Meßstelleneinrichtung beschrieben, welcher ein Rohrunterteil,
einen in dessen oberes Ende eingesteckten und damit verbundenen
Rohrverbindungsstutzen und ein auf den gegenüber dem
Rohrunterteil vorstehenden Abschnitt des Verbindungsstutzens
aufsteckbares Rohroberteil aufweist. In dem
Rohrverbindungsstutzen ist eine Isolierklemmplatte der
Meßstelleneinrichtung angeordnet, welche durch eine Aussparung
im Rohrverbindungsstutzen zugänglich ist. Das Rohroberteil
weist ebenfalls ein in der Größe dieser Aussparung vorgesehenes
Fenster auf. Für die Durchführung von Messungen wird das
Rohroberteil gegenüber dem Rohrunterteil verdreht, bis die
Ausschnitte in dem Rohrverbindungsstutzen und dem Rohroberteil
zur Deckung gelangen und dadurch die Meßstelleneinrichtung
zugänglich wird. Anschließend wird das Rohroberteil in eine
Schließstellung zurückgedreht, in welcher die Wandung des
Rohroberteils den Ausschnitt in dem Rohrverbindungsstück
überdeckt. Nachteilig hierbei ist wiederum die begrenzte
Zugänglichkeit zur Isolierklemmplatte der
Meßstelleneinrichtung.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe
zugrunde, einen Schilderpfosten mit den eingangs genannten
Merkmalen dahingehend weiterzubilden, daß die Handhabung bei
der Installation des Pfostens beziehungsweise bei dem Anschluß
einer Meßeinrichtung oder dgl. vereinfacht ist.
Diese Aufgabe wird bei dem Schilderpfosten mit den eingangs
genannten Merkmalen im wesentlichen dadurch gelöst, daß in der
Wandung des Pfostens eine zweite von einer zugeordneten
Abdeckplatte verschließbare Öffnung vorgesehen ist, die im
wesentlichen diametral zur ersten Öffnung angeordnet ist.
Durch diese Maßnahme ist die Handhabung bei der Erstmontage wie
auch bei dem Anschluß eines Datenspeichergerätes
beziehungsweise einer Meßeinrichtung erheblich erleichtert, da
der Monteur durch die beiden diametralen Öffnungen nach
Entfernen der Abdeckplatten Zugang zu der Klemmplatte
beziehungsweise Meßstelleinrichtung hat.
Insbesondere wird der Anschluß der zu den Versorgungsleitungen
führenden elektrischen Leitungen erheblich vereinfacht.
Weiterhin ist ein Lösen und Wiederanbringen, beispielsweise der
Klemmplatte, etwa bei der Erstmontage, nicht mehr erforderlich.
Nach einer ersten besonderen Ausführungsform der Erfindung ist
es vorgesehen, daß der Schilderpfosten im Bereich der Öffnungen
eine Verstärkung aufweist, wodurch eine ausreichende Stabilität
des Pfostens trotz der zwei diametral gegenüberliegenden
Öffnungen erreicht ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht
darin, daß im Bereich der Öffnungen eine im Außendurchmesser an
den Innendurchmesser der Pfostens angepaßte, ebenfalls
Öffnungen aufweisende Innenhülse an der Innenwandung des
Pfostens befestigt ist, wobei die Öffnungen der Innenhülse mit
den Öffnungen des Pfostens im wesentlichen zur Deckung kommen.
Die Anbringung dieser Innenhülse ist wesentliche Voraussetzung
dafür, daß der Schilderpfosten mit zwei im wesentlichen
diametral einander gegenüberliegenden Öffnungen versehen wird,
da die Innenhülse die mit der Anbringung der beiden diametralen
Öffnungen einhergehende Schwächung der mechanischen Stabilität
des Schilderpfostens weitestgehend kompensiert.
Die Anbringung der Innenhülse an der Innenwandung des Pfostens
kann beispielsweise durch Verkleben, Verschweißen, Verschrauben
oder dergleichen erfolgen.
Alternativ kann die Verstärkung des Schilderpfostens im Bereich
der Öffnungen auch durch seitlich an der Klemmplatte gebildete
Stege, Laschen, Rippen oder dergleichen Wandungsabschnitte
erreicht werden, welche an der Innenwandung der zwischen den
Öffnungen verbleibenden Stege des Pfostens zumindest
bereichsweise anliegen. Bei dieser Ausführungsform kann auf den
Einsatz einer Innenhülse verzichtet werden, wobei trotzdem eine
ausreichende Stabilität des Pfostens gewährleistet ist. Bei
dieser Ausführungsform bildet die Klemmplatte mit den
Wandungsabschnitten praktisch eine Innenhülse.
Nach einer Weiterbildung können die Wandungsabschnitte an der
Klemmplatte mit den zugeordneten Stegen des Pfostens verbunden,
beispielsweise verklebt, verschraubt oder vernietet sein.
Auch kann es sich nach der Erfindung empfehlen, die Klemmplatte
selbst mit einer Verstärkung, Versteifung oder dergleichen zu
versehen.
Nach einer anderen Ausgestaltung der Erfindung sind wenigstens
in Teilbereichen des Randes der Öffnungen bevorzugt an der
Innenwandung des Pfostens, Anschläge, Widerlager oder
dergleichen angeordnet, welche in den Bereich der Öffnungen
hineinragen, wobei die Abdeckplatten in der Verschlußposition
unter bündigem Abschluß mit der Außenwandung des Pfostens an
den Anschlägen oder dergleichen sich abstützend in den
Öffnungen aufgenommen sind.
Dabei bietet es sich an, daß die Anschläge, Widerlager oder
dergleichen entlang der Längsränder der bevorzugt im
wesentlichen rechteckigen Öffnungen angeordnet sind.
Zusätzlich oder alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit,
die Anschläge, Widerlager oder dergleichen Anschlagkanten
entlang der Querränder der bevorzugt im wesentlichen
rechteckigen Öffnungen anzuordnen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
weisen die Öffnungen der Innenhülse unter Bildung der Anschläge
im Vergleich zu den Öffnungen in der Wandung des Pfostens
hinsichtlich Breite und/oder Höhe geringfügig verringerte
Abmessungen auf. Somit dient die Innenhülse nicht nur der
mechanischen Verstärkung des Schilderpfostens im Bereich der
diametralen Öffnungen, sondern bildet auch Anschlagkanten
beziehungsweise Widerlager für die Abdeckplatten, so daß diese
in den Öffnungen der Wandung des Schilderpfostens bündig mit
dessen Außenwandung abschließend aufgenommen sind. Durch diese
Maßnahme wird eine optimale Abdichtung, insbesondere gegen
Feuchtigkeit, Schlagregen und Staub durch die Abdeckplatten
erzielt, da diese praktisch vollständig in der Öffnung der
Wandung des Pfostens aufgenommen sind und bündig mit der
Außenwandung des Pfostens abschließen.
Dabei ist nach einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung die untere Umfangskante der Innenhülse zu der
Innenwandung des Pfostens hin abgeschrägt. Diese Abschrägung
kann beispielsweise als eine Art konische Erweiterung des
Innenraums der Innenhülse im Bereich der unteren Umfangskante
ausgebildet sein. Diese Maßnahme erweist sich insoweit als
vorteilhaft, als das Einziehen der Kabel durch den
Schilderpfosten hin zu der Klemmplatte der
Meßstelleneinrichtung erleichtert wird, da die Innenhülse
aufgrund dieser Maßnahme im unteren Randbereich keine stufige
Kante aufweist.
Zur Erleichterung der Befestigung der Abdeckplatte in der
Öffnung des Schilderpfostens weist die Abdeckplatte eine die
Wandung oder einen Anschlag hintergreifende Nase, Zunge oder
dgl. sowie ein von außen betätigbares Verschlußelement auf. Das
Verschlußelement kann beispielsweise als eine Art Dreh- oder
Schwenkriegel ausgebildet sein, der von außen mittels eines
Mehrkantbolzens oder dgl. schwenk- oder drehbar ist.
Insbesondere bietet es sich dabei an, daß für die zweite
Abdeckplatte identische Anschläge wie bei der ersten Öffnung
vorgesehen sind, so daß auch die zweite Abdeckplatte in der
Verschlußposition mit der Außenwandung des Pfostens bündig
abschließend den Bereich der zweiten Öffnung abdeckt.
Dabei hat es sich nach einer eigenständigen Ausführungsform der
Erfindung als vorteilhaft erwiesen, daß die zweite Abdeckplatte
ein durch die erste Öffnung betätigbares zweites
Verschlußelement aufweist, welches bevorzugt als eine die
Wandung des Schilderpfostens oder einen Anschlag
hintergreifende Zunge, Nase oder dgl. ausgebildet ist. Dadurch,
daß die zweite Abdeckplatte nur nach dem Entfernen der ersten
Abdeckplatte durch die erste Öffnung lösbar ist, beispielsweise
indem mittels eines Schraubendrehers oder dgl. Werkzeug das
Verschlußelement betätigt wird, ist die Zugriffsmöglichkeit von
außen, um auf den Innenraum des Schilderpfahls Zugriff zu
erlangen, reduziert. Somit ist lediglich das Verschlußelement
für die erste Abdeckplatte gegen unbefugten Zugriff auf den
Innenraum des Schilderpfostens besonders zu sichern, da das
Verschlußelement der zweiten Abdeckplatte nur durch den
Innenraum des Schilderpfostens, nicht aber von außen zu
betätigen ist.
Von Vorteil ist die Klemmplatte der Meßstelleneinrichtung im
Innenraum des Pfostens an der Innenwandung des Pfostens oder
der Innenhülse fest installiert. Diese Maßnahme bietet sich
auch insoweit an, als die Klemmplatte bei Anbringung von zwei
Öffnungen in der Wandung des Schilderpfostens von beiden Seiten
zugänglich ist, so daß der Anschluß der zu den
Versorgungsleitungen führenden elektrischen Leitungen erheblich
vereinfacht ist. Ein Lösen und Wiederanbringen der Klemmplatte,
etwa bei der Erstmontage, ist somit nicht mehr erforderlich.
Dabei bietet es sich weiterhin an, daß die Unterkante der
Klemmplatte oberhalb des unteren Querrandes wenigstens einer
der Öffnungen angeordnet ist, so daß die Kabeleinführung durch
den Schilderpfosten wesentlich erleichtert ist.
Bei allen anderen Ausführungsformen der Erfindung besitzt die
im wesentlichen in axialer Richtung im Schilderpfosten
befestigte Klemmplatte im Querschnitt ein zu einer der
Öffnungen weisendes U-Profil, wodurch die Stabilität der
Klemmplatte erhöht wird.
Erfindungsgemäß besitzt die Klemmplatte im unteren Bereich,
beispielsweise im Bereich der Unterkante beziehungsweise im
Bereich des unteren Querrandes einer oder beider Öffnungen,
eine im wesentlichen quer zur Längsachse des Pfostens weisende
Abwinklung, beispielsweise einen Schenkel, die oder der sich
bevorzugt über die lichte Weite des Innenquerschnitts des
Pfostens erstreckt. Durch diese Maßnahme ist vermieden, daß ein
Meßgerät beziehungsweise ein Datenspeichergerät während der
Messung in den Innenraum des Pfostens hineinfallen kann. Die
Abwinklung kann beispielsweise auch als Stellplatz für das
Meßgerät benutzt werden.
Schließlich ist es nach der Erfindung vorgesehen, daß die
Klemmplatte der Meßstelleneinrichtung eine Halterung für ein
Meßgerät, insbesondere eine am freien Ende der Abwinklung
gebildete, nach oben stehende Nase aufweist. Hierdurch ist ein
sicherer Halt des Meßgerätes oder des Datenspeichers
gewährleistet, so daß auch ein Herunterfallen bei geöffneter
Abdeckplatte auf den Boden ausgeschlossen ist.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten
der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Schilderpfostens in einer Vorderansicht,
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Schilderpfosten der
Fig. 1 im Bereich der Öffnungen,
Fig. 3 den Öffnungsbereich des Schilderpfostens mit
angesetzter Abdeckplatte in vergrößerter
Darstellung, wobei durch strichlierte Linien die
Position der Innenhülse angedeutet ist,
Fig. 4 einen Abschnitt des Schilderpfostens im Bereich der
Öffnungen mit abgenommener Abdeckplatte in einer
perspektivischen Darstellung,
Fig. 5 ein Ausschnitt eines Schilderpfostens nach einer
weiteren Ausführungsform, in einer perspektivischen
Darstellung,
Fig. 6 eine Vorderansicht des Schilderpfostens gemäß Fig.
5 und
Fig. 7 einen Querschnitt durch den Schilderpfosten längs
der Schnittlinie A-A gemäß Fig. 6.
Der in den Figuren dargestellte Schilderpfosten 10 dient zur
Trassierung von im Erdreich verlegten Versorgungsleitungen. Der
Schilderpfosten 10 weist einen rohrförmigen Abschnitt auf und
besitzt an seinem oberen Ende eine Abplattung, welche zur
Anbringung eines oder mehrerer Schilder dient. Im Innenraum 16
des Schilderpfostens 10 ist eine Meßstelleneinrichtung,
insbesondere eine Klemmplatte 9 befestigt. In der Wandung 17
des Pfostens 10, etwa in Höhe der Klemmplatte 9, ist eine erste
Öffnung 3 angeordnet, die mittels einer Abdeckplatte 4
verschließbar ist. Diametral zur ersten Öffnung 3 ist in der
Wandung des Pfostens eine zweite Öffnung 13 vorgesehen, welche
ebenfalls mittels einer Abdeckplatte 14 verschließbar ist.
Im Bereich der Öffnungen 3, 13 ist eine im Außendurchmesser an
den Innendurchmesser des Pfostens 10 angepaßte Innenhülse 7 mit
zwei Öffnungen 22 an der Innenwandung 18 des Pfostens 10
befestigt. Die Öffnungen 22 der Innenhülse 7 gelangen mit den
Öffnungen 3, 13 in der Wandung 17 des Pfostens 10 im
wesentlichen zur Deckung, weisen aber hinsichtlich Breite
und/oder Höhe geringfügig reduzierte Abmessungen auf. Hierdurch
werden die durch den in die Öffnungen 3, 13 hineinragenden
Umfangsrand der Öffnungen 22 der Innenhülse 7 Anschläge 1
gebildet, so daß die Abdeckplatten 4, 14 in der
Verschlußposition bündig mit der Außenwandung 19 des Pfostens
10 abschließend, sich an den Anschlägen 1 abstützend in der
Öffnung 3 aufgenommen sind. Dabei können die Anschläge 1
entlang der Längsränder 20 und/oder der Querränder 21 der
bevorzugt im wesentlichen rechteckig ausgebildeten Öffnung 3
beziehungsweise 13 angeordnet sein. Die untere Umfangskante 23
der Innenhülse 7 ist zur Innenwandung 18 des Pfostens 10 hin
angeschrägt.
Die Abdeckplatten 4, 14 weisen jeweils eine die Wandung 17 oder
einen Anschlag 1 hintergreifende Nase 24, Zunge oder
dergleichen sowie ein von außen betätigbares Verschlußelement
5, 15 auf. Zur Betätigung des Verschlußelements 5 der ersten
Abdeckplatte 4 ist beispielsweise in der Wandung der
Abdeckplatte 4 ein Mehrkantbolzen 6 oder dergleichen
angeordnet, der mittels eines Werkzeuges verdrehbar ist, so daß
das Verschlußelement 5 beispielsweise durch Verschwenken oder
Verdrehen gelöst und die Abdeckplatte 4 aus der Öffnung 3
entfernt werden kann.
Auch die zweite Abdeckplatte 14 besitzt bevorzugt eine Nase 24,
Zunge oder dergleichen, die die Wandung 17 beziehungsweise
einen Anschlag 1 hintergreift. Desweiteren ist an der zweiten
Abdeckplatte 14 ein zweites Verschlußelement 15 angeordnet,
welches durch die erste Öffnung 3 bei abgenommener Abdeckplatte
4 betätigbar ist. Hierzu kann beispielsweise an der Innenwand
der zweiten Abdeckplatte 14 ein mit dem zweiten
Verschlußelement 15 verbundener Bolzen mit einer Schlitzung 2
vorgesehen sein. Das Verschlußelement 15 der zweiten
Abdeckplatte 14 kann dann beispielsweise mittels eines durch
die erste Öffnung 3 geführten Schraubendrehers betätigt werden.
Die Klemmplatte 9 der Meßstelleinrichtung ist im Innenraum 16
des Pfostens 10 an der Innenwandung 18 des Pfostens 10 oder der
Innenhülse 7 fest installiert, beispielsweise angeschraubt oder
verklebt. Die Unterkante 11 der Klemmplatte 9 ist oberhalb des
unteren Querrandes 9 wenigstens einer der Öffnungen 3, 13
angeordnet. Die im wesentlichen in axialer Richtung im Pfosten
10 befestigte Klemmplatte 9 weist im Querschnitt ein zu einer
Öffnung 3, 13 weisendes U-Profil auf. Weiterhin besitzt die
Klemmplatte 9 im unteren Bereich, beispielsweise an der
Unterkante 11 beziehungsweise in Höhe des unteren Querrandes 21
der Öffnungen 3, 13, eine im wesentlichen quer zur Längsachse
des Pfostens 10 weisende Abwinklung 12. Diese Abwinklung 12
erstreckt sich bevorzugt über die lichte Weite des
Innenquerschnitts des Pfostens 10 und schließt den Innenraum 16
des Pfostens 10 nach unten im wesentlichen ab, so daß keine
Gegenstände in den unteren Teil des Pfostens 10 hineinfallen
können.
Die Klemmplatte 9 der Meßstelleneinrichtung weist eine
Halterung für das Meßgerät auf, welche durch eine am freien
Ende der Abwinklung 12 angeformte, nach oben stehende Nase 25
gebildet ist. Hierdurch ist ein sicherer Halt des Meßgerätes
oder des Datenspeichers gewährleistet, so daß auch ein
Herunterfallen bei geöffneter Abdeckplatte 4 auf den Boden
ausgeschlossen ist.
Die Fig. 5 bis 7 zeigen eine weitere Ausführungsform eines
Schilderpfostens mit einer Meßstelleneinrichtung, wobei die der
Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 4 entsprechenden Teile mit
gleichen Bezugszeichen versehen sind, so daß insoweit auf eine
Beschreibung im einzelnen verzichtet werden kann. Anstelle
einer Innenhülse 7 zur Stabilisierung des Schilderpfostens 10
im Bereich der Öffnungen 3, 13 sind an der Klemmplatte 9
seitliche Laschen beziehungsweise Wandungsabschnitte 26
gebildet, welche an der Innenwandung 18 des Pfostens 10
beziehungsweise an der Innenseite der zwischen den Öffnungen 3,
13 verbleibenden Stege 8 des Pfostens 10 zumindest
bereichsweise anliegen. Zusätzlich sind die Wandungsabschnitte
26 mit den Stegen 8 verbunden, beispielsweise durch Verkleben
oder Verschrauben. Auch sollte gegenüber der Ausführungsform
gemäß Fig. 1 bis 4 die Klemmplatte 9 selbst verstärkt sein,
wie dies in Fig. 7 angedeutet ist.
1
- Anschlag
2
- Schlitzung
3
- Öffnung
4
- Abdeckplatte
5
- Verschlußelement
6
- Mehrkantbolzen
7
- Innenhülse
8
- Steg
9
- Klemmplatte
10
- Schilderpfosten
11
- Unterkante
12
- Abwinklung
13
- Öffnung
14
- Abdeckplatte
15
- Verschlußelement
16
- Innenraum
17
- Wandung
18
- Innenwandung
19
- Außenwandung
20
- Längsrand
21
- Querrand
22
- Öffnung
23
- Umfangskante
24
- Nase
25
- Nase
26
- Wandungsabschnitt
27
- Steg
Claims (18)
1. Schilderpfosten (10), insbesondere zur Trassierung von im
Erdreich verlegten Versorgungsleitungen oder dgl., wie
beispielsweise Gasleitungen, zugehörigen Schiebern,
Hydranten von Wasserleitungen, mit einer im Innenraum (16)
des Schilderpfostens (10) befestigten, eine Klemmplatte (9)
oder dgl. aufweisenden Meßstelleneinrichtung, wobei die
Wandung (17) des Pfostens (10) wenigstens eine mittels
einer Abdeckplatte (4, 14) verschließbare Öffnung (3, 13)
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wandung (17)
des Pfostens (10) eine zweite von einer zugeordneten
Abdeckplatte (14) verschließbare Öffnung (13) vorgesehen
ist, die im wesentlichen diametral zur ersten Öffnung (3)
angeordnet ist.
2. Schilderpfosten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß er im Bereich der Öffnungen (3, 13) eine Verstärkung
aufweist.
3. Schilderpfosten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstärkung durch eine im Außendurchmesser an den
Innendurchmesser des Pfostens (10) angepaßte, an der
Innenwandung (18) des Pfostens (10) befestigte Innenhülse
(7) mit Öffnungen (22) gebildet ist, die mit den Öffnungen
(3, 13) des Pfostens (10) im wesentlichen zur Deckung
kommen.
4. Schilderpfosten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstärkung durch seitlich an der Klemmplatte (9)
angeordnete Stege, Laschen, Rippen oder dergleichen
Wandungsabschnitte (26) gebildet ist, welche an der
Innenwandung (18) der zwischen den Öffnungen (3, 13)
verbleibenden Stege (8) des Pfostens (10) zumindest
bereichsweise anliegen.
5. Schilderpfosten nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wandungsabschnitte (26) mit den zugeordneten Stegen
(8) des Pfostens (10) verbunden, beispielsweise verklebt,
verschraubt oder vernietet sind.
6. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmplatte (9) eine
Verstärkung aufweist.
7. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens in Teilbereichen des
Randes (8) der Öffnungen (3, 13), bevorzugt an der
Innenwandung (18) des Pfostens (10), Anschläge (1),
Widerlager oder dgl. angeordnet sind, welche in den Bereich
der Öffnungen (3, 13) hineinragen, und daß die
Abdeckplatten (4, 14) in der Verschlußposition unter
bündigem Abschluß mit der Außenwandung (19) des Pfostens
(10) an den Anschlägen (1), Widerlager oder dgl. sich
abstützend in der Öffnung (3) aufgenommen sind.
8. Schilderpfosten nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschläge (1), Widerlager oder dgl. entlang der
Längsränder (20) der bevorzugt im wesentlichen rechteckigen
Öffnungen (3, 13) angeordnet sind.
9. Schilderpfosten nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschläge (1), Widerlager oder dgl.
entlang der Querränder (21) der bevorzugt im wesentlichen
rechteckigen Öffnung (3) angeordnet sind.
10. Schilderpfosten nach Anspruch 3 und einem der Ansprüche 7
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (22) der
Innenhülse (7) unter Bildung der Anschläge (1) im Vergleich
zu den Öffnungen (3, 13) des Pfostens (10) hinsichtlich
Breite und/oder Höhe geringfügig verringerte Abmessungen
aufweisen.
11. Schilderpfosten nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens die untere Umfangskante (23)
der Innenhülse (7) zu der Innenwandung (18) des Pfostens
(10) hin abgeschrägt ist.
12. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte (4) der ersten
Öffnung (3) eine die Wandung (17) oder einen Anschlag (1)
hintergreifende Nase (24), Zunge oder dgl. sowie ein von
außen betätigbares Verschlußelement (5) aufweist.
13. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Abdeckplatte (14)
ein durch die erste Öffnung (3) betätigbares zweites
Verschlußelement (15) aufweist, welches bevorzugt als eine
die Wandung (17) oder einen Anschlag (1) hintergreifende
Zunge, Nase (24) oder dgl. ausgebildet ist.
14. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Klemmplatte (9) der
Meßstelleneinrichtung im Innenraum (16) des Pfostens (10),
an der Innenwandung (18) des Pfostens (10) oder der
Innenhülse (7) fest installiert ist.
15. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Unterkante (11) der
Klemmplatte (9) oberhalb des unteren Querrandes (21)
wenigstens einer der Öffnungen (3, 13) angeordnet ist.
16. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die im wesentlichen in axialer
Richtung im Schilderpfosten (10) befestigte Klemmplatte (9)
im Querschnitt ein zu einer Öffnung (3, 13) weisendes U-
Profil aufweist.
17. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmplatte (9) im unteren
Bereich eine im wesentlichen quer zur Längsachse des
Pfostens (10) weisende Abwinklung (12), beispielsweise
einen Schenkel, besitzt, die oder der sich bevorzugt über
die lichte Weite des Innenquerschnitts des Pfostens (10)
erstreckt.
18. Schilderpfosten nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmplatte (9) der
Meßstelleinrichtung eine Halterung für ein Meßgerät,
insbesondere eine am freien Ende der Abwinklung (12)
gebildete, nach oben stehende Nase (25) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19816110A DE19816110C2 (de) | 1997-04-11 | 1998-04-13 | Schilderpfosten mit Meßstelleneinrichtung |
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29706569 | 1997-04-11 | ||
| DE29711141U DE29711141U1 (de) | 1997-04-11 | 1997-06-26 | Schilderpfosten |
| DE19816110A DE19816110C2 (de) | 1997-04-11 | 1998-04-13 | Schilderpfosten mit Meßstelleneinrichtung |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19816110A1 DE19816110A1 (de) | 1998-11-26 |
| DE19816110C2 true DE19816110C2 (de) | 1999-10-28 |
Family
ID=26060203
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29806576U Expired - Lifetime DE29806576U1 (de) | 1997-04-11 | 1998-04-13 | Schilderpfosten mit Meßstelleinrichtung |
| DE19816110A Expired - Lifetime DE19816110C2 (de) | 1997-04-11 | 1998-04-13 | Schilderpfosten mit Meßstelleneinrichtung |
Family Applications Before (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29806576U Expired - Lifetime DE29806576U1 (de) | 1997-04-11 | 1998-04-13 | Schilderpfosten mit Meßstelleinrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE29806576U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202018102689U1 (de) | 2018-05-14 | 2018-05-25 | G. A. Kettner GmbH | Schilderpfosten mit Messstelleneinrichtung |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE7525617U (de) * | 1975-08-13 | 1976-01-22 | Fa. Dipl.-Ing. Dr. Ernst Vogelsang, 4352 Herten | Schilderpfahl |
| DE8302565U1 (de) * | 1983-06-23 | Meißner, Herbert, 8027 Neuried | Schilderpfosten mit Vorrichtung zum Einbau von Meßstelleneinrichtungen | |
| DE8712599U1 (de) * | 1987-09-18 | 1987-10-29 | Mekusint Metall- und Kunststofftechnik GmbH, 8027 Neuried | Schilderpfosten mit Meßstelleinrichtung |
| DE29520912U1 (de) * | 1994-07-12 | 1996-05-23 | Dipl.-Ing. Dr. Ernst Vogelsang GmbH & Co KG, 45699 Herten | Vorrichtung für die Entnahme von Informationen aus einem verkabelten Informationsnetz sowie für die Eingabe von Informationen in dieses Informationsnetz |
-
1998
- 1998-04-13 DE DE29806576U patent/DE29806576U1/de not_active Expired - Lifetime
- 1998-04-13 DE DE19816110A patent/DE19816110C2/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (4)
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| DE29520912U1 (de) * | 1994-07-12 | 1996-05-23 | Dipl.-Ing. Dr. Ernst Vogelsang GmbH & Co KG, 45699 Herten | Vorrichtung für die Entnahme von Informationen aus einem verkabelten Informationsnetz sowie für die Eingabe von Informationen in dieses Informationsnetz |
Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
| DE202018102689U1 (de) | 2018-05-14 | 2018-05-25 | G. A. Kettner GmbH | Schilderpfosten mit Messstelleneinrichtung |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19816110A1 (de) | 1998-11-26 |
| DE29806576U1 (de) | 1998-09-10 |
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Legal Events
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