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DE29616804U1 - Kabelverteilerdose - Google Patents

Kabelverteilerdose

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Publication number
DE29616804U1
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DE
Germany
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cover
distribution box
housing
cable distribution
connecting element
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Expired - Lifetime
Application number
DE29616804U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Electro Terminal GmbH and Co KG
Original Assignee
Electro Terminal GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Electro Terminal GmbH and Co KG filed Critical Electro Terminal GmbH and Co KG
Priority to DE29616804U priority Critical patent/DE29616804U1/de
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
    • H02G3/14Fastening of cover or lid to box

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Cable Accessories (AREA)
  • Laying Of Electric Cables Or Lines Outside (AREA)
  • Connection Or Junction Boxes (AREA)

Description

Kabelverteilerdose
Die Erfindung betrifft eine Kabelverteilerdose, insbesondere für Aufputzmontage, mit einem aus einer Bodenwand und einer Seitenwandung bestehenden Gehäuse sowie einem auf die Stirnränder der Seitenwandung aufsetzbaren Deckel.
Nach der Befestigung einer derartigen handelsüblichen Kabelverteilerdose werden im Zuge der Installationsarbeiten die Kabel eingeführt und miteinander verbunden. Zu diesen Arbeiten muß der Installateur Zugang zum Innenraum der Kabelverteilerdose haben und der Deckel somit jeweils abgenommen werden. Auf der Baustelle besteht dabei die Gefahr, daß der Deckel beschädigt wird oder verloren geht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, dem vorstehend beschriebenen Nachteil abzuhelfen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Kabelverteilerdose mit einer zusätzlichen Verbindung zwischen dem Deckel und dem Gehäuse versehen ist, welche eine begrenzte Bewegung und/oder ein begrenztes Entfernen des noch nicht auf dem Gehäuse aufgesetzten bzw. von dem Gehäuse abgenommenen Deckels gegenüber dem Gehäuse zuläßt. Diese zusätzliche Verbindung ist derart ausgestaltet, daß einerseits der Gehäuse-Innenraum zugänglich ist und andererseits der Deckel in unmittelbarer Nähe und fest verbunden mit dem Gehäuse verbleibt.
Die Erfindung unterscheidet sich insofern vom Stand der Technik, als der Deckel mittels einer unverlierbaren Halterung an dem Gehäuse befestigt ist. Mit der erfindungsgemäßen Halterung kann der Deckel zum Zwecke einer sicheren Montage von dem Gehäuse begrenzt entfernt werden und nach Abschluß der Installationsarbeiten wieder auf das Gehäuse aufgesetzt werden.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
35
Anhand der Zeichnung werden im folgenden verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung erklärt. Es zeigen:
• ·
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gehäuses einer Kabelverteilerdose in Draufsicht und Seitenansicht;
Fig. 2 ein erstes Ausführungsbeispiel eines zu dem Gehäuse der Fig. 1 passenden erfindungsgemäßen Deckels in Draufsicht und Seitenansicht;
Fig. 3 das Gehäuse aus Fig. 1 und den Deckel aus Fig. 2 in montiertem Zustand in
Draufsicht und Seitenansicht;
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Deckels in Draufsicht und Seitenansicht;
Fig. 5 eine Variante des zweiten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Deckels in Draufsicht;
Fig. 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verbindung zwischen Deckel und Gehäuse in Seitenansicht; und
Fig. 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gehäuses mit Deckel in montiertem Zustand in aufgebrochener Seitenansicht und Draufsicht.
In Fig. la ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines Gehäuses 1 einer erfindungsgemäßen Kabelverteilerdose in Draufsicht und in Fig. Ib selbiges Gehäuse 1 in Seitenansicht dargestellt. Das Gehäuse 1 besteht aus einer Bodenwand 2 und einer Seitenwandung 3 von in diesem Beispiel quadratischem Grundriß, wobei der Grundriß des Gehäuses 1 prinzipiell beliebig gewählt werden kann, insbesondere auch kreisförmig. Auf der Bodenwand 2 können werkseitig verschiedene Kennungen eingeprägt sowie verschiedene Ausbrechscheiben 4 für Kabeleinführungen vorgesehen werden. An der Bodenwand 2 sind außerdem beispielhaft zwei über die Seitenwandung 3 hinausragende Befestigungselemente 5 zur Befestigung der Kabelverteilerdose angebracht. Wie in der Bodenwand 2 können auch in der Seitenwandung 3 Ausbrechscheiben 6 für Kabeleinführungen vorgesehen sein.
In der Draufsicht von Fig. la ist an einer Ecke des Gehäuses 1 ein zusätzliches Verbindungselement 7 gezeigt, das sich in der Nähe der oberen Stirnränder 8 der Seitenwandung 3 befindet und das außerhalb des eigentlichen Grundrisses des Gehäuses 1 angeordnet ist. Das Verbindungselement 7 ist einstückig mit dem Gehäuse 1 ausgebildet und besitzt eine Bohrung 9, deren Bohrachse senkrecht zur Ebene der Bodenwand 2 ausgeführt ist. Die Bohrung 9 kann entweder als durchgehende Bohrung oder als Sackbohrung mit Hinterschnitt ausgebildet sein.
Fig. 2 zeigt nun ein erstes Ausführungsbeispiel eines zu dem Gehäuse 1 aus Fig. 1 passenden erfindungsgemäßen Deckels 11, wobei in Fig. 2a die Draufsicht und in Fig. 2b eine Seitenansicht des Deckels 11 dargestellt sind. Der Deckel 11 ist von gleichem Grundriß wie das oben beschriebene Gehäuse 1 und ist üblicherweise plattenförmig ausgebildet.
An einer Ecke des Deckels 11 ist außerhalb des quadratischen Grundrisses an dessen Unterseite ebenfalls ein zusätzliches Verbindungselement 12 angebracht, wobei die gewählte Ecke der Gehäuseecke des Verbindungselementes 7 mit Bohrung 9 entspricht.
Das mit dem Deckel 11 einstückig ausgebildete Verbindungselement 12 ist als Zapfen 13 geformt, dessen Längsachse in einem Winkel von etwa 90° zur Ebene des Deckels 11 ausgerichtet ist. Am unteren Ende weist der Zapfen 13 eine Verbreiterung 14 mit Hinterschnitt 15 auf, wobei der Durchmesser des Zapfens 13 etwas kleiner als der Durchmesser der Bohrung 9 und der Durchmesser der Verbreiterung 14 etwas größer als der Durchmesser der Bohrung 9 gewählt sind. Dieser Zapfen 13 wird in die Bohrung 9 eingeführt und ist aufgrund der größeren Verbreiterung 14 sodann mit dem Verbindungselement 7, und somit auch der Deckel 11 mit dem Gehäuse 1 fest verbunden. Der Zapfen 13 kann dabei auch als Hohlzapfen ausgebildet sein und/oder von der Stirnseite ausgehende axiale Schlitze zur besseren verformbarkeit aufweisen.
Fig. 3 zeigt den montierten Zustand des Deckels 11 an dem Gehäuse 1. Dabei ist in Fig. 3a in Draufsicht die Kabelverteilerdose mit teilweise freiliegendem Innenraum und in Fig. 3b der Schnitt A-A aus Fig. la bzw. Fig. 3a in Seitenansicht gezeigt. Der Deckel 11 ist dabei um die Längsachse des Zapfens 13 bzw. der Bohrung 9 drehbar, wie durch einen Pfeil 16 angedeutet ist. Um die vollständige Drehung des Deckels 11 zu gewährleisten sind die Verbindungselemente 7, 12 so ausgelegt, daß der Deckel 11 mit dem Gehäuse 1 verbunden werden kann und unverlierbar angehängt ist, jedoch im offenen Zustand der Kabelverteilerdose in einem Abstand von ca. 1 mm oberhalb des Gehäuses 1 steht.
Die Positionierung der Verbindung 7, 12 zwischen Deckel 11 und Gehäuse 1 an einer Ecke außerhalb des eigentlichen Grundrisses der Kabelverteilerdose ist besonders vorteilhaft, da dem Installateur dadurch der Drehpunkt des Deckels 11 sofort angezeigt wird. Durch diese Maßnahme kann verhindert werden, daß der Drehpunkt in eine Ecke eines Raumes oder an eine andere Begrenzung gelegt wird und so die Kabelverteilerdose nicht mehr geöffnet werden kann.
Um die Kabelverteilerdose fest und bei Bedarf auch dicht verschließen zu können sind auf den Stirnrändern 8 der Seitenwandung 3 Raststege 10 angebracht, in die der auf die Stirnränder 8 aufzusetzende Deckel 11 durch Übergreifen eingeschnappt werden kann. Anstelle der Raststege 10 sind zum festen Verschließen auch einzelne Rastelemente einsetzbar oder der Deckel 11 kann mit dem Gehäuse 1 verschraubt werden.
Außerdem sei erwähnt, daß das anhand der Fig. 1-3 beschriebene Ausführungsbeispiel einer Verbindung zwischen Deckel 11 und Gehäuse 1 einer Kabelverteilerdose auch in umgekehrter Weise denkbar ist. In diesem Fall wäre das Verbindungselement 12 des Deckels 11 als Bohrung und das Verbindungselement 7 des Gehäuses 1 als Zapfen mit Verbreiterung und Hinterschnitt ausgebildet, so daß das Gehäuse sozusagen in den Deckel einschnappt.
Ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Deckels 11 ist in Fig. 4a und 4b dargestellt. Das Verbindungselement 17 des Deckels 11 ist hier als elastischer Pfeil geformt. Dieser elastische Pfeil 17 kann in ein ösen-artiges Verbindungselement am Gehäuse 1 eingehängt werden, wobei die rücklaufenden Pfeilenden weiter auseinandergespreizt sind als der Durchmesser der Ösenöffnung. Der Deckel 11 hängt somit in einer Undefinierten und frei beweglichen Lage an der Kabelverteilerdose solange er nicht auf dem Gehäuse 1 eingerastet ist.
Als Variante des zweiten Ausführungsbeispieles des Verbindungselementes des Deckels 11 ist in Fig. 5 ein Verbindungselement 18 gezeigt, das aus dem obigen pfeilförmigen Verbindungselement 17 dadurch hervorgeht, daß die gespreizten rücklaufenden Pfeilenden bogenförmig zum Pfeilschaft zurückgeführt werden. Dieses elastische Verbindungselement 18 kann ebenso wie die zuvor beschriebene Variante in eine Öse eingehängt werden. Da die Seitenansicht dieser Variante im wesentlichen der Fig. 4b entspricht, wird auf eine gesonderte Darstellung verzichtet.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verbindung zwischen Deckel 11 und Gehäuse 1 einer Kabelverteilerdose wird im folgenden anhand von Fig. 6a und 6b erklärt. Da die Draufsichten des hier beschriebenen Deckels 11 und Gehäuses 1 im wesentlichen denen des ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung entsprechen sei an dieser Stelle nur auf Fig. 2a bzw. Fig. la verwiesen.
Die in Fig. 6 dargestellte Verbindung ist eine kugelgelenk-artige Verbindung, die analog dem oben beschriebenen Beispiel aus Fig. 1-3 ebenso in umgekehrter Weise
denkbar ist. Das Verbindungselement 19 an der Unterseite des Deckels 11 besteht aus einem in einem Winkel von etwa 90° zur Deckelebene orientierten Zapfen 20, der an seinem Ende zwei oder mehr kugelförmig zulaufende Stege 21 aufweist, die durch axiale Schlitze voneinander getrennt sind, wobei die kugelförmigen Stegenden 21 über den Durchmesser des Zapfens 20 radial herausragen.
Als Gegenstück ist das Verbindungselement 22 des Gehäuses 1 mit einer kugelförmigen Aufnahme 23 versehen, die einen Zugang mit kleinerem Durchmesser als den der Aufnahme in Richtung des aufzubringenden Deckels 11 aufweist. Dabei sind der Durchmesser des Zuganges geringfügig größer als der Durchmesser des Zapfens 20 und kleiner als der Gesamtdurchmesser der kugelförmigen Stegenden 21, die Aufnahme 23 größer als die gesamten kugelförmigen Stegenden 21 und die axialen Schlitze am Zapfenende entsprechend der gewünschten Verformbarkeit der Stegenden 21 bemessen, so daß das Verbindungselement 19 des Deckels 11 in die Aufnahme 23 einschnappen kann.
Ein letztes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kabelverteilerdose wird im folgenden anhand von Fig. 7 näher erläutert. Dabei zeigt Fig. 7a den montierten Zustand in aufgebrochener Seitenansicht und Fig. 7b die Kabelverteilerdose in geöffnetem Zustand in Draufsicht.
Das Verbindungselement 24 des Gehäuses 1 ist an der Bodenwand 2 angeformt. Es besteht aus einem Hohlzapfen 25 mit einem stirnseitigen Hinterschnitt 26 und von der Stirnseite ausgehenden axialen Schlitzen. Die Länge der axialen Schlitze ist entsprechend der gewünschten Verformbarkeit des Hohlzapfens 25 bemessen. Das Verbindungselement 27 des Deckels 11 ist an dessen Unterseite in Form einer Hülse 28 angeformt, die stirnseitig einen nach innen gerichteten Ringrand 29 und ebenfalls von der Stirnfläche ausgehende axiale Schlitze aufweist.
Die Hülse 28 des Deckels 11 wird auf den Hohlzapfen 25 des Gehäuses 1 aufgedrückt und die Verbindung eingerastet. Die Hülse 28 bleibt jedoch in Richtung senkrecht zur Deckelebene verschiebbar, so daß der Deckel 11 zum Öffnen der Kabelverteilerdose von dem Gehäuse 1 abhebbar ist. Der Deckel kann dann um die Längsachse des Hohlzapfens 25 bzw. der Hülse 28 gedreht werden, so daß der Innenraum der Kabelverteilerdose frei zugänglich ist. Für eine gute Zugänglichkeit zum Innenraum der Kabelverteilerdose ist der Zapfen 25 vorzugsweise im Rand- oder Eckbereich der
Bodenwand 2 angeordnet, und kann auch außerhalb des Grundrisses der eigentlichen Kabelverteilerdose angebracht sein.
Abschließend seien noch einige allgemeine Bemerkungen zur Erfindung ausgeführt. Die Verbindungselemente des Gehäuses 1 und des Deckels U können sowohl innerhalb als auch außerhalb des eigentlichen Grundrisses der Kabelverteilerdose angeordnet sein, vorzugsweise befinden sie sich aber im Rand- oder Eckbereich außerhalb des Grundrisses. Ferner sind die dargestellten Ausführungsbeispiel der Verbindungsarten jeweils auch in umgekehrter Form ausführbar.
Gehäuse 1, Deckel 11 und die Verbindungselemente 7, 22, 24, 12, 17, 18, 19 und 27 bestehen vorzugsweise aus einem elastischen Kunststoff material. Die Ausführungsformen der Verbindungselemente können generell mit allgemein bekannten Verfahren so modifiziert werden, daß sie ein leichteres und sichereres Einschnappen der Verbindungselemente gewähren, wie z.B. spezielle Formung der Hinterschnitte, Sclitze zum Zwecke der besseren Verformbarkeit oder Verwendung von Hohlelementen.

Claims (19)

Schutzansprüche
1. Kabelverteilerdose, insbesondere für Aufputzmontage, mit einem aus einer Bodenwand (2) und einer Seitenwandung (3) bestehenden Gehäuse (1) sowie einem auf die Stirnränder (8) der Seitenwandung (3) aufsetzbaren Deckel (11),
gekennzeichnet durch
eine zusätzliche Verbindung (7, 22, 24; 12, 17, 18, 19, 27) zwischen dem Deckel
(11) und dem Gehäuse (1), welche eine begrenzte Bewegung und/oder ein begrenztes Entfernen des noch nicht auf dem Gehäuse aufgesetzten bzw. von dem Gehäuse abgenommenen Deckels (11) gegenüber dem Gehäuse (1) zuläßt, derart, daß einerseits der Gehäuse-Innenraum zugänglich ist und andererseits der Deckel (11) in unmittelbarer Nähe und fest verbunden mit dem Gehäuse (1) verbleibt.
2. Kabelverteilerdose nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verbindungselemente (7, 22, 24; 12, 17, 18, 19, 27) im Randbereich oder im Eckbereich des Grundrisses der Kabelverteilerdose angeordnet sind.
20
3. Kabelverteilerdose nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zusätzliche Verbindung (7, 22, 24; 12, 17, 18, 19, 27) außerhalb des Grundrisses der eigentlichen Kabelverteilerdose positioniert ist.
25
4. Kabelverteilerdose nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zusätzliche Verbindung aus einem einstückig mit dem Gehäuse (1) ausgebildeten Verbindungselement (7, 22, 24) und einem einstückig mit dem Deckel (11) ausgebildeten Verbindungselement (12, 17, 18, 19, 27) besteht, die miteinander unlösbar verbindbar sind.
5. Kabelverteilerdose nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
das am Deckel (11) angebrachte Verbindungselement (12, 17, 18, 19, 27) als Mutter oder Vater, und das am Gehäuse (1) angebrachte Verbindungselement (7, 22, 24) als Vater oder Mutter ausbildbar ist.
6. Kabelverteilerdose nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zusätzlichen Verbindungselemente (7, 22, 24; 12, 17, 18, 19, 27) derart ausgebildet sind, daß der mit dem Gehäuse (1) verbundene Deckel (11) im offenen Zustand der Kabel Verteilerdose so viel Spielraum in Richtung senkrecht zur Deckelebene hat, daß der Deckel (11). zum Zwecke der freien Beweglichkeit in einem Abstand oberhalb des Gehäuses (1) bewegbar ist.
7. Kabelverteilerdose nach einem der Anspruch 4, 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (1) ein zusätzliches Verbindungselement (7) mit einer Bohrung (9), deren Bohrachse in einem Winkel von etwa 90° zur Ebene der Bodenwand (2) ausgerichtet ist, und der Deckel (11) an seiner Unterseite als zusätzliches Verbindungselement (12) einen in einem Winkel von etwa 90° zur Deckelebene angeordneten Zapfen (13) mit Verbreiterung (14) und Hinterschnitt (15) am Ende des Zapfens aufweist, der in das Verbindungselement (7) des Gehäuses (1) einschnappbar ist.
8. Kabelverteilerdose nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Zapfen (13) als Hohlzapfen und/oder mit von der Stirnfläche ausgehenden axialen Schlitzen zur besseren Verformbarkeit ausgebildet ist.
9. Kabelverteilerdose nach einem der Ansprüche 4, 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (1) ein zusätzliches ösen-artiges Verbindungselement (7) parallel zur Ebene der Bodenwand (2) aufweist und der Deckel (11) ein zusätzliches elastisches pfeilförmiges Verbindungselement (17) etwa in der Deckelebe aufweist, dessen rücklaufenden Pfeilenden weiter auseinandergespreizt sind als der Durchmesser der Bohrung der Öse und das in das Verbindungselement (7) des Gehäuses (1) einhängbar ist.
10. Kabelverteilerdose nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die gespreizten rücklaufenden Pfeilenden des elastischen pfeilförmigen Verbindungselementes (17) bogenförmig zum Pfeilschaft zurückgeführt werden.
11. Kabelverteilerdose nach einem der Ansprüche 4, 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verbindung (22; 19) kugelgelenk-artig ausgeformt ist.
5
12. Kabelverteilerdose nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Verbindungselement (19) des Deckels (11) aus einem in einem Winkel von etwa 90° zur Deckelebene orientierten Zapfen (20) besteht, der an seinem Ende zwei oder mehr durch axiale Schlitze voneinander getrennte kugelförmig zulaufende Stege 21 aufweist, wobei die kugelförmigen Stegenden 21 über den Durchmessers des Zapfens 20 radial herausragen, und
daß als Gegenstück das Verbindungselement (22) des Gehäuses mit einer kugelförmigen Aufnahme (23) versehen ist, die einen Zugang mit kleinerem Durchmesser als den der Aufnahme in Richtung des aufzubringenden Deckels (11) aufweist, wobei der Durchmesser des Zuganges geringfügig größer als der Durchmesser des Zapfens (20) und kleiner als der Gesamtdurchmesser der kugelförmigen Stegenden (21), die Aufnahme (23) größer als die gesamten kugelförmigen Stegenden (21) und die axialen Schlitze am Zapfenende entsprechend der gewünschten Verformbarkeit der Stegenden (21) bemessen ist, so daß das Verbindungselement (19) des Deckels (11) in die Aufnahme (23) einschnappbar ist.
13. Kabelverteilerdose nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Zapfen (25) als Hohlzapfen ausgebildet ist.
14. Kabelverteilerdose nach einem der Ansprüche 4, 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (1) als zusätzliches Verbindungselement (24) einen an der Bodenwand
(2) angeformten Zapfen (25) mit stirnseitigem Hinterschnitt (26) und der Deckel (11) als zusätzliches Verbindungselement (27) eine an dem Deckel angeformte Hülse (28) mit einem nach innen gerichteten Ringrand (29) aufweist, die den Hinterschnitt (..) übergreift.
15. Kabelverteilerdose nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Zapfen (25) als Hohlzapfen und/oder mit von der Stirnfläche ausgehenden axialen Schlitzen zur besseren Verformbarkeit ausgebildet ist.
16. Kabelverteilerdose nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hülse (28) mit von der Stirnfläche ausgehenden axialen Schlitzen zur besseren Verformbarkeit ausgebildet ist.
17. Kabelverteilerdose nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
an den Stirnrändern (8) der Seitenwandung (3) des Gehäuses (1) Raststege (10) oder einzelne Rastelemente und an der Unterseite des Deckels (11) entsprechende Gegen-Rastelemente vorgesehen sind zum festen und dichten Verschließen der Kabelverteilerdose.
15
18. Kabelverteilerdose nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Deckel (11) im geschlossenen Zustand mit dem Gehäuse (1) verschraubbar ist.
19. Kabelverteilerdose nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
Gehäuse (1), Deckel (11) und Verbindungselemente (7, 2, 24; 12, 17, 18, 19, 27) aus einem elastischen Kunststoffmaterial bestehen.
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