DE29709938U1 - Auffangwanne - Google Patents
AuffangwanneInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Auffangwanne, insbesondere zur
Aufnahme von umweltgefährdenden Flüssigkeiten, gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
Bekannte Auffangwannen sind zur Aufnahme von umweltgefährdeten
Flüssigkeiten als Sicherungsunterbauten vorgesehen, die eine vor Ort gegossene Bodenplatte und an diese randseitig
anschließende Seitenwandungen aufweisen. Zur vollständigen Abdichtung ist die Auffangwanne mit Folienbahnen
ausgekleidet, die bei der Installation von Industrieanlagen, Vorratsbehältern, Trafoanlagen oder dgl. beschädigt
werden können und die Befahrbarkeit derartiger Auffangwannen
ist weitgehend eingeschränkt.
Die Erfindung befaßt sich mit dem Problem, eine Auffangwanne zu schaffen, deren Boden- und Seitenwandungen mit
geringem technischem Aufwand eine langzeitstabile Dichtigkeit auch bei Befahrbarkeit der Auffangwanne gewährleisten,
wobei diese auch nach Auftreten einer Undichtig-
keit ohne zwischenzeitliche Verunreinigungen des Unterbodens mit geringem Aufwand reparierbar ist.
Ausgehend von einer Auffangwanne nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 löst die Erfindung diese Aufgabe mit den
Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruches 1. Hinsichtlich
wesentlicher weiterer Ausgestaltungen wird auf die Ansprüche 2 bis 16 verwiesen.
Die erfindungsgemäße Auffangwanne ist als eine Verbundbaueinheit
ausgebildet, deren Wandungskonturen bodenseitige und randseitige Beton-Formkörper als Einzelbauteile aufweisen.
Diese Formkörper bilden in Einbaulage vertikal und horizontal verlaufende Fugen als jeweilige Aufnahmenuten,
derart, daß ein darin vorgesehenes Dichtungsmittel als Sperrzone für Flüssigkeiten wirksam ist und die aus Beton
gegossenen Formkörper integraler Teil einer insgesamt fluiddichten Stützkonstruktion sind.
Auf den Bodenformkörpern kann dabei ein die umweltgefährdende
Flüssigkeit enthaltender Behälter abgestützt sein oder der Wannenboden ist insgesamt befahrbar, so daß beispielsweise
auch ein Mineralöl enthaltendes Tankfahrzeug oder dgl., in die Auffangwanne einfahren kann. Auch bei
diesen rauhen Betriebsbedingungen sind Beschädigungen der Sperrzone langzeitstabil vermieden und ungewollt austretende
Flüssigkeit verbleibt in der Auffangwanne. Über sowohl den Bodenbereich als auch den Randbereich des
Wannenkörpers umfassende Sperrzonen ist ein Eindringen der Flüssigkeit in den Bereich des Unterbodens auch bei einer
Havarie zuverlässig verhindert. Zusätzlich sind in den Bereich der Sperrzonen diese untergreifende Meßfühler
eingebracht, so daß auftretende Undichtigkeiten geortet und die Schadstelle ohne Gefährdung des Unterbodens ausgebessert
werden kann.
Die Beton-Formkörper sind in zweckmäßiger Ausführung mit jeweils bei der Herstellung eingegossenen Dichtungsbahnen
versehen, die randseitig in die Aufnahmenut vorstehen und hier über eine Schweiß- oder Klebenaht fluiddicht verbunden
sind. Über eine zusätzlich in die Aufnahmenut eingebrachte Dichtungsmasse, beispielsweise einen Polysulfid-Kleber,
kann ein die Sicherheit der Sperrzone insgesamt noch verbessernde Nutfüllung erreicht werden.
Die in befahrbaren Bereichen der Aufnahmewanne angeordneten
Boden- und Randformkörper sind in ihren fugenseitigen Aufnahmenuten durch einen mehrschichtigen
Füllungsaufbau zusätzlich gegen Belastungen durch Fahr- und Bremskräfte gesichert. Durch einen auf dem Nutgrund
vorgesehenen Verschlußteil in Form eines Pfropfens wird ein Einpressen von bodenseitigem Material, beispielsweise
Sand, in den unteren Fugebereich vermieden, damit" eine Verdrängung des in der Nut befindlichen Füll- und Dichtmittels
auch bei hohen dynamischen Belastungen der Bodenformkörper verhindert und ein Schutz für die oberseitige
Dichtmittel-Sperrzone ist damit auch unter rauhen Betriebsbedingungen, beispielsweise im Bereich einer Verladestation
mit hohen Fahrzeugbelastungen, langzeitig gewährleistet. Die Dichtmittel-Sperrzonen sind dabei zweckmäßig
so angeordnet, daß auch bodenseitig drückendes Grundwasser abgeschirmt ist.
In vorteilhafter Weiterbildung dieser Stütz- und Dichtkonstruktion
kann die Auffangwanne im Bereich unterhalb der Bodenformkörper mit einer im wesentlichen bodenparallelen
Dichtfolie als zusätzliche Sperrzone versehen sein. Die Folien-Dichtmittel im Bereich der L-förmigen Randformkörper
sind dabei beispielsweise über eine Klebeverbindung der Boden-Dichtfolie so zugeordnet, daß die Auffangwanne
von einer parallelen Sicherungswanne Untergriffen ist und damit der Sicherungsunterbau höchsten Anforderungen auch
gegen stauendes Wasser gerecht wird.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen,
die mehrere Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Auffangwanne veranschaulichen. In der Zeichnung
zeigen:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Prinzipdarstellung der erfindungsgemäßen Auffangwanne mit
jeweiligen randseitigen und bodenseitigen Formkörpern aus Beton,
Fig. 2 eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung im
Verbindungsbereich eines Randformkörpers mit einem Bodenformkörper,
Fig. 3 eine vergrößerte Einzeldarstellung des
L-förmigen Randformkörpers in Einbaulage,
Fig. 4 bis
Fig. 15 jeweilige Draufsichten zweier in Einbaulage befindlicher Randformsteine mit einer eine
Aufnahmenut bildenden Fuge, mit verschiedenen
Ausführungsformen eines Dichtungsmittels
,
Fig. 16 eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung
eines Dichtungsmittels im Bereich der Aufnahmefuge gemäß Fig. 14,
Fig. 17 bis
Fig. 19 jeweilige Ausschnittsdarstellungen des
Bodenformkörpers und des Randformkörpers ähnlich Fig. 2 mit unterschiedlichen Ausführungen
der Dichtungsmittel im Verbindungsbereich,
Fig. 2 0 und
Fig. 21 vergrößerte Ausschnittsdarstellungen einer innenseitigen Anformung des Randformsteines
und die mit den Bodenformstein gebildete Aufnahmenut,
Fig. 22 eine Ausschnittsdarstellung eines L-förmigen Randformsteines mit an dessen Horizontalschenkel
anliegendem Bodenformstein,
Fig. 23 bis
Fig. 28 jeweilige Querschnittsdarstellungen der Auffangwanne ähnlich Fig. 1 mit unterschiedlicher
Ausbildung der Sperrzone,
Fig. 29 bis
ti
· ·
Fig. 32 jeweilige Einzeldarstellungen von Aufnahmenuten zwischen den Bodenformkörpern mit
unterschiedlichen Dichtungsausführungen,
Fig. 33 eine Querschnittsdarstellung von zwei Bodenformkörpern auf bodenseitigen Tragschichten,
Fig. 34 eine Prinzipdarstellung ähnlich Fig. 33 beim Verfüllen der Aufnahmenut,
Fig. 3 5 und
Fig. 36 jeweilige vergrößerte Ausschnittsdarstellungen im Bereich der Aufnahmenut zwischen
den Bodenformsteinen ähnlich Fig. 34 mit einem im Bereich der Aufnahmenut erzeugten
Verschlußpfropfen, und
Fig. 37 eine Querschnittsdarstellung der Aufnahmewanne ähnlich Fig. 1 mit gleichebnig mit den
Randformkörpern angeordneten Bodenformkörpern und einem unter diesen vorgesehenen
Schichtaufbau.
In Fig. 1 ist ein Teilbereich einer insgesamt mit 1 bezeichnete Auffangwanne dargestellt, die zur Aufnahme von
umweltgefährdenden Flüssigkeiten vorgesehen ist und dabei
einen in einen Bodenbereich 2 eingelassenen, beispielsweise für Industrieanlagen, Vorratsbehälter, Trafoanlagen,
Verladestationen oder dgl. vorgesehenen Sicherheitsunterbau definiert, mittels dem ein unkontrolliertes
Eindringen von Schadstoffen in den Bodenbereich 2, bei-
spielsweise bei einer Havarie, einer Leckage o. dgl., verhindert ist.
Die Auffangwanne 1 ist in erfindungsgemäßer Ausführung aus
bodenseitigen und randseitigen Beton-Formkörpern aufgebaut, wobei in jeweiligen Fugenbereichen F zwischen den
als Randformkörper 3 und Bodenformkörper 4 vorgesehenen Einzelbauteilen zumindest eine Sperrzone 5, 6, 7 bildende
Dichtungsmittel 8, 81 angeordnet sind.
In Fig. 2 verdeutlicht eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung von in Einbaulage befindlichen Rand- und Bodenformkörpern
3 und 4 deren Ausbildung mit randseitigen Ausnehmungen 10, 11 bzw. innenseitigen Anformungen 12, die
bei benachbarter Verlegung der Formkörper eine gemeinsame Aufnahmenut für die Dichtungsmittel 8, 8' begrenzen.
Die Darstellung gemäß Fig. 2 verdeutlicht dabei in Zusammenschau mit Fig. 17 die Ausbildung der jeweiligen
Sperrzonen 5 und 7 mit in die Formkörper 3, 4 eingegossenen Dichtungsteilen 8' in Form" von Folienmaterial
14, 14' das randseitig in den jeweiligen Fugenbereich bzw. die Aufnahmenut vorsteht. In Fig. 3 ist der
L-förmige Randformkörper 4 in Einzeldarstellung veranschaulicht, wobei dieser entlang seines Vertikal- und Horizontalschenkels
15, 16 mit einem einteilig durchgehenden Dichtungsteil in Form der Dichtfolie 14 mit dem
stirnseitig vorstehenden Teilbereich 14' versehen ist.
In Fig. 4 bis 15 verdeutlichen jeweilige Draufsichten von in Einbaulage befindlichen Randformkörpern 3 unterschiedliche
Ausführungsformen der vertikalen Sperrzone 6,
die sich in Richtung des Fugenbereiches F vertikal in Richtung des Schenkels 15 und horizontal in Richtung des
Schenkels 16 der Randformkörper 3 erstreckt. In zweckmäßiger Ausführung sind die Randformkörper 3 im Bereich
der einander zugewandten Querseiten 17, 18 mit einer Nut/Feder-Profilierung 19 (Fig. 2, Fig. 3) versehen,
mittels der eine paßgenaue Verzahnung der Formkörper derart möglich ist (Fig. 4 bis 6), daß zu Reparaturzwecken
einzelne der Randformkörper 3 auch aus der Verbindungsstellung gelöst und danach wieder untereinander oder mit
den Bodenformkörpern 4 verbunden werden können.
In der Ausführungsform gemäß Fig. 4 ist die in die Aufnahmenut
vorstehende Dichtfolie 14 in den Randformsteinen 3 über endseitig Widerhaken 21 festgelegt und im
Bereich der Sperrzone 6 mit einer durch Schweißen oder Kleben erzeugten Naht 22 versehen. In der Ausführungsform
gemäß Fig. 5 weist die Dichtfolie 14 mehrere Widerhaken 21' auf und in der Ausführungsform gemäß Fig. 6 ist
als zusätzliches Dichtungsmittel eine gießfähige Dichtungsmasse 23 in die Aufnahmenut eingebracht und über eine
Kordel 24 aus Schaumstoff zur Naht 22 hin beabstandet. In zweckmäßiger Ausführung ist als Dichtungsmasse Polysulfid
in Längsrichtung der gesamten Aufnahmenut vergossen, so daß die Sperrzone 6 eine Doppel-Sicherung mit der Naht 22
und der Dichtmasse 23 aufweist, wobei sich diese auch entlang des horizontalen Schenkels 16 bis an dessen Stirnseite
mit dem Folienbereich 14 erstrecken kann. Im Bereich der Anformung 12 (Fig. 2) verschneiden sich die beiden
Dichtungsmassen 23 und 23', so daß die Sperrzone 5 gebildet ist.
Die Ausführungsformen gemäß Fig. 7 bis 9 zeigen eine Veränderung
im Bereich des Nut/Feder-Profiles 19, wobei eine zusätzliche Aufnahmekammer 25 für die jeweilige Naht 22
der Dichtfolien 14 vorgesehen ist und die Dichtungsmasse 23 mit der Kordel 24 unmittelbar an das Nutprofil
19' angrenzt. In Fig. 10 ist in die jeweiligen Randformkörper 3 eine sich in Längsrichtung erstreckende
gelochte Kunststoffbahn oder dgl. als Dichtfolie 14''
eingegossen, in Fig. 11 ist die Dichtfolie 14'' als ein Haltefasern 27 aufweisendes Gewebeteil ausgebildet und in
der Ausführungsform gemäß Fig. 12 ist die Dichtfolie 14'''
über einen Verbinder 28 an einer eingegossenen Baustahlarmierung 29 stabil verhakt.
Ähnlich der Ausführungsform gemäß Fig. 12 ist in Fig. 13
eine durchgehend, insbesondere wellenförmig verlaufende Gewebebahn 30 aus gerichteten Fasern oder Vliesmaterial
vorgesehen, die zur Aufnahmenut hin mit der Dichtfolie 14''' verklebt ist. Im Bereich des Nut/Feder-Profiles
19 ist in der Aufnahmekammer 25 ein zusätzliches Verbindungsmittel in Form eines im Verbund eingegossenen
oder bei der Montage eingesetzten Kunststoffteiles 31 vorgesehen.
In der Ausführungsform gemäß Fig. 14 weist das Nut/Feder-Profil
eine mit Polysulfid-Dichtung 32 vergossene Aufnahmekammer 25' auf, die bodenseitig mit einer Schaumstoffschicht
33 (Fig. 16) so ausgefüllt ist, daß zu dieser hin die Polysulfid-Schicht 32 elastisch abgestützt ist und
über eine nur zu zwei Flanken 26, 26' der Aufnahmekammer bestehende Haftung sind Rißbildungen im Dichtmittel bei
geringfügigen Verschiebungen der Randformkörper 3 vermieden
.
In der Ausführungsform gemäß Fig. 15 ist eine ähnliche Ausführung im Bereich des Nut/Feder-Profiles 19 vorgesehen,
wobei als Einsatzteil 34 in den Hinterschneidungen aufweisenden Aufnahmekammern 25' ein in Verbindungsstellung
der Randformkörper 3 eingetriebener Keil vorgesehen ist. Die Dichtfolie 14 erstreckt sich hier unmittelbar aus
dem Bereich der Nut/Feder-Profilierung 19 in die Aufnahmenut.
Die Darstellungen gemäß Fig. 17 bis 19 zeigen die Verbindungsstellung
der Bodenformkörper 4 im Bereich der innenseitigen Anformung 11 an den L-förmigen Randformkörpern 3,
wobei die Horizontalschenkel 16 der Randformkörper 3 die Bodenformkörper 4 in einem Abstand A untergreifen. Damit
ist, wie in Zusammenschau mit Fig. 1 deutlich wird, im Horizontalschnitt der Auffangwanne 1 eine doppellagige
Sicherung durch das Zusammenwirken der Sperrzonen 5, 6 und 7 erreicht. Die untere Sperrzone 7 ist dabei von einer die
Auffangwanne 1 vollflächig unterhalb der Bodenformkörper 4
untergreifenden und mit den Dichtungsteilen 14 der Randformkörper 3 verbundenen Dichtungsfolie 36 gebildet.
In Fig. 17 ist die Dichtfolie 14 im Sperrbereich 6 doppellagig dargestellt, in Fig. 18 ist die Dichtfolie 14
nur im Bereich des Vertikalschenkels 15 bis zur Sperrzone 5 hin vorgesehen und Fig. 19 zeigt eine doppellagige
Ausführung mit kurzem Ansatzteil zur Sperrzone 5 hin.
Zur Überprüfung der Dichtigkeit der vorbeschriebenen Sperrzonen 5 und 7 kann in einer den Abstand A definieren-
den Zwischenschicht 41 zwischen den Bodenformkörpern 4 und
der jeweiligen Folie 36 eine Kontrollsonde 42 vorgesehen sein (Fig. 1). In Fig. 24 ist diese Ausbildung der Sperrzone
7 ähnlich Fig. 1 mit der Folie 36 näher dargestellt.
Die vergrößerten Darstellungen gemäß Fig. 20 und 21 zeigen zweckmäßige Ausführungsformen im Bereich der Sperrzone 5
zwischen den Bodenformkörpern 4 und der innenseitigen Anformung 12 am L-förmigen Randformkörper 3. Dabei sind die
bahnförmigen Kunststoffteile 37, 38 als Dichtmittel im Bereich
einer Naht 22' verbunden, und über dieser ist als zusätzliche Sicherung das Polysulfid-Dichtmittel 40
(Fig. 21) eingebracht. In Fig. 22 ist die Sperrzone 7' am stirnseitigen Ende des Horizontalschenkels 16 mit der Anformung
12' versehen, in deren Bereich sowohl die Dichtfolie 14', 14 verbunden sind als auch das Dichtmittel 23
so eingebracht sind, daß die Auffangwanne 1 gemäß Fig. 23 gebildet ist.
Die Darstellungen gemäß Fig. 23 bis 28 zeigen weitere Ausführungsformen
der Auffangwanne 1. In Fig. 23 ist ein' vollständiger Querschnitt mit vergrößertem Horizontalschenkel
16 aufweisenden L-Steinen 3 und fußseitig an diesem anliegenden Bodenformkörpern 4 dargestellt (Fig.
22), Fig. 24 zeigt die Auffangwanne 1 mit eine Neigung N aufweisenden Bodenformkörpern 4 ähnlich Fig. 1, wobei die
Auffangwanne einseitig offen und befahrbar ist. In der Ausführungsform gemäß Fig. 25 weisen die Randformkörper
3'' jeweilige Stützfüße S, S' auf, die beispielsweise
von einer Betonschicht B Untergriffen sind. In der Darstellung gemäß Fig. 27 grenzen die Betonformkörper 4 an
eine als Kellerwandung vorgesehene Anlagefläche 43 an,
wobei eine Dichtfolie 44 einerseits angeschraubt und an den jeweils zugeordneten Bodenformkörper 4 andererseits
angeschweißt ist (Fig. 26).
Die Darstellung gemäß Fig. 28 zeigt eine befahrbare Auffangwanne
1', bei der einerseits ein Randformkörper 3' in
Dichtverbindung mit einer Fahrfläche 45 steht und von dieser ausgehend die die Auffangwanne 1' bildenden Bodenformkörper
4 bis zu einer andererseits vorgesehenen Begrenzung mit den L-förmigen Randformkörpern 3 mit einer
Schräge N1 verlegt sind. Die innere Fahrfläche 45' an der
Oberseite der Bodenformkörper 4 weist dabei in den Aufnahmenuten weitgehend abgesenkte Dichtungsmittel 8, 8'
auf, so daß in dieser befahrbaren Ausführung eine Beschädigung der Sperrzone 5 durch Fahrzeug-Reifen vermieden
ist.
In Fig. 29 bis 32 sind ähnlich den Fugenausbildungen im Bereich der L-förmigen Randformkörper 3 die Verbindungsmöglichkeiten
der eingegossenen Dichtfolien 14 in den Bodenformkörpern 4 dargestellt, wobei die konstruktiven
Merkmale mit den Ausführungsform gemäß Fig. 4 bis 6 vergleichbar sind und damit in diesen jeweiligen Sperrzonen
5, 7' im wesentlichen gleiche, langzeitstabile Dichtungsbedingungen
erreicht sind.
Gleichzeitig sind die vorbeschriebenen Dichtungen in den Aufnahmenuten zwischen Randformkörper 3 und Bodenformkörper
4 im Bereich der Dichtmittel 8, 8' bzw. der Dichtfolien 14, 14' so ausgelegt, daß bei einer Beschädigung
einer der Sperrzonen 5, 6, 7, 7' (die mittels der Meß-Sonden 42, 42' über den Flüssigkeitsnachweis erfaßbar ist)
die jeweils betroffenen Formkörper 3, 4 ausgewechselt werden können und danach die dabei durchtrennten Dichtungsbereiche
bzw. Sperrzonen problemlos wiederherstellbar sind.
Für die Wiederherstellung von beschädigten Fugenbereichen F bzw. von darin verlaufenden Sperrzonen bei ausgewechselten
Formkörpern 3, 4 ist die Dichtfolie 14 insgesondere in Bereichen mit hohen Druckbelastungen, z.B. am
Rand der Auffangwanne 1, mit einem verlängerten Reserveteil R am oberen Ende versehen (Fig. 24), so daß nach
dem Einsetzen eines benachbarten neuen Formkörpers dieser Teil R eine nochmalige Verschweißung oder Verklebung ermöglicht
. Außerdem sind die Formkörper 3 im Bereich der jeweiligen Querseitenfläche 17 bzw. 18 (Fig. 3) mit einer
vergrößerten Freifläche P versehen, deren jeweilige Höhe in Verlegestellung (Fig. 4) einen wiederholt verfüllbaren
Spaltbereich B mit großen Verbindungsflächen, z.B. für das
Polysulfid, definiert. Die Nut/Federprofilierung 19 kann
in vorteilhafter Ausführung mit einer geringen Verzahnungstiefe
Z (Fig. 3) ausgebildet sein, so daß beispielsweise Teil A des Federprofils 19 bei dessen
Überbelastung nach Art einer Sollbruchstelle wirksam wird und eine vollständige Zerstörung des Verbindungssystems
der Formkörper 3 vermieden ist. Nach einer örtlich begrenzten Beschädigung kann die Auffangwanne 1 mittels
einer Teilreparatur bei geringem Aufwand vollständig abgedichtet werden.
In Fig. 33 bis 36 sind die Verlegebedingungen bei der Herstellung des Wannenbodens dargestellt, wobei die jeweiligen
Bodenformkörper 4 auf einer Tragschicht 46 aus
Schotter oder Magerbeton und einer Planumsschicht 47, beispielsweise
aus Sand, aufgelegt sind. Danach erfolgt eine Verfestigung in dieser Einbaulage mittels eines
Rüttlers 48, wobei auch in den Aufnahmenuten befindlichen Füllstoffe 55 (Fig. 35) verfestigt werden (Pfeil R).
Diese Nutbereiche zwischen den Steinen 3 stellen insbesondere bei einer Ausbildung der Auffangwanne 1 als befahrbarer
Unterbau eine durch dynamische Belastungen gefährdete Zone dar, da es durch Schub- und Druckbelastungen
(Pfeile 49 und 50, Fig. 36) zu Aufschiebungen der im Fugenbereich befindlichen Sandteile als Füllstoff 55
kommen kann und damit zu einem Anheben (Pfeil 51) der darüber befindlichen Polysulfidschicht 23, so daß die
Dichtzone insgesamt beschädigt ist.
Zur Vermeidung dieser Beschädigungszonen verursachenden Materialverschiebungen in den Aufnahmenuten sind die
gegenüberliegenden Bodenformkörper 4 wechselseitig in jeweiligen Bereichen 52 und 53 der Querseite bzw. der
Bodenseite mit einem Haftung verhindernden Material, beispielsweise einem Wachs, beschichtet. Gleichzeitig ist der
eingebrachte Füllsand 55 (Fig. 33) mittels eines Klebereintrags (Füllglied 60, Fig. 34) zumindest bereichsweise
zu einem Pfropfen 54, 54' (Fig. 35, Fig. 36) verfestigt,
der an den Beschichtungs-Bereichen 52 und 53 nicht haftet, so daß ein Ausgleich von horizontalen und/oder vertikalen
Bewegungen möglich ist. Bei einer Ausbildung der Bodenformkörper 4 als rechteckige Pflastersteine sind
jeweils nur zwei aneinandergrenzende Seitenflächen mit der Wachsschicht versehen, so daß in Verlegestellung
beschichtete und unbeschichtete Bereiche in der Aufnahmenut gegenüberliegen.
Insbesondere ist mit dieser Maßnahme ein Aufschieben des Sandes 55' aus der Planumsschicht 47 bzw. des Sandes 55
aus den Aufnahmenuten verhindert und die oberseitig befindliche
Polysulfidschicht 23 bleibt bei Druckbelastungen unbeschädigt. Die in Fig. 36 dargestellte Ausführungsform
zeigt einen Klebeeintrag (Fig. 34), der bis in den Bereich der Planumsschicht 47 erfolgte, so daß mit einem
vergrößerten Pfropfen 54' die Kantenbereiche der Steine
erfaßt sind und deren Kippbewegung verhindert ist. Der in diesem Bereich vorhandene Sand 55 kann nicht abfließen und
in den Bereich der Polysulfideinlage 23 können Teile der Planumsschicht nicht aufgeschoben werden.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 37 zeigt eine Auffangwanne
1'', die vollständig mit einem Füllmaterial 56 bis in den oberen Randbereich der L-Randformsteine 3' (linke
Seite der Figur) gefüllt ist, so daß in diesem Bereich eine Befahrbarkeit ähnlich der Darstellung in Fig. 28 erreicht
ist. Auf der rechten Seite der Darstellung endet die Verlegeebene der Bodenformkörper 4 unterhalb der
oberen Randkante der Randformkörper 3. In beiden dargestellten Fällen sind die Bodenformkörper 4 untereinander
im Bereich ihrer Aufnahmenut nicht abgedichtet, da die aus speziellen biologisch-aktiven Materialien gebildete
Füllschicht 56 als ein Umwandlungsraum für Schadstoffe vorgesehen ist. Damit können beispielsweise über den als
Umschlagplatz ausgebildeten Bodenformkörpern 4 ungewollt auslaufende Flüssigkeiten über die Aufnahmenuten abgeleitet
und in der Füllschicht 56 biologisch abgebaut
werden. Durch diesen biologischen Abbau nimmt die Konzentration der umweltgefährdenden Stoffe in einer Richtung H
zum Wannenboden hin ab, so daß der Wannenkörper 1' mit
einfachen Sperrzonen 5 und 6 den Sicherheitsanforderungen gerecht wird.
einfachen Sperrzonen 5 und 6 den Sicherheitsanforderungen gerecht wird.
Claims (16)
1. Auffangwanne zur Aufnahme von umweltgefährdenden Flüssigkeiten als Sicherungsunterbau für Industrieanlagen,
Vorratsbehälter, Trafoanlagen, Verladestationen oder dgl., dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangwanne (1; I1; I'')
aus bodenseitigen und randseitigen Formkörpern (3, 4; 3'; 31') aus Beton aufgebaut ist und deren Fugenbereichen (F)
zumindest eine Sperrzone (5, 6, 7; 5', 7') bildende Dichtungsmittel (8, 8') zugeordnet sind.
2. Auffangwanne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Formkörper (3, 4) mit randseitigen Ausnehmungen
(10, 10') bzw. innenseitigen Anformungen (12; 12') versehen sind, die bei benachbart verlegten Formkörpern
(3, 4) gemeinsam eine Aufnahmenut für Dichtungsmittel (8, 8') begrenzen.
3. Auffangwanne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Dichtungsmittel (8) eine gießfähige
Dichtungsmasse (23) vorgesehen ist.
-2-
4. Auffangwanne nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Formkörper (3, 4) eingegossene
Dichtungsteile (8') aufweisen, die randseitig in die Aufnahmenut vorstehen.
5. Auffangwanne nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die in die Aufnahmenut vorstehenden Dichtungsteile
(81) unter Bildung einer oberen Sperrzone (5,
6) untereinander abdichtend verbunden, insbesondere verschweißt oder verklebt, sind.
6. Auffangwanne nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsteile (8, 8') folienförmig
(14; 14'; 14''; 14Tl1) ausgebildet sind.
7. Auffangwanne nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Randformkörper (3) L-förmig
ausgebildet sind, mit ihrem Vertikalschenkel (15) die Seitenwand der Auffangwanne (1; I1; 1'') bilden und
mit ihrem Horizontalschenkel (16) die Bodenformkörper (4) in ihrem Außenrandbereich untergreifen.
8. Auffangwanne nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Horizontalschenkel (16) der Randformkörper
(3) die Bodenformkörper (4) im Abstand (A) untergreift
.
9. Auffangwanne nach einem der Ansprüche. 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsteile (14; 14';
14'') der Randformkörper (3) entlang dem Vertikal- und dem
Horizontalschenkel (15, 16) einteilig durchgehend ausgebildet sind.
10. Auffangwanne nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Randformkörper (3) an
ihrem Horizontalschenkel (16) einen Dichtungsteil (14') aufweisen, der aus dessen Stirnseite vorsteht.
11. Auffangwanne nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Randformkörper (3) an
ihren in Einbaustellung einander zugewandten Querseiten (17, 18) mit einer Nut/Feder-Profilierung (19) versehen
sind.
12. Auffangswanne nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Bodenformkörper (4) eine die Auffangwanne (1) vollflächig untergreifende
und mit den Dichtungsteilen (14, 14') der Randformkörper (3) verbundene Dichtfolie (36) als untere
Sperrzone (7) vorgesehen ist.
13. Auffangwanne nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die die untere Sperrzone (7) bildende Dichtfolie
(36) im Abstand (A1) zu den Bodenformsteinen (4) angeordnet ist.
14. Auffangwanne nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der unteren Sperrzone (7; 7')
zumindest eine Kontrollsonde (42) angeordnet ist.
15. Auffangwanne nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenformkörper (4) im
-A-
Bereich ihrer Seitenflächen zumindest bereichsweise mit
einer Beschichtung (52, 53) versehen sind.
16. Auffangwanne nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß diese (I1) eine rechteckige
Umfangskontur aufweist und in einem Seitenbereich die
Randformkörper (3') eine überfahrbare Einbaulage zu den inneren Bodenformkörpern (4) hin aufweisen.
Randformkörper (3') eine überfahrbare Einbaulage zu den inneren Bodenformkörpern (4) hin aufweisen.
Priority Applications (11)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29709938U DE29709938U1 (de) | 1997-06-07 | 1997-06-07 | Auffangwanne |
| PL337325A PL196702B1 (pl) | 1997-06-07 | 1998-06-05 | Wanna wychwytująca |
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