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DE29519505U1 - Faltschachtel - Google Patents

Faltschachtel

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DE29519505U1
DE29519505U1 DE29519505U DE29519505U DE29519505U1 DE 29519505 U1 DE29519505 U1 DE 29519505U1 DE 29519505 U DE29519505 U DE 29519505U DE 29519505 U DE29519505 U DE 29519505U DE 29519505 U1 DE29519505 U1 DE 29519505U1
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DE
Germany
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folding box
tab
presentation
cutout
folding
Prior art date
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DE29519505U
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English (en)
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SONNTAG KARIN
Original Assignee
SONNTAG KARIN
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Publication date
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Publication of DE29519505U1 publication Critical patent/DE29519505U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
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    • B65D5/48024Partitions inserted
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Closing Of Containers (AREA)

Description

SONN-OIgDE
08. Dezember 1995
-1-
BESCHREIBUNG
Faltschachtel
TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Faltschachtel, insbesondere zur Aufnahme von Getränkeflaschen, mit einer Bodeneinheit, Seitenwandeinheiten und einer die Faltschachtel verschließenden Deckeleinheit, wobei die Faltschachtel insbesondere aus einem einstückigen Faltzuschnitt faltbar ist.
Derartige Faltschachteln werden üblicherweise aus Karton hergestellt. Sie sollen einfach herstellbar, problemlos auffaltbar sein und darüber hinaus eine zuverlässige Verpackung gewährleisten. Aufgrund der großen Stückzahlen ist hinsichtlich des wirtschaftlichen Einsatzes besonders auf eine äußerst einfache Herstellung zu achten.
STAND DER TECHNIK
In der DE-OS 21 08 280 ist eine Faltschachtel beschrieben, die eingesetzte Kammern aufweist. Hierbei werden von außen Kammern, die aus Kunststoff bestehen, in entsprechende Ausnehmungen eingesetzt, wobei in diese Kammern Beigaben eingebracht werden können. Die Kammer wird dann mit einer abreißbaren Folie verschlossen, so daß das eingebrachte Produkt in seiner Lage gesichert ist. Hinsichtlich des Einsatzes von Kammerelementen aus Kunststoff gestaltet sich die Entsorgung derartiger Faltschachteln aufwendig. Darüber hinaus wirkt sich auf die Herstellkosten nachteilig aus, daß ein zusätzliches Kunststoffbauteil hergestellt und eingesetzt werden muß.
In der DE-OS 21 27 442 ist eine hülsenförmige Faltschachtel beschrieben, die aus einem einteiligen Faltschachtelzuschnitt besteht, bei dem durch eine in Längsrichtung verlaufende
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Zwischenwand ein von der Schachtel abgetrenntes Fenster gebildet wird. Dieses für werbewirksame Maßnahmen vorgesehene Fenster kann wahlweise auch durch eine Folie verschlossen werden. Die der Außenseite zugewandte Wandung der Zwischenwand wird mit Bildern versehen, und durch den Rückversatz der Zwischenwand entsteht ein bühnenartiger Eindruck.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Der vorliegenden Erfindung liegt, ausgehend von dem genannten Stand der Technik, die Aufgabe beziehungsweise das technische Problem zugrunde, eine verbesserte Faltschachtel anzugeben, die einfach herstellbar ist, problemlos auffaltbar ist, die Aufnahme eines zusätzlichen Präsentationsartikels neben dem in der Faltschachtel befindlichen Inhalt ermöglicht und darüber hinaus problemlos entsorgbar ist.
Die erfindungsgemäße Faltschachtel ist durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1 gegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der ünteransprüche.
Die erfindungsgemäße Faltschachtel zeichnet sich demgemäß dadurch aus, daß zumindest eine Einheit, insbesondere die Deckeleinheit, zumindest eine Ausstanzung zur Aufnahme eines zusätzlichen Präsentationsartikels aufweist und an einem Rand der Ausstanzung zumindest eine Lasche mit einer Faltlinie im Randbereich der Ausstanzung und einer Faltlinie parallel zum Randbereich der Ausstanzung mitausgestanzt ist, wobei die Lasche im wesentlichen bis nahe zum gegenüberliegenden Rand der Ausstanzung verläuft und dort befestigt ist, so daß der Präsentationsartikel auf der Lasche innerhalb der Ausstanzung lagerbar ist.
Die Herstellung einer derartigen Faltschachtel gestaltet sich erfindungsgemäß besonders einfach. Es ist lediglich in einem Ausstanzungsschritt die Ausstanzung mit Lasche vorzunehmen,
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-3-wobei
gleichzeitig die Faltlinien geprägt werden können.
Die Befestigung der Lasche, auf der der Präsentationsartikel im eingesetzten Zustand lagerbar ist, erfolgt bevorzugt über eine manuell anzubringende Klebelasche, wobei gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung die Klebelasche so angebracht ist, daß ihre Klebefläche hin zum eingesetzten Präsentationsartikel weisend vorhanden ist. Dadurch wird der eingesetzte Präsentationsartikel mit einem Teil der Klebefläche in Verbindung gebracht und in seiner Lage fixiert. Dies deshalb, da die Klebelasche aufgrund ihrer Faltung nicht bis ganz zum gegenüberliegenden Rand der Aussparung verläuft und in diesem praktisch freien Bereich ohne Lasche die Klebefläche an dem Präsentationsartikel anlegen kann. Darüber hinaus kann der Präsentationsartikel problemlos entnommen werden, da die Klebekraft aufgrund der relativ geringen Klebefläche verhältnismäßig klein ist.
Somit ist erfindungsgemäß eine Faltschachtel zur Verfügung gestellt, die aufgrund eines einfachen Ausstanzungsschrittes und dem Anbringen der Klebelasche eine einfache Herstellung gewährleistet, wobei gleichzeitig ermöglicht ist, einen zusätzlichen Präsentationsartikel, der von außen her sichtbar an der Faltschachtel vorhanden ist, miteinzubringen.
Die Entsorgung der erfindungsgemäßen Faltschachtel gestaltet sich ebenfalls problemlos, da die Bauteile im wesentlichen aus Karton bestehen und lediglich die Klebelasche zum Entsorgen entfernt werden muß.
Gemäß einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Faltschachtel entspricht der Abstand der Faltlinien der Lasche im wesentlichen der Höhe beziehungsweise der Dicke des Präsentationsartikels. Wenn nun der Präsentationsartikel eine quaderförmige Form besitzt, wird durch dieses Merkmal vorteilhaft erreicht, daß die Deckelaußenseite
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sich auf demselben Niveau befindet wie die Außenseite der Präsentationseinrichtung. Dadurch können die Faltschachteln, die einerseits mit dem eigentlichen Produkt gefüllt sind und zusätzlich mit dem Präsentationsartikel versehen sind, problemlos aufeinandergestapelt werden, ohne daß es zu unerwünschten Eindrückungen der Faltschachtel kommt. Darüber hinaus verbessert dieses Merkmal den Transport gestapelter befüllter Faltschachteln.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Faltschachtel sind im Innern der Faltschachtel Stegeinheiten vorhanden, die auch im Bereich der Ausstanzung verlaufen, so daß deren Oberkanten zur Lageunterstützung des eingesetzten Prasentationsartikels herangezogen werden können. Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, daß im Bereich der Ausnehmung eine in Stegrichtung vorhandene, von der Deckelseite her offene Ausnehmung der Stegeinheiten vorhanden ist, was zusätzlich zur Lagesicherung des eingesetzten Präsentationsartikels beiträgt.
Nach einem anderen Merkmal der Erfindung zeichnet sich eine Weiterbildung der Faltschachtel der eingangs genannten Art dadurch aus, daß zumindest eine Einheit, insbesondere die Deckeleinheit, zumindest eine Ausstanzung zur Aufnahme eines Präsentationsartikels aufweist und im Innern der Faltschachtel Stegeinheiten vorhanden sind, die auch im Bereich der Ausstanzung verlaufen und dort eine von der Deckelseite her offene Ausnehmung besitzen und im Bereich der Ausnehmung an den Stegstirnseiten zumindest bereichsweise ein Klebemittel zum lösbaren Fixieren des eingeführten Prasentationsartikels vorhanden ist. Bei dieser Ausführungsform wird auf die Ausstanzung einer Lasche mit Faltlinien verzichtet, wobei die Lagerung des Prasentationsartikels selbst durch die Stegeinheiten gewährleistet wird.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Faltschachtel zeichnet sich dadurch aus, daß die
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Ausstanzungskontur im wesentlichen der Außenrandkontur des eingesetzten Präsentationsartikels entspricht, was eine gute Lagefixierung des Präsentationsartikels im eingesetzten Zustand zur Folge hat.
Weitere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung ergeben sich durch die in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmale sowie durch die nachstehend angegebenen Ausführungsbeispiele. Die Merkmale der Ansprüche können in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden, insoweit sie sich nicht offensichtlich gegenseitig ausschließen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung sowie vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Beispiele näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
Fig. 1: schematische Perspektivdarstellung einer Faltschachtel mit einer Ausstanzung mit Lasche und einem in die Ausstanzung einsetzbaren Präsentationsartikel und
Fig. 2 schematische Perspektivdarstellung der Faltschachtel gemäß Fig. 1 ohne Präsentationsartikel bei aufgeklappter Deckeleinheit.
30
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
Die in den Figuren 1 und 2 dargestellte Faltschachtel 10 besteht aus Karton und ist für die Verpackung von drei Weinflasehen als Geschenkkarton ausgebildet. Die Faltschachtel 10 besitzt eine Bodeneinheit 12, Seitenwandeinheiten 16.1, 16.2,
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16.3, 16.4 und eine zum Verschließen der Falteinheit geeignete Deckeleinheit 14 mit einer Verschlußlasche 15, wobei sämtliche Einheiten einstückig aus einem Faltzuschnitt bestehen. Der Zuschnitt für eine derartige Faltschachtel und deren Auffaltung ist bekannt, so daß auf eine ausführliche Beschreibung dieser Merkmale verzichtet werden kann.
In der Deckeleinheit 14 weist die Faltschachtel 10 erfindungsgemäß eine Ausstanzung 18 auf, die im wesentlichen quadratisch ausgebildet ist. An einer Randseite 20 ist von der Ausstanzung 18 eine Lasche 22 ausgenommen, die im Bereich des Randes 20 eine Faltlinie 24 und beabstandet parallel zur Faltlinie 24eine weitere Faltlinie 25 aufweist. Die Länge der Lasche 22 entspricht der Breite B der Ausstanzung 18.
Die Lasche 22 ist an dem dem Rand 20 gegenüberliegenden Rand 26 der Aussparung 18 mittels eines Klebestreifens 30 befestigt Der Klebestreifen 30 ist in Fig. 2 in gelöster Position dargestellt.
Der Abstand der Faltlinien 24 und 25 entspricht im wesentlichen der Dicke eines einlegbaren Präsentationsartikels 50 (Fig. 1), der zum Beispiel als Verpackungseinheit mit Compact Disc ausgebildet sein kann, wobei die Umfangskontur der Ausnehmung 18 im wesentlichen der Randumfangskontur des Präsentationsartikels 50 entspricht.
Durch die rechtwinklige Faltung der Lasche jeweils entlang der beiden Faltlinien 24, 25 reicht die Lasche 22 nicht ganz bis zum gegenüberliegenden Rand 26. Dieser Bereich wird durch die Klebelasche 30 überbrückt. Gleichzeitig ist die Klebelasche 30 so ausgebildet, daß ihre Klebefläche so vorhanden ist, daß sie in Richtung des eingesetzten Präsentationsartikels 50 weist. Dadurch kommt der Präsentationsartikel 50 in eingesetztem Zustand bereichsweise mit der Klebefläche des Klebestreifens 30 in Kontakt und wird in seiner Lage gegen
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&mdash; &Pgr; &mdash;
Herausfallen fixiert. Die Klebekraft ist jedoch nicht so groß, daß der Präsentationsartikel 50 nicht entnommen werden kann. Im übrigen wird die Lagefixierung durch die Anpassung der Außenkontur der Ausstanzung 18 an die Außenkontur des Präsentationsartikels 50 gewährleistet.
Desweiteren sind im Innern der Faltschachtel 10 zwei Stegeinheiten 32 vorhanden, die die Faltschachtel in den Drittelspunkten in Längsrichtung unterteilen und primär dazu dienen, einen direkten Kontakt der eingelegten Getränkeflaschen zu verhindern, wodurch bei Glasflaschen eine Beschädigung infolge direkten Aufeinanderschiagens der Glasflaschen beim Transport verhindert werden kann.
Im Bereich der Ausstanzung 18 besitzen diese Stegeinheiten jeweils eine von der Deckelseite her nach oben offene Ausnehmung 34, deren Tiefe so bemessen ist, daß der eingesetzte Präsentationsartikel 50 problemlos aufgenommen werden kann. Durch dieses erfindungsgemäße Merkmal wird die Lage des eingesetzten Präsentationsartikels zusätzlich stabilisiert.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel stellt lediglich eine Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Faltschachtel vor. Es können einerseits die Anzahl der ausgestanzten Laschen variiert werden als auch die Anzahl und Anordnung der im Bereich der Ausstanzung verlaufenden Stegeinheiten. Darüber hinaus ist die Ausstanzung hinsichtlich ihrer Kontur dem jeweiligen einzusetzenden Präsentationsartikel problemlos anpassbar .
In einer nicht dargestellten Ausführungsvariante ist lediglich eine Ausstanzung in der Kontur des Präsentationsartikels vorhanden, jedoch ohne Lasche, wobei die Lagerung des Präsentationsartikels allein durch im Bereich der Ausstanzung verlaufende Stegeinheiten gewährleistet wird. Diese Stegeinheiten weisen eine entsprechend tiefe, von oben her offene Aus-
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nehmung auf und besitzen zur Lagesicherung auf ihren zum Präsentationsartikel hinweisenden Stirnseiten bereichsweise ein Klebe- oder Haftmittel zum lösbaren Fixieren des eingebrachten Präsentationsartikels. 05

Claims (1)

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    -1-ANSPRÜCHE
    01) Faltschachtel (10) , insbesondere zur Aufnahme von Getränkeflaschen, mit
    - einer Bodeneinheit (12),
    - Seitenwandeinheiten (16) und
    - einer die Faltschachtel (10) verschließenden Deckeleinheit (14) ,
    - wobei die Faltschachtel (10) insbesondere aus einem einstückigen Faltzuschnitt faltbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
    - zumindest eine Einheit, insbesondere die Deckeleinheit (14), zumindest eine Ausstanzung (18) zur Aufnahme eines zusätzlichen Präsentationsartikels (50) aufweist und - an einem Rand (20) der Ausstanzung (18) zumindest eine Lasche (22) mit einer Faltlinie (24) im Randbereich der Ausstanzung und einer Faltlinie (25) parallel zum Randbereich der Ausstanzung mitausgestanzt ist, wobei die Lasche im wesentlichen bis nahe zum gegenüberliegenden Rand
    (26) der Ausstanzung (18) verläuft und dort befestigt ist, so daß der Präsentationsartikel (50) auf der Lasche (22) innerhalb der Ausstanzung (18) lagerbar ist.
    02) Faltschachtel nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (22) am gegenüberliegenden Rand (26) der Aussparung (18) mittels einer Klebelasche (20) befestigt ist.
    03) Faltschachtel nach Anspruch 2,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Klebelasche (30) mit zum Präsentationsartikel (50) hin angeordenter Klebefläche vorhanden ist.
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    04) Faltschachtel nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Faltlinien (24, 25) im wesentlichen der Höhe beziehungsweise Dicke des Präsentationsartikels (50) entspricht.
    05) Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet, daß IQ im Innern der Faltschachtel (10) Stegeinheiten (32) vorhanden sind, die auch im Bereich der Ausstanzung (18) verlaufen.
    6) Vorrichtung nach Anspruch 5,
    dadurch gekennzeich.net, daß die Stegeinheiten (32) im Bereich der Ausstanzung (18) eine in Stegrichtung vorhandene von der Deckelseite her offene Ausnehmung (34) besitzen.
    07) Vorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Einheit, insbesondere die Deckeleinheit, zumindest eine Ausstanzung zur Aufnahme eines Präsentationsartikels aufweist und im Innern der Faltschachtel Stegeinheiten vorhanden sind, die auch im Bereich der Ausstanzung verlaufen und dort eine von der Deckelseite her offene Ausnehmung besitzen und im Bereich der Ausnehmung an den Stegstirnseiten zumindest bereichsweise ein Klebemittel zum lösbaren Fixieren des eingeführten Präsentationsartikels vorhanden ist.
    08) Faltschachtel nach zumindest einem der übrigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontur der Ausstanzung (18) im wesentlichen der Aussenrandkontur des eingelegten Präsentationsartikels (50) entspricht.
    -3-
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    09) Vorrichtung nach Anspruch 8,
    dadurch gekennzeichnet, daß der Präsentationsartikel im wesentlichen eine quaderförmige Gestalt, insbesondere in Form einer Compact Disc-, 05 Video- oder Audiokassetten-Verpackungseinheit oder dergleichen besitzt.
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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
NL1011061C2 (nl) * 1999-01-18 2000-07-19 Ericsson Telefon Ab L M Verpakking.
US11401057B2 (en) * 2017-09-19 2022-08-02 Packsize Llc Methods for packaging a packaged product and one or more unpackaged products for shipment

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