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DE8604054U1 - Einteiliger Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od. dgl. für einen Verpackungskarton mit Präsentationsfenster - Google Patents

Einteiliger Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od. dgl. für einen Verpackungskarton mit Präsentationsfenster

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DE8604054U1
DE8604054U1 DE19868604054 DE8604054U DE8604054U1 DE 8604054 U1 DE8604054 U1 DE 8604054U1 DE 19868604054 DE19868604054 DE 19868604054 DE 8604054 U DE8604054 U DE 8604054U DE 8604054 U1 DE8604054 U1 DE 8604054U1
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Europa Carton AG
Original Assignee
Europa Carton AG
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Publication date
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Europa Carton Aktiengesellschaft, Spitaler Str. 11, 2000 Hamburg 1
Einteiliger Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od.dgl. für einen Verpackungskarton mit Präsentationsfenster
10
Die Erfindung betrifft einen einteiligen Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od. dgl. für ein vorzugsweise quaderförmiges Verpackungsbehältnis, insbesondere Verpackungskarton, mit wenigstens einem Präsentationsfenster zur Präsentation eines insbesondere flaschenförmigen Primär-Verpackungsguts, wobei der Zuschnitt im wesentlichen rechteckig ist und zur Ausbildung eines Behälterbodens, zweier Längsseitenwände, zweier Breit- oder Stirnseitenwände und eines Behälterdeckels Flächenteile umfaßt, die gegeneinander durch FaIt- oder Knicklinien begrenzt und um diese relativ zueinander faltbar sind, und wobei in wenigstens einem Seitenwand-Flächenteil ein als Behälterdeckel verwendbares, unter Ausbildung des Präsentationsfensters in diesem Flächenteil aus demselben herauslösbares Deckelteil vorgesehen ist.
0 Bei einem älteren Vorschlag für einen Zuschnitt zum Aufrichten eines Verpackungsbehältnisses dieser Art (DE-GM 85 22 799) werden die Breit- oder Stirnseitenwände von Flügelflächenpaaren gebildet, an denen sich ins Innere des Behältnisses erstreckende Laschen zur Ausbildung von Verj 35 steifungsrippen vorgesehen sind. Dieser Zuschnitt ist rej lativ materialaufwendig, um eine ausreichende Gesamtstei-
figkeit zu erzielen, und erfordert eine relativ große
j Anzahl einzelnen Konfektionierungsschritte, Das aus die-
{ sem Zuschnitt aufrichtbare Verpackungsbehältnis kann nur
40 von oben her befullt werden;
10«
■ · &bgr;
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen demgegenüber materialsparenderen einteiligen Zuschnitt zu schaffen, der eine höhere Verwindungssteifigkeit gewährleistet und das Befüllen wahlweise von oben oder unten, d.h. von der Deckel- oder Bodenseite her ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die die Längs- und die Breitseitenwände bildenden Flächen~ teile nach Art eines Faltschaehtelzuschnitts unter Anlen-
iö kung entlang ihrer Vertikalränder angeuicmec sinu, wobei von zwei im Zuschnitt einseitig vsrtikalrandfreien Flächenteilen entlang dieses freien Vertikalrandes eino Lasche zur Verbindung mit dem im Zuschnitt entgegengesetzt befindlichen Vertikalrandfreien Flächenteil trägt, daß an dem Zuschnitt Befestigungselemente, insbesondere Verbindungslasuhen zur Befestigung des Deckelteils an benachbarten Flächenteilen vorgesehen sind und daß mindestens ein den Behälterboden bildendes Bodenflächenteil entlang eines zu den Vertikalrändern senkrechten Randes mindestens eines der Seitenflächenteile vorgesehen ist. Durch die Anordnung der die Längs- und Breitseitenwände bildenden Fiächenteile nach Art eines Faltschaehtelzuschnitts ergibt sich die Möglichkeit, beim Wellpappehersteller die Zuschnitte soweit konfektionieren, daß diese als auf die Hälfte der Zuschnittfläche zusammengefalteter und bereits entlang eines Vertikalrandes befestigter flachliegender Schlauch zum Ver&rbeiter angeliefert werden können, also eine äußerst platzsparende Transportform einnehmen. Dieser Schlauch kann je nach vorhandener Verpackungsmaschine von oben oder unten her befüllt werden und ergibt ein Verpackungsbehältnis, das leicht verschließbar ist und infolge der bis auf den Verbindungsrand einstückigen Anordnung entlang der übrigen Vertikalränder sowie der ungeteilten Wandflächen eine hohe Verwindungssteifigkeit aufweist. Die Anordnung nach Art eines Faltschaehtelzuschnitts ergibt sich dabei insbesondere dadurch, daß, be-
— "5 _
zogen auf das aufgerichtete Behältnis, die die Längs- und Breitseitenwände bildenden Flächenteile in Reihe miteinander angeordnet sind.
Vorzugsweise sollte, um die bei quaderförmigem Aufbau des Verpackungsbehältnisses schmaleren Breit- oder Stirnseitenwände nicht unnötig zu schwächen, das herauslSsbare Deckelteil in einem eine Längsseitenwand bildenden Flächenteil vorgesehen sein. Bei Anordnung von zwei Deckelteilen werden beide in den beiden Längsseitenwänden vorgesehen.
Nach einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung kann mindestens ein herauslösbares Deckelteil sich über die gesamte Länge bzw. Breite des dieses Deckelteils umfassenden Flächenteils und in seiner dazu senkrechten Breitenbzw. Längserstreckung mindestens entsprechend der Breite der jeweils benachbarten Flächenteile erstreckend ausgebildet sein. Damit ergibt sich ein vollständiger Abschluß der deckelseitigen Öffnungsfläche des Behältnisses. Dabei ist es auch möglich, daß beide Deckelteile in dieser Weise vorgesehen sind, also beide sich im wesentlichen über die gesamte Fläche der sie beinhaltenden Längsseitenwand-Flächenteile erstrecken.
Nach einer anderen Variante der Erfindung kann mindestens ein herauslösbares Deckelteil nur über einen Teil seiner Längp die gesamte Länge/Breite des betreffenden Flächenteils einnehmen und sich in seiner dazu senkrechten Er-Streckung entsprechend der Breite des benachbarten Flächenteils erstrecken, während es auf dem übrigen Teil seiner Längserstreckung sich gegen das Bodenflächenteil hin verjüngend ausgebildet ist. Dami .-'eiben an dem Seitenwand-Flächonteil seitlich Stege stehen, die zu einer Erhöhung 5 der Festigkeit an den Randbereichen um das durch das Herausformen des Deckeiteils entstandenen Presentations-
fensters dienen und einen günstigen Übergang für die Einleitung von Kräften im Bodenbereich ermöglichen.
Zum Zwecke der Erzielung einer hohen Randstabilität um das/die Präsentationsfenster herum ist weiterhin eine Ausführungsform vorgesehen, bei der mindestens ein herauslösbares Deckelteil insgesamt nur einen Teil der Länge/ Breite des betreffenden Flächenteils einnimmt und sich im wesentlichen parallel zu den Vertikalrändern erstreckt, Durch die dabei stehenbleibenden vertikalen Randstege wird zudem eine erhöhte Sicherheit gegen widerrechtliche Entnahme des Primär-Verpackungsguts erzielt.
Vorteilhaft können, um eine hohe Stabilität im Deckelbereich zu erzielen, die Deckelteile um je einen am betreffenden Seitenflächenteil angeordneten Deckelsteg unter Anlenkung desselben an einem Boden-parallelen Steg gegen das jeweils andere Deckelteil faltbar sowie an diesem befestigbar sein, wobei der Deckelsteg gegen den Bodenparallelen Steg zur Anlage kommt. Hier ist eine Verklebung oder sonstige Befestigung in flächiger Form leicht erzielbar, und es ergibt sich im oberen Randbereich des Präsentationsfensters ein zweilagiger, sehr hoch belastbarer Horizontalsteg.
Um das befüllte Verpackungsbehältnis seitens des Käufers günstig handhaben zu können, können nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung zv/ei Deckelteile vorgesehen sein, in denen jeweils eine sich bei aufeinanderliegenden Deckelteilen in Deckung befindliche Grifföffnung ausgebildet ist. Dabei kann vorzugsweise die Grifföffnung als Grifföffnungspaar mit nach innen faltbaren Verstärkungsklapplaschen ausgebildet sein. So erhält man einen Traggriff, mit dessen Hilfe der Verpackungskarton 5 einhändig angehoben und transportiert werden kann und der eine genügende Festigkeit im Deckel- und Griffbereich auf-
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weist.
Um eine genügend feste Verbindung zwischen dem Deckel und den Seitenwänden zu gewährleisten, kann das Deckelteil mit aus den im Zuschnitt benachbarten Flächenteilen heraustrennbaren Befestigungslaschen zur Befestigung am benachharten Flächenteil im aufgerichteten Zustand versehen sein. Dieses die seitlichen Befestigungslaschen tragende Deckelteil kommt dabei, wenn zwei Deckel teile angeordnetsi/iJ, über dem anderen zu liegen und bildet damit einen sicheren, festen Abschluß. Die durch die Heraustrennung der seitlichen Befestigungslaschen des Deckelteils entstehende Schwächung der Seitenwandteile kann dabei in der Regel durchaus in Kauf genommen werden,- veil die Laschen relativ schmal sind und zudem eine abgerundete Form gewählt werden kann, so daß keine ungünstigen Kraftflüsse entstehen. Zum gleichen Zweck der Deckelsicherung ist es auch möglirh, daß die Flächenteile entlang ihrer deckelseitigen Horizontalträger mit faltbar angelenkten Deckelbefestigungslaschen versehen sind. Diese Deckelbefestigungslaschen werden in der Regel relativ schmal gewählt werden, so daß sie keinen maßgeblichen Materialmehraufwand erfordern, andererseits aber im Randbereich eine ausreichende Verklebung oder sonstige Befestigung ermöglichen.
Dafür ist es besonders vorteilhaft und ohne zusätzlichen Materialverlust möglich, daß sich die Deckelbefestigungslaschen jeweils im wesentlichen über das gesamte sie tragende Flächenteil erstrecken. Will man jedoch in der Breite des Zuschnitts gerade bei Ausbildung der vorerwähnten Deckelbefestigungslaschen noch an Zuschnittmaterial sparen, so können die Bodenflächenteile als relativ schmale Bodenlaschen ausgebildet sein derart, daß sie im aufgerichteten Zustand des Behältnisses insgesamt nur einen Teil der Bodenfläche desselben abdecken. Dadurch entsteht zwar eine Öffnung im Boden, jedoch steht das Primär-Verpackungsgut auf den Bodenlaschen insbesondere bei fester Umhüllung
durch die Seitenwände sicher genug auf, um sowohl ein Herausfallen als auch eine ungewünschte Einzelentnahme von unten her zu verhindern.
Die insgesamt mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen demnach darin, daß man ein Verpackungsbehältnis mit einer in der Regel vollständig geschlossenen Deckelanordnung erhält, das infolge geschlossener, d.h. ungeteilter Stirnseitenwände und der stabilen DeckelkonstruKtion eine hohe Verwindungssteifigkeit hat. Durch die Anordnung nach dem Faltschachtelprinzip ergeben sich zwei verschiedene BefUnmöglichkeiten von oben oder unten her, und der geschlossene, tragfähige Deckel ermöglicht die Anordnung eines mittigen Griffs zum einhändigen tragen.
Weitere Vorteile und Ausführungsformen oder -möglichkeiten der Erfindung gehen aus eier folgenden Beschreibung der in der schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele hervor. Es zeigt
Fig. 1 einen Zuschnitt für eine erste Ausführungsmöglichkeit nach der Erfindung,
Fig. 2A-F verschiedene Stadien beim Transport und Aufrichten eines Verpackungsbehältnisses
aus einem Zuschnitt nach Fig. 1,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsvariante eines
Zuschnitts,
30
Fig. 4A-F wiederum sechs verschiedene Stadien beim Aufrichten eines Verpackungsbehältnisses aus einem Zuschnitt räch Fig. 3,
Fig. 5A-F sechs Stadien beim Aufrichten einer anderen Zuschnittvariante,
Fig. 6 eine vierte Ausbildungsmöglichkeit für einen erfindungsgemäßen Zuschnitt und
Fig. 7A-F wiederum sechs verschiedene Aufrichtstadien des Zuschnitts nach Fig. 6.
Verschiedene Ausführungsformen für einen aus Wellpappe gestanzten und mit den erforderlichen Rillungen, Ritzungen oder sonstigen Vorbereitungen für das spätere Auirichten versehenen Zuschnitt gehen insbesondere aus den Fig. 1, 3 und 6 hervor, die die Zuschnitte im flachliegenden Zustand, wie sie von Stanze kommen, zeigen, während eine weitere Variante aus der Aufricht-Reihenfolge der Fig. 5A-F hervorgeht, ohne daß es erforderlich erscheint, diese Variante auch noch als flachliegender Zuschnitt zu zeigen. Diese Zuschnitte dienen dem Aufrichten von Verpackungsbehältnissen bzw. Verpackungskartons 10 in Quaderform zur Aufnahme von Primär-Verpackungsgut, hier in Form von jeweils sechs Weinflaschen 100 je Verpackungseinheit. Die verschiedenen Ausführungsformen der Zuschnitte 11 haben bestimmte, im wesentlichen übereinstimmende Elemente, die in Fig. 1 bezeichnet sind, auf deren nähere Bezeichnung und Beschreibung bei den übrigen Darstellungen aber zur Vermeidung von Wiederholungen verzichtet werden kann, zumal zur Darstellung des Aufrichtvorganges in den Fig. 2, 4, 5 und 7 dem Fachmann mit genügender Deutlichkeit alle wesentlichen Einzelheiten für die Realisierung der Erfindung vermitteln. Zur Ausbildung der in form eines Bodens 12, zweier Längsseitenwände 14, 15, zweier Stirn- oder Querseitenwände und eines Deckels 28 sind entsprechende Flächenteile am Zuschnitt 11 vorgesehen.
Bei den Flächenteilen handelt es sich im einzelnen um Bodenflächenteile 12a und 12b, die zusammengefaltet den
-&dgr;-
Benälterboden 12 ergeben, sowie erste Seitenflächenteile 14, 15 zur Ausbildung von Längsseitenwänden, zweite Seiten flächenteile 30, 31 zur Ausbildung entsprechender Breitoder Stirnseitenwände und Deckelteile 28a, 2,8b zur Ausbildung eines Deckels 28. Die verschiedenen Flächenteile sind über FaIt- oder Knicklinien 13 gegeneinander abgegrenzt bzw. aneinander angelenkt, und zwar in der Weise, daß die ersten Seitenflächenteile 14, 15 und die zweiten Seitenflächenteile 30, 31 abwechselnd entlang ihrer Vertikal-*
IU ranaer in Keine vorgesenen sma, wanrena sicn an unteren Horizontalrändern 16 die Bodenflächenteile 12a, diese an den ersten Seitenflächenteilen 14, 15, und 12b, diese an den zweiten, schmaleren Seitenflächenteilen 30, 31, befinden. Der obere Horizontalrand der ersten und zweiten Seitenflächenteile 14, 15 bzw. 30, 31 bleibt bei der Arsführungsform der Fig. 1 frei. Die Deckelteile 28a und 28b sind in den Flächen der ersten Seitenflächenteile 14, 15 herauslösbar vorgesehen derart, daß sie an ihrem oberen Rand um eine FaIt- oder Knicklinie 13 angelenkt sind, während sie im übrigen Bereich durch Vorstanzungen 13a leicht aus den Flächenteilen herauslösbar ausgebildet sind, so daß sie nach dem Herausklappen Präsentationsfenster 7 0 entsprechend ihrer Umrisse in den Seitenflächenteilen 14, 15 ergeben (s. Funktionsdarstellungen der Fig.
2, 4, 5 und 7). Die Deckelteile 28a, b sind mit Deckelstegen 40 verbunden, die sich ebenfalls in den ersten Seitenflächenteilen 14, 15 herauslösbar, nämlich seitlich durch Vorstanzungen 13a getrennt, befinden, wobei diese Deckelstege 40 an Boden-parallelen Stegen 39 der ersten Seitenflächenteile 14, 15 angelenkt sind. Der obere Rand dieser Boden-parallelen Stege 39 wird von dem oberen Horizontalrand 16 des Zuschnitts 11 bestimmt. Höhe und Breite von Boden-parallelem Steg 39 und Deckelsteg 40 entsprechen einander, so daß, wie aus Fig. 2C-F ersichtlich, beim Auffalten bzw. Aufrichten des Verpackungskartons die Deckelteile 28a, b aus den ersten Seitenflächenteilen 14, 15
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unter Bildung je eines Präsentationsfensters 70 herausgefaltet, mit dem Deckelsteg 40 gegen den Boden-parallelen Stecr 39 zur Anlage gebracht (Fig. 2D) und dann übereinander gelegt (Fig. 2E) sowie miteinander befestigt werden können, um den Deckel 28 (Fig. 2F) zu bilden.
Endlang des freien Vertikalrandes 17 des ersten Seitenflächenteils 14 ist eine Industriekante als Verbindungslasche 20 angeordnet, mit der die Verbindung zu dem ent- gegengesetzten, in der Reihenanordnung der Flächenteile äußeren zweiten Seitenflächenteil 31 herstellbar ist. Durch Verklebung und entsprechendes Falten ist es damit möglich, auf einer entsprechenden Verbindungs-(Klebe-) Vorrichtung unmittelbar nach Verlassen der Stanze aus dem Zuschnitt 11 einen vorkonfektionierten Zuschnitt 11a nach Faltschachtelart herzustellen, wie er in Fig. 2A (sowie weiterhin im Prinzip in Fig. 4A, 5A und 7A) gezeigt ist. Ein solcher vorkonfektionierter Zuschnitt 11a hat eine für die spätere Befüllung geeignete, leicht auffaltbare Schlauchform und ein besonders günstiges Transportvolumen, so daß er in großen Mengen palettiert beim Verarbeiter/ Befüller angeliefert werden kann.
Um ein einwandfreies Tragen des fertigen, befüllten Verpackungskartons 10 (Fig. 2F) zu ermöglichen, ist in dem Deckel 28 eine Griffanordnung mit Tragsteg 60 (Fig. 2F) vorgesehen. Zu diesem Zweck sind in die Deckelteile 28a, b Grifflöcher 62 eingestanzt, die über ein Tragstegelement 61 zueinander beabstandet sind in einer Weise, daß 0 man mit einer Hand bequem in die Grifflöcher 62 eingreifen kann. In den Grifflöchern 62 befinden sich auf der Seite des Tragstegelements 61 und damit dieses über je eine Knicklinie 13 begrenzend Klapplaschen 63, die beim Eingreifen in den Traggriff nach unten herabgeschwenkt werden können und zusätzliche Verstärkungselernente für den Tragsteg bilden. Die Grifflöcher 62 in den beiden
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• · t 4 · 4« · Φ
Deckelteilen 28a, b rfind so angeordnet, daß sie, wie aus Fig. 2E und F erkennbar, miteinander in Deckung gelangen und nach Verbindung der Deckelteile miteinander einen festen, strapazierfähigen Traggriff zum einhändigen Tragen des befüllten Verpackungskartons 10 ergeben.
In dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2 sind die Deckelteile so vorgesehen, daß ein breiteres Deckelteil 28a die gesamte Länge der Längsseitenwand 15 einnimmt und in der Breite derjenigen der zweiten Seitenflächen-* teile 30, 31 entspricht. Damit deckt dieses Deckelteil 28a die gesamte Deckelöffnung des Verpackungskartons 10 ab. Hingegen ist in dem ersten Seitenflächenteil 14 ein etwas schmaleres Deckelteil 28b vorgesehen. Der dieses Deckelteil 28b tragende Deckelsteg 40 nimmt ebenfalls die gesamte Länge des Seitenflächenteils 14 ein; allerdings verjüngt sich das Deckelteil 28b von einem breiteren Anlenkbereich an dem Deckelsteg 40 geringfügig in Richtung auf das Bodenflächenteil 12a, so daß seitlich hochgezogene, das Präsentationsfenster 70 trapezförmig mit abgerundeten Eckbereichen begrenzende Randstege 72 ergeben, die außen durch die Vertikalränder 17 begrenzt sind. Das breitere Deckelteil ?8a trägt, seitlich über die Vertikalränder 17 des ersten S«. - enf lächenteils 15 hinaustretend, Verbindungslaschen 29, die sich im flachliegenden Zuschnitt in den Flächen der zweiten Seitenflächenteile 30, 31 befinden. Bei Auffalten des Zuschnitts und Aufeinanderlegen der Deckelteile in der in Fig. 2E gezeigten Art, wonach das schmalere Deckelteil 28b unter dem breiteren Deckelteil 28a zu liegen kommt, übergreifen, wie aus Fig. 2F erkennbar, die Verbindungslaschen 29 den oberen Randbereich der beiden zweiten Seitenflächenteile 30, 31 und können mit diesen verbunden werden*
Der Aufrichtvorgang ist im Detail aus dem Funktionsablauf der Fig. 2A bis F unter Zugrundelegung des vorkonfek-
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tionierten Zuschnitts 11a, der zu einem Schlauch aufgefiltet wird, erkennbar. Das Verbinden erfolgt dabei vorzugsweise auf üblichen Klebestationen, also mittels Auftragens von Leim, obwohl natürlich auch Heftungen mittels Klammern möglich sind. Nach Verschließen des Bodens (Fig. 2B) wird der Verpackungskarton mit Flaschen 100 befüllt, woraufhin die Boden-parallelen Stege 39 mit einer Leimraupe 80 belegt werden, die Deckelteile 28a, b aus ihren ersen Seitenflächenteilen 15 bzw. 14 herausgelöst und entsprechend den Vorrillungen gefaltet werden. Es erfolgt dann das Anpressen der Deckelstege 40 gegen die Boden-parallelen Stege 39 (Fig. 2D) . Anschließend werden die Breitseitenwände 30, 31 sowie der Tragstegbereich des unten zu liegen kommenden Deckelteils 28b ebenfalls mit Leimraupen 80 versehen (Fig. 2E) , woraufhin dann das völlige Verschließen des Verpackungskartons 10 mittels der Verbindungslaschen 29 und durch Anpressen des oberen Deckelteils 28 und damit die Herstellung der Verbindung im Tragsteg 6 0 erfolgen können. Natürlich können Leimraupen auch in weiteren Bereichen vorgesehen werden, je nachdem, wie fest die Klebeverbindung sein muß.
Zur Erleichterung der Faltvorgänge sind an ausfaltbaren Teilen, insbesondere den Deckelteilen 28a, b, Werkzeugdurchtrittsöffnungen 90 an geeigneten Stellen vorgesehen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 und 4 bestehen Unterschiede zum Beispiel der Fig. 1 und 2 nur insofern, als entlang des oberen Horizontalrandes 16 des Zuschnitts an den Seitenflächenteilen 14, 15, 30, 31 jeweils eine schmale Verbindungslasche 33, durch eine FaIt- oder Knicklinie angelenkt, angeordnet ist. Die> Verbindungslaschen 33 dienen/ Wie aus Fig, 4A bis F ciKennbar, einer noch besse-5 ren Deckelbefestigung, indem sie nach innen umgefaltet und mit Leim belegt werden, so daß Deckelteile 28a, b in
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ihren Randbereichen zusätzlich verklebt werden können.
In Fig. 5A ist eine andere Variante dargestellt, bei der sich beide Deckelteile 28 über die gesamte Breite der ersten Seitenflächenteile 14, 15 erstrecken, so daß die Deckelöffnung des Verpackungskartons von beiden Deckelteilen ganzflächig einstückig verschlossen wird. Die Verbindungslaschen 29 befinden sich jedoch nur an dem im fertigen Verpackungskarton oben liegenden Deckelteil, um so dessen seitliche Verbindung zu gewährleisten. Die Verleimung erfolgt in der angedeuteten Weise (Fig. 5C und E).
Fig. 6 und 7 zeigen eine Ausführungsmöglichkeit mit schmaleren Deckelflächenteilen 28c,- die nur einen Teil der Längsdimension der ersten Seitenflächenteile 14, 15 einnehmen, sowie verkürzte Bodenflächenteile 12c unter gleichzeitiger Anordnung von - in dem Beispiel der Fig. 3 und 4 vorgesehenen - Deckel-Verbindungslaschen 33. Letztere sind hier etwas breiter als im Beispiel der Fig. 3 vorgesehen, um infolge der schmaleren Deckelteile 28c einen vollständigen Deckelabschluß sicherzustellen. Die schmaleren Bodenflächenteile 12c müssen natürlich so breit ausgebildet sein, daß sich noch eine ausreichende Behälterbodenfläche für das sichere Aufstehen der Flaschen ohne die Gefahr des Herausfallens ergibt. Durch eine solche Ausbildung des Zuschnitts, wie sie aus Fig. 6 hervorgeht, erkennt man, in wie starkem Maße für solche Verpackungen an Material gespart werden kann, und zwar bei zugleich äußerst stabilem, einhändig tragfähigem Verpackungskarton mit ausgezeichneter Inspektionsmöglichkeit des darin aufgenommenen Primär-Verpackungsguts 100.
Zwischen den in den Zeichnungen wiedergegebenen Ausführungsbeispielen sind die verschiedensten Kombinations-5 und Variationsmöglichkeiten gegeben, was die Ausbildung im Detail anbelangt. Diese Variationen werden sich ganz
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danach richten, welches das in dem Verpackungskarton 10 aufzunehmende Primär-Verpackungsgut hat, d.h. welche Anforderungen an die Gesamt-Stabilität und Verwindungssteifigkeit des Verpackungsbehältnisses gestellt werden. Mit anderen Worten hängt es von den Verwendungsumständen ab, ob im Boden- und/oder Deckelbereich mit Stummelklappen gearbeitet werden kann oder muß, wie breit das/die Präsentationsfenster und wie stark sonstige Materialüberlappungen sein müssen, um eine vernünftige Relation zwischsn Materialaufwand und Stabilität zu erzielen.
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Claims (14)

Schutzansprüche :
1. Einteiliger Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od.dgl. für ein vorzugsweise quaderförmiges Verpackungsbehältnis, insbesondere Verpackungskarton, mit wenigstens einem Präsentationsfenster zur Präsentation eines insbesondere flaschenförmigen Primär-Verpackungsguts, wobei der Zuschnitt im wesentlichen rechteckig ist und zur Ausbildung eines Behälterbodens, zweier Längsseitenwände, zweier Breit- oder Stirnseitenwände und eines Behälterdeckels
.15 Flächenteile umfaßt, die gegeneinander durch Faltoder Knicklinien begrenzt und um diese relativ zueinander faltbar sind, und wobei in wenigstens einem Seitenwand-Flächenteil ein als Behälterdeckel verwe.idba_es, unter Ausbildung des Präsentationsfensters in d'asem Flächenteil aus demselben herauslösbares Deckelteil vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die die Längs- und die Breitseitenwände (14, 15 bzw. 30, 31) bildenden Flächenteile nach Art eines Faltschachtelzuschnitts unter Anlenkung entlang ihrer Vertikalränder (17) angeordnet sind, wobei eines von zwei im Zuschnitt (11) einseitig vertikalrandfreien Flächenteilen (14, 31) entlang dieses freien Vertikalrandes eine Lasche (20) zur Verbindung mit dem im Zuschnitt entgegengesetzt befindlichen vertikalrandfreien Flächenteil (31) trägt,
daß an dem Zuschnitt (11) Befestigungselemente, insbesondere Verbindungslaschen (29, 33) zur Befestigung des Deckelteils (28) an benachbarten Flächenteilen (14, 15; 30, 31) vorgesehen sind und
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daß mindestens ein den Behälterboden (12) bildendes Bodenflächenteil (12a, 12b) entlang eines zu den Vertikalrändern senkrechten Randes mindestens eines der Seitenflächenteile (14, 15; 30, 31) vorgesehen ist, 05
2. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß, bezogen auf das aufgerichtete Behältnis (10), die die Längs- und Breitseitenwände (14, 15 bzw. 30, 31) bildenden Flächenteile in Reihe miteinander angeordnet sind.
3. Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das herauslösbare Deckelteil (28) in einem eine Längsseitenwand (14, 15) bildenden Flächenteil vorgesehen ist.
4. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein herauslösbares Deckelteil (28a) sich über die gesamte Länge bzw. Breite des dieses Deckelteils umfassenden Flächenteils (15) und in seiner dazu senkrechten Breiten- bzw. Längserstreckung mindestens entsprechend der Breite der jeweils benachbarten Flächenteile (30, 31) erstreckend ausgebildet ist.
5. Zuschnitt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwei sich im wesentlichen über die gesamte Länge der üie beinhaltenden Längsseitenwand-Flächenteile (14, 15) erstreckende Deckelteile (28) vorgesehen sind.
6. Zuschnitb nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein herauslösbares Deckelteil (28b) nur über einen Teil seiner Lange die gesamte Länge/Breite des betreffenden Flächenteils (14) einnimmt und sich in
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seiner dazu senkrechten Erstreckung entsprechend der Breite des benachbarten Flächenteils (30, 31) erstreckt, wobei es auf dem übrigen Teil seiner Längserstreckung sich gegen das Bodenflächenteil (12a) verjüngend ausgebildet ist, (Fig. 1 und 3).
7. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß min^ destens ein herauslösbares Deckelteil (28c) insgesamt nur einen Teil der Länge/Breite des betreffenden Flächenteils (14, 15) einnimmt und sich im wesentlichen parallel zu den Vertikalrändern (17) erstreckt (Fig. 6).
8. Zuschnitt nach einem der Anspräche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelteile (28 bzw. 28a, 28b, 28c) um je einen am betreffenden Seitenflächenteil (14, 15) angeordneten Deckelsteg (40) unter Anlenkung desselben an einem Boden-parallelen Steg (39) gegen das jeweils andere Deckelteil faltbar sowie an diesem befestigbar sind, wobei der Deckelsteg gegen den Boden-parallelen Steg zur Anlage kommt.
9. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Deckelteile (28a, 28b, 28c) vorgesehen sind, in denen jeweils eine sich bei aufeinanderllegenden Deckelte.ilen in Deckung befindliche Grifföffnung (62) ausgebildet ist.
10. Zuschnitt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Grifföffnung (62) als Grifföffnungspaar mit nach innen faltbaren Verstärkungsklapplaschen (63) ausgebildet ist.
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11. Zuschnitt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelteil (28a) mit aus den im Zuschnitt benachbarten Flächenteilen (30, 31) heraustrennbaren Befestigungslaschen (29) zur Befestigung am benachbarten Flächenteil im aufgerichteten Zustand (10) versehen ist, (Fig. 1, 3).
12. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Flächenteile (14, 15; 30, 31) entlang ihrer deckelseitigen Horizontalränder (29) mit faltbar angelenkten Deckelbefestigungslaschen (33) versehen sind, (Fig. 3, 6).
13. Zuschnitt nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Deckelbefestigungslaschen (33) jeweils im wesentlichen über das gesamte sie tragende Flächenteil (14, 15; 30, 31) erstrecken.
14. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenflächenteile als relativ schmale Bodenlaschen (12c) ausgebildet sind derart, daß sie im aufgerichteten Zustand (10) des Behältnisses insgesamt nur einen Teil der Bodenfläche desselben abdecken (Fig. 6, 7B).
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