DE8604054U1 - Einteiliger Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od. dgl. für einen Verpackungskarton mit Präsentationsfenster - Google Patents
Einteiliger Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od. dgl. für einen Verpackungskarton mit PräsentationsfensterInfo
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Description
Europa Carton Aktiengesellschaft, Spitaler Str. 11, 2000 Hamburg 1
Einteiliger Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe,
Pappe od.dgl. für einen Verpackungskarton mit Präsentationsfenster
10
10
Die Erfindung betrifft einen einteiligen Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od. dgl. für ein
vorzugsweise quaderförmiges Verpackungsbehältnis, insbesondere Verpackungskarton, mit wenigstens einem Präsentationsfenster
zur Präsentation eines insbesondere flaschenförmigen
Primär-Verpackungsguts, wobei der Zuschnitt im wesentlichen rechteckig ist und zur Ausbildung eines Behälterbodens,
zweier Längsseitenwände, zweier Breit- oder Stirnseitenwände und eines Behälterdeckels Flächenteile
umfaßt, die gegeneinander durch FaIt- oder Knicklinien begrenzt und um diese relativ zueinander faltbar sind,
und wobei in wenigstens einem Seitenwand-Flächenteil ein als Behälterdeckel verwendbares, unter Ausbildung des Präsentationsfensters
in diesem Flächenteil aus demselben herauslösbares Deckelteil vorgesehen ist.
0 Bei einem älteren Vorschlag für einen Zuschnitt zum Aufrichten eines Verpackungsbehältnisses dieser Art (DE-GM
85 22 799) werden die Breit- oder Stirnseitenwände von Flügelflächenpaaren gebildet, an denen sich ins Innere des
Behältnisses erstreckende Laschen zur Ausbildung von Verj 35 steifungsrippen vorgesehen sind. Dieser Zuschnitt ist rej
lativ materialaufwendig, um eine ausreichende Gesamtstei-
figkeit zu erzielen, und erfordert eine relativ große
j Anzahl einzelnen Konfektionierungsschritte, Das aus die-
{ sem Zuschnitt aufrichtbare Verpackungsbehältnis kann nur
40 von oben her befullt werden;
10«
■ · &bgr;
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen demgegenüber materialsparenderen einteiligen Zuschnitt
zu schaffen, der eine höhere Verwindungssteifigkeit gewährleistet
und das Befüllen wahlweise von oben oder unten, d.h. von der Deckel- oder Bodenseite her ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
die die Längs- und die Breitseitenwände bildenden Flächen~ teile nach Art eines Faltschaehtelzuschnitts unter Anlen-
iö kung entlang ihrer Vertikalränder angeuicmec sinu, wobei
von zwei im Zuschnitt einseitig vsrtikalrandfreien Flächenteilen
entlang dieses freien Vertikalrandes eino Lasche zur Verbindung mit dem im Zuschnitt entgegengesetzt
befindlichen Vertikalrandfreien Flächenteil trägt, daß an dem Zuschnitt Befestigungselemente, insbesondere Verbindungslasuhen
zur Befestigung des Deckelteils an benachbarten Flächenteilen vorgesehen sind und daß mindestens
ein den Behälterboden bildendes Bodenflächenteil entlang eines zu den Vertikalrändern senkrechten Randes mindestens
eines der Seitenflächenteile vorgesehen ist. Durch die Anordnung der die Längs- und Breitseitenwände bildenden Fiächenteile
nach Art eines Faltschaehtelzuschnitts ergibt sich die Möglichkeit, beim Wellpappehersteller die Zuschnitte
soweit konfektionieren, daß diese als auf die Hälfte der Zuschnittfläche zusammengefalteter und bereits
entlang eines Vertikalrandes befestigter flachliegender
Schlauch zum Ver&rbeiter angeliefert werden können, also eine äußerst platzsparende Transportform einnehmen. Dieser
Schlauch kann je nach vorhandener Verpackungsmaschine von oben oder unten her befüllt werden und ergibt ein Verpackungsbehältnis,
das leicht verschließbar ist und infolge der bis auf den Verbindungsrand einstückigen Anordnung
entlang der übrigen Vertikalränder sowie der ungeteilten Wandflächen eine hohe Verwindungssteifigkeit
aufweist. Die Anordnung nach Art eines Faltschaehtelzuschnitts ergibt sich dabei insbesondere dadurch, daß, be-
— "5 _
zogen auf das aufgerichtete Behältnis, die die Längs- und Breitseitenwände bildenden Flächenteile in Reihe miteinander
angeordnet sind.
Vorzugsweise sollte, um die bei quaderförmigem Aufbau des
Verpackungsbehältnisses schmaleren Breit- oder Stirnseitenwände nicht unnötig zu schwächen, das herauslSsbare
Deckelteil in einem eine Längsseitenwand bildenden Flächenteil vorgesehen sein. Bei Anordnung von zwei Deckelteilen
werden beide in den beiden Längsseitenwänden vorgesehen.
Nach einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung kann mindestens ein herauslösbares Deckelteil sich über die
gesamte Länge bzw. Breite des dieses Deckelteils umfassenden Flächenteils und in seiner dazu senkrechten Breitenbzw.
Längserstreckung mindestens entsprechend der Breite der jeweils benachbarten Flächenteile erstreckend ausgebildet
sein. Damit ergibt sich ein vollständiger Abschluß der deckelseitigen Öffnungsfläche des Behältnisses. Dabei
ist es auch möglich, daß beide Deckelteile in dieser Weise vorgesehen sind, also beide sich im wesentlichen über
die gesamte Fläche der sie beinhaltenden Längsseitenwand-Flächenteile erstrecken.
Nach einer anderen Variante der Erfindung kann mindestens ein herauslösbares Deckelteil nur über einen Teil seiner
Längp die gesamte Länge/Breite des betreffenden Flächenteils einnehmen und sich in seiner dazu senkrechten Er-Streckung
entsprechend der Breite des benachbarten Flächenteils erstrecken, während es auf dem übrigen Teil seiner
Längserstreckung sich gegen das Bodenflächenteil hin verjüngend
ausgebildet ist. Dami .-'eiben an dem Seitenwand-Flächonteil
seitlich Stege stehen, die zu einer Erhöhung 5 der Festigkeit an den Randbereichen um das durch das
Herausformen des Deckeiteils entstandenen Presentations-
fensters dienen und einen günstigen Übergang für die Einleitung von Kräften im Bodenbereich ermöglichen.
Zum Zwecke der Erzielung einer hohen Randstabilität um das/die Präsentationsfenster herum ist weiterhin eine
Ausführungsform vorgesehen, bei der mindestens ein herauslösbares Deckelteil insgesamt nur einen Teil der Länge/
Breite des betreffenden Flächenteils einnimmt und sich im wesentlichen parallel zu den Vertikalrändern erstreckt,
Durch die dabei stehenbleibenden vertikalen Randstege wird zudem eine erhöhte Sicherheit gegen widerrechtliche
Entnahme des Primär-Verpackungsguts erzielt.
Vorteilhaft können, um eine hohe Stabilität im Deckelbereich zu erzielen, die Deckelteile um je einen am betreffenden
Seitenflächenteil angeordneten Deckelsteg unter Anlenkung desselben an einem Boden-parallelen Steg gegen
das jeweils andere Deckelteil faltbar sowie an diesem befestigbar sein, wobei der Deckelsteg gegen den Bodenparallelen
Steg zur Anlage kommt. Hier ist eine Verklebung oder sonstige Befestigung in flächiger Form leicht
erzielbar, und es ergibt sich im oberen Randbereich des Präsentationsfensters ein zweilagiger, sehr hoch belastbarer
Horizontalsteg.
Um das befüllte Verpackungsbehältnis seitens des Käufers günstig handhaben zu können, können nach einer vorteilhaften
Weiterbildung der Erfindung zv/ei Deckelteile vorgesehen sein, in denen jeweils eine sich bei aufeinanderliegenden
Deckelteilen in Deckung befindliche Grifföffnung ausgebildet ist. Dabei kann vorzugsweise die Grifföffnung
als Grifföffnungspaar mit nach innen faltbaren Verstärkungsklapplaschen ausgebildet sein. So erhält man
einen Traggriff, mit dessen Hilfe der Verpackungskarton 5 einhändig angehoben und transportiert werden kann und der
eine genügende Festigkeit im Deckel- und Griffbereich auf-
-••5 -
weist.
Um eine genügend feste Verbindung zwischen dem Deckel und den Seitenwänden zu gewährleisten, kann das Deckelteil
mit aus den im Zuschnitt benachbarten Flächenteilen heraustrennbaren Befestigungslaschen zur Befestigung am benachharten
Flächenteil im aufgerichteten Zustand versehen sein. Dieses die seitlichen Befestigungslaschen tragende
Deckelteil kommt dabei, wenn zwei Deckel teile angeordnetsi/iJ,
über dem anderen zu liegen und bildet damit einen sicheren, festen Abschluß. Die durch die Heraustrennung
der seitlichen Befestigungslaschen des Deckelteils entstehende Schwächung der Seitenwandteile kann dabei in der
Regel durchaus in Kauf genommen werden,- veil die Laschen relativ schmal sind und zudem eine abgerundete Form gewählt
werden kann, so daß keine ungünstigen Kraftflüsse entstehen. Zum gleichen Zweck der Deckelsicherung ist es
auch möglirh, daß die Flächenteile entlang ihrer deckelseitigen
Horizontalträger mit faltbar angelenkten Deckelbefestigungslaschen
versehen sind. Diese Deckelbefestigungslaschen werden in der Regel relativ schmal gewählt
werden, so daß sie keinen maßgeblichen Materialmehraufwand erfordern, andererseits aber im Randbereich eine ausreichende
Verklebung oder sonstige Befestigung ermöglichen.
Dafür ist es besonders vorteilhaft und ohne zusätzlichen Materialverlust möglich, daß sich die Deckelbefestigungslaschen
jeweils im wesentlichen über das gesamte sie tragende Flächenteil erstrecken. Will man jedoch in der Breite
des Zuschnitts gerade bei Ausbildung der vorerwähnten Deckelbefestigungslaschen noch an Zuschnittmaterial sparen,
so können die Bodenflächenteile als relativ schmale Bodenlaschen ausgebildet sein derart, daß sie im aufgerichteten
Zustand des Behältnisses insgesamt nur einen Teil der Bodenfläche desselben abdecken. Dadurch entsteht zwar eine
Öffnung im Boden, jedoch steht das Primär-Verpackungsgut auf den Bodenlaschen insbesondere bei fester Umhüllung
durch die Seitenwände sicher genug auf, um sowohl ein Herausfallen als auch eine ungewünschte Einzelentnahme
von unten her zu verhindern.
Die insgesamt mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen demnach darin, daß man ein Verpackungsbehältnis
mit einer in der Regel vollständig geschlossenen Deckelanordnung erhält, das infolge geschlossener, d.h. ungeteilter
Stirnseitenwände und der stabilen DeckelkonstruKtion eine hohe Verwindungssteifigkeit hat. Durch die Anordnung
nach dem Faltschachtelprinzip ergeben sich zwei verschiedene BefUnmöglichkeiten von oben oder unten her, und der
geschlossene, tragfähige Deckel ermöglicht die Anordnung eines mittigen Griffs zum einhändigen tragen.
Weitere Vorteile und Ausführungsformen oder -möglichkeiten
der Erfindung gehen aus eier folgenden Beschreibung der in
der schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele hervor. Es zeigt
Fig. 1 einen Zuschnitt für eine erste Ausführungsmöglichkeit nach der Erfindung,
Fig. 2A-F verschiedene Stadien beim Transport und Aufrichten eines Verpackungsbehältnisses
aus einem Zuschnitt nach Fig. 1,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsvariante eines
Zuschnitts,
30
30
Fig. 4A-F wiederum sechs verschiedene Stadien beim Aufrichten eines Verpackungsbehältnisses
aus einem Zuschnitt räch Fig. 3,
Fig. 5A-F sechs Stadien beim Aufrichten einer anderen Zuschnittvariante,
Fig. 6 eine vierte Ausbildungsmöglichkeit für einen erfindungsgemäßen Zuschnitt und
Fig. 7A-F wiederum sechs verschiedene Aufrichtstadien des Zuschnitts nach Fig. 6.
Verschiedene Ausführungsformen für einen aus Wellpappe
gestanzten und mit den erforderlichen Rillungen, Ritzungen oder sonstigen Vorbereitungen für das spätere Auirichten
versehenen Zuschnitt gehen insbesondere aus den Fig. 1, 3 und 6 hervor, die die Zuschnitte im flachliegenden
Zustand, wie sie von Stanze kommen, zeigen, während eine weitere Variante aus der Aufricht-Reihenfolge der Fig. 5A-F
hervorgeht, ohne daß es erforderlich erscheint, diese
Variante auch noch als flachliegender Zuschnitt zu zeigen. Diese Zuschnitte dienen dem Aufrichten von Verpackungsbehältnissen
bzw. Verpackungskartons 10 in Quaderform zur Aufnahme von Primär-Verpackungsgut, hier
in Form von jeweils sechs Weinflaschen 100 je Verpackungseinheit. Die verschiedenen Ausführungsformen der Zuschnitte
11 haben bestimmte, im wesentlichen übereinstimmende Elemente, die in Fig. 1 bezeichnet sind, auf
deren nähere Bezeichnung und Beschreibung bei den übrigen Darstellungen aber zur Vermeidung von Wiederholungen
verzichtet werden kann, zumal zur Darstellung des Aufrichtvorganges
in den Fig. 2, 4, 5 und 7 dem Fachmann mit genügender Deutlichkeit alle wesentlichen Einzelheiten
für die Realisierung der Erfindung vermitteln. Zur Ausbildung der in form eines Bodens 12, zweier Längsseitenwände
14, 15, zweier Stirn- oder Querseitenwände und eines Deckels 28 sind entsprechende Flächenteile am
Zuschnitt 11 vorgesehen.
Bei den Flächenteilen handelt es sich im einzelnen um Bodenflächenteile 12a und 12b, die zusammengefaltet den
-&dgr;-
Benälterboden 12 ergeben, sowie erste Seitenflächenteile
14, 15 zur Ausbildung von Längsseitenwänden, zweite Seiten flächenteile 30, 31 zur Ausbildung entsprechender Breitoder
Stirnseitenwände und Deckelteile 28a, 2,8b zur Ausbildung eines Deckels 28. Die verschiedenen Flächenteile sind
über FaIt- oder Knicklinien 13 gegeneinander abgegrenzt bzw. aneinander angelenkt, und zwar in der Weise, daß die
ersten Seitenflächenteile 14, 15 und die zweiten Seitenflächenteile
30, 31 abwechselnd entlang ihrer Vertikal-*
IU ranaer in Keine vorgesenen sma, wanrena sicn an unteren
Horizontalrändern 16 die Bodenflächenteile 12a, diese an den ersten Seitenflächenteilen 14, 15, und 12b, diese an
den zweiten, schmaleren Seitenflächenteilen 30, 31, befinden. Der obere Horizontalrand der ersten und zweiten
Seitenflächenteile 14, 15 bzw. 30, 31 bleibt bei der Arsführungsform
der Fig. 1 frei. Die Deckelteile 28a und 28b sind in den Flächen der ersten Seitenflächenteile 14, 15
herauslösbar vorgesehen derart, daß sie an ihrem oberen Rand um eine FaIt- oder Knicklinie 13 angelenkt sind,
während sie im übrigen Bereich durch Vorstanzungen 13a leicht aus den Flächenteilen herauslösbar ausgebildet
sind, so daß sie nach dem Herausklappen Präsentationsfenster 7 0 entsprechend ihrer Umrisse in den Seitenflächenteilen
14, 15 ergeben (s. Funktionsdarstellungen der Fig.
2, 4, 5 und 7). Die Deckelteile 28a, b sind mit Deckelstegen
40 verbunden, die sich ebenfalls in den ersten Seitenflächenteilen
14, 15 herauslösbar, nämlich seitlich durch Vorstanzungen 13a getrennt, befinden, wobei diese
Deckelstege 40 an Boden-parallelen Stegen 39 der ersten Seitenflächenteile 14, 15 angelenkt sind. Der obere Rand
dieser Boden-parallelen Stege 39 wird von dem oberen Horizontalrand 16 des Zuschnitts 11 bestimmt. Höhe und Breite
von Boden-parallelem Steg 39 und Deckelsteg 40 entsprechen einander, so daß, wie aus Fig. 2C-F ersichtlich, beim Auffalten
bzw. Aufrichten des Verpackungskartons die Deckelteile 28a, b aus den ersten Seitenflächenteilen 14, 15
•-•9 -
unter Bildung je eines Präsentationsfensters 70 herausgefaltet, mit dem Deckelsteg 40 gegen den Boden-parallelen
Stecr 39 zur Anlage gebracht (Fig. 2D) und dann übereinander gelegt (Fig. 2E) sowie miteinander befestigt werden
können, um den Deckel 28 (Fig. 2F) zu bilden.
Endlang des freien Vertikalrandes 17 des ersten Seitenflächenteils
14 ist eine Industriekante als Verbindungslasche 20 angeordnet, mit der die Verbindung zu dem ent-
gegengesetzten, in der Reihenanordnung der Flächenteile äußeren zweiten Seitenflächenteil 31 herstellbar ist.
Durch Verklebung und entsprechendes Falten ist es damit möglich, auf einer entsprechenden Verbindungs-(Klebe-)
Vorrichtung unmittelbar nach Verlassen der Stanze aus dem Zuschnitt 11 einen vorkonfektionierten Zuschnitt 11a nach
Faltschachtelart herzustellen, wie er in Fig. 2A (sowie weiterhin im Prinzip in Fig. 4A, 5A und 7A) gezeigt ist.
Ein solcher vorkonfektionierter Zuschnitt 11a hat eine für die spätere Befüllung geeignete, leicht auffaltbare
Schlauchform und ein besonders günstiges Transportvolumen, so daß er in großen Mengen palettiert beim Verarbeiter/
Befüller angeliefert werden kann.
Um ein einwandfreies Tragen des fertigen, befüllten Verpackungskartons
10 (Fig. 2F) zu ermöglichen, ist in dem Deckel 28 eine Griffanordnung mit Tragsteg 60 (Fig. 2F)
vorgesehen. Zu diesem Zweck sind in die Deckelteile 28a, b Grifflöcher 62 eingestanzt, die über ein Tragstegelement
61 zueinander beabstandet sind in einer Weise, daß 0 man mit einer Hand bequem in die Grifflöcher 62 eingreifen
kann. In den Grifflöchern 62 befinden sich auf der Seite des Tragstegelements 61 und damit dieses über je
eine Knicklinie 13 begrenzend Klapplaschen 63, die beim Eingreifen in den Traggriff nach unten herabgeschwenkt
werden können und zusätzliche Verstärkungselernente für
den Tragsteg bilden. Die Grifflöcher 62 in den beiden
- 10 -
• · t 4 · 4« · Φ
Deckelteilen 28a, b rfind so angeordnet, daß sie, wie aus
Fig. 2E und F erkennbar, miteinander in Deckung gelangen und nach Verbindung der Deckelteile miteinander einen
festen, strapazierfähigen Traggriff zum einhändigen Tragen des befüllten Verpackungskartons 10 ergeben.
In dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2 sind die Deckelteile so vorgesehen, daß ein breiteres Deckelteil
28a die gesamte Länge der Längsseitenwand 15 einnimmt und in der Breite derjenigen der zweiten Seitenflächen-*
teile 30, 31 entspricht. Damit deckt dieses Deckelteil 28a die gesamte Deckelöffnung des Verpackungskartons 10
ab. Hingegen ist in dem ersten Seitenflächenteil 14 ein etwas schmaleres Deckelteil 28b vorgesehen. Der dieses
Deckelteil 28b tragende Deckelsteg 40 nimmt ebenfalls die gesamte Länge des Seitenflächenteils 14 ein; allerdings
verjüngt sich das Deckelteil 28b von einem breiteren Anlenkbereich an dem Deckelsteg 40 geringfügig in Richtung
auf das Bodenflächenteil 12a, so daß seitlich hochgezogene, das Präsentationsfenster 70 trapezförmig mit abgerundeten
Eckbereichen begrenzende Randstege 72 ergeben, die außen durch die Vertikalränder 17 begrenzt sind. Das breitere
Deckelteil ?8a trägt, seitlich über die Vertikalränder
17 des ersten S«. - enf lächenteils 15 hinaustretend,
Verbindungslaschen 29, die sich im flachliegenden Zuschnitt in den Flächen der zweiten Seitenflächenteile
30, 31 befinden. Bei Auffalten des Zuschnitts und Aufeinanderlegen
der Deckelteile in der in Fig. 2E gezeigten Art, wonach das schmalere Deckelteil 28b unter dem
breiteren Deckelteil 28a zu liegen kommt, übergreifen,
wie aus Fig. 2F erkennbar, die Verbindungslaschen 29 den
oberen Randbereich der beiden zweiten Seitenflächenteile
30, 31 und können mit diesen verbunden werden*
Der Aufrichtvorgang ist im Detail aus dem Funktionsablauf
der Fig. 2A bis F unter Zugrundelegung des vorkonfek-
- 11 -
tionierten Zuschnitts 11a, der zu einem Schlauch aufgefiltet
wird, erkennbar. Das Verbinden erfolgt dabei vorzugsweise auf üblichen Klebestationen, also mittels
Auftragens von Leim, obwohl natürlich auch Heftungen mittels Klammern möglich sind. Nach Verschließen des
Bodens (Fig. 2B) wird der Verpackungskarton mit Flaschen 100 befüllt, woraufhin die Boden-parallelen Stege 39 mit
einer Leimraupe 80 belegt werden, die Deckelteile 28a, b aus ihren ersen Seitenflächenteilen 15 bzw. 14 herausgelöst
und entsprechend den Vorrillungen gefaltet werden. Es erfolgt dann das Anpressen der Deckelstege 40 gegen
die Boden-parallelen Stege 39 (Fig. 2D) . Anschließend werden die Breitseitenwände 30, 31 sowie der Tragstegbereich
des unten zu liegen kommenden Deckelteils 28b ebenfalls mit Leimraupen 80 versehen (Fig. 2E) , woraufhin
dann das völlige Verschließen des Verpackungskartons 10 mittels der Verbindungslaschen 29 und durch Anpressen
des oberen Deckelteils 28 und damit die Herstellung der Verbindung im Tragsteg 6 0 erfolgen können. Natürlich
können Leimraupen auch in weiteren Bereichen vorgesehen werden, je nachdem, wie fest die Klebeverbindung sein
muß.
Zur Erleichterung der Faltvorgänge sind an ausfaltbaren Teilen, insbesondere den Deckelteilen 28a, b, Werkzeugdurchtrittsöffnungen
90 an geeigneten Stellen vorgesehen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 und 4 bestehen Unterschiede zum Beispiel der Fig. 1 und 2 nur insofern, als
entlang des oberen Horizontalrandes 16 des Zuschnitts an den Seitenflächenteilen 14, 15, 30, 31 jeweils eine schmale
Verbindungslasche 33, durch eine FaIt- oder Knicklinie angelenkt, angeordnet ist. Die>
Verbindungslaschen 33 dienen/ Wie aus Fig, 4A bis F ciKennbar, einer noch besse-5
ren Deckelbefestigung, indem sie nach innen umgefaltet und mit Leim belegt werden, so daß Deckelteile 28a, b in
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ihren Randbereichen zusätzlich verklebt werden können.
In Fig. 5A ist eine andere Variante dargestellt, bei der sich beide Deckelteile 28 über die gesamte Breite der
ersten Seitenflächenteile 14, 15 erstrecken, so daß die Deckelöffnung des Verpackungskartons von beiden Deckelteilen
ganzflächig einstückig verschlossen wird. Die Verbindungslaschen 29 befinden sich jedoch nur an dem im fertigen
Verpackungskarton oben liegenden Deckelteil, um so dessen seitliche Verbindung zu gewährleisten. Die Verleimung
erfolgt in der angedeuteten Weise (Fig. 5C und E).
Fig. 6 und 7 zeigen eine Ausführungsmöglichkeit mit schmaleren
Deckelflächenteilen 28c,- die nur einen Teil der Längsdimension der ersten Seitenflächenteile 14, 15 einnehmen,
sowie verkürzte Bodenflächenteile 12c unter gleichzeitiger Anordnung von - in dem Beispiel der Fig. 3 und 4
vorgesehenen - Deckel-Verbindungslaschen 33. Letztere sind hier etwas breiter als im Beispiel der Fig. 3 vorgesehen,
um infolge der schmaleren Deckelteile 28c einen vollständigen Deckelabschluß sicherzustellen. Die schmaleren Bodenflächenteile
12c müssen natürlich so breit ausgebildet sein, daß sich noch eine ausreichende Behälterbodenfläche
für das sichere Aufstehen der Flaschen ohne die Gefahr des Herausfallens ergibt. Durch eine solche Ausbildung
des Zuschnitts, wie sie aus Fig. 6 hervorgeht, erkennt man, in wie starkem Maße für solche Verpackungen an Material
gespart werden kann, und zwar bei zugleich äußerst stabilem, einhändig tragfähigem Verpackungskarton mit
ausgezeichneter Inspektionsmöglichkeit des darin aufgenommenen Primär-Verpackungsguts 100.
Zwischen den in den Zeichnungen wiedergegebenen Ausführungsbeispielen
sind die verschiedensten Kombinations-5 und Variationsmöglichkeiten gegeben, was die Ausbildung
im Detail anbelangt. Diese Variationen werden sich ganz
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danach richten, welches das in dem Verpackungskarton 10 aufzunehmende Primär-Verpackungsgut hat, d.h. welche Anforderungen
an die Gesamt-Stabilität und Verwindungssteifigkeit des Verpackungsbehältnisses gestellt werden. Mit
anderen Worten hängt es von den Verwendungsumständen ab,
ob im Boden- und/oder Deckelbereich mit Stummelklappen
gearbeitet werden kann oder muß, wie breit das/die Präsentationsfenster und wie stark sonstige Materialüberlappungen
sein müssen, um eine vernünftige Relation zwischsn Materialaufwand und Stabilität zu erzielen.
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Claims (14)
1. Einteiliger Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od.dgl. für ein vorzugsweise quaderförmiges
Verpackungsbehältnis, insbesondere Verpackungskarton,
mit wenigstens einem Präsentationsfenster zur Präsentation eines insbesondere flaschenförmigen
Primär-Verpackungsguts, wobei der Zuschnitt im wesentlichen rechteckig ist und zur Ausbildung
eines Behälterbodens, zweier Längsseitenwände, zweier Breit- oder Stirnseitenwände und eines Behälterdeckels
.15 Flächenteile umfaßt, die gegeneinander durch Faltoder
Knicklinien begrenzt und um diese relativ zueinander faltbar sind, und wobei in wenigstens
einem Seitenwand-Flächenteil ein als Behälterdeckel verwe.idba_es, unter Ausbildung des Präsentationsfensters
in d'asem Flächenteil aus demselben herauslösbares Deckelteil vorgesehen ist, dadurch
gekennzeichnet,
daß die die Längs- und die Breitseitenwände (14, 15 bzw. 30, 31) bildenden Flächenteile nach Art eines
Faltschachtelzuschnitts unter Anlenkung entlang ihrer Vertikalränder (17) angeordnet sind, wobei eines von
zwei im Zuschnitt (11) einseitig vertikalrandfreien Flächenteilen (14, 31) entlang dieses freien Vertikalrandes
eine Lasche (20) zur Verbindung mit dem im Zuschnitt entgegengesetzt befindlichen vertikalrandfreien
Flächenteil (31) trägt,
daß an dem Zuschnitt (11) Befestigungselemente, insbesondere Verbindungslaschen (29, 33) zur Befestigung
des Deckelteils (28) an benachbarten Flächenteilen (14, 15; 30, 31) vorgesehen sind und
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daß mindestens ein den Behälterboden (12) bildendes Bodenflächenteil (12a, 12b) entlang eines zu den
Vertikalrändern senkrechten Randes mindestens eines der Seitenflächenteile (14, 15; 30, 31) vorgesehen ist,
05
2. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß, bezogen auf das aufgerichtete Behältnis (10), die die Längs- und Breitseitenwände
(14, 15 bzw. 30, 31) bildenden Flächenteile in Reihe miteinander angeordnet sind.
3. Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das herauslösbare
Deckelteil (28) in einem eine Längsseitenwand (14, 15) bildenden Flächenteil vorgesehen ist.
4. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
ein herauslösbares Deckelteil (28a) sich über die gesamte Länge bzw. Breite des dieses Deckelteils
umfassenden Flächenteils (15) und in seiner dazu senkrechten Breiten- bzw. Längserstreckung mindestens
entsprechend der Breite der jeweils benachbarten Flächenteile (30, 31) erstreckend ausgebildet ist.
5. Zuschnitt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei sich im wesentlichen über die gesamte Länge der üie beinhaltenden
Längsseitenwand-Flächenteile (14, 15) erstreckende Deckelteile (28) vorgesehen sind.
6. Zuschnitb nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
ein herauslösbares Deckelteil (28b) nur über einen Teil seiner Lange die gesamte Länge/Breite des
betreffenden Flächenteils (14) einnimmt und sich in
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seiner dazu senkrechten Erstreckung entsprechend der Breite des benachbarten Flächenteils (30, 31) erstreckt,
wobei es auf dem übrigen Teil seiner Längserstreckung sich gegen das Bodenflächenteil (12a)
verjüngend ausgebildet ist, (Fig. 1 und 3).
7. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß min^
destens ein herauslösbares Deckelteil (28c) insgesamt nur einen Teil der Länge/Breite des betreffenden Flächenteils
(14, 15) einnimmt und sich im wesentlichen parallel zu den Vertikalrändern (17) erstreckt (Fig.
6).
8. Zuschnitt nach einem der Anspräche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Deckelteile (28 bzw. 28a, 28b, 28c) um je einen am betreffenden Seitenflächenteil (14, 15) angeordneten
Deckelsteg (40) unter Anlenkung desselben an einem Boden-parallelen Steg (39) gegen das jeweils andere
Deckelteil faltbar sowie an diesem befestigbar sind, wobei der Deckelsteg gegen den Boden-parallelen
Steg zur Anlage kommt.
9. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Deckelteile (28a, 28b, 28c) vorgesehen sind, in denen jeweils eine sich bei aufeinanderllegenden Deckelte.ilen
in Deckung befindliche Grifföffnung (62) ausgebildet ist.
10. Zuschnitt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Grifföffnung (62) als Grifföffnungspaar mit nach innen faltbaren
Verstärkungsklapplaschen (63) ausgebildet ist.
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11. Zuschnitt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Deckelteil (28a) mit aus den im Zuschnitt benachbarten Flächenteilen (30, 31) heraustrennbaren Befestigungslaschen (29) zur
Befestigung am benachbarten Flächenteil im aufgerichteten Zustand (10) versehen ist, (Fig. 1, 3).
12. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Flächenteile (14, 15; 30, 31) entlang ihrer deckelseitigen Horizontalränder (29) mit faltbar angelenkten
Deckelbefestigungslaschen (33) versehen sind, (Fig. 3, 6).
13. Zuschnitt nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Deckelbefestigungslaschen
(33) jeweils im wesentlichen über das gesamte sie tragende Flächenteil (14, 15; 30, 31)
erstrecken.
14. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bodenflächenteile als relativ schmale Bodenlaschen (12c) ausgebildet sind derart, daß sie im aufgerichteten
Zustand (10) des Behältnisses insgesamt nur einen Teil der Bodenfläche desselben abdecken (Fig. 6, 7B).
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19868604054 DE8604054U1 (de) | 1986-02-13 | 1986-02-13 | Einteiliger Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od. dgl. für einen Verpackungskarton mit Präsentationsfenster |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19868604054 DE8604054U1 (de) | 1986-02-13 | 1986-02-13 | Einteiliger Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od. dgl. für einen Verpackungskarton mit Präsentationsfenster |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE8604054U1 true DE8604054U1 (de) | 1987-06-11 |
Family
ID=6791720
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19868604054 Expired DE8604054U1 (de) | 1986-02-13 | 1986-02-13 | Einteiliger Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od. dgl. für einen Verpackungskarton mit Präsentationsfenster |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE8604054U1 (de) |
Cited By (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9203436U1 (de) * | 1992-03-12 | 1992-06-25 | Europa Carton Ag, 2000 Hamburg | Verpackungskarton |
| WO1993001982A1 (de) * | 1991-07-24 | 1993-02-04 | Interparc Anstalt | Faltschachtel |
| DE4209151A1 (de) * | 1992-03-20 | 1993-09-23 | Kettner Verpackungsmaschf | Vorrichtung zur bearbeitung von verpackungszuschnitten oder verpackungen |
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| CN110461721A (zh) * | 2017-04-06 | 2019-11-15 | 赤多尼科两合股份有限公司 | 灯具盒以及用于安装灯具的方法 |
-
1986
- 1986-02-13 DE DE19868604054 patent/DE8604054U1/de not_active Expired
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| FR2758307A1 (fr) * | 1997-01-10 | 1998-07-17 | Smurfit Socar Sa | Suremballage en un materiau semi-rigide pour un lot de conditionnements et flan predecoupe et refoule pour sa realisation |
| CN110461721A (zh) * | 2017-04-06 | 2019-11-15 | 赤多尼科两合股份有限公司 | 灯具盒以及用于安装灯具的方法 |
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