DE29700962U1 - Baugerüstelement - Google Patents
BaugerüstelementInfo
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Description
"Baugerüstelement"
Beschreibung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Baugerüstelement gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf sogenannte Schnellbaugerüste, die im wesentlichen aus
aufgehenden Rahmen und diese aussteifenden Diagonalen bestehen. Schnellbaugerüste dieser Art sind in aller
Regel als sogenannte Rohrgerüste ausgebildet, d.h. ihre Hauptbauelemente bestehen aus Rund- und/oder
Rechteckrohren. Das erfindungsgemäße Baugerüstelement, das seinerseits aus Hohlprofil besteht und an
beiden Enden mit Anschlüssen versehen ist, vermag Druck- und Zugkräfte zu übertragen. Es dient in den
genannten-Baugerüsten u.a. als aussteifende Diagonale
und ggf. auch als Brückengeländer zur Absicherung der Trittflächen bildenden Beläge gegen Absturz.
Solche Baugerüstelemente sind an sich bekannt. Ihre
Hohlprofile bestehen insbesondere aus verzinkten Rundrohren, die an beiden Enden abgeplattet und gelocht
sind, wodurch Ösen entstehen, die die Anschlüsse bilden. Solche Anschlüsse wirken insbesondere
dann, wenn das Baugerüstelement als Diagonale im Gerüst eingesetzt wird, mit Kippbolzen zusammen. Dabei
handelt es sich zumeist um Rundbolzen, die an die aufgehenden Rahmenstützen angeschweißt sind und eine
selbsttätig ausklappende Zunge aufweisen, die nach dem Überstreifen der Öse einfällt und das Abgleiten
der Öse vom Bolzen verhindert.
Baugerüste dieser Art müssen sich dem Verlauf der Gebäudeelemente anpassen, deren Einrüstung beabsichtigt
ist. Das gilt auch für aufgehende Gebäudeinnen- bzw. -außenwände, welche häufig ein- oder ausspringende
Gebäudeecken einschließen. Soll z.B. eine einspringende Gebäudeecke eingerüstet werden, führt man eines
der Gerüstfeider parallel und längs eines der Winkelschenkel
der Gebäudeecke bis vor den anderen Winkelschenkel; die Einrüstung der Gebäudeecke wird mit
einem anschließenden Gerüstfeld vollendet, das das benachbarte Gerüstfeld seitlich trifft. Auf diese
Weise kann erreicht werden, daß beide Gerüstfeider den maximal vorgeschriebenen Abstand von der Außenseite
der aufgehenden Gebäudewände von ca. 0,3 m nicht überschreiten und in der Gebäudeecke die Bohlenbeläge
beider Gerüstfelder unmittelbar aneinander anschließen.
In diesen und in anderen Fällen erweist sich jedoch die Aussteifung der in der Ecke benachbarten Gerüstfelder
und/oder die Anordnung des Rückengeländers im Scheitel der Ecke als problematisch. Sie erfordert
nämlich geometrisch eine Diagonale durch den Scheitel des Eckenwinkels. Die bekannten Baugerüstelemente
sind wegen ihrer auf den senkrechten Abstand benachbarter Gerüstrahmen abgestimmten Länge hierfür ungeeignet.
Im Ergebnis müssen daher Hilfskonstruktionen herhalten, die mit den üblichen Gerüstelementen nicht
oder nur schwer gebaut werden können und außerdem erhebliche Fachkenntnisse erfordern, die häufig nicht
zur Verfügung stehen.
Die Erfindung geht einen anderen Weg, dessen Grundgedanke im Anspruch 1 wiedergegeben ist. Weitere Merkmale
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche .
Erfindungsgemäß dient zur Beseitigung der geschilderten
Schwierigkeiten ein Baugerüstelement mit den eingangs genannten Merkmalen, das aber erfindungsgemäß
ein Gelenk aufweist, mit dem wenigstens einer der Anschlüsse an das Elementende angeschlossen ist. Dadurch
ist es möglich, jeden Winkel zu berücksichtigen, den die Fluchtlinien benachbarter Gerüstfelder
einschließen können. Insbesondere gilt das für einspringende Ecken, bei deren Einrüstung das erfindungsgemäße
Baugerüstelement eine Verbindung von Gerüstrahmen benachbarter Gerüstfelder ermöglicht.
Vorzugsweise ist gemäß der Ausführungsform nach Anspruch
2 das Gelenk mit einem Scharnier verwirklicht, das den angegebenen nutzbaren Schwenkwinkel aufweist.
Das Scharnier wirkt zwar nur in einer, vorzugsweise senkrechten Ebene des betroffenen Anschlusses, hat
aber den Vorteil, daß es verhältnismäßig einfach und daher billig zu verwirklichen ist, da seine maximale
Verschwenkbarkeit nicht voll ausgenutzt zu werden braucht. Diese Ausführungsform der Erfindung hat also
auch Vorteile bei der Handhabung des Elementes z.B. als Brückengeländer. Da der Kippstift der aufgehenden
Gerüstrohre innen im Gerüst vorsteht und der Anschluß an dem neuen Baugerüstelement dann regelmäßig aus
einer Aussparung besteht, durch die der Kippstift geführt wird, genügt wegen der Symmetrie der Rohre, aus
denen die Baugerüstelemente ihrerseits bestehen, ein Schwenkwinkel von 90° nach einer Seite. Wäre er
größer, so wäre die Handhabung beim Einführen des Kippstiftes erschwert, nur die Teile auszurichten.
Wenn man davon ausgeht, daß die einfacheren Ausführungsformen der Erfindung mit einem durch ein Gelenk
ergänzten Anschluß und einem Anschluß ohne Gelenk
auskommen, ist es zweckmäßig, die Ausführungsform
nach Anspruch 3 zu wählen. Da in diesem Fall die Achsen der Öse des festen Anschlusses und des Scharniers
senkrecht aufeinander stehen, ergibt sich die Möglichkeit, beide Anschlüsse mit einer gelochten Öse
zu verwirklichen und damit die an den vorhandenen Gerüstrahmen benutzten Kippbolzen auch für das erfindungsgemäße
Baugerüst einzusetzen bzw. zu verwenden.
Bei einer derartigen Ausführungsform der Erfindung
ergibt sich dann ein Baugerüstelement, wie es im Anspruch 4 wiedergegeben ist, bei dem eine der beiden
als Ösen ausgebildeten Anschlüsse drehfest mit dem Hohlprofil des Elementes verbunden ist.
In vielen Fällen wird man allerdings berücksichtigen müssen, daß die Länge des Baugerüstelementes von Fall
zu Fall unterschiedlich ist und daß ggf. das Baugerüstelement sowohl in fluchtenden Gerüstfeldern
ebenso wie in winklig zueinander orientierten Gerüstfeldern eingesetzt werden muß, wie sie am Beispiel
der einspringenden Ecke bereits erläutert worden sind. Auch ist das Raster der Gerüstfeider verschieden.
Insbesondere gibt es bis zu sechs unterschiedlich breite Gerüstfelder, die mit Gerüstelementen des
Gebäudes oder der Diagonalen beherrscht werden müssen. Das läßt sich mit den Merkmalen des Anspruches
erreichen, weil hierbei die Länge des Hohlprofiles zwischen den Elementenden auf den Einzelfall durch
Veränderung und Einstellbarkeit abgestimmt werden kann.
Bei solchen Ausführungsformen der Erfindung setzt man
in der Ausführungsform nach Anspruch 6 das Hohlprofil
zur Veränderung der Länge und jeweiligen Einstellbarkeit auf die örtlichen Verhältnisse ein. Das ge-
schient durch Aufteilung des Hohlprofiles auf mehrere Einzellängen, die miteinander verbunden sind. Diese
Verbindung wird so gestaltet, daß sie grundsätzlich vom Gerüstbauer bzw. vom Nutzer des Gerüstes nicht
aufgelöst werden kann. Auf diese Weise bleiben alle Teile des neuen Baugerüstelementes miteinander verbunden
und können deswegen nur vorschriftsgemäß eingebaut werden. Außerdem vereinfacht sich die Lagerhaltung
und der Einbau des Baugerüstelementes beträchtlich. Insbesondere ermöglicht es die Führung
der Einzelprofillängen, daß ein Mann das Baugerüstelement
alleine handhaben kann. Dabei ist die Untrennbarkeit für die Sicherheit bedeutsam, weil die
Gerüstelemente senkrecht angereicht werden und die Einzelprofile dabei nicht ihren Zusammenhalt
verlieren dürfen.
Andererseits empfiehlt es sich, bei diesen Ausführungsformen der Erfindung die jeweils gewählte Länge
des Elementes jeweils festzulegen. Dies ermöglichen die Merkmale des Anspruches 7, wobei die kraftschlüssige
Versperrung der Einzelprofillängen den besonderen Vorteil hat, daß sie eine stufenlose Einstellung
der jeweiligen Länge des Baugerüstelementes ermöglicht.
Da man für das neue Baugerüstelement Hohlprofile benutzt,
kann man durch eine Teleskopanordnung dessen Längenveränderlichkeit auf einfache Weise erzielen.
Ein solches Baugerüstelement ist in der Ausführungsform
nach Anspruch 8 beschrieben. Da aber solche Teleskopanordnungen grundsätzlich nicht in allen Fällen
eine Ausfluchtung der Einzelprofillängen ermöglichen, die aber wegen der Druck- und Zugfestigkeit des
Baugerüstelementes in den meisten Fällen gefordert werden muß, andererseits aber auch dabei auf eine
einfache Ausführung geachtet werden soll, empfiehlt
sich die Ausführungsform nach Anspruch 9. Die auf den Mantelflächen reitenden Ränder der Profillängen ergeben deren doppelte Abstützung im Teleskop, wodurch
die Ausfluchtung der Profillänge unabhängig von der
ausgezogenen Länge der Hohlprofile gewährleistet werden kann.
sich die Ausführungsform nach Anspruch 9. Die auf den Mantelflächen reitenden Ränder der Profillängen ergeben deren doppelte Abstützung im Teleskop, wodurch
die Ausfluchtung der Profillänge unabhängig von der
ausgezogenen Länge der Hohlprofile gewährleistet werden kann.
Die Festlegung der einmal gewählten Baugerüstelement länge läßt sich mit einer Verschraubung sowohl formwie
kraftschlüssig erreichen. Da es aber aus den oben genannten Gründen zweckmäßig ist, die Einzelprofillängen
kraftschlüssig gegeneinander zu versperren,
ergibt sich mit den Merkmalen des Anspruches 10 eine einfache Lösung, der eine Radialverschraubung zugrundeliegt. Diese Radialverschraubung kann mit den Merkmalen des Anspruches 11 verwirklicht werden, falls
eine kraftschlüssige Versperrung gewünscht wird.
kraftschlüssig gegeneinander zu versperren,
ergibt sich mit den Merkmalen des Anspruches 10 eine einfache Lösung, der eine Radialverschraubung zugrundeliegt. Diese Radialverschraubung kann mit den Merkmalen des Anspruches 11 verwirklicht werden, falls
eine kraftschlüssige Versperrung gewünscht wird.
Die Einzelheiten, weiteren Merkmale und andere Vorteile
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand der Figuren in der Zeichnung; es zeigen
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand der Figuren in der Zeichnung; es zeigen
Fig. 1 das Baugerüstelement im Längsschnitt bei maximal
verkürzter Länge,
Fig. 2 den Gegenstand der Fig. 1 in Seitenansicht und in gegenüber der Darstellung der Fig. 1 um 90°
geschwenkter Lage,
Fig. 3 in der Fig. 2 entsprechender Darstellung das
auf volle Länge gebrachte Baugerüstelement,
auf volle Länge gebrachte Baugerüstelement,
Fig. 4 eine Einzelheit an der Stelle IV der Fig. 3 im Längsschnitt,
Fig. 5· ein Anwendungsbeispiel in perspektivischer
Darstellung und
Darstellung und
Fig. 6 ein weiteres Anwendungsbeispiel.
Das allgemein in Fig. 1 mit 1 bezeichnete Baugerüst element besteht im wesentlichen aus einem Hohlprofil
2, das an beiden Elementenden 3 bzw. 4 mit Anschlüssen 5 bzw. 6 versehen ist. Die Anschlüsse bestehen
praktisch aus einem im wesentlichen quadratischen Blech, das aus einem plattgedrückten Rohrabschnitt
bestehen kann, und gebrochenen Ecken sowie eine Rundlochung zur Aufnahme eines Kippstiftes aufweist. Der
mit 5 bezeichnete Anschluß ist an dem ihm zugeordneten Elementende 3 mit einem Gelenk 7 angeschlossen.
Das Gelenk 7 ist mit einem Scharnier 8 verwirklicht, welches einen nutzbaren Schwenkwinkel von wenigstens
90° aus einer im wesentlichen an das Profil angeklappten Stellung nach vorn aufweist. Der andere Anschluß
6 weist nur eine gelochte Öse 9 auf, deren Lochung 10 (Fig. 2) den Rundbolzen eines Kippstiftes
aufnehmen kann, der an der Innen- oder Außenseite eines aufgehenden Rahmengliedes des Gerüstes angeschweißt
ist. Die senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 2 verlaufende Achse der Lochungen steht senkrecht zur
Achse des Scharniers 8. Auch der Anschluß 5 weist eine Buchse 11 auf, die bei 12 gelocht ist. Dabei ist
die Buchse 9 drehfest mit dem Hohlprofil dadurch verbunden, daß die Abplattung der Buchse das äußere
Ende eines überschiebenden Rohres 14 bildet. Auch das einschiebende Rohr 15, welches zusammen mit dem Rohr
14 das Hohlprofil 2 bildet, ist an seinem freien Ende bei 16 abgeplattet. Dadurch ist die jeweilige Länge
des Hohlprofiles 2 zwischen den Elementenden 3, 4 durch Ausziehen oder Einschieben der Rohre 14, 15
veränderlich.
Gemäß den Darstellungen der Fig. 1, 3 und 4 ist die jeweils eingestellte Länge des Baugerüstelementes
auch festlegbar. Dazu dient eine Verschraubung 17 (Fig. 4), die weiter unten im einzelnen beschrieben
wird.
Im Ausführungsbeispiel besteht die veränderliche Länge des Hohlprofiles 2 aus den beiden Einzelprofillängen
der Rohre 14, 15. Diese sind untrennbar miteinander verbunden. Dies geschieht mit den aus Fig.
insbesondere ersichtlichen Einzelheiten. Danach ist das innere Ende 18 des überschiebenden Rohres 14 mit
einem nach innen umgebördelten Rand 19 versehen, dessen Innenkante 2 0 auf dem Außenmantel 21 des Rohres
15 reitet. Andererseits ist der innere Rand 22 des Innenrohres 15 nach außen umgebördelt, so daß die
Außenkante 23 des Randes 22 auf dem Innenmantel 24 des Außenrohres 14 reitet. Erreicht beim Ausziehen
des von den Rohren 14 und 15 gebildeten Teleskops der Rand 22 den Rand 19, so bildet dieser einen Anschlag,
der ein weiteres Ausziehen des Teleskopes verhindert, wodurch die Teile untrennbar miteinander verbunden
sind.
Andererseits ist durch die Kanten 2 0 und 23 eine gegenseitige Abstützung der Rohre an zwei Stellen gegeben,
so daß die Ausfluchtung der beiden Rohre 14 und 15 auch dann gewährleistet ist, wenn die maximale
Länge des Baugerüstelementes nach Fig. 3 eingestellt
worden ist. Die auf dem Innenmantel 24 reitende Randkante 23 und die auf dem Außenmantel 21 reitende
Randkante 2 0 gewährleisten außerdem eine Führung der Rohre, die über die gesamte nutzbare Länge des Baugerüstelementes
wirksam ist.
Die auf die beschriebene Weise ineinander geführten Einzelprofillängen 14, 15 sind im Ausführungsbeispiel
mit Hilfe der Verschraubung 17 kraftschlüssig in jeder Stellung versperrbar. Im Ausführungsbeispiel
dient dazu eine Schraube 25, die mit ihrem Außengewinde im Innengewinde eines Nippels 26 läuft. Dieser
Nippel ist in dem Ende der überschiebenden Länge 14 angebracht. Das freie Ende des Schraubenbolzens ist
mit 27 in Fig. 4 bezeichnet und läßt sich beim Einschrauben in den Nippel 26 mit dem Mantel 21 der einschiebenden
Länge 15 verspannen.
Wie sich ferner aus den Fig. 1 bis 3 ergibt, bildet die Buchse 11 mit ihrer gelochten Platte 28 die
äußere Scharnierplatte des Anschlusses 5. Diese Scharnierplatte hat ein gegabeltes Doppellager 29,
das aus zwei parallelen Lagern 3 0 und 31 besteht. Die Lagerung der anderen Scharnierplatte 16 auf dem Bolzen
32 im Gelenk des Scharnieres erfolgt dagegen mit einem Gleitlager 33. Der Scharnierbolzen ist dabei so
angeordnet, daß die Laeger 3 0 und 31 sich mit ihren inneren Ringflächen auf den beiden Ringflächen der
umschlossenen Lager 33 abstützen. Dadurch ist gewährleistet, daß die Scharnierplatten 28 und 16 ausgefluchtet
bleiben, sobald der Scharnierbolzen 32 eingesetzt und gegen die äußeren Ringflächen der Lager
3 0 und 31 axial versperrt ist.
Bei dem dargestellten Scharnier 8 läßt sich gemäß der Darstellung der Fig. 1 die äußere Buchse 28 gegenüber
einer mit einer weiteren Lochung 34 versehenen inneren Buchse 16 um die Scharnierachse des Scharnierbolzens
33 nach rechts an eine Seite 35 der Buchse 16 anklappen. Dabei dreht sich das umschlossene Bolzenlager
33 um den Scharnierbolzen. Auf dem Zylindermantel dieses Bolzenlagers ist ein radialer Stift 36 in
solcher Stellung angeschweißt, daß er bei Ausfluchtung der beiden Buchsenplatten an der der Seite 35
gegenüberliegenden Seite 3 7 der Platte 16 zur Anlage kommt. Das Scharnier ist damit nur zwischen diesen
beiden Extremlagen wirksam, gegen Drehungen um mehr als 90° jedoch gesperrt. Da man bei der Montage eines
Gerüstes das Rohrprofil des Elementes beliebig drehen kann, läßt sich die Platte gegenüber einem Kippstift
stets so einstellen, daß dieser in die Lochung 12 eingeführt werden kann, wobei jedoch die Begrenzung
der Verschwenkbarkeit diese Ausrichtung erleichtert.
Bei dem in den Fig. 1 bis 3 gezeichneten Gerüstelement können die nebeneinander angeordneten Lochungen
12, 34 wahlweise beim Gerüstbau benutzt werden, so daß bei Verwendung der Lochung 34 das Element als
Normalelement eingesetzt werden kann.
In Fig. 5 ist eine eingerüstete einspringende Gebäudeecke dargestellt. Man sieht, daß die aneinander
anschließenden Bohlenbeläge 40, 41 der nebeneinanderliegenden
Gerüstfelder etwa im rechten Winkel zueinander verlaufen, jedoch auch im Scheitel der einspringenden
Ecke eine Trittfläche aufweisen, deren Breite der Breite der Bohlenbeläge 40 und 41 in den
Gerüstfeldern entspricht. Während die Geländerelemente 42, 43 des einen, bis zum Scheitel der Ecke
reichenden Gerüstfeldes 44 mit ihren Anschlüssen 6 ohne weiteres auf die innenliegenden Kippstifte 45,
46 der außenstehenden aufgehenden Rohrstützen 47 aufgefädelt werden können, müssen die Anschlüsse 5 gegenüber
den Platten 16 der anschließenden Geländer und 49 wie dargestellt um etwa 90° abgewinkelt werden.
Der Vorteil der Gelenke besteht also darin, daß im gegebenen Fall auch im Eckenscheitel mit System-
elementen des Gerüstes ein gleich breiter Bohlenbelag erzielt werden kann.
In Fig. 6 ist eine sogenannte Rundecke eines eingerüsteten Gebäudes dargestellt. Hierbei ergibt sich zwischen
zwei Normalfeldern 50, 51 des Gerüstes ein schmaleres Mittelfeld 52. Da auch hier die Kippstifte
für die Brückengeländer 53, 54 des Feldes 50 bzw. 55, 56 des Mittelfeldes 52 und 57, 58 des anderen Gerüstfeldes
51 jeweils innen an den äußeren aufgehenden Rohrstutzen 59 bis 62 angeordnet sind, ergeben sich
unterschiedliche Längen der Brückengeländer 55, 56 des Mittelfeldes gegenüber den Längen der Gerüstfeider
50, 51. Diese Unterschiede werden mit den Teleskopen 63, 64 der Elemente 55, 56 ausgeglichen.
Außerdem ergibt sich aus der Rundung des Mittelfeldes 52 eine Abwinklung der Geländer 55, 56 gegenüber den
benachbarten Geländern 53, 54 bzw. 57, 58. Diese werden in den Scharnieren 8 berücksichtigt.
Unter dem Bohlenbelag 65 des Mittelfeldes befindet sich im Ausführungsbeispiel ein Durchgang 66. Wenn
man anstelle dieses Durchganges eine Diagonalverstrebung wie in den benachbarten Gerüstfeldern 50, 51
vorsehen wollte, könnten hierfür die äußeren Kippstifte 67, 69 oder 68, 70 vorgesehen werden, wenn die
beschriebenen Elemente, die bei 55 und 56 dargestellt und beschrieben worden sind, als Diagonale verwendet
werden. Denn auch hier lassen sich die Teleskope und Gelenke entsprechend benutzen.
Claims (15)
1. Baugerüstelement (1), bestehend aus einem Hohlprofil
(2) und an beiden Elementenden angeordneten Anschlüssen (5, 6) , dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens einer der Anschlüsse (5) an das ihm zugeordnete Elementende (3) mit einem Gelenk (7) angeschlossen
ist.
2. Baugerüstelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gelenk (7) ein Scharnier (8) mit einem nutzbaren Schwenkwinkel von wenigstens 90°
ist.
3. Baugerüstelement nach einem oder mehreren der vorausgehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Anschlüsse (6) eine Kippstiftbuchse aufweist,
deren Lochung senkrecht zur Scharnierachse
(8) orientiert ist.
4. Baugerüst nach einem oder mehreren der vorausgehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beide Anschlüsse (5) je eine Buchse (9, 11) aufweisen
und die Buchsen (9) drehfest mit dem Hohlprofil (2) verbunden sind.
5. Baugerüstelement nach einem oder mehreren der vorausgehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Hohlprofiles (2) zwischen den Elementenden
(3, 4) veränderlich und einstellbar ist.
6. Baugerüstelement nach einem oder mehreren der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die veränderliche Länge des Hohlprofiles (2) aus mehreren Einzelprofillängen (14, 15) besteht, die
untrennbar miteinander verbunden sind.
7. Baugerüstelement nach einem oder mehreren der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einzelprofillängen (14, 15) ineinander geführt und kraftschlüssig gegeneinander versperrbar sind.
8. Baugerüstelement nach einem oder mehreren der vorausgehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung der Einzelprofillängen mit Hilfe der
einander zugeordneten Enden einer äußeren überschiebenden
Einzelprofillänge (14) und einer inneren einschiebenden Einzelprofillänge (15) erfolgt.
einander zugeordneten Enden einer äußeren überschiebenden
Einzelprofillänge (14) und einer inneren einschiebenden Einzelprofillänge (15) erfolgt.
9. Baugerüstelement nach einem oder mehreren der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Führungsende der einschiebenden Profillänge
(15) mit seinem Rand (23) auf dem Innenmantel (24) der überschiebenden Profillänge (15) und die überschiebende Profillänge (14) auf dem Außenmantel
(21) der einschiebenden Profillänge (15) reitet.
(15) mit seinem Rand (23) auf dem Innenmantel (24) der überschiebenden Profillänge (15) und die überschiebende Profillänge (14) auf dem Außenmantel
(21) der einschiebenden Profillänge (15) reitet.
10. Baugerüstelement nach einem oder mehreren der vorausgehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Einstellung seiner Länge wenigstens eine Radialverschraubung
(17) zweier Einzellängen (14,
15) dient.
(17) zweier Einzellängen (14,
15) dient.
11. Baugerüstelement nach einem oder mehreren der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verschraubung wenigstens eine Schraube (25)
aufweist, deren Gegengewinde in dem Ende der überschiebenden Länge (14) angeordnet ist und dessen
freies Bolzenende mit dem Mantel (21) der einschiebenden
Länge (15) verspannbar ist.
aufweist, deren Gegengewinde in dem Ende der überschiebenden Länge (14) angeordnet ist und dessen
freies Bolzenende mit dem Mantel (21) der einschiebenden
Länge (15) verspannbar ist.
12. Baugerüstelement nach einem oder meh*reren*de*r vorausgehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die als gelochte Platte (28) ausgebildete Buchse
(11) des mit einem Scharnier (8) angeschlossenen
(11) des mit einem Scharnier (8) angeschlossenen
Anschlusses (5) eine äußere Scharnierplatte bildet und die andere Scharnierplatte (28) an das Ende
des Hohlprofiles (15) anschließt.
des Hohlprofiles (15) anschließt.
13. Baugerüstelement nach einem oder mehreren der vorausgehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Scharnierplatte (28) wenigstens ein Doppellager
(29) für den Scharnierbolzen (32) aufweist,
während die Lagerung der anderen Scharnierplatte
(29) für den Scharnierbolzen (32) aufweist,
während die Lagerung der anderen Scharnierplatte
(16) zwischen den Doppellagern (30, 31) angeordnet ist.
14. Baugerüstelement nach einem oder mehreren der vorausgehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das drehbare Scharnierlager (33) mit einem Radialvorsprung
(36) versehen ist, der das drehbare
Scharnierlager (33) auf der anderen Scharnierplatte
(16) sperrt.
Scharnierlager (33) auf der anderen Scharnierplatte
(16) sperrt.
15. Baugerüstelement nach einem oder mehreren der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
beide Scharnierplatten (28, 16) gelocht sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29700962U DE29700962U1 (de) | 1996-11-08 | 1997-01-21 | Baugerüstelement |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29619434 | 1996-11-08 | ||
| DE29700962U DE29700962U1 (de) | 1996-11-08 | 1997-01-21 | Baugerüstelement |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29700962U1 true DE29700962U1 (de) | 1997-08-14 |
Family
ID=8031667
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29700962U Expired - Lifetime DE29700962U1 (de) | 1996-11-08 | 1997-01-21 | Baugerüstelement |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29700962U1 (de) |
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-
1997
- 1997-01-21 DE DE29700962U patent/DE29700962U1/de not_active Expired - Lifetime
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