DE29622101U1 - Heizkörper - Google Patents
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Description
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STUNTZSTRASSE16 · D-81677 MÜNCHEN
Kermi GmbH
Pankofen-Bahnhof 1
94447 Plattling
Heizkörper
Die Erfindung betrifft einen Heizkörper, insbesondere für Heizanlagen, beispielsweise
für Zentral- und Fernheizanlagen oder einen Kühlkörper, mit einer Zuführung für ein
Heizmedium, mit einer Abführung für ein Heizmedium, mit einer Leitung zwischen der Zu- und der Abführung sowie mit einer Fläche zur Abstrahlung der Wärme des
Heizmediums, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 14.
Im Stand der Technik sind diverse Heizkörperarten bekannt. So sind z.B. Heizkörper
mit einer oder mehreren Heizplatten gegenwärtig häufig verwendete Heizkörper. Zur
Herstellung von Plattenheizkörpern werden üblicherweise zwei Bleche mit einem jeweils
eingeprägten halben Querschnitt einer Leitung zur Aufnahme und zum Transport eines Heizmediums hergestellt, die zur Vervollständigung der Heizplatte zusammengeschweißt
werden, wobei die Leitung für das Heizmedium, bevorzugt Wasser, fertiggestellt wird. Um das durch Prägen in der Heizplatte vorgesehenen Leitungsregister
zu verbergen, wird die vordere Heizplatte der bekannten Heizvorrichtung spä-
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(089)4707064 (089)47 07120 524560 DE 1307 46066 Hypo-Bank München 4410122850 (BLZ 700 20001)
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ter häufig, beispielsweise durch Aufklemmen oder Aufkleben, mit einer Verkleidung
versehen.
Derartige Heizvorrichtungen, wie sie beispielsweise in der DE 38 38 513.9 Al vorgestellt
werden, haben auch den Nachteil, daß die Herstellung einer derartigen Heizvorrichtung
aufwendig ist, da eine große Menge an Energie benötigt wird, um die Bleche zu pressen und anschließend großflächig wasserdicht miteinander zu
verschweißen. Auch treten durch das Erfordernis des großflächigen Verschweißens relativ viele Undichtigkeiten auf und folglich wird eine Nachbearbeitung entsprechend
defekter Heizkörper erforderlich. Auch Heizkörper, die nicht nachbearbeitbar sind,
treten auf. Auch die Überprüfung der Schweißnähte in einem Wasserbecken ist regelmäßig erforderlich und bedeutet einen weiteren Arbeitsschritt, der die Herstellungskosten
der bekannten Heizvorrichtung in beachtlicher Weise steigert. Zudem sind bekannte Heizkörper dieser Art hinsichtlich ihrer Druckfestigkeit verbesserungsbedürftig.
Nebenher ist es auch bei den Plattenheizkörpern des oben beschriebenen Standes der
Technik notwendig, daß Stahlbleche verarbeitet werden, die dicker sind als es unbedingt
erforderlich wäre, weil durch das Prägen bzw. Pressen der Blechplatten diese zum Teil in ihrer Wandungsstärke dünner ausfallen. Um jedoch eine minimale Dicke
der Wandung einhalten zu können, muß mit ansonsten im Prinzip überdimensionierten
Blechstärken gearbeitet werden.
Ferner ist es erwähnenswert, daß bekannte Plattenheizkörper zu einem überwiegenden
Teil durch die Abgabe von Konvektionswärme funktionieren, d.h. an dem Plattenheizkörper aufsteigende Luft wird erwärmt und über die besagte Bewegung in
einem Raum eines zu beheizenden Gebäudes verteilt. Diese trockne Warmluft ist für
die Gesundheit der Rauminsassen zumeist nachteilig, zumal durch Konvektionswärme
Staub aufgewirbelt wird. Folglich ist ein Heizkörper zu bevorzugen, der wenigstens
überwiegend mit Strahlungswärme arbeitet, da die Strahlungswärme bei gleichzeitig
geringer Raumtemperatur den Bewohnern eines Gebäudes eine angenehme Wärme
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vermittelt, während keine übermäßige Luftbewegung und damit Staubentwicklung zu
befürchten ist.
Andere Heizkörper, wie beispielsweise Gliederheizkörper, lassen sich nur mit einem
noch größeren Arbeitsaufwand sowie Energieaufwand fertigen und arbeiten mit einem
noch bei weitem höheren Anteil an Konvektionswärmeabgabe.
Zusätzlich sind Heizkörper bekanntgeworden, die in Form von Sockelheizleisten im
Bodenbereich der Räumlichkeiten eines Gebäudes angeordnet werden. Auch diese Art
von Heizkörper funktioniert größtenteils mit Konvektionswärme. Aufgrund der geringen
Oberfläche eines derartigen Heizkörpers arbeitet dieser im wesentlichen mit Konvektionswärme
und nur zu einem geringen Teil mit direkter oder indirekter Strahlungswärme. Die direkte Strahlungswärme wird von den kleinflächigen und in den
Raum hineingerichteten Bereichen der Sockelheizleisten abgegeben. Ein größerer Teil
der Strahlungswärme wird dadurch erzeugt, daß die aufsteigende Heißluft die Wandbereiche
oberhalb der Sockelheizleiste erwärmt, wodurch die Wände zu Wärmestrahlern
werden und die Strahlungsfläche der Sockelheizleisten indirekt vergrößert wird. Die Wirksamkeit derartiger bekannter Heizkörper ist fragwürdig und der vom Fußboden
aus aufsteigende Luftstrom, der die Wände eines Gebäudes bestreicht, sorgt dafür,
daß sich die Wände durch das Abscheiden von Schmutzpartikeln, wie etwa Staub
und dergleichen, bereits nach kurzer Zeit unansehnlich verfärben.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Heizvorrichtung und ein Verfahren
zur Herstellung insbesondere einer erfindungsgemäßen Heizvorrichtung vorzuschlagen,
die den Nachteilen des Standes der Technik soweit als möglich Abhilfe verschaffen.
Bevorzugt sollen eine Heizeinrichtung bzw. ein Verfahren vorgeschlagen werden, die sich leicht und problemlos herstellen bzw. anwenden lassen.
Diese Aufgabe wird durch einen Heizkörper mit den im Patentanspruch 1 aufgeführten
Merkmalen sowie ein Verfahren mit den im Patentanspruch 14 aufgeführten
Schritten gelöst. Zweckmäßige Ausführungsformen bzw. Verfahrensvarianten werden
in den Unteransprüchen definiert.
Die gemäß der vorliegenden Erfindung zu erzielenden Vorteile beruhen darauf, daß
ein Heiz- bzw. Kühlkörper, insbesondere für Zentral- und Fernheizanlagen oder Deckenkühlungen, vorgeschlagen wird, bei dem erfindungsgemäß die Wärmeabstrahlungsfläche
eine Profilierung aufweist, die die Leitung, insbesondere ein Rohr, im Querschnitt wenigstens bereichsweise, bevorzugt etwa über einen Winkelbereich von
ca. 90° bis ca. 200°, bevorzugt in etwa 120°, umgibt, wobei die Leitung in ihren
querschnittlichen Abmessungen derart zu der Profilierung, oder umgekehrt, dimensioniert
ist, daß ein Spalt von weniger als 0,1 mm, bevorzugt weniger als 0,05 mm, zwischen der Fläche und der Leitung im montierten Zustand vorhanden ist.
Durch diese Ausbildung kann es gewährleistet werden, daß die Leitung insbesondere
in Form eines Rohres einen sehr guten Wärmeaustausch zu der Wärmeabstrahlungsfläche
hat, so daß die durch das Heizmedium zugeführte Wärme über die Wärmeabstrahlungsfläche
als Strahlungswärme abgegeben werden kann. Durch die großflächige Berührung der Leitung an der Wärmeabstrahlungsfläche ergibt sich ein effektiver
Wärmeübergang und durch die zur Verfügungstellung eines lediglich sehr schmalen Spaltes wird der Wärmeübergang reproduzierbar in einem vorteilhaften Bereich
gehalten. Die Verwendung einer separaten Leitung bzw. eines separaten Rohres sorgt
dafür, daß keine Dichtigkeitstest erforderlich sind, um den letztlich hergestellten
Heiz- bzw. Kühlkörper für den Verkauf freigeben zu können, da Leitungen und insbesondere
Rohre regelmäßig dicht hergestellt werden können.
Um die erforderliche Wärmeleistung bereitstellen zu können, werden auf einer Wärmeabstrahlungsfläche
von etwa 1 qm Oberfläche ca. 18 m Leitungslänge verlegt. Der Druckverlust, den das Heizmedium erfährt, wenn es durch eine Leitungslänge mit
einer derartigen Größenordnung und mit einem Leitungs- bzw. Rohrquerschnitt von 12 &khgr; 0,7 oder 14 &khgr; 1 hindurchgeleitet wird, ist so groß, daß zur Herstellung größerer
Wärmeabstrahlungsflächen bevorzugt auch größere Rohrdurchmesser herangezogen
werden sollten. Dabei können selbst geschweißte Rohre herangezogen werden, die
nicht gezogen sind, da diese gegenüber den gezogenen Rohren wesentlich kostengünstiger
sind.
Ein erfindungsgemäßer Heiz- bzw. Kühlkörper kann mit lediglich etwa 15 Bestandteilen
hergestellt werden, während zur Montage üblicher Plattenheizkörper in etwa 30 Teile erforderlich sind. Auch dies macht deutlich, wieviel kostengünstiger ein Heizbzw.
Kühlkörper nach der vorliegenden Erfindung zu fertigen ist und wieviel weniger anfällig ein derartiger Heiz- bzw. Kühlkörper (nachfolgend nur noch als Heizkörper
bezeichnet) ist, da bei der Anordnung von einer geringeren Anzahl von Teilen auch
weniger Montagefehler vorkommen können.
Bevorzugt umgreift die Profilierung die Leitung, insbesondere Rohrleitung, unter
Spannung, Hierdurch kann ein noch bei weitem verbesserter Wärmeübergang zwischen
der Leitung und der Wärmeabstrahlungsfläche geschaffen werden. Dabei kann der Außendurchmesser bis zu 0,5 mm, bevorzugt bis ungefähr 0,3 mm größer sein
als der Innendurchmesser der Profilierung.
Die Profilierung in der Wärmeabstrahlungsfläche kann durch Schweißen, Löten, Kleben
oder dergleichen mit der Leitung verbunden werden. Dabei ist darauf zu achten, daß der sich hierdurch ergebende Wärmeübergang den verbindungstechnischen Aufwand
rechtfertigt, d.h. sich ein gegenüber den voranstehenden Ausfuhrungsformen
verbesserter Wärmeübergang ergibt.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Heizkörpers ergibt
sich, wenn die Leitung durch Buckelschweißen mittels elektrischen Stroms mit der Wärmeabstrahlungsfläche bzw. der Profilierung verbunden wird. Beim Buckelschweißen
können sich zwar von der Sichtseite der Wärmeabstrahlungsfläche sichtbare Verformungen des Blechs dieser Wärmeabstrahlungsfläche ergeben, jedoch lassen
sich diese durch das nachfolgend noch zu beschreibende erfindungsgemäße Verfahren
vermeiden. Dabei wird ein definierter Aufwurf, d.h. ein Buckel, nicht durch
Stanzen von einer Seite des Wärmeabstrahlungsbleches bzw. der Leitung her erzeugt,
sondern die definierten Schweißbuckel werden durch ein mechanisches, teilweises Abspanen, teilweises Einstanzen peripher zur Oberfläche der nicht sichtbaren Seite
der Wärmeabstrahlungsfläche oder durch andere mechanische Einwirkungen zu definierten
Erhebungen ausgebildet.
Die sich damit ergebenden geringen Kontaktoberflächen zwischen der zu verbindenden
Leitung und der Wärmeabstrahlungsfläche ermöglichen es, nur geringe Ströme fließen zu lassen, um die Leitung mit der Wärmeabstrahlungsfläche bevorzugt in der
Profilierung zu verbinden. Hierdurch wird es auch möglich, ansonsten schwerlich verwendbare geschweißte Rohrleitungen zu verwenden.
Bevorzugt ist die Rohrleitung in ihrem Durchmesser etwas größer als der durch die
Profilierung zur Verfugung gestellte Innendurchmesser, der in das Blech der Wärmeabstrahlungsfläche
eingeprägt bzw. eingestanzt wird. Dadurch, daß die Leitung vorteilhafterweise mechanisch weniger stabil ist als die Wärmeabstrahlungsfläche bzw.
dessen Profilierung, kann sich die Leitung, insbesondere Rohrleitung, durch Verformen
in die Profilierung besonders gut einpassen, so daß die Wärmeübertragung wesentlich
verbessert werden kann.
Um die Wärmeabgabeleistung des erfindungsgemäßen Heizkörpers in vorteilhafter
Weise steigern zu können, kann dieser mit einem Konvektionskörper versehen werden,
der auf die Wärmeabstrahlungsfläche leitungsseitig aufgesetzt werden kann. Hierdurch kann ein Wärmestrom auch in den Konvektionskörper fließen und durch
Vergrößerung der Wärmeabgabefläche die Leistung des erfindungsgemäßen Heizkörpers
erhöhen.
Dabei kann der Konvektionskörper leitungsseitig mit einer Profilierung versehen sein.
Diese Profilierung kann die auf der Wärmeabstrahlungsfläche eingesetzte bzw. eingepreßte
Leitung im Querschnitt wenigstens bereichsweise, bevorzugt etwa über einen Winkelbereich von ca. 120°, umgeben, wobei die Leitung, bevorzugt ein Rohr, in
ihrem Querschnitt Abmessungen aufweist, derart, daß die Profilierung so dimensioniert
ist, daß sich ein Spalt von weniger als 0,1 mm, bevorzugt weniger als 0,05 mm zwischen dem Konvektionskörper und der Leitung bzw. dem Konvektionskörper und
der Wärmeabstrahlungsfläche, im montierten Zustand ergibt. Die Profilierung des
Wärmeabstrahlungskörpers kann die Leitung unter Spannung umgreifen.
Auch hier können die oben bereits genannten Verbmdungstechniken eingesetzt werden,
wobei entsprechende Dimensionierungen und Materialeigenschaften der Leitung, beispielsweise Rohrleitung, und des Konvektionskörpers eingesetzt werden können.
Durch die Hinzufügung des Konvektionskörpers in einer bevorzugten Ausführungsform
kann die Leistung eines erfindungsgemäßen Heizkörpers von ca. 1.200 Watt pro Quadratmeter auf etwa 2.000 Watt pro Quadratmeter gesteigert werden.
Um die Leistung des erfindungsgemäßen Heizkörpers zusätzlich steigern zu können,
kann an der Rückfläche des Konvektionskörpers eine strömungstechnisch insbesondere
parallel zur Leitung angeschlossene Zusatzleitung vorgesehen werden.
Dabei kann an der Rückseite des Konvektionskörpers wiederum eine Profilierung vorgesehen
sein, wie sie oben bereits erläutert worden ist, um einen verbesserten Wärmeübergang zwischen dem Konvektionskörper und der Zusatzleitung zu ermöglichen.
Natürlich ist es ferner möglich, auf der Rückfläche des Konvektionskörpers einen Zusatzkonvektionskörper
mit einer Extrazusatzleitung anzuordnen, usw.
Der bzw. die Konvektionskörper weisen Konvektionskamine auf, die bevorzugt einen
Querschnitt von wenigstens 2 cm aufweisen. Insofern mehrere Konvektionskörper anzuordnen
sind, kann es von Vorteil sein, wenn Konvektionskörper mit ihren Erstreckungen ineinandergreifen, wobei zwischen den Konvektionskörperstreckungen
ein Zwischenraum von wenigstens 2 cm verbleiben sollte, um es der sich erwärmenden
Luft zu ermöglichen, unbehindert aufzusteigen. Dabei können die Erstreckungen
der Konvektionskörper unterschiedlich dimensioniert sein bzw. in Form von Säge-Verzahnungen
oder dergleichen ineinandergreifen. Es versteht sich, daß diese Art von Anordnung von Konvektionskörpern nicht nur bei dem Heizkörper gemäß der Erfindung
einsetzbar ist, sondern darüber hinaus auch bei jeglicher Art von Heizkörper bzw. Kühlkörper, bei denen Konvektionskörper zum Einsatz gelangen können. Durch
diese Ausführungsform kann ein Heiz- bzw. Kühlkörper mit einer besonders geringen
Bautiefe zur Verfugung gestellt werden.
Bei Heizkörpern mit zwei wenigstens im wesentlichen parallelen, längeren Heizleitungsstrecken
hat es sich gezeigt, daß es im Betrieb regelmäßig vorkommt, daß eine Strömung lediglich durch eine der beiden Heizleitungsstrecken veranlaßt wird. Läuft
die Verteilerpumpe in einer Zentralheizungsanlage an, so hat sie mit einer vergleichsweise
bescheidenen Leistung den Leitungswiderstand von teilweise beachtlichen Strecken von Heizleitungen in Heizkörpern mit gebogenen und langen Heizleitungsstrecken
zu überwinden. Aufgrund von leichten Fertigungstoleranzen, eventuell von in einer der Leitungen befindlichen Gasblasen oder dergleichen, kommt es nun
nahezu regelmäßig dazu, daß die Leitungswiderstände der beiden Heizleitungsstrecken
eines entsprechenden Heizkörpers nicht vollkommen identisch sind. Auf diese Weise
kommt eine Strömung zunächst durch eine der beiden Heizleitungsstrecken eines entsprechenden Heizkörpers bzw. Kühlkörpers zustande, und der Leitungswiderstand
der nichtdurchströmten Heizleitungsstrecke ist infolgedessen gegenüber der, durch die
die Strömung bereits in Gang gebracht worden ist, so groß, daß das Heizmedium durch die zweite, nichtdurchströmte Heizleitungsstrecke nicht in einen Strömungszustand
versetzt werden kann.
Um diesem Nachteil Abhilfe verschaffen zu können, wird erfindungsgemäß ein Heizbzw.
Kühlkörper mit wenigstens zwei Heizleitungsstrecken vorgeschlagen, die im wesentlichen
parallel zueinander verlaufen, wobei die beiden Heizleitungsstrecken jeweils an Ihren beiden Enden zusammengeführt sind. Die Heizleitungen münden dabei
an ihren Rücklaufenden in eine gemeinsame Rücklaufleitung, und die Vorlaufenden
der Heizleitungen sind in Strömungsrichtung des Heizmediums am Beginn der Heiz
leitungen angeordnet.
Der Vorteil dieses Heiz- bzw. Kühlkörpers gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der
Erfindung besteht darin, daß, im Gegensatz zu bekannten Heizkörpern, die Heizleitungen
entgegen dem bekannten Schema von unten, und nicht von oben, angeströmt werden, und am oberen Ende msammengeführt werden. Auf diese Weise muß das
Heizmedium von unten nach oben aufsteigen, und kann nicht, wie beim Stand der Technik, von oben vom Vorlauf erst einmal zugeführt zum Rücklauf im Heizkörper
bzw. am Heizkörper fallen. Ferner ist es bei einem Heiz- bzw. Kühlkörper mit der
besagten erfindungsgemäßen Ausgestaltung nicht möglich, daß Gasblasen im Heizkörper
bzw. in den Heizleitungsstrecken des Heizkörpers zurückbleiben.
Der erfindungsgemäße Heiz- bzw. Kühlkörper läßt eine Strömung regelmäßig durch
beide Heizleitungsstrecken zu, ohne daß eine zusätzliche Maßnahme erforderlich ist.
Darüber hinaus läßt sich die erfindungsgemäße Art eines Heiz- bzw. Kühlkörpers wesentlich
leichter entlüften bzw. entwässern, beispielsweise zu Montage- bzw. Wartungstätigkeiten.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Rücklaufenden am oberen Abschnitt des
Heiz- bzw. Kühlkörpers bzw. am in Stromrichtung des Heizmediums hinteren Ende der Heizleitungen angeordnet sind. Auch diese Ausgestaltung führte zu einem Beitrag,
der es verhindert, daß lediglich durch eine der Heizleitungsstrecken ein Heizmedium
hindurchfließt, während die andere Heizleitungsstrecke nicht mit in den Heizungskreislauf
einbezogen wird.
Zwar sind verschiedene Arten von Leitungsverzweigungen bzw. Leitungszusammenführungen
einsetzbar, jedoch haben sich für die Zusammenführung der Heizleitungsstrecken am oberen Ende bzw. am Rücklauf ende der Heizleitungsstrecken besonders
T-Stücke als zweckmäßig erwiesen, während im Bereich des Vorlaufes der beiden Heizleitungsstrecken bzw. des entsprechend ausgebildeten Heizkörpers Y-Stücke be-
sonders zweckmäßig sind. Es ist möglich, ein T-Stück lediglich am Rücklaufende einzusetzen,
während am Vorlaufende ein beliebiger Verteileranschluß vorgesehen werden kann.
Wesentlich ist, daß lediglich aufgrund der Ausgestaltung der Anschlüsse und der Tatsache,
daß der erfindungsgemäß ausgebildete Heiz- bzw. Kühlkörper entgegengesetzt vom Heiz- bzw. Kühlmedium angeströmt wird, als dies im Stand der Technik üblich
ist, dafür gesorgt wird, daß sämtliche vorhandenen und wenigstens im wesentlichen
parallel verlaufenden Heiz- bzw. Kühlleitungsstrecken gleichmäßig mit dem Heizmedium
bzw. Kühlmedium durchströmt werden.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die
Rücklaufleitung einen anderen Querschnitt auf, als die Heizleitung bzw. die Heizleitungen.
Während die Heizleitung bzw. im Falle mehrerer Heizleitungen, die zwei oder drei Heizleitungen einen Leitungsquerschnitt haben, der in einem Bereich ist, in
dem noch eine merkliche Kapillarwirkung der Heizleitungen auftritt, sollte die Rücklaufleitung dieser Kapillarwirkung bzw. diesem Kapillardruck nichts entgegenzusetzen
haben, da ansonsten sowohl die Entlüftung der vorhandenen Heizleitungen, als auch die Belüftung, d. h., das Auslaufenlassen der Heizleitungen, problematisch
werden kann. Vorausgesetzt also, der statische Druck und der Fließdruck der Rücklaufleitung
und der Heizleitungen sind gleich, was nicht unrealistisch ist, so sollten wenigstens die Kapillardruckeigenschaften der Rücklaufleitung und der Heizleitungen
unterschiedlich sein, so daß der Gesamtdruck der Rücklaufleitung bzw. der Heizleitungen
unterschiedlich ist, so daß beim Befüllen eines entsprechenden erfindungsgemäß ausgebildeten Heiz- bzw. Kühlkörpers keine Probleme dahingehend auftauchen,
daß sich womöglich eine der parallel angelegten vorhandenen Heizleitungen nicht enlüften bzw. belüften, also entleeren läßt.
Wird die Ausbildung des gesamten Heiz- bzw. Kühlkörpers gemäß der Erfindung
betrachtet, so ist insbesondere auch dann, wenn mehr als zwei Heizleitungen gegenüber
einer Rücklaufleitung vorgesehen sind, zu beachten, daß zu Zwecken der
Belüftung bzw. der Entlüftung die Drucksumme, d. h. der Gesamtdruck bestehend
aus dem statischen Druck, dem Fließdruck und dem Kapillardruck, auf der Rücklaufseite
gegenüber dem Gesamtdruck bzw. der Drucksumme auf der Vorlaufseite
einschließlich der Heizleitungen unterschiedlich sein sollte, um so vorzugsweise auch
zum Entleeren eines entsprechenden Heiz- bzw. Kühlkörpers ein Ungleichgewicht zur
Verfügung zu stellen, so daß sich das Heizmedium in dem Heizkörper nicht halten kann und ablaufen muß, und sich umgekehrt auch keine Luftblasen in den Heizleitungen
halten können.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten
Figuren anhand bevorzugter Ausführungsformen näher erläutert. Dabei werden weitere
Merkmale und Vorteile sowie Aufgabestellungen gemäß der Erfindung offenbart. In den Figuren zeigen:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform einer Wärmeabstrahlungsfläche eines erfindungsgemäßen
Heiz-bzw. Kühlkörpers in einer rückwärtigen Draufsicht;
Fig. 2 die Wärmeabstrahlungsfläche gemäß Fig. 1 mit eingesetzter Rohrleitung;
Fig. 3 eine bevorzugte Ausführungsform eines Heiz- bzw. Kühlkörpers insbesondere
nach den Fig. 1 bzw. 2 mit einer Ausführungsform eines Konvektionskörpers in einer rückwärtigen Draufsicht;
Fig. 4 einen Heiz- bzw. Kühlkörper gemäß Fig. 3 mit einer zusätzlichen Leitung in
einer Rückansicht; und
Fig. 5 eine weitere bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Heiz- bzw. Kühlkörpers in einer Rückansicht.
Die in den folgenden Darstellungen verwendeten Bezugszeichen bezeichnen gleiche
oder zumindest funktionsgleiche Bestandteile, wobei auch um Dekaden erhöhte Be zugszeichen entsprechende Bezeichnungsfunktionen haben (z.B. 12 entspricht 112).
Die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform einer Wärmeabstrahlungsfläche 12 eines
Heizkörpers 10 mit daran angesetzter seitlicher Verkleidung 12a weist Profilierungen
14 auf, die in das Blech der Wärmeabstrahlungsfläche 12 eingeprägt werden können.
Dabei weist das Profil 14 aus dem Blech erhaben hervorstehende, bevorzugt schräge
Bereiche 14a, 14b auf, zwischen denen ein in etwa runder Bereich 14c verläuft, in
dem später ein Rundrohr einpreßbar ist.
Mit dem Bezugszeichen 30 sind Buckelschweißbereiche bezeichnet, die in herkömmlicher
Weise eingeprägt werden können, und zwar bevorzugt derart, daß die Prägestellen dem Blick eines Betrachters so weit als möglich verborgen bleiben, d.h. an
dem in der späteren Baulage des erfindungsgemäßen Heizkörpers nach unten ausgerichteten
Profilierungsbereich.
Bevorzugt werden die erhabenen Bereiche 30 vorgesehen, indem beispielsweise mit
einem scharfen Werkzeug in einem spitzen Winkel gegen das Material der Wärmeabstrahlungsfläche
12 geschlagen bzw. darüber hinweggeschabt wird, bis sich ein definierter Aufwurf ergibt, wobei diese Profilierung, die für ein Buckelschweiß verfahren
herangezogen wird, von der Vorderseite der Wärmeabstrahlungsfläche 12 bzw. des Heizkörpers 10 kaum oder gar nicht erkennbar ist. Es genügt, die Buckel zum
Buckelschweißen in bestimmten Abständen in einer Linie oder versetzt oder in mehreren Linien vorzusehen.
Die Schweißbuckel bzw. die definierten Aufwürfe können auch an der Rohrleitung
(nicht gezeigt) vorgesehen werden. Andererseits ist es auch möglich, die Rohrleitung
bzw. das Profil 14 in der Wärmeabstrahlungsfläche 12 bereichsweise mit einer rändelungsartigen
Profilierung oder mit einem wenigstens abschnittsweisen Gewinde oder dergleichen zu versehen, um ein Buckelschweißverfahren in die Tat umzusetzen.
Der Durchmesser der Profilierang 14 wird in der Regel etwas kleiner sein als der
Durchmesser der bevorzugt einzupressenden Leitung. Dabei, auch insbesondere, wenn die Leitung weniger stabil ist als die Profilierang, wird sich ein besonders geringer
Spalt zwischen der Rohrleitung und der Profilierang 14 bis 14c ausbilden, so
daß eine besonders effektive Wärmeübertragung zwischen der Leitung bzw. Rohrleitung
und der Wärmeabstrahlungsfläche 12 ermöglicht wird.
Erfahrungswerte haben gezeigt, daß der Durchmesser der Rohrleitung etwa 0,3 mm
größer sein kann als der Teilkreisdurchmesser der Profilierang. Bei größeren Durchmesserdifferenzen
kann es zu strömungshinderlichen Verformungen der Leitung bzw. Rohrleitung kommen, oder die Profilierang in Verbindung mit der Oberfläche des
Bleches der Wärmeabstrahlungsfläche kann sich verwerfen bzw. verziehen. Der sich
ergebende Spalt zwischen der Leitung bzw. Heizschlange (hier nicht dargestellt) und
dem Material der Profilierang bzw. der Wärmeabstrahlungsfläche 12 sollte nicht
mehr als 1/10 mm, vorzugsweise weniger als 5/100 mm, betragen. Durch das Einpressen
der hier nicht dargestellten Leitung bzw. Rohrleitung in das Profil 12 wird ein Formschluß erreicht, der eine vorteilhafte Wärmeübertragung ermöglicht, wobei
durch die angegebene Buckel-Punktschweißung eine ausreichende mechanische Stabilität
erzielt werden kann.
In Fig. 2 wird zusätzlich zu den in Fig. 1 angegebenen Elementen eine Rohrleitung
16 gezeigt, die bereits in die Profilierang 14 eingepreßt und gegebenenfalls auch bereits
eingeschweißt, eingelötet, eingeklebt oder sonstwie befestigt sein kann, bevorzugt
durch Buckelschweißen mittels eines größeren elektrischen Stromes befestigt worden ist. Die Ausbildung der Biegungen der Rohrschlange 16 ist bezüglich des
Rohrinnendurchmessers einer Biegung 16a auf minimal etwa 40 mm, bevorzugt 50 mm beschränkt, wenn keine die Leitung des Wärmemediums behindernde Verformungen
der Leitung bzw. der Rohrleitung 16 hingenommen werden können. Dies gilt insbesondere
für Rohrdurchmesser der Rohrschlange von 12 &khgr; 0,7 oder 14 &khgr; 1.
In Fig. 3 wird eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Heizbzw.
Kühlkörpers 100 dargestellt, der prinzipiell genauso ausgebildet sein kann wie der gemäß Fig. 2, wobei jedoch auf der Rückseite der Wärmeabstrahlungsfläche 112
ein Konvektionskörper 118 angesetzt worden ist. Der Konvektionskörper 118 weist
Konvektionsschächte 122 auf, die in dem Konvektionskörper 118 regelmäßig oder unregelmäßig
ausgebildet sein können. Der Konvektionskörper 118 weist entsprechende
Profilierungen 120 auf, wie sie bereits in der Wärmeabstrahlungsfläche zur Aufnahme
der Rohrleitung 116 vorgesehen sind. Die Profilierungen 114, 120 in der Wärmeabstrahlungsfläche
112 bzw. in dem Konvektionskörper 118 sind bevorzugt derart ausgebildet,
daß sie die Rohrleitung zusammen wenigstens in etwa vollständig umschließen. Der Konvektionskörper 118 selbst muß keinen flächigen Kontakt zu der
Wärmeabstrahlungsfläche 112 haben.
Auf der Rückfläche des Konvektionskörpers 118 können weitere Profilierangen 124
vorgesehen sein, die, wie sich aus Fig. 4 ergibt, eine Zusatzheizschlange 126 aufnehmen
können. Die Verbindungstechnologie zwischen dem Konvektionskörper 118 und
der Leitung 116 sowie der Leitung 126 können ähnlich oder identisch sein.
In der Figur 5 wird ein Heiz- bzw. Kühlkörper mit Merkmalen nach der Erfindung
allgemein durch das Bezugszeichen 200 benannt.
Auch bei dieser Art von Heizkörper 200 sind zwei Heizleitungsstrecken 216, 226
vorgesehen. Während die vordere, an der Planfront 212 angebrachte Heizleitungsstrecke
216 an ihrer Rückseite auch noch durch einen Konvektionskörper bereichsweise umfaßt wird, wird die hintere Heizleitungsstrecke 226 lediglich in passenden
Ausnehmungen im Konvektionskörper 222 gehalten. Am oberen, einem Rücklauf 256 zugeordneten Ende der Heizleitungsstrecken 216, 226 ist ein T-Stück 250 vorgesehen,
das die beiden Heizleitungsstrecken 216, 226 zusammenführt und in ein Rücklaufrohr
254 einmünden läßt, das über eine flexible Verbindungsleitung 264b an einen Anschlußventilblock
260 mit dem Rücklauf 256 und einem Vorlauf 258 angeschlossen ist. Der Heizkörper 200 ist auf dem oberen Abschnitt der Anschlußarmatur 260 auf
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1 c
ID
einer Montageplatte 262 montiert, an die die beiden flexiblen Leitungsabschnitte
264b, 264a anschließen, die einen Vorlauf bzw. einen Rücklauf unmittelbar für den
Heizkörper zur Verfugung stellen.
Von dem Vorlauf 258 der Anschlußarmatur 260 aus gesehen befindet sich im Anschluß
an die Armatur 260 in Strömungsrichtung des Heizmediums bzw. des Kühlmediums eine Verteilerarmatur 252, über die das Medium von dem Vorlauf 258 auf beide
Heizleitungsstrecken bzw. Kühlleitungsstrecken 216, 226 verteilt wird. Im vorliegenden
Fall handelt es sich bei dem Verteiler 252 um ein Y-Stück. Es wäre jedoch auch denkbar an dieser Stelle ein T-Stück einzusetzen, wobei jedoch ein Y-Stück aufgrund
seiner Strömungseigenschaften zu bevorzugen ist.
Durch die gemäß Figur 5 wiedergegebene Ausführungsform mit Merkmalen nach der
Erfindung läßt es sich verhindern, daß eine der Heizleitungsstrecken 216, 226 von
dem Kreislauf des Heiz- bzw. Kühlmediums ausgeschlossen wird.
Natürlich kann ein Heizkörper 200 auch mit drei oder mehr Heizleitungsstrecken ausgebildet
werden, wobei diese dann mit Anschlußstücken anzuschließen sind, die denen mit den Bezugszeichen 250 und 252 gleichbedeutend sind. Dies kann beispielsweise
dadurch geschehen, daß die verbleibende bzw. die verbleibenden zusätzlichen Heizleitungsstrecken über Anschlußleitungsfortsätze angeschlossen werden, die in
ihrem Leitungswiderstand wenigstens im wesentlichen denen der Anschlüsse für die
anderen Heiz- bzw. Kühlleitungsstrecken entsprechen.
Claims (20)
1. Heiz- bzw. Kühlkörper, insbesondere für Zentral- oder Fernheizanlagen bzw.
Deckenkühlungen oder dergleichen, mit einer Zuführung für ein Heizmedium, mit einer Abführung für ein Heizmedium, mit einer Leitung zwischen der Zu- und der
Abführung, mit einer Fläche zur Abstrahlung der Wärme des Heizmediums, gekennzeichnet
durch die folgenden Merkmale:
a) die Fläche weist eine Profilierung auf, die die Leitung im Querschnitt wenigstens
bereichsweise, bevorzugt etwa über einen Winkelbereich von 90° bis
200°, insbesondere von ca. 120°, umgibt, wobei
b) die Leitung, vorzugsweise ein Rohr, in seinen querschnittlichen Abmessungen
derart zu der Profilierung, oder umgekehrt, dimensioniert ist, daß ein Spalt von weniger als 0,1 mm, bevorzugt maximal 0,05 mm, zwischen der Wärmeabstrahlungsfläche
(12, 112) und der Leitung (16, 116) im montierten Zustand
verbleibt.
2. Heiz- bzw. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Profilierung (14, 114) die Leitung (16, 116) unter Spannung umgreift, wobei die Leitung insbesondere einen größeren Außendurchmesser hat als der Innendurchmesser
der Profilierung (14, 114), wobei die Durchmesserdifferenz bevorzugt kleiner oder
gleich 0,5 mm, insbesondere 0,3 mm, ist.
3. Heiz- bzw. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Profilierung (14, 114), d.h. die Wärmeabstrahlungsfläche (12, 112), durch Schweißen, Löten, Kleben oder dergleichen mit der Leitung (16, 116)
verbindbar ist.
4. Heiz- bzw. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitung, insbesondere Rohrleitung (16, 116) durch Buckelschwei-
Bayer. Vereinsbank München 453100 (BLZ 700202 70)
Hypo-Bank München 4410122850 (BLZ 70020001) Postbank München 653 43-808 (BLZ 700 too 80}
ßen mit der Wärmeabstrahlimgsfläche (12, 112) bzw. der Profilierung (14, 114)
verbindbar ist.
5. Heiz- bzw. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitung (16, 116) mechanisch weniger stabil ist als die Wärmeabstrahlungsfläche
(12, 112) bzw. deren Profilierung (14, 114).
6. Heiz- bzw. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitung (16, 116) und/ oder die Wärmeabstrahlungsfläche (12, 112)
bevorzugt wenigstens in Bereichen der Profilierung mit einseitigen Buckelschweißerhebungen
versehen ist, um eine Verbindung zwischen der Leitung und der Wärmeabstrahlungsfläche
bzw. deren Profilierung herzustellen.
7. Heiz- bzw. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Konvektionskörper (118) mit den folgenden Merkmalen versehen
ist:
a) der Konvektionskörper (118) weist eine Profilierung (120) auf, die die Leitung
(116) im Querschnitt wenigstens bereichsweise, bevorzugt etwa über einen
Winkelbereich von ca. 100° bis etwa 220°, bevorzugt ungefähr 120°, umgibt, wobei
b) die Leitung, vorzugsweise ein Rohr, in ihren querschnittlichen Abmessungen
derart zu der Profilierung (120), oder umgekehrt, dimensioniert ist, daß ein Spalt von weniger als 0,1 mm, bevorzugt weniger oder gleich 0,5 mm,
zwischen der Profilierung des Konvektionskörpers (118) und der Leitung
(116) verbleibt.
8. Heiz- bzw. Kühlkörper nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
dieser die Merkmale wenigstens eines der Ansprüche 2 bis 6 umfaßt.
9. Heiz- bzw. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Rückfläche des Konvektionskörpers (118) eine strömungstechnisch
bevorzugt parallel zur Leitung (116) angeschlossene Zusatzleitung (126) angeordnet
ist.
10. Heiz- bzw. Kühlkörper nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rückfläche des Kühlkörpers (118) folgende Merkmale umfaßt:
a) die Rückfläche weist eine Profilierung (124) auf, die die Zusatzleitung (126)
im Querschnitt wenigstens bereichsweise bevorzugt etwa über einen Winkelbereich von 100° bis 220°, insbesondere ca. 120°, umgibt, wobei
b) die Zusatzleitung (126), vorzugsweise ein Rohr, in ihren querschnittlichen
Abmessungen derart zu der Profilierung (124), oder umgekehrt, dimensioniert ist, daß ein Spalt von weniger als 0,1 mm, bevorzugt maximal 0,05 mm,
zwischen der Fläche und der Leitung im montierten Zustand vorhanden ist.
11. Heiz- bzw. Kühlkörper nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch die Merkmale
wenigstens eines der Ansprüche 2 bis 6.
12. Heiz- bzw. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Rückfläche des Konvektionskörpers ein Zusatz-Konvektionskörper angesetzt ist.
13. Heiz- bzw. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß im Falle mehrerer Konvektionskörper diese mit ihren Konvektionsschächten
ineinandergreifen, wobei Konvektionsschächte mit Abmessungen von wenigstens 2 cm bevorzugt verbleiben.
14. Heiz- bzw. Kühlkörper nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, bzw. einem
der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Leitung wenigstens zwei Heizleitungsstrecken (216, 226) aufweist, die im
wesentlichen parallel zueinander verlaufen, wobei die beiden Heizleitungsstrecken
(216, 226) jeweils an ihren beiden Enden (250, 252) zusammengeführt sind;
die Heizleitungen (216, 226) an ihrem Rücklaufende (250) in eine gemeinsame
Rücklaufleitung (254) einmünden; und
die Vorlaufenden der Heizleitungen in Strömungsrichtung des Heizmediums
zu Beginn der Heizleitungen (216, 226) angeordnet sind.
15. Heiz- bzw. Kühlkörper nach dem Oberbegriff des Anspruchs 14, bzw. einem
der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Rücklaufenden (250) am
oberen Abschnitt des Heiz- bzw. Kühlkörpers bzw. am in Strömungsrichtung des Heizmediums hinteren Ende der Heizleitungen (216, 226) angeordnet sind.
16. Heiz- bzw. Kühlkörper nach dem Oberbegriff der Ansprüche 14 und 15, bzw.
einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorlaufenden (252)
am unteren Ende des Heizkörpers vorgesehen sind.
17. Heiz- bzw. Kühlkörper nach dem Oberbegriff der Ansprüche 14 bis 16, bzw.
einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß am Rücklaufende die
Heizleitungen über ein T- oder Y-Stück oder dergleichen zusammengefaßt sind.
18. Heiz- bzw. Kühlkörper nach dem Oberbegriff der Ansprüche 14 bis 17, bzw.
einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß am Vorlaufende die
Heizleitungen (216, 226) über ein T- oder Y-Stück (252) oder dergleichen an den Vorlauf von der Heiz- bzw. Kühlanlage angeschlossen sind.
19. Heiz- bzw. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rücklaufleitung (254) einen anderen Querschnitt als die Heizleitung(en) (216, 226) hat.
gekennzeichnet, daß die Rücklaufleitung (254) einen anderen Querschnitt als die Heizleitung(en) (216, 226) hat.
20. Heiz- bzw. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß der Bereich jenseits des Rücklaufrohres (254) einschließlich
diesem und der Bereich diesseits des Rücklaufrohres in ihrer jeweiligen Drucksumme,
bestehend aus dem statischen Druck, dem Fließdruck und dem Kapillardruck, unterschiedlich sind.
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| DE29622101U DE29622101U1 (de) | 1996-08-28 | 1996-12-19 | Heizkörper |
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| AU43815/97A AU4381597A (en) | 1996-08-28 | 1997-08-26 | Heating radiator |
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|---|---|---|---|
| DE1996134773 DE19634773A1 (de) | 1996-08-28 | 1996-08-28 | Heizkörper sowie Verfahren zu dessen Herstellung |
| DE29622101U DE29622101U1 (de) | 1996-08-28 | 1996-12-19 | Heizkörper |
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| DE29622101U1 true DE29622101U1 (de) | 1997-02-13 |
Family
ID=7803923
Family Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE1996134773 Withdrawn DE19634773A1 (de) | 1996-08-28 | 1996-08-28 | Heizkörper sowie Verfahren zu dessen Herstellung |
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| EP2796798A1 (de) * | 2013-04-26 | 2014-10-29 | ECO-MATIC (Société à responsabilité limitée) | Hydraulisch und/oder elektrisch beheizte Sockelleiste |
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