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DE19522193A1 - Heizvorrichtung, insbesondere Heizkörper für Zentralheizungsanlagen - Google Patents

Heizvorrichtung, insbesondere Heizkörper für Zentralheizungsanlagen

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Publication number
DE19522193A1
DE19522193A1 DE19522193A DE19522193A DE19522193A1 DE 19522193 A1 DE19522193 A1 DE 19522193A1 DE 19522193 A DE19522193 A DE 19522193A DE 19522193 A DE19522193 A DE 19522193A DE 19522193 A1 DE19522193 A1 DE 19522193A1
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DE
Germany
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heat radiation
radiation surface
line
heating device
heat
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Withdrawn
Application number
DE19522193A
Other languages
English (en)
Inventor
Harald Dipl Ing Fonfara
Reinhard Dipl Ing Blab
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kermi GmbH
Original Assignee
Kermi GmbH
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Publication date
Application filed by Kermi GmbH filed Critical Kermi GmbH
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Priority to CZ974072A priority patent/CZ407297A3/cs
Priority to PL96323944A priority patent/PL323944A1/xx
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Priority to SK1739-97A priority patent/SK173997A3/sk
Priority to EP96922840A priority patent/EP0834050A1/de
Publication of DE19522193A1 publication Critical patent/DE19522193A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • F28F1/12Tubular elements and assemblies thereof with means for increasing heat-transfer area, e.g. with fins, with projections, with recesses the means being only outside the tubular element
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Description

Die Erfindung betrifft eine Heizvorrichtung, insbesondere einen Heizkörper für Zentralheizungsanlagen, mit den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 aufgeführten Merkmalen sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Heizvorrichtung, wie es im Patentanspruch 18 umschrieben ist.
Im Stand der Technik sind unterschiedliche Arten von Heizkörpern bekannt. So sind zum Beispiel Plattenheizkörper typische Vertreter der gegenwärtig verwendeten Heizvorrichtungen. Zur Herstellung von Plattenheizkörpern werden gegenwärtig in zwei Bleche jeweilige Halbquerschnitte einer Leitung zur Aufnahme und zum Transport eines Heizmedium, in der Regel Wasser, eingepreßt bzw. eingestanzt. Die beiden Halbbleche werden zusammengeschweißt, um die Leitung für das Heizmedi­ um zu vervollständigen.
Später werden die so hergestellten Heizvorrichtungen noch mit einer Verkleidung versehen, die aufgeklemmt, aufgeklebt oder andersartig befestigt werden muß.
Derartige Heizvorrichtungen, wie sie beispielsweise in der DE 38 38 513.9 A1 beschrieben sind, haben unter anderem den Nachteil, daß die Herstellung relativ aufwendig ist, da viel Energie erforderlich ist, um die Bleche zu pressen und anschließend wasserdicht miteinander zu verschweißen. Bei einem fertigungs­ technisch sehr beachtlichem Anteil solcher Heizkörper treten Undichtigkeiten auf und müssen nachbearbeitet werden oder sind sogar Ausschuß. Dabei erfordert auch die Überprüfung der Schweißnähte in einem Wasserbecken einen regelmäßig anfallenden zusätzlichen Arbeitsschritt, der die Herstellungskosten ganz erheblich erhöht. Die Druckfestigkeit dieses herkömmlichen Plattenheizkörpers ist außerdem verbes­ serungswürdig.
Zusätzlich ist es bei herkömmlichen Plattenheizkörpern erforderlich, daß mit Blechen gearbeitet wird, die dicker sind als eigentlich erforderlich. Dies ist deshalb der Fall, weil durch das Pressen die Blechwand partiell gezogen und damit verdünnt wird. Um eine minimale Wandstarke zu garantieren, ist es folglich erforderlich, mit prinzipiell ansonsten überdimensionierten Blechstarken zu arbeiten.
Nicht zuletzt sollte noch erwähnt werden, daß die bekannten Plattenheizkörper zu einem überwiegenden Anteil mit Konvektionswärme arbeiten, d. h. durch die aufsteigende Luft wird über die Bewegung der warmen Luft in einem Raum eines Gebäudes trockene Warmluft verteilt, was bekanntermaßen für die Gesundheit der Rauminsassen nicht besonders vorteilhaft ist. Demgegenüber ist die Strahlungswärme zu bevorzugen, da die Strahlungswärme bei gleichzeitiger geringer Raumtemperatur den Rauminsassen eine angenehme Wärme vermittelt. Andere bekannte Heizkörper, die beispielsweise aus einzelnen Konvektionsrippen zusammengesetzt werden, lassen sich nur bei noch höherem Arbeitsaufwand sowie Energieaufwand fertigen und arbeiten mit einem noch höherem Anteil an Konvektionswärme.
Ferner sind Heizkörper bekannt, die als sogenannte Sockelheizleisten ausgebildet sind. Derartige Heizleisten sind in der Regel wie Sockelleisten in Gebäuden unmittelbar in Bodennähe angebracht. Auch diese Art von Heizkörper arbeitet im wesentlichen mit Konvektionswärme und zu einem geringeren Teil mit direkter oder indirekter Strahlungswärme. Die direkte Strahlungswärme wird von den klein­ flächigen in den Raum hineingerichteten Planbereichen der Sockelheizleisten abgegeben und der größere Teil der Strahlungswärme wird dadurch erzeugt, daß die aufsteigende Heißluft die Wandbereiche oberhalb der Sockelheizleiste erwärmt, wodurch die Wände zu Wärmestrahlern werden und die Strahlungsfläche der Sockelleistenheizung indirekt vergrößern. Die Effektivität derartiger Sockelheizleisten ist nur beschränkt, wenn die Abmessungen der Sockelheizleisten nicht ganz erheblich vergrößert werden, was aus ästhetischen Gründen nicht möglich ist. Darüberhinaus sorgt der aufsteigende Luftstrom, der die Wände eines Raumes bestreicht, dafür, daß sich bereits nach kurzer Zeit die Wände durch sich absetzende Schinutzpartikel in der aufsteigenden Warmluft verfärben.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Heizvorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung einer Heizvorrichtung vorzuschlagen, die die Nachteile des Standes der Technik soweit als möglich ausräumen; insbesondere sollen eine Heizvorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung einer Heizvorrichtung vorgeschlagen werden, die sich leicht und problemlos herstellen lassen.
Die genannte der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch eine Heizvor­ richtung mit den im Patentanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst. Eine entsprechende Heizvorrichtung kann erfindungsgemaß durch das im Patentanspruch 18 beschriebene Verfahren hergestellt werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung bzw. Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens werden durch die Unteransprüche definiert.
Die durch die erfindungsgemaße Heizvorrichtung, insbesondere Heizkörper für Zentralheizungsanlagen, erzielbaren Vorteile beruhen darauf, daß die Leitung als Rohr ausgebildet ist, das großflächig wärmeleitend mit der Wärmeabstrahlungsfläche verbunden ist. Durch die Verwendung eines Rohres, das vorzugsweise endlos zum Einsatz gelangt, erübrigen sich sämtliche Bearbeitungsschritte zur Herstellung einer Leitung für das Heizmedium. Die rohrartige Leitung braucht nur mit einer Wärmeabstrahlungsfläche, beispielsweise in Form eines Bleches, wärmeleitend verbunden werden, so daß die Wärme überwiegend in Form von Strahlungswärme von der Wärmeabstrahlungsfläche ausgestrahlt wird. Der Anteil an Konvektions­ fläche ist hierbei relativ gesehen gering.
Vorteilhafterweise wird die rohrartige Leitung in Form eines oval oder elliptisch ausgebildeten Rohres verwendet, um die mögliche Kontaktfläche zwischen dem Rohr bzw. der Leitung und der Wärmeabstrahlungsfläche vergrößern zu können. Dabei wird eine der beiden langen Seiten des oval oder elliptisch ausgebildeten Rohres in Kontakt zu der Wärmeabstrahlungsfläche gebracht. Hierdurch wird der Wärmeüber­ gang zwischen dem Rohr und der Wärmeabstrahlungsfläche ganz erheblich vergrößert, so daß der Strahlungsanteil der vermittelten Wärme vergrößert werden kann.
Vorteilhafterweise werden für die Leitung übliche Rohre, beispielsweise aus Kupfer oder Messing, also Rundrohre, verwendet, die deformiert werden, um deren Kontaktfläche zu der Wärmeabstrahlungsfläche zu vergrößern. Um die rohrartige Leitung möglichst großflächig mit der Wärmeabstrahlungsfläche verbinden zu können, kann diese durch Hartlöten oder durch Weichlöten mit der Wärme­ abstrahlungsfläche verbunden werden. Über die Lotbrücken lassen sich ganz besonders gute thermische Kontakte realisieren.
Wird der Querschnitt des deformierten Rohrs bzw. Leitung minimal ausgelegt, so läßt sich über die Oberflächenspannung des Heizmediums etwa Wasser, in dem Heizkörper vorhandene Luft entfernen. Die in der Leitung enthaltenen Luftblasen können sich dann nicht mehr festsetzen, da sich das Wasser zwischen die Luftblasen und die Wandung der Leitung bewegt und die Luftblasen mit sich reißt. Eine Entlüftungseinrichtung benötigt ein solcher Heizkörper im Prinzip nicht.
Andererseits ist es auch vorteilhaft möglich, die rohrartige Leitung mit einem thermisch gut leitenden Kleber an der Wärmeabstrahlungsfläche anzubringen. Diese Verfahrensweise erfordert weniger Energie bei der Herstellung des Heizkörpers, während die thermische Anbindung über einen thermisch leitenden Kleber allerdings nicht so gut sein dürfte, wie über eine Lotbrücke.
Eine besonders vorteilhafte Wärmeausnutzung des Wärmeträgermediums, das der erfindungsgemaß ausgebildeten Heizvorrichtung zugeführt wird, kann dadurch erzielt werden, daß die rohrartige Leitung über eine große Strecke ausgebildet ist, wobei Leitungslängen von 5 bis 6 m oder bis zu 10 m oder mehr in den realistischen Bereich fallen. Dabei wird die rohrartige Leitung derart auf der Wärmeabstrahlungs­ fläche verlegt, daß die Wärmeabstrahlungsfläche dennoch relativ kleine Ab­ messungen aufweisen kann. Dabei verläuft die Leitung vorteilhafterweise über Umwege, beispielsweise zweiläufig spiralförmig, mäanderförmig oder dergleichen. Hierbei sind die Biegeradien für die rohrartige Leitung so zu wählen, daß sich der Leitungsquerschnitt nicht derart verändert, daß die Rohrleitung abknickt und so einen erhöhten Strömungswiderstand bietet. Hierzu kann es erforderlich sein, daß die rohrartige Leitung bzw. das Rohr in den Biegebereichen nicht durch Pressen oder Quetschen deformiert wird, wenn der Kreisquerschnitt zu einem ovalen bzw. elliptischen oder vergleichbar verformten Querschnitt umgebildet wird. Um eine höhere Heizleistung der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung zu erzielen, ist es möglich, die rohrartige Leitung und/oder die Wärmeabstrahlungsfläche zusätzlich mit Strahlungs- und/oder Konvektionskörpern zu versehen. Diese wären bevorzugt auf der Rückseite der erfindungsgemaßen Heizvorrichtung anzubringen, um den ästhetischen Eindruck des erfindungsgemäßen Heizkörpers nicht abzuwerten.
Um die erfindungsgemaße Heizvorrichtung sachgemäß befestigen zu können, sollte an der Wärmeabstrahlungsfläche und der Leitung leitungsseitig gegenüber der Wärmeabstrahlungsfläche eine Montageeinrichtung vorgesehen sein, die über wenigstens eine, bevorzugt vier Verbindungselemente mit der Wärmeabstrahlungs­ fläche und/oder der Leitung verbunden ist.
Um zu verhindern, daß die Raumwand hinter der erfindungsgemäßen Heizvor­ richtung unnötigerweise erwärmt wird, kann zwischen der Wärmeabstrahlungsfläche und der rohrartigen Leitung leitungsseitig eine Isolationseinrichtung angeordnet sein, die die Heizvorrichtung von einer Gebäudewand thermisch trennt. Dabei kann die Isolationseinrichtung gleichzeitig von der Montageeinrichtung getragen werden oder separat an der Gebäudewand montiert werden. Als Isolationseinrichtung kommt beispielsweise eine ein- oder beidseitig verspiegelte bzw. mit einer Aluminiumfolie beschichtete Platte oder Schaumstoff oder Kunststoffhartschaum oder eine Faserplatte in Frage.
Dabei kann sich vorteilhafterweise zwischen der Wärmeabstrahlungsfläche mit der rohrartigen Leitung und der Isolationseinrichtung ein Freiraum befinden, durch den Luft aufsteigen kann, die sich während des Aufstieges durch den Freiraum erwärmt, um somit zusätzliche Heizleistung bereitzustellen. Dabei kann die Wärme, die von der Isolationseinrichtung aufgenommen bzw. reflektiert wird, zusätzlich zur Erwärmung eines Raumes herangezogen werden.
Vorteilhafterweise verfügt der Freiraum über wenigstens einen Konvektionskörper, der die in dem Freiraum aufsteigende Luft in Richtung auf die Rückseite der Wärmeabstrahlungsfläche mit der darauf befindlichen rohrartigen Leitung führt, da diese in der Regel wärmer sein wird, als die Oberfläche der Isolationseinrichtung. Auf diese Art und Weise kann der Temperaturunterschied zwischen der aktiven Heizvorrichtung und der passiven Isolationseinrichtung berücksichtigt werden, um eine optimale Luftmenge auf eine maximale Temperatur zu erwärmen.
Um die Luftzufuhr in dem besagten Freiraum zwischen der Wärmeabstrahlungsfläche mit der rohrartigen Leitung und der Isolationsvorrichtung bzw. hinter die Wärme­ abstrahlungsfläche allgemein zu verbessern, kann die Wärmeabstrahlungsfläche wenigstens einen Luftdurchlaß aufweisen, insbesondere dann, wenn die Wärme­ abstrahlungsfläche aus ästhetischen Gründen bis zu dem Boden eines Raumes eines Gebäudes reicht, so daß ansonsten keine Luft hinter die Wärmeabstrahlungsfläche gelangen könnte.
Um die Heizleistung der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung zu erhöhen, kann hinter der Wärmeabstrahlungsfläche und der rohrartigen Leitung der Heizvorrichtung eine weitere Heizvorrichtung angeordnet sein, die mechanisch und strömungs­ technisch mit der Heizvorrichtung verbunden ist, wobei deren Wärmeabstrahlungsfläche bevorzugt für Konvektionswärmeleistung ausgelegt sein kann. Hierzu kann die weitere Heizvorrichtung eine Wärmeabstrahlungsfläche aufweisen, die beispielsweise eine gerippte oder gewellte Oberfläche aufweist. Hinter der weiteren Heizvorrichtung kann beispielsweise die oben erwähnte Isolationseinrichtung vorgesehen sein. Die einander zugeordneten Vor- bzw. Rückläufe der beiden zugeordneten Heizvor­ richtungen können beispielsweise durch eine Lötverbindung strömungstechnisch miteinander verbunden sein.
Aus ästhetischen Erwägungen heraus kann die Wärmeabstrahlungsfläche eine Öffnung aufweisen, durch die ein Ventil, ein Thermostatventil oder dergleichen zur Betätigung zugänglich ist, bzw. durch die eine entsprechende Heizungsarmatur hervorragt.
Aus ästhetischen Gründen sollte die Wärmeabstrahlungsfläche wenigstens im wesentlichen plan sein, so daß sie sich insbesondere nahtlos in die Front einer Wand einfügt und optisch wie ein Teil der Wand erscheint.
Erfindungsgemäß läßt sich eine Heizvorrichtung insbesondere nach der vorstehend beschriebenen Erfindung durch ein Verfahren herstellen, bei dem eine Wärme­ abstrahlungsfläche vorzugsweise in Form eines wenigstens einseitig planen Bleches ausgebildet wird. Auf dieser Wärmeabstrahlungsfläche wird eine Leitung für ein Wärmeträgermedium insbesondere in der Form eines Rohres auf einer Seite der Wärmeabstrahlungsfläche verlegt. Die Wärmeabstrahlungsfläche und die Leitung werden wärmeleitend miteinander verbunden, so daß das durch die rohrartige Leitung fließende Wärmeträgermedium seine Wärme über die Rohrwandung an die Wärmeabstrahlungsfläche abgeben kann.
Dabei lassen sich gegenüber dem Stand der Technik eine große Anzahl von Arbeitsschritten zur Ausbildung einer Leitung für das Heizmedium ganz einfach durch die Verwendung der rohrartigen Leitung, beispielsweise eines Kupferrohres, vermeiden.
Besondere Vorteile lassen sich ferner dadurch erzielen, daß die rohrartige Leitung deformiert wird, bevor sie mit der Wärmeabstrahlungsfläche verbunden wird. Dabei kann die Leitung sowohl vor der Deformierung auf der Wärmeabstrahlungsfläche verlegt werden, als auch nach der Verlegung auf der Wärmeabstrahlungsfläche deformiert werden.
Die Leitung kann durch einen Löt- bzw. Klebevorgang mit der Wärmeabstrahlungsfläche verbunden werden. Als Lötprozesse kommen sowohl Hart- als auch Weichlöt­ prozesse etwa auch mit Kupferlot, in Frage.
Die Wärmeabstrahlungsfläche und die rohrartige Leitung können auch durch Schmelzkleber miteinander verbunden werden.
Wesentlich ist, daß die genannten Einzelteile ohne sichtbare Verformung der gestaltungsgemäßig hervortretenden Wärmestrahlungsfläche miteinander möglichst sicher und kostengünstig verbunden werden können. Woher die Energie für diesen Verbindungsprozeß kommt, ist weniger relevant, wenn auch der betreffende Verbindungsprozeß ausschlaggebend sein kann. Dementsprechend können auch Schweißprozesse verwendet werden.
Ein möglicher Schweißprozeß besteht darin, daß die Wärmeabstrahlungsfläche (wenigstens beidseitig) und die Leitung mit einem Kunststoffmaterial überzogen werden und mittels Ultraschall, d. h. durch Ultraschallschweißen miteinander verbunden werden. Ein sichtbarer Verzug tritt nicht auf. Auch andere Verbindungs­ verfahren, wie etwa induktives Verschweißen, die Verbindung mittels Mikrowellen­ energiezufuhr oder mittels Laser kommen in Betracht, da diese Verbindungsver­ fahren verzugsarm bzw. frei eingesetzt werden können.
Es ist klar ersichtlich, daß die vorstehend beschriebenen Merkmale vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Heizkörpers in Kombination miteinander zusätzliche Heizleistung erbringen, wobei die Herstellung nach wie vor einfach und unproblematisch bleibt.
Nachfolgend wird der erfindungsgemäß ausgebildete Heizkörper anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren näher erläutert, wobei weitere Vorteile und Merkmale gemäß der vorliegenden Erfindung offenbart werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Heizkörpers in dem rechten Bildteil in einer rückwärtigen Front­ aufsicht und in dem linken Bildteil in einer Schnittdarstellung;
Fig. 2 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Heizkör­ pers in Darstellungen, die Fig. 1 entsprechen, wobei eine rohrartige Leitung in einem anderen Muster verlegt ist; und
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform eines Heizkörpers gemäß der vor­ liegenden Erfindung mit einer weiteren Art der Verlegung der rohrartigen Leitung.
In den Figuren sind gleiche oder zumindest funktionsgleiche Teile durch gleiche Bezugszeichen dargestellt, wobei die aufeinanderfolgenden Figuren zugeordneten Bezugszeichen jeweils um 100 erhöht sind (Bezugszeichen 14 in Fig. 1 entspricht Bezugszeichen 114 in Fig. 2).
Die in Fig. 1 wiedergegebene Ausführungsform 10 weist eine Wärmeabstrahlungs­ fläche 12 beispielsweise in Form eines ebenen Bleches und ein Rohr 14 als Leitung für ein Wärmeträgermedium auf. Das Rohr 14, beispielsweise aus Kupfer, ist zu einer geschlossenen Bahn gebogen worden, die in engen Windungen verläuft. Dabei ist das Rohr 14 an den Biegestellen 16 nach Möglichkeit mit einem relativ unkritischen Biegeradius zu versehen, der fertigungstechnisch keine Probleme bereitet. Das Rohr 14 endet in einem Zulauf und einem Rücklauf 18, 20, über die das Wärmeträgermedium aus dem Zentralheizungssystem in dem Heizkörper 10 eingeleitet und daraus entsorgt wird. Kupferrohre eignen sich besonders, weil diese leicht über Hart- oder Weichlötverfahren an der in der Regel aus einem Blech bestehenden Platte 12 mit einem hervorragenden Wärmeübergang befestigt werden kann. Darüberhinaus lassen sich Anschlußarmaturen an der Zu- bzw. Rückleitung 18, 20 ebenfalls besonders gut anbringen, beispielsweise ebenfalls über Lötungen oder Preßverschraubungen oder dergleichen.
In der querschnittlichen Darstellung gemäß Fig. 1 ist die auf der Platte 12 angeordnete Rohrleitung 14 mit einem runden Querschnitt dargestellt. Natürlich kann eine entsprechende Rohrleitung auch mit einem ovalen oder elliptischen oder sonstwie abgeflachten Querschnitt versehen sein, durch den sich eine größere Kontaktfläche zwischen der Rohrleitung 14 und der Platte 12 ergeben kann. Hierdurch wird die Wärmeübertragung von dem Wärmeträgermedium über die Rohrleitungswandung auf die Platte 12 verbessert.
Neben einem Lot für die thermische und mechanische Anbindung der Rohrleitung 14 an die Platte 12 kann auch ein Wärmeleitkleber zur Anwendung kommen, beispielsweise ein mit Metallpulver, insbesondere Kupferpulver gefüllter Kunstharz in Form eines ein- oder mehrkomponentigen Harzes bzw. Kunstharzes.
Als Lötprozesse kommen sowohl Hart- als auch Weichlötprozesse, etwa auch mit Kupferlot, in Frage.
Die Wärmeabstrahlungsfläche und die rohrartige Leitung können auch durch Schmelzkleber miteinander verbunden werden.
Wesentlich ist, daß die genannten Einzelteile ohne sichtbare Verformung der gestaltungsmäßig hervortretenden Wärmeabstrahlungsfläche miteinander möglichst sicher und kostengünstig verbunden werden können. Woher die Energie für diesen Verbindungsprozeß kommt, ist weniger relevant, wenn auch der betreffende Verbindungsprozeß ausschlaggebend sein kann. Dementsprechend können auch Schweißprozesse verwendet werden.
Ein möglicher Schweißprozeß besteht darin, daß die Wärmeabstrahlungsfläche (wenigstens beidseitig) und die Leitung mit einem Kunststoffmaterial überzogen werden und mittels Ultraschall, d. h. durch Ultraschallschweißen miteinander verbunden werden. Ein sichtbarer Verzug tritt nicht auf. Auch andere Verbindungsverfahren, wie etwa induktives Verschweißen, die Verbindung mittels Mikrowellenenergiezufuhr oder mittels Laser kommen in Betracht, da diese Verbindungsverfahren verzugsarm bzw. -frei eingesetzt werden können.
Um eine Lötverbindung zu bewerkstelligen, kann eine mit einem Lot überzogene, im Querschnitt kreisförmige oder auch deformierte Rohrleitung auf einer Platte 12 liegend in einen Lötofen eingeführt werden. Natürlich sind auch andere bekannte Lötverfahren verwendbar. Schweißverfahren schaffen in der Regel keine bessere thermische Anbindung und fordern einen wesentlich höheren Fertigungsaufwand. Die Platte 10 kann an ihren Enden in einem Winkel, insbesondere einem rechten Winkel umgebogen sein, so daß sich Schenkel 24a, 24b ergeben, die es verhindern, daß Staub und Schmutz hinter den einer Wand eines Raumes montierten Heizkörpers 10 fallen können. Die Schenkel 24a, 24b können entsprechend der Tiefe des Heizkör­ pers 10 unterschiedlich lang ausgebildet sein und können darüberhinaus mit Schlitzen oder dergleichen ausgebildet sein, um eine Luftzirkulation hinter der Platte 12 zu ermöglichen.
Die in Fig. 2 dargestellte Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Heizkörpers 100 ist im Prinzip vergleichbar aufgebaut, wie die Ausführungsform 10. Lediglich der Verlauf des Rohres 114 weicht von dem Verlauf des Rohres 14 gemäß Fig. 1 ab.
Durch eine Variation des Verlaufes des Rohres läßt sich die Länge des Rohres variieren, während die Wärmeabstrahlungsfläche bzw. die Platte 12, 112, 212 unverändert bleibt. Auf diese Weise ist es möglich, bei unveränderten äußeren Abmessungen des jeweiligen Heizkörpers 10, 100, 200 Heizkörper mit unter­ schiedlichen Heizleistungen herzustellen. So dürfte der Heizkörper gemäß Fig. 1 eine größere Wärmeleistung wie der Heizkörper gemäß Fig. 2 aufweisen, da die Leitung 14 gemäß Fig. 1 länger ist, als die Heizung 114 gemäß Fig. 2.
Ein weiteres Beispiel eines anders verlegten Rohres 214 ist der Fig. 3 zu entnehmen. Das Rohr 214 gemäß Fig. 3 ist in drei Schleifen verlegt, während das Rohr 14 gemäß Fig. 1 in vier Schleifen verlegt ist, so daß gemäß Fig. 3 eine geringere Wärmeübertragung von dem Heizträgermedium auf die Platte 212 erfolgen wird. Die Heizleistung des Heizkörpers 200 dürfte damit geringer sein als die des Heizkörpers 10 gemäß Fig. 1 und größer sein, als die des Heizkörpers 100 gemäß Fig. 2.

Claims (23)

1. Heizvorrichtung, insbesondere Heizkörper für Zentralheizungsanlagen,
mit einer Zuführung (18, 118, 218) für ein Heizmedium,
mit einer Abführung (20, 120, 220) für das Heizmedium,
mit einer Leitung (14, 114, 214) zwischen der Zufuhr und der Abfuhr,
mit einer Fläche (12, 112, 212) zur Abstrahlung der Wärme des Heizmedi­ ums, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
  • a) die Leitung (14, 114, 214) ist als rohrartiges Element ausgebildet;
  • b) das rohrartige Element ist großflächig, wärmeleitend mit der Wärme­ abstrahlungsfläche (12, 112, 212) verbunden.
2. Heizvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die rohrartige Leitung ein oval oder elliptisch ausgebildetes Rohr (14, 114, 214) ist, das bevorzugt mit einer seiner wenigstens teilweise im wesentlichen planen Oberflächen in wärmeleitendem Kontakt zu der Wärmeabstrahlungs­ fläche (12, 112, 212) steht.
3. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die rohrartige Leitung ein deformiertes Rohr vorzugsweise mit rundem Querschnitt ist.
4. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die rohrartige Leitung (14, 114, 214) durch großflächiges Hart- bzw. Weichverlöten mit der Wärmeabstrahlungsfläche (12, 112, 212) wärmeleitend verbunden ist.
5. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die rohrartige Leitung (14, 114, 214) über einen Kleber, vorzugsweise mit guter Wärmeleitung, mit der Wärmeabstrahlungsfläche verbunden ist.
6. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die rohrartige Leitung über eine große Strecke ausgebildet ist, und mit einer Fläche einsparenden Verlegung an der Wärmeabstrahlungsfläche (12, 112, 212) vorgesehen ist.
7. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die rohrartige Leitung (14, 114, 214) zweiläufig spiralförmig, mäander­ förmig, oder dergleichen verlegt ist.
8. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die rohrartige Leitung endlos ausgebildet ist.
9. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die rohrartige Leitung (14, 114, 214) und/oder die Wärmeabstrahlungs­ fläche (12, 112, 212) zusätzliche Strahlungs- und/oder Konvektionskörper aufweist.
10. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Wärmeabstrahlungsfläche (12, 112, 212) und der Leitung (14, 114, 214) leitungsseitig gegenüber eine Montageeinrichtung angeordnet ist, die über wenigstens eine, bevorzugt über vier Verbindungselemente mit der Wärmeabstrahlungsfläche und/oder der rohrartigen Leitung verbunden ist.
11. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jenseits der Wärmeabstrahlungsfläche und der rohrartigen Leitung leitungsseitig eine Isolationseinrichtung angeordnet ist, die die Heizvorrichtung (10, 100, 200) von einer Gebäudewand thermisch trennt.
12. Heizvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Wärmeabstrahlungsfläche (12, 112, 212) mit der rohrartigen Leitung und der Isolationseinrichtung ein Freiraum vorgesehen ist.
13. Heizvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Freiraum wenigstens einen Konvektionskörper aufnimmt, der die in dem Freiraum aufsteigende Luft in Richtung auf die Rückseite der Wärmestrah­ lungsfläche (12, 112, 212) und die rohrartige Leitung (14, 114, 214) führt.
14. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Wärmeabstrahlungsfläche wenigstens einen Luftdurchlaß aufweist.
15. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Wärmeabstrahlungsfläche (12, 112, 212) eine Öffnung aufweist, durch die ein Ventil, Thermostatventil oder dergleichen zur Betätigung zugänglich ist.
16. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Wärmeabstrahlungsfläche wenigstens im wesentlichen plan ist.
17. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß hinter der Heizvorrichtung (10, 100, 200) mit der Wärme­ abstrahlungsfläche und der rohrartigen Leitung eine weitere Heizvorrichtung angeordnet ist, die mechanisch und strömungstechnisch mit der Heizvor­ richtung verbunden ist, wobei die Wärmeabstrahlungsfläche der weiteren Heizvorrichtung bevorzugt für Konvektionswärmeleistung ausgelegt ist.
18. Verfahren zur Herstellung einer Heizvorrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 17, mit den folgenden Schritten:
  • a) eine Wärmeabstrahlungsfläche (12, 112, 212) vorzugsweise in Form eines wenigstens einseitig planen Bleches wird ausgebildet;
  • b) eine Leitung für ein Wärmeträgermedium, vorzugsweise in der Form eines Rohres, wird auf einer Seite der Wärmeabstrahlungsfläche verlegt;
  • c) die Wärmeabstrahlungsfläche und die Leitung werden wärmeleitend miteinander verbunden.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (14, 114, 214) deformiert wird, bevor sie mit der Wärmeabstrahlungsfläche (12, 112, 212) verbunden wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung durch einen Löt- bzw. Klebevorgang mit der Wärme­ abstrahlungsfläche verbunden wird.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung vorzugsweise vor der Verlegung auf bzw. an der Wärme­ abstrahlungsfläche in der Ebene bzw. parallel zu dieser Ebene gebogen wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 18, 19 oder 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein Schweißverfahren, etwa ein Ultraschall oder Mikrowellen­ bzw. Laserschweißverfahren eingesetzt wird, um die Leitung (14, 114, 214) mit der Wärmeabstrahlungsfläche zu verbinden.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die rohrartige Leitung (14, 114, 214) und vorzugsweise auch die Wärmeabstrahlungsfläche einseitig mit einem verbindungsförderndem Material, bzw. einem Lot, insbesondere Kupferlot, einem Kunststoff oder dgl. beschichtet werden.
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