DE19522193A1 - Heizvorrichtung, insbesondere Heizkörper für Zentralheizungsanlagen - Google Patents
Heizvorrichtung, insbesondere Heizkörper für ZentralheizungsanlagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Heizvorrichtung, insbesondere einen Heizkörper für
Zentralheizungsanlagen, mit den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 aufgeführten
Merkmalen sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Heizvorrichtung, wie es im
Patentanspruch 18 umschrieben ist.
Im Stand der Technik sind unterschiedliche Arten von Heizkörpern bekannt. So sind
zum Beispiel Plattenheizkörper typische Vertreter der gegenwärtig verwendeten
Heizvorrichtungen. Zur Herstellung von Plattenheizkörpern werden gegenwärtig in
zwei Bleche jeweilige Halbquerschnitte einer Leitung zur Aufnahme und zum
Transport eines Heizmedium, in der Regel Wasser, eingepreßt bzw. eingestanzt. Die
beiden Halbbleche werden zusammengeschweißt, um die Leitung für das Heizmedi
um zu vervollständigen.
Später werden die so hergestellten Heizvorrichtungen noch mit einer Verkleidung
versehen, die aufgeklemmt, aufgeklebt oder andersartig befestigt werden muß.
Derartige Heizvorrichtungen, wie sie beispielsweise in der DE 38 38 513.9 A1
beschrieben sind, haben unter anderem den Nachteil, daß die Herstellung relativ
aufwendig ist, da viel Energie erforderlich ist, um die Bleche zu pressen und
anschließend wasserdicht miteinander zu verschweißen. Bei einem fertigungs
technisch sehr beachtlichem Anteil solcher Heizkörper treten Undichtigkeiten auf und
müssen nachbearbeitet werden oder sind sogar Ausschuß. Dabei erfordert auch die
Überprüfung der Schweißnähte in einem Wasserbecken einen regelmäßig anfallenden
zusätzlichen Arbeitsschritt, der die Herstellungskosten ganz erheblich erhöht. Die
Druckfestigkeit dieses herkömmlichen Plattenheizkörpers ist außerdem verbes
serungswürdig.
Zusätzlich ist es bei herkömmlichen Plattenheizkörpern erforderlich, daß mit Blechen
gearbeitet wird, die dicker sind als eigentlich erforderlich. Dies ist deshalb der Fall,
weil durch das Pressen die Blechwand partiell gezogen und damit verdünnt wird. Um
eine minimale Wandstarke zu garantieren, ist es folglich erforderlich, mit prinzipiell
ansonsten überdimensionierten Blechstarken zu arbeiten.
Nicht zuletzt sollte noch erwähnt werden, daß die bekannten Plattenheizkörper zu
einem überwiegenden Anteil mit Konvektionswärme arbeiten, d. h. durch die
aufsteigende Luft wird über die Bewegung der warmen Luft in einem Raum eines
Gebäudes trockene Warmluft verteilt, was bekanntermaßen für die Gesundheit der
Rauminsassen nicht besonders vorteilhaft ist. Demgegenüber ist die Strahlungswärme
zu bevorzugen, da die Strahlungswärme bei gleichzeitiger geringer Raumtemperatur
den Rauminsassen eine angenehme Wärme vermittelt. Andere bekannte Heizkörper,
die beispielsweise aus einzelnen Konvektionsrippen zusammengesetzt werden, lassen
sich nur bei noch höherem Arbeitsaufwand sowie Energieaufwand fertigen und
arbeiten mit einem noch höherem Anteil an Konvektionswärme.
Ferner sind Heizkörper bekannt, die als sogenannte Sockelheizleisten ausgebildet
sind. Derartige Heizleisten sind in der Regel wie Sockelleisten in Gebäuden
unmittelbar in Bodennähe angebracht. Auch diese Art von Heizkörper arbeitet im
wesentlichen mit Konvektionswärme und zu einem geringeren Teil mit direkter oder
indirekter Strahlungswärme. Die direkte Strahlungswärme wird von den klein
flächigen in den Raum hineingerichteten Planbereichen der Sockelheizleisten
abgegeben und der größere Teil der Strahlungswärme wird dadurch erzeugt, daß die
aufsteigende Heißluft die Wandbereiche oberhalb der Sockelheizleiste erwärmt,
wodurch die Wände zu Wärmestrahlern werden und die Strahlungsfläche der
Sockelleistenheizung indirekt vergrößern. Die Effektivität derartiger Sockelheizleisten
ist nur beschränkt, wenn die Abmessungen der Sockelheizleisten nicht ganz erheblich
vergrößert werden, was aus ästhetischen Gründen nicht möglich ist. Darüberhinaus
sorgt der aufsteigende Luftstrom, der die Wände eines Raumes bestreicht, dafür, daß
sich bereits nach kurzer Zeit die Wände durch sich absetzende Schinutzpartikel in
der aufsteigenden Warmluft verfärben.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Heizvorrichtung und ein
Verfahren zur Herstellung einer Heizvorrichtung vorzuschlagen, die die Nachteile
des Standes der Technik soweit als möglich ausräumen; insbesondere sollen eine
Heizvorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung einer Heizvorrichtung
vorgeschlagen werden, die sich leicht und problemlos herstellen lassen.
Die genannte der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch eine Heizvor
richtung mit den im Patentanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst. Eine
entsprechende Heizvorrichtung kann erfindungsgemaß durch das im Patentanspruch
18 beschriebene Verfahren hergestellt werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung bzw. Varianten
des erfindungsgemäßen Verfahrens werden durch die Unteransprüche definiert.
Die durch die erfindungsgemaße Heizvorrichtung, insbesondere Heizkörper für
Zentralheizungsanlagen, erzielbaren Vorteile beruhen darauf, daß die Leitung als
Rohr ausgebildet ist, das großflächig wärmeleitend mit der Wärmeabstrahlungsfläche
verbunden ist. Durch die Verwendung eines Rohres, das vorzugsweise endlos zum
Einsatz gelangt, erübrigen sich sämtliche Bearbeitungsschritte zur Herstellung einer
Leitung für das Heizmedium. Die rohrartige Leitung braucht nur mit einer
Wärmeabstrahlungsfläche, beispielsweise in Form eines Bleches, wärmeleitend
verbunden werden, so daß die Wärme überwiegend in Form von Strahlungswärme
von der Wärmeabstrahlungsfläche ausgestrahlt wird. Der Anteil an Konvektions
fläche ist hierbei relativ gesehen gering.
Vorteilhafterweise wird die rohrartige Leitung in Form eines oval oder elliptisch
ausgebildeten Rohres verwendet, um die mögliche Kontaktfläche zwischen dem Rohr
bzw. der Leitung und der Wärmeabstrahlungsfläche vergrößern zu können. Dabei
wird eine der beiden langen Seiten des oval oder elliptisch ausgebildeten Rohres in
Kontakt zu der Wärmeabstrahlungsfläche gebracht. Hierdurch wird der Wärmeüber
gang zwischen dem Rohr und der Wärmeabstrahlungsfläche ganz erheblich
vergrößert, so daß der Strahlungsanteil der vermittelten Wärme vergrößert werden
kann.
Vorteilhafterweise werden für die Leitung übliche Rohre, beispielsweise aus Kupfer
oder Messing, also Rundrohre, verwendet, die deformiert werden, um deren
Kontaktfläche zu der Wärmeabstrahlungsfläche zu vergrößern. Um die rohrartige
Leitung möglichst großflächig mit der Wärmeabstrahlungsfläche verbinden zu
können, kann diese durch Hartlöten oder durch Weichlöten mit der Wärme
abstrahlungsfläche verbunden werden. Über die Lotbrücken lassen sich ganz
besonders gute thermische Kontakte realisieren.
Wird der Querschnitt des deformierten Rohrs bzw. Leitung minimal ausgelegt, so
läßt sich über die Oberflächenspannung des Heizmediums etwa Wasser, in dem
Heizkörper vorhandene Luft entfernen. Die in der Leitung enthaltenen Luftblasen
können sich dann nicht mehr festsetzen, da sich das Wasser zwischen die Luftblasen
und die Wandung der Leitung bewegt und die Luftblasen mit sich reißt. Eine
Entlüftungseinrichtung benötigt ein solcher Heizkörper im Prinzip nicht.
Andererseits ist es auch vorteilhaft möglich, die rohrartige Leitung mit einem
thermisch gut leitenden Kleber an der Wärmeabstrahlungsfläche anzubringen. Diese
Verfahrensweise erfordert weniger Energie bei der Herstellung des Heizkörpers,
während die thermische Anbindung über einen thermisch leitenden Kleber allerdings
nicht so gut sein dürfte, wie über eine Lotbrücke.
Eine besonders vorteilhafte Wärmeausnutzung des Wärmeträgermediums, das der
erfindungsgemaß ausgebildeten Heizvorrichtung zugeführt wird, kann dadurch erzielt
werden, daß die rohrartige Leitung über eine große Strecke ausgebildet ist, wobei
Leitungslängen von 5 bis 6 m oder bis zu 10 m oder mehr in den realistischen
Bereich fallen. Dabei wird die rohrartige Leitung derart auf der Wärmeabstrahlungs
fläche verlegt, daß die Wärmeabstrahlungsfläche dennoch relativ kleine Ab
messungen aufweisen kann. Dabei verläuft die Leitung vorteilhafterweise über
Umwege, beispielsweise zweiläufig spiralförmig, mäanderförmig oder dergleichen.
Hierbei sind die Biegeradien für die rohrartige Leitung so zu wählen, daß sich der
Leitungsquerschnitt nicht derart verändert, daß die Rohrleitung abknickt und so einen
erhöhten Strömungswiderstand bietet. Hierzu kann es erforderlich sein, daß die
rohrartige Leitung bzw. das Rohr in den Biegebereichen nicht durch Pressen oder
Quetschen deformiert wird, wenn der Kreisquerschnitt zu einem ovalen bzw.
elliptischen oder vergleichbar verformten Querschnitt umgebildet wird. Um eine
höhere Heizleistung der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung zu erzielen, ist es
möglich, die rohrartige Leitung und/oder die Wärmeabstrahlungsfläche zusätzlich mit
Strahlungs- und/oder Konvektionskörpern zu versehen. Diese wären bevorzugt auf
der Rückseite der erfindungsgemaßen Heizvorrichtung anzubringen, um den
ästhetischen Eindruck des erfindungsgemäßen Heizkörpers nicht abzuwerten.
Um die erfindungsgemaße Heizvorrichtung sachgemäß befestigen zu können, sollte
an der Wärmeabstrahlungsfläche und der Leitung leitungsseitig gegenüber der
Wärmeabstrahlungsfläche eine Montageeinrichtung vorgesehen sein, die über
wenigstens eine, bevorzugt vier Verbindungselemente mit der Wärmeabstrahlungs
fläche und/oder der Leitung verbunden ist.
Um zu verhindern, daß die Raumwand hinter der erfindungsgemäßen Heizvor
richtung unnötigerweise erwärmt wird, kann zwischen der Wärmeabstrahlungsfläche
und der rohrartigen Leitung leitungsseitig eine Isolationseinrichtung angeordnet sein,
die die Heizvorrichtung von einer Gebäudewand thermisch trennt. Dabei kann die
Isolationseinrichtung gleichzeitig von der Montageeinrichtung getragen werden oder
separat an der Gebäudewand montiert werden. Als Isolationseinrichtung kommt
beispielsweise eine ein- oder beidseitig verspiegelte bzw. mit einer Aluminiumfolie
beschichtete Platte oder Schaumstoff oder Kunststoffhartschaum oder eine Faserplatte
in Frage.
Dabei kann sich vorteilhafterweise zwischen der Wärmeabstrahlungsfläche mit der
rohrartigen Leitung und der Isolationseinrichtung ein Freiraum befinden, durch den
Luft aufsteigen kann, die sich während des Aufstieges durch den Freiraum erwärmt,
um somit zusätzliche Heizleistung bereitzustellen. Dabei kann die Wärme, die von
der Isolationseinrichtung aufgenommen bzw. reflektiert wird, zusätzlich zur
Erwärmung eines Raumes herangezogen werden.
Vorteilhafterweise verfügt der Freiraum über wenigstens einen Konvektionskörper,
der die in dem Freiraum aufsteigende Luft in Richtung auf die Rückseite der
Wärmeabstrahlungsfläche mit der darauf befindlichen rohrartigen Leitung führt, da
diese in der Regel wärmer sein wird, als die Oberfläche der Isolationseinrichtung.
Auf diese Art und Weise kann der Temperaturunterschied zwischen der aktiven
Heizvorrichtung und der passiven Isolationseinrichtung berücksichtigt werden, um
eine optimale Luftmenge auf eine maximale Temperatur zu erwärmen.
Um die Luftzufuhr in dem besagten Freiraum zwischen der Wärmeabstrahlungsfläche
mit der rohrartigen Leitung und der Isolationsvorrichtung bzw. hinter die Wärme
abstrahlungsfläche allgemein zu verbessern, kann die Wärmeabstrahlungsfläche
wenigstens einen Luftdurchlaß aufweisen, insbesondere dann, wenn die Wärme
abstrahlungsfläche aus ästhetischen Gründen bis zu dem Boden eines Raumes eines
Gebäudes reicht, so daß ansonsten keine Luft hinter die Wärmeabstrahlungsfläche
gelangen könnte.
Um die Heizleistung der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung zu erhöhen, kann
hinter der Wärmeabstrahlungsfläche und der rohrartigen Leitung der Heizvorrichtung
eine weitere Heizvorrichtung angeordnet sein, die mechanisch und strömungs
technisch mit der Heizvorrichtung verbunden ist, wobei deren Wärmeabstrahlungsfläche
bevorzugt für Konvektionswärmeleistung ausgelegt sein kann. Hierzu kann die
weitere Heizvorrichtung eine Wärmeabstrahlungsfläche aufweisen, die beispielsweise
eine gerippte oder gewellte Oberfläche aufweist. Hinter der weiteren Heizvorrichtung
kann beispielsweise die oben erwähnte Isolationseinrichtung vorgesehen sein. Die
einander zugeordneten Vor- bzw. Rückläufe der beiden zugeordneten Heizvor
richtungen können beispielsweise durch eine Lötverbindung strömungstechnisch
miteinander verbunden sein.
Aus ästhetischen Erwägungen heraus kann die Wärmeabstrahlungsfläche eine
Öffnung aufweisen, durch die ein Ventil, ein Thermostatventil oder dergleichen zur
Betätigung zugänglich ist, bzw. durch die eine entsprechende Heizungsarmatur
hervorragt.
Aus ästhetischen Gründen sollte die Wärmeabstrahlungsfläche wenigstens im
wesentlichen plan sein, so daß sie sich insbesondere nahtlos in die Front einer Wand
einfügt und optisch wie ein Teil der Wand erscheint.
Erfindungsgemäß läßt sich eine Heizvorrichtung insbesondere nach der vorstehend
beschriebenen Erfindung durch ein Verfahren herstellen, bei dem eine Wärme
abstrahlungsfläche vorzugsweise in Form eines wenigstens einseitig planen Bleches
ausgebildet wird. Auf dieser Wärmeabstrahlungsfläche wird eine Leitung für ein
Wärmeträgermedium insbesondere in der Form eines Rohres auf einer Seite der
Wärmeabstrahlungsfläche verlegt. Die Wärmeabstrahlungsfläche und die Leitung
werden wärmeleitend miteinander verbunden, so daß das durch die rohrartige
Leitung fließende Wärmeträgermedium seine Wärme über die Rohrwandung an die
Wärmeabstrahlungsfläche abgeben kann.
Dabei lassen sich gegenüber dem Stand der Technik eine große Anzahl von
Arbeitsschritten zur Ausbildung einer Leitung für das Heizmedium ganz einfach
durch die Verwendung der rohrartigen Leitung, beispielsweise eines Kupferrohres,
vermeiden.
Besondere Vorteile lassen sich ferner dadurch erzielen, daß die rohrartige Leitung
deformiert wird, bevor sie mit der Wärmeabstrahlungsfläche verbunden wird. Dabei
kann die Leitung sowohl vor der Deformierung auf der Wärmeabstrahlungsfläche
verlegt werden, als auch nach der Verlegung auf der Wärmeabstrahlungsfläche
deformiert werden.
Die Leitung kann durch einen Löt- bzw. Klebevorgang mit der Wärmeabstrahlungsfläche
verbunden werden. Als Lötprozesse kommen sowohl Hart- als auch Weichlöt
prozesse etwa auch mit Kupferlot, in Frage.
Die Wärmeabstrahlungsfläche und die rohrartige Leitung können auch durch
Schmelzkleber miteinander verbunden werden.
Wesentlich ist, daß die genannten Einzelteile ohne sichtbare Verformung der
gestaltungsgemäßig hervortretenden Wärmestrahlungsfläche miteinander möglichst
sicher und kostengünstig verbunden werden können. Woher die Energie für diesen
Verbindungsprozeß kommt, ist weniger relevant, wenn auch der betreffende
Verbindungsprozeß ausschlaggebend sein kann. Dementsprechend können auch
Schweißprozesse verwendet werden.
Ein möglicher Schweißprozeß besteht darin, daß die Wärmeabstrahlungsfläche
(wenigstens beidseitig) und die Leitung mit einem Kunststoffmaterial überzogen
werden und mittels Ultraschall, d. h. durch Ultraschallschweißen miteinander
verbunden werden. Ein sichtbarer Verzug tritt nicht auf. Auch andere Verbindungs
verfahren, wie etwa induktives Verschweißen, die Verbindung mittels Mikrowellen
energiezufuhr oder mittels Laser kommen in Betracht, da diese Verbindungsver
fahren verzugsarm bzw. frei eingesetzt werden können.
Es ist klar ersichtlich, daß die vorstehend beschriebenen Merkmale vorteilhafte
Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Heizkörpers in Kombination miteinander
zusätzliche Heizleistung erbringen, wobei die Herstellung nach wie vor einfach und
unproblematisch bleibt.
Nachfolgend wird der erfindungsgemäß ausgebildete Heizkörper anhand von
Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren näher
erläutert, wobei weitere Vorteile und Merkmale gemäß der vorliegenden Erfindung
offenbart werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Heizkörpers in dem rechten Bildteil in einer rückwärtigen Front
aufsicht und in dem linken Bildteil in einer Schnittdarstellung;
Fig. 2 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Heizkör
pers in Darstellungen, die Fig. 1 entsprechen, wobei eine rohrartige
Leitung in einem anderen Muster verlegt ist; und
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform eines Heizkörpers gemäß der vor
liegenden Erfindung mit einer weiteren Art der Verlegung der
rohrartigen Leitung.
In den Figuren sind gleiche oder zumindest funktionsgleiche Teile durch gleiche
Bezugszeichen dargestellt, wobei die aufeinanderfolgenden Figuren zugeordneten
Bezugszeichen jeweils um 100 erhöht sind (Bezugszeichen 14 in Fig. 1 entspricht
Bezugszeichen 114 in Fig. 2).
Die in Fig. 1 wiedergegebene Ausführungsform 10 weist eine Wärmeabstrahlungs
fläche 12 beispielsweise in Form eines ebenen Bleches und ein Rohr 14 als Leitung
für ein Wärmeträgermedium auf. Das Rohr 14, beispielsweise aus Kupfer, ist zu
einer geschlossenen Bahn gebogen worden, die in engen Windungen verläuft. Dabei
ist das Rohr 14 an den Biegestellen 16 nach Möglichkeit mit einem relativ
unkritischen Biegeradius zu versehen, der fertigungstechnisch keine Probleme
bereitet. Das Rohr 14 endet in einem Zulauf und einem Rücklauf 18, 20, über die
das Wärmeträgermedium aus dem Zentralheizungssystem in dem Heizkörper 10
eingeleitet und daraus entsorgt wird. Kupferrohre eignen sich besonders, weil diese
leicht über Hart- oder Weichlötverfahren an der in der Regel aus einem Blech
bestehenden Platte 12 mit einem hervorragenden Wärmeübergang befestigt werden
kann. Darüberhinaus lassen sich Anschlußarmaturen an der Zu- bzw. Rückleitung
18, 20 ebenfalls besonders gut anbringen, beispielsweise ebenfalls über Lötungen
oder Preßverschraubungen oder dergleichen.
In der querschnittlichen Darstellung gemäß Fig. 1 ist die auf der Platte 12
angeordnete Rohrleitung 14 mit einem runden Querschnitt dargestellt. Natürlich kann
eine entsprechende Rohrleitung auch mit einem ovalen oder elliptischen oder
sonstwie abgeflachten Querschnitt versehen sein, durch den sich eine größere
Kontaktfläche zwischen der Rohrleitung 14 und der Platte 12 ergeben kann.
Hierdurch wird die Wärmeübertragung von dem Wärmeträgermedium über die
Rohrleitungswandung auf die Platte 12 verbessert.
Neben einem Lot für die thermische und mechanische Anbindung der Rohrleitung
14 an die Platte 12 kann auch ein Wärmeleitkleber zur Anwendung kommen,
beispielsweise ein mit Metallpulver, insbesondere Kupferpulver gefüllter Kunstharz
in Form eines ein- oder mehrkomponentigen Harzes bzw. Kunstharzes.
Als Lötprozesse kommen sowohl Hart- als auch Weichlötprozesse, etwa auch mit
Kupferlot, in Frage.
Die Wärmeabstrahlungsfläche und die rohrartige Leitung können auch durch
Schmelzkleber miteinander verbunden werden.
Wesentlich ist, daß die genannten Einzelteile ohne sichtbare Verformung der
gestaltungsmäßig hervortretenden Wärmeabstrahlungsfläche miteinander möglichst
sicher und kostengünstig verbunden werden können. Woher die Energie für diesen
Verbindungsprozeß kommt, ist weniger relevant, wenn auch der betreffende
Verbindungsprozeß ausschlaggebend sein kann. Dementsprechend können auch
Schweißprozesse verwendet werden.
Ein möglicher Schweißprozeß besteht darin, daß die Wärmeabstrahlungsfläche
(wenigstens beidseitig) und die Leitung mit einem Kunststoffmaterial überzogen
werden und mittels Ultraschall, d. h. durch Ultraschallschweißen miteinander verbunden
werden. Ein sichtbarer Verzug tritt nicht auf. Auch andere Verbindungsverfahren,
wie etwa induktives Verschweißen, die Verbindung mittels Mikrowellenenergiezufuhr
oder mittels Laser kommen in Betracht, da diese Verbindungsverfahren verzugsarm
bzw. -frei eingesetzt werden können.
Um eine Lötverbindung zu bewerkstelligen, kann eine mit einem Lot überzogene,
im Querschnitt kreisförmige oder auch deformierte Rohrleitung auf einer Platte 12
liegend in einen Lötofen eingeführt werden. Natürlich sind auch andere bekannte
Lötverfahren verwendbar. Schweißverfahren schaffen in der Regel keine bessere
thermische Anbindung und fordern einen wesentlich höheren Fertigungsaufwand. Die
Platte 10 kann an ihren Enden in einem Winkel, insbesondere einem rechten Winkel
umgebogen sein, so daß sich Schenkel 24a, 24b ergeben, die es verhindern, daß
Staub und Schmutz hinter den einer Wand eines Raumes montierten Heizkörpers 10
fallen können. Die Schenkel 24a, 24b können entsprechend der Tiefe des Heizkör
pers 10 unterschiedlich lang ausgebildet sein und können darüberhinaus mit Schlitzen
oder dergleichen ausgebildet sein, um eine Luftzirkulation hinter der Platte 12 zu
ermöglichen.
Die in Fig. 2 dargestellte Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Heizkörpers 100 ist im Prinzip vergleichbar aufgebaut, wie die Ausführungsform 10.
Lediglich der Verlauf des Rohres 114 weicht von dem Verlauf des Rohres 14 gemäß
Fig. 1 ab.
Durch eine Variation des Verlaufes des Rohres läßt sich die Länge des Rohres
variieren, während die Wärmeabstrahlungsfläche bzw. die Platte 12, 112, 212
unverändert bleibt. Auf diese Weise ist es möglich, bei unveränderten äußeren
Abmessungen des jeweiligen Heizkörpers 10, 100, 200 Heizkörper mit unter
schiedlichen Heizleistungen herzustellen. So dürfte der Heizkörper gemäß Fig. 1
eine größere Wärmeleistung wie der Heizkörper gemäß Fig. 2 aufweisen, da die
Leitung 14 gemäß Fig. 1 länger ist, als die Heizung 114 gemäß Fig. 2.
Ein weiteres Beispiel eines anders verlegten Rohres 214 ist der Fig. 3 zu
entnehmen. Das Rohr 214 gemäß Fig. 3 ist in drei Schleifen verlegt, während das
Rohr 14 gemäß Fig. 1 in vier Schleifen verlegt ist, so daß gemäß Fig. 3 eine
geringere Wärmeübertragung von dem Heizträgermedium auf die Platte 212 erfolgen
wird. Die Heizleistung des Heizkörpers 200 dürfte damit geringer sein als die des
Heizkörpers 10 gemäß Fig. 1 und größer sein, als die des Heizkörpers 100 gemäß
Fig. 2.
Claims (23)
1. Heizvorrichtung, insbesondere Heizkörper für Zentralheizungsanlagen,
mit einer Zuführung (18, 118, 218) für ein Heizmedium,
mit einer Abführung (20, 120, 220) für das Heizmedium,
mit einer Leitung (14, 114, 214) zwischen der Zufuhr und der Abfuhr,
mit einer Fläche (12, 112, 212) zur Abstrahlung der Wärme des Heizmedi ums, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
mit einer Zuführung (18, 118, 218) für ein Heizmedium,
mit einer Abführung (20, 120, 220) für das Heizmedium,
mit einer Leitung (14, 114, 214) zwischen der Zufuhr und der Abfuhr,
mit einer Fläche (12, 112, 212) zur Abstrahlung der Wärme des Heizmedi ums, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- a) die Leitung (14, 114, 214) ist als rohrartiges Element ausgebildet;
- b) das rohrartige Element ist großflächig, wärmeleitend mit der Wärme abstrahlungsfläche (12, 112, 212) verbunden.
2. Heizvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
rohrartige Leitung ein oval oder elliptisch ausgebildetes Rohr (14, 114, 214)
ist, das bevorzugt mit einer seiner wenigstens teilweise im wesentlichen
planen Oberflächen in wärmeleitendem Kontakt zu der Wärmeabstrahlungs
fläche (12, 112, 212) steht.
3. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die rohrartige Leitung ein deformiertes Rohr vorzugsweise mit
rundem Querschnitt ist.
4. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die rohrartige Leitung (14, 114, 214) durch großflächiges Hart- bzw.
Weichverlöten mit der Wärmeabstrahlungsfläche (12, 112, 212) wärmeleitend
verbunden ist.
5. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die rohrartige Leitung (14, 114, 214) über einen Kleber, vorzugsweise
mit guter Wärmeleitung, mit der Wärmeabstrahlungsfläche verbunden ist.
6. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die rohrartige Leitung über eine große Strecke ausgebildet ist, und mit
einer Fläche einsparenden Verlegung an der Wärmeabstrahlungsfläche (12,
112, 212) vorgesehen ist.
7. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die rohrartige Leitung (14, 114, 214) zweiläufig spiralförmig, mäander
förmig, oder dergleichen verlegt ist.
8. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die rohrartige Leitung endlos ausgebildet ist.
9. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die rohrartige Leitung (14, 114, 214) und/oder die Wärmeabstrahlungs
fläche (12, 112, 212) zusätzliche Strahlungs- und/oder Konvektionskörper
aufweist.
10. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Wärmeabstrahlungsfläche (12, 112, 212) und der Leitung (14, 114,
214) leitungsseitig gegenüber eine Montageeinrichtung angeordnet ist, die
über wenigstens eine, bevorzugt über vier Verbindungselemente mit der
Wärmeabstrahlungsfläche und/oder der rohrartigen Leitung verbunden ist.
11. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß jenseits der Wärmeabstrahlungsfläche und der rohrartigen
Leitung leitungsseitig eine Isolationseinrichtung angeordnet ist, die die
Heizvorrichtung (10, 100, 200) von einer Gebäudewand thermisch trennt.
12. Heizvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
der Wärmeabstrahlungsfläche (12, 112, 212) mit der rohrartigen Leitung und
der Isolationseinrichtung ein Freiraum vorgesehen ist.
13. Heizvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Freiraum wenigstens einen Konvektionskörper aufnimmt, der die in dem
Freiraum aufsteigende Luft in Richtung auf die Rückseite der Wärmestrah
lungsfläche (12, 112, 212) und die rohrartige Leitung (14, 114, 214) führt.
14. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Wärmeabstrahlungsfläche wenigstens einen Luftdurchlaß
aufweist.
15. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Wärmeabstrahlungsfläche (12, 112, 212) eine Öffnung
aufweist, durch die ein Ventil, Thermostatventil oder dergleichen zur
Betätigung zugänglich ist.
16. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Wärmeabstrahlungsfläche wenigstens im wesentlichen plan
ist.
17. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekenn
zeichnet, daß hinter der Heizvorrichtung (10, 100, 200) mit der Wärme
abstrahlungsfläche und der rohrartigen Leitung eine weitere Heizvorrichtung
angeordnet ist, die mechanisch und strömungstechnisch mit der Heizvor
richtung verbunden ist, wobei die Wärmeabstrahlungsfläche der weiteren
Heizvorrichtung bevorzugt für Konvektionswärmeleistung ausgelegt ist.
18. Verfahren zur Herstellung einer Heizvorrichtung, insbesondere nach einem
der Ansprüche 1 bis 17, mit den folgenden Schritten:
- a) eine Wärmeabstrahlungsfläche (12, 112, 212) vorzugsweise in Form eines wenigstens einseitig planen Bleches wird ausgebildet;
- b) eine Leitung für ein Wärmeträgermedium, vorzugsweise in der Form eines Rohres, wird auf einer Seite der Wärmeabstrahlungsfläche verlegt;
- c) die Wärmeabstrahlungsfläche und die Leitung werden wärmeleitend miteinander verbunden.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (14,
114, 214) deformiert wird, bevor sie mit der Wärmeabstrahlungsfläche (12,
112, 212) verbunden wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitung durch einen Löt- bzw. Klebevorgang mit der Wärme
abstrahlungsfläche verbunden wird.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß
die Leitung vorzugsweise vor der Verlegung auf bzw. an der Wärme
abstrahlungsfläche in der Ebene bzw. parallel zu dieser Ebene gebogen wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 18, 19 oder 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß ein Schweißverfahren, etwa ein Ultraschall oder Mikrowellen
bzw. Laserschweißverfahren eingesetzt wird, um die Leitung (14, 114, 214)
mit der Wärmeabstrahlungsfläche zu verbinden.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens die rohrartige Leitung (14, 114, 214) und vorzugsweise auch die
Wärmeabstrahlungsfläche einseitig mit einem verbindungsförderndem
Material, bzw. einem Lot, insbesondere Kupferlot, einem Kunststoff oder dgl.
beschichtet werden.
Priority Applications (6)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19522193A DE19522193A1 (de) | 1995-06-19 | 1995-06-19 | Heizvorrichtung, insbesondere Heizkörper für Zentralheizungsanlagen |
| CZ974072A CZ407297A3 (cs) | 1995-06-19 | 1996-06-19 | Topné zařízení, zejména topné těleso pro ústřední topení, a způsob jeho výroby |
| PL96323944A PL323944A1 (en) | 1995-06-19 | 1996-06-19 | Heating appliance in particular a central heating radiator |
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|---|---|---|---|
| DE19522193A DE19522193A1 (de) | 1995-06-19 | 1995-06-19 | Heizvorrichtung, insbesondere Heizkörper für Zentralheizungsanlagen |
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