DE29621214U1 - Warenträger - Google Patents
WarenträgerInfo
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Description
19 G 41
FULDA VERPACKUNG STABERNACK JR GmbH Bellingerstraße 7-9
36043 Fulda
Keil&Schaafhausen
PATENTANWÄLTE
F 19 G 41
- &igr; - Keil&Schaafhausen
PATENTANWÄLTE
Die Erfindung betrifft einen Warenträger mit einem Behälter zur Aufnahme von Waren, insbesondere einer Schütte, und einem
an einer Seitenwand, insbesondere der Rückwand, des Behälters angeordneten Topschild, wobei die das Topschild tragende
Seitenwand an ihrer Oberkante wenigstens einen, insbesondere zwei Schlitze zur Aufnahme von Einsteckzapfen des Topschildes
aufweist.
Derartige Warenträger dienen dem Verkauf und häufig auch dem
Versand der Waren, die in der Schütte angeordnet werden. Als 0 Werbefläche zur Anbringung von Produkthinweisen dient das
Topschild, das über die hierzu vorgesehenen Einsteckzapfen in die Rückwand eingesteckt wird. Zum Transport wird das
Topschild üblicherweise von der Schütte abgezogen und flach auf die in der Schütte angeordneten Waren gelegt, so daß die
5 Schütten problemlos übereinander gestapelt werden können. Hierbei kann es dazu kommen, das das Topschild verloren geht,
so daß die Schütte ohne Werbefläche aufgestellt werden muß. Auch kann das Topschild sehr leicht von dem aufgestellten
Warenträger entfernt werden. Schließlich besteht die Gefahr eines Beschädigens der Schütte oder des Topschilds beim
Einführung der Einsteckzapfen in die Schlitze der Seitenrückwand. Dies umso mehr, als das Topschild beim Aufstellen des
Warenträgers im Laden angebracht werden muß.
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PATENTANWÄLTE
Aufgabe der Erfindung ist es daher, das Topschild gegen Entnahme zu sichern und das Aufstellen des Warenträgers beim
Kunden zu erleichtern.
Diese Aufgabe wird mit der Erfindung im wesentlichen dadurch
gelöst, daß an den Einsteckzapfen des Topschildes Arretierungslaschen angelenkt sind, die über Faltlinien auf die
Einsteckzapfen umfaltbar sind, und daß in der das Topschild tragenden Seitenwand des Behälters zu den Schlitzen für die
Einsteckzapfen ausgerichtete Aussparungen zur Aufnahme der Arretierungslaschen des Topschildes ausgebildet sind.
Zum Einstecken des Topschildes in die Schlitze der Schüttenrückwand
werden die Arretierungslaschen auf die Einsteckzapfen umgefaltet und diese dann in die Schlitze, eingeführt. Sobald
die Arretierungslaschen die Oberkante der Aussparung in der Seitenwand der Schütte passiert haben, schnappen sie aufgrund
der eingeprägten Rückstellkraft selbsttätig in die Aussparung ein, so daß sie einen Widerhaken bilden, der das Topschild
gegen Entnahme sichert.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die
das Topschild tragende Seitenwand wenigstens zwei entlang ihrer Oberkante auf einandergef altete Wandabschnitte auf, wobei
sich die Schlitze durch die die Wandabschnitte verbindende Faltlinie erstrecken. Zwischen den Wandabschnitten wird auf
diese Weise ein Freiraum für die Durchführung der Einsteckzapfen gebildet.
Vorzugsweise sind die Aussparungen auf der Außenseite der das Topschild tragenden Seitenwand des Behälters ausgebildet, so
daß sie zum einen von innen nicht sichtbar sind und das Erscheinungsbild des Warenträgers stören, und so daß sie zum
anderen von außen leicht zugänglich sind, falls das Topschild wieder von der Schütte getrennt werden soll. Hierzu werden
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- 3 - KEIL&SCHAAFHAUSEN
, PATENTANWÄLTE
einfach die in die Aussparungen eingeschnappten Arretierungslaschen
von außen durch die Aussparungen zurückgedrückt, so daß das Topschild wieder nach oben von der Schütte abziehbar
ist.
5
5
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Einsteckzapfen des Topschildes einen oberen und einen
unteren Abschnitt auf, die über eine Biegelinie gelenkig miteinander verbunden sind, wobei die Biegelinie oberhalb der
auf den Einsteckzapfen umgefalteten Arretierungslasche vorgesehen ist. Entlang der Biegelinie kann das Topschild
gegenüber dem Einsteckzapfen verschwenkt werden, so daß es gleichzeitig als Deckel für die Schütte verwendet werden kann.
Dennoch ist es nicht notwendig, die Einsteckzapfen vollständig aus der Schüttenrückwand herauszuziehen. Da die Einsteckzapfen
bei dieser Ausführungsform schon bei der Herstellung der Schütte, also vor Aufstellen beim Kunden, mit der Schütte
verbunden werden kann, wird hierdurch das Handling beim Kunden wesentlich vereinfacht, da das Topschild lediglich angehoben
und die Einsteckzapfen vollständig in die Schütte eingesteckt werden müssen. Gleichzeitig bietet das während des Transports
flachliegende Topschild einen Schutz für die in der Schütte aufgenommenen Waren.
In Weiterbildung diese Erfindungsgedankens ist der Abstand a
der Biegelinie des Einsteckzapfens von der oberen Kante der umgefalteten Arretierungslasche größer oder gleich dem Abstand
h der oberen Kante der Aussparung von der Oberseite der Rückwand des Behälters. Hierdurch wird gewährleistet, daß das
Topschild ohne Lösen der Arretierungslasche aus den Aussparungen der Rückwand so weit von der Schütte abgezogen
werden kann, daß es sich um die Biegelinie falten läßt. Die Sicherung in der Schüttenrückwand wird hierdurch nicht
beeinträchtigt.
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&idigr; &idigr;
- 4 - &Kgr;&egr;&igr;L& SCHAAFHAUSEN
PATENTANWÄLTE
Hierzu ist erfindungsgemäß ferner vorgesehen, daß die Höhe H
der Aussparung in der Seitenwand des Behälters vorzugsweise wenigstens um den Abstand a größer ist als die Länge 1 der
Arretierungslasche. Damit ist die Arretierungslasche während der gesamten Hubbewegung des Topschildes in der Aussparung der
Schüttenrückwand aufgenommen.
Vorzugsgemäß entsprechen die Abmaße des Topschildes etwa den
Abmaßen der Grundfläche des Behälters, so daß das umgefaltete Topschild die Schüttengrundflache vollständig überdeckt und
eine geeignete Schutz- und Stapelfläche bildet.
Eine kostengünstige Herstellung derartiger als Massenartikel benötigter Warenträger wird dadurch ermöglicht, daß der
Behälter und/oder das Topschild aus Faltmaterial, wie Karton, Wellpappe oder dgl. bestehen.
Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels und der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale
für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den
Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Explosionsdarstellung des Warenträgers mit Schütte und Topschild und
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Fig. 2 eine Ansicht ähnlich der in Fig. 1 mit auf die Schütte umgefaltetem Topschild.
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- 5 - KEIL&SCHAAFHAUSEN
PATENTANWÄLTE
Der erfindungsgemäße Warenträger 1 besteht aus einer Schütte 2 zur Aufnahme von hier nicht näher dargestellten Waren und
einem Topschild 3, das als Werbefläche verwendet werden kann.
Die Schütte 2 kann eine standardmäßige Schütte mit Seitenwänden
4 und einer Rückwand 5 sein. Die Rückwand 5 ist gekrempelt, d.h. sie besteht aus zwei Abschnitten 5a, 5b, die über
eine Faltlinie 6 gelenkig miteinander verbunden sind, wobei der innere Abschnitt 5a um 180° auf den äußeren Abschnitt 5b
umgefaltet ist, so daß sich eine doppellagige Rückwand 5 ergibt. In der durch die Faltlinie 6 gebildeten Oberkante der
Rückwand 5 sind zwei Schlitze 7 ausgebildet. Unterhalb der Schlitze 7 ist in einem Abstand h in der äußeren Lage 5b der
Rückwand 5 jeweils eine Aussparung 8 einer Höhe H ausgebildet.
Das Topschild 3 weist an seiner unteren Kante zwei den Schlitzen 7 der Schütte 2 zugeordnete Einsteckzapfen 9 auf,
deren Breite etwa der Breite der Schlitze 7 und deren Abstand dem Abstand der Schlitze 7 entspricht. Die Einsteckzapfen 9
0 weisen einen starr mit dem Topschild 3 verbundenen oberen Abschnitt 9a und einen an diesem über eine Biegelinie 10
angelenkten unteren Abschnitt 9b auf. An dem unteren Abschnitt 9b ist über eine Faltlinie 11 eine Arretierungslasche 12
angelenkt, die um 180° auf die Außenseite des unteren Abschnitts 9b des Einsteckzapfens 9 umfaltbar ist. Hierbei
weist die obere Kante der auf den Einsteckzapfen 9 umgefalteten Arretierungslasche 12 einen Abstand a von der Biegelinie
10 des Einsteckzapfens 9 auf. Der Abstand a ist größer oder gleich dem Abstand h der Aussparung 8 von der Oberkante 6 der
Rückwand 5. Die Länge 1 der Arretierungslasche 12 ist etwa um den Abstand a geringer als die Höhe H der Aussparung 8 in der
Schüttenrückwand 5.
Nachfolgend wird der Zusammenbau und die Funktion des Warenträgers 1 beschrieben:
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Zunächst werden die Arretierungslaschen 12 um 180° auf die Außenseite der Einsteckzapfen 9 umgefaltet und dann die
Einsteckzapfen 9 des Topschilds 3 in die Schlitze 7 der Schüttenrückwand 5 eingeführt. Sobald die Einsteckzapfen 9 so
weit in die Schlitze 7 der Rückwand 5 eingeführt sind, daß die obere Kante der Arretierungslasche 12 in die Aussparung 8 der
Rückwand 5 gerät, biegt sich die Arretierungslasche 12 aufgrund der eingeprägten Rückstellkraft selbsttätig nach
außen in die Aussparung 8, so daß sie als Widerhaken wirkt, der ein Herausziehen des Topschildes 3 aus der Rückwand 5 der
Schütte 2 verhindert. Somit ist das Topschild 3 gegen Entnahme gesichert. Da die Aussparung 8 in der äußeren Lage 5b der
Rückwand 5 ausgebildet und nach hinten offen ist, kann die Entfernung des Topschildes 3 dennoch dadurch erreicht werden,
daß die Arretierungslaschen 12 von außen auf die unteren Abschnitte 9b der Einsteckzapfen 9 zugedrückt werden, bis sie
die obere Kante der Aussparung 8 freigeben und das Topschild 3 nach oben aus der Rückwand 5 herausgezogen werden kann.
Um den Transport des Warenträgers 1 zu vereinfachen, läßt sich
das Topschild 3 während der Lagerung un des Transportes auf die Schütte 2 umfalten. Hierzu wird das Topschild 3 nach oben
gezogen, bis die obere Kante der Arretierungslasche 12 an der oberen Kante der Aussparung 8 anschlägt. Da der Abstand a
5 zwischen der Biegelinie 10 und der oberen Kante der Aussparung 8 größer oder gleich dem Abstand h der Aussparung 8 von der
Oberkante 6 der Rückwand 5 ist, liegt die Biegelinie in diesem Zustand auf der Höhe oder etwas über der Oberkante 6 der
Rückwand 5, so daß sich das Topschild 3 um die Biegelinie 10 auf die Schütte 2 umfalten läßt. Die Arretierungslasche 12
wird hierbei innerhalb der Aussparung 8 der Schüttenrückwand 5 verschoben.
Die Abmaße des Topschildes 3 entsprechen etwa den Abmaßen der " Grundfläche der Schütte 2, so daß das umgefaltete Topschild
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PATENTANWÄLTE
3 eine im wesentlichen vollständige Abdeckung der Schütte 2 bewirkt, wobei das Topschild 3 bspw. auf in der Schütte 2
angeordneten Waren aufliegt. Das Topschild 3 bietet somit eine Abdeckung für die Waren, die die Stapelbarkeit der Warenträger
1 verbessert.
Zum Aufrichten des Topschüdes 3 wird dieses einfach wieder
um 90° um die Biegelinie 10 nach oben gebogen, so daß sich die Einsteckzapfen 9 wieder vollständig in die Schlitze 7
einführen lassen. Da der obere Abschnitt 9a der Einsteckzapfen 9 starr mit dem Topschild 3 verbunden ist, ist in diesem
Zustand ein Umbiegen des Topschildes 3 auf die Schütte 2 verhindert.
Mit der Erfindung wird somit auf einfache Weise eine gesicherte Verbindung zwischen dem Topschild 3 und der Schütte 2
ermöglicht, wobei das Topschild 3 außerdem als Abdeckung für die in der Schütte 2 aufgenommen Waren dienen kann. Das
Aufstellen bzw. Umlegen des Topschildes 3 kann mit wenigen 0 Handgriffen durchgeführt werden, wobei keine Trennung der
beiden Elemente erfolgt.
Eine kostengünstige Herstellung der erfindungsgemäßen
Warenträger 1 ist gewährleistet, wenn die Schütte 2 und/oder das Topschild 3 aus Faltmaterial, wie Karton, Wellpappe oder
dgl. bestehen. In dieses Material lassen sich auch problemlos die erforderlichen Biegelinien einbringen, wobei sich aufgrund
der Materialelastizität die Rückstellkraft der Arretierungslasche 12 automatisch einstellt.
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Bezugs zeichenliste
Keil&Schaafhausen
PATENTANWÄLTE
| 1 | Warenträger |
| 2 | Schütte |
| 3 | Topschild |
| 4 | Seitenwände |
| 5 | Rückwand |
| 5a | innere Lage |
| 5b | äußere Lage |
| 6 | Faltlinie |
| 7 | Schlitz |
| 8 | Aussparung |
| 9 | Einsteckzapfen |
| 9a | oberer Abschnitt |
| 9b | unterer Abschnitt |
| 10 | Biegelinie |
| 11 | Faltlinie |
| 12 | Arretierungslasche |
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Claims (8)
1. Warenträger mit einem Behälter zur Aufnahme von Waren, insbesondere einer Schütte (2), und einem an einer Seitenwand,
insbesondere der Rückwand (5), des Behälters (2) angeordneten Topschild (3), wobei die das Topschild (3) tragende Seitenwand
(5) an ihrer Oberkante (6) wenigstens einen, insbesondere zwei Schlitze (7) zur Aufnahme von Einsteckzapfen (9) des Topschildes
(3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß an den Einsteckzapfen (9) des Topschildes (3) Arretierungslaschen
(12) angelenkt sind, die über Faltlinien (11) auf die Einsteckzapfen (9) umfaltbar sind, und daß in der das
Topschild (3) tragenden Seitenwand (5) des Behälters (2) zu den Schlitzen (7) für die Einsteckzapfen (9) ausgerichtete
Aussparungen (8) zur Aufnahme der Arretierungslaschen (12) des Topschildes (3) ausgebildet sind.
2. Warenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die das Topschild (3) tragende Seitenwand (5) wenigstens zwei aufeindergefaltete Wandabschnitte (5a, 5b) aufweist, und daß
sich die Schlitze (7) durch die die Wandabschnitte (5a, 5b) verbindende Faltlinie (6) erstrecken-
3. Warenträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aussparungen (8) auf der Außenseite (5b) der das Topschild (3) tragenden Seitenwand (5) des Behälters (2)
ausgebildet sind.
4. Warenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einsteckzapfen (9) des Topschildes (3) einen oberen Abschnitt (9a) und einen unteren Abschnitt (9b)
aufweist, die über eine Biegelinie (10) gelenkig miteinander verbunden sind, und daß die Biegelinie (10) oberhalb der auf
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PATENTANWÄLTE
den Einsteckzapfen (9) umgefalteten Arretierungslasche (12)
vorgesehen ist.
5. Warenträger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand a der Biegelinie (10) von der oberen Kante der umgefalteten Arretierungslasche {12) größer oder gleich dem
Abstand h der oberen Kante der Aussparung (8) von der Oberkante (8) der Rückwand (5) des Behälters (2) ist.
6. Warenträger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Höhe H der Aussparung (8) in der Seitenwand (5) des
Behälters (2) vorzugsweise um den Abstand a größer ist als die Länge 1 der Arretierungslasche (12).
7. Warenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abmaße des Topschildes (3) etwa den
Abmaßen der Grundfläche des Behälters (2) entsprechen.
8. Warenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (2) und/oder das Topschild
(3) aus Faltmaterial, wie Karton, Wellpappe oder dgl. besteht.
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Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29621214U DE29621214U1 (de) | 1996-12-06 | 1996-12-06 | Warenträger |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29621214U DE29621214U1 (de) | 1996-12-06 | 1996-12-06 | Warenträger |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29621214U1 true DE29621214U1 (de) | 1997-02-27 |
Family
ID=8032935
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29621214U Expired - Lifetime DE29621214U1 (de) | 1996-12-06 | 1996-12-06 | Warenträger |
Country Status (1)
| Country | Link |
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