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DE20009770U1 - Transportbehälter - Google Patents

Transportbehälter

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Publication number
DE20009770U1
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DE
Germany
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transport container
wall
section
container according
connecting element
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE20009770U
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English (en)
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W Willpuetz Kunststoffverarbeitungs GmbH
Original Assignee
W Willpuetz Kunststoffverarbeitungs GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by W Willpuetz Kunststoffverarbeitungs GmbH filed Critical W Willpuetz Kunststoffverarbeitungs GmbH
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Publication of DE20009770U1 publication Critical patent/DE20009770U1/de
Priority to DE50114083T priority patent/DE50114083D1/de
Priority to AT01113231T priority patent/ATE400505T1/de
Priority to EP01113231A priority patent/EP1160170B1/de
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    • B65D5/20Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding-up portions connected to a central panel from all sides to form a container body, e.g. of tray-like form
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    • B65D5/005Separate or attached stacking elements
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    • B65D5/2047Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding-up portions connected to a central panel from all sides to form a container body, e.g. of tray-like form at least two opposed folded-up portions having a non-rectangular shape trapezoidal, e.g. to form a body with diverging side walls
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/4279Joints, seams, leakproof joints or corners, special connections between panels
    • B65D5/4283Connections formed by separate elements, e.g. clips, bands, straps

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  • Transition And Organic Metals Composition Catalysts For Addition Polymerization (AREA)
  • Control Of Driving Devices And Active Controlling Of Vehicle (AREA)
  • Stackable Containers (AREA)

Description

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Beschreibung:
Transportbehälter
Die Erfindung betrifft einen Transportbehälter, bestehend aus einem Kartonzuschnitt, der einen Bodenabschnitt und mehrere Wandabschnitte umfaßt, welche jeweils über Faltlinien an den Bodenabschnitt angrenzen und nach dem Aufrichten durch Umfalten entlang der Faltlinien eine geschlossene Behälterwand bilden, wobei die Wandabschnitte Aussparungen aufweisen, welche zum Verbinden der Wandabschnitte in ihrer aufgerichteten Stellung von einem Verbindungselement durchragt werden.
Derartige Transportbehälter sind in der Regel rechteckig ausgebildet, d.h. ihr Bodenabschnitt weist eine rechteckige Grundfläche sowie zwei Seitenwandabschnitte und zwei Stirnwandabschnitte auf, welche über jeweils entlang einem Rand des Bodenabschnitts verlaufende Faltlinien mit dem Bodenabschnitt verbunden sind. Ein derartiger Behälter ist beispielsweise aus der britischen Patentanmeldung GB 2 324 293 A bekannt. Aus dem flachen Kartonzuschnitt entsteht durch Aufrichten der beiden Stirnwände und der beiden Seitenwände ein Behälter mit Boden und vier geschlossen umlaufenden Wänden. Dabei grenzen an die beiden Seitenwände jeweils zwei zusätzliche Wandabschnitte an, welche in der Größe im wesentlichen jeweils einer Stirnwand entsprechen und die Stirnwand in aufgerichteter Stellung der Wände überdecken. Die Aussparung zum Verbinden der Wände wird durch Grifföffnungen im mittleren Bereich der Stirnwände gebildet. Dabei weisen alle die an den Bodenabschnitt angeformten Stirnwände überdeckenden Wandabschnitte fluchtende Grifföffnungen auf. Bei der innersten oder äußersten Kartonlage im Bereich einer Stirnwand ist das Kartonmaterial nicht vollständig aus der Grifföffnung ausgeschnitten, sondern im Bereich der oberen Kante der Grifföffnung fest mit der entsprechenden Kartonlage verbunden. Zum Verbinden der Wandabschnitte miteinander wird dieses Kartonmaterial durch alle miteinander fluchtenden Grifföffnungen hindurchgesteckt und umgefaltet.
Aus dem Stand der Technik ist eine Vielzahl weiterer Transportbehälter bekannt, bei denen die Aussparungen durch Schlitze in der Behälterwand gebildet werden, in welche Vorsprünge am Rand einer anderen Behälterwand
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aus Karton hineinragen. Ein Beispiel hierfür ist die britische Patentanmeldung GB 2 142 000 A oder das deutsche Gebrauchsmuster DE 295 09 021
Die genannten Transportbehälter weisen allesamt den Nachteil auf, daß die durch einen Kartonabschnitt gebildeten Verbindungselemente nur einen geringen Widerstand gegen mechanische Beanspruchung bieten.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Transportbehälter zu schaffen, der gegen mechanische Beanspruchung widerstandsfähiger ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Verbindungselement von einem separaten Körper gebildet wird, der auf beiden Seiten der Behälterwand den die Aussparung umgebenden Wandbereich hintergreift und der vorzugsweise aus spritzgegossenem Kunststoff besteht.
Im Gegensatz zu einem Abschnitt einer Behälterwand aus Karton, der gemäß dem Stand der Technik die Verbindung der Behälterwände sicherstellt, ist ein Verbindungselement aus im wesentlichen starren Teilen, welches vorzugsweise aus Kunststoff besteht, sehr viel widerstandsfähiger gegen mechanische Beanspruchungen.
Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von Vorteilen.
Beispielsweise ist es möglich, die Verbindungselemente aus zwei formschlüssig und lösbar miteinander verbundenen Teilen zu bilden. Diese Verbindungselemente können aufgrund der Widerstandsfähigkeit des Kunststoffmaterials beliebig oft gelöst werden. Hierdurch ist es möglich, den Transportbehälter, nachdem er eine bestimmte Ware vom Hersteller zum Händler transportiert hat, zu zerlegen und in seinen flachen Kartonzuschnitt aufzufalten, ohne daß dabei die Verbindungselemente beschädigt werden. Bei einer Verbindung der Behälterwände über Kartonabschnitte war dies nur in äußerst begrenztem Umfang möglich. Bei einem Transportbehälter nach der vorliegenden Erfindung können die Verbindungselemente beliebig oft geöffnet und wieder geschlossen werden. Zum Rücktransport vom Händler zum Hersteller kann der Transportbehälter aufgefaltet und mehrere Kartonzuschnitte übereinanderliegend platzsparend transportiert werden.
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Ferner ist es möglich, durch ein erfindungsgemäßes Kunststoff-Verbindungselement die Stapelbarkeit des Transportbehälters beachtlich zu erhöhen. Die Verbindungselemente können derart ausgebildet werden, daß sie um einen gewissen Betrag von der Wand, an der sie befestigt sind, in das Innere des Behälters hineinragen und so eine Tragfläche bilden, auf die ein anderer Transportbehälter aufgestellt werden kann. Aus diesem Grund ist es zweckmäßig, die Verbindungselemente in Aussparungen nahe dem oberen Rand der jeweiligen Behälterwand anzuordnen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform befinden sich beispielsweise in den seitlichen Bereichen der beiden Stirnwände Aussparungen zur Aufnahme je eines Verbindungselementes nahe dem oberen Rand der jeweiligen Stirnwand. Die Tragflächen aller Verbindungselemente liegen bei aufgestellten Behälterwänden im wesentlichen in einer waagerechten, parallel zur Bodenfläche verlaufenden Ebene, so daß ein auf die Tragflächen gestellter Behälterboden auf den Tragflächen aller vier Verbindungselemente aufliegt.
Durch diese Tragflächen ist es möglich, die Behälter mit erheblich gesteigerter Sicherheit aufeinander zu stapeln. Die Tragflächen der Verbindungselemente aus Kunststoff weisen eine erheblich gesteigerte Festigkeit im Vergleich zu dem oberen Rand der Behälterwandung selbst auf.
Wie eingangs erwähnt, ist der erfindungsgemäße Transportbehälter vorzugsweise rechteckig mit zwei Seitenwänden und zwei Stirnwänden. Um einem auf den Tragflächen aufliegenden Behälterboden ausreichend Halt zu geben, ist es empfehlenswert, daß die Tragflächen in der Richtung rechtwinklig zur Wand, an der das jeweilige Verbindungselement befestigt ist, eine Erstreckung von mindestens 10 mm aufweisen.
Ähnlich den aus dem Stand der Technik bekannten Transportbehälter weist auch der erfindungsgemäße Transportbehälter vorzugsweise im Stirnwandbereich mehrere einander überdeckende Wandabschnitte auf, welche jeweils miteinander fluchtende Aussparungen zur Aufnahme eines Verbindungselements aufweisen. Um die gesamte Wandstärke der zwei vorzugsweise mit Grifföffnungen versehenen Stirnwänden zu erhöhen, schließen sich an jede Seitenwand über Faltlinien zwei Wandabschnitte an, die in aufgerichteter Stellung jeweils eine Stirnwand überdecken. Zusätzlich kann am freien Ende
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der Stirnwand ein innerer Wandabschnitt angeordnet sein, der zur Stirnwand
- um 180° umfaltbar ist. Die Stirnwand besteht somit aus vier Kartonlagen, nämlich zum einen aus der an den Bodenabschnitt angeformten Stirnwand selbst, dem an die erste Seitenwand angeformten Wandabschnitt, dem an die zweite Seitenwand angeformten Wandabschnitt und dem an das freie Ende der Stirnwand angeformten inneren Wandabschnitt. Auf diese Weise ist das Kartonmaterial im Bereich der Grifföffnung, welche durch miteinander fluchtende Durchbrüche in allen genannten Wandabschnitten gebildet wird, sehr dick. Hierdurch wird die Verletzungsgefahr einer den Behälter tragenden Person erheblich reduziert.
Vorzugsweise ist zwischen der Stirnwand und dem inneren Wandabschnitt ein schmaler Stegabschnitt angeordnet, wobei zu beiden Seiten des Stegabschnittes zwei Faltlinien zueinander parallel verlaufen, von denen die eine den Stegabschnitt mit der Stirnwand und die andere den Stegabschnitt mit dem inneren Wandabschnitt verbindet. Der innere Wandabschnitt wird ausgehend von der Stirnwand - nach innen um 180° umgefaltet, wobei jede der beiden den Stegabschnitt begrenzenden Faltlinien um jeweils 90° geknickt wird. Der Stegabschnitt liegt somit auf den Rändern der beiden an die Seitenwände angeformten Wandabschnitte auf. Auf diese Weise werden die verschiedenen Kartonlagen der Stirnwand durch den Stegabschnitt verdeckt. Der Stegabschnitt eignet sich auch hervorragend zur Aufnahme von Aufklebeetiketten mit Beschriftungen oder Barcodes zur Identifizierung der in dem Transportbehälter enthaltenen Ware. Da beim Stapeln der erfindungsgemäßen Transportbehälter ein oberer Transportbehälter auf den in das Behälterinnere des unteren Transportbehälters hineinragenden Tragflächen aufliegt und somit von dem oberen Randbereich der umlaufenden Behälterwandung des unteren Transportbehälters umgeben wird, ist der Stegabschnitt auf der Stirnwand jedes Transportbehälters immer sichtbar. Es besteht nicht die Gefahr, daß ein hierauf aufgenommenes Etikett durch einen aufgestapelten Behälter verdeckt wird.
Eine alternative Möglichkeit zur vollautomatischen Identifizierung eines Transportbehälters bietet das Verbindungselement aus Kunststoff. In dieses Verbindungselement kann eine elektronische Schaltung mit Datenspeicher eingefügt sein, dessen Speicherinhalt entweder durch Anschluß eines Verbindungskabels an elektrisch leitende Kontakte oder vorzugsweise
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berührungslos ausgelesen und überschrieben werden kann. Derartige Speicherchips sind bei berührungslosem Datenaustausch auch unter der Bezeichnung Transponder bekannt. Sie verfügen neben einem nichtflüchtigen Datenspeicher über eine Dipol-Antenne. Über diese Dipol-Antenne wird auf den Transonder sowohl die notwendige Betriebsenergie als auch digitale Signale und Daten übertragen. Bei Empfang eines bestimmten digitalen Steuerbefehls sendet der Transponder seinen Speicherinhalt an ein externes Empfangsgerät. Bei einem anderen Steuerbefehl wird der Speicherinhalt mit neuen Daten überschrieben. Da die Verbindungselemente über einen sehr langen Zeitraum wiederverwendbar sind, kann ohne weiteres zumindest in ein Verbindungselement jedes Transportbehälters ein Transponder eingefügt sein, der die Markierung des Behälters durch Abspeicherung bestimmter Daten sowie die Identifizierung durch Auslesen dieser Daten ermöglicht.
Wie bereits erwähnt, ist eine Grifföffnung vorzugsweise in der Mitte jeder Stirnwand vorgesehen. In Verbindung mit den beiden Auflageflächen kann die Grifföffnung zum Verschließen des Transportbehälters verwendet werden, wenn ihr oberer Rand bei aufgerichteten Behälterwänden um wenige Millimeter höher liegt als die Tragfläche der zu beiden Seiten der Grifföffnung angeordneten Verbindungselemente. Auf diese Weise kann der Transportbehälter mit einem flachen Pappdeckel verschlossen werden, dessen Kontur im wesentlichen dem inneren Umfang des Transportbehälters in Höhe des oberen Randes der zwei einander gegenüberliegenden Grifföffnungen entspricht. An den beiden Stirnrändern des Deckels sind Vorsprünge vorgesehen, die in die Grifföffnungen hineinragen. Der Deckelrand selbst liegt in den seitlichen Bereichen der Stirnränder auf den Auflageflächen der Verbindungselemente auf. Bei einem Stapeln der Transportbehälter wird das auf der Tragfläche des Verbindungselementes aufliegende Kartonmaterial des Deckels lediglich zusammengedrückt, ohne dabei einreißen oder beschädigt werden zu können. Selbstverständlich sind die erfindungsgemäßen Transportbehälter auch ohne Deckel stapelbar, da die Tragflächen für einen aufgestapelten Transportbehälter von den Verbindungselementen des unteren Transportbehälters gebildet werden.
Damit die Transportbehälter ohne übermäßigen Kraftaufwand ineinandergestapelt werden können, ist es vorteilhaft, wenn ihre Wände einen leicht
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trapezförmigen Verlauf haben, d.h. von dem Boden bis zum oberen Rand hin schräg verlaufen. Die durch die Innenseite der Behälterwände umfaßte Kontur im Bereich des oberen Randes des Behälters sollte im wesentlichen der Außenkontur des Behälters im Bereich des Bodens entsprechen, so daß der Behälterboden ohne weiteres bis zu den Tragflächen in den oberen Abschnitt eines anderen Behälters eingeschoben werden kann.
Die Verbindungselemente können auf verschiedene Weise realisiert werden. Vorzugsweise weist ein Teil des Verbindungselements einen das Kartonmaterial auf einer Seite der Aussparung hintergreifenden Kopfabschnitt auf. Das zweite Teil kann, wie bereits erwähnt, lösbar mit dem ersten Teil verbunden werden. Hierzu eignen sich beispielsweise elastisch verformbare Haken oder Rastelemente. Ebenfalls ist eine Verbindung nach Art eines Bajonettverschlusses denkbar.
Alternativ kann das zweite Verbindungselement unlösbar aber drehbar an dem Verbindungselement mit Kopfabschnitt befestigt sein. Zur Verbindung der Behälterwände wird der drehbare Teil ohne Kopfabschnitt durch die Aussparung hindurchgesteckt und anschließend so verdreht, daß er auf der dem Kopfabschnitt gegenüberliegenden Seite der Aussparung das Kartonmaterial hintergreift.
Bei miteinander lösbar verrastbaren Teilen des Verbindungselements kann zwischen diesen Teilen eine Verbindungsplatte angeordnet sein. Diese besteht vorzugsweise aus Kunststoff und ist entlang zweier zueinander paralleler Filmscharniere umklappbar, so daß die beiden jeweils an die Teile des Verbindungselementes angrenzenden Bereiche der Verbindungsplatte von der Aussparung aus nach oben zum oberen Rand der Behälterwand verlaufen und der Steg zwischen den beiden Filmscharnieren den oberen Rand der Behälterwand abdeckt. Die genannte Verbindungsplatte bildet eine weitere Aufnahmefläche für Aufklebeetiketten oder Werbeaufdrucke.
Ebenfalls ist es möglich, das Teil des Verbindungselements ohne Kopfabschnitt zu dem Teil mit Kopfabschnitt in einer Richtung parallel zur Ebene der Behälterwand, vorzugsweise vertikal verschiebbar auszubilden. Zur Verbindung der Wandabschnitte des Behälters werden die beiden Teile so zueinander verschoben, daß ihre Konturen im wesentlichen miteinander
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fluchten. Anschließend werden beide Teile durch die Aussparung in der Behälterwand gesteckt, deren Querschnitt im wesentlichen der Kontur der beiden Teile in Vorderansicht entspricht. Durch Verschieben des zweiten Teils zum ersten Teil hintergreift das zweite Teil einen Abschnitt der Behälterwand und arretiert die verschiedenen, einander überlappenden Wandabschnitte der Behälterwand gegeneinander.
Schließlich kann das zweite Teil des Verbindungselements als schwenkbares Teil ausgebildet sein, wobei dieses Teil in einer ersten Schwenkstellung durch die Aussparung in den einander überdeckenden Wandabschnitten hindurchgesteckt wird und anschließend in eine zweite Schwenkstellung verschwenkt wird, in der es die Randbereiche der Aussparung hintergreift und in der das Schwenkteil mit dem anderen Teil des Verbindungselementes verrastet.
Die Tragflächen der Verbindungselemente und der Boden des Transportbehälters können zusätzliche Fixierungselemente aufweisen, welche die Position eines auf die Tragflächen aufgestellten Transportbehälters fixieren. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Randabschnitt der umlaufenden Behälterwandung oberhalb der Tragflächen nicht hoch genug oder unterbrochen ist und aus diesem Grund keinen ausreichenden Halt für den gestapelten Behälter gewährt. Die Fixierungselemente am Boden des Transportbehälters können im einfachsten Fall durch Löcher in jeder Ecke des Bodens gebildet werden. Die hiermit zusammenwirkenden Fixierungselemente an den Tragflächen der Verbindungselemente können aus dornartigen Vorsprüngen etwa in der Mitte jeder Tragfläche bestehen. Beim Stapeln greifen die dornartigen Vorsprünge in die Löcher in den Ecken des Behälterbodens ein.
Die genannten Fixierungselemente sind insbesondere von Vorteil, wenn die Höhe wenigstens einer Seitenwand des Transportbehälters geringer ist als die Höhe der Stirnwände. Dies ist beispielsweise vorteilhaft, wenn die in diesem Behälter befindlichen Waren gemeinsam mit dem Behälter in ein Verkaufsregal gestellt werden, d.h. wenn die Waren direkt aus dem Transportbehälter heraus verkauft werden sollen. Durch den Spalt zwischen dem Boden eines auf die Tragflächen aufgestapelten Behälters und dem niedrigeren Rand der Seitenwand kann ein Kunde in dem Regal sehen, mit welcher
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Ware der Transportbehälter gefüllt ist. Zumindest ein Seitenwandabschnitt kann hierzu eine zusätzliche Faltlinie aufweisen. Nach dem Umknicken entlang dieser Faltlinie um 180° bildet diese Faltlinie den oberen Rand der Seitenwand. Liegt diese zusätzliche Faltlinie in der Mitte der Seitenwand, so kann an dem freien Rand der Seitenwand mindestens eine vorragende Lasche angeformt sein, die in einen Schlitz im Behälterboden einsteckbar ist, um nach dem Umfalten entlang der zusätzlichen Faltlinie den umgefalteten Abschnitt der Seitenwand parallel zu dem am Boden angrenzenden Abschnitt der Seitenwand zu fixieren.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Transportbehälters unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Die Zeichnungen zeigen in:
Fig. 1 eine Draufsicht auf den Kartonzuschnitt eines erfindungsgemäßen Transportbehälters,
Fig. 2 die schaubildliche Darstellung des Vorgangs des Aufrichtens
der Wände des Transportbehälters,
Fig. 3 eine schaubildliche Darstellung des Transportbehälters mit
aufgerichteten Wänden,
Fig. 4 eine entlang der Schnittlinie IV-IV in Fig. 3 geschnittene
Darstellung einer Stirnwand des Transportbehälters,
Fig. 5 eine entlang der Schnittlinie V-V in Fig. 3 geschnittene
Darstellung einer Stirnwand des Transportbehälters mit eingefügtem Verbindungselement,
Fig. 6 eine geschnittene Seitenansicht zweier übereinandergestapelter
Transportbehälter,
eine Draufsicht auf einen Transportbehälter mit Deckel,
eine schaubildliche Darstellung einer ersten Ausführungsform des Verbindungsgliedes mit einem Abschnitt der Stirnwand des
Transportbehälters,
eine schaubildliche Darstellung der Stirnwand des Transportbehälters mit eingefügtem Verbindungselement,
eine geschnittene Draufsicht auf die Stirnwand des Transportbehälters mit eingefügtem Verbindungselement,
Fig. 11 eine geschnittene Darstellung der Stirnwand mit einer anderen
Ausführungsform des Verbindungselements,
Fig. 7
Fig. 8
Fig. 9
Fig. 10
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Fig. 12 eine der Fig. 11 entsprechende Darstellung mit in die Ausspa
rung der Stirnwand eingefügtem Verbindungselement,
Fig. 13 eine schaubildliche Darstellung der Stirnwand des Transportbehälters mit daran befestigtem Verbindungselement gemäß den Fig. 11 und 12,
Fig. 14 eine geschnittene Seitenansicht der Stirnwand des Transportbe
hälters mit einer weiteren Ausführungsform des Verbindungselementes,
Fig. 15 eine geschnittene Seitenansicht der Stirnwand des Transportbe-
hälters mit eingefügtem Verbindungselement aus Fig. 14
Fig. 16 eine entlang der Schnittlinie XVI-XVI geschnittene Darstellung
des Verbindungselements und der Stirnwand des Transportbehälters,
Fig. 17 eine geschnittene Seitenansicht der Stirnwand des Transportbe-
hälters mit einer weiteren Ausführungsform eines Verbindungs
elements,
Fig. 18 eine Vorderansicht der Stirnwand des Transportbehälters mit
Ausnehmung zur Aufnahme eines Verbindungselements,
Fig. 19 eine der Fig. 17 entsprechende Darstellung mit in die Ausneh-
mung eingefügtem Verbindungselement,
Fig. 20 eine Vorderansicht der Stirnwand mit in die Ausnehmung
eingefügtem Verbindungselement aus Fig. 19.
Der in Fig. 1 dargestellte Zuschnitt für einen Transportbehälter besteht aus einem Bodenabschnitt 1, an den über Faltlinien 2-5 mehrere Wandabschnitte, nämlich zwei Seitenwandabschnitte 6,7 und zwei Stirnwandabschnitte 8,9 angrenzen. An die seitlichen Ränder des Seitenwandabschnitts 6 grenzen über weitere Faltlinien 10,11 zwei Wandabschnitte 12,13 an, deren Fläche im wesentlichen der Fläche eines Stirnwandabschnittes 8,9 entspricht. Ebenso geht der Seitenwandabschnitt 7 über seitliche Faltlinien 14,15 in Wandabschnitte 16,17 über. An den freien Rand jedes Stirnwandabschnittes 8,9 schließen sich über jeweils zwei Faltlinien 18, 19 bzw. 21,22 zwei innere Wandabschnitte 20 bzw. 23 an.
Sowohl die Stirnwände 8,9 als auch die an den Seitenwänden 6,7 angeformten Wandabschnitte 12,13,16,17 und die inneren Wandabschnitte 20,23 weisen identische Durchbrüche auf, nämlich jeweils zwei Aussparungen 24
und eine Grifföffnung 25. Zum Aufrichten der Behälterwände 6 - 9 werden zunächst die Wandabschnitte 12,13,16,17 um die entsprechenden Knicklinien 10,11,14,15 jeweils um 90° nach oben gefaltet und anschließend die Seitenwände 6,7 auch um etwa 90° nach oben gefaltet. Dabei verlaufen die Schnittlinien der Ränder der Wandabschnitte 12,13,16,17 sowie die Knicklinien derart, daß die Seitenwände 6,7 um etwas weniger als 90° hochgefaltet werden, so daß sie etwas schräg nach außen verlaufen. Gleiches gilt für die Wandabschnitte 12,13,16,17. Im aufgerichteten Zustand überdecken die Wandabschnitte 12 und 16 sowie die Wandabschnitte 13 und 17 einander.
Anschließend werden die beiden Stirnwände 8 und 9 hochgeknickt. Als letztes werden die inneren Wandabschnitte 20 und 23 um die beiden Knicklinien 18,19 bzw. 21,22 umgeknickt, so daß sie parallel zu den Stirnwänden 8,9 und den an die Seitenwände 6,7 angrenzenden Wandabschnitten 12,13,16,17 gegen die Innenseiten der Stirnwände 8,9 des Behälters liegen.
Jede Stirnwand wird nun im Bereich des oberen Randes von vier Kartonlagen, bestehend aus einem Stirnwandabschnitt 8 bzw. 9, zwei an Seitenwänden angrenzenden Wandabschnitten 12,16 bzw. 13,17 und einem inneren Wandabschnitt 20 bzw. 23 gebildet. Die Durchbrüche in diesen Wandabschnitten fluchten im aufgerichteten Zustand der Behälterwände miteinander (vgl. Fig. 3).
In den Fig. 3 bis 5 ist zu erkennen, daß die beiden Stegabschnitte 26,27 die oberen Behälterränder im Bereich der Stirnseiten abdecken, so daß von oben die einzelnen einander überdeckenden Kartonlagen der Stirnwand nicht sichtbar sind. Die Stegabschnitte 26,27 eignen sich zur Aufnahme von Etiketten mit Beschriftungen oder Barcodes.
Wie erwähnt und wie insbesondere in Fig. 4 erkennbar, schaffen die vier übereinanderliegenden Kartonlagen im Bereich der Stirnwand 8 eine Grifföffnung 25 mit großer Materialdicke, so daß die Gefahr reduziert wird, daß eine den Transportbehälter tragende Person sich an einer scharfen Kante im Bereich der Grifföffnung 25 verletzt.
Ebenfalls gewährleisten die vier im Bereich der Stirnwand 8 übereinanderliegenden Kartonlagen, die jede der beiden Stirnwände 8,9 mit jeder der
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beiden Seitenwände 6,7 verbinden, eine einfache, zuverlässige und bei Bedarf wieder lösbare Verbindung der vier Wände 6,7,8,9 des Behälters.
Das in Fig. 5 dargestellte Verbindungselement 28 ist im Detail in den Fig. 8 bis 10 dargestellt. Es besteht aus einem Halteteil 29 mit rechteckigem Querschnitt und einem runden Kopfabschnitt 30. An der dem Kopfabschnitt 30 gegenüberliegenden Seite des Halteteils 29 ist ein Tragteil 31 drehbar befestigt. Das Tragteil 31 weist im wesentlichen den gleichen rechteckigen Querschnitt wie das Grundteil 29 auf. In einer ersten in Fig. 8 dargestellten Drehstellung des Tragteils 31, in der seine Kontur sich mit der Kontur des Grundteils 29 deckt, können Tragteil 31 und Grundteil 29 durch die Aussparung 24 in der Stirnwand 8 und alle diese Stirnwand 8 überdekkenden Wandabschnitte 12, 16 und 20 geschoben werden. Die Kontur der Aussparung 24 entspricht im wesentlichen der Kontur des Grundteils 29 und des Halteteils 31, so daß ein leichtes Einschieben in die Aussparung 24 und ein fester Sitz des Halteteils 29 in der Aussparung 24 gewährleistet ist. Nach dem Einschieben wird das Tragteil 31 um 90° verdreht (siehe Fig. 9). Die obere Fläche des Drehteils 31 bildet in dieser Drehstellung eine Tragfläche 32, welche um etwa 10 mm in das Innere des Transportbehälters hineinragt.
In den Fig. 6 und 7 ist der doppelte Nutzen der Tragflächen 32 zu erkennen, die in allen vier Ecken des Transportbehälters durch die in die vier Aussparungen 24 eingesteckten Verbindungselemente 28 gebildet werden.
Zum einen ermöglichen die vier Tragflächen 32 ein Stapeln der erfindungsgemäßen Transportbehälter. Wie insbesondere in Fig. 6 zu erkennen, verlaufen die Wände des Transportbehälters schräg nach außen, so daß ihr Querschnitt am oberen Rand größer ist als im Bereich des Bodens 1 des Transportbehälters. Der obere Transportbehälter wird durch die vier Tragflächen 32 in den Eckbereichen des unteren Transportbehälters sicher abgestützt. Durch die vier übereinanderliegenden Kartonlagen im Bereich der beiden Stirnwände 8,9 des unteren Transportbehälters wird die Tragkraft über die Verbindungselemente sicher in die Behälterwandung eingeleitet.
Des weiteren bietet die Auflagefläche 32 in Verbindung mit den Grifföffnungen 25 die Möglichkeit, einen Deckel 33 an dem Transportbehälter anzubringen. Der Deckel 33 ist ein flaches Kartonelement, dessen Fläche im
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wesentlichen dem lichten Querschnitt entspricht, der durch die Wände des Transportbehälters in Höhe der Grifföffnung 25 umgrenzt wird. In der Mitte der beiden Stirnkanten des Deckels 33 sind zwei vorspringende Laschen 34 angeordnet, welche in die Grifföffnungen 25 hineinragen. In den Seitenbereichen seiner Stirnkanten liegt der Deckel 33 auf den vier Tragflächen 32 auf. Der obere Rand der Grifföffnuhg 25 sollte etwa um die Materialstärke des Deckels 33 höher liegen als die Tragflächen 32, damit der Deckel 33 ohne Verspannen oder Verbiegen auf den Tragflächen 32 aufliegt, wobei die Deckellaschen 34 durch die Grifföffnungen 25 hindurchragen. Wie in Fig. 7 erkennbar, weist der Deckel in seiner linken Hälfte nahe der linken Lasche 34 eine etwa 10 cm lange und 2 bis 3 cm breite Aussparung auf, die zum Ergreifen des Deckels durchgriffen werden kann, wenn der Deckel von dem Transportbehälter entfernt werden soll.
Die Fig. 11 bis 13 zeigen eine alternative Form eines Verbindungselements 35. Das Verbindungselement 35 besteht aus zwei Teilen, nämlich einem Halteteil 36 und einem Tragteil 37. Das Halteteil 36 ist in die Ausnehmung 24 im Bereich der Stirnwand des Transportbehälters einsteckbar und weist eine Rastausnehmung 38 auf, in welche Rastvorsprünge 39 des Tragteils 37 einsteckbar sind, um eine formschlüssige und lösbare Verbindung zwischen dem Halteteil 36 und dem Tragteil 37 zu bilden. Das Halteteil 36 und das Tragteil 37 sind über eine Verbindungsplatte 40 miteinander verbunden, welche aus einem Außenabschnitt 41, einem Innenabschnitt 42 und einem dazwischen liegenden Steg 43 besteht. Der Steg 43 ist jeweils über ein Filmscharnier 44 mit dem Außenabschnitt 41 bzw. dem Innenabschnitt 42 der Verbindungsplatte 40 verbunden. Wenn das Halteteil 36 mit dem Tragteil 37 über die Rastvorrichtungen 38,39 verbunden ist, bildet die oben liegende Flache des Tragteils 37 die Tragfläche 58. Halteteil 36, Tragteil 37 mit den Rastvorsprüngen 39 sowie die Verbindungsplatte 40 mit den beiden Filmscharnieren 44 können als einstückiges Kunststoffteil im Spritzgießverfahren hergestellt werden.
Eine weitere Variante eines Verbindungselements 45 ist in den Fig. 14 bis 16 zu erkennen. Hier weist das Halteteil 46 wiederum einen Kopfabschnitt 47 auf. Das Tragteil 48 ist in vertikaler Richtung verschiebbar und in zwei verschiedenen Positionen verrastbar am Halteteil 46 befestigt. In der ersten Position (Fig. 14) überdecken sich die Konturen des Tragteils 48 und des
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Halteteils 46, so daß beide Teile 46,48 durch die Ausnehmung 24 hindurchgesteckt werden können. Anschließend wird das Tragteil 48 nach unten geschoben, so daß es den unterhalb der Aussparung 24 liegenden Bereich der Innenseite der Stirnwandung des Transportbehälters hintergreift. Die in das Behälterinnere ragende obere Fläche des Tragteils 48 bildet die Tragfläche 49.
Eine letzte Ausführungsform eines Verbindungselements 50 ist in den Fig. 17 bis 20 dargestellt. Die Aussparung für dieses Verbindungselement 50 setzt sich zusammen aus einem oberen rechteckigen Abschnitt und einem unteren, im wesentlichen trapezförmigen Abschnitt. Das Verbindungselement 50 weist wiederum ein Halteteil 51 mit einem Kopfabschnitt 52 auf. Der Querschnitt des unteren Abschnitts des Halteteils 51 entspricht im wesentlichen dem Querschnitt des trapezförmigen Abschnittes der Aussparung 24' und reicht bis zu deren oberen Rand,
An das Halteteil 51 ist ein Tragteil 53 um eine Schwenkachse 55 schwenkbar angelenkt. Das Tragteil 53 wird in der hochgeschwenkten Stellung (Fig. 17) durch den oberen rechteckigen Abschnitt der Aussparung 24' geschoben.
Anschließend wird das Tragteil 53 um die Schwenkachse 55 nach unten geschwenkt, wobei ein Rasthaken 56 mit einer Rastausnehmung 57 in dem Tragteil 53 verrastet. Das Tragteil 53 hintergreift in der nach unten geschwenkten Stellung die Wandbereiche seitlich des trapezförmigen Abschnitts der Aussparung 24'. Die obere Fläche des Tragteils 53, welche in das Innere des Behälters hineinragt, bildet wiederum die Tragfläche 54.
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Bezugszeichenliste :
1 11 Bodenabschnitt
13 Faltlinie
2-5 15 Seitenwandabschnitt
6 17 Seitenwandabschnitt
7 19 Stirnwandabschnitt
8 Stirnwandabschnitt
9 22 Faltlinie
10, Wandabschnitt
12, 24' Faltlinie
14, Wandabschnitt
16, Faltlinie
18, innerer Wandabschnitt
20 Faltlinie
21, innerer Wandabschnitt
23 Aussparung
24, Grifföffnung
25 Stegabschnitt
26 Stegabschnitt
27 Verbindungselement
28 Halteteil
29 Kopfabschnitt
30 Tragteil
31 Tragfläche
32 Deckel
33 Deckellasche
34 Verbindungselement
35 Halteteil
36 Tragteil
37 Rastausnehmung
38 Rastvorsprung
39 Verbindungsplatte
40 Außenabschnitt
41 Innenabschnitt
42 Steg
43 Filmscharnier
44
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45 15 Verbindungselement
46 Halteteil
47 Kopfabschnitt
48 Tragteil
5 49 Tragfläche
50 Verbindungselement
51 Halteteil
52 Kopf ab schnitt
53 Tragteil
10 54 Tragfläche
55 Schwenkachse
56 Rasthaken
57 Rastöffnung
58 Tragfläche

Claims (24)

1. Transportbehälter, bestehend aus einem Kartonzuschnitt, der einen Bodenabschnitt (1) und mehrere Wandabschnitte (6-9) umfaßt, welche jeweils über Faltlinien (2-5) an den Bodenabschnitt (1) angrenzen und nach dem Aufrichten durch Umfalten entlang der Faltlinien (2-5) eine geschlossene Behälterwand bilden, wobei die Wandabschnitte (6-9) Aussparungen (24, 24') aufweisen, welche zum Verbinden der Wandabschnitte (6-9) in ihrer aufgerichteten Stellung von einem Verbindungselement (28, 35, 45, 50) durchragt werden, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (28, 35, 45, 50) von einem separaten Körper gebildet wird, der auf beiden Seiten der Behälterwand den die Aussparung (24, 24') umgebenden Wandbereich hintergreift und der vorzugsweise aus spritzgegossenem Kunststoff besteht.
2. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (35) aus zwei Teilen (36, 37) besteht, die formschlüssig und vorzugsweise lösbar miteinander verbunden sind.
3. Transportbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen (24, 24') nahe dem oberen Rand der jeweiligen Wand (8, 9) des Behälters angeordnet sind und jedes Verbindungselement (28, 35, 45, 50) eine Tragfläche (32, 58, 49, 54) aufweist, die in das Innere des Transportbehälters hineinragt.
4. Transportbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenabschnitt (1) eine rechteckige Grundfläche aufweist und zwei Seitenwandabschnitte (6, 7) und zwei Stirnwandabschnitte (8, 9) an den Bodenabschnitt (1) des Kartonzuschnitts angrenzen.
5. Transportbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Tragflächen (32, 58, 49, 54) der Verbindungselemente (28, 35, 45, 50) nahe dem oberen Rand der Wände des Transportbehälters im wesentlichen parallel zum Bodenabschnitt (1) erstrecken.
6. Transportbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragfläche (32, 58, 49, 54) in der Richtung rechtwinklig zur Wand, an der das Verbindungselement (28, 35, 45, 50) befestigt ist, eine Erstreckung von mindestens 10 mm aufweist.
7. Transportbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet; daß mehrere miteinander durch Faltlinien (2-5, 10, 11, 14, 15, 18, 19, 21, 22) verbundene Wandabschnitte (8, 12, 16, 20; 9, 13, 17, 23) in aufgerichteter Stellung einander überdecken und miteinander fluchtende Aussparungen (24, 24') aufweisen, die von dem Verbindungselement (28, 35, 45, 50) durchragt werden.
8. Transportbehälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich an jede Seitenwand (6; 7) zwei Wandabschnitte (12, 13; 16, 17) anschließen, die in aufgerichteter Stellung jeweils eine Stirnwand (8; 9) im wesentlichen überdecken.
9. Transportbehälter nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich an das freie Ende jeder Stirnwand (8, 9) ein innerer Wandabschnitt (20, 23) anschließt, der zur Stirnwand (8, 9) um 180° umfaltbar ist.
10. Transportbehälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Stirnwand (8; 9) und dem inneren Wandabschnitt (20; 23) ein schmaler Stegabschnitt (26; 27) vorgesehen ist, der über zwei zueinander parallele Faltlinien (18, 19; 21, 22) einerseits mit der Stirnwand (8; 9) und andererseits mit dem inneren Wandabschnitt (20; 23) verbunden ist.
11. Transportbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei Aussparungen (24, 24'), die in der gleichen Stirnwand (8, 9) oder Seitenwand des Transportbehälters angeordnet sind, eine Grifföffnung (25) angeordnet ist, deren oberer Rand in der aufgerichteten Stellung der Behälterwand um wenige Millimeter höher liegt als die Tragfläche (32, 58, 49, 54).
12. Transportbehälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß er einen flachen Deckel (33) mit im wesentlichen rechteckigem Querschnitt umfaßt, an dessen kurzen Stirnrändern in der Mitte jeweils eine Deckellasche (34) angeordnet ist, die in eine Grifföffnung (25) einfügbar ist.
13. Transportbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er im Bereich seines oberen Randes eine von der Innenseite der Behälterwände (6-9) umfaßte Kontur aufweist, die mindestens so breit und so lang ist wie die äußere Kontur im Bereich des Bodenabschnitts (1) des Behälters.
14. Transportbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil (29, 46, 51) des Verbindungselements (28, 45, 50) einen das Kartonmaterial auf einer Seite der Aussparung (24) hintergreifenden Kopfabschnitt (30, 47, 52) aufweist.
15. Transportbehälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (28) aus zwei gegeneinander verdrehbaren Teilen (29, 31) besteht, wobei das Teil (31) ohne Kopfabschnitt (30) nach dem Hindurchstecken durch die Aussparung (24) und dem Verdrehen das Kartonmaterial auf der dem Kopfabschnitt (30) gegenüberliegenden Seite der Aussparung (24) hintergreift.
16. Transportbehälter nach Anspruch 2 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei Teile (36, 37) des Verbindungselements (35) durch zwei zueinander komplementäre Rastelemente (38, 39) miteinander verbindbar sind, wobei zwischen den beiden Teilen (36, 37) eine Verbindungsplatte (40) angeordnet ist.
17. Transportbehälter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsplatte (40) aus Kunststoff besteht und entlang zweier zueinander paralleler Filmscharniere (44) umklappbar ist, so daß ihre an die beiden Teile (36, 37) angrenzenden Bereiche jeweils von der Aussparung (24) aus nach oben zum oberen Rand der Behälterwand (8) verläuft, der von dem Steg (44) zwischen den beiden Filmscharnieren (44) abgedeckt wird.
18. Transportbehälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Teil (48) des Verbindungselements (45) ohne Kopfabschnitt (47) an dem Teil (46) mit Kopfabschnitt (47) parallel zur Ebene der Behälterwand verschiebbar befestigt ist.
19. Transportbehälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Teil (51) des Verbindungselements (50) mit Kopfabschnitt (52) ein Tragteil (53) schwenkbar befestigt ist, wobei diese beiden Teile (51, 53) durch zwei zueinander komplementäre Rastelemente (56, 57) miteinander verbindbar sind.
20. Transportbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragfläche und der Boden (1) des Transportbehälters ineinander eingreifende Fixierungselemente aufweisen.
21. Transportbehälter nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierungselemente am Boden (1) des Transportbehälters durch Löcher in jeder Ecke des Bodens und das Fixierungselement an der Tragfläche jedes Verbindungselements durch einen Vorsprung gebildet wird, der in eines der genannten Löcher einfügbar ist.
22. Transportbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe zumindest einer Seitenwand (6, 7) geringer ist als die Höhe der Stirnwände (8, 9) des Transportbehälters.
23. Transportbehälter nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Seitenwandabschnitt (6, 7) des Kartonzuschnitts eine zusätzliche Faltlinie aufweist, die parallel zu der zwischen diesem Seitenwandabschnitt (6, 7) und dem Bodenabschnitt (1) verlaufenden Faltlinie verläuft, wobei der Seitenwandabschnitt (6, 7) des Transportbehälters in aufgerichteter Stellung unterhalb des Randes der Stirnwände (8, 9) entlang dieser zusätzlichen Faltlinie um 180° umgeknickt ist.
24. Transportbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eins seiner Verbindungselemente eine elektronische Schaltung mit Datenspeicher umfaßt, dessen Speicherinhalt vorzugsweise berührungslos ausgelesen und überschrieben werden kann.
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