AT527734B1 - Verpackung - Google Patents
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Abstract
Verpackung (1), insbesondere für Lebensmittel, mit einem dreieckigen Boden (2) und zumindest einer knickbar mit dem Boden (2) verbundenen Lasche (3) , wobei die Lasche (3) in einem geschlossenen Zustand der Verpackung zumindest einen Teil zumindest einer Seitenwand (4, 5, 6) der Verpackung (1) bildet, wobei die Lasche (3) in einem geöffneten Zustand der Verpackung (1) im Wesentlichen vollständig flach auf einen Untergrund schwenkbar ist.
Description
[0001] Die Erfindung betrifft eine Verpackung, insbesondere für Lebensmittel, mit einem dreieckigen Boden und zumindest einer knickbar mit dem Boden verbundenen Lasche, wobei die Lasche in einem geschlossenen Zustand der Verpackung zumindest einen Teil zumindest einer Seitenwand der Verpackung bildet.
[0002] Solche Verpackungen sind aus dem Stand der Technik bereits bekannt, beispielsweise aus der FR 3062376 A1, der US 1,814,561 A1 oder der FR 2880873 A1. Diese werden, ob ihrer dreieckigen Form, insbesondere zur Verpackung von einzelnen Kuchen- bzw. Tortenstücken verwendet. Dabei haben die Verpackungen meist ein Deckelement in Form eines Deckels, welcher zum Verschließen der Verpackung auf diese aufsetzbar ist. Es ist auch bekannt, dass der Deckel knickbar mit einer Seitenwand der Verpackung verbunden ist.
[0003] Nachteilig dabei ist, dass die Verpackung im Wesentlichen nur von oben befüllt werden kann, was das Befüllen der Verpackung deutlich erschwert. Dies ist insbesondere beim Verpacken von Kuchen- und Tortenstücken der Fall, da diese nicht sehr stabil sind und diese bzw. deren Erscheinungsbild bei einer Berührung mit einer der Seitenwände beschädigt werden kann.
[0004] Aufgabe der Erfindung ist es, die Probleme des Stands der Technik zu beheben und eine Verpackung anzugeben, welche einfacher zu befüllen ist.
[0005] Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst.
[0006] Bei einer wie oben beschriebener Verpackung ist erfindungsgemäß daher vorgesehen, dass ein Teil der zumindest einen Lasche, welcher die zumindest eine Seitenwand bildet, vorzugsweise die gesamte Lasche, in einem geöffneten Zustand der Verpackung im Wesentlichen vollständig flach auf einen Untergrund schwenkbar ist.
[0007] Der Teil der zumindest einen Lasche, welcher die zumindest eine Seitenwand bildet, kann also aus dem Weg geschwenkt werden, sodass die Verpackung von oben und auch von zumindest einer Seite zugänglich ist. In anderen Worten kann zumindest eine Seitenwand weggeschwenkt werden. Das erleichtert das Befüllen der Verpackung ungemein. Insbesondere Kuchenund Tortenstücke können so ohne Beschädigung des Tortenstücks durch die Verpackung einfach seitlich eingebracht werden.
[0008] Insbesondere ist es dadurch auch möglich, ein einzelnen Kuchen- oder Tortenstück direkt, also ohne zusätzliches Verpackungsmaterial oder einen zusätzlichen Untersetzer, Teller, Forme oder dergleichen, in die Verpackung einzubringen.
[0009] Im Wesentlichen kann hier so verstanden werden, dass die Lasche minimale Erhebungen oder Vertiefungen aufgrund von Knicklinien oder dergleichen aufweisen kann, diese im geöffneten Zustand aber trotz dessen als vollständig flach angesehen werden kann.
[0010] Unter dreieckig im Sinne der vorliegenden Anmeldung ist „echt" dreieckig zu verstehen, d.h. ein als dreieckig bezeichnetes Element weist in zumindest einer Dimension (beispielsweise dem Grundriss) genau drei Ecken und drei Kanten auf.
[0011] Ein Untergrund könnte beispielsweise ein Tisch, eine Theke oder dergleichen sein, auf welchem die Verpackung abgelegt ist. Die tatsächliche Beschaffenheit des Untergrunds ist für die Erfindung aber nicht relevant.
[0012] Weiters ist vorgesehen, dass die Verpackung drei Seitenwände umfasst, wobei die drei Seitenwände mit dem Boden knickbar verbunden sind.
[0013] Mit drei Seitenwänden an einem dreieckigen Boden kann einfache eine geschlossene Verpackung gebildet werden.
[0014] Darüber hinaus ist vorgesehen, dass zumindest eine der drei Seitenwände wenigstens einen, knickbar mit der jeweiligen Seitenwand verbundenen Laschenfortsatz aufweist und dass der wenigstens eine Laschenfortsatz mit einer anderen der drei Seitenwände verklebt ist.
[0015] Die genannten Merkmale ermöglichen eine Stabilisation der Verpackung über den zumindest einen Laschenfortsatz. Dies gilt sowohl für den geöffneten als auch den geschlossenen Zustand.
[0016] Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen dargelegt.
[0017] Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass der Boden und die Lasche in einem geöffneten Zustand in derselben Ebene liegen und/oder wobei der Boden und die Lasche einstückig ausgebildet sind.
[0018] Liegen der Boden und die Lasche in einem geöffneten Zustand in derselben Ebene, so ist sichergestellt, dass die durch die Lasche gebildete Seitenwand bzw. der durch die Lasche gebildete Teil einer Seitenwand beim Befüllen der Verpackung nicht im Weg ist. Eine einstückige Ausbildung des Bodens und der Laschen ermöglicht eine einfache und kostengünstige Herstellung der Verpackung.
[0019] Es kann vorgesehen sein, dass die Lasche in einem geschlossenen Zustand der Verpackung ein, vorzugsweise dreieckiges, Deckelement der Verpackung bildet.
[0020] Dadurch können Deckelement und zumindest eine Seitenwand gleichzeitig bewegt werden, was das Überführen der Verpackung von einem geöffneten Zustand in einen geschlossenen Zustand und vice versa vereinfacht. Zudem ist das Deckelement im geöffneten Zustand vollständig von der Oberseite der Verpackung entfernt, wodurch die Zugänglichkeit beim Befüllen der Verpackung nochmals verbessert wird.
[0021] Dabei kann vorteilhafterweise auch vorgesehen sein, dass der Boden und das Deckelement im Wesentlichen kongruent sind.
[0022] Unter anderem kann weiter vorgesehen sein, dass jeweils eine Seitenwand der drei Seitenwände mit jeweils einer Seite des dreieckigen Bodens knickbar verbunden ist.
[0023] Mit drei Seitenwänden an einem dreieckigen Boden kann einfache eine geschlossene Verpackung gebildet werden.
[0024] Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn die Verpackung ein dreieckförmiges Deckelement umfasst, wobei das Deckelement mit genau einer Seitenwand der drei Seitenwände knickbar verbunden ist.
[0025] Dadurch wird eine gute Zugänglichkeit in einen Innenraum der Verpackung in einem geöffneten Zustand gewährleistet, wobei die Verpackung im geöffneten Zustand durch die nicht mit dem Deckel verbundene Seitenwände aber weiterhin stabil ist.
[0026] Es kann auch vorgesehen sein, dass zumindest eine Seitenwand, vorzugsweise alle Seitenwände, einteilig ausgebildet ist.
[0027] Dadurch kann der Fertigungs-, Material- und Kostenaufwand reduziert werden.
[0028] Es kann vorgesehen sein, dass der zumindest eine Laschenfortsatz einen Anlageabschnitt aufweist, mit welchem der Laschenfortsatz in einem geschlossenen Zustand der Verpackung an dem Deckelement zur Anlage kommt.
[0029] Vorteilhafterweise weist zumindest eine Seitenwand zumindest zwei, vorzugsweise drei, Laschenfortsätze auf.
[0030] Die genannten Merkmale, einzeln oder in Kombination miteinander, ermöglichen eine Stabilisation der Verpackung über den zumindest einen Laschenfortsatz. Dies gilt sowohl für den geöffneten als auch den geschlossenen Zustand.
[0031] In einem weitern Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass zumindest eine der drei Seitenwände eine durch die jeweilige Seitenwand verlaufende Knicklinie aufweist.
[0032] Dadurch kann die Verpackung in einem geöffneten Zustand flach zusammengefaltet werden, wodurch eine einfache Lagerung und ein einfacher Transport der Verpackung möglich ist.
[0033] Dabei kann auch vorgesehen sein, dass sich die Knicklinie in einen mit der zumindest einen Seitenwand verbunden Laschenfortsatz erstreckt.
[0034] Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass die Lasche eine Verschlussabschnitt aufweist, welcher in einem geschlossenen Zustand zumindest eine Seitenwand der drei Seitenwände zumindest teilweise bedeckt.
[0035] Eine solcher Verschlussabschnitt erhöht die Stabilität der Verpackung.
[0036] Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Verpackung wenigstens ein Sichtfenster in zumindest dem Boden, dem Deckelement und/oder einer der drei Seitenwände aufweist, über welches ein Innenraum der Verpackung im geschlossenen Zustand einsehbar ist.
[0037] Das Sichtfenster kann auch in dem Verschlussabschnitt der Lasche vorgesehen sein.
[0038] Über ein solches Sichtfenster kann ein im Innenraum der Verpackung befindliches Lebensmittel einem Kunden oder dergleichen präsentiert werden.
[0039] Ein Sichtfenster kann sich aus einem Fensterausschnitt in der Verpackung und einem transparenten, den Fensterauschnitt vorzugsweise vollständig bedeckenden Fensterelement zusammensetzen.
[0040] Als vorteilhaft hat es sich dabei herausgestellt, wenn sich das wenigstens eine Sichtfenster von einer Seitenwand der drei Seitenwände über das Deckelement bis in eine andere Seitenwand der drei Seitenwände erstreckt und/oder wobei das wenigstens eine Sichtfenster in dem Deckelement und zwei Seitenwände der drei Seitenwände angeordnet ist.
[0041] Das Sichtfenster kann sich dabei auch in den Verschlussabschnitt der Lasche erstrecken.
[0042] Dadurch kann ein ausreichend großes Sichtfenster geschaffen werden. Zudem ist es auch möglich, ein herkömmliches, rechteckiges Fensterelement einzusetzen und gleichzeitig einen große Fensterausschnitt beizubehalten.
[0043] Es sind selbstverständlich auch Ausführungsformen ohne Sichtfenster denkbar.
[0044] Es kann auch vorgesehen sein, dass die Lasche eine Verschlusslasche und/oder eine Öffnung zum Einbringen einer Verschlusslasche aufweist.
[0045] Die Lasche kann also über die Verschlusslasche mit einem anderen Teil der Verpackung, beispielsweise einer Seitenwand, über die Verschlusslasche und einer zugehörigen Öffnung in dem anderen Teil der Verpackung lösbar verbunden werden. Die Verpackung kann somit geschlossen werden. Ist die Öffnung in der Lasche vorgesehen, so muss ein anderer Teil der Verpackung die Verschlusslasche aufweisen.
[0046] Es kann daher vorgesehen sein, dass zumindest eine der drei Seitenwände die Öffnung zum Einbringen einer Verschlusslasche und/oder eine Verschlusslasche aufweist.
[0047] Es kann auch vorgesehen sein, dass die Verschlusslasche und/oder die Öffnung zum Einbringen einer Verschlusslasche an oder im Verschlussabschnitt der Lasche angeordnet ist.
[0048] Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass der Boden, das Deckelement und/oder die drei Seitenwände einstückig miteinander ausgebildet sind.
[0049] Weiters kann vorgesehen sein, dass die Verpackung in einem ungefalteten Zustand im Wesentlichen bogenförmig ausgebildet ist.
[0050] Zudem kann auch vorgesehen sein, dass die Verpackung genau eine Verklebung aufweist.
[0051] Die drei vorgenannten Merkmale, einzeln oder in Kombination miteinander, erleichtern die Herstellung einer Verpackung und haben eine Verringerung des Produktions- und Kostenaufwands zur Folge.
[0052] Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die Verpackung
im geschlossenen Zustand im Wesentlichen die Form eines dreieckigen, geraden Prismas aufweist.
[0053] Ein dreieckiges, gerades Prisma ähnelt stark der Form eines einzelnen Kuchen- bzw. Tortenstücks. Eine so geformte Verpackung ist daher ideal für das Verpacken von einzelnen Kuchenbzw. Tortenstücken geeignet.
[0054] Es kann auch vorgesehen sein, dass der Boden zwei längere Seiten und eine kürzere Seite aufweist. Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass der Boden im Wesentlichen die Form eines gleichschenkligen Dreiecks aufweist.
[0055] Weitere Einzelheiten und Vorteile bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Figurenbeschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im Folgenden näher erläutert. Darin zeigen:
[0056] Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Verpackung in einem geöffneten Zustand,
[0057] Fig. 2 eine schematische Darstellung der Verpackung in einer Stellung zwischen dem geöffneten und einem geschlossenen Zustand,
[0058] Fig. 3 eine schematische Darstellung der Verpackung in dem geschlossenen Zustand,
[0059] Fig. 4 eine schematische Darstellung der Verpackung in einem ungefalteten Zustand, und
[0060] Fig. 5 eine schematische Darstellung der Verpackung in einem Auslieferungszustand.
[0061] Die Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Verpackung 1 in einem geöffneten Zustand. Es ist erkennbar, dass die Verpackung 1 einen dreieckigen Boden 2 aufweist. Mit diesem Boden sind drei Seitenwände 4, 5, 6 knickbar verbunden. Dabei ist je eine Seitenwand 4, 5, 6 an einer Seite des dreieckigen Bodens 2 angeordnet.
[0062] Insbesondere weist der Boden 2 die Form eines gleichschenkligen Dreiecks auf. Selbstverständlich sind aber alle Arten von Dreiecken denkbar.
[0063] Das Deckelement 7 und die erste Seitenwand 4 werden von einer Lasche 3 ausgebildet. Das Deckelement 7 ist daher auch knickbar mit der ersten Seitenwand 4 verbunden.
[0064] Es ist weiters ersichtlich, dass die Lasche 3 einen Verschlussabschnitt 3a aufweist. Dieser ist knickbar mit dem Deckelement 7 verbunden und könnte auch als eigenständiges Laschenelement angesehen werden.
[0065] Da es sich um den geöffneten Zustand der Verpackung 1 handelt, ist die Lasche 3 im Wesentlichen vollständig flach auf einen Untergrund geschwenkt. In anderen Worten liegen die Lasche 3 und der Boden 2 in derselben Ebene.
[0066] Die Lasche 3 umfasst weiters eine Verschlusslasche 11, welche an dem Verschlussabschnitt 3a angeordnet ist.
[0067] Eine zugehörige Öffnung 12 zum Einbringen der Verschlusslasche 11 ist an der zweiten Seitenwand 5 angeordnet.
[0068] Die erste Seitenwand 4, die zweite Seitenwand 5 und eine dritte Seitenwand 6 sind einteilig ausgebildet.
[0069] Es ist auch zu erkennen, dass der Boden 2, die Lasche 3 (und somit die erste Seitenwand 4, das Deckelement 7 und der Verschlussabschnitt 3a), die zweite Seitenwand 5, und die dritte Seitenwand 6 einstückig miteinander ausgebildet sind.
[0070] Die dritte Seitenwand 6 weist drei Laschenfortsätze 8 auf, welche knickbar mit der dritten Seitenwand 6 verbunden sind. Einer der Laschenfortsätze 8 ist dabei mit dem zweiten Teil 5b der zweiten Seitenwand 5 verklebt. Dies stellt die einzige Verklebung dar, wonach die Verpackung 1 genau eine Verklebung aufweist.
[0071] Ein anderer der drei Laschenfortsätze 3 weist einen Anlageabschnitt 8a zur Anlage an
dem Deckelement 7, insbesondere an der Innenseite des Deckelements 7, im geschossenen Zustand der Verpackung 1 auf. Dadurch wird im geschlossenen Zustand der Verpackung 1 die dritte Seitenwand 6 stabilisiert.
[0072] Die dritte Seitenwand 6 weist darüber hinaus eine Knicklinie 9 auf, welche sich durch die dritte Seitenwand 6 und durch einen weiteren Laschenfortsatz 8 erstreckt.
[0073] Anhand dieser Knicklinie 9 kann der zweite Teil 5b der zweiten Seitenwand 5 auf den Boden 2 und ein Teil der dritten Seitenwand 6 nach außen geschwenkt werden. Somit kann die Verpackung im bereits verklebten Zustand flach zusammengefaltet werden, wodurch diese einfach lager- und transportierbar ist. Die Verpackung 1 ist in der Fig. 5 in einem solchen Auslieferungszustand dargestellt.
[0074] Der Laschenfortsatz 8, welcher die Knicklinie 9 aufweist, kann darüber hinaus noch in Richtung des Bodens 2 verschwenkt werden, sodass dieser im Wesentlichen parallel zum Boden 2 ausgerichtet ist. Dadurch wird die Seitenwand 6 zusätzlich stabilisiert.
[0075] Der Laschenfortsatz 8 an der zweiten Seitenwand 5 liegt im geschlossenen Zustand an der Innenseite der zweiten Seitenwand 4 an und trägt damit zur Stabilität der Verpackung 1 bei.
[0076] In der Fig. 1 ist auch ein Sichtfenster 10 erkennbar. Diese erstreckt sich von der ersten Seitenwand 4 über das Deckelement 7 bis in die zweite Seitenwand 5 und den Verschlussabschnitt 3a hinein.
[0077] Aus der Fig. 1 geht besonders gut hervor, wie gut zugänglich der Innenraum der Verpackung 1 im geöffneten Zustand ist. Im Bereich der ersten Seitenwand 4 und des Deckelements 7 ist die Verpackung 1 vollständig geöffnet. Ein Lebensmittel, beispielsweise ein Kuchen- bzw. Tortenstück, kann so einfach in die Verpackung 1 eingebracht werden.
[0078] Zum Schließen der Verpackung wird die Lasche 3 nach oben geschwenkt, sodass die erste Seitenwand 4 in der richtigen Position ist. Dies ist in der Fig. 3 dargestellt, welche eine schematische Darstellung der Verpackung 1 in einer Stellung zwischen dem geöffneten und einem geschlossenen Zustand zeigt.
[0079] Danach wird der obere Laschenvorsatz 8 der dritten Seitenwand 6 in Richtung des Bodens 2 geklappt.
[0080] In einem letzten Schritt werden das Deckelement 7 und der Verschlussabschnitt 3a nach unten geklappt und die Verschlusslasche 11 in die Öffnung 12 eingebracht. Die Verpackung 1 befindet sich dann im geschlossenen Zustand. Der Verschlussabschnitt bedeckt die zweite Seitenwand 5 teilweise. Der geschlossene Zustand ist schematisch in Fig. 3 dargestellt.
[0081] Die Fig. 4 zeigt eine schematische Darstellung der Verpackung 1 in einem ungefalteten Zustand.
[0082] Es ist erkennbar, dass die Verpackung 1 in diesem Zustand im Wesentlichen (mit Ausnahme der dritten Seitenwand 6) bogenförmig ausgebildet ist. Dadurch weist die Verpackung 1 im ungefalteten Zustand eine kleine Fläche auf und kann somit von herkömmlichen Maschinen, insbesondere zum Verkleben eines Fensterelements des Sichtfensters und/oder zum Verkleben der Verpackung 1, verarbeitet werden.
[0083] Die Fig. 5 zeigt eine schematische Darstellung der Verpackung 1 in einem Auslieferungszustand. Eine nicht ersichtliche Laschenfortsatz 8 der dritten Seitenwand ist dabei mit dem zweiten Teil 5b der zweiten Seitenwand 5 verklebt.
[0084] Die zweiten Seitenwand 5 ist auf den Boden 2, ein Teil der dritten Seitenwand 3 auf die dritte Seitenwand 6 und ein anderer Teil der dritten Seitenwand 6 nach außen verschwenkt. Die Verpackung 1 ist somit trotz der bereits erfolgten Verklebung flach zusammenfaltbar und somit einfach lager- und transportierbar.
[0085] In diesem Auslieferungszustand liegt die Verpackung einem Benutzer, beispielsweise einem Mitarbeiter einer Konditorei, vor. Der Benutzer braucht dann nur die zweite Seitenwand 5
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Sr ‚hes AT 527 734 B1 2025-06-15
und die dritte Seitenwand 6 aufstellen, dann liegt die Verpackung 1 im geöffneten Zustand gemäß der Fig. 1 vor. Der Benutzer kann die Verpackung 1 dann befüllen und wie beschrieben verschließen.
LEGENDE ZU DEN HINWEISZIFFERN:
1 Verpackung 2 Boden 3 Lasche
3a Verschlussabschnitt 4 erste Seitenwand 5 zweite Seitenwand 6 dritte Seitenwand 7 Deckelement 8 Laschenfortsatz
8a Anlageabschnitt 9 Knicklinie 10 Sichtfenster 11 Verschlusslasche 12 Öffnung
Claims (13)
1. Verpackung (1), insbesondere für Lebensmittel, mit einem dreieckigen Boden (2) und zumindest einer knickbar mit dem Boden (2) verbundenen Lasche (3), wobei die Lasche (3) in einem geschlossenen Zustand der Verpackung zumindest eine Seitenwand (4, 5, 6) der Verpackung (1) bildet, wobei ein Teil der zumindest einen Lasche (3), welcher die zumindest eine Seitenwand (4, 5, 6) bildet, vorzugsweise die gesamte Lasche (3), in einem geöffneten Zustand der Verpackung (1) im Wesentlichen vollständig flach auf einen Untergrund schwenkbar ist, wobei die Verpackung (1) drei Seitenwände (4, 5, 6) umfasst, wobei die drei Seitenwände (4, 5, 6) mit dem Boden (2) knickbar verbunden sind, wobei zumindest eine Seitenwand (5, 6) der drei Seitenwände (4, 5, 6) wenigstens einen, knickbar mit der jeweiligen Seitenwand (4) verbundenen Laschenfortsatz (8) aufweist dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Laschenfortsatz (8) mit einer anderen Seitenwand (4, 5) der drei Seitenwände (4, 5, 6) verklebt ist.
2, Verpackung (1) nach Anspruch 1, wobei der Boden (2) und die Lasche (3) in einem geöffneten Zustand in derselben Ebene liegen und/oder wobei der Boden (2) und die Lasche (3) einstückig ausgebildet sind.
3. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei die Lasche (3) in einem geschlossenen Zustand der Verpackung (1) ein, vorzugsweise dreieckiges, Deckelement (7) der Verpackung bildet.
4. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei jeweils eine Seitenwand (4, 5, 6) der drei Seitenwände (4) mit jeweils einer Seite des dreieckigen Bodens (2) knickbar verbunden ist.
5. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 3 oder 4, wobei die Verpackung (1) ein dreieckförmiges Deckelement (5) umfasst, wobei das Deckelement (7) mit genau einer Seitenwand (4) der drei Seitenwände (4, 5, 6) knickbar verbunden ist.
6. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, wobei zumindest eine Seitenwand (4, 5, 6), vorzugsweise alle Seitenwände (4, 5, 6), einteilig ausgebildet ist.
7. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei zumindest eine Seitenwand (6) der drei Seitenwände (4, 5, 6) eine durch die jeweilige Seitenwand (6) verlaufende Knicklinie (9) aufweist.
8. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Verpackung (1) wenigstens ein Sichtfenster (10) in zumindest dem Boden (2), dem Deckelement (7) und/oder einer der drei Seitenwände (4, 5, 8) aufweist, über welches ein Innenraum der Verpackung (1) im geschlossenen Zustand einsehbar ist.
9. Verpackung (1) nach Anspruch 8, wobei sich das wenigstens eine Sichtfenster (10) von einer Seitenwand (4) der drei Seitenwände (4, 5, 6) über das Deckelement (7) bis in eine andere Seitenwand (5) der drei Seitenwände (4, 5, 6) erstreckt und/oder wobei das wenigstens eine Sichtfenster (10) in dem Deckelement (7) und zwei Seitenwände (4, 5) der drei Seitenwände (4, 5, 6) angeordnet ist.
10. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Lasche (3) eine Verschlusslasche (11) und/oder eine Öffnung (12) zum Einbringen einer Verschlusslasche (11) aufweist.
11. Verpackung (1) nach den Ansprüchen 1, 3 und 5, wobei der Boden (2), das Deckelement (7) und/oder die drei Seitenwände (4, 5, 6) einstückig miteinander ausgebildet sind.
12. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die Verpackung (1) in einem ungefalteten Zustand im Wesentlichen bogenförmig ausgebildet ist.
13. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei die Verpackung (1) im geschlossenen Zustand im Wesentlichen die Form eines dreieckigen, geraden Prismas aufweist. Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| ATA98/2024A AT527734B1 (de) | 2024-07-10 | 2024-07-10 | Verpackung |
| EP25186548.1A EP4678549A1 (de) | 2024-07-10 | 2025-07-01 | Verpackung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| ATA98/2024A AT527734B1 (de) | 2024-07-10 | 2024-07-10 | Verpackung |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| AT527734A4 AT527734A4 (de) | 2025-06-15 |
| AT527734B1 true AT527734B1 (de) | 2025-06-15 |
Family
ID=96011584
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| ATA98/2024A AT527734B1 (de) | 2024-07-10 | 2024-07-10 | Verpackung |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
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| AT (1) | AT527734B1 (de) |
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| FR3062376A1 (fr) * | 2017-02-02 | 2018-08-03 | Savencia Sa | Decoupe plane pliable en carton et emballage pour fromage a la coupe realise par pliage de ladite decoupe |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| EP4678549A1 (de) | 2026-01-14 |
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