DE29620394U1 - Umverpackung für eine Verpackungseinheit aus mehreren gleichen Primärverpackungen - Google Patents
Umverpackung für eine Verpackungseinheit aus mehreren gleichen PrimärverpackungenInfo
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Description
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Umverpackung für eine Verpackungseinheit
aus mehreren gleichen Primärverpackungen, bestehend aus einem Streifen aus Verpackungsmaterial, der die
Verpackungseinheit mantelförmig umschließt und an der Unterseite
der Verpackungseinheit eingefaltete und zu einem Boden verbundene Abschnitte aufweist.
Eine Umverpackung der beschriebenen Art ist beispielsweise aus DE-C 40 27 762 bekannt. Der Boden kann rahmenförmig oder
als geschlossener Boden ausgeführt sein. Als Verpackungsmaterial eignen sich vornehmlich Karton und Papier. Lassen es
Gewicht und Abmessungen der Verpackungseinheit zu, wird als Verpackungsmaterial Papier bevorzugt, dessen sichtbare Fläche
zu Werbezwecken mit hoher Druckqualität ein- und mehrfarbig bedruckbar ist. Bei den Primärverpackungen handelt es sich
vornehmlich um Produkte des täglichen Bedarfs, die als Ver-0 packungseinheit aus mehreren gleichen Primärverpackungen in
den Handel kommen. Die Umverpackung ist eine Transportverpackung, welche die Verpackungseinheit auf dem Weg vom Hersteller
bis zum Handel schützt und den Zusammenhalt der Primärverpackungen während des Transportes gewährleistet. Im
Handel soll die Umverpackung als Display-Verpackung einsetzbar sein, welche den Blick auf die Primärverpackungen freigibt
und einen leichten Zugriff auf die Primärverpackungen ermöglicht. Die bekannte Umverpackung wird mit den sehr
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unterschiedlichen Anforderungen einerseits während des Transportes
der Verpackungseinheit und andererseits bei der Präsentation der Verpackungseinheit im Handel nicht gleichermaßen
gerecht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Umverpackung der eingangs beschriebenen Art anzugeben, die einen guten
Transportschutz gewährleistet und gleichwohl im Handel als
Display-Verpackung, welche den Blick und den Zugriff auf die Primärverpackungen freigibt, ohne Einschränkung einsetzbar
ist.
Die Aufgabe wird bei einer Umverpackung der eingangs beschriebenen
Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Verpackungsmaterialstreifen
mindestens eine sich über dessen gesamte Länge erstreckende Aufreißperforation aufweist, entlang
welcher Aufreißperforation der Mantel der Umverpackung durchtrennbar
ist. Bei der Aufreißperforation mag es sich um eine einzige, mantelseitig umlaufende Perforationsreihe handeln.
Vorzugsweise besteht die Aufreißperforation jedoch aus zwei
parallelen Perforationsreihen, die einen Aufreißstreifen begrenzen,
wobei der Aufreißstreifen zur Bildung eines mit der Hand faßbaren Anfangsstückes quer durchtrennt ist. Diese Ausführung
ermöglicht eine sehr einfache Handhabung. Durch Ziehen an dem Aufreißstreifen ist der Mantel der Umverpackung
durchtrennbar.
Im Rahmen der Erfindung liegt es, daß die Umverpackung als Transportverpackung oberseitig offen ist. Der Verpackungsmaterialstreifen
ist dabei jedoch so breit bemessen, daß die
resultierende Umverpackung einen hohen Mantel aufweist, der
einen ausreichenden Zusammenhalt der Primärverpackungen gewährleistet und die Verpackungseinheit während des Transportes
umfangsseitig schützt. Im Verkaufsregal ist ein oberer Mantelabschnitt entlang der Aufreißperforation abtrennbar, so
daß Blick und Zugriff auf die Primärverpackungen freigegeben werden.
Eine bevorzugte Ausführung der Erfindung sieht vor, daß der Verpackungsmaterialstreifen an der Oberseite der Verpackungseinheit
umgefaltete und zu einem Deckel verbundene Abschnitte aufweist. Es resultiert eine komplett geschlossene und weitgehend
staubdichte Transportverpackung, die entlang der Aufreißperforation in einen Trayboden und einen abnehmbaren
Deckel trennbar ist. Der nach Abnahme des Oberteils verbleibende Trayboden ist ausreichend formstabil, so daß die Entnahme
einzelner Primärverpackungen aus der Verpackungseinheit möglich ist. Mithin erfüllt die Umverpackung auch alle Anforderungen,
die an eine Display-Verpackung gestellt werden.
Für die weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Umverpackung
bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Die Aufreißperforation kann eine zum Boden parallele Trennebene bilden.
Nach Trennung der Aufreißperforation resultiert ein 5 Trayboden mit einem umlaufenden, die Verpackungseinheit randsei
tig einfassenden Rand. Eine andere Ausführung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß die Aufreißperforation eine
zum Boden schräge Trennebene bildet und dadurch der nach Trennen der Aufreißperforation verbleibende Trayboden ein
Wandprofil aufweist, das von einer Verpackungsfrontseite zu
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einer gegenüberliegenden Verpackungsrückseite stetig ansteigt. Der zur Verpackungsfrontseite abfallende Rand des
nach Trennung der Aufreißperforation gebildeten Traybodens begünstigt die Entnahme von Primärverpackungen aus der Verpackungseinheit.
In weiterer Ausgestaltung lehrt die Erfindung, daß der Mantel eine Perforationslinie enthält, die an
die Aufreißperforation anschließt und so gestaltet ist, daß durch Ausbrechen des von der Perforationslinie begrenzten
Mantelabschnittes ein Sichtfenster entsteht. Das Ausbrechen des das Sichtfenster bildenden Mantelabschnittes ist problemlos
möglich, nachdem die Umverpackung in ein Verkaufsregal
gestellt worden ist.
Die erfindungsgemäße Umverpackung ist schließlich vorteilhaft
einsetzbar, wenn die Verpackungseinheit aus einer größeren Zahl von Primärverpackungen besteht, die zwei- oder mehrlagig
übereinandergeschichtet sind. Der Verpackungsmaterialstreifen weist in einem solchen Fall mindestens zwei parallele Aufreißperforationen
auf, die sich über die gesamte Länge des 0 Verpackungsmaterialstreifens erstrecken, wobei der Abstand
zwischen den Aufreißperforationen der Höhe einer Primärverpackung entspricht. Dadurch ist der Mantel der Verpackung im
Zuge der Entnahme von Primärverpackungen entsprechend der abnehmenden
Höhe der Verpackungseinheit durch Trennen einer Aufreißperforation einkürzbar. Mit anderen Worten kann die
Höhe des Mantels der Umverpackung in dem Maße reduziert werden, in dem die Höhe der Verpackungseinheit durch Entnahme
der Primärverpackungen kleiner wird.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert.
Es zeigen in schematischer, perspektivischer Darstellung
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Fig. 1 eine Umverpackung für eine Verpackungseinheit
aus mehreren gleichen Primärverpackungen, um
90° gekippt,
Fig. 2 die Umverpackung aus Fig. 1, nachdem der Mantel der Umverpackung durchtrennt und ein Mantelabschnitt
entfernt worden ist,
Fig. 3 bis 6 weitere Ausführungen der erfindungsgemäßen Umverpackung,
Die in den Figuren darstellte Umverpackung ist für eine Verpackungseinheit
1 aus mehreren gleichen Primärverpackungen 2, beispielsweise vakuumverschlossenen Kaffeepackungen, Packungen
mit Papiertaschentüchern u. dgl., bestimmt. Die Umverpackung besteht aus einem Streifen 3 aus Verpackungsmaterial,
vorzugsweise Papier oder Karton, der die Verpackungseinheit 1 mantelförmig umschließt und an der Unterseite der Verpackungseinheit
1 eingefaltete und zu einem Boden 4 verbundene Abschnitte aufweist. Der Verpackungsmaterialstreifen 3
weist mindestens eine sich über dessen gesamte Länge erstreckende Aufreißperforation 5 auf, entlang welcher Aufreißperforation
5 der Mantel der Umverpackung durchtrennbar ist. Eine Aufreißperforation 5 besteht vorzugsweise aus zwei
parallelen Perforationsreihen 6, die einen Aufreißstreifen 7
begrenzen. Der Aufreißstreifen 7 ist zur Bildung eines mit der Hand faßbaren Anfangsstückes 8 quer durchtrennt. Es ergibt
sich eine einfache Handhabung. Durch Durchfassen und Ziehen des Aufreißstreifens 7 kann der Mantel der Packung getrennt
werden {vgl. Fig. 6).
In der in Fig. 1 dargestellten Ausführung ist die Umverpackung oberseitig offen. Durch Trennen der Aufreißperforation
5 kann ein oberer Mantelstreifen 9 abgetrennt werden, wobei ein als Display-Verpackung geeigneter Trayboden 10 mit
einem verhältnismäßig schmalen, die Verpackung einfassenden Rand entsteht (Fig. 2).
Bei den in den Fig. 3 bis 6 dargestellten Ausführungsform
weist der Verpackungsmaterialstreifen 3 an der Oberseite der Verpackungseinheit 1 umgefaltete und zu einem Deckel verbundene
Abschnitte auf. Daraus resultiert eine vollständig geschlossene, weitgehend staubdichte Transportverpackung. Durch
Öffnen der Aufreißperforation 5 entsteht ein Trayboden 10 und ein abnehmbarer Deckel 11.
Die Aufreißperforation 5 kann eine zum Boden 4 parallele
Trennebene bilden (Fig. 3). Ferner kann der Mantel eine Perforationslinie
12 enthalten, die an die Aufreißperforation 5 5 anschließt und so gestaltet ist, daß durch Ausbrechen des von
der Perforationslinie begrenzten Mantelabschnittes ein Sichtfenster entsteht (Fig. 4) . Bei der in Fig. 5 dargestellten
Ausführung der erfindungsgemäßen Umverpackung bildet die Aufreißperforation
5 eine zum Boden 4 schräge Trennebene.
0 Dadurch weist der nach Trennen der Aufreißperforation ver-
bleibende Trayboden 10 ein Wandprofil auf, das von einer Verpackungsfrontseite
zu einer gegenüberliegenden Verpackungsrückseite stetig ansteigt.
In Fig. 6 ist eine Umverpackung für eine Verpackungseinheit dargestellt, die aus zwei- oder mehrlagig übereinandergeschichteten
Primärverpackungen 2 besteht. Der Verpackungsmaterialstreifen 3 weist mindestens zwei parallele Aufreißperforationen
5, 51 auf, die sich über die gesamte Länge des
Verpackungsmaterialstreifens 3 erstrecken. Der Abstand a zwischen den Aufreißperforationen 5, 5' entspricht der Höhe h
einer Primärverpackung 2. Dadurch ist der Mantel der Umverpackung im Zuge der Entnahme von Primärverpackungen entsprechend
der abnehmenden Höhe der Verpackungseinheit durch Trennen einer Aufreißperforation 5' einkürzbar.
Claims (7)
1. Umverpackung für eine Verpackungseinheit aus mehreren
gleichen Primärverpackungen, bestehend aus einem Streifen aus Verpackungsmaterial, der die Verpackungseinheit mantelförmig
umschließt und an der Unterseite der Verpackungseinheit eingefaltete und zu einem Boden verbundene Abschnitte aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verpackungsmaterialstreifen (3) mindestens eine sich über
dessen gesamte Länge erstreckende Aufreißperforation (5) aufweist, entlang welcher Aufreißperforation (5) der Mantel der
Umverpackung durchtrennbar ist.
2. Umverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreißperforation (5) aus zwei parallelen Perforationsreihen
(6) besteht, die einen Aufreißstreifen (7) begrenzen,
und daß der Aufreißstreifen zur Bildung eines mit der Hand
faßbaren Anfangsstückes (8) quer durchtrennt ist.
3. Umverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Verpackungsmaterialstreifen (3) an der Oberseite
der Verpackungseinheit (1) umgefaltete und zu einem Deckel
(11) verbundene Abschnitte aufweist.
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4. Umverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreißperforation (5) eine zum Boden
(4) parallele Trennebene bildet.
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5. Umverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufreißperforation (5) eine zum Boden
(4) schräge Trennebene bildet und dadurch der nach Trennen der Aufreißperforation (5) verbleibende Trayboden (10) ein
Wandprofil aufweist, das von einer Verpackungsfrontseite zu einer gegenüberliegenden Verpackungsrückseite stetig ansteigt.
6. Umverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel eine Perforationslinie (12)
enthält, die an die Aufreißperforation (5) anschließt und so gestaltet ist, daß durch Ausbrechen des von der Perforationslinie
(12) begrenzten Mantelabschnittes ein Sichtfenster entsteht.
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7. Umverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Primärverpackungen zwei- oder mehrlagig übereinandergeschichtet
sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Verpackungsmaterialstreifen (3) mindestens zwei parallele Aufreißperfo-0
rat ionen (5, 5') aufweist, die sich über die gesamte Länge des Verpackungsmaterialstreifens (3) erstrecken, wobei der
Abstand (a) zwischen den Aufreißperforationen {5, 5') der
Höhe (h) einer Primärverpackung (2) entspricht und dadurch der Mantel der Verpackung im Zuge der Entnahme von Primärverpackungen
(2) entsprechend der abnehmenden Höhe der Verpackungseinheit (1) durch Trennen einer Aufreißperforation
(51) einkürzbar ist.
Priority Applications (2)
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| DE29620394U DE29620394U1 (de) | 1996-11-25 | 1996-11-25 | Umverpackung für eine Verpackungseinheit aus mehreren gleichen Primärverpackungen |
Publications (1)
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Family
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Family Applications After (1)
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Cited By (1)
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1997
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Also Published As
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| DE29700830U1 (de) | 1997-03-13 |
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970320 |
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: SIG PACK SYSTEMS AG, CH Free format text: FORMER OWNER: OSTMA MASCHINENBAU GMBH, 53909 ZUELPICH, DE Effective date: 19990429 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19991215 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20030531 |