DE19532162A1 - Verpackung aus Karton und Verfahren zur Herstellung einer Verpackung - Google Patents
Verpackung aus Karton und Verfahren zur Herstellung einer VerpackungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung aus
Karton, insbesondere eine Blisterverpackung, sowie ein
Verfahren zur Herstellung einer derartigen Verpackung.
Produkte werden zu Transport- und Lagerzwecken verpackt, um
sie vor Beschädigungen und anderen schädlichen Einflüssen von
außen zu schützen. Eine besondere Art von Verpackungen dient
dazu, ein Produkt oder mehrere Produkte in handelsüblicher
Menge aufzunehmen, so daß es in der Verpackung im Handel
angeboten wird und verpackt zum Endverbraucher gelangt, der
die Verpackung öffnet und das Produkt entnimmt.
Bekannte Verpackungen dieser Art sind sogenannte
Blisterverpackungen (Fig. 6a), die zum Beispiel aus einem
Folienbehälter (51) zur Aufnahme des Produktes bestehen, der
mit einem Kartonzuschnitt (52) versiegelt wird. Der
Folienbehälter (51) dient zum Schutz des Produktes und kann,
wenn er aus Klarsichtmaterial hergestellt ist, das Betrachten
des Produktes von außen ermöglichen. Der Kartonzuschnitt
(52), der den Folienbehälter mit dem darin enthaltenen
Produkt verschließt, ist eine Blisterkarte, die mit Angaben
zum Produkt, wie beispielsweise Produktbezeichnung,
Gebrauchshinweise, Preisangaben oder mit dem Herstellernamen
bedruckt ist. Eine derartige Verpackung hat jedoch den
Nachteil, daß nach dem Trennen des Folienbehälters (51) von
dem Kartonzuschnitt (52) die Folie mit Resten von Karton
kontaminiert ist. Dadurch wird eine saubere Trennung z. B.
zum Zweck des Recyclings der Ausgangsmaterialien erschwert
bzw. unmöglich, wodurch eine erhöhte Umweltbelastung
auftritt. Ferner wird die Handhabung beim Öffnen der
Verpackung dadurch erschwert, daß beim Trennen des
Folienbehälters von der Blisterkarte der Karton an
unerwünschten Stellen so aufreißt, daß der Behälter nicht
vollständig geöffnet wird. Ein weiterer Nachteil der
bekannten Verpackung liegt darin, daß die Verpackung nach
Entnahme des Produkts in einer sperrigen Form vorliegt,
wodurch das Volumen des anfallenden Verpackungsmülls erhöht
ist.
Eine weitere bekannte Verpackung ist ein Vollblister, bei dem
sowohl ein Behälter zur Aufnahme des Produkts als auch ein
Deckel zum Abschließen des Behälters aus Folie bestehen,
wobei der Deckel mit dem Behälter unter Zwischenlegen des
Produkts und einer Karte, die mit Angaben zum Produkt
bedruckt ist, versiegelt ist. Bei dem Vollblister wird die
vollständige Trennung der Folie von der Karte nach dem Öffnen
ermöglicht. Jedoch hat der Vollblister den Nachteil, daß er
kompliziert bzw. aufwendig in seiner Herstellung ist und
darüber hinaus eine erhöhte Menge von Kunststoff nach dem
Gebrauch der Verpackung übrig bleibt.
Eine andere bekannte Blisterverpackung ist ein Kartonblister
(Fig. 6b), der eine Haube (61) aufweist, die aus einem
Kartonzuschnitt geformt ist und in die das Produkt
aufgenommen wird. Die Haube (61) wird verschlossen, indem sie
auf eine Karte (62) gesetzt wird, und mit der Karte
versiegelt wird. Der Kartonblister hat den Nachteil einer
schlechteren optischen Wirkung, da die Siegelränder (63) der
Haube (61) auf der Karte (62) auf der Frontseite der
Verpackung sichtbar sind, wodurch die Verpackung unattraktiv
erscheint. Da die Oberfläche der Frontseite der Verpackung
aus zwei zusammengesetzten Kartonelementen besteht, wird eine
einheitliche Gestaltung der Oberfläche erschwert, da die
beiden separat gestalteten Kartonelemente zu diesem Zweck
exakt zusammengesetzt werden müssen. Dadurch sind die
Herstellungskosten dieser Verpackung erhöht.
Ein weiterer bekannter Kartonblister ist daher so gestaltet,
daß eine Karte eine Vorderseite der Verpackung bildet, auf
deren Rückseite eine Haube mit dem darin enthaltenen Produkt
aufgesetzt ist. Bei diesem Kartonblister sind die
Siegelränder der Haube an der Frontseite der Verpackung nicht
sichtbar, da sich die Haube auf der Rückseite der Karte
befindet. Jedoch hat dieser bekannte Kartonblister den
Nachteil, daß die Gestaltung der Vorderseite mit attraktiven
Oberflächen stark eingeschränkt ist, da beim Siegeln an einer
Siegelnaht eine erhöhte Temperaturbelastung auftritt, die die
Oberfläche der Vorderseite insbesondere im Bereich der
Siegelnaht beeinträchtigt, weil die Siegelmaschinen so
konzipiert sind, daß die Siegelelektrode, die die
Wärmeenergie zum Siegeln überträgt, auf die Vorderseite der
Blisterverpackung aufgesetzt wird.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die
obengenannten Nachteile zu überwinden. Diese Aufgabe wird
gelöst durch die Verpackung aus Karton gemäß dem unabhängigen
Anspruch 1, das Verfahren zum Herstellen einer Verpackung
gemäß dem unabhängigen Anspruch 32, sowie das Verfahren zum
Verpacken eines Produkts gemäß dem unabhängigen Anspruch 39.
Weitere vorteilhafte Merkmale, Aspekte und Details der
Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen, der
Beschreibung und den Zeichnungen.
Die vorliegende Erfindung stellt eine Verpackung bereit, die
einfach hergestellt werden kann, und die eine hochwertige
Oberflächengestaltung und eine verbesserte optische Wirkung
ermöglicht.
Insbesondere schafft die vorliegende Erfindung eine
Verpackung aus Karton, umfassend:
eine Vorderwand, die so gefaltet ist, daß ein Teilbereich der Vorderwand einen rückseitig offenen Behälter zur Aufnahme eines Produkts bildet; eine im wesentlichen ebene Rückwand, die mit der Vorderwand so verbunden ist, daß sie den Behälter verschließt, wobei die Vorderwand im gefalteten Zustand eine Grundfläche aufweist, die mindestens genauso groß ist wie die Rückwand, so daß die Vorderwand die gesamte Rückwand überdeckt;
und wobei ein Verbindungsbereich der Vorderwand über einen Rand der Rückwand hinausragt, wenn sich die Vorderwand im ungefalteten Zustand befindet.
eine Vorderwand, die so gefaltet ist, daß ein Teilbereich der Vorderwand einen rückseitig offenen Behälter zur Aufnahme eines Produkts bildet; eine im wesentlichen ebene Rückwand, die mit der Vorderwand so verbunden ist, daß sie den Behälter verschließt, wobei die Vorderwand im gefalteten Zustand eine Grundfläche aufweist, die mindestens genauso groß ist wie die Rückwand, so daß die Vorderwand die gesamte Rückwand überdeckt;
und wobei ein Verbindungsbereich der Vorderwand über einen Rand der Rückwand hinausragt, wenn sich die Vorderwand im ungefalteten Zustand befindet.
Dabei kann die Grundfläche der Vorderwand größer sein als die
Rückwand, zum Ausgleich von Ungenauigkeit beim Zusammenfügen
der Vorderwand mit der Rückwand. Die Vorderwand kann auch im
gefalteten Zustand über den Rand der Rückwand hinausragen.
Ferner kann die Vorderwand mit der Rückwand thermisch
versiegelt oder verklebt sein. Vorteilhafterweise wird die
Vorderwand aus einem Zuschnitt geformt und zur Ausbildung des
Behälters entlang von Falzlinien gefaltet. Dabei kann der
Behälter eine quaderförmige Form aufweisen. Die Verpackung
kann eine durchgehende Öffnung aufweisen, um sie an einer
Vorrichtung aufzuhängen, wobei die Öffnung ein
querverlaufender Schlitz sein kann, in dessen Mitte sich
vorteilhafterweise eine Aussparung befindet, so daß die
Verpackung auf eine Tragevorrichtung aufgesteckt und auf der
Tragevorrichtung zentriert werden kann.
Die Vorderwand und/oder die Rückwand der Verpackung weist
vorteilhafterweise wenigstens eine Solltrennlinie auf, die
z. B. einen Öffnungsbereich umschließen kann, wobei der
Öffnungsbereich bevorzugt eine Seitenfläche des Behälters
ist. Zum Aufreißen der Verpackung kann auch eine Falzlinie
perforiert sein, und in einer bevorzugten Ausführungsform ist
diejenige Falzlinie in der Vorderwand perforiert, die den
Verbindungsbereich der Vorderwand von einer der Seitenflächen
des Behälters trennt. Vorteilhafterweise liegt die
perforierte Falzlinie der Vorderwand über einer
Solltrennlinie der Rückwand, und die Solltrennlinie kann
insbesondere als eine gerade Linie ausgestaltet sein, die in
einem Teilstück eine Ausbuchtung aufweist, die einen Griff
zum Aufreißen der Verpackung nach dem Knicken der Verpackung
bereitstellt.
In einer weiteren Ausführungsform ist ein Teil der Verpackung
aus Klarsichtmaterial oder Folie hergestellt. Die Vorderwand
und die Rückwand kann eine Öffnung aufweisen, um das
Betrachten des verpackten Produkts von außen zu ermöglichen.
Die Oberfläche der Verpackung kann bedruckt oder beschichtet
sein, oder eingeprägte Muster aufweisen. Dabei kann sie mit
Siegellack beschichtet sein.
In der vorliegenden Ausführungsform ist die Verpackung
heißsiegelfähig beschichtet.
Vorteilhafterweise ist die Vorderwand aus Karton mit einem
Flächengewicht von 100 bis 700 g/m², bevorzugt 250 bis 350
g/m² und insbesondere bevorzugt 300 g/m² hergestellt. Die
Rückwand kann aus Karton mit einem Flächengewicht von 100 bis
800 g/m², bevorzugt 350 bis 400 g/m² und insbesondere
bevorzugt 400 g/m² hergestellt sein. Dabei kann die
Materialstärke der Vorderwand 100 bis 800 µm, bevorzugt 350
bis 500 µm und insbesondere bevorzugt 420 µm betragen, während
die Materialstärke der Rückwand 100 bis 900 µm, bevorzugt 450
bis 670 µm und insbesondere bevorzugt 560 µm betragen kann.
Vorteilhafterweise ist die Vorderwand und/oder die Rückwand
aus Karton mit einer Biegesteifigkeit nach DIN 53121 mit
einem Biegewinkel von 5 Grad bei einer Meßlänge von 50 mm
hergestellt. Der Faserverlauf der Vorder- oder Rückwand aus
Karton ist bevorzugt parallel zur Längsachse der Verpackung
ausgerichtet. Insbesondere ist die Verpackung eine
Blisterverpackung, wobei die Vorderwand eine Blisterhaube und
die Rückwand eine Blisterkarte bildet.
Gemäß einem weiteren Aspekt schafft die vorliegende Erfindung
ein Verfahren zum Herstellen einer Verpackung, das die
folgenden Schritte umfaßt:
Zuschneiden einer Rückwand aus Karton;
Zuschneiden einer Vorderwand aus Karton;
Falten der Vorderwand, so daß ein Teilbereich der Vorderwand einen Behälter zur Aufnahme eines Produkts bildet;
Verbinden der Vorderwand mit der Rückwand an Verbindungsbereichen der Vorderwand;
wobei die Vorderwand so zugeschnitten wird, daß wenigstens einer der Verbindungsbereiche der Vorderwand in ungefaltetem Zustand über den Rand der Rückwand hinausragt; und wobei die Grundfläche der gefalteten Vorderwand mindestens genauso groß ist wie die Rückwand, und so geformt ist, daß sie die gesamte Rückwand überdeckt, wenn die Vorderwand mit der Rückwand zusammengefügt wird.
Zuschneiden einer Rückwand aus Karton;
Zuschneiden einer Vorderwand aus Karton;
Falten der Vorderwand, so daß ein Teilbereich der Vorderwand einen Behälter zur Aufnahme eines Produkts bildet;
Verbinden der Vorderwand mit der Rückwand an Verbindungsbereichen der Vorderwand;
wobei die Vorderwand so zugeschnitten wird, daß wenigstens einer der Verbindungsbereiche der Vorderwand in ungefaltetem Zustand über den Rand der Rückwand hinausragt; und wobei die Grundfläche der gefalteten Vorderwand mindestens genauso groß ist wie die Rückwand, und so geformt ist, daß sie die gesamte Rückwand überdeckt, wenn die Vorderwand mit der Rückwand zusammengefügt wird.
Bevorzugt wird die Rückwand und/oder die Vorderwand mit
mindestens einer Solltrennlinie, die in diesem
Ausführungsbeispiel eine perforierte Linie ist, versehen.
Dabei kann auch eine Falzlinie der Vorderwand, an welcher der
Behälter gefaltet wird, perforiert werden. Bevorzugt wird die
Frontseite der Vorderwand vor dem Zusammenfügen mit der
Rückwand optisch gestaltet bzw. beschichtet. Die Vorderwand
kann mit der Rückwand versiegelt oder verklebt oder auch
thermisch verbunden werden. Mit dem Herstellungsverfahren
kann eine Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung
geschaffen werden.
Gemäß einem weiteren Aspekt schafft die vorliegende Erfindung
ein Verfahren zum Verpacken eines Produkts, bei dem die
Schritte des Verfahrens zur Herstellung der Verpackung
durchgeführt werden und das Produkt in den Behälter eingefügt
wird.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die
Zeichnungen beschrieben.
Fig. 1a zeigt eine perspektivische Ansicht einer
bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung;
Fig. 1b zeigt eine weitere perspektivische Ansicht der
bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung;
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf die Frontseite der
erfindungsgemäßen Verpackung;
Fig. 2a zeigt einen Querschnitt durch die
erfindungsgemäßen Verpackung entlang der Linie IIa in Fig. 2;
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf die Frontseite der
erfindungsgemäßen Verpackung, deren Vorderwand sich in einem
ungefalteten Zustand befindet;
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf die Rückseite der
erfindungsgemäßen Verpackung, die eine Ausführungsform der
Erfindung ist;
Fig. 5 zeigt in perspektivischer Darstellung die Rückseite
der erfindungsgemäßen Verpackung im geknickten Zustand;
Fig. 6a zeigt eine bekannte Blisterverpackung mit einem
Folienbehälter;
Fig. 6b zeigt einen bekannten Kartonblister.
Fig. 1a und 1b zeigen eine Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung in perspektivischer Darstellung. Die Verpackung
weist eine Vorderwand 1 auf, die mit einer Rückwand 2
verbunden ist. Ein Teilbereich der Vorderwand 1 bildet einen
Behälter 3, der zur Aufnahme des Produktes dient. Dabei ist
die Vorderwand so gefaltet, daß sie den Behälter 3 bildet.
Der Behälter 3 ist rückseitig durch die Rückwand 2, die in
Fig. 4 dargestellt ist, verschlossen. Die Vorderwand weist
Verbindungsbereiche 5a, 5b, 5c, 5d auf, an denen sie mit der
Rückwand verbunden ist. Vorteilhafterweise reicht hierbei der
Bereich der Verbindung von Rückwand 2 und Vorderwandelementen
bis zu deren Rändern, um ein sicheres Verbinden von Vorder-
und Rückwand zu erreichen und somit ein unbeabsichtigtes
Trennen der beiden Verpackungsteile zu verhindern. Dies hält
die Produkte zuverlässig im Behälter und sorgt für
Staubdichtheit. Zum von den Flächen der Vorderwand 1
gebildeten Behälter 3 hin reicht die Verbindung
vorteilhafterweise ebenfalls bis zu denjenigen Rändern der
Verbindungsbereiche 5a, 5b, 5c, 5d, die dem Behälter 3
unmittelbar angrenzen.
Die Vorderwand 1 ist entlang von Falzlinien 6 und 7 so
gefaltet, daß ein Teilbereich von ihr den Behälter 3 bildet.
In dieser Ausführungsform ist der Behälter 3 quaderförmig und
weist vier Seitenflächen 31, eine Behältervorderseite 32 und
eine Behälterrückseite 33 auf. In der Vorderwand 1
ausgebildete Falzlinien 6, die die Verbindung zwischen
jeweils einer Seitenfläche 31 des Behälters 3 und einem
Verbindungsbereich 5a, 5b, 5c, 5d der Vorderwand 1 bilden,
sind perforiert, um eine oder mehrere Solltrennlinien zu
bilden, an denen die Vorderwand aufgerissen werden kann.
Dadurch wird das Öffnen der Verpackung durch Eindrücken einer
Seitenfläche 31 des in der Vorderwand 1 ausgebildeten
Behälters 3 ermöglicht, so daß das Produkt einfach entnommen
werden kann. Da in dieser Ausführungsform sämtliche
Falzlinien 6, an denen die Vorderwand gefaltet ist, um
jeweils eine Seitenfläche 31 des Behälters 3 zu bilden,
perforiert sind, ist es auch möglich, den gesamten Bereich
der Vorderwand 1, der den Behälter 3 bildet, entlang den
perforierten Falzlinien 6 von den restlichen Bereichen der
Vorderwand zu trennen, um die Verpackung zu öffnen. D.h., das
Produkt kann im Behälter 3 verbleiben, während die
Behälterrückseite 33 gemeinsam mit den restlichen Teilen der
Verpackung entfernt wird.
Die Verpackung weist eine durchgehende Öffnung 8 auf, die zum
Aufhängen der Verpackung an einer Aufhängevorrichtung wie
beispielsweise einer Stange dient. Dadurch kann das verpackte
Produkt in optisch ansprechender Form im Handel angeboten und
vom Kunden leicht von der Aufhängevorrichtung genommen
werden. Die Öffnung ist ein quer verlaufender Schlitz mit
einer Aussparung 81 ist, die sich in der Mitte des Schlitzes
an seiner oberen Seite befindet, so daß die Verpackung leicht
aufgehängt und zentriert werden kann.
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf die Frontseite der
Verpackung. Die Vorderwand 1 ist so gestaltet, daß sie die
gesamte Rückwand 2 überdeckt, d. h. bei der Betrachtung der
Frontseite der Verpackung sind keine Bereiche der Rückwand 2
zu sehen. Die Vorderwand 1 ist an den Verbindungsbereichen
5a, 5b, 5c, 5d mit der Rückwand thermisch versiegelt. Die
Vorderwand 1 kann aber auch mit der Rückwand verklebt sein.
Die Vorderwand 1, die so gefaltet ist, daß sie den Behälter 3
bildet, hat im gefalteten Zustand eine Grundfläche, die
genauso groß ist wie die Rückwand 2 oder etwas größer, so daß
die Vorderwand 1 die gesamte Rückwand 2 überdeckt. Die Form
der Vorderwand in ihrem gefalteten Zustand ist so gestaltet,
daß ihr äußerer Rand 12 deckungsgleich mit einem äußeren Rand
13 der Rückwand 2 ist oder einen geringen Überstand 14 über
die Rückwand 2 bildet, der durch möglicherweise auftretende
Maschinenungenauigkeiten beim Zusammenfügen der Vorderwand 1
mit der Rückwand 2 entstehen kann.
Fig. 2a zeigt einen Schnitt durch die Verpackung entlang der
Linie IIa in Fig. 2, in der ein Produkt enthalten ist. Das
Produkt befindet sich zwischen der Vorderwand 1, die den
Behälter 3 bildet, und der Rückwand 2. Ein Teilbereich der
Rückwand 2 bildet die Behälterrückseite 33, während ein
Teilbereich der Vorderwand 1 die Behältervorderseite 32 und
die Seitenwände 31 des Behälters 3 bildet.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf die Frontseite der
Verpackung, wobei sich die Vorderwand 1 im umgefalteten
Zustand befindet. Die Vorderwand 1 besteht aus einem ebenen
Karton, der so zugeschnitten ist, daß ein Teilbereich der
Vorderwand 1 durch Falten den Behälter 3 bildet. Zum Zwecke
des Faltens sind in der Vorderwand Falzlinien 6 und 7
eingeprägt, die ein genaues und einfaches Falten ermöglichen.
Die Verbindungsbereiche 5a, 5b, 5c, 5d der Vorderwand 1, an
denen die Vorderwand 1 in gefaltetem Zustand mit der Rückwand
2 verbunden wird, sind durch perforierte Falzlinien 6 mit
denjenigen Bereichen der Vorderwand 1 verbunden, die nach dem
Falten der Vorderwand 1 die Seitenwände 31 des Behälters 3
bilden. Obwohl in diesem Ausführungsbeispiel die Falzlinien 6
perforiert bzw. gestanzt sind und daher Solltrennlinien
bilden, können die Falzlinien 6 auch eingeprägte Falzlinien
ohne eine Perforation sein. Die Vorderwand 1 ist so
zugeschnitten, daß im ungefalteten Zustand die
Verbindungsbereiche 5a, 5b, und 5c über den äußeren Rand 13
der Rückwand hinausragen.
Durch den besonderen Zuschnitt der Vorderwand erhebt sich ein
Teilbereich der Vorderwand 1 und bildet den Behälter 3, wenn
die überstehenden Verbindungsbereiche 5a, 5b, 5c der
Vorderwand 1 parallel zur Rückwand 2 nach innen, in Richtung
zur Mitte der Vorderwand 1 geschoben werden. Beim Falten wird
die Vorderwand 1 entlang den Falzlinien 6 und 7 jeweils in
einem Winkel von ca. 90 Grad geknickt, so daß die
Seitenflächen 31 des Behälters 3 im wesentlichen senkrecht zu
den restlichen Bereichen der Vorderwand, wie beispielsweise
der Behältervorderseite 32 und den Verbindungsbereichen 5a,
5b, 5c, 5d, ausgerichtet sind. Das Zusammenschieben kann
maschinell erfolgen, wobei die Verbindungsbereiche so weit
nach innen geschoben werden, bis jeweils ihr Außenrand
deckungsgleich ist mit einem Teil des Randes 13 der Rückwand
2.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf die Rückwand der Verpackung
in der Ausführungsform der Erfindung. Randbereiche der
Vorderwand bilden Überstände 14, die an einigen Stellen über
den Rand 13 der Rückwand hinausragen. Dadurch können
Ungenauigkeiten, die beim Zusammenfügen der Vorderwand 1 mit
der Rückwand 2 entstehen, ausgeglichen werden.
In der Rückwand 2 ist ein Öffnungsbereich 10 ausgebildet, der
von Solltrennlinien 9 umschlossen ist. Die Solltrennlinien 9
sind Linien, an denen die Rückwand 2 perforiert oder gestanzt
ist, um ein exaktes Aufreißen der Verpackung entlang den
vorgegebenen Solltrennlinien 9 zu ermöglichen. In dieser
Ausführungsform umschließen die Solltrennlinien 9 den
Öffnungsbereich 10 in der Rückwand 2 der Verpackung, so daß
der gesamte Öffnungsbereich 10 beim Öffnen der Verpackung
leicht entfernt werden kann. Der Öffnungsbereich 10 ist im
wesentlichen identisch mit der Behälterrückseite 33, so daß
durch Öffnen und Entfernen des Öffnungsbereiches 10 der
Behälter 3 rückseitig vollständig geöffnet wird, wodurch das
Produkt besonders leicht entnommen werden kann.
In einem zentralen Teil einer Solltrennlinie 9 ist eine
Trennlinienausbuchtung 91 ausgestaltet, die sich öffnet, wenn
die Verpackung an der Solltrennlinie 9 geknickt wird.
Dadurch, daß die Solltrennlinie 9 in der Rückwand 2 im
wesentlichen deckungsgleich mit der Falzlinie 6 in der
Vorderwand ist, erfolgt das Knicken der Verpackung exakt an
der Solltrennlinie 9, wodurch sich die Verpackung an der
Trennlinienausbuchtung 91 öffnet und einen Eingriff bildet,
an dem der Öffnungsbereich 10 gegriffen und somit leicht
entfernt werden kann.
Fig. 5 zeigt die Rückwand 2 der Verpackung mit dem
Öffnungsbereich 10, wenn sich die Verpackung im geknickten
Zustand befindet. Beim Knicken der Verpackung öffnet sich die
Rückwand an der Trennlinienausbuchtung 91 und es bildet sich
eine Lasche 10a am Öffnungsbereich 10. In diesem Zustand kann
die Lasche 10a leicht gegriffen werden und der gesamte
Öffnungsbereich 10 kann abgetrennt werden, um den Behälter zu
öffnen. Der auf dieser Grifflasche 10a in verschlossenem
Zustand aufliegende Bereich der Vorderwand 1 darf mit der
Grifflasche nicht verbunden sein, um das Herausstehen der
Lasche aus der Rückwandoberfläche zu ermöglichen.
Teilbereiche des Behälters 3 können eine Öffnung aufweisen,
um das Betrachten des Produktes zu ermöglichen, ohne daß die
Verpackung geöffnet werden muß. Ebenso können diese
Behälteröffnungen zum Betrachten des Produkts durch
Klarsichtmaterial oder Folie verschlossen sein, um den
Innenraum des Behälters vollständig nach außen hin
abzuschließen. Auch kann ein Teil der Verpackung bzw. des
Behälters 3 aus Klarsichtmaterial oder Folie hergestellt
sein, um das Produkt betrachten zu können.
Die Vorderwand 1 der Verpackung ist optisch ansprechend
gestaltet und mit Lack beschichtet. In einer weiteren
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung sind Muster
in die Oberfläche eingeprägt. Um einer besonders thermischen
Belastung beim Siegeln standzuhalten, ist die Oberfläche der
Verpackung heißsiegelfähig beschichtet.
Die Vorderwand 1 der Verpackung ist aus einem Karton mit
einem Flächengewicht von 300 g/m² hergestellt. Jedoch sind,
je nach den Anforderungen an die Verpackung in Bezug auf
Größe und Gewicht des Produkts, auch andere Flächengewichte
möglich, wobei bevorzugt ein Karton mit einem Flächengewicht
von 250 bis 350 g/m² verwendet wird. Jedoch kann das
Flächengewicht des Kartons auch zwischen 100 und 700 g/m²
liegen. Die Rückwand 2 der erfindungsgemäßen Verpackung ist
in dieser Ausführungsform aus einem Karton mit einem
Flächengewicht von 400 g/m² hergestellt. Das Flächengewicht
kann jedoch auch in einem Bereich zwischen 100 und 800 g/m²
liegen, wobei ein Bereich zwischen 350 und 450 g/m² bevorzugt
wird.
Die Materialstärke der Vorderwand beträgt bei der obigen
Ausführungsform 420 µm und die der Rückwand 560 µm. Allgemein
kann die Materialstärke der Vorderwand jedoch auch im Bereich
zwischen 100 und 800 µm, bevorzugt zwischen 350 und 500 µm
liegen, und die der Rückwand kann zwischen 100 und 900 µm
liegen, wobei ein Bereich zwischen 450 und 670 µm als
Materialstärke der Rückwand bevorzugt wird. Der verwendete
Karton weist bevorzugt eine Biegesteifigkeit nach DIN 53121
für die Materialqualität GC1 mit einem Biegewinkel von 5° bei
einer Meßlänge von 50 mm auf, wie in der folgenden Tabelle
dargestellt.
Der Faserverlauf des Kartons ist in der Vorderwand 1 und in
der Rückwand 2 parallel zur Längsachse der Verpackung
ausgerichtet.
Durch die Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung wird
ein neuer Blister geschaffen, der eine attraktivere,
hochwertigere Oberflächengestaltungen ermöglicht. Die
Frontseite der Verpackung ist beim Siegeln einer geringeren
thermischen Belastung ausgesetzt. Weiterhin wird durch die
vorliegende Erfindung eine Verpackung geschaffen, die
umweltfreundlich ist und leicht entsorgt werden kann. Die
Verpackung ist leicht herzustellen und ermöglicht ein
einfaches und wirtschaftliches Verpacken des Produkts.
Darüber hinaus ist die Verpackung leicht zu handhaben und
kann einfach geöffnet werden. Ferner können die
Ausgangsmaterialien der Verpackung leicht recycelt werden.
Claims (39)
1. Verpackung aus Karton, umfassend:
eine Vorderwand (1), die so gefaltet ist, daß ein Teilbereich der Vorderwand einen rückseitig offenen Behälter (3) zur Aufnahme eines Produkts bildet;
eine im wesentlichen ebene Rückwand (2), die mit der Vorderwand (1) so verbunden ist, daß sie den Behälter (3) verschließt,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorderwand (1) im gefalteten Zustand eine Grundfläche aufweist, die mindestens genauso groß ist wie die Rückwand (2), so daß die Vorderwand (1) die gesamte Rückwand (2) überdeckt; und
ein Verbindungsbereich (5a, 5b, 5c) der Vorderwand (1) über einen Rand (13) der Rückwand (2) hinausragt, wenn sich die Vorderwand (1) im ungefalteten Zustand befindet.
eine Vorderwand (1), die so gefaltet ist, daß ein Teilbereich der Vorderwand einen rückseitig offenen Behälter (3) zur Aufnahme eines Produkts bildet;
eine im wesentlichen ebene Rückwand (2), die mit der Vorderwand (1) so verbunden ist, daß sie den Behälter (3) verschließt,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorderwand (1) im gefalteten Zustand eine Grundfläche aufweist, die mindestens genauso groß ist wie die Rückwand (2), so daß die Vorderwand (1) die gesamte Rückwand (2) überdeckt; und
ein Verbindungsbereich (5a, 5b, 5c) der Vorderwand (1) über einen Rand (13) der Rückwand (2) hinausragt, wenn sich die Vorderwand (1) im ungefalteten Zustand befindet.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Grundfläche der Vorderwand (1) größer ist als die
Rückwand (2), zum Ausgleich von Ungenauigkeiten beim
Zusammenfügen der Vorderwand (1) mit der Rückwand (2).
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorderwand (1) im gefalteten Zustand
über den Rand (13) der Rückwand (2) hinausragt.
4. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (1) mit der
Rückwand (2) thermisch versiegelt ist.
5. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (1) mit der
Rückwand (2) verklebt ist.
6. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (1) aus einem
Zuschnitt geformt ist und zur Ausbildung des Behälters (3)
entlang von Falzlinien (6, 7) gefaltet ist.
7. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich (5a, 5b, 5c, 5d), in
dem Vorderwand (1) und Rückwand (2) miteinander verbunden
sind, im wesentlichen bis zum Rand (13) der Rückwand (2)
reicht.
8. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (3) quaderförmig
ist.
9. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie eine durchgehende Öffnung (8)
aufweist, zum Aufhängen der Verpackung.
10. Verpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet daß
die Öffnung (8) ein quer verlaufender Schlitz ist, wobei sich
in dessen Mitte eine Aussparung (81) befindet, zum Aufstecken
der Verpackung auf eine Tragevorrichtung und zum Zentrieren
der Verpackung auf der Tragevorrichtung.
11. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (2) und/oder die
Vorderwand (1) wenigstens eine Solltrennlinie (6, 9)
aufweist, die bevorzugt eine Perforationslinie ist, zum
Öffnen der Verpackung.
12. Verpackung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Solltrennlinien (9) einen Öffnungsbereich (10)
umschließen.
13. Verpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
der Öffnungsbereich (10) eine Seitenfläche (31) des Behälters
(3), und/oder eine Behältervorderseite (32) und/oder eine
Behälterrückseite (33) ist.
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine der Falzlinien (6, 7)
perforiert ist, zum Aufreißen der Verpackung entlang der
Falzlinie.
15. Verpackung nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Falzlinie (6) in der Vorderwand (1),
die den Verbindungsbereich (5a, 5b, 5c, 5d) der Vorderwand
(1) von einer der Seitenflächen (31) des Behälters (3)
trennt, perforiert ist.
16. Verpackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die perforierte Falzlinie (6) der Vorderwand (1) über einer
Solltrennlinie (9) der Rückwand (2) liegt, zum Öffnen der
Verpackung durch Knicken der Verpackung an der Solltrennlinie
(9).
17. Verpackung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
die Solltrennlinie (9) eine gerade Linie ist, die in einem
Teilstück eine Ausbuchtung (91) aufweist, die eine
Grifflasche (10a) definiert, so daß sich die Verpackung an
der Ausbuchtung (91) öffnet, wenn die Verpackung an der
Solltrennlinie (9) geknickt wird.
18. Verpackung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Grifflasche (10a) nicht mit der Vorderwand (1) verbunden
ist.
19. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der Verpackung aus
Klarsichtmaterial oder Folie hergestellt ist.
20. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (1) und/oder die
Rückwand (2) eine Öffnung aufweist, zum Betrachten des
verpackten Produkts von außen.
21. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ihre Oberfläche bedruckt und/oder
beschichtet ist.
22. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ihre Oberfläche eingeprägte
Muster aufweist.
23. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie mit Siegellack beschichtet
ist.
24. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß heißsiegelfähig beschichtet ist.
25. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (1) aus Karton mit
einem Flächengewicht von 100 bis 700 g/m², bevorzugt 250 bis
350 g/m² und insbesondere bevorzugt 300 g/m² hergestellt ist.
26. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (2) aus Karton mit
einem Flächengewicht von 100 bis 800 g/m², bevorzugt 350 bis
450 g/m² und insbesondere bevorzugt 400 g/m² hergestellt ist.
27. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Materialstärke der Vorderwand
(1) 100 bis 800 µm, bevorzugt 350 bis 500 µm, und
insbesondere bevorzugt 420 µm beträgt.
28. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Materialstärke der Rückwand
(2) 100 bis 900 µm, bevorzugt 450 bis 670 µm, und
insbesondere bevorzugt 560 µm beträgt.
29. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (1) und/oder die
Rückwand (2) aus Karton mit einer Biegesteifigkeit nach DIN
53121 mit einem Biegewinkel von 5° bei einer Meßlänge von 50
mm hergestellt ist.
30. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (1) und/oder die
Rückwand (2) aus Karton hergestellt ist, wobei der
Faserverlauf parallel zur Längsachse der Verpackung ist.
31. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Blisterverpackung ist,
wobei die Vorderwand eine Blisterhaube und die Rückwand (2)
eine Blisterkarte bildet.
32. Verfahren zum Herstellen einer Verpackung, das die
folgenden Schritte umfaßt:
Zuschneiden einer Rückwand aus Karton;
Zuschneiden einer Vorderwand aus Karton;
Falten der Vorderwand, so daß ein Teilbereich der Vorderwand einen Behälter zur Aufnahme eines Produkts bildet;
Verbinden der Vorderwand mit der Rückwand an Verbindungsbereichen der Vorderwand;
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorderwand so zugeschnitten wird, daß wenigstens einer der Verbindungsbereiche der Vorderwand in ungefaltetem Zustand über den Rand der Rückwand hinaus ragt; und
die Grundfläche der gefalteten Vorderwand mindestens so groß ist wie die Rückwand, und so geformt ist, daß sie die gesamte Rückwand überdeckt, wenn die Vorderwand mit der Rückwand zusammengefügt wird.
Zuschneiden einer Rückwand aus Karton;
Zuschneiden einer Vorderwand aus Karton;
Falten der Vorderwand, so daß ein Teilbereich der Vorderwand einen Behälter zur Aufnahme eines Produkts bildet;
Verbinden der Vorderwand mit der Rückwand an Verbindungsbereichen der Vorderwand;
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorderwand so zugeschnitten wird, daß wenigstens einer der Verbindungsbereiche der Vorderwand in ungefaltetem Zustand über den Rand der Rückwand hinaus ragt; und
die Grundfläche der gefalteten Vorderwand mindestens so groß ist wie die Rückwand, und so geformt ist, daß sie die gesamte Rückwand überdeckt, wenn die Vorderwand mit der Rückwand zusammengefügt wird.
33. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rückwand und/oder die Vorderwand mit mindestens einer
Solltrennlinie versehen wird.
34. Verfahren nach Anspruch 32 oder 33, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine Falzlinie der Vorderwand,
an welcher der Behälter gefaltet wird, perforiert wird.
35. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 34, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Frontseite der Vorderwand vor dem
Zusammenfügen optisch gestaltet wird.
36. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 35, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorderwand mit der Rückwand
versiegelt oder verklebt wird.
37. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 36, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorderwand mit der Rückwand thermisch
verbunden wird.
38. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 37, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Verpackung nach einem der Ansprüche
1 bis 31 hergestellt wird.
39. Verfahren zum Verpacken eines Produkts,
gekennzeichnet durch
die Schritte des Verfahrens nach einem der Ansprüche 32
bis 38, und Einfügen des Produkts in den Behälter.
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|---|---|---|---|
| DE1995132162 DE19532162C2 (de) | 1995-08-31 | 1995-08-31 | Verpackung aus Karton und Verfahren zur Herstellung einer Verpackung |
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| Publication Number | Publication Date |
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