DE29620098U1 - Halogenlampe - Google Patents
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Classifications
-
- H—ELECTRICITY
- H01—ELECTRIC ELEMENTS
- H01K—ELECTRIC INCANDESCENT LAMPS
- H01K1/00—Details
- H01K1/62—One or more circuit elements structurally associated with the lamp
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-
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- H01K1/40—Leading-in conductors
Landscapes
- Circuit Arrangements For Discharge Lamps (AREA)
- Valve Device For Special Equipments (AREA)
Description
für elektrische Glühlampen mbH., München
Die Erfindung betrifft eine Halogenglühlampe nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Eine derartige Halogenglühlampe ist aus der US-PS 4 132 922 bekannt. Bei
diesen Lampen kann sich u.U. wegen der hohen Betriebsspannung (ca. 110 bis 240 V) eine Bogenentladung zwischen den beiden benachbart liegenden
Stromzuführungen ausbilden. Die Stromzuführungen und insbesondere die Folien können sich dadurch so stark aufheizen, daß die angrenzende
Quetschdichtung die Wärme nicht mehr genügend ableiten kann. Im Endstadium kann dies zur Explosion des Kolbens führen. Die Lampe enthält daher
eine inhärente Sicherung in Form eines U-förmigen Drahtbügels, der mittels einer zusätzlichen Folie in die Quetschung eingebettet ist.
Eine weitere Halogenglühlampe mit inhärenter Sicherung ist aus dem DE-GM
91 02 566 bekannt. Die Stromzuführungen bestehen hier aus einfach gewendelten Abschnitten, die in die Quetschung eingebettet sind, wobei deren
Kernbereich einen schlauchartigen Hohlraum beläßt, der als Ausblaskanal wirkt für den Fall, daß sich ein Lichtbogen bildet. Nachteilig ist jedoch, daß
beim Quetschvorgang sorgfältig darauf geachtet werden muß, daß der Hohlraum
zuverlässig entsteht.
Eine andere Lösung des Problems wird in der DE-OS 31 10 395 vorgeschlagen,
nämlich eine zusätzliche sogenannte Thermosicherung im Quetschbereich einer einseitig oder zweiseitig gequetschten Halogenglühlampe vorzusehen.
Im wesentlichen handelt es sich um einen Hohlraum, der im Bereich der Quetschung ausgespart ist, und durch den die innere Stromzuführung
über einen Teil ihrer Länge geführt ist. Dadurch, daß die Stromzuführung nicht im Glas eingebettet ist, erhitzt sich die Stromzuführung sehr schnell
und schmilzt durch. Diese Methode ist jedoch sehr aufwendig, da eine Quetschung
mit ausgespartem Hohlraum nur auf sehr komplizierte Weise her ge-
stellt werden kann. Diese Technik ist zudem bei kleinen Lampen nicht anwendbar,
da der ausgesparte Hohlraum zu viel Platz beanspruchen würde. Bei einseitig gequetschten Lampen kann aus Stabilitätsgründen nur eine der
beiden Stromzuführungen mit dieser Thermosicherung ausgestattet werden,
so daß die Herstellung der Quetschung sehr kompliziert ist.
Es ist Aufgabe der Erfindung, bei einer Halogenglühlampe nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 die Herstellung zu vereinfachen und eine hohe Betriebssicherheit
dieser Lampen zu gewährleisten.
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Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst. Besonders vorteilhafte Ausführungen finden sich in den Unteransprüchen.
Der besondere Wert der Erfindung liegt darin, daß eine extrem zuverlässige
Sicherung ohne besondere zusätzliche Maßnahmen erzielt werden kann, die zudem sehr einfach hergestellt werden kann. Bei geeigneter Wahl der Abmessungen
der inneren Stromzuführung und der Geometrie im Bereich der Quetschung wird nämlich ein etwaiger Lichtbogen zuverlässig gelöscht.
Ein Lichtbogen entsteht durch einen Kurzschluß zwischen Wendelteilen.
Dieser wird häufig hervorgerufen durch Berühren zwischen zwei Wendelschenkeln
(hauptsächlich bei U- oder V-förmig gebogenen Leuchtkörpern) oder durch Bruch des Wendeldrahts, jeweils im Lampenbetrieb. Eine andere
Ursache ist am Lebensdauerende das Durchbrennen der Wendel an einer kritischen dünnen Stelle (hot spot), was meist beim Einschaltvorgang passiert.
Das Wendelmaterial kann teilweise abbrennen und schließlich einen Lichtbogen zwischen den beiden Stromzuführungen entlang der
Quetschkante verursachen. Dabei können so hohe Temperaturen in der Quetschung auftreten, daß die Lampe explodiert.
Ein zuverlässiges Löschen des Lichtbogens läßt sich mit folgender Anordnung
erzielen: Zumindest eine der inneren Stromzuführungen darf keinesfalls ein massiver Draht sein, sondern soll höchstens einen Durchmesser von
130 &mgr;&idiagr;&eegr; besitzen. Die Erfindung eignet sich daher für Mittelvoltlampen, wo
häufig Drahtdurchmesser zwischen 100 und 130 &mgr;&pgr;\ verwendet werden. Be-
Φ Φ 4
-3-
sonders gut geeignet ist sie für Hochvolt-Lampen unter Verwendung von
Drähten, die weniger als 80 pm dick sind.
Es hat sich herausgestellt, daß bei einem derart dünnen, voll eingequetschten
Draht der Löschungsmechanismus darauf basiert, daß ein Teil des Drahtmaterials in der Quetschung verdampft und eine freie Kapillare mit dem
Durchmesser der Stromzuführung beläßt. Die Entladung brennt zunächst in dieser Kapillare weiter. Ab einer effektiven Länge der freien Kapillare von
ca. 2 mm werden die Verluste des Entladungsplasmas durch Rekombination an der Wand der Kapillare jedoch so groß, daß die Entladung sehr schnell
von selbst zum Erlöschen kommt. Dieser Mechanismus wirkt innerhalb einer
Zeit von der. Größenordnung von weniger als 2 ms, also innerhalb eines
Bruchteils einer Halbwelle der üblichen Wechselfrequenz (50 bis 60 Hz) des Netzes. Diese enge Kapillare bewirkt außerdem, daß die für einen typischen
Lichtbogen übliche hohe Stromdichte von 500 A und mehr nicht erreicht werden kann. Die Entladung ist also nicht nur stromschwach, sondern auch
zeit- und strombegrenzt. Sie erlischt spätestens mit Erreichen des Nulldurchgangs.
Ein Wiederzünden des Lichtbogens bei der nächstfolgenden Halbwelle des Wechselstroms ist praktisch ausgeschlossen, da es bekanntlich noch
günstigere Entladungsbedingungen als bei der erstmaligen Zündung erfordern würde.
Ein spezifischer Vorteil eines ungewendelten Drahtes im Vergleich zu einem
Einfachgewendel liegt auch darin, daß die Masse der daraus gebildeten Stromzuführung bei gleicher in der Quetschung eingebetteter Länge wesentlich
geringer ist. Die Verdampfung des Drahtmaterials in der Kapillare schreitet daher wesentlich schneller voran. Der Lichtbogen erlischt früher
und die Ansprechzeit der inhärenten Sicherung ist wesentlich kürzer als bei anderen Sicherungen. Außerdem ist die in den Lichtbogen eingebrachte
Energie erheblich kleiner.
Unter dem Begriff „ungewendelter Draht" wird im folgenden auch ein Draht
verstanden, der ursprünglich einfach gewendelt war, der aber langgezogen
worden ist, so daß ein langgezogener spiralig gewundener Draht entsteht. Typisch ist dabei die Steigung das 10- bis 100-fache des Drahtdurchmessers.
Der Draht hat dann seine ursprüngliche Spiralform zwar noch nicht voll-
-4-
ständig verloren, aber die Windungen so weit auseinandergezogen, daß im
Gegensatz zum Stand der Technik kein schlauchartiger Hohlraum beim Quetschen mehr entsteht. Bei gleicher eingequetschten Länge der inneren
Stromzuführung ist die wirklich untergebrachte Drahtlänge dadurch deutlieh
länger als bei einem vollständig ungewendelten Drahtstück, bei dem die wirklich untergebrachte Drahtlänge identisch mit der eingequetschten
Drahtlänge ist.
Um ein zuverlässiges Ansprechen der Sicherung zu gewährleisten beträgt
die Mindestlänge der inneren Stromzuführung in der Quetschung 2 mm. Im allgemeinen beträgt diese Länge zwischen 2 und 4 mm.
Die Anwendung des oben beschriebenen Löschungsmechanismus ist dann
sinnvoll, wenn der Abstand d zwischen den Stromzuführungen und die anliegende Spannung V so zusammenwirken, daß im Falle eines auftretenden
Lichtbogens die dort wirkende Feldstärke V/d größer als 100 V/cm ist. Bei den erfindungsgemäßen Lampen liegt die Feldstärke meist zwischen 200 und
400 V/cm. Bei Lampen mit geringerer Feldstärke besteht keine Notwendigkeit für diese Art von Sicherung, da dort der Bogen durch andere Mechanismen
sicher löscht.
Typische Werte für den Abstand zwischen den beiden Stromzuführungen
sind 5 bis 8 mm.
Mit den erfindungsgemäßen Lampen lassen sich insbesondere extrem kleine
Baulängen von 75 mm und weniger erzielen, unabhängig davon, ob Bajonettsockel oder Schraubsockel verwendet werden. Eine besonders kurze
Baulänge in der Größenordnung von 60 mm läßt sich bei Verwendung eines Bajonettsockels erreichen, da hier keine Einschränkung der Reduzierung der
Mindestlänge wie bei einem Schraubgewinde zu berücksichtigen ist.
Die Wirkung der erfindungsgemäßen Sicherung ist also noch schneller und
zuverlässiger als bei einem extra ausgesparten, schlauchartigen Hohlraum.
Die innere Stromzuführung besitzt bevorzugt einen Durchmesser von mehr
als 15 &mgr;&pgr;&agr;. Häufig können der Leuchtkörper und die inneren Stromzufüh-
• · «4
-5-
rungen als Einheit aus einem einzigen Draht gefertigt sein, d.h. die inneren
Stromzuführungen sind die ungewendelten Leuchtkörperenden. Es ist jedoch auch möglich, separate innere Stromzuführungen zu verwenden mit
einem im Vergleich zum Leuchtkörperdraht unterschiedlichen Durchmesser.
Die hier beschriebene Sicherungsanordnung wirkt anders als bisher bekannt,
indem meistens bereits innerhalb der ersten Halbwelle nach Entstehen des Lichtbogens die Betriebsbedingungen für die weitere Existenz des Bogens
unterschritten werden. Der einmal erzeugte Lichtbogen erlischt so schnell, daß eine Aufheizung der Folien und der Quetschung kaum nachweisbar ist.
Die Temperaturerhöhung beträgt nicht mehr als 5 0C.
Ein entscheidender Vorteil ist, daß definitiv auf eine externe Sicherung, die
üblicherweise im Sockel integriert ist, verzichtet werden kann. Dadurch kann die Baulänge derartiger Lampen stark reduziert werden (um ca. 25%). Auch
die Kosteneinsparung durch den Verzicht auf die Sicherung ist erheblich. Bisherige Sicherungskonzepte waren noch nicht so ausgereift, so daß vorsichtshalber
weiterhin eine externe Sicherung im Sockel verwendet wurde.
Bei diesen einseitig gequetschten Lampen kann der Leuchtkörper U-, V- oder
W-förmig gebogen sein. In einer ersten Ausführungsform liegen beide inneren Stromzuführungen als ungewendelte Abschnitte vor. In einer zweiten
Ausführungsform kann auch lediglich eine der beiden Stromzuführungen ein ungewendelter Drahtabschnitt sein. Insbesondere kann diese Ausführungsform
auf einseitig gequetschte Lampen mit axialem Leuchtkörper angewendet werden, die meist an Netzspannungen von etwa 110 V betrieben
werden. Hier ist vorteilhaft lediglich das der Quetschung benachbarte Leuchtkörperende über eine Stromzuführung in Gestalt eines ungewendelten
Abschnitts mit der Dichtungsfolie verbunden. Die andere Stromzuführung, die als Gestelldraht zum von der Quetschung entfernten Ende geführt
ist, ist ein massiver Draht.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Leuchtkörper in
mehrere leuchtende Abschnitte untergliedert, die jeweils durch nichtleuchtende Abschnitte unterteilt sind.
-6-
Unter dem Begriff Quarzglas soll bevorzugt Quarzglas mit einem
Gehalt von mindestens 94 Gew.-% (z.B. Vycor) verstanden werden.
Gehalt von mindestens 94 Gew.-% (z.B. Vycor) verstanden werden.
Bei der erfindungsgemäßen Lampe erfolgt die Halterung des Leuchtkörpers
bevorzugt durch wärmebeständige Haltemittel,, die einem Lichtbogen trotzen
können, beispielsweise ein massives Drahtgestell oder Glasstege, die aus dem Material des Kolbens gebildet werden.
Die Lampe gemäß der Erfindung läßt sich kostengünstig herstellen, da weniger
Bauteile benötigt werden und die Herstellung besonders gut automatisiert werden kann.
Insgesamt wird somit eine Halogenglühlampe mit langer Lebensdauer (2000
Std.) für die Allgemeinbeleuchtung vorgestellt, die sich durch eine verbesserte Betriebssicherheit und eine bisher nicht erreichte Kompaktheit auszeichnet.
Die Lampe gemäß der Erfindung eignet sich für den direkten Betrieb an
Netzspannung, worunter ein Bereich von ca. 80 V bis 250 V verstanden werden soll. Sie ist mit einem geeigneten Sockel versehen. Beispielsweise kann
sie mit einem Schraub- oder Stift- oder Bajonettsockel bestückt sein. Typische Wattstufen sind 25 bis 150 W. Für Allgemeinbeleuchtungszwecke kann die
einseitig gequetschte Lampe mit einem Außenkolben umgeben werden. Aufgrund ihrer Kompaktheit kann diese Lampe aber auch vorteilhaft in Reflektoren
(z.B. PAR-Lampen, aluminiumbedampfte Reflektorlampen, Kaltlichtreflektorlampen) eingesetzt werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand zweier Ausführungsbeispiele näher
erläutert. Es zeigt
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Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Hochvolt-Halogenglühlampe,
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Halogenglühlampe;
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Reflektorlampe.
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Reflektorlampe.
-7-
Die Fig. 1 zeigt eine Halogenglühlampe 1 für Allgemeinbeleuchtungszwecke
mit einer Leistung von.75 W, die für den direkten Anschluß an das 230 V-Netz
geeignet ist. Sie besitzt einen zylindrischen Kolben 2 aus Quarzglas mit einem Außendurchmesser von etwa 12,5 mm bei einem Innendurchmesser
von 10,5 mm (mit einer Toleranz von 0,8 mm) und einer Gesamtlänge von
etwa 60 mm (bisher 86 mm). Das eine Ende des Kolbens 2 ist zu einer Kuppe 3 geformt, die mittig eine Pumpspitze 4 aufweist. Das andere Ende des Kolbens
ist mit einer Quetschdichtung 5 verschlossen, an der ein Bajonettsockel 16 befestigt ist. Der Kolben mit einem Volumen von 1,65 cm3 ist mit einer
Inertgasmischung aus 80 % Kr und 20 % N2 gefüllt, der ein Halogenzusätz
aus 0,005 % CBrClF2 beigefügt ist. Der maximale Außendurchmesser der Lampe beträgt 18 mm.
Ein U-förmig gebogener Leuchtkörper 6 aus Wolfram, der durchgehend
doppelt gewendelt ist, erstreckt sich über nahezu die gesamte Innenlänge des Kolbenvolumens, wobei das Basisteil 7 des „U", das sich quer zur Lampenachse
erstreckt, in der Nähe der Kuppe 3 angeordnet ist, während die beiden Schenkel des „U", die die eigentlichen leuchtenden Wendelabschnitte
8 bilden, sich vom Basisteil 7 zur Quetschdichtung 5 erstrecken und sich dabei zur Quetschdichtung 5 hin leicht nach außen öffnen. Der Leuchtkörper 6
wird durch ein Gestell 9 gehaltert, das aus einem Stützdraht aus Wolfram mit einem Durchmesser von ca. 280 &mgr;&eegr;&igr; gefertigt ist. Das Gestell 9 ist im wesentlichen
in einer Ebene, die die Lampenachse enthält, derart gebogen, daß sich zwischen seinen zwei Schenkeln 10 und 11, die achsparallel einander
gegenüberliegend an der Innenwand 12 des Kolbens anliegen, ein Querteil 13 erstreckt, das den Innendurchmesser des Kolbens überspannt. Weitere
Gestellteile sind mit den Bezugsziffern 14a bis 14f bezeichnet.
Die beiden leuchtenden Wendelabschnitte 8 gehen an ihren Enden in kurze,
etwa 4 mm lange, ungewendelte Abschnitte 19 über, die als innere Stromzuführungen
fungieren. Die inneren Stromzuführungen 19 sind in die Quetschdichtung 5 über eine Länge von 3 mm eingeschmolzen und dort an
Dichtungsfolien 20 aus Molybdän verschweißt. Der Drahtdurchmesser des Leuchtkörpers und der Stromzuführungen ist 36 um.
-8-
Zur Erleichterung des Schweißens ist ein Bereich 22 von ca. 2 &khgr; 2 mm auf jeder
Folie mit einer Schweißhilfe (Platinpaste) betupft. Die Stromzuführungen 19 ragen aus der Quetschdichtung lediglich ca. 1 mm in das Kolbenvolumen
hinein.
' . ./ ■ .
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Am äußeren Ende der Folien 20 sind Kontaktstifte 21 angeschweißt, die über
das Ende der Quetschdichtung 5 hinaus nach außen ragen und mit den Kontaktwarzen
17 am Bajonettsockel 16 verbunden sind.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel (Fig. 2), dessen Aufbau im wesentlichen
mit dem ersten Ausführungsbeispiel übereinstimmt, handelt es sich um eine 230 V-Lampe mit einer Leistung zwischen 25 und 60 W, deren Gesamtlänge
70 mm (statt früher ca. 90 mm) beträgt. Nur der Leuchtkörper einschließlich der Stromzuführungen ist anders dimensioniert. Der Drahtdurchmesser
beträgt je nach Leistung etwa 15 bis 45 &mgr;&idiagr;&eegr;. Der Leuchtkörper
25 ist U-förmig gebogen. Die beiden parallel zur Lampenachse geführten
Schenkel des Leuchtkörpers sind selbst wiederum in zwei doppelt gewendelte leuchtende Abschnitte 26 untergliedert, die jeweils durch einfach gewendelte
Abschnitte 27 miteinander verbunden sind. Auch das Verbindungsteil 28 des U ist einfach gewendelt. Es ist quer zur Lampenachse in der Nähe der
Pumpspitze 24 angeordnet. Seine Enden sind um 90° abgewinkelt und erstrecken sich jeweils zu einem Abschnitt 26.
In Höhe des Verbindungsteils 28 wird der Leuchtkörper von einem ovalen
Glassteg 30 fixiert, der aus dem Material des Kobens gebildet ist. Das Verbindungsteil
28 ist im Glassteg 30 eingequetscht. Zusätzlich ist der Leuchtkörper 25 im Bereich der einfach gewendelten Abschnitte 27 jeweils durch
einen weiteren Glassteg 31 fixiert, der einen kreisförmigen Querschnitt besitzt.
An der Quetschdichtung 29 des Kolbens ist ein Schraubsockel 32 befestigt,
dessen Kontaktflächen 33 in bekannter Weise, jedoch ohne zwischengeschaltete Sicherungen, über Zuleitungsdrähte 34 mit den äußeren Kontaktstiften
35 des Kolbens verbunden sind.
Vergleichsversuche zwischen den erfindungsgemäßen Lampen (A), Lampen
mit schlauchartigem Hohlraum (Bl) sowie Lampen (B2) mit massiven Stromzuführungen (Durchmesser 280 &mgr;&pgr;\) zeigen folgende Unterschiede:
- Die Stromstärke im Lichtbogen ist erfindungsgemäß (A) auf 60 A gegenüber vorher 600 A (B2) bzw. 70 A (Bl) begrenzt.
- Die Zeitdauer des Lichtbogens ist jetzt auf etwa 1 ms gegenüber vorher
3 ms (Bl) bzw. 25 ms (B2) reduziert.
- Die Energieaufnahme ist jetzt auf ca. 1 mWs gegenüber vorher 5 mWs (Bl) bzw. 2700 mWs (B2) beschränkt.
- Die Temperaturerhöhung an der Folie beträgt lediglich 5 K (A) gegenüber
20 K (Bl) bzw. mehr als 1000 K (B2).
Die Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Maßnahme wird insbesondere dadurch
eindrucksvoll unterstrichen, daß beim bewußten Fehlbetrieb einer 75W/12V-Lampe am 220 V-Netz der Lichtbogen zuverlässig gelöscht wurde
und keine Kolbenexplosion auftrat.
Insgesamt ergibt sich durch die erfindungsgemäße Anordnung eine höhere
Zuverlässigkeit, kürzere Ansprechzeit und einfachere sowie kostengünstigere Herstellung bei einseitig gequetschten Halogenglühlampen für Mittelvolt-
und Hochvoltbetrieb.
Fig. 3 zeigt ein Reflektorlampe 40 mit einer Betriebsspannung von 230 V und
einer Leistung von 50 W. Die Einbaulampe 41 selbst ist ähnlich wie in Fig. 2 aufgebaut. Sie hat einen Außendurchmesser von ca. 13 mm. Zur besseren
Kompaktifizierung besitzt sie nur einen einzigen Glassteg 42, der im Bereich der Kolbenkuppe sitzt. Auf diese Weise erreicht sie eine Baulänge von lediglich
38 mm, gerechnet von der Quetschung bis zur Pumpspitze. Die Lampe kann daher in einem sehr kompakten Reflektor 43 aus Glas mit einem Außendurchmesser
von 50 mm untergebracht werden. Zur besseren Fixierung dient eine Lochscheibe 44 aus Metallblech in Höhe des Ansatzes der Quetschung
45.
Der Reflektor verjüngt sich zum Reflektorhals 46 hin auf einen Außendurchmesser
von 20 mm. Seine Gesamtlänge ist 49 mm. Zudem wirkt sich
das gezeigte Wendeldesign mit zwei kurzen parallelen Schenkeln 47, die nahe
beieinander stehen, vorteilhaft auf die Lichtverteilung im Reflektor aus. Die Abmessungen der beiden Wendelschenkel sind ca. 0,5 &khgr; 9,5 mm.
Während bei herkömmlichen Reflektorlampen (ohne inhärente Sicherung)
üblicherweise zwischen Reflektorkalotte und Sockel ein Zwischenteil (aus Keramik) eingefügt ist, in dem die Sicherung untergebracht ist, kann hier
darauf verzichtet werden. Dieses Zwischenteil mußte bisher in den Reflektor eingekittet werden. Demgemäß kann jetzt auf Sockelkitt vollständig verzichtet
werden.
Die Reflektorlampe besitzt zur weiteren Verkürzung der Baulänge einen am
Reflektorhals direkt angeformten Glassockel 48. Dieser besteht im wesentlichen aus einer ebenen Endfläche 49 am Ende des Reflektorhalses. Die äußeren
Stromzuführungen 50 der Einbaulampe sind durch zwei Öffnungen nach außen geführt und in zwei Kontaktstifthülsen 51 eingecrimpt. Die Kontaktstifthülsen
selbst sind in die Öffnungen eingenietet.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 3 hat daher besondere Vorteile gegenüber
bekannten Reflektorlampen, da sowohl die Anzahl der Bauteile (jetzt sechs Bauteile, früher 10 Bauteile incl. Zwischenteil) verringert als auch die Montagetechnik
erheblich vereinfacht werden kann. Das neue Produkt kann daher wesentlich kostengünstiger und zeitsparender hergestellt werden.
Aufgrund der inhärenten Sicherung kann außerdem zusätzlich auf die Abdeckscheibe
verzichtet werden, wenn das Quarzglas in an sich bekannter Weise dotiert ist um den notwendigen UV-Schutz zu gewährleisten.
Die Erfindung ist nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt.
Insbesondere eignet sie sich auch für Halogenglühlampen für den Netzbetrieb an HO V. Des weiteren können die beiden Wendelabschnitte nochmals
unterteilt sein. Die Stoßfestigkeit des Leuchtkörpers kann durch zusätzliche Maßnahmen weiter verbessert werden. Die Füllung kann auch aus anderen
an sich bekannten Bestandteilen bestehen, z.B. kann als Halogenzusatz
CtLBn verwendet werden. Zusätzlich zu dem Haltegestell aus Draht können
-11-
zur Leuchtkörperfixierung rohrartige Halter aus Quarzglas (Glasstege), die
aus dem Material des Kolbens gebildet sind, verwendet werden.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist der Leuchtkörper axial angeordnet
und die Stromzuführung, die zu dessen quetschungsseitigem Ende führt, als ungewendelter Abschnitt in die Quetschung eingeschmolzen.
Mit der Erfindung steht eine preisgünstige Halogenglühlampe mit geringer
Leistungsaufnahme bis herab zu 25 W für den direkten Netzanschluß zur
Verfügung, wie sie für die Allgemeinbeleuchtung von besonderem Interesse ist. Bevorzugte Leistungsstufen liegen bei maximal 250 W.
Die Erfindung ist besonders vorteilhaft für einseitig gequetschte Halogenglühlampen
mit kleiner Leistung (25 bis 75 W) gedacht, da hier unter Ver-Wendung eines Bajonettsockels die platzsparende Wirkung der Erfindung
am meisten zum Tragen kommt.
Claims (10)
1. Einseitig gesockelte Halogenglühlampe (1) für den Betrieb mit Wechselfrequenz
an Netzspannung, mit folgenden Merkmalen:
- ein durch eine einzige Quetschung (5) hermetisch abgedichteter Kolben
(2) aus Quarzglas,
- ein Sockel (16; 32), der an der Quetschung befestigt ist,
- eine Füllung aus Inertgas und einem halogenhaltigen Zusatz,
- ein Leuchtkörper (6; 25) mit zwei Enden,
- ein Stromzuführungssystem, das eine elektrische Zuleitung für den
Leuchtkörper (6) bereitstellt,
- das Stromzuführungssystem umfaßt innere Stromzuführungen (19), die die Leuchtkörperenden mit in der Quetschung (5; 29) eingebetteten
Dichtungsfolien (20) verbinden und die über einen Teil ihrer Länge in die Quetschung eingebettet sind, wobei mindestens eine der Stromzuführungen
(19) aus einem ungewendelten Draht besteht,
- dadurch gekennzeichnet, daß eine inhärente Sicherungswirkung dadurch
erzielt wird, daß mindestens eine der beiden inneren Stromzuführungen (19) aus einem Draht mit einem Durchmesser von höchstens
130 &mgr;&idiagr;&eegr;, bevorzugt höchstens 80 &mgr;&idiagr;&eegr;, gefertigt ist, der über eine Länge
von mindestens 2 mm in die Quetschung (5 ;29) eingebettet ist, wobei der Abstand d zwischen den Stromzuführungen und die anliegende
Spannung V so zusammenwirken, daß im Falle eines zwischen den Stromzuführungen auftretenden Lichtbogens die dort wirkende Feldstärke
V/d größer als 100 V/cm ist, und bevorzugt zwischen 200 und 400 V/cm liegt.
2. Halogenglühlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Leuchtkörper (6) U-, W- oder V-förmig gebogen ist und beide Stromzuführungen (19) in etwa parallel angeordnet sind und in die Quetschung
mit einem Abstand von mindestens 5 mm eingeschmolzen sind.
3. Halogenglühlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Leuchtkörper (6) aus mehreren leuchtenden Abschnitten (26) besteht, die durch nichtleuchtende Abschnitte (27) beabstandet sind.
4. Halogenglühlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein wärmebeständiges Halterungsmittel (9; 30, 31) den
Leuchtkörper fixiert.
5. Halogenglühlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Leuchtkörper (6) axial angeordnet ist und die Stromzuführung, die zu dessen quetschungsseitigem Ende führt, als ungewendelter Abschnitt in
die Quetschung eingeschmolzen ist.
6. Halogenglühlampe nach Anspruch l/dadurch gekennzeichnet, daß der
Leuchtkörper (6) und die innere Stromzuführungen (19) aus einem einzigen Draht gefertigt sind.
7. Halogenglühlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sockel ein Bajonettsockel (16) ist.
8. Halogenglühlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
gesamte Baulänge der Lampe kleiner oder gleich 75 mm ist.
9. Halogenglühlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lampe eine Reflektorlampe ist.
10. Halogenglühlampe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Reflektorlampe eine Reflektorkontur mit angeformtem Glassockel besitzt.
Priority Applications (16)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29620098U DE29620098U1 (de) | 1996-11-20 | 1996-11-20 | Halogenlampe |
| EP97105626A EP0802561B1 (de) | 1996-04-19 | 1997-04-04 | Halogenlampe |
| DE59702042T DE59702042D1 (de) | 1996-04-19 | 1997-04-04 | Halogenlampe |
| US08/973,702 US6060820A (en) | 1996-04-19 | 1997-04-12 | Reflector lamp |
| JP11190897A JP4054086B2 (ja) | 1996-04-19 | 1997-04-14 | ハロゲン電球 |
| CN97190332A CN1083146C (zh) | 1996-04-19 | 1997-04-14 | 反光灯 |
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| CA002225039A CA2225039C (en) | 1996-04-19 | 1997-04-14 | Reflector lamp |
| KR1019970709516A KR100455460B1 (ko) | 1996-04-19 | 1997-04-14 | 반사경램프 |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29620098U DE29620098U1 (de) | 1996-11-20 | 1996-11-20 | Halogenlampe |
Publications (1)
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|---|---|
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Family
ID=8032148
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
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Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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| WO2007113084A2 (de) | 2006-03-29 | 2007-10-11 | Osram Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Lampe mit halteelement |
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-
1996
- 1996-11-20 DE DE29620098U patent/DE29620098U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1670037A1 (de) | 2004-09-10 | 2006-06-14 | Patent-Treuhand-Gesellschaft für elektrische Glühlampen mbH | Glühlampe |
| CN1747127B (zh) * | 2004-09-10 | 2010-10-06 | 电灯专利信托有限公司 | 白炽灯 |
| WO2007113084A2 (de) | 2006-03-29 | 2007-10-11 | Osram Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Lampe mit halteelement |
| WO2011038909A1 (de) | 2009-09-30 | 2011-04-07 | Ceramtec Gmbh | Lampe mit variablem substrat als untergrund für lichtquelle |
| DE102010047030A1 (de) | 2009-09-30 | 2011-05-12 | Ceramtec Gmbh | Lampe mit variablem Substrat als Untergrund für Lichtquelle |
| US8410692B2 (en) | 2009-09-30 | 2013-04-02 | Ceramtec Gmbh | Lamp having a variable substrate as a base for a light source |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980430 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20000301 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20030204 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20050601 |