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DE29617025U1 - Präsentationsanordnung und Materialbahnrolle für eine derartige Präsentationsanordnung - Google Patents

Präsentationsanordnung und Materialbahnrolle für eine derartige Präsentationsanordnung

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Publication number
DE29617025U1
DE29617025U1 DE29617025U DE29617025U DE29617025U1 DE 29617025 U1 DE29617025 U1 DE 29617025U1 DE 29617025 U DE29617025 U DE 29617025U DE 29617025 U DE29617025 U DE 29617025U DE 29617025 U1 DE29617025 U1 DE 29617025U1
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Germany
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material web
arrangement according
presentation arrangement
container
web
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DE29617025U
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English (en)
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Esselte Leitz GmbH and Co KG
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FLAPTAPS WORLD BV
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Publication date
Application filed by FLAPTAPS WORLD BV filed Critical FLAPTAPS WORLD BV
Publication of DE29617025U1 publication Critical patent/DE29617025U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F7/00Signs, name or number plates, letters, numerals, or symbols; Panels or boards
    • G09F7/02Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols
    • G09F7/12Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols the elements being secured or adapted to be secured by self-adhesion, moisture, suction, slow-drying adhesive or the like

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  • Mechanical Pencils And Projecting And Retracting Systems Therefor, And Multi-System Writing Instruments (AREA)

Description

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Flaptaps World B.V. i.o. Bussum / Niederlande
Präsentationsanordnung und Materialbahnrolle für eine derartige Präsentationsanordnung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Präsentationsanordnung, die ein Behältnis und eine beschreibbare Materialbahn umfaßt, die in einer Rolle aufgewickelt ist, wobei die Rolle in dem Behältnis so aufgenommen ist, daß sie um deren Längsachse drehbar ist, wobei das Behältnis mit einem Ausgabeschlitz versehen ist, durch das die beschreibbare Materialbahn von dem Behältnis aus ausgebbar ist, wenn die Rolle abgewickelt wird.
Eine derartige Anordnung ist in der WO 94/25294 von Boyd offenbart. In dieser Anmeldung wird die Rolle durch eine Bahn aus Kunststoff gebildet, die elektrostatische Aufladung besitzt. Die von Boyd beschriebene Präsentationsanordnung selbst ist insbesondere praktisch, da sie die Möglichkeit bietet, von einer Kunststoffolienbahnrolle kommende Präsentationsbögen unterschiedlicher Größe zu bilden, wobei die Bögen als Folge der elektrostatischen Aufladung der Kunststoffolienbahnrolle leicht auf irgendeiner Oberfläche wie beispielsweise einer Wand, einem Fenster oder einer Tür angelegt werden können.
Das Stonehouse-Patent US-A-5,010,671 offenbart einen Schreibblock mit elektrostatisch aufgeladenen Blättern. Verglichen mit dem Vorschlag von Boyd ist eine derartige schreibblockartige Konstruktion schwierig zu handeln, da der Benutzer einen relativ großen Schreibblock handhaben muß.
Überdies wird in jedem Fall ein ganzes Blatt benutzt, auch wenn nur eine einzige Information aufgeschrieben wird, was eine Materialverschwendung darstellt. Ebenso hat sich herausgestellt, daß die elektrostatische Aufladung abfließt und die Hafteigenschaften beträchtlich abnehmen, wenn solche Schreibblöcke für eine längere Zeitspanne gelagert werden. Da das Material statisch aufgeladen ist, wird Staub angezogen und das Material wird während der Lagerung schmutzig. Trotz der vielen Vorteile, die der Vorschlag von Boyd gegenüber dem Stonehouse-Vorschlag besitzt, bestehen nichtsdestotrotz signifikante Nachteile beim Vorschlag von Boyd, die auch dem Stonehouse-Vorschlag innewonnen. Es sind insbesondere die genannten Nachteile, die einem kommerziellen Erfolg der bekannten Vorrichtungen im Wege standen.
Die Erfindung beruht insbesondere auf dem Erkennen dieser Probleme. Sonderbarerweise erwähnen sowohl die Veröffentlichung von Boyd wie auch die Stonehouse-Veröffentlichung lediglich eine Folie, auf der das Geschriebene ausradier- bzw. auslöschbar ist. Sowohl Boyd wie auch Stonehouse genügt es einerseits, eine Folie zu benutzen, die nach Gebrauch weggeworfen wird, und andererseits die Verwendung einer Folie, die aufgrund der Löschbarkeit jedesmal wieder verwendet werden kann. In diesem Geschäftsbereich besteht anscheinend das Vorurteil, daß der Benutzer eine löschbare oder radierbare Folie braucht.
Der Erfinder hatte nun die Einsicht, daß die meisten Benutzer eine Schreiboberfläche bevorzugen, die soweit die Schreibeigenschaften und die Oberflächenstruktur betroffen sind, soweit als möglich den Eindruck von Papier vermittelt. Unter dem Vorbehalt der Geheimhaltung ausgeführte Tests mit potentiellen Benutzern haben diese Einsicht bestätigt.
Folglich ist die vorliegende Präsentationsanordnung gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn mit zumindest einer relativ rauhen Oberfläche versehen ist, so
daß das hierauf Geschriebene nicht gelöscht oder weggewischt werden kann und mit zumindest einem Mittel versehen, wodurch ein Teil der beschreibbaren Materialbahn auf einer Unterlage flach ausgelegt werden kann.
Für den Benutzer ist es sehr viel angenehmer, wenn die Materialbahn eine nicht löschbare, abwischbare Gestaltung aufweist. Nachdem die Materialbahn abgetrennt wurde, hat die Befestigung des Stücks der Materialbahn an einer anderen Fläche weit weniger das Risiko zur Folge, daß der geschriebene Text ausgewischt werden wird und daß sich an der Bekleidung des Benutzers und dessen Hände Flecken bilden. Überdies kann die Materialbahn leicht aufgerollt oder auseinandergefaltet und gelagert werden, ohne daß dies zu einem Verlust des Textes führt. Aufgrund der relativ rauhen Oberfläche ist die Materialbahn außerdem matt bzw. erscheint matt. Folglich geht das auf die Materialbahn fallende Licht nicht auf Kosten der Lesbarkeit und die Materialbahnoberfläche ist ebenso zur Herstellung von beispielsweise Overhead-Folien und Dias geeignet. Diesbezüglich kann man beispielsweise an die Projektion von noch auszufüllenden Diagrammen, Übersichten, Grafiken oder dergleichen denken. Ferner erlaubt die relativ rauhe oder matte Oberfläche der Materialbahn, daß sie mit mehreren Typen von Markern zu beschreiben ist und richtiger Vordruckbar ist. Des weiteren führt die relativ rauhe Oberfläche an allen Arten von Oberflächen zu einer besseren Haftung, was in der größeren Unebenheit bzw. Ungleichmäßigkeit oder Unregelmäßigkeit begründet ist. Ein zusätzlicher Vorteil für den Hersteller der Materialbahn besteht darin, daß im Falle einer nicht löschbaren Materialbahn der Benutzer viel früher eine neue Materialbahn hernehmen wird, was aus wirtschaftlicher Sicht zu bevorzugen ist. Verglichen mit den bekannten Flip-charts mit einem großen Papierblock bietet die erfindungsgemäße Präsentationsanordnung den enormen Vorteil, daß sie eine besonders kompakte Einheit einnehmen kann, da die Materialbahn als Rolle angeordnet ist. Offensichtlich war
dieser Aspekt an sich von Boyd bekannt, jedoch hatte die hieraus bekannte Schreibfläche nicht die gewünschte Struktur, mit dem Ergebnis, daß die Präsentationsanordnung von Boyd nie ein Erfolg wurde. Gemäß dem Vorschlag nach der vorliegenden Erfindung wird eine sehr kompakte Präsentationsanordnung geschaffen, die eine Schreibfläche mit exzellenten Eigenschaften aufweist.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist die beschriftbare Materialbahn eine Papierbahn und die Mittel, wodurch ein Teil der Papierbahn auf einer Basis flach ausgelegt werden kann, sind durch wiederverwendbare Klebstoffe,oder Haftmittel gebildet, die an zumindest einer Hauptfläche der Papierbahn vorgesehen sind.
Eine Präsentationsanordnung dieser Gestaltung bietet den Vorteil, daß die Rolle relativ billig ist, während die Qualität der Schreibfläche sehr gut ist. Alles in allem wird von den meisten Benutzern Papier als die am meisten gewünschte Oberfläche erachtet. Um das zuvor aufgerollte Papier nach Abwickeln der Rolle flach zu halten und dessen Befestigung an allen Arten von Oberflächen zu ermöglichen, wird ein wiederverwendbarer Klebstoff bzw. ein wiederverwendbares Haftmittel vorgesehen. Vorzugsweise ist der wiederverwendbare Klebstoff an den Längsrändern der Papierbahn geschaffen. Der wiederverwendbare Klebstoff kann beispielsweise der Klebstoff sein, der ebenso für die gelben Post-it&trade; von 3M benutzt wird, wie es aus der Praxis bekannt ist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Materialbahn eine Kunststoffolienbahn und die Mittel, wodurch ein Stück der Kunststoffolienbahn auf einer Unterlage flach ausgelegt werden kann, sind durch eine auf die Kunststoffolienbahn aufgebrachte elektrostatische Ladung gebildet. Der Vorteil einer derartig elektrostatisch aufgeladenen Kunststoffolie besteht darin, daß sie an allen
Arten von Oberflächen leicht anhaftet, und daß die Tendenz der Folie sich zusammenzurollen minimiert wird. Aufgrund der relativ rauhen Oberfläche der Folie werden die in allein Einzelheiten hier zuvor beschriebenen Vorteile erhalten. Als ein besonderer Vorteil der Kunststoffolie kann ferner erwähnt werden, daß die relativ rauhe Oberfläche eine Schreibfläche ergibt, die dem Benutzer optimal den Eindruck von Papier vermittelt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die Oberfläche der anderen Seite der relativ rauhen Oberfläche der Materialbahn relativ glatt ausgebildet sein, so daß das hierauf Geschriebene tatsächlich löschbar bzw. ausradierbar oder wegwischbar ist. Bei einem besonderen Anwendungsfall, bei dem ein Benutzer vorübergehend eine Schreibfläche benützt, von der das Geschriebene wieder auslöschbar ist, kann die Rolle ohne weiteres umgedreht werden, so daß die glatte, lösch- bzw. ausradierbare Fläche dem Benutzer zugewandt ist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es ebenso möglich, daß beide Oberflächen der Kunststoffolienbahn mit einer relativ rauhen Oberfläche versehen sind, so daß auf beiden Oberflächen das hierauf Geschriebene nicht löschbar bzw. ausradierbar ist.
Wenn die Materialbahn eine Kunststoffolienbahn ist, um beim Benutzer möglichst den Eindruck von Papier zu vermitteln, ist es insbesondere zu bevorzugen, daß die Kunststoffolie nicht transparent ist. Zu diesem Zweck kann die Kunststoffolie beispielsweise weiß oder anders farbig gefärbt sein.
Für einige Anwendungen wird es jedoch bevorzugt, daß die Kunststoffolienbahn transparent ist. Beispielsweise kann man an Anwendungen denken, bei der eine besondere Figur unter der transparenten Materialbahn nachgezeichnet wird.
Ein anderer Nachteil des Vorschlags von Boyd besteht in der Klingenführung, die auch einen Druckstreifen bildet. Nachdem ein Bogen von der Materialbahn abgetrennt wurde, müßte in jedem Fall die Materialbahn wieder unterhalb des Druckstreifens hindurchgeführt werden, was mühsam und zeitaufwendig ist.
Um diesen Nachteil zu überwinden, ist gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung die Präsentationsanordnung dadurch gekennzeichnet, daß an einem in Materialbahnausgaberichtung gesehen stromaufwärts gelegenen Ende des Ausgabeschlitzes das Behältnis eine Schneidklingenhalterführung umfaßt, an der ein Schneidklingenhalter verschiebbar angebracht ist, wobei der Schneidklingenhalter sich über den Ausgabeschlitz erstreckt, und das an dem in Materialbahnausgaberichtung gesehen stromabwärts gelegenen Ende des Ausgabeschlitzes das Behältnis eine Schneidklinge umfaßt, das zum Abtrennen eines Bogens von der Materialbahn bestimmt ist. Da die Führung der Klinge an dem stromaufwärts gelegenen Ende des Ausgabeschlitzes plaziert ist und dort kein Druckstreifen vorhanden ist, kann die Materialbahn, nachdem ein Bogen abgetrennt wurde, leicht weiter abgerollt werden und mittels der elektrostatischen Ladung oder des wiederverwendbaren Haftmittels bzw. Klebers an der Unterlage angelegt werden.
Um den Schneidvorgang ohne irgendwelche Probleme durchführen zu können, ist gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung die Präsentationsanordnung gekennzeichnet durch einen in der Materialbahnausgaberichtung gesehen stromabwärts gelegenen Ende des Ausgabeschlitzes plazierten gehärteten Streifen, der hiervon in einem kürzestmöglichen Abstand plaziert ist, wobei der gehärtete Streifen als Schneidgegenfläche für die Schneidklinge dient. Da der Trennvorgang in einem kürzestmöglichen Abstand von dem Ausgabeschlitz ausgeführt werden kann, wird die Gefahr, daß die Materialbahn infolge des Schneidens aufgerissen bzw. mit
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hochgenommen wird, minimiert. Aufgrund dieser Konstruktion dient der Ausgabeschlitz tatsächlich als Druckstreifen. Um dies weiter gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zu verbessern, ist die Präsentationsanordnung dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgabeschlitz Materialbahnabflachungsmittel umfaßt, wie beispielsweise eine Bürste oder ein flexible Klappe. Abgesehen davon, daß der Ausgabeschlitz noch besser die Funktion eines Druckstreifens erfüllen kann, kann Staub weniger leicht Behältnis in das Behältnis eindringen. Dies hat zur Folge, daß im Fall, bei dem die Materialbahn eine elektrostatisch aufgeladene Kunststoffolienbahn ist, die elektrostatische Ladung der Kunststoffolienbahn besser gehalten wird und der Benutzer eine saubere Schreiboberfläche vorfindet.
Um während des Schneidens ein Verrutschen der Materialbahnrolle in dem Behältnis zu minimieren, wobei ein Verrutschen das Schneiden negativ beeinflussen kann, umfaßt das Behältnis an zwei Stirnflächen hiervon kegeistumpfförmige, . drehbare lagerbefestigte Rollenhalter, wobei zumindest einer in Richtung der Längsachse der Rolle federnd verschiebbar ist, was ermöglicht, daß die Rolle zwischen den zwei Rollenhaltern mit einer Vorspannung einklembar ist. Aufgrund dieser Lagerbefestigung der Rolle in dem Behältnis wird eine stabile Positionierung der Materialbahnrolle erhalten.
Das Behältnis umfaßt vorteilhafterweise Aufwickelmittel, die von der Außenseite des Behältnisses her in Eingriff bringbar sind, und wodurch die Rolle auf- und abgewickelt werden kann. Solche Aufwickelmittel können beispielsweise als Kurbel oder Drehknopf ausgebildet sein. Mit den Aufwickelmitteln kann eine teilweise abgewickelte Materialbahn wieder auf die Rolle aufgewickelt werden und somit in dem Behältnis sicher aufbewahrt werden.
Das Behältnis der erfindungsgemäßen Präsentationsanordnung kann Befestigungsmittel zum Anbringen eines Bords oder eines plattenförmigen Teils umfassen.
Um zu bewirken, daß die zwei Obeflachen der Materialbahn leicht zu beschreiben sind, ohne daß die Materialbahnrolle aus dem Behältnis entfernt werden muß, kann die Anbringung so ausgestaltet sein, daß das Behältnis in zwei Positionen auf dem plattenförmigen Teil angebracht werden kann, wobei der Ausgabeschlitz immer auf der gleichen Seite des plattenförmigen Teils plaziert ist, so daß die Materialbahn in einer ersten Position auf deren einen Fläche beschrieben werden kann, und in einer zweiten Position auf der anderen Fläche beschrieben werden kann.
Eien weitere vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Präsentationsanordnung, die besonders einfach zu transportieren ist, ist durch eine aufspannbare Leinwand gekennzeichnet, die in einer ersten Stellung aufgerollt ist und gemeinsam mit dem Behältnis eine kompakte Einheit bildet, und die in einer zweiten Stellung abgerollt und straff gespannt ist, so daß sie als Unterlage für ein abgewickeltes, beschreibbares Materialbahnstück dienen kann.
Eine alternative Ausführungsform einer Präsentationsanordnung, die leicht zu transportieren ist, ist durch ein plattenförmiges Teil gekennzeichnet, das in einer ersten Stellung zusammengefaltet ist und gemeinsam mit dem Behältnis eine kompakte Einheit bildet, und das in einer zweiten Stellung auseinandergefaltet ist, so daß sie als Unterlage für ein abgewickeltes, zu beschreibendes Materialbahnstück dienen kann.
Um den Transport weiter zu erleichtern, wird gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bevorzugt, daß die Präsentationsanordnung ein zusammenklappbares oder faltbares oder zusammenschiebbares Traggestell umfaßt, das in
einem zusammengefalteten bzw. einer geklappten Stellung gemeinsam mit dem Behältnis eine kompakte Einheit bildet.
Es versteht sich von selbst, daß das Vorsehen eines Handgriffs das Transportieren der zusammengefalteten Einheit erleichtert.
Das Behältnis der Präsentationsanordnung kann beispielsweise aus einem Spritzform- oder Spritzpreßformverfahren oder durch Strangpressen hergestellt werden. Im Falle des letzteren wird ein Teil mit einer gewünschten Länge von einem Strangpreßabschnitt abgesägt und mit zwei Endanschlägen versehen, die auch als Rollenlager dienen. Auf diese Art und Weise können mehrere Präsentationsanordnungen mit verschiedenen Längen wirtschaftlich hergestellt werden.
Die Erfindung betrifft auch eine Materialbahnrolle, die offensichtlich für eine wie hierin zuvor beschriebene Präsentationsanordnung bestimmt ist, wobei zumindest eine Oberfläche der Materialbahn relativ rauh ist, so daß das hierauf Geschriebene nicht auslöschbar bzw. wegradierbar oder wegwischbar ist und die Materialbahn ist mit Mitteln versehen, wodurch ein zum Beschreiben geeignetes der Materialbahnstück auf einer Unterlage flach aus- oder angelegt werden kann.
Hiernach wird die Erfindung unter Bezugnahme zu mehreren in den beigefügten Zeichnungen gezeigten Ausführungsformen weiter erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 die verschiedenen Teile der Präsentationsanordnung gemäß der Erfindung,
Fig. 2 das plattenförmige Teil nach der Fig. 1, das zu einem Behältnis zur Aufnahme der anderen Teile der Präsentationsanordnung aufgerollt ist,
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Fig. 3 eine Querschnittsansicht der erfindungsgeraäßen Präsentationsanordnung,
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Präsentationsanordnung,
Fig. 5 eine Vorderansicht einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Präsentationsanordnung, und
Fig. 6 eine Hinteransicht der in Fig. 5 gezeigten exemplarischen Ausführungsform.
Die in Fig. 1 gezeigte Präsentationsanordnung besteht aus einem plattenförmigen Teil 1, das aus einer Anzahl Lamellen gebildet ist, die miteinander verbunden sind und relativ zueinander leicht verschieblich oder verdrehbar sind. Eine Präsentationsanordnung 2 liegt vor, die im Querschnitt gesehen in Fig. 3 genauer gezeigt ist. Ein Traggestell 3 besteht aus zwei Füßen, die durch drehbare Verbindungsarme 4 verbunden sind. Die Füße bestehen aus Fußteilen 5 und 6, wobei das Fußteil 5 in dem Fußteil 6 aufgenommen werden kann.
Wie in den Fig. 2 und 3 dargestellt ist, ist ein abnehmbarer Handgriff 15 vorhanden, der auch dazu dient, ein Behältnis 12 an einem Bord 21 zu befestigen.. Mit dem Bezugszeichen 7 ist ein Befestigungselement bezeichnet. In dieser Weise ist eine vollständige optionalerweise mobile Präsentationsanordnung geschaffen.
Des weiteren ist es nach dem Gebrauch der Anordnung möglich, diese Teile vom Traggestell 3 wieder zu lösen und das Traggestell 3 durch Wegbewegen der Füße und Zusammenschieben derselben zusammenzuklappen. Damit wird eine Gesamtheit erhalten, die ausreichend kompakt ist, damit sie zusammen mit der Präsentationsblattanordnung 2 in dem zu einer Röhre zusammengerollten plattenförmigen Teil 1 unterbringbar ist.
Dies ist in der Fig. 2 gezeigt. Der Handgriff 15 ist an den Aufnähmeteilen 22 des plattenförmigen Teils 1 angebracht.
In Fig. 3 ist die Präsentationsblattanordnung 2 gezeigt.
Diese Anordnung besteht aus einem Behältnis 12, in dem eine Rolle 10 aus Kunststoffolie 11 untergebracht ist, wobei die Folie elektrostatisch aufgeladen ist. Das Behältnis kann in einer einfachen Weise geöffnet werden, was ermöglicht, daß die Rolle 10 umgedreht oder ausgetauscht werden kann, während die Präsentationsanordnung in der aufgestellten Position, in der sie nach dem Aufstellen direkt benutzbar ist, ohne
überflüssige Tätigkeiten stehen bleibt. Es ist klar, daß es ebenso möglich ist, eine auf eine Rolle gewickelte Papierbahn zu wählen, wobei die Rolle mit Mitteln versehen wurde,
wodurch ein Papierbahnteil an einem Grundteil flach angelegt werden kann. Wiederverwendbare Klebemittel, wie
beispielsweise für Post-it® wäre für diesen Anwendungszweck verwendbar. Das Behältnis 12 umfaßt einen Ausgabeschlitz 13. Ebenso ist eine Schneidklinge 14 vorgesehen, das benachbart zu den Ausgabeschlitzen 13 betätigbar ist. Die Schneidklinge 14 kann zum Abschneiden eines Teils 11 von der
Kunststoffolienbahn vor- und zurückbewegt werden. In Fig. 3 ist klar erkennbar, daß die Führung 23 des
Schneidklingenhalters 24 der Schneidklinge 14 an dem
stromaufwärts gelegenen Ende des Ausgabeschlitz 13 plaziert ist und daß die Schneidklinge 14 an dem stromabwärts
gelegenen Ende des Ausgabeschlitzes 13 plaziert ist. Der
Schneidklingenhalter 24 erstreckt sich quer über den
Ausgabeschlitz 13. Bei der gezeigten Ausführungsform wirkt die Schneidklinge 14 auf einen gehärteten Schneidstreifen 25, gegen den die Schneidklinge 14 während des Schneidvorgangs gedruckt wird. Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist es jedoch auch sehr gut möglich, daß anstatt des Schneidstreifesn 25 eine Vertiefung vorgesehen ist, in der die Schneidklinge 14 wirkt. Mit solch einer Konstruktion wird das Risiko, daß die Folie oder das Papier 11 während des
Schneidvorgangs festgeklemmt oder eingeklemmt wird, minimiert.
Wenn für die Materialbahn ein elektrostatisch aufgeladene Kunststoffolie verwendet wird, besitzt diese Folie vorteilhafterweise eine Dicke zwischen 30 und 60 &mgr;&tgr;&eegr;. Besonders bevorzugt wird eine Dicke von ungefähr 35 &mgr;&tgr;&eegr;. Vorzugsweise ist dies ein weiße Folie. Es hat sich herausgestellt, daß mit einer hier gezeigten Konstruktion die elektrostatische Aufladung des Folienmaterials beibehalten wird. Diese elektrostatische Aufladung ist wichtig, um zu ermöglichen, daß ein Folienbogen 11, nachdem der Bogen 11 beschrieben wurde, auf einer Wand oder dergleichen ohne zusätzlich notwendige Klebe- oder Haftmittel fixiert werden kann. Offensichtlich ist die elektrische Aufladung auch wichtig, um die während einer längeren Zeitspanne aufgerollten Folienbahn in einer flachen Position zu halten, wenn sie beschrieben wird.
Fig. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Die Präsentationsanordnung ist auf einem Bein befestigt, das aus teleskopisch ineinandersteckbaren Beinteilen 8, 9 besteht. Solch ein Bein kann beispielsweise auf einer Wand mittels z.B. von Saugnäpfen oder dergleichen angebracht werden und das Blattmaterial kann hiervon seitlich gemäß der Erfindung abgerollt werden.
Die Fig. 5 und 6 zeigen eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Präsentationsanordnung, bei der das zusammenfaltbare Plattenteil 1 durch eine aufspannbare Leinwand ersetzt wurde. In einer ersten Stellung ist die aufspannbare Leinwand 26 aufgerollt und bildet mit dem Behältnis eine verpackte Einheit. In einer zweiten Stellung ist sie abgerollt und straff gespannt, so daß sie als Unterlage für ein abgewickeltes Stück der Kunststoffolienbahn oder Papierbahn, die zu beschreiben ist, dienen kann. Zum Aufspannen wird die Leinwand 26 durch eine nicht gezeigte
Feder straff gehalten und kann durch eine in Fig. 6 gezeigte Gelenkstangenanordnung 27 auf unterschiedliche Ausmaße abgerollt werden. Eine derartig aufgebaute Präsentationsanordnung ist nicht sehr schwer und leicht zu transportieren. Die Kunststoffolienbahn kann beispielsweise aus Polypropylen, Polyester oder Vinyl sein. Es versteht sich von selbst, daß diese Materialien lediglich als Beispiel angeführt sind und auch andere Folienmaterialien oder Mischungen verschiedener Folienmaterialien geeignet sind. Wie zuvor angedeutet, kann auch eine Papierbahn als zu beschreibendes Material dienen.
Für die Präsentationsanordnung gemäß der Erfindung ist es wesentlich, daß die Materialbahn zumindest eine relativ rauhe Oberfläche aufweist, so daß die hierauf befindliche Schrift nicht ausradierbar oder auslöschbar ist und zwecks der Kompaktheit der Pr äs ent at ions anordnung das Material als Rolle angeordnet werden kann und Mittel umfaßt, wodurch das zum sich Aufrollen neigende Material auf einer Unterlage flach aufgebracht werden kann, während die Materialbahn soweit wie möglich den Eindruck erwecken soll, daß es sich um Papier handelt.

Claims (22)

Schutzansprüche
1. Präsentationsanordnung (2) bestehend aus einem Behältnis {12) und einer beschreibbaren Materialbahn (11), die in Form einer Rolle (10) aufgewickelt ist, wobei die Rolle (10) in dem Behältnis (12) so aufgenommen ist, daß sie um ihre Längsachse drehbar ist, und das Behältnis (12) mit einem Ausgabeschlitz (13) versehen ist, durch den die beschreibbare Materialbahn (11) von dem Behältnis (12) ausgegeben wird, wenn die Rolle (10) abgewickelt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn (11) mit zumindest einer relativ rauhen Oberfläche versehen ist, so daß das hierauf Geschriebene nicht wegradiert bzw. gelöscht oder weggewischt werden kann, und daß zumindest ein Mittel vorhanden ist, wodurch ein Teil der beschreibbaren Materialbahn auf einer Unterlage flach angelegt werden kann.
2. Präsentationsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beschreibbare Materialbahn (11) aus einer Papierbahn gebildet ist und das Mittel, wodurch ein Teil der Papierbahn auf einer Unterlage flach angelegt werden kann, durch ein wiederverwendbares Klebe- oder Haftmittel gebildet ist, das auf zumindest einer Oberfläche der Papierbahn (11) vorgesehen ist,
3. Präsentationsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das wiederverwendbare Klebeoder Haftmittel an den Längsrändern der Papierbahn (11) geschaffen ist.
4. Präsentationsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dall die Materialbahn (11) aus einer Kunststoffolienbahn (11) besteht und das Mittel, wodurch ein Teil der Kunststoffolienbahn auf einer Unterlage flach angelegt werden kann, durch eine auf die Kunststoffolienbahn (11) aufgebrachte elektrostatische Ladung gebildet wird.
5. Präsentationsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche auf der anderen Seite der relativ rauhen Oberfläche der Materialbahn (11) relativ glatt ist, so daß das hierauf geschriebene wegradiert bzw. gelöscht oder weggewischt werden kann.
6. Präsentationsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei Oberflächen der Materialbahn (11) mit einer relativ rauhen Oberfläche versehen sind, so daß auf beiden Flächen das hierauf Geschriebene nicht ausradiert bzw. gelöscht oder weggewischt werden kann.
7. Präsentationsanordnung nach zumindest Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn nicht transparent ist.
8. Präsentationsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn transparent ist.
9. Präsentationsanordnung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an einem in Materialbahnausgaberichtung gesehen stromaufwärts gelegenen Ende des Ausgabeschlitzes (13) das Behältnis eine Führung (23) für einen Schneidklingenhalter aufweist, an der ein Schneidklingenhalter (24)
verschiebbar angebracht ist, wobei der Schneidklingenhalter (24) sich über den Ausgabeschlitz (13) erstreckt, und daß an einem in Materialausgaberichtung gesehen stromabwärts gelegenen Ende des Ausgabeschlitzes (13) das Behältnis eine Schneidklinge (14) umfaßt, das zum Abtrennen eines Bogens (11) von der Materialbahn bestimmt ist.
10. Präsentationsanordnung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch einen in Materialausgaberichtung gesehen stromabwärts liegenden Ende des Ausgabeschlitzes
(13) plazierten gehärteten Streifen, der hiervon in einem möglichst kurzen Abstand plaziert ist, wobei der gehärtete Streifen als Schneidgegenfläche für die Schneidklinge (14) dient.
11. Präsentationsanordnung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgabeschlitz (13) Mittel zum Ebnen der Materialbahn umfaßt, wie beispielsweise eine Bürste oder eine flexible Klappe.
12. Präsentationsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (12) an zwei Stirnflächen hiervon kegelstumpfförmige, drehbar gelagerte Rollenhalter umfaßt, wovon zumindest einer in Richtung der Längsachse der Rolle (10) federnd verschiebbar ist, was ermöglicht, daß die Rolle (10) zwischen den zwei Rollenhaltern mit Vorspannung eingeklemmbar ist.
13. Präsentationsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis Aufwickelmittel umfaßt, die von der Außenseite des Behältnisses her einbringbar sind und mit Hilfe der die Rolle (10) auf- und abgewickelt werden kann.
14. Präsentationsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (12) Halterungen (7, 15) zum Anbringen eines Bords oder plattenförmigen Teils (1) umfaßt.
15. Präsentationsanordnung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungen (7, 15) so ausgebildet sind, daß das Behältnis auf dem plattenförmigen Teil (1) in zwei Positionen vorgesehen werden kann, wobei der Ausgabeschlitz (13) immer auf der gleichen Seite des plattenförmigen Teils (1) plaziert ist, so daß die Materialbahn (11) in einer ersten Position auf der einen Fläche beschrieben werden kann und in einer zweiten Position auf der anderen Fläche beschrieben werden kann.
16. Präsentationsanordnung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine aufspannbare Leinwand (26), die in einer Stellung aufgerollt ist und zusammen mit dem Behältnis (12) eine kompakte Einheit bildet und die in einer zweiten Stellung abgerollt ist und straff gespannt ist, so daß sie als Unterlage für ein abgewickeltes zu beschreibendes Materialbahnteil (11) dienen kann.
17. Präeentationsanordnung nach einem der Ansprüche 1-14, gekennzeichnet durch ein plattenförmiges Teil (1), das in einer ersten Stellung zusammengefaltet ist und zusammen mit dem Behältnis eine kompakte Einheit bildet, und das in einer zweiten Stellung auseinandergefaltet ist, so daß es als Unterlage für ein abgewickeltes zu beschreibendes Materialbahnteil (11) dienen kann.
18. Präsentationsanordnung nach. Anspruch 15 oder 16, gekennzeichnet durch ein zusammenfalt- oder -schiebbares Traggestell (3), das in einer zusammengefalteten Stellung eine kompakte Einheit mit dem Behältnis (12) bildet.
19. Präsentationsanordnung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch einen Handgriff (15).
20. Präsentationsanordnung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis mittels eines Spritzgußverfahrens hergestellt ist.
21. Präsentationsanordnung nach einem der Ansprüche 1-19, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis ein durch Strangpressen hergestelltes und von einem Strangpreßabschnitt auf eine gewünschte Länge gesägtes Hauptteil und zwei Endanschläge umfaßt, die auch als Rollenlager dienen.
22. Materialbahnrolle, die offensichtlich für eine Präsentationsanordnung nach einem der voranstehenden Ansprüche bestimmt ist, bei der zumindest eine Fläche der Materialbahn (11) relativ rauh ist, so daß das hierauf Geschriebene nicht wegradier- bzw. löschbar oder wegwischbar ist und bei der die Materialbahn mit Mitteln versehen ist, wodurch ein beschreibbares Materialbahnstück auf einer Unterlage flach angelegt werden kann.
DE29617025U 1995-09-29 1996-09-30 Präsentationsanordnung und Materialbahnrolle für eine derartige Präsentationsanordnung Expired - Lifetime DE29617025U1 (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
NL1001318A NL1001318C2 (nl) 1995-09-29 1995-09-29 Presentatiesamenstel.

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE29617025U1 true DE29617025U1 (de) 1996-12-12

Family

ID=19761648

Family Applications (2)

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