Anwaltsakte: 41 628 X
Gebrüder Kömmerling
Kunststoffwerke GmbH
Zweibrücker Str. 200
66954 Pirmasens
Lüftungsfenster oder -tür
Die Erfindung betrifft ein Lüftungsfenster oder eine Lüftungstür mit dichtschließendem
Flügel- und Rahmenprofil, das bzw. die zum Zwecke der Raumlüftung auch im geschlossenen Zustand je wenigstens eine Öffnung an seiner bzw. ihrer Außen- und
Innenseite aufweist. Sie betrifft ferner eine Lüftungsleiste für ein Fenster, eine Tür
oder eine Wand eines Gebäudes.
Wegen der heutigen weitgehend fugendichten Bauweise tritt das Problem einer ausreichenden
Wohnungslüftung auf. Beim Einbau neuer fugendichter Fenster und Außentüren wird die Dichtheit eines Gebäudes beträchtlich erhöht und der Luftwechsel
drastisch verringert. Einerseits trägt diese Maßnahme zur Einschränkung
der Lüftungswärmeverluste bei. Andererseits beeinflußt der verringerte Luftwechsel
die Raumluftqualität nachteilig und kann darüber hinaus, vor allem in Verbindung
mit Wärmebrücken, Schäden an der Bausubstanz hervorrufen; Schimmelpilze an den Wänden sind hierfür ein sichtbarer Beweis. Bei Wohnungen mit Feuerstätten, die
ihre Verbrennungsluft dem Raum entnehmen, können die nach den technischen Richtlinien der Gasinstallateure (TRGI) für die Verbrennungsluft notwendigen
Luftvolumenströme nur schwer erbracht werden.
Am einfachsten sind die für einen hygienischen Luftwechsel erforderlichen Luftmengen
über eine Kippstellung des Fenster- bzw. Türflügels zu erbringen. Wegen der damit verbundenen hohen Lüftungswärmeverluste, aber auch wegen Zug- und
Lärmbelästigungen wurde die Lösung durch sogenannte verstellbare Spaltlüftungsbeschläge
verbessert. Desweiteren werden Fenster mit stufenlos einstellbaren Lüftungselementen angeboten. Beide Lösungen führen zu einem unkontrollierten
direkten Luftdurchgang. Hierdurch wird die Schalldämmung dieser Fenster bzw. Türen meist drastisch reduziert. Gleichzeitig gelangt die kalte Außenluft direkt in den
Wohnraum. Unangenehme Zugerscheinungen sind die Folge.
Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein Lüftungsfenster bzw. eine
Lüftungstür zu entwickeln, das bzw. die einen bezüglich der Raumlufthygiene und Verbrennungsluftaustausch ausreichenden Raumluftwechsel zuläßt, mit dem
Luftwechsel einhergehende Lüftungswärmeverluste und Zugbelästigungen jedoch minimiert und den Außenluftvolumenstrom unabhängig von jeglichen meteorologischen
Einflußfaktoren nach oben hin begrenzt. Desweiteren soll ein mit dem Lüftungsfenster bzw. der Lüftungstür für diesen Zweck verbindbares Lüftungselement
geschaffen werden.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand von Anspruch 1 gelöst. Anspruch 19
betrifft solch ein Lüftungselement.
Die Erfindung geht von einem Lüftungsfenster oder einer Lüftungstür mit dicht-
schließendem Flügel- und Rahmenprofil aus, das bzw. die je wenigstens eine Öffnung
an der Außen- und der Innenseite aufweist, durch die zum Zwecke der Raumlüftung Luft in den Raum hinein- oder aus dem Raum herausströmen kann.
Erfindungsgemäß ist im oder am Flügel- oder Rahmenprofil in einem Strömungsweg
eine Lüftungsklappe für die durch die Öffnungen strömende Luft angeordnet, die den
Volumenstrom selbsttätig begrenzt. Die Lüftungsklappe wird durch die den Strömungsweg durchströmende Luft selbst betätigt, derart, daß sie mit zunehmendem
Luftvolumenstrom den freien Strömungsquerschnitt verringert, im Grenzfall bis zum
Erreichen der Schließstellung, und so ein weiteres Anwachsen des Luftvolumenstroms
verhindert, zumindest aber stark verringert.
Durch die Anordnung der Lüftungsklappe im oder am Profil des Lüftungsfensters
oder der Lüftungstür selbst kann auf den Einbau zusätzlicher Lüftungselemente im
Mauerwerk verzichtet werden. Dies spart Platz und Kosten.
Da die Erfindung zwar bei Lüftungstüren mit Vorteil ebenfalls eingesetzt werden
kann, ihr Haupteinsatz jedoch bei Lüftungsfenstern liegt, werden im folgenden stellvertretend auch für die Lüftungstüren nur noch Lüftungsfenster erwähnt.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung münden die
Öffnungen in den Falz, der sich im geschlossenen Zustand zwischen dem Flügel- und
dem Rahmenprofil bildet. Dieser Hohlraum wird somit als Strömungsweg für den Luftstrom zwischen den Öffnungen an der Außen- und der Innenseite des Lüftungsfensters
genutzt. Je länger der hierbei genutzte Strömungsweg zwischen den äußeren und den inneren Öffnungen ist, desto besser sind die Luftvorwärmung und
Schalldämmung. Vorzugsweise ist die Öffnung bzw. sind die Öffnungen an der Außenseite des Lüftungsfensters im unteren und die Öffnung bzw. Öffnungen an der
Innenseite im oberen Bereich des Lüftungsfensters vorgesehen. Die von außen einströmende Luft wird somit nach oben geführt und erwärmt sich beim Aufsteigen,
bevor sie im oberen Teil des Lüftungsfensters in den Raum austritt. Durch die
Vorwärmung der Luft werden unangenehme Zugerscheinungen vermieden, zumindest
werden sie gegenüber den bekannten Lösungen reduziert.
Die wenigstens eine Öffnung an der Außenseite wird bevorzugt durch einen oder
mehrere Bereiche eines Anschlag-Dichtungsprofils zwischen dem Flügel- und dem Rahmenprofil gebildet, während die wenigstens eine Öffnung an der Innenseite durch
einen Überschlag im Flügelprofil in den durch den Falz gebildeten Strömungsweg führt.
Die Lüftungsklappe kann mit Vorteil in dem Strömungsweg zwischen dem Flügel-
und dem Rahmenprofil angeordnet sein. In einer ebenfalls bevorzugten Ausführungsform
ist die Lüftungsklappe jedoch im Strömungsquerschnitt einer an dem Fensterprofil, vorzugsweise dem Flügelprofil, angesetzten Lüftungsleiste angeordnet.
Die Lüftungsleiste ist dabei vor der wemgstens einen Öffnung an der Innenseite des
Lüftungsfensters befestigt, d.h. diese Öffnung mündet in die Lüftungsleiste. Die
Lüftungsleiste kann am Fensterprofil angeschraubt oder angeklebt sein; vorteilhafterweise
kann sie auch in das Fensterprofil integriert sein. Sie ist jedoch auch für einen
Einbau in oder vor einer Wand geeignet.
In der Ausführung, in der das Anschlag-Dichtungsprofil als äußere Öffnung genutzt
wird und die innere Öffnung durch den Flügelprofilüberschlag führt, auf die dann
die Lüftungsleiste gesetzt wird, können auch bereits vorhandene Fenster besonders
preiswert zu Lüftungsfenstern umgearbeitet werden.
Eine Lüftungsklappe für frei oder mit Abluftanlagen gelüftete Räume ist aus der DD
227 209 Bl bekannt. Ganz grundsätzlich wäre auch eine in vertikalen Strömungskanälen
angeordnete Lüftungsklappe, wie sie aus der DD 255,382 Al bekannt ist,
für den Einsatz in Lüftungsfenstern geeignet.
Die erfindungsgemäß als selbständiges, an das Fensterprofil ansetzbares Bauteil
ausgeführte Lüftungsleiste weist zumindest einen horizontal verlaufenden Strömungswegabschnitt
auf, in dem die Lüftungsklappe angeordnet ist.
Vorzugsweise ist die Lüftungsklappe mit ihrer Innenkante auf einer Lagerschneide
frei aufliegend schwenkbar gelagert. Im Gegensatz zu dem aus der DD 227,209 Bl bekannten Luftvolumenstrombegrenzer sind für die Lüftungsklappe nach einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung je eine Stolperkante für beide Strömungsrichtungen
im horizontalen Strömungsweg vorgesehen. Die Lüftungsklappe nach der Erfindung ist somit in eine erste Schließstellung für den Strömungsnormalfall, in dem
Luft von außen ins Rauminnere geführt wird, und in eine zweite Schließstellung für
den Fall einer Rückströmung schwenkbar.
Die Schneidlagerung fällt vorzugsweise an ihrer Leeseite, im Strömungsnormalfall
gesehen, von ihrer Lagerspitze aus schräg ab, so daß für den Strömungsnormalfall
eine äußerst reibungsarme und stetige Schwenkbewegung der Lüftungsklappe stattfindet. Durch die vorzugsweise unsymmetrische Gestaltung der Lagerschneide
wird erreicht, daß die gesamte Schwenkbewegung der Lüftungsklappe im Strömungsnormalfall
ohne Verschieben des Auflagepunktes erfolgt.
Ein vom Fensterprofil abgewandter, im Strömungsnormalfall als Luftaustritt
dienender Strömungsquerschnitt der Lüftungsleiste kann vorzugsweise mittels eines
Schiebers verkleinert oder auch ganz verschlossen werden. Der Schieber ist an dieser
Seite der Lüftungsleiste einfach gleitend verschiebbar an der Lüftungsleiste aufgenommen. Durch solch einen Schiebe-Verschluß kann der Komfort für den
Benutzer weiter erhöht und der Außenluftdurchlaß auch dicht verschlossen werden.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand von
Figuren beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 das Funktionsschema eines Lüftungsfensters,
Figur 2 ein Rahmen- und Flügelprofil mit angesetzter Lüftungsleiste im
Querschnitt,
Figur 3 die Lüftungsleiste von Figur 2 im Detail,
Figur 4 ein Rahmen- und Flügelprofil mit einer modifizierten Lüftungsleiste
im Querschnitt,
Figur 5 die Lüftungsleiste von Figur 4 im Detail,
Figur 6 die Lüftungsleiste nach Figur 4 und 5 mit Bemaßung,
Figur 7 die Lüftungsleiste nach den Figuren 4 bis 6 im Längsschnitt, im
dazugehörigen Querschnitt A-A und in der Draufsicht und
Figur 8 Volumenstromkennlinien für geregelte und ungeregelte Raumlüftung.
In der schematischen Darstellung von Figur 1 ist die Luftströmung in und durch ein
verschlossenes Lüftungsfenster dargestellt. Ein Flügel- und ein Rahmenprofil des
Lüftungsfensters sind mit 1 und 2 bezeichnet. An seinen unteren senkrechten Rahmenaußenseiten weist das Lüftungsfenster beidseits Lufteinlaßöffnungen 3 auf,
die durch ein spezielles Anschlag-Dichtungsprofil gebildet werden. Die Öffnungen
3 sind so konzipiert, daß schon bei einem kleinen Druckunterschied zwischen dem Rauminneren und der Umgebung eines Gebäudes Luft in den als Strömungsweg
dienenden Beschlagfalz zwischen dem Flügel- und dem Rahmenprofil 1 und 2 einströmen kann. Die Fläche jeder der Öffnungen 3 entspricht der Querschnittsfläche
des Strömungswegs, d.h. des freien Beschlagfalzquerschnitts.
Die Luft wird im Falz nach oben geführt und erwärmt sich beim Aufsteigen. Der
raumseitige Luftaustritt erfolgt im oberen waagrechten Teil des Fensterfiügelprofils
1.
Die unverschließbaren Öffnungen 3 müssen so groß sein, daß der berechnete
notwendige Luftbedarf je Lüftungsfenster mit Lüftungsleiste nachströmen kann. Die
vorgeschriebene Dichtheit der Fenster (Fugendurchlaßkoeffizient oder a-Wert) für
die betreffende Beanspruchungsgruppe wird durch das Schließen eines Schiebers 18
eingehalten.
Bei gleichzeitig hoher Schlagregensicherheit werden unangenehme Zugerscheinungen
durch die gezielte Luftführung und die damit einhergehende Luftvorwärmung vermieden. Gleichzeitig wird durch diese Art der Luftführung ein Einbruch in der
Schalldämmung begrenzt.
Figur 2 zeigt im Querschnitt den oberen horizontalen Bereich des Lüftungsfensters.
Das Lüftungsfenster ist verschlossen. Dabei sind das Rahmenprofil 2 und das Flügelprofil 1 in bekannter Weise außenseitig durch ein Anschlag-Dichtungsprofil
5 und innenseitig durch eine zumindest in dem dargestellten Bereich identisch ausgebildete, nicht bezeichnete Dichtung an einem Überschlag 6 des Flügelprofüs
1 gegeneinander abgedichtet. Durch den Überschlag 6 ist eine Öffnung 4 geführt, die
in den als Strömungsweg 7 dienenden Beschlagfalz zwischen dem Flügel- und dem Rahmenprofil mündet. An den Überschlag 6 ist vor diese innere Öffnung 4 eine
Lüftungsleiste 10 angesetzt; im Ausführungsbeispiel ist sie angeklebt. In dem durch
die innere Öffnung 4 und die Lüftungsleiste 10 hindurch verlängerten Strömungsweg
7 ist eine Lüftungsklappe 13 schwenkbar angeordnet. Die Lüftungsklappe 13 reguliert und begrenzt den Luftvolumenstrom selbsttätig.
Figur 3 zeigt die Lüftungsleiste 10 im Detail. Die Lüftungsleiste 10 weist ein
Gehäuse mit einem unteren Gehäuseteil 11 und einem oberen Gehäuseteil 12 auf.
Vorzugsweise werden die beiden Gehäuseteile 11 und 12 einstückig extrudiert; sie
können jedoch auch nach ihrer getrennten Herstellung durch Zusammenfügen erst das Gehäuse der Lüftungsleiste 10 bilden.
Im Strömungsweg der Lüftungsleiste 10 wird die im Strömungsnormalfall durch die
innere Öffnung 4 am Flügelprofil 1 in die Lüftungsleiste 10 eintretende Luft zunächst
in zwei parallelen Strömungsabschnitten 8.1 und 8.2 horizontal geführt und in diesem
Fall stromabwärts von der Lüftungsklappe 13 um 90° umgelenkt, durchströmt dann
einen kurzen vertikalen zweiten Strömungswegabschnitt 9 und tritt schließlich durch
eine horizontal angeordnete Querschnittsöffnung 17 vertikal nach oben in den Raum
aus. Der Vorteil dieser Luftführung liegt darin, daß sich die Luft vor dem Eintritt
in den Aufenthaltsbereich weiter erwärmt, so daß Zugerscheinungen weitgehend vermieden werden.
Die Lüftungsklappe 13 ist nahe der inneren Öffnung 4 im Flügelprofil 1 um eine
horizontale, senkrecht zur Strömungsrichtung der Luft weisende Achse frei verschwenkbar
gelagert. Die Lüftungsklappe 13 wird durch ein Winkelprofil, das im Ausführungsbeispiel zwei gleichlange Schenkel aufweist, also symmetrisch ist,
gebildet. Mit ihrer derart gebildeten Innenkante liegt die Lüftungsklappe 13 auf
mindestens zwei Lagerschneiden 14 auf, die im horizontalen Strömungswegabschnitt
von der in diesem Bereich horizontalen Wandung des unteren Gehäuseteils 11 aufragen. Die als Auflager dienenden Spitzen der Lagerschneiden 14 fallen an ihren
Leeseiten, im Strömungsnormalfall gesehen in Figur 3 nach rechts, ab. Für diesen
Strömungsnormalfall, in dem die Außenluft ins Rauminnere dringt, ist die Schwenkachse der Lüftungsklappe 13 dadurch besonders exakt definiert; gleichzeitig
wird ein besonders reibungsarmes Lager bereitgestellt. Hierdurch wird das
Ansprechen der Lüftungsklappe verfeinert.
Von den Oberseiten der horizontalen Strömungsabschnitte 8.1 und 8.2 ragen zwei
als Strömungsstolperkanten 15 und 16 dienende Vorsprünge in Richtung auf die Lüftungsklappe 13 zu herab. Dabei liegen die Strömungsstolperkanten 15 und 16
jeweils einem der beiden Enden der Lüftungsklappe 13 gegenüber, wenn sich die
Lüftungsklappe 13 in einer ihrer beiden Schließstellungen befindet. Die Vorsprünge
mit den Stolperkanten 15 und 16 erstrecken sich geschlossen senkrecht zur Luftströmung über die gesamte Breite des Strömungswegs in der Lüftungsleiste 10.
Für die Lüftungsklappe 13 gilt das gleiche.
In Figur 3 ist die Lüftungsklappe 13 in ihrer Ruhestellung a und in ihren beiden
Schließstellungen b und c eingezeichnet. In der Ruhestellung a wird die Lüftungsklappe
13 durch ihr Eigengewicht gehalten. Wegen der Symmetrie der Lüftungsklappe 13 ragen ihre beiden Schenkel jeweils in einem Winkel von vorzugsweise 45°
von der Lagerschneide 14 ab. Strömt nun Luft aufgrund eines Differenzdrucks zwischen dem Rauminneren und der Umgebung durch die Strömungsabschnitte 8.1
und 8.2, 9 der Lüftungsleiste 10, im Strömungsnormalfall in Fig. 3 von links nach
rechts, so wird die Lüftungsklappe 13 in ihre erste Schließstellung b auf die die in
diesem Strömungsfall stromabwärtige Strömungsstolperkante 15 zu bewegt. Die Schwenkbewegung der Lüftungsklappe 13 wird durch die als Anschlag hierfür
dienende Lagerschneide 14 begrenzt. Im Strömungsnormalfall endet die Schwenkbewegung
in der Schließstellung b, in der die Lüftungsklappe 13 den Strömungsquerschnitt nahezu vollständig verschließt, dergestalt, daß zwischen dem stromabwärtigen
Ende der Lüftungsklappe 13 und der Strömungsstolperkante 15 und zwischen dem stromaufwärtigen Ende der Lüftungsklappe 13 und der Unterseite des Strömungsabschnitts
8.1 je ein schmaler Spalt verbleibt, der vorzugsweise zwischen 0,2 und 0,5 mm beträgt.
Die Stolperkante 15 ist so beschaffen, daß sich der Strömungsquerschnitt zwischen
dem stromabwärtigen Ende der Lüftungsklappe 13 und dem Gehäuse der Lüftungsleiste
10 in Strömungsrichtung nicht verengt. Dadurch werden ein Ansaugen der Klappe an die Gehäusewand und die damit verbundene Flatterbewegung verhindert.
Bei Rückstrom, dem anderen Strömungsfall, schwenkt die Lüftungsklappe 13 in ihre
zweite Schließstellung c, falls ein durch entsprechende Dimensionierung der Lüftungsleiste 10 vorgegebener maximaler Luftvolumenstrom überschritten wird. Bei
dieser Schwenkbewegung verläßt die Lüftungsklappe 13 ihren Lagerpunkt um die Dicke der Schneidlagerung 14. Eine sichere Schließstellung wird garantiert, indem
die Lüftungsklappe 13 mit ihrem dann stromabwärtigen Ende an der Unterseite der zweiten Strömungsstolperkante 16 anliegt. Zwischen dem stromaufwärtigen Ende der
Lüftungsklappe 13 und der Unterseite des Strömungsabschnitts 8.2 verbleibt
wiederum ein schmaler Spalt, der vorzugsweise ebenfalls zwischen 0,2 und 0,5 mm beträgt.
Im Strömungsnormalfall ist das zwischen dem Auflagepunkt und den beiden sich
bildenden Spalten entstehende Dreieck vorzugsweise gleichschenkelig. Dadurch wird
erreicht, daß die Lüftungsklappe ihre Schwenkbewegung bei steigender und fallender
Durchströmung der Lüftungsleiste gleichmäßig und ohne strömungsbedingte Hysterese vollführt. Im Fall der Rückströmung endet die Schwenkbewegung der
Lüftungsklappe in einer gleichgearteten Stellung, in der die Lüftungsklappe den Strömungsquerschnitt nahezu vollständig verschließt, wobei das in diesem Fall
entstehende Dreieck vorzugsweise einen kürzeren Schenkel in Richtung des dann stromabwärtigen Endes der Lüftungsklappe hat. Dadurch wird gezielt eine
strömungsbedingte Hysterese erzeugt, dergestalt, daß beim Abströmen der Raumluft
über die Lüftungsklappe nach außen im Raum sich ein Überdruck gegenüber der Umgebung des Gebäudes aufbaut, der die Funktion der Gebäude- bzw. Raumlüftung
auch bei Vorhandensein raumluftabhängiger Feuerstätten gewährleistet.
In den beiden Schließstellungen b und c liegt jeweils der stromaufwärtige Schenkel
der Lüftungsklappe 13 senkrecht im Strömungsabschnitt 8.1 bzw. 8.2, und der jeweils stromabwärtige andere Schenkel der Lüftungsklappe 13 liegt darin waagrecht.
Im Strömungsweg der Lüftungsleiste 10 sind wenigstens zwei schmale Lagerschneiden
14 nahe den seitlichen Berandungen des Strömungswegs vorgesehen.
Der im Strömungsnormalfall stromaufwärtige Vorsprung mit der Stolperkante 16
verläuft von dieser Stolperkante 16 aus schräg stromabwärts, in etwa parallel zum
stromaufwärtigen Schenkel der Lüftungsklappe 13 in deren Ruhestellung a. Der zweite, in diesem Strömungsfall stromabwärtige Vorsprung mit der Strömungsstolperkante
15 ragt demgegenüber einfach senkrecht von der Strömungswegoberseite nach unten weg.
Die Unterseite der Lüftungsklappe 13 läuft zu den beiden Enden der Klappe 13
jeweils rund aus. Hierdurch können die in den Schließstellungen b und c verbleibenden
Spalten an den dann jeweils stromaufwärtigen Enden besonders klein gehalten werden; gleichzeitig wird Turbulenzbildungen im Spalt entgegengewirkt.
Die Verdickung des Gehäuseoberteils 12 im Bereich des Vorsprungs mit der
Stolperkante 16 dient zur Versteifung der Lüftungsleiste 10.
Die im Strömungsnormalfall stromab wärtige Öffnung 17 der Lüftungsleiste 10 kann
vom Benutzer mittels des Schiebers 18 teilweise oder ganz verschlossen werden. Der
Schieber 18 ist an der Oberseite des Gehäuseoberteils 12 horizontal verschiebbar in
einer Führung 19 aufgenommen. Von der Schieberoberseite aufragende Noppen 20 dienen dabei als Griffelemente.
Die Figuren 4 und 5 zeigen eine Konstruktionsalternative für die Lüftungsleiste 10.
In diesem Ausführungsbeispiel verläuft das untere Gehäuseteil 11 in seinem der
Öffnung 4 zugewandten Bereich gegenüber der Horizontalen leicht schräg nach oben,
d.h. der dieser Öffnung 4 zugewandte Strömungswegabschnitt 8.1 der Lüftungsleiste
10 verengt sich in Strömungsrichtung etwas. Gleichzeitig weist der untere Gehäuseteil 11 in diesem Bereich an seiner den Strömungswegabschnitt begrenzenden
Innenseite eine Materialverdickung 22 auf. Die Schräge und die Materialverdickimg
22 tragen beide jeweils und auch in Kombination zur Längssteifigkeit der Lüftungsleiste
10 bei. Die Lagerschneide 14 ragt von dieser Materialverdickung 22 auf. Die Oberseite der Materialverdickung 22 verläuft wieder horizontal, so daß die
Lüftungsklappe 13 einwandfrei verschwenkbar ist. Die Lüftungsleiste 10 nach den Figuren 4 und 5 entspricht ansonsten der Lüftungsleiste nach den Figuren 2 und 3.
In beiden Ausführungsbeispielen dient die Lageraufhängung, d.h. die Lagerschneide
14, als Abstandshalter zwischen dem unteren und dem oberen Gehäuseteil 11 und 12.
In dem durch die Lüftungsleiste 10 gebildeten Strömungsweg 8.1 und 8.2, 9 werden
Kanten, mit Ausnahme der Stolperkanten, vorteilhafterweise vermieden.
In Figur 6 ist die Lüftungsleiste 10 nach den Figuren 4 und 5 in ihren besonders
bevorzugten Maßen dargestellt. Bezüglich dieser Maße wird auf diese Figur verwiesen.
Im Längsschnitt von Figur 7 ist die einfache Gleitführung 19 des Schiebers 18
erkennbar. In der darunterliegenden Draufsicht auf die Lüftungsleiste 10 liegt die im
Strömungsnormalfall stromabwärtige Querschnittsöffnung 17 der Lüftungsleiste 10 offen. Diese Querschnittsöffnung 17 wird durch eine Mehrzahl von nebeneinander
aufgereihten Lüftungsschlitzen gebildet. Der Schieber 18 ist in der Blattebene über
die Lüftungsschlitze verschiebbar. Schließlich ist der im Längsschnitt eingezeichnete
Querschnitt A-A dargestellt, der der Querschnittsdarstellung von Figur 5 entspricht.
Im Längsschnitt von Figur 7 sind weitere bevorzugte Abmessungen der Lüftungsleiste
10 eingetragen.
Mit dem vorstehend beschriebenen Lüftungsfenster mit selbsttätig den Luftvolumenstrom
begrenzender Lüftungsklappe, insbesondere mit der angesetzten Lüftungsleiste, kann der Luftvolumenstrom über die Lüftungsklappe derart reguliert werden, daß ein
Anstieg des Luftvolumenstroms nur bis zu einem vorgegebenen Auslegungswert von 8 bis 10 Pa erfolgt. Danach bleibt der Luftvolumenstrom bis zu Druckdifferenzen
von etwa 100 Pa und mehr, wie sie nur sehr selten in der Praxis auftreten, im wesentlichen konstant. Dies entspricht den gewünschten Lüftungseigenschaften, wie
dies anhand der Volumenstromkennlinie nach Figur 8 für ein erfindungsgemäßes Lüftungsfenster ("mit Regelung") im Vergleich zur nicht selbsttätig geregelten
Lüftung dargestellt ist.