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DE29513265U1 - Teilbare Verpackung aus Wellpappe oder Karton - Google Patents

Teilbare Verpackung aus Wellpappe oder Karton

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Publication number
DE29513265U1
DE29513265U1 DE29513265U DE29513265U DE29513265U1 DE 29513265 U1 DE29513265 U1 DE 29513265U1 DE 29513265 U DE29513265 U DE 29513265U DE 29513265 U DE29513265 U DE 29513265U DE 29513265 U1 DE29513265 U1 DE 29513265U1
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DE
Germany
Prior art keywords
packaging
side walls
base
packaging according
fastening means
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29513265U
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English (en)
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Gissler & Pass GmbH
Original Assignee
Gissler & Pass GmbH
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Publication date
Application filed by Gissler & Pass GmbH filed Critical Gissler & Pass GmbH
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/64Lids
    • B65D5/68Telescope flanged lids

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)
  • Wrappers (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Beschreibung: Gissler & Pass GmbH, Dürener Str. 12, 52428 Julien Teilbare Verpackung aus Wellpappe oder Karton
Die Erfindung betrifft eine teilbare Verpackung aus Wellpappe oder Karton mit einem unteren Verpackungsteil, der einen Boden und von diesem hochstehende untere Seitenwände aufweist, und mit einem oberen Verpackungsteil, der einen Deckel und von diesem abwärts gerichtete obere Seitenwände aufweist, wobei die Verpackungsteile derart ineinanderstecken, daß sich zumindest ein Teil der Seitenwände beider Verpackungsteile überlappen und der Boden die Unterseite und der Deckel die Oberseite der Verpackung bilden und wobei ferner die Verpackungsteile über Befestigungsmittel miteinander verbunden sind.
Im Stand der Technik sind quaderförmige Verpackungen bekannt, die aus einem einzigen Zuschnitt gefertigt sind, wobei die Verpackung mit Hilfe eines ringsum laufenden Aufreißstreifens in einen unteren und einen oberen Verpackungsteil getrennt werden kann (DE-PS 36 09 608). Bei dieser Verpackung gelingt die Trennung der beiden Verpackungsteile nicht immer zuverlässig. Außerdem sind die Ränder des verbleibenden, unteren Verpackungsteils so unsauber, daß die hohen Anforderungen, die heutzutage an einen Tray zur Warenprasentation gestellt werden, nicht erfüllt werden. Desweiteren wird die Verpackung durch den Aufreißstreifen geschwächt, so daß sie nur in beschränktem Umfang stapelbar ist.
Bei einer gattungsgemäßen Weiterentwicklung dieser Verpackung bestehen die oberen und unteren Verpackungsteile aus getrennten Zuschnitten, wobei der obere Verpackungsteil in den unteren Verpackungsteil eingesteckt ist (DE-PS 39 40 872). Dabei sind die
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oberen Seitenwände des oberen Verpackungsteils so lang ausgebildet ist, daß sie sich mit den unteren Seitenwänden des unteren Verpackungsteils bis zum Boden hin überlappen und auf ihm aufstehen. Zur Verbindung der beiden Verpackungsteile sind in den Seitenwänden des unteren Verpackungsteils Befestigungslaschen vorgesehen, die Befestigungsstellen aufweisen, an denen die oberen Seitenwände lösbar mit den unteren Seitenwänden verbunden sind. Dabei sollen die Befestigungslaschen über eine Perforation mit den unteren Seitenwänden verbunden sein.
Diese Verpackung mit ineinandergesteckten Verpackungsteilen ist durch eine besondere Ausbildung der Befestigungslasche (DE-OS 43 25 429) und das Vorsehen einer niedrigen vorderen Stirnwand mit die seitlichen Befestigungslaschen in diesem Bereich überbrückenden Verbindungsfeld (DE-OS 43 25 431) weiterentwickelt worden. Ferner ist in der DE-OS 43 25 430 der Vorschlag gemacht worden, die beiden Verpackungsteile so auszubilden, das obere Verpackungsteil über das untere Verpackungsteil zu stülpen, wobei auch hier die Verbindung der beiden Verpakkungsteile über von außen zugängliche Befestigungslaschen im Überlappungsbereich der Seitenwände hergestellt wird. Diese Grundform ist auch dem DE-GM 89 09 035.7 zu entnehmen, nur daß hier der übergestülpte Verpackungsteil über an zwei Seitenwänden angeformte Bodenlaschen mit dem unteren Verpackungsteil verbunden wird. Die Bodenlaschen sind über Befestigungsfelder an der Außenseite des Bodens des unteren Verpackungsteils befestigt, wobei die Bodenlaschen aufgrund von die Befestigungsfelder umgebenden Perforationen vom Boden gelöst werden können.
Die bekannten Verpackungen mit zwei ineinandergesteckten Verpackungsteilen weisen den Nachteil auf, daß der untere Verpakkungsteil aus einem so kräftigen Zuschnitt gefertigt werden muß, daß er ein für seine Verwendung als Tray ausreichende Stabilität aufweist. Dies ist mit einem entsprechenden Materialverbrauch und Gewicht verbunden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine teilbare Verpakkung der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß man mit geringerem Materialaufwand ein stabiles Tray erhält.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Befestigungsmittel eine unlösbare Verbindung bilden und daß ein Oberteil des oberen Verpackungsteils von einem Unterteil des oberen Verpackungsteils trennbar ist, welches die Befestigungsmittel aufweist.
Grundgedanke der Erfindung ist es, das obere Verpackungsteil derart aufteilbar zu machen, daß das Unterteil nach der Trennung in dem unteren Verpackungsteil verbleibt. Das Unterteil des oberen Verpackungsteils trägt damit zur Stabilität des unteren Verpackungsteils bei, so daß für das untere Verpackungsteil ein weniger stabiler Zuschnitt verwendet werden kann als bei den teilbaren Verpackungen nach dem Stand der Technik, um für den Tray die gleiche Stabilität zu erhalten. Die Erfindung erlaubt also eine deutliche Material- und Gewichtsersparnis.
In Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Oberteil bündig mit den oder unterhalb der Oberkanten der unteren Seitenwände vom Unterteil trennbar ist, so daß das Unterteil nach Abtrennung des Oberteils nicht aus dem unteren Verpackungsteil herausragt. Dies hat den Vorzug, daß der obere Rand des Trays glatt und sauber ist.
Für die Verbindung der beiden Verpackungsteile kommen grundsätzlich alle Befestigungsmittel in Frage, also auch Klammern, Nieten oder dergleichen. Eine besonders hohe Stabilität des Trays läßt sich jedoch erreichen, wenn Klebeflächen vorgesehen werden, die möglichst großflächig und dort vorgesehen werden sollen, wo sie der Stabilität des unteren Verpackungsteils dienen, also insbesondere an den längeren Seitenwandungen.
Die Trennbarkeit von Ober- und Unterteil wird beispielsweise durch eine oder mehrere Schwächungslinien, insbesondere durch Perforationen, hergestellt. Durch Hochreißen des Oberteils des oberen Verpackungsteils erfolgt eine Trennung an den Schwächungslinien. Dabei kann die Schwächungslinie so ausgebildet sein, daß eine Trennung ohne Beladung der Verpackung schwierig ist, so daß die Verpackung in Aufrichtmaschinen zuverlässig gehandhabt werden kann, andererseits aber eine Trennung bei beladener Verpackung wegen des dann auf dem unteren Verpackungsteil lastenden Gewichts ohne Weiteres möglich ist. Die Schwächungslinie sollte im wesentlichen parallel zur Oberkante des unteren Verpackungsteils und wegen der stabilisierenden Wirkung im Überlappungsbereich möglichst nahe an der Oberkante verlaufen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Grundgedanken der Erfindung auch bei einer Ausführungsform zu verwirklichen, bei der der obere Verpackungsteil über den unteren Verpackungsteil gestülpt ist. Um zu vermeiden, daß das Unterteil des oberen Verpackungsteils nach Abtrennung von dessen Oberteil von außen sichtbar ist, empfiehlt sich die umgekehrte Ausführungsform, bei der das obere Verpackungsteil in dem unteren Verpackungsteil steckt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Befestigungsmittel wenigstens an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden vorgesehen sind, wobei bei einer quaderförmigen Verpackung hierfür zweckmäßigerweise die längeren Seitenwandungen herangezogen werden.
Es ist ferner nach der Erfindung vorgeschlagen, daß an wenigstens einer der oberen Seitenwände ein Bodenstreifen angeformt ist. Dabei ist es zweckmäßig, wenn solche Bodenstreifen an zwei gegenüberliegenden oberen Seitenwänden angeformt sind. Mit Hilfe dieser Bodenstreifen wird der Boden des unteren Verpackungsteils verstärkt, was insbesondere bei Beladung mit schwereren Lasten vorteilhaft ist. Dabei ist es für die Versteifungswir-
kung nicht unerläßlich, wenn auch vorteilhaft, daß wenigstens einer der Bodenstreifen über Bef estigungsitiittel mit dem Boden verbunden ist. Eine Versteifungswirkung wird auch dann erreicht, wenn die Befestigungsmittel nur an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden oder an allen vier Seitenwänden vorhanden sind. Bs versteht sich, daß die Versteifungswirkung umso besser ist, je mehr Flächen des oberen Verpackungsteils mit Flächen des unteren Verpackungsteils miteinander verbunden sind.
Eine besonders zweckmäßige Ausbildung ergibt sich dann, wenn der Boden von zwei die Bodenfläche einnehmenden ersten Bodenlaschen, die an zwei gegenüberliegenden ersten unteren Seitenwänden angeformt sind, und von zwei die ersten Bodenlaschen nur teilweise überlappenden zweiten Bodenlaschen gebildet ist, die an zwei gegenüberliegenden zweiten unteren Seitenwänden angeformt sind, wobei sich die Bodenstreifen in dem von den zweiten Bodenlaschen freiglassenen Bereich der ersten Bodenlaschen erstrecken und vorteilhafterweise diesen Bereich vollständig ausfüllen. Hierdurch ergibt sich an der Seite des Bodens, wo sich die zweiten Bodenlaschen befinden, eine durchgehend ebene Fläche, und zwar unabhängig davon, ob der obere Verpackungsteil über den unteren Verpackungsteil gestülpt ist und sich demgemäß die zweiten Bodenlaschen und die Bodenstreifen an der Außenseite des Bodens befinden oder ob der obere Verpackungsteil in den unteren Verpackungsteil eingesteckt ist und demgemäß die Bodenstreifen und die zweiten Bodenlaschen die Innenseite des Bodens bilden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß zwei gegenüberliegende obere Seitenwände nicht mit den jeweils dieselbe Seite der Verpackung bildenden unteren Seitenwände verbunden sind. Bei quaderförmigen Verpackungen kommen hierfür insbesondere die kürzeren Seiten in Frage, da sie in der Regel hinreichende Stabilität haben. Dabei kann es ausreichend sein, daß sich die Seitenwände, die jeweils eine der zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung bilden, nicht überlappen, um
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insoweit Material einzusparen.
Nach der Erfindung ist darüberhinaus vorgesehen, daß zumindest ein Teil der oberen Seitenwände Grifflöcher aufweisen. Sie erleichtern das Abtrennen des Oberteils von dem Unterteil. Sie können in den zwei gegenüberliegenden Seitenwänden sitzen, die nicht mit den unteren Seitenwänden verbunden sind. In diesem Fall können die Grifflöcher als Ausnehmungen an der Unterkante der oberen Seitenwände ausgebildet sein.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher veranschaulicht. Es zeigen:
Figur 1 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt für den
oberen Verpackungsteil der erfindungsgemäßen Verpackung;
Figur 2 eine Draufsicht auf den Zuschnitt des dazu passenden unteren Verpackungsteils;
Figur 3 eine perspektivische Explosionsdarstellung der
aus den Zuschnitten gemäß den Figuren 1 und 2 gefertigten oberen und unteren Verpackungsteile und
Figur 4 eine perspektivische Ansicht der erfindungsge-
gemäßen Verpackung.
Der in Figur 1 dargestellte Zuschnitt eines oberen Verpackungsteils 1 weist eine erste und eine zweite obere Längsseitenwand 2, 3 auf. Zwischen den beiden oberen Längsseitenwänden 2, 3 befindet sich eine erste obere Stirnseitenwand 4. Diese ist über eine Perforationslinie 5 in einen oberen Stirnseitenabschnitt und einen unteren Stirnseitenabschnitt 7 aufgeteilt. Der obere Stirnseitenabschnitt 6 ist über senkrechte Falzlinien 8, 9 mit den oberen Längsseitenwänden verbunden, während der untere
Stirnseitenabschnitt 7 über Falzlinien 10, 11 mit den oberen Längsseitenwänden 2, 3 verbunden ist. An der zweiten oberen Längsseitenwand 3, und zwar an der der Falzlinie 9 entfernt liegenden Kante, ist über eine Falzlinie 12 eine zweite obere Stirnseitenwand 13 angeformt.
An den Oberkanten der beiden oberen Längsseitenwände 2, 3 und den beiden oberen Stirnseitenwänden 4, 13 sind rechteckige Dekkellaschen 14, 15, 16, 17 über Falzlinien angeformt. Sie erstrecken sich jeweils über die Länge der darunter angrenzenden Seitenwände 2, 3, 4, 13, sind jedoch nicht miteinander verbunden. Desweiteren ist an den längsseitigen Kanten der ersten oberen Längsseitenwand 2 eine Verbindungslasche 22 über eine Falzlinie 23 angeformt. Schließlich befinden sich an den Unterkanten der beiden oberen Längsseitenwände 2, 3 rechteckige Bodenstreifen 24, 25, welche ebenfalls über Falzlinien 26, 27 mit den beiden oberen Längsseitenwänden 2, 3 verbunden sind. Der obere Stirnseitenabschnitt 6 der ersten oberen Stirnseitenwand 4 und die zweite obere Stirnseitenwand 13 weisen - jeweils an ihren Unterkanten - halbkreisförmige Ausnehmungen 28, 29 auf, die als Grifflöcher dienen sollen.
Die beiden Längsseitenwände 2, 3 weisen Perforationslinien 30, 31 auf, die die Längsseitenwände 2, 3 jeweils in einen oberen Längsseitenabschnitt 32, 33 und einen unteren Längsseitenabschnitt 34, 35 aufteilen. Die Perforationslinien 30, 31 gehen von dem unteren Stirnseitenabschnitt 7 aus, und zwar von den beiden Punkten, wo sich die Perforationslinie 5 mit den Falzlinien 10, 11 trifft. Die Perforationslinien 30, 31 gehen dann leicht ansteigend nach oben und enden in waagerechten Abschnitten, die zu den freien Kanten der Längsseitenwände 2, 3 unmittelbar unterhalb der Verbindungslasche 22 bzw. der zweiten oberen Stirnseitenwand 13 gehen.
Der in Figur 2 dargestellte Zuschnitt für das untere Verpakkungsteil 41 hat eine erste und eine zweite untere Längsseiten-
wand 42, 43. Deren Oberkanten sind an den Verlauf der Perforationslinien 30, 31 in den ersten oberen Längsseitenwänden 2, angepaßt. Dabei ist jedoch die Höhe der unteren Längsseitenwände 42, 43 um einen geringen Betrag größer als die der zugehörigen unteren Längsseitenabschnitte 34, 35 der oberen Längsseitenwände 2, 3.
Die beiden unteren Längsseitenwände 42, 43 werden durch eine erste untere Stirnseitenwand 44 über vertikale Falzlinien 45, 46 verbunden. Die erste untere Stirnseitenwand 44 hat obenseitig einen Ausschnitt 47, der in etwa dem Verlauf der Schnittlinie 5 entspricht. Die erste untere Stirnseitenwand 44 ist im wesentlichen deckungsgleich mit dem unteren Stirnseitenabschnitt 7 des oberen Verpackungsteils 1. An der Außenseite der ersten unteren Längsseitenwand 42 ist über eine Falzlinie 48 eine Verbindungslaschen 49 angeformt, während eine zweite untere Stirnseitenwand 50 über eine Falzlinie 51 mit der rechten Außenkante der zweiten unteren Längsseitenwand 43 verbunden ist. An den Unterkanten der unteren Längsseitenwände 42, 43 sind rechteckige erste Bodenlaschen 52, 53 über Falzlinien 54, 55 und an den beiden unteren Stirnseitenwänden 44, 50 sind zweite Bodenlaschen 55, 57 über Falzlinien 58, 59 angeformt.
Für die Herstellung der in Figur 4 dargestellten Verpackung wird der Zuschnitt des oberen Verpackungsteils 1 in der Weise auf den Zuschnitt des unteren Verpackungsteils 41 aufgelegt, daß die Unterkanten der beiden oberen Längsseitenwände 2, 3 und der ersten oberen Stirnseitenwand 4 geringfügig oberhalb der Unterkanten der beiden unteren Längsseitenwände 42, 43 und der ersten unteren Stirnseitenwand 44 und parallel zu diesen Unterkanten verlaufen. Die unteren Längsseitenabschnitte 34, 35 der oberen Längsseitenwände 2, 3 decken sich dann im wesentlichen mit den unteren Längsseitenwänden 42, 43, nur daß die unteren Längsseitenwände 42, 43 etwas über die Perforationslinien 30, 31 in den oberen Längsseitenwänden 2, 3 vorstehen. Die erste untere Stirnseitenwand 44 deckt sich im wesentlichen mit dem
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unteren Stirnseitenabschnitt 7 der ersten oberen Stirnseitenwand 4, so daß der obere Stirnseitenabschnitt 6 nach oben vorsteht. Die Oberkante der zweiten unteren Stirnseitenwand 50 liegt dann unmittelbar benachbart zu der Unterkante der zweiten oberen Stirnseitenwand 13. Entsprechendes gilt für die Verbindungslaschen 22 und 49. Die Bodenstreifen 24, 25 überdecken jeweils teilweise die ersten Bodenlaschen 52, 53 und schließen mit deren freien Unterkanten bündig ab.
Zur Verbindung der beiden Zuschnitte werden einerseits die zur Anlage kommenden Flächen der unteren Längsseitenabschnitte 34, 35, die in der Darstellung gemäß Figur 1 abgewandt sind, sowie die zugewandten Flächen der unteren Längsseitenwände 42, 43 und andererseits die nicht zugewandten Flächen der Bodenstreifen 24, 25 und die zugehörigen, entsprechenden Teilflächen der Bodenlaschen 53, 54 jeweils vollflächig mit Klebstoff versehen und zum Zweck ihrer Verbindung aneinandergepreßt. Auf diese Weise erhält man einen aus zwei Zuschnitten kombinierten, teilweise doppelwandigen Zuschnitt, wobei der Zuschnitt des oberen Verpackungsteils 1 den des unteren Verpackungsteils 41 nach oben überragt. Bs besteht die Möglichkeit, zusätzlich auch den unteren Stirnseitenabschnitt 7 und die erste untere Stirnseitenwand 44 miteinander zu verkleben.
In einem weiteren Schritt, der regelmäßig beim Hersteller der Verpackung durchgeführt wird, wird der kombinierte Zuschnitt um die Falzlinien 8, 10, 45 und die Falzlinien 12, 51 jeweils um 180° gefaltet und werden die Verbindungslaschen 22, 49 außenseitig mit Klebstoff versehen. Die Verbindungslasche 22 wird dann an der Innenseite der zweiten oberen Stirnseitenwand 13 und die Verbindungslasche 49 an der zweiten unteren Stirnseitenwand 50 so angeklebt, daß ein geschlossener Ring entsteht.
In einem weiteren Schritt, der regelmäßig bei dem Hersteller oder Vertreiber des zu verpackenden Gutes durchgeführt wird, wird die Verpackung aufgerichtet. Dies geschieht durch Auffal-
ten um die Falzlinien 8, 10, 45 und 9, 11, 46 und 12, 51 sowie 28, 48 um jeweils 90°. Hierdurch entsteht ein rechteckförmiges Gebilde, das nach oben und unten offen ist. Der Boden wird dadurch gebildet, daß zunächst die zweiten Bodenlaschen 56, 57 rechtwinklig nach innen hochgebogen und dann mit den ersten Bodenlaschen 52, 53 ebenso verfahren wird. Die innenliegenden zweiten Bodenlaschen 56, 57 werden über ihre Unterseite mit den Oberseiten der ersten Bodenlaschen 52, 53 verklebt. Dabei füllen die Bodenstreifen 24, 25 den Zwischenraum zwischen den beiden zweiten Bodenlaschen 56, 57 aus, so daß der Boden im wesentlichen über seine gesamte Erstreckung doppellagig ist.
In entsprechender Weise wird mit den Deckellaschen 14, 15, 16, 17 verfahren, d. h. es werden zunächst die an den oberen Stirnseitenabschnitten 4, 13 hängenden Deckellaschen 15, 17 und dann die Deckellaschen 14, 16 in die Waagerechte gefaltet, wobei die Deckellaschen 14, 15, 16, 17 im Überlappungsbereich miteinander verklebt werden. Auf diese Weise ergibt sich der Deckel 61 der Verpackung 60.
Zur Verdeutlichung zeigt Figur 3 in einer Explosionsdarstellung die Verpackung 60 gemäß Figur 4, und zwar in der Weise, daß das obere Verpackungsteil 41 über dem unteren Verpackungsteil 1 "schwebt". Die Herstellung erfolgt jedoch in der vorbeschriebenen Weise und nicht derart, daß zunächst oberes und unteres Verpackungsteil 1, 41 separat zu einem Körper gefaltet und diese dann ineinandergesetzt werden.
Um den oberen Teil des oberen Verpackungsteils 1 abnehmen zu können, wird in die Ausnehmung 28, 29 in den gegenüberliegenden oberen Stirnseitenwänden 4, 13 eingefaßt und Zug nach oben ausgeübt. Die Materialschwächung durch die Perforationslinien 30, 31 führt zu einem Abreißen des Oberteils des oberen Verpackungsteils 1 längs dieser Linien. Es kann dann das aus oberen Längsseitenabschnitten 32, 33, dem oberen Stirnseitenabschnitt 6 und der zweiten oberen Stirnseitenwand 13 sowie dem Deckel 61 beste-
hende Oberteil abgenommen werden. Vom oberen Verpackungsteil 1 verbleiben im unteren Verpackungsteil die beiden unteren Längsseitenabschnitte 34, 35 mit den daran angeformten Bodenstreifen 24, 25 und der die unteren Längsseitenabschnitte 34, 35 verbindende untere Stirnseitenabschnitt 7. Dieses Unterteil des oberen Verpackungsteils 1 stabilisiert den unteren Verpackungsteil 41 und bildet mit diesem zusammen ein Tray für die darin eingestellten Waren. Dabei können Zusatzeinrichtungen vorgesehen sein, die den Waren je nach ihrer Art und Verpackungsform Halt geben.
Sofern der untere Stirnseitenabschnitt 7 nicht mit der ersten unteren Stirnseitenwand 44 verklebt wird, kann auf diesen auch völlig verzichtet werden.

Claims (18)

· &igr; Ansprüche: Gissler & Pass GmbH, Dürener Str. 12, 52428 Julien Teilbare Verpackung aus Wellpappe oder Karton
1. Teilbare Verpackung (60) aus Wellpappe oder Karton mi einem unteren Verpackungsteil (41), der einen Boden und von diesem hochstehende, untere Seitenwände (42, 43, 44, 50) aufweist, und mit einem oberen Verpackungsteil (1), der einen Deckel (61) und von diesem abwärts gerichtete Oberseitenwände (2, 3, 4, 13) aufweist, wobei die Verpackungsteile (1, 41) derart ineinanderstecken, daß sich zumindest ein Teil der Seitenwände (2, 3, 4, 42, 43, 44) beider Verpackungsteile (1, 41) überlappen und der Boden die Unterseite und der Deckel (61) die Oberseite der Verpackung (60) bilden und wobei ferner die Verpackungsteile (1, 41) über Befestigungsmittel miteinander verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel eine unlösbare Verbindung bilden und daß ein Oberteil (6, 13, 32, 33, 61) des oberen Verpackungsteils (1) von einem Unterteil (7, 24, 25, 34, 35) des oberen Verpackungsteils (1) trennbar ist, welches die Befestigungsmittel aufweist.
2. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (7, 34, 35) bündig mit den oder unterhalb der Oberkanten der unteren Seitenwände (42, 43, 44, 50) von dem Oberteil (6, 13, 32, 33, 61) trennbar ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel als Klebeflächen ausgebildet sind.
4. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß Oberteil (6, 13, 32, 33, 61) und Unterteil (7, 24, 25, 34, 35) durch eine oder mehrere Schwächungslinien, insbesondere eine oder mehrere Perforationen (30, 31), verbunden sind.
5. Verpackung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinie(&eegr;) (30, 31) im wesentlichen parallel zur Oberkante des unteren Verpackungsteils (41) verläuft.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das obere Verpackungsteil (1) in dem unteren Verpackungsteil (41) steckt.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß Befestigungsmittel wenigstens an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (2, 3, 42, 43) vorgesehen sind.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einer der oberen Seitenwände (2, 3) Bodenstreifen (24, 25) angeformt sind, die jeweils über wenigstens ein Befestigungsmittel mit dem Boden verbunden sind.
9. Verpackung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der Bodenstreifen (24, 25) über Befestigungsmittel mit dem Boden verbunden ist.
10. Verpackung nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß an zwei gegenüberliegenden oberen Seitenwänden (2, 3) Bodenstreifen (24, 25) angeformt sind.
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11. Verpackung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bodenstreifen (24, 25) nicht überlappen.
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 8 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Boden von zwei die Bodenfläche einnehmenden ersten Bodenlaschen (52, 53), die an zwei gegenüberliegenden ersten unteren Seitenwänden (42, 43) angeformt sind, und von zwei die ersten Bodenlaschen (52, 53) nur teilweise überlappenden zweiten Bodenlaschen (56, 57) gebildet ist, die an zwei gegenüberliegenden zweiten unteren Seitenwänden (44, 50) angeformt sind, wobei sich die Bodenstreifen (24, 25) in dem von dem zweiten Bodenlaschen (56, 57) freigelassenen Bereich der ersten Bodenlaschen (52, 53) erstrecken.
13. Verpackung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der von den zweiten Bodenlaschen (56, 57) freigelassene Bereich von den Bodenstreifen (24, 25) ausgefüllt wird.
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei gegenüberliegende obere Seitenwände (4, 13) sich mit den jeweils dieselbe Seite der Verpackung (60) bildenden unteren Seitenwände (44, 50) verbunden sind.
15. Verpackung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß sich wenigstens eine der Seitenwände (13, 50), die jeweils eine der zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung (60) bilden, nicht überlappen.
16. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der oberen Seitenwände (4, 13) Grifflöcher (28, 29) aufweisen.
17. Verpackung nach Anspruch 14 oder 15 und 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grifflöcher in den zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (4, 13) sitzen, die nicht mit unteren Seitenwänden {44, 50) verbunden sind.
18. Verpackung nach Anspruch 15 und einem der Ansprüche 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grifflöcher als Ausnehmungen (28, 29) in der Unterkante der oberen Seitenwände (4, 13)
ausgebildet sind.
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