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DE3741283C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3741283C2
DE3741283C2 DE19873741283 DE3741283A DE3741283C2 DE 3741283 C2 DE3741283 C2 DE 3741283C2 DE 19873741283 DE19873741283 DE 19873741283 DE 3741283 A DE3741283 A DE 3741283A DE 3741283 C2 DE3741283 C2 DE 3741283C2
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DE
Germany
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Expired - Fee Related
Application number
DE19873741283
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English (en)
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DE3741283A1 (de
Inventor
Joachim 6953 Hoechstberg De Schropp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
A Landerer & Co Kg 7107 Neckarsulm De GmbH
Original Assignee
A Landerer & Co Kg 7107 Neckarsulm De GmbH
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Publication date
Application filed by A Landerer & Co Kg 7107 Neckarsulm De GmbH filed Critical A Landerer & Co Kg 7107 Neckarsulm De GmbH
Priority to DE19873741283 priority Critical patent/DE3741283A1/de
Publication of DE3741283A1 publication Critical patent/DE3741283A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3741283C2 publication Critical patent/DE3741283C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/10Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end closures formed by inward-folding of self-locking flaps hinged to tubular body

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung geht aus von einer bekannten Schachtel mit einem flach zusammen­ legbaren, schlauchförmigen Grundkörper, der von Seitenwänden mit Längs- und Querrändern gebildet wird, die an ihren aneinan­ dergrenzenden Längsrändern durch Falze oder einen verklebten Randstreifen miteinander verbunden sind, und mit wenigstens einer Endwand, die an einer Seitenwand des Grundkörpers ange­ lenkt ist und mindestens einen bogenförmigen Rand aufweist, der bei aufgerichteter Schachtel an einer der Seitenwände des Grundkörpers anliegt, so daß der Rand die Lage und ggf. die Form dieser Seitenwand bestimmt, wobei sich die Endwand mit ihrem Rand an wenigstens einem Anschlag abstützt, der sich parallel zu dem benachbarten Querrand der Seitenwände erstreckt (DE GM 80 08 666).
Solche Schachteln mit einem flach zusammenlegbaren, schlauchförmigen Grundkörper sind auch in anderen Ausführungsformen bekannt (GB-PS 6 53 687 und US-PS 19 96 997) und werden all­ gemein als "Faltschachtel" bezeichnet. Der Vorteil dieser Art von Schachteln besteht darin, daß sie in Form von flachen, teilweise vorgeklebten Zuschnitten platzsparend an den Verbrau­ cher geliefert werden können, von dem sie von Hand oder mittels einfacher Vorrichtungen aufgerichtet und gefüllt werden können. Gewöhnlich weisen diese Faltschachteln an den Enden ihrer Sei­ tenwände Abschnitte auf, die senkrecht zu den Seitenwänden ab­ gewinkelt werden können und Abdecklaschen und Endwände bilden. Der Nachteil solcher Schachteln besteht darin, daß sie nur mit ebenen Seitenwänden ausgebildet werden können. Es besteht aber häufig ein Bedarf an Schachteln, die gewölbte Seitenwände auf­ weisen, sei es, um die Schachtel akttraktiver zu gestalten oder um ihren Querschnitt an die Form eines zu verpackenden Gegen­ standes besser anzupassen.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die bekannten Schach­ teln einen Schachtelinhalt unzureichend abstützen. Bei der Schachtel nach dem DE-GM 80 08 666 und der GB-PS 6 53 687 wird der Deckel von einer vom Rand einer Seitenwand abgewinkelten Klappe gebildet, die einer parallel zur Seitenwand gerichteten Kraft keinen nennenswerten Widerstand entgegenzusetzen vermag und daher bei einer Belastung des Deckels von außen oder durch den Schachtelinhalt von innen nach innen bzw. nach außen ge­ drückt werden kann. Derartige Klappen bilden außerdem keinen festen Boden.
Der Deckel, der an der aus der US-PS 19 96 997 bekannten Schach­ tel angebracht ist, ist an Abschnitten der Seitenwände mit Einstecklaschen befestigt, die nur bei ebenen Abschnitten der Seitenwände in vernünftiger Weise Anwendung finden können. Damit ist die Formgebung für solche Schachteln stark einge­ schränkt. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß das Einfügen der Einstecklaschen relativ kompliziert ist und daher einen erheblichen Aufwand erfordert.
Es ist eine weitere Schachtel bekannt, die aus nur zwei Seiten­ wänden besteht, an deren Enden sich linsenförmige Endwände anschließen, die einander überdecken. Dabei stützt sich die eine Seitenwand an dem bogenförmigen Rand der innen liegenden Endwand ab, die an der anderen Seitenwand angebracht ist. Ent­ sprechend der linsenförmigen Gestalt der Endwände erhält auch die Schachtel einen linsenförmigen Querschnitt. Der Nachteil dieser Schachtel besteht darin, daß wegen des bogenförmigen Falzes, der die linsenförmigen Endwände mit den Seitenwänden verbindet, die Endwände nicht eben, sondern stark eingebuchtet sind und zu den beiden Ecken der Schachtel in relativ scharfen Spitzen auslaufen. Daher können solche Schachteln nicht stehend aufbewahrt und präsentiert werden.
Ausgehend von der bekannten Schachtel des DE-GM 80 08 666 liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannte Schachtel so zu verbessern, daß die Form des Schachtelgrundkörpers nicht beeinträchtigt wird.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß zu­ mindest an einer der Seitenwände ein Randabschnitt angelenkt ist, der ins Innere der Schachtel in Anlage an die zugehörige Seitenwand gefaltet ist, und daß dieser Randabschnitt mit min­ destens zwei in Abstand zueinander angeordneten Faltlinien versehen ist, deren Enden durch eine Schnittlinie, die parallel zum anliegenden Rand der Endwand verläuft, verbunden sind, wo­ durch der ins lnnere des Grundkörpers vorspringende Anschlag gebildet wird.
Bei der erfindungsgemäßen Schachtel greifen demnach die Endwände in den von den Seitenwänden begrenzten Raum ein und bestimmen durch ihre Gestalt die Querschnittsform der Schachtel. Dabei kann durch einen bogenförmigen Rand der Endwand den angren­ zenden Seitenwänden eine gewölbte Form erteilt werden. Durch die Abstützung der Endwände an Anschlägen, die in das Innere des von der Schachtel gebildeten Grundkörpers hineinragen, ist eine sehr sichere Fixierung der Endwände und damit wiederum auch der Gestalt der Schachtel gewährleistet. Die Ausbildung der Anschläge als Streifen, die in das Innere der Schachtel vor­ springen, gibt diesen Anschlägen eine sehr hohe Festigkeit. Dabei ist gewährleistet, daß sie bei flach liegendem Zuschnitt in der Ebene der Seitenwände liegen, also das Anliefern der Schachteln als flache Zuschnitte nicht stören. Trotzdem lassen sich die Anschläge beim Aufrichten der Zuschnitte leicht aus den Seitenwänden ausstülpen. Durch geschickte Gestaltung der Anschläge, gegebenenfalls durch Erzeugen von Falzen mit einer gewissen Vorspannung, kann sogar ein selbständiges Ausfalten oder Ausstülpen der Anschläge beim Aufrichten der Zuschnitte bewirkt werden. Dabei nimmt dann der Anschlag eine Form an, die in bezug auf die seine Enden verbindende Gerade zu den benachbarten Wandabschnitten im wesentlichen spiegelsymmetrisch ist. Durch die doppellagige Ausbildung der Seitenwände wird vermieden, daß die zur Bildung der Anschläge anzubringenden Ausschnitte von außen in Erscheinung treten. Gleichzeitig wird durch die Doppelung eine bedeutende Versteifung der Schachtel erzielt, die es ermöglicht, ein entsprechend dünneres Material zu verwenden.
Bei den Randabschnitten, welche den Anschlag aufweisen, braucht es sich nicht um die Abschnitte verschiedener Seitenwände zu handeln. Vielmehr kann er auch an einer einzigen gewölbten Seitenwand angelenkt sein. Es ist aber auch möglich, daß der Randabschnitt an den Rändern zweier benachbarter Seitenwände angelenkt ist, so daß der Anschlag die von den benachbarten Seitenwänden gebildete Ecke innerhalb des Grundkörpers über­ brückt.
Vorzugsweise werden die mit einem Anschlag versehenen Seiten­ wände nur an ihren Enden mit nach innen umgelegten Randabschnit­ ten versehen und der Anschlag dann aus dem jeweiligen Randab­ schnitt ausgeschnitten. So kann der Anschlag von einem Abschnitt des Randstreifen gebildet werden, der durch eine zum Rand des Randstreifens parallele Schnittlinie und durch zur Längsachse der Schachtel parallele Falze begrenzt wird. Ein solcher Anschlag ist besonders dazu geeignet, eine von außen eingefügte Endwand an ihrer lnnenseite abzustützen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, daß der Anschlag von einem trapezförmigen Abschnitt des Randstreifens bebildet wird, der durch einen zum Rand der Seitenwand parallelen Einschnitt und an seinen Enden durch Falze begrenzt wird, die vom Rand der Seitenwand bis zu den Enden des Einschnittes reichen und in Richtung auf die Enden des Einschnittes auseinanderstreben. Diese Ausführungsform der Anschläge ermöglicht es, ständiges Herauswölben des Anschlages aus der Fläche der Seitenwände zu bewirken.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die Lage der An­ schläge gegenüber der benachbarten Seitenwand dadurch gesichert werden, daß an dem Anschlag ein sich an der Innenseite der benachbarten Seitenwand abstützender Vorsprung angelenkt ist. Wenn sich der Anschlag an einer gewölbten Seitenwand befindet, kann der Vorsprung vorteilhaft linsenförmig ausgebildet sein, wobei die Radien der Kreisbögen ebenso groß sind wie der Krüm­ mungsradius der gewölbten Seitenwand.
Die Erfindung ist nicht auf Schachteln mit an den Seitenwänden angelenkten Endwänden beschränkt, obwohl dies eine bevorzugte Ausführungsform ist. Die Endwände der erfindungsgemäßen Schach­ tel können von den Seitenwänden getrennte Teile sein, die in die Enden des von den Seitenwänden gebildeten Grundkörpers eingefügt sind. Insbesondere dann, wenn wenigstens eine Seiten­ wand des Grundkörpers durch den Rand der Endwand in eine gewölb­ te Form gebracht wird, ist der Reibungsschluß zwischen den Seitenwänden und der Endwand ausreichend, um die sich an den Anschlägen abstützende Endwand sicher zu halten. Allerdings kann dabei auch die Querbelastung der Endwand beträchtlich sein. Um unter allen Umständen ein Wölben oder gar Knicken der Endwand zu vermeiden, kann diese doppelwandig ausgebildet sein. Gegebenenfalls kann die Endwand auch, wie bereits oben angedeu­ tet, zwischen zu beiden Seiten der Endwand angeordnete Anschläge eingeklipst werden. Dabei besteht ein sehr großer Gestaltungs­ spielraum, und zwar nicht nur bezüglich der Querschnittsform der Schachtel, sondern auch bezüglich der Lage der Endwand in bezug auf die Querränder der Seitenwände. Es besteht weder die Notwendigkeit, daß die Endwand parallel zu der von den Querrän­ dern definierten Ebene angeordnet ist, noch die Notwendigkeit, daß sich die Ebene der Querränder und/oder die Ebene der Endwand senkrecht zu den Längsrändern der Seitenwände erstrecken. Es sind selbst Schachteln denkbar, bei denen die Endwände unter­ schiedliche Grundrisse haben, die Längsränder der Seitenwände also nicht parallel zueinander verlaufen. So können beispiels­ weise Schachteln in Form gerader oder schräger Pyramidenstümpfe, Kegelstümpfe und dergleichen erzeugt werden. Dabei ist besonders hervorzuheben, daß die Endwände auch einen kreisförmigen oder ovalen Querschnitt haben können. In diesem Fall braucht die Faltschachtel nur zwei Seitenwände zu haben, die dann beide durch die Endwand in eine halbrunde Form gebracht werden.
Alle diese Gestaltungsmöglichkeiten bleiben auch dann erhalten, wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung keine getrennten Endwände verwendet werden, sondern die Endwand mit einer Sei­ tenwand verbunden ist. In diesem Falle besteht die Schachtel, wie bei herkömmlichen Faltschachteln auch, aus nur einem ein­ zigen Zuschnitt und es brauchen keine gesonderten Teile für die Endwände verwendet und gehandhabt zu werden. Darin kann für die Konfektionierung der Schachteln ein erheblicher Vorteil bestehen.
Wenn die Endwand mit einer Seitenwand verbunden ist, kann sie sich durchaus von dem Querrand dieser Endwand ausgehend in der durch die Anschläge definierten Lage schräg in den von den Seitenwänden begrenzten Hohlraum hineinerstrecken. Auch hier­ durch ergeben sich reizvolle Gestaltungsmöglichkeiten. Es kann jedoch auch die Endwand mit einer Seitenwand durch einen strei­ fenförmigen Abschnitt verbunden sein, der im wesentlichen an der Innenseite dieser Seitenwand anliegt, so daß längs des gesamten Umfanges der Endwand die Seitenwände über die Endwand überstehen. So ist es auf diese Weise insbesondere möglich, die Querwand parallel zu den Querrändern der Seitenwände anzu­ ordnen. Der streifenförmige Abschnitt kann parallele Ränder aufweisen, deren Abstand etwa ebenso groß ist wie der Abstand zwischen den Querrändern der Seitenwände und den Schnittlinien.
Es ist sogar möglich, mittels eines solchen streifenförmigen Abschnittes die Endwand an einer Seitenwand zu befestigen, die gewölbt ist, was sich dann als notwendig erweist, wenn die Schachtel einen ovalen oder kreisförmigen Querschnitt hat. In diesem Fall ist der streifenförmige Abschnitt mit der Endwand durch einen bogenförmigen Falz verbunden, dessen konvexe Seite der Endwand zugewandt ist und von dessen Enden schräg zusammen­ laufende Falze ausgehen, die bis zum Querrand der benachbarten Seitenwand reichen, so daß der streifenförmige Abschnitt eine im wesentlichen trapezförmige Gestalt erhält. Dabei kann der Abstand zwischen den schräg zusammenlaufenden Falzen am Querrand der Seitenwand so klein gehalten werden, daß die Wölbung der Seitenwand durch die geradlinige Biegekante zwischen der Seiten­ wand und dem streifenförmigen Abschnitt nicht wesentlich gestört wird, wogegen der bogenförmige Falz zwischen dem streifenför­ migen Abschnitt und der Endwand eine Wölbung des streifenförm­ igen Abschnittes zur Folge hat, die den Übergang von der gewölb­ ten Seitenwand zu der sich im wesentlichen senkrecht dazu er­ streckenden Endwand ermöglicht. In ähnlicher Weise ist es auch möglich, einen Übergang von der Seitenwand zu dem streifen­ förmigen Abschnitt herzustellen, ohne daß ein geradliniger Randabschnitt die Wölbung der Seitenwand stört, indem nämlich der streifenförmige Abschnitt mit der Seitenwand durch einen linsenförmigen Abschnitt verbunden wird, der von zwei entgegen­ gesetzt gekrümmten, bogenförmigen Falzen begrenzt ist.
In diesen Ausgestaltungen macht es die Erfindung erstmals möglich, eine Schachtel mit ovalem oder kreisrundem Querschnitt aus einem flach anlieferbaren Zuschnitt nach Art üblicher Falt­ schachteln herzustellen. Hierin liegt ein besonderer Vorteil der Erfindung. Schachteln mit kreisrundem Querschnitt werden zur Verpackung vieler ebenfalls im Querschnitt kreisrunder Körper benötigt, wo bisher entweder Schachteln mit rohrförmigem Grundkörper oder aber Schachteln mit quadratischem Querschnitt verwendet werden mußten. Die ersten haben den Nachteil, daß sie nicht in Form flacher Zuschnitte zugeliefert werden können, während die zweiten nicht nur in ihrem Erscheinungsbild der verpackten Ware zuwiderlaufen, sondern auch einen erhöhten Materialverbrauch verursachen, weil eine prismatische Schachtel gegenüber einer kreiszylindrischen Schachtel eine größere Ober­ fläche und auch ein größeres Volumen hat, das mit Einlagen zum Abstützen der verpackten Gegenstände, wie beispielsweise Fla­ schen, ausgefüllt werden muß.
Endlich hat die Erfindung noch den Vorteil, daß die Anschläge ausreichend stabil sind, um nicht nur die Endwände sicher halten zu können, sondern auch Einlagen, die zur Abstützung von ver­ packter Ware in der Schachtel angeordnet sind. Dabei können sich solche Einlagen unmittelbar oder über wenigstens eine Endwand an den bandförmigen Anschlägen abstützen, die an der Innenseite von Seitenwänden angeordnet sind.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläu­ tert. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können bei anderen Ausführungsformen einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination Anwendung finden. Es zeigen:
Fig. 1 einen ersten Zuschnitt zur Herstellung einer Schachtel
Fig. 2 und 3 perspektivische Darstellungen aus verschiedenen Richtungen des oberen Abschnittes einer aus dem Zu­ schnitt nach Fig. 1 hergestellten Schachtel,
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform eines Zuschnittes zur Herstellung einer Schachtel,
Fig. 5 und 6 perspektivische Darstellungen des unteren Endes einer aus dem Zuschnitt nach Fig. 4 hergestellten Schachtel mit geöffnetem bzw. geschlossenem Boden,
Fig. 7 eine dritte Ausführungsform eines Zuschnittes zur Herstellung einer Schachtel,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung des oberen Abschnit­ tes und
Fig. 9 eine perspektivische Darstellung des unteren Abschnit­ tes einer aus dem Zuschnitt nach Fig. 7 hergestellten Schachtel.
Der in Fig. 1 dargestellte Zuschnitt weist vier rechteckige Abschnitte auf, welche die Seitenwände 1 bis 4 einer Schachtel bilden. Diese Abschnitte sind an ihren aneinandergrenzenden Längsrändern durch Falze 5, 6, 7 miteinander verbunden. An den Längsrand der in Fig. 1 links angeordneten Seitenwand 1 schließt sich über einen weiteren Falz 8 ein Randstreifen 9 an, der dazu bestimmt ist, auf die Innenseite der in Fig. 1 rechts dargestellten Seitenwand 4 aufgeklebt zu werden, so daß die vier Seitenwände 1 bis 4 einen schlauchförmigen Grundkörper ergeben. Dabei ist die Breite der Seitenwände so gemessen, daß die Gesamtbreite der Seitenwände 1, 3 und 4 gleich der Breite der Seitenwand 2 ist, so daß der Zuschnitt auch nach dem Verkleben des Randstreifens 9 mit der Seitenwand 4 flach zusammenlegbar ist.
An die Querränder der nebeneinanderliegenden Seitenwände 1 bis 3 schließen sich jeweils Randabschnitte 11, 12, 13 an, die dazu bestimmt sind, auf die Innenseiten der Seitenwände 1 bis 3 umgelegt und mit diesen verklebt zu werden. Sie sind ebenfalls durch Falze miteinander verbunden, die sich in Verlängerung der Falze 5, 6 erstrecken und in deren Bereich die Randabschnit­ te auf einem an die Querränder der Seitenwände 1 bis 3 angren­ zenden Abschnitt ausgeklinkt sind, so daß dort Ausschnitte 15, 16 entstehen, die genügend Spielraum geben, um das Abwinkeln des Zuschnittes längs der Falze 5 und 6 trotz der umgeklebten Randabschnitte zuzulassen.
Die an die Seitenwand 2 angrenzenden mittleren Randabschnitte 12 weisen jeweils zu den Querrändern 21 der Seitenwand 2 parallele Schnittlinien 22 auf. Von den Enden dieser Schnittlinien 22 er­ strecken sich Falze 23, 24 senkrecht bis zum äußeren Rand der Randabschnitte 12. Im Bereich zwischen den Falzen 23, 24 be­ schreibt der äußere Rand der Randabschnitte 12 jeweils einen nach außen gewölbten Bogen 25. Außerdem ist der Bereich zwischen den Falzen 23, 24 mit einem zu dem äußeren Bogen 25 symmetri­ schen, bogenförmigen Falz 26 versehen.
An die Querränder der in Fig. 1 rechten Seitenwand 4 schließen sich Endwände 41 an, die mit der Seitenwand 4 durch einen strei­ fenförmigen Abschnitt 42 verbunden sind. Dieser streifenförmige Abschnitt 42 ist wiederum von der Seitenwand 4 sowie von der benachbarten Endwand 41 durch Falze 43, 44 abgeteilt. Die Ränder der Endwände 41 weisen zwei Abschnitte 45 auf, die von dem streifenförmigen Abschnitt 42 ausgehend schräg nach außen stre­ ben und deren Länge der Breite der schmalen Seitenwände 1, 3 des Zuschnittes gleich ist. An die Enden dieser Abschnitte 45 schließt sich ein bogenförmiger Abschnitt 46 an, dessen Länge gleich der Breite der mittleren Seitenwand 2 ist.
Wie bereits erwähnt, werden zur Herstellung der Schachtel die Randabschnitte 11 bis 13 auf die Innenseiten der Seitenwände 1 bis 3 aufgeklebt, wobei allerdings die von den Schnittlinien 22 und den Falzen 23, 24 begrenzten Abschnitte unverklebt und daher gegenüber der Seitenwand 2 beweglich bleiben. Weiterhin wird der Randstreifen 9 auf die Innenseite der Seitenwand 4 aufgeklebt. Da der so vorbereitete Zuschnitt noch flach zusam­ menlegbar ist, kann er in dieser Form an den Verbraucher gelie­ fert werden. Zum Fertigstellen der Schachtel genügt es dann, den schlauchförmigen Körper aufzudrücken und die Endwände 41 zwischen die Seitenwände 1 bis 4 derart einzuführen, daß sich der streifenförmige Abschnitt 42 an die Innenseite der Seiten­ wand 4 anlegt. Die Abschnitte 45 und 46 des Randes der Endwände 41 bestimmen dann Lage und Gestalt der Seitenwände und bringen insbesondere die breite Seitenwand 2 in eine gewölbte Form, wie es die Fig. 2 und 3 zeigen. Dabei wölben sich die von den Schnittlinien 22 und den Falzen 23, 24 begrenzten Abschnitte, wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich, nach innen und bilden Anschläge 27, an denen die Endwände eine sichere Anlage finden. Die Lage der Endwand 41 bei geschlossener Schachtel ist in Fig. 3 durch die strichpunktierte Linie 47 veranschaulicht.
Es ist zu bemerken, daß bei entsprechender Gestaltung der Fal­ ze 23, 24 der von diesen Falzen begrenzte Abschnitt, der den Anschlag 27 bildet, beim Krümmen der Seitenwand nicht dieser Krümmung folgt, sondern sich in entgegengesetzter Richtung aus dem nach innen umgelegten Randabschnitt herauswölbt. Dabei ist dann die Wölbung der Anschläge 27 der Wölbung der von dem Ab­ schnitt 2 gebildeten Seitenwand genau entgegengesetzt, weil ja für die außen und innen liegenden Wandabschnitte, an denen sich die Falze 23, 24 befinden, die durch die Wölbung bedingte Verminderung des Abstandes im wesentlichen die gleiche ist. Weiterhin können dann noch die am äußeren Rand dieser Anschläge 27 angeordneten linsenförmigen Abschnitte 28, die von dem Falz 26 begrenzt werden und eine bogenförmige Kontur 25 haben, in Richtung auf die benachbarte Seitenwand abgewinkelt werden, so daß sie sich an der Innenseite dieser Seitenwand abstützen und ein ungewolltes Eindrücken der Anschläge 27 verhindert. Damit die von den linsenförmigen Abschnitten 28 gebildeten Vorsprünge an der Innenseite der gewölbten Wand gute Anlage finden, sollte die Kontur 25 den gleichen Krümmungsradius haben wie die gewölb­ te Wand, also auch wie der bogenförmige Abschnitt 46 des Randes der Endwand 41.
Die in den Fig. 4 bis 6 dargestellte Ausführungsform der Erfin­ dung unterscheidet sich von der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3 im wesentlichen dadurch, daß die Schachtel einen kreis­ runden Querschnitt hat und daß eine der Endwände als Boden von der Innenseite her an entsprechend ausgebildeten Anschlägen Anlage findet. Der in Fig. 4 dargestellte Zuschnitt weist nur zwei Seitenwände 102, 104 auf, die jeweils eine halbkreisförmig gewölbte Seitenwand bilden, und einen Randstreifen 109, der wiederum dazu bestimmt ist, auf die Innenseite der Seitenwand 104 aufgeklebt zu werden. Wie zuvor sind an den Querrändern 121 Randabschnitte 112, 112′ angebracht. Außerdem ist aber auch der die Seitenwand 104 bildende Abschnitt, an dem die Endwände 141 angebracht sind, und der Randstreifen 109 mit Randabschnitten 114, 114′ bzw. 119, 119′ versehen. Wie bei dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel sind die in Fig. 4 oberen Randabschnitte 112, 114, 119 mit zu ihrem Rand parallelen Schnittlinien 122 versehen, von den bis zum Rand der Randab­ schnitte reichende Falze 123, 124 ausgehen, so daß Abschnitte 127 entstehen, welche nach dem Ankleben der umgelegten Randab­ schnitte die bereits beschriebenen Anschläge ergeben. Auch hier sind wieder linsenförmige Abschnitte 28 vorgesehen, die als Vorsprünge zum Abstützen der Anschläge an den Innenseiten der Seitenwände dienen.
Auch in den unteren Randabschnitten 112′, 114′, 119′ der Aus­ führungsform nach den Fig. 4 bis 6 sind zu den Rändern der Randabschnitte parallele Schnittlinien 122′ vorhanden, von deren Enden Falze 123′, 124′ ausgehen, jedoch sind diese Falze auf die Querränder der Seitenwände 102, 104, bzw. des Randstreifens 109 gerichtet und es laufen diese Falze schräg aufeinander zu, so daß trapezförmige Abschnitte 127′ entstehen, deren durch die Schnittlinien 122′ gebildeten Ränder wiederum Anschläge für die zugeordnete Endwand 141′ bilden. Eine entsprechende Schnitt­ linie 122′′ mit entsprechenden Falzen 123′′ und 124′′ befindet sich auch an dem oberen Randabschnitt 112, der an die Seitenwand 102 angrenzt, im Bereich zwischen den beiden Schnittlinien 122, welche Anschläge 127 begrenzen.
Auch in diesem Falle sind die Endwände 141, 141′ mit der Seiten­ wand 104 durch einen streifenförmigen Abschnitt 142, 142′ ver­ bunden, jedoch ist der Falz 143, 143′, der die Endwand 141, 141′von dem streifenförmigen Abschnitt 142, 142′ trennt, bogen­ förmig ausgebildet, und zwar in der Weise, daß er in Richtung auf die Endwand 141, 141′ konvex gewölbt ist. Außerdem geht dieser streifenförmige Abschnitt 142, 142′ in die benachbarten Randabschnitte durch Falze 147, 148, bzw. 147′, 148′ über, die in Richtung auf den Querrand der Seitenwand 104 schräg zusam­ menlaufen. Endlich ist der den Randstreifen 114′ mit der Sei­ tenwand 104 verbindende Falz im Bereich zwischen den schrägen Falzen 147′, 148′ durch zwei im Bereich ihrer Mitte auseinan­ derstehende, bogenförmige Falze 144′ und 145′ ersetzt, die einen linsenförmigen Abschnitt 146′ begrenzen.
Auch hier werden wieder die Randabschnitte mit den Seitenwänden und der Randstreifen 109 mit der Innenseite der Seitenwand 104 verklebt, um einen flach zusammenlegbaren, schlauchförmigen Grundkörper zu bilden. Danach kann der Grundkörper aufgedrückt werden, so daß sich die Seitenwände 102, 104 nach außen wölben und die Endwände in das Innere des Grundkörpers eingeführt werden können, so daß dann die Endwände die kreisförmige Quer­ schnittsform der Schachtel bestimmen. Dabei entstehen in der oben beschriebenen Weise die nach innen gewölbten Anschläge 127, an die sich die Endwand 141 von außen anlegt.
Auch die an dem in Fig. 4 unteren Rand durch die Schnittlinien 122′ und durch die Falze 123′, 124′ begrenzten Abschnitte bilden Anschläge 127′, jedoch sind diese Anschläge angrenzend an den Querrand 121′ der Seitenwände angeordnet und erstrecken sich von dort aus in das Innere der Schachtel, so daß die von dem durch die Schnittlinien 122′ definierten Ränder der Anschläge 127′ gebildete Anschlagfläche dem Inneren der Schachtel zuge­ wandt ist und die Endwand 141′, wie aus Fig. 6 ersichtlich, nach dem Einfügen von der Innenseite her an den Anschlägen 127′ anliegt. Die Endwand 141′ bildet daher einen Boden, der vom Inneren der Schachtel her sehr stark belastbar und bei­ spielsweise auch dazu geeignet ist, eine in der Schachtel an­ geordnete Flasche zu tragen. Der am oberen Ende der Schachtel zusätzlich angebrachte Anschlag 127′′, der von der Schnittlinie 122′′ begrenzt ist, übergreift den Rand der an den Anschlägen 127 anliegenden Endwand 141 in der gleichen Weise, wie die Anschläge 127′ an der den Boden bildenden Endwand 141′ von außen anliegen, und sichert dadurch die einen Deckel bildende Endwand 141 an einer Stelle, die der Stelle diametral gegen­ überliegt, an der die Endwand 141 mit der benachbarten Seiten­ wand der Schachtel mittels des streifenförmigen Abschnittes 142 scharnierartig verbunden ist, gegen ein unbeabsichtigtes öffnen.
Die Schrägstellung der Falze 147, 148, die den streifenförmigen Abschnitt 142 begrenzen, der die Endwand 141 mit der benachbarten Seitenwand 104 verbindet, hat den Zweck, die Biege­ kante zwischen dem Abschnitt 142 und der Seitenwand 104 möglichst kurz zu halten, weil diese Biegekante geradlinig ist und daher die Rundung der Seitenwand 104 stört. Wenn der Abstand zwischen den Falzen 147, 148 hinreichend klein in bezug auf den Radius der gewölbten Seitenwand ist, tritt der geradlinige Randabschnitt nicht störend in Erscheinung.
Die Verwendung zweier gegensinnig gekrümmter, bogenförmiger Falze 144′, 145′, die einen linsenförmigen Abschnitt 146′ be­ grenzen, bietet eine andere Möglichkeit, die durch die Anbringung eines abwinkelbaren Streifens 142′ am Rand der Seitenwand 104 bedingte Störung kleinzuhalten. Der in die Seitenwand 104 eingreifende, bogenförmige Falz 144′ kann nämlich eine solche Krümmung haben, daß beim Abwinkeln des linsenförmigen Abschnittes 146′ gegenüber der Seitenwand 104 um 90° der Falz 146′ genau der Krümmung der Seitenwand 104 folgt, so daß keinerlei Störung dieser Krümmung eintritt. Dafür tritt eine gewisse Einbuchtung am Rand der Seitenwand ein, die jedoch besonders dann nicht bemerkbar ist, wenn sie sich am unteren Rand der Seitenwand befindet. So kann im Einzelfall abgewogen werden, ob lieber eine Störung der Wölbung durch einen geradlinigen Randabschnitt oder aber eine Störung des geradlinigen Verlaufs des Randabschnittes durch einen zu einer Einbuchtung führenden, linsenförmigen Abschnitt 146′ in Kauf genommen werden kann.
Die Ausführungsform nach den Fig. 7 bis 9 macht deutlich, daß auch mit Gestaltungen kombiniert werden kann, wie sie bei bisherigen Faltschachteln üblich waren. Der in Fig. 7 dargestellte Zuschnitt umfaßt wiederum vier Seitenwände 201, 202, 203 und 204, von denen die Seitenwand 204 an einem Längsrand mit einem Randstreifen 209 versehen ist. In diesem Fall befinden sich nur an den beiden Seitenwänden 202 und 204, die einander gegenüberliegende Seitenwände bilden, Randabschnit­ te 212, 212′ bzw. 214, 214′, von denen die am oberen Rand der Schachtel angeordneten Randabschnitte 212, 214 mit jeweils einer Schnittlinie 222 und Falzen 223, 224 versehen sind, die zur Bildung von Anschlägen 227 führen, die dazu bestimmt sind, eine als Deckel dienende Endwand von innen her abzustützen. Ähnlich sind an dem in Fig. 7 unteren Rand die Randabschnitte 212′, 214′ mit Falzen 223′, 224′ versehen, die dazu führen, daß sich aus den Randabschnitten 212′, 214′ An­ schläge 227′ herauswölben, die den Anschlägen 127′am unteren Ende der Faltschachtel nach den Fig. 4 bis 6 entsprechen. In diesem Falle reicht der Anschlag bis zum Rande der Randabschnit­ te 212′, 214′, so daß die die Anschläge 227′ begrenzende Schnittlinie mit der zur Erzeugung des äußeren Randes der Rand­ abschnitte 212′, 214′ dienenden Schnittlinie zusammenfällt.
An den oberen Rändern der beiden anderen Seitenwände 201 und 203 ist jeweils eine Endwand 251 bzw. 231 angebracht, die zu den Querrändern der benachbarten Seitenwände parallele Ränder aufweist. Beide Endwände 251, 231 sind über jeweils einen strei­ fenförmigen Abschnitt 252 bzw. 232 mit der benachbarten Seiten­ wand 201 bzw. 203 verbunden. Die in Verlängerung der Falze zwischen den Seitenwänden 201 bis 204 angeordneten seitlichen Ränder 253 bzw. 233 sind jeweils nach außen gewölbt. An den äußeren Rand der einen Endwand 251 schließt sich noch ein im wesentlichen deckungsgleicher Abschnitt 254 an, aus dem, aus­ gehend von dem Falz 255 zwischen der Endwand 251 und dem sich anschließenden Abschnitt 254, eine Zunge 256 ausgeschnitten ist. In der anderen Endwand 231 befindet sich angrenzend an den Falz 235, der sich der zwischen der Endwand 231 und dem die Endwand mit der Seitenwand 203 verbindenden streifenför­ migen Abschnitt 232 befindet, ein Ausschnitt 236 zur Aufnahme der an der anderen Endwand 251 angebrachten Zunge 256.
Am unteren Rand der Seitenwände 201 und 203 des in Fig. 7 dargestellten Zuschnittes befinden sich ebenfalls zwei Endwände 251′, 231′, die über entsprechende streifenförmige Abschnitte 252′, 232′ mit der benachbarten Seitenwand 201 bzw. 203 verbun­ den sind. Die Endwände 251′, 231′ haben im wesentlichen die gleiche Grundfläche wie die an den oberen Enden der Seitenwände 201, 203 angebrachten Endwände, jedoch ist aus ihnen etwa ein Viertel herausgeschnitten. Dabei wölbt sich die von der Mitte der Endwand bis zu einem seitlichen Rand reichende Schnittlinie 254′ bzw. 234′ nach außen, während die von der Mitte zum äußeren Rand reichende Schnittlinie einen schräg abgewinkelten Abschnitt 255′, 235′ aufweist.
Zum Herstellen der Schachtel werden im diesem Falle nicht nur die Randabschnitte 212, 212′, 214, 214′ auf die Innenseiten der benachbarten Seitenwände 202, 204 umgelegt und mit diesen Seitenwänden verklebt, sondern es wird auch der äußere Abschnitt 254, der sich an die Endwand 251 anschließt, umgelegt und mit der lnnenseite dieser Endwand verklebt, so daß eine doppelte und damit besonders steife Endwand entsteht, von deren Rand die aus dem Abschnitt 254 ausgeschnittene Zunge 256 absteht. Dann wird durch Verkleben des Randstreifens 209 mit der Seiten­ wand 201 wiederum der flach zusammenlegbare, schlauchförmige Grundkörper der Schachtel gebildet. Nach dem Auseinanderdrücken der Seitenwände entsteht zunächst eine Schachtel mit rechtecki­ gem Querschnitt, deren Seitenwände 202, 204 dann jedoch durch die bogenförmigen Ränder 253, 233 der Endwände 251, 231 sowie auch 251′, 231′ nach außen gewölbt werden. Dadurch treten die Anschläge 227 und 227′ nach innen, so daß sich die nach innen eingelegten Endwände an diesen Anschlägen abstützen können. Am oberen Ende der Schachtel wird zunächst die mit dem Ausschnitt 236 versehende Endwand 231 zwischen die Seitenwände eingefügt, wonach die zweite, gedoppelte Endwand 251 unter Einfügung der Zunge 256 in die Aussparung 236 eingefügt wird. Der von den Endwänden 251′, 231′ gebildete Boden liegt von der Innenseite her an den Anschlägen 227′ an, wobei die beiden Endwände 251′ und 231′ so zusammengefügt werden, daß sie sich kreuzen und nach außen die bogenförmigen Schnittlinien 254′, 234′ der beiden Endwände in Erscheinung treten.
Die vorstehend beschriebenen Beispiele machen deutlich, daß eine große Vielfalt von Schachteln unterschiedlicher Form aus flachen Zuschnitten her­ zustellen ist, darunter insbesondere auch Schachteln mit gewölbten Seitenwänden. Allerdings können auch Schachteln hergestellt werden, die nur ebene Seitenwände aufweisen, in dem die vorgesehenen Anschläge in den Ecken zwischen zwei im Winkel zusammenstoßenden Seiten­ wänden angeordnet werden. Auch bei Schachteln, die gewölbte Seitenwände aufweisen, können Anschläge, die in der Ecke zwi­ schen zwei zusammenstoßenden Seiten angeordnet sind, zusätzlich angebracht werden. Weiterhin ist ohne weiteres erkennbar, daß die Endwände auch von dem die Seitenwände umfassenden Zuschnitt getrennt sein und dann einfach in die Enden der Schachtel ein­ gefügt werden könnten. Demgemäß sind viele Abweichungen und Varianten möglich.

Claims (18)

1. Schachtel mit einem flach zusammenlegbaren, schlauchförmi­ gen Grundkörper, der von Seitenwänden (1 bis 4) mit Längs- und Querrändern (21) gebildet wird, die an ihren aneinan­ dergrenzenden Längsrändern durch Falze oder einen verkleb­ ten Randstreifen miteinander verbunden sind und mit wenig­ stens einer Endwand (41), die an einer Seitenwand (4) des Grundkörpers angelenkt ist, die mindestens einen bogenför­ migen Rand (46) aufweist, der die Lage und gegebenenfalls die Form des Grundkörpers bestimmt, wobei sich die Endwand (41) mit ihrem Rand (46) an wenigstens einem Anschlag (27) abstützt, der sich parallel zu dem benachbarten Querrand (21) der Seitenwände erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest an einer der Seitenwände (1, 2, 3) ein Randab­ schnitt (11, 12, 13) angelenkt ist, der ins Innere der Schachtel in Anlage an die zugehörige Seitenwand gefaltet ist und daß dieser Randabschnitt (11, 12, 13) mit minde­ stens zwei in Abstand zueinander angeordneten Faltlinien (23, 24) versehen ist, deren Enden durch eine Schnittlinie (22), die parallel zum anliegenden Rand (46) der Endwand (41) verläuft, verbunden sind, wodurch der ins Innere des Grundkörpers vorspringende Anschlag (27) gebildet wird.
2. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Randabschnitt (11, 12, 13) an einer einzigen gewölbten Seitenwand angelenkt ist.
3. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Randabschnitt (11, 12, 13) an den Rändern zweier be­ nachbarter Seitenwände angelenkt ist.
4. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (127′) von einem trapezförmigen Abschnitt des Randstreifens (112′) gebildet wird, der durch einen zum Rand (121′) der Seitenwand parallelen Einschnitt (122′) und an seinen Enden durch Falze (123′, 124′) begrenzt wird, die vom Rand (121′) der Seitenwand bis zu den Enden des Einschnittes (122′) reichen und in Richtung auf die Enden des Einschnittes auseinanderstreben.
5. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Anschlag (27) ein sich an der Innenseite der benachbarten Seitenwand abstützender Vor­ sprung (28) angelenkt ist.
6. Schachtel nach den Ansprüchen 2 und 5, dadurch gekennzeich­ net, daß der Vorsprung (28) linsenförmig ist, wobei die Radien der Kreisbögen (25, 26) ebenso groß sind wie der Krümmungsradius der gewölbten Seitenwand.
7. Schachtel nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Endwand (41) mit einer Seitenwand durch einen streifenförmigen Abschnitt (42) verbunden ist, der im wesentlichen an der Innenseite dieser Seitenwand an­ liegt.
8. Schachtel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der streifenförmige Abschnitt (42) parallele Ränder (43, 44) aufweist, deren Abstand etwa ebenso groß ist wie der Abstand zwischen den Querrändern (21) der Seitenwände und den Schnittlinien (22).
9. Schachtel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (104), an der die Endwand (141) angelenkt ist, gewölbt ist und der streifenförmige Abschnitt (142) mit der Endwand (141) durch einen bogenförmigen Falz (143) verbunden ist, dessen konvexe Seite der Endwand (141) zu­ gewandt ist und von dessen Enden schräg zusammenlaufende und bis zum Rand der Seitenwand (104) reichende Falze (147, 148) angeordnet sind, so daß der streifenförmige Ab­ schnitt (142) eine im wesentlichen trapezförmige Gestalt aufweist.
10. Faltschachtel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der streifenförmige Abschnitt (142′) mit der Seitenwand (104) durch einen linsenförmigen Abschnitt (146′) verbunden ist, der von zwei entgegengesetzt gekrümmten, bogenförmigen Falzen (144′, 145′) begrenzt ist.
11. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Endwand (141) einen ovalen oder kreisförmigen Querschnitt hat.
12. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Enden der Seitenwand (4) je eine Endwand (41) angeordnet ist.
13. Faltschachtel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Endwände unterschiedliche Grundrisse haben.
14. Faltschachtel nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich eine Endwand (141′) an den zugeordneten Anschlägen (127′) vom Inneren der Faltschachtel her und die andere Endwand (141) an den zugeordneten Anschlägen (127) von außen her abstützt.
15. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich wenigstens eine Endwand (141) sowohl mit ihrer Innenseite als auch mit ihrer Au­ ßenseite an wenigstens je einem Anschlag (127, 127′′) abstützt.
16. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Endwand (251) doppelwandig ausgebildet ist.
17. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit zur Abstützung von zu verpackenden Waren dienenden Einlagen versehen ist, die sich unmittelbar oder über wenigstens eine Endwand an Anschlägen abstützen, die an der Innenseite von Seitenwän­ den angeordnet sind.
18. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einander gegenüberliegenden Seitenwänden (201 und 203) Endwände (251, 251′ und 231 und 231′) vorgesehen sind.
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