DE3741283C2 - - Google Patents
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- DE3741283C2 DE3741283C2 DE19873741283 DE3741283A DE3741283C2 DE 3741283 C2 DE3741283 C2 DE 3741283C2 DE 19873741283 DE19873741283 DE 19873741283 DE 3741283 A DE3741283 A DE 3741283A DE 3741283 C2 DE3741283 C2 DE 3741283C2
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- B65D5/00—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
- B65D5/02—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
- B65D5/10—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end closures formed by inward-folding of self-locking flaps hinged to tubular body
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Description
Die Erfindung geht aus von einer bekannten Schachtel mit einem flach zusammen
legbaren, schlauchförmigen Grundkörper, der von Seitenwänden
mit Längs- und Querrändern gebildet wird, die an ihren aneinan
dergrenzenden Längsrändern durch Falze oder einen verklebten
Randstreifen miteinander verbunden sind, und mit wenigstens
einer Endwand, die an einer Seitenwand des Grundkörpers ange
lenkt ist und mindestens einen bogenförmigen Rand aufweist,
der bei aufgerichteter Schachtel an einer der Seitenwände des
Grundkörpers anliegt, so daß der Rand die Lage und ggf. die
Form dieser Seitenwand bestimmt, wobei sich die Endwand mit
ihrem Rand an wenigstens einem Anschlag abstützt, der sich
parallel zu dem benachbarten Querrand der Seitenwände erstreckt
(DE GM 80 08 666).
Solche Schachteln mit einem flach zusammenlegbaren, schlauchförmigen
Grundkörper sind auch in anderen Ausführungsformen bekannt
(GB-PS 6 53 687 und US-PS 19 96 997) und werden all
gemein als "Faltschachtel" bezeichnet. Der Vorteil dieser Art
von Schachteln besteht darin, daß sie in Form von flachen,
teilweise vorgeklebten Zuschnitten platzsparend an den Verbrau
cher geliefert werden können, von dem sie von Hand oder mittels
einfacher Vorrichtungen aufgerichtet und gefüllt werden können.
Gewöhnlich weisen diese Faltschachteln an den Enden ihrer Sei
tenwände Abschnitte auf, die senkrecht zu den Seitenwänden ab
gewinkelt werden können und Abdecklaschen und Endwände bilden.
Der Nachteil solcher Schachteln besteht darin, daß sie nur mit
ebenen Seitenwänden ausgebildet werden können. Es besteht aber
häufig ein Bedarf an Schachteln, die gewölbte Seitenwände auf
weisen, sei es, um die Schachtel akttraktiver zu gestalten oder
um ihren Querschnitt an die Form eines zu verpackenden Gegen
standes besser anzupassen.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die bekannten Schach
teln einen Schachtelinhalt unzureichend abstützen. Bei der
Schachtel nach dem DE-GM 80 08 666 und der GB-PS 6 53 687 wird
der Deckel von einer vom Rand einer Seitenwand abgewinkelten
Klappe gebildet, die einer parallel zur Seitenwand gerichteten
Kraft keinen nennenswerten Widerstand entgegenzusetzen vermag
und daher bei einer Belastung des Deckels von außen oder durch
den Schachtelinhalt von innen nach innen bzw. nach außen ge
drückt werden kann. Derartige Klappen bilden außerdem keinen
festen Boden.
Der Deckel, der an der aus der US-PS 19 96 997 bekannten Schach
tel angebracht ist, ist an Abschnitten der Seitenwände mit
Einstecklaschen befestigt, die nur bei ebenen Abschnitten der
Seitenwände in vernünftiger Weise Anwendung finden können.
Damit ist die Formgebung für solche Schachteln stark einge
schränkt. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß das Einfügen
der Einstecklaschen relativ kompliziert ist und daher einen
erheblichen Aufwand erfordert.
Es ist eine weitere Schachtel bekannt, die aus nur zwei Seiten
wänden besteht, an deren Enden sich linsenförmige Endwände
anschließen, die einander überdecken. Dabei stützt sich die
eine Seitenwand an dem bogenförmigen Rand der innen liegenden
Endwand ab, die an der anderen Seitenwand angebracht ist. Ent
sprechend der linsenförmigen Gestalt der Endwände erhält auch
die Schachtel einen linsenförmigen Querschnitt. Der Nachteil
dieser Schachtel besteht darin, daß wegen des bogenförmigen
Falzes, der die linsenförmigen Endwände mit den Seitenwänden
verbindet, die Endwände nicht eben, sondern stark eingebuchtet
sind und zu den beiden Ecken der Schachtel in relativ scharfen
Spitzen auslaufen. Daher können solche Schachteln nicht stehend
aufbewahrt und präsentiert werden.
Ausgehend von der bekannten Schachtel des DE-GM 80 08 666 liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannte Schachtel so
zu verbessern, daß die Form des Schachtelgrundkörpers nicht
beeinträchtigt wird.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß zu
mindest an einer der Seitenwände ein Randabschnitt angelenkt
ist, der ins Innere der Schachtel in Anlage an die zugehörige
Seitenwand gefaltet ist, und daß dieser Randabschnitt mit min
destens zwei in Abstand zueinander angeordneten Faltlinien
versehen ist, deren Enden durch eine Schnittlinie, die parallel
zum anliegenden Rand der Endwand verläuft, verbunden sind, wo
durch der ins lnnere des Grundkörpers vorspringende Anschlag
gebildet wird.
Bei der erfindungsgemäßen Schachtel greifen demnach die Endwände
in den von den Seitenwänden begrenzten Raum ein und bestimmen
durch ihre Gestalt die Querschnittsform der Schachtel. Dabei
kann durch einen bogenförmigen Rand der Endwand den angren
zenden Seitenwänden eine gewölbte Form erteilt werden. Durch
die Abstützung der Endwände an Anschlägen, die in das Innere
des von der Schachtel gebildeten Grundkörpers hineinragen, ist
eine sehr sichere Fixierung der Endwände und damit wiederum
auch der Gestalt der Schachtel gewährleistet. Die Ausbildung
der Anschläge als Streifen, die in das Innere der Schachtel vor
springen, gibt diesen Anschlägen eine sehr hohe Festigkeit.
Dabei ist gewährleistet, daß sie bei flach liegendem Zuschnitt
in der Ebene der Seitenwände liegen, also das Anliefern der
Schachteln als flache Zuschnitte nicht stören. Trotzdem lassen
sich die Anschläge beim Aufrichten der Zuschnitte leicht aus
den Seitenwänden ausstülpen. Durch geschickte Gestaltung der
Anschläge, gegebenenfalls durch Erzeugen von Falzen mit einer
gewissen Vorspannung, kann sogar ein selbständiges Ausfalten
oder Ausstülpen der Anschläge beim Aufrichten der Zuschnitte
bewirkt werden. Dabei nimmt dann der Anschlag eine Form an,
die in bezug auf die seine Enden verbindende Gerade zu den
benachbarten Wandabschnitten im wesentlichen spiegelsymmetrisch
ist. Durch die doppellagige Ausbildung der Seitenwände wird
vermieden, daß die zur Bildung der Anschläge anzubringenden
Ausschnitte von außen in Erscheinung treten. Gleichzeitig wird
durch die Doppelung eine bedeutende Versteifung der Schachtel
erzielt, die es ermöglicht, ein entsprechend dünneres Material
zu verwenden.
Bei den Randabschnitten, welche den Anschlag aufweisen, braucht
es sich nicht um die Abschnitte verschiedener Seitenwände zu
handeln. Vielmehr kann er auch an einer einzigen gewölbten
Seitenwand angelenkt sein. Es ist aber auch möglich, daß der
Randabschnitt an den Rändern zweier benachbarter Seitenwände
angelenkt ist, so daß der Anschlag die von den benachbarten
Seitenwänden gebildete Ecke innerhalb des Grundkörpers über
brückt.
Vorzugsweise werden die mit einem Anschlag versehenen Seiten
wände nur an ihren Enden mit nach innen umgelegten Randabschnit
ten versehen und der Anschlag dann aus dem jeweiligen Randab
schnitt ausgeschnitten. So kann der Anschlag von einem Abschnitt
des Randstreifen gebildet werden, der durch eine zum Rand des
Randstreifens parallele Schnittlinie und durch zur Längsachse
der Schachtel parallele Falze begrenzt wird. Ein solcher
Anschlag ist besonders dazu geeignet, eine von außen eingefügte
Endwand an ihrer lnnenseite abzustützen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, daß der Anschlag von
einem trapezförmigen Abschnitt des Randstreifens bebildet wird,
der durch einen zum Rand der Seitenwand parallelen Einschnitt
und an seinen Enden durch Falze begrenzt wird, die vom Rand
der Seitenwand bis zu den Enden des Einschnittes reichen und
in Richtung auf die Enden des Einschnittes auseinanderstreben.
Diese Ausführungsform der Anschläge ermöglicht es, ständiges
Herauswölben des Anschlages aus der Fläche der Seitenwände zu
bewirken.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die Lage der An
schläge gegenüber der benachbarten Seitenwand dadurch gesichert
werden, daß an dem Anschlag ein sich an der Innenseite der
benachbarten Seitenwand abstützender Vorsprung angelenkt ist.
Wenn sich der Anschlag an einer gewölbten Seitenwand befindet,
kann der Vorsprung vorteilhaft linsenförmig ausgebildet sein,
wobei die Radien der Kreisbögen ebenso groß sind wie der Krüm
mungsradius der gewölbten Seitenwand.
Die Erfindung ist nicht auf Schachteln mit an den Seitenwänden
angelenkten Endwänden beschränkt, obwohl dies eine bevorzugte
Ausführungsform ist. Die Endwände der erfindungsgemäßen Schach
tel können von den Seitenwänden getrennte Teile sein, die in
die Enden des von den Seitenwänden gebildeten Grundkörpers
eingefügt sind. Insbesondere dann, wenn wenigstens eine Seiten
wand des Grundkörpers durch den Rand der Endwand in eine gewölb
te Form gebracht wird, ist der Reibungsschluß zwischen den
Seitenwänden und der Endwand ausreichend, um die sich an den
Anschlägen abstützende Endwand sicher zu halten. Allerdings
kann dabei auch die Querbelastung der Endwand beträchtlich
sein. Um unter allen Umständen ein Wölben oder gar Knicken der
Endwand zu vermeiden, kann diese doppelwandig ausgebildet sein.
Gegebenenfalls kann die Endwand auch, wie bereits oben angedeu
tet, zwischen zu beiden Seiten der Endwand angeordnete Anschläge
eingeklipst werden. Dabei besteht ein sehr großer Gestaltungs
spielraum, und zwar nicht nur bezüglich der Querschnittsform
der Schachtel, sondern auch bezüglich der Lage der Endwand in
bezug auf die Querränder der Seitenwände. Es besteht weder die
Notwendigkeit, daß die Endwand parallel zu der von den Querrän
dern definierten Ebene angeordnet ist, noch die Notwendigkeit,
daß sich die Ebene der Querränder und/oder die Ebene der Endwand
senkrecht zu den Längsrändern der Seitenwände erstrecken. Es
sind selbst Schachteln denkbar, bei denen die Endwände unter
schiedliche Grundrisse haben, die Längsränder der Seitenwände
also nicht parallel zueinander verlaufen. So können beispiels
weise Schachteln in Form gerader oder schräger Pyramidenstümpfe,
Kegelstümpfe und dergleichen erzeugt werden. Dabei ist besonders
hervorzuheben, daß die Endwände auch einen kreisförmigen oder
ovalen Querschnitt haben können. In diesem Fall braucht die
Faltschachtel nur zwei Seitenwände zu haben, die dann beide
durch die Endwand in eine halbrunde Form gebracht werden.
Alle diese Gestaltungsmöglichkeiten bleiben auch dann erhalten,
wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung keine getrennten
Endwände verwendet werden, sondern die Endwand mit einer Sei
tenwand verbunden ist. In diesem Falle besteht die Schachtel,
wie bei herkömmlichen Faltschachteln auch, aus nur einem ein
zigen Zuschnitt und es brauchen keine gesonderten Teile für
die Endwände verwendet und gehandhabt zu werden. Darin kann
für die Konfektionierung der Schachteln ein erheblicher Vorteil
bestehen.
Wenn die Endwand mit einer Seitenwand verbunden ist, kann sie
sich durchaus von dem Querrand dieser Endwand ausgehend in der
durch die Anschläge definierten Lage schräg in den von den
Seitenwänden begrenzten Hohlraum hineinerstrecken. Auch hier
durch ergeben sich reizvolle Gestaltungsmöglichkeiten. Es kann
jedoch auch die Endwand mit einer Seitenwand durch einen strei
fenförmigen Abschnitt verbunden sein, der im wesentlichen an
der Innenseite dieser Seitenwand anliegt, so daß längs des
gesamten Umfanges der Endwand die Seitenwände über die Endwand
überstehen. So ist es auf diese Weise insbesondere möglich,
die Querwand parallel zu den Querrändern der Seitenwände anzu
ordnen. Der streifenförmige Abschnitt kann parallele Ränder
aufweisen, deren Abstand etwa ebenso groß ist wie der Abstand
zwischen den Querrändern der Seitenwände und den Schnittlinien.
Es ist sogar möglich, mittels eines solchen streifenförmigen
Abschnittes die Endwand an einer Seitenwand zu befestigen, die
gewölbt ist, was sich dann als notwendig erweist, wenn die
Schachtel einen ovalen oder kreisförmigen Querschnitt hat. In
diesem Fall ist der streifenförmige Abschnitt mit der Endwand
durch einen bogenförmigen Falz verbunden, dessen konvexe Seite
der Endwand zugewandt ist und von dessen Enden schräg zusammen
laufende Falze ausgehen, die bis zum Querrand der benachbarten
Seitenwand reichen, so daß der streifenförmige Abschnitt eine
im wesentlichen trapezförmige Gestalt erhält. Dabei kann der
Abstand zwischen den schräg zusammenlaufenden Falzen am Querrand
der Seitenwand so klein gehalten werden, daß die Wölbung der
Seitenwand durch die geradlinige Biegekante zwischen der Seiten
wand und dem streifenförmigen Abschnitt nicht wesentlich gestört
wird, wogegen der bogenförmige Falz zwischen dem streifenför
migen Abschnitt und der Endwand eine Wölbung des streifenförm
igen Abschnittes zur Folge hat, die den Übergang von der gewölb
ten Seitenwand zu der sich im wesentlichen senkrecht dazu er
streckenden Endwand ermöglicht. In ähnlicher Weise ist es auch
möglich, einen Übergang von der Seitenwand zu dem streifen
förmigen Abschnitt herzustellen, ohne daß ein geradliniger
Randabschnitt die Wölbung der Seitenwand stört, indem nämlich
der streifenförmige Abschnitt mit der Seitenwand durch einen
linsenförmigen Abschnitt verbunden wird, der von zwei entgegen
gesetzt gekrümmten, bogenförmigen Falzen begrenzt ist.
In diesen Ausgestaltungen macht es die Erfindung erstmals
möglich, eine Schachtel mit ovalem oder kreisrundem Querschnitt
aus einem flach anlieferbaren Zuschnitt nach Art üblicher Falt
schachteln herzustellen. Hierin liegt ein besonderer Vorteil
der Erfindung. Schachteln mit kreisrundem Querschnitt werden
zur Verpackung vieler ebenfalls im Querschnitt kreisrunder
Körper benötigt, wo bisher entweder Schachteln mit rohrförmigem
Grundkörper oder aber Schachteln mit quadratischem Querschnitt
verwendet werden mußten. Die ersten haben den Nachteil, daß
sie nicht in Form flacher Zuschnitte zugeliefert werden können,
während die zweiten nicht nur in ihrem Erscheinungsbild der
verpackten Ware zuwiderlaufen, sondern auch einen erhöhten
Materialverbrauch verursachen, weil eine prismatische Schachtel
gegenüber einer kreiszylindrischen Schachtel eine größere Ober
fläche und auch ein größeres Volumen hat, das mit Einlagen zum
Abstützen der verpackten Gegenstände, wie beispielsweise Fla
schen, ausgefüllt werden muß.
Endlich hat die Erfindung noch den Vorteil, daß die Anschläge
ausreichend stabil sind, um nicht nur die Endwände sicher halten
zu können, sondern auch Einlagen, die zur Abstützung von ver
packter Ware in der Schachtel angeordnet sind. Dabei können
sich solche Einlagen unmittelbar oder über wenigstens eine
Endwand an den bandförmigen Anschlägen abstützen, die an der
Innenseite von Seitenwänden angeordnet sind.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläu
tert. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden
Merkmale können bei anderen Ausführungsformen
einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination
Anwendung finden. Es zeigen:
Fig. 1 einen ersten Zuschnitt zur Herstellung einer Schachtel
Fig. 2 und 3 perspektivische Darstellungen aus verschiedenen
Richtungen des oberen Abschnittes einer aus dem Zu
schnitt nach Fig. 1 hergestellten Schachtel,
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform eines Zuschnittes zur
Herstellung einer Schachtel,
Fig. 5 und 6 perspektivische Darstellungen des unteren Endes
einer aus dem Zuschnitt nach Fig. 4 hergestellten
Schachtel mit geöffnetem bzw. geschlossenem Boden,
Fig. 7 eine dritte Ausführungsform eines Zuschnittes zur
Herstellung einer Schachtel,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung des oberen Abschnit
tes und
Fig. 9 eine perspektivische Darstellung des unteren Abschnit
tes einer aus dem Zuschnitt nach Fig. 7 hergestellten
Schachtel.
Der in Fig. 1 dargestellte Zuschnitt weist vier rechteckige
Abschnitte auf, welche die Seitenwände 1 bis 4 einer Schachtel
bilden. Diese Abschnitte sind an ihren aneinandergrenzenden
Längsrändern durch Falze 5, 6, 7 miteinander verbunden. An den
Längsrand der in Fig. 1 links angeordneten Seitenwand 1 schließt
sich über einen weiteren Falz 8 ein Randstreifen 9 an, der
dazu bestimmt ist, auf die Innenseite der in Fig. 1 rechts
dargestellten Seitenwand 4 aufgeklebt zu werden, so daß die
vier Seitenwände 1 bis 4 einen schlauchförmigen Grundkörper
ergeben. Dabei ist die Breite der Seitenwände so gemessen, daß
die Gesamtbreite der Seitenwände 1, 3 und 4 gleich der Breite
der Seitenwand 2 ist, so daß der Zuschnitt auch nach dem
Verkleben des Randstreifens 9 mit der Seitenwand 4 flach
zusammenlegbar ist.
An die Querränder der nebeneinanderliegenden Seitenwände 1 bis
3 schließen sich jeweils Randabschnitte 11, 12, 13 an, die
dazu bestimmt sind, auf die Innenseiten der Seitenwände 1 bis
3 umgelegt und mit diesen verklebt zu werden. Sie sind ebenfalls
durch Falze miteinander verbunden, die sich in Verlängerung
der Falze 5, 6 erstrecken und in deren Bereich die Randabschnit
te auf einem an die Querränder der Seitenwände 1 bis 3 angren
zenden Abschnitt ausgeklinkt sind, so daß dort Ausschnitte 15,
16 entstehen, die genügend Spielraum geben, um das Abwinkeln
des Zuschnittes längs der Falze 5 und 6 trotz der umgeklebten
Randabschnitte zuzulassen.
Die an die Seitenwand 2 angrenzenden mittleren Randabschnitte 12
weisen jeweils zu den Querrändern 21 der Seitenwand 2 parallele
Schnittlinien 22 auf. Von den Enden dieser Schnittlinien 22 er
strecken sich Falze 23, 24 senkrecht bis zum äußeren Rand der
Randabschnitte 12. Im Bereich zwischen den Falzen 23, 24 be
schreibt der äußere Rand der Randabschnitte 12 jeweils einen
nach außen gewölbten Bogen 25. Außerdem ist der Bereich zwischen
den Falzen 23, 24 mit einem zu dem äußeren Bogen 25 symmetri
schen, bogenförmigen Falz 26 versehen.
An die Querränder der in Fig. 1 rechten Seitenwand 4 schließen
sich Endwände 41 an, die mit der Seitenwand 4 durch einen strei
fenförmigen Abschnitt 42 verbunden sind. Dieser streifenförmige
Abschnitt 42 ist wiederum von der Seitenwand 4 sowie von der
benachbarten Endwand 41 durch Falze 43, 44 abgeteilt. Die Ränder
der Endwände 41 weisen zwei Abschnitte 45 auf, die von dem
streifenförmigen Abschnitt 42 ausgehend schräg nach außen stre
ben und deren Länge der Breite der schmalen Seitenwände 1, 3
des Zuschnittes gleich ist. An die Enden dieser Abschnitte 45
schließt sich ein bogenförmiger Abschnitt 46 an, dessen Länge
gleich der Breite der mittleren Seitenwand 2 ist.
Wie bereits erwähnt, werden zur Herstellung der Schachtel die
Randabschnitte 11 bis 13 auf die Innenseiten der Seitenwände 1
bis 3 aufgeklebt, wobei allerdings die von den Schnittlinien
22 und den Falzen 23, 24 begrenzten Abschnitte unverklebt und
daher gegenüber der Seitenwand 2 beweglich bleiben. Weiterhin
wird der Randstreifen 9 auf die Innenseite der Seitenwand 4
aufgeklebt. Da der so vorbereitete Zuschnitt noch flach zusam
menlegbar ist, kann er in dieser Form an den Verbraucher gelie
fert werden. Zum Fertigstellen der Schachtel genügt es dann,
den schlauchförmigen Körper aufzudrücken und die Endwände 41
zwischen die Seitenwände 1 bis 4 derart einzuführen, daß sich
der streifenförmige Abschnitt 42 an die Innenseite der Seiten
wand 4 anlegt. Die Abschnitte 45 und 46 des Randes der Endwände
41 bestimmen dann Lage und Gestalt der Seitenwände und bringen
insbesondere die breite Seitenwand 2 in eine gewölbte Form,
wie es die Fig. 2 und 3 zeigen. Dabei wölben sich die von den
Schnittlinien 22 und den Falzen 23, 24 begrenzten Abschnitte,
wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich, nach innen und bilden
Anschläge 27, an denen die Endwände eine sichere Anlage finden.
Die Lage der Endwand 41 bei geschlossener Schachtel ist in
Fig. 3 durch die strichpunktierte Linie 47 veranschaulicht.
Es ist zu bemerken, daß bei entsprechender Gestaltung der Fal
ze 23, 24 der von diesen Falzen begrenzte Abschnitt, der den
Anschlag 27 bildet, beim Krümmen der Seitenwand nicht dieser
Krümmung folgt, sondern sich in entgegengesetzter Richtung aus
dem nach innen umgelegten Randabschnitt herauswölbt. Dabei ist
dann die Wölbung der Anschläge 27 der Wölbung der von dem Ab
schnitt 2 gebildeten Seitenwand genau entgegengesetzt, weil ja
für die außen und innen liegenden Wandabschnitte, an denen
sich die Falze 23, 24 befinden, die durch die Wölbung bedingte
Verminderung des Abstandes im wesentlichen die gleiche ist.
Weiterhin können dann noch die am äußeren Rand dieser Anschläge
27 angeordneten linsenförmigen Abschnitte 28, die von dem Falz
26 begrenzt werden und eine bogenförmige Kontur 25 haben, in
Richtung auf die benachbarte Seitenwand abgewinkelt werden, so
daß sie sich an der Innenseite dieser Seitenwand abstützen und
ein ungewolltes Eindrücken der Anschläge 27 verhindert. Damit
die von den linsenförmigen Abschnitten 28 gebildeten Vorsprünge
an der Innenseite der gewölbten Wand gute Anlage finden, sollte
die Kontur 25 den gleichen Krümmungsradius haben wie die gewölb
te Wand, also auch wie der bogenförmige Abschnitt 46 des Randes
der Endwand 41.
Die in den Fig. 4 bis 6 dargestellte Ausführungsform der Erfin
dung unterscheidet sich von der Ausführungsform nach den Fig.
1 bis 3 im wesentlichen dadurch, daß die Schachtel einen kreis
runden Querschnitt hat und daß eine der Endwände als Boden von
der Innenseite her an entsprechend ausgebildeten Anschlägen
Anlage findet. Der in Fig. 4 dargestellte Zuschnitt weist nur
zwei Seitenwände 102, 104 auf, die jeweils eine halbkreisförmig
gewölbte Seitenwand bilden, und einen Randstreifen 109, der
wiederum dazu bestimmt ist, auf die Innenseite der Seitenwand
104 aufgeklebt zu werden. Wie zuvor sind an den Querrändern
121 Randabschnitte 112, 112′ angebracht. Außerdem ist aber
auch der die Seitenwand 104 bildende Abschnitt, an dem die
Endwände 141 angebracht sind, und der Randstreifen 109 mit
Randabschnitten 114, 114′ bzw. 119, 119′ versehen. Wie bei dem
oben beschriebenen Ausführungsbeispiel sind die in Fig. 4 oberen
Randabschnitte 112, 114, 119 mit zu ihrem Rand parallelen
Schnittlinien 122 versehen, von den bis zum Rand der Randab
schnitte reichende Falze 123, 124 ausgehen, so daß Abschnitte
127 entstehen, welche nach dem Ankleben der umgelegten Randab
schnitte die bereits beschriebenen Anschläge ergeben. Auch
hier sind wieder linsenförmige Abschnitte 28 vorgesehen, die
als Vorsprünge zum Abstützen der Anschläge an den Innenseiten
der Seitenwände dienen.
Auch in den unteren Randabschnitten 112′, 114′, 119′ der Aus
führungsform nach den Fig. 4 bis 6 sind zu den Rändern der
Randabschnitte parallele Schnittlinien 122′ vorhanden, von deren
Enden Falze 123′, 124′ ausgehen, jedoch sind diese Falze auf
die Querränder der Seitenwände 102, 104, bzw. des Randstreifens
109 gerichtet und es laufen diese Falze schräg aufeinander zu,
so daß trapezförmige Abschnitte 127′ entstehen, deren durch
die Schnittlinien 122′ gebildeten Ränder wiederum Anschläge für
die zugeordnete Endwand 141′ bilden. Eine entsprechende Schnitt
linie 122′′ mit entsprechenden Falzen 123′′ und 124′′ befindet
sich auch an dem oberen Randabschnitt 112, der an die Seitenwand
102 angrenzt, im Bereich zwischen den beiden Schnittlinien
122, welche Anschläge 127 begrenzen.
Auch in diesem Falle sind die Endwände 141, 141′ mit der Seiten
wand 104 durch einen streifenförmigen Abschnitt 142, 142′ ver
bunden, jedoch ist der Falz 143, 143′, der die Endwand 141,
141′von dem streifenförmigen Abschnitt 142, 142′ trennt, bogen
förmig ausgebildet, und zwar in der Weise, daß er in Richtung
auf die Endwand 141, 141′ konvex gewölbt ist. Außerdem geht
dieser streifenförmige Abschnitt 142, 142′ in die benachbarten
Randabschnitte durch Falze 147, 148, bzw. 147′, 148′ über, die
in Richtung auf den Querrand der Seitenwand 104 schräg zusam
menlaufen. Endlich ist der den Randstreifen 114′ mit der Sei
tenwand 104 verbindende Falz im Bereich zwischen den schrägen
Falzen 147′, 148′ durch zwei im Bereich ihrer Mitte auseinan
derstehende, bogenförmige Falze 144′ und 145′ ersetzt, die
einen linsenförmigen Abschnitt 146′ begrenzen.
Auch hier werden wieder die Randabschnitte mit den Seitenwänden
und der Randstreifen 109 mit der Innenseite der Seitenwand 104
verklebt, um einen flach zusammenlegbaren, schlauchförmigen
Grundkörper zu bilden. Danach kann der Grundkörper aufgedrückt
werden, so daß sich die Seitenwände 102, 104 nach außen wölben
und die Endwände in das Innere des Grundkörpers eingeführt
werden können, so daß dann die Endwände die kreisförmige Quer
schnittsform der Schachtel bestimmen. Dabei entstehen in der
oben beschriebenen Weise die nach innen gewölbten Anschläge
127, an die sich die Endwand 141 von außen anlegt.
Auch die an dem in Fig. 4 unteren Rand durch die Schnittlinien
122′ und durch die Falze 123′, 124′ begrenzten Abschnitte bilden
Anschläge 127′, jedoch sind diese Anschläge angrenzend an den
Querrand 121′ der Seitenwände angeordnet und erstrecken sich
von dort aus in das Innere der Schachtel, so daß die von dem
durch die Schnittlinien 122′ definierten Ränder der Anschläge
127′ gebildete Anschlagfläche dem Inneren der Schachtel zuge
wandt ist und die Endwand 141′, wie aus Fig. 6 ersichtlich,
nach dem Einfügen von der Innenseite her an den Anschlägen
127′ anliegt. Die Endwand 141′ bildet daher einen Boden, der
vom Inneren der Schachtel her sehr stark belastbar und bei
spielsweise auch dazu geeignet ist, eine in der Schachtel an
geordnete Flasche zu tragen. Der am oberen Ende der Schachtel
zusätzlich angebrachte Anschlag 127′′, der von der Schnittlinie
122′′ begrenzt ist, übergreift den Rand der an den Anschlägen
127 anliegenden Endwand 141 in der gleichen Weise, wie die
Anschläge 127′ an der den Boden bildenden Endwand 141′ von
außen anliegen, und sichert dadurch die einen Deckel bildende
Endwand 141 an einer Stelle, die der Stelle diametral gegen
überliegt, an der die Endwand 141 mit der benachbarten Seiten
wand der Schachtel mittels des streifenförmigen Abschnittes
142 scharnierartig verbunden ist, gegen ein unbeabsichtigtes
öffnen.
Die Schrägstellung der Falze 147, 148, die den streifenförmigen
Abschnitt 142 begrenzen, der die Endwand 141 mit der
benachbarten Seitenwand 104 verbindet, hat den Zweck, die Biege
kante zwischen dem Abschnitt 142 und der Seitenwand 104
möglichst kurz zu halten, weil diese Biegekante geradlinig ist
und daher die Rundung der Seitenwand 104 stört. Wenn der Abstand
zwischen den Falzen 147, 148 hinreichend klein in bezug auf
den Radius der gewölbten Seitenwand ist, tritt der geradlinige
Randabschnitt nicht störend in Erscheinung.
Die Verwendung zweier gegensinnig gekrümmter, bogenförmiger
Falze 144′, 145′, die einen linsenförmigen Abschnitt 146′ be
grenzen, bietet eine andere Möglichkeit, die durch die
Anbringung eines abwinkelbaren Streifens 142′ am Rand der
Seitenwand 104 bedingte Störung kleinzuhalten. Der in die
Seitenwand 104 eingreifende, bogenförmige Falz 144′ kann nämlich
eine solche Krümmung haben, daß beim Abwinkeln des
linsenförmigen Abschnittes 146′ gegenüber der Seitenwand 104
um 90° der Falz 146′ genau der Krümmung der Seitenwand 104
folgt, so daß keinerlei Störung dieser Krümmung eintritt. Dafür
tritt eine gewisse Einbuchtung am Rand der Seitenwand ein, die
jedoch besonders dann nicht bemerkbar ist, wenn sie sich am
unteren Rand der Seitenwand befindet. So kann im Einzelfall
abgewogen werden, ob lieber eine Störung der Wölbung durch
einen geradlinigen Randabschnitt oder aber eine Störung des
geradlinigen Verlaufs des Randabschnittes durch einen zu einer
Einbuchtung führenden, linsenförmigen Abschnitt 146′ in Kauf
genommen werden kann.
Die Ausführungsform nach den Fig. 7 bis 9 macht deutlich, daß
auch mit Gestaltungen kombiniert werden kann,
wie sie bei bisherigen Faltschachteln üblich waren. Der in
Fig. 7 dargestellte Zuschnitt umfaßt wiederum vier Seitenwände
201, 202, 203 und 204, von denen die Seitenwand 204 an einem
Längsrand mit einem Randstreifen 209 versehen ist. In diesem
Fall befinden sich nur an den beiden Seitenwänden 202 und 204,
die einander gegenüberliegende Seitenwände bilden, Randabschnit
te 212, 212′ bzw. 214, 214′, von denen die am oberen Rand der
Schachtel angeordneten Randabschnitte 212, 214 mit jeweils
einer Schnittlinie 222 und Falzen 223, 224 versehen sind, die
zur Bildung von Anschlägen 227 führen, die dazu bestimmt sind,
eine als Deckel dienende Endwand von innen her abzustützen.
Ähnlich sind an dem in Fig. 7 unteren Rand die
Randabschnitte 212′, 214′ mit Falzen 223′, 224′ versehen, die
dazu führen, daß sich aus den Randabschnitten 212′, 214′ An
schläge 227′ herauswölben, die den Anschlägen 127′am unteren
Ende der Faltschachtel nach den Fig. 4 bis 6 entsprechen. In
diesem Falle reicht der Anschlag bis zum Rande der Randabschnit
te 212′, 214′, so daß die die Anschläge 227′ begrenzende
Schnittlinie mit der zur Erzeugung des äußeren Randes der Rand
abschnitte 212′, 214′ dienenden Schnittlinie zusammenfällt.
An den oberen Rändern der beiden anderen Seitenwände 201 und
203 ist jeweils eine Endwand 251 bzw. 231 angebracht, die zu
den Querrändern der benachbarten Seitenwände parallele Ränder
aufweist. Beide Endwände 251, 231 sind über jeweils einen strei
fenförmigen Abschnitt 252 bzw. 232 mit der benachbarten Seiten
wand 201 bzw. 203 verbunden. Die in Verlängerung der Falze
zwischen den Seitenwänden 201 bis 204 angeordneten seitlichen
Ränder 253 bzw. 233 sind jeweils nach außen gewölbt. An den
äußeren Rand der einen Endwand 251 schließt sich noch ein im
wesentlichen deckungsgleicher Abschnitt 254 an, aus dem, aus
gehend von dem Falz 255 zwischen der Endwand 251 und dem sich
anschließenden Abschnitt 254, eine Zunge 256 ausgeschnitten
ist. In der anderen Endwand 231 befindet sich angrenzend an
den Falz 235, der sich der zwischen der Endwand 231 und dem
die Endwand mit der Seitenwand 203 verbindenden streifenför
migen Abschnitt 232 befindet, ein Ausschnitt 236 zur Aufnahme
der an der anderen Endwand 251 angebrachten Zunge 256.
Am unteren Rand der Seitenwände 201 und 203 des in Fig. 7
dargestellten Zuschnittes befinden sich ebenfalls zwei Endwände
251′, 231′, die über entsprechende streifenförmige Abschnitte
252′, 232′ mit der benachbarten Seitenwand 201 bzw. 203 verbun
den sind. Die Endwände 251′, 231′ haben im wesentlichen die
gleiche Grundfläche wie die an den oberen Enden der Seitenwände
201, 203 angebrachten Endwände, jedoch ist aus ihnen etwa ein
Viertel herausgeschnitten. Dabei wölbt sich die von der Mitte
der Endwand bis zu einem seitlichen Rand reichende Schnittlinie
254′ bzw. 234′ nach außen, während die von der Mitte zum äußeren
Rand reichende Schnittlinie einen schräg abgewinkelten Abschnitt
255′, 235′ aufweist.
Zum Herstellen der Schachtel werden im diesem Falle nicht nur
die Randabschnitte 212, 212′, 214, 214′ auf die Innenseiten
der benachbarten Seitenwände 202, 204 umgelegt und mit diesen
Seitenwänden verklebt, sondern es wird auch der äußere Abschnitt
254, der sich an die Endwand 251 anschließt, umgelegt und mit
der lnnenseite dieser Endwand verklebt, so daß eine doppelte
und damit besonders steife Endwand entsteht, von deren Rand
die aus dem Abschnitt 254 ausgeschnittene Zunge 256 absteht.
Dann wird durch Verkleben des Randstreifens 209 mit der Seiten
wand 201 wiederum der flach zusammenlegbare, schlauchförmige
Grundkörper der Schachtel gebildet. Nach dem Auseinanderdrücken
der Seitenwände entsteht zunächst eine Schachtel mit rechtecki
gem Querschnitt, deren Seitenwände 202, 204 dann jedoch durch
die bogenförmigen Ränder 253, 233 der Endwände 251, 231 sowie
auch 251′, 231′ nach außen gewölbt werden. Dadurch treten die
Anschläge 227 und 227′ nach innen, so daß sich die nach innen
eingelegten Endwände an diesen Anschlägen abstützen können. Am
oberen Ende der Schachtel wird zunächst die mit dem Ausschnitt
236 versehende Endwand 231 zwischen die Seitenwände eingefügt,
wonach die zweite, gedoppelte Endwand 251 unter Einfügung der
Zunge 256 in die Aussparung 236 eingefügt wird. Der von den
Endwänden 251′, 231′ gebildete Boden liegt von der Innenseite
her an den Anschlägen 227′ an, wobei die beiden Endwände 251′
und 231′ so zusammengefügt werden, daß sie sich kreuzen und
nach außen die bogenförmigen Schnittlinien 254′, 234′ der beiden
Endwände in Erscheinung treten.
Die vorstehend beschriebenen Beispiele machen deutlich, daß
eine große Vielfalt von
Schachteln unterschiedlicher Form aus flachen Zuschnitten her
zustellen ist, darunter insbesondere auch Schachteln mit gewölbten
Seitenwänden. Allerdings können auch
Schachteln hergestellt werden, die nur ebene Seitenwände
aufweisen, in dem die vorgesehenen Anschläge
in den Ecken zwischen zwei im Winkel zusammenstoßenden Seiten
wänden angeordnet werden. Auch bei Schachteln, die gewölbte
Seitenwände aufweisen, können Anschläge, die in der Ecke zwi
schen zwei zusammenstoßenden Seiten angeordnet sind, zusätzlich
angebracht werden. Weiterhin ist ohne weiteres erkennbar, daß
die Endwände auch von dem die Seitenwände umfassenden Zuschnitt
getrennt sein und dann einfach in die Enden der Schachtel ein
gefügt werden könnten. Demgemäß
sind viele Abweichungen und Varianten möglich.
Claims (18)
1. Schachtel mit einem flach zusammenlegbaren, schlauchförmi
gen Grundkörper, der von Seitenwänden (1 bis 4) mit Längs-
und Querrändern (21) gebildet wird, die an ihren aneinan
dergrenzenden Längsrändern durch Falze oder einen verkleb
ten Randstreifen miteinander verbunden sind und mit wenig
stens einer Endwand (41), die an einer Seitenwand (4) des
Grundkörpers angelenkt ist, die mindestens einen bogenför
migen Rand (46) aufweist, der die Lage und gegebenenfalls
die Form des Grundkörpers bestimmt, wobei sich die Endwand
(41) mit ihrem Rand (46) an wenigstens einem Anschlag (27)
abstützt, der sich parallel zu dem benachbarten Querrand
(21) der Seitenwände erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest an einer der Seitenwände (1, 2, 3) ein Randab
schnitt (11, 12, 13) angelenkt ist, der ins Innere der
Schachtel in Anlage an die zugehörige Seitenwand gefaltet
ist und daß dieser Randabschnitt (11, 12, 13) mit minde
stens zwei in Abstand zueinander angeordneten Faltlinien
(23, 24) versehen ist, deren Enden durch eine Schnittlinie
(22), die parallel zum anliegenden Rand (46) der Endwand
(41) verläuft, verbunden sind, wodurch der ins Innere des
Grundkörpers vorspringende Anschlag (27) gebildet wird.
2. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Randabschnitt (11, 12, 13) an einer einzigen gewölbten
Seitenwand angelenkt ist.
3. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Randabschnitt (11, 12, 13) an den Rändern zweier be
nachbarter Seitenwände angelenkt ist.
4. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Anschlag (127′) von einem trapezförmigen Abschnitt
des Randstreifens (112′) gebildet wird, der durch einen
zum Rand (121′) der Seitenwand parallelen Einschnitt (122′)
und an seinen Enden durch Falze (123′, 124′) begrenzt
wird, die vom Rand (121′) der Seitenwand bis zu den Enden
des Einschnittes (122′) reichen und in Richtung auf die
Enden des Einschnittes auseinanderstreben.
5. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem Anschlag (27) ein sich an der
Innenseite der benachbarten Seitenwand abstützender Vor
sprung (28) angelenkt ist.
6. Schachtel nach den Ansprüchen 2 und 5, dadurch gekennzeich
net, daß der Vorsprung (28) linsenförmig ist, wobei die
Radien der Kreisbögen (25, 26) ebenso groß sind wie der
Krümmungsradius der gewölbten Seitenwand.
7. Schachtel nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Endwand (41) mit einer Seitenwand durch
einen streifenförmigen Abschnitt (42) verbunden ist, der
im wesentlichen an der Innenseite dieser Seitenwand an
liegt.
8. Schachtel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der streifenförmige Abschnitt (42) parallele Ränder (43,
44) aufweist, deren Abstand etwa ebenso groß ist wie der
Abstand zwischen den Querrändern (21) der Seitenwände und
den Schnittlinien (22).
9. Schachtel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenwand (104), an der die Endwand (141) angelenkt
ist, gewölbt ist und der streifenförmige Abschnitt (142)
mit der Endwand (141) durch einen bogenförmigen Falz (143)
verbunden ist, dessen konvexe Seite der Endwand (141) zu
gewandt ist und von dessen Enden schräg zusammenlaufende
und bis zum Rand der Seitenwand (104) reichende Falze
(147, 148) angeordnet sind, so daß der streifenförmige Ab
schnitt (142) eine im wesentlichen trapezförmige Gestalt
aufweist.
10. Faltschachtel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der streifenförmige Abschnitt (142′) mit der Seitenwand
(104) durch einen linsenförmigen Abschnitt (146′) verbunden
ist, der von zwei entgegengesetzt gekrümmten, bogenförmigen
Falzen (144′, 145′) begrenzt ist.
11. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Endwand (141) einen ovalen
oder kreisförmigen Querschnitt hat.
12. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Enden der Seitenwand
(4) je eine Endwand (41) angeordnet ist.
13. Faltschachtel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Endwände unterschiedliche Grundrisse haben.
14. Faltschachtel nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß sich eine Endwand (141′) an den zugeordneten
Anschlägen (127′) vom Inneren der Faltschachtel her und
die andere Endwand (141) an den zugeordneten Anschlägen
(127) von außen her abstützt.
15. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sich wenigstens eine Endwand
(141) sowohl mit ihrer Innenseite als auch mit ihrer Au
ßenseite an wenigstens je einem Anschlag (127, 127′′)
abstützt.
16. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Endwand (251)
doppelwandig ausgebildet ist.
17. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie mit zur Abstützung von zu
verpackenden Waren dienenden Einlagen versehen ist, die
sich unmittelbar oder über wenigstens eine Endwand an
Anschlägen abstützen, die an der Innenseite von Seitenwän
den angeordnet sind.
18. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an einander gegenüberliegenden
Seitenwänden (201 und 203) Endwände (251, 251′ und 231
und 231′) vorgesehen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873741283 DE3741283A1 (de) | 1987-12-05 | 1987-12-05 | Schachtel mit einem flach zusammenlegbaren grundkoerper |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3741283A1 DE3741283A1 (de) | 1989-06-15 |
| DE3741283C2 true DE3741283C2 (de) | 1991-05-29 |
Family
ID=6341963
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
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-
1987
- 1987-12-05 DE DE19873741283 patent/DE3741283A1/de active Granted
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