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DE29606644U1 - Endkappe zur federnden Lagerung von Latten eines Lattenrostes - Google Patents

Endkappe zur federnden Lagerung von Latten eines Lattenrostes

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Publication number
DE29606644U1
DE29606644U1 DE29606644U DE29606644U DE29606644U1 DE 29606644 U1 DE29606644 U1 DE 29606644U1 DE 29606644 U DE29606644 U DE 29606644U DE 29606644 U DE29606644 U DE 29606644U DE 29606644 U1 DE29606644 U1 DE 29606644U1
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DE
Germany
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end cap
cap according
plug
slat
chambers
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Expired - Lifetime
Application number
DE29606644U
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English (en)
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Froli Kunststoffwerk Heinrich Fromme OHG
Original Assignee
Froli Kunststoffwerk Heinrich Fromme OHG
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Filing date
Publication date
Application filed by Froli Kunststoffwerk Heinrich Fromme OHG filed Critical Froli Kunststoffwerk Heinrich Fromme OHG
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Priority to DE19646633A priority patent/DE19646633A1/de
Publication of DE29606644U1 publication Critical patent/DE29606644U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C23/00Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases
    • A47C23/06Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases using wooden springs, e.g. of slat type ; Slatted bed bases
    • A47C23/062Slat supports
    • A47C23/063Slat supports by elastic means, e.g. coil springs
    • A47C23/064Slat supports by elastic means, e.g. coil springs by elastomeric springs

Landscapes

  • Vehicle Interior And Exterior Ornaments, Soundproofing, And Insulation (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE *'. ' I I Il . I :rt-33330Gütersloh, Vennstraße 9
: .· ·: :*·:** **:a?eieion: (05241)13054
Dipl.-lng. Gustav Meldau
DipLPhys. Dr. Hans-Jochen Strauß Datum: 11.04.96
Dipl.-lng. Hubert Flötotto Unser Zeichen: F 686 j S
Firma
FROLI Kunststoffe
Heinrich Fromme
Liemker Str. 27
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Endkappe zur federnden Lagerung von Latten eines Lattenrostes
Die Erfindung betrifft eine Endkappe zur federnden Lagerung von Latten eines mit einem Rahmen aus paarweise angeordneten Seiten- und Querholmen versehenen Lattenrostes, wobei die Endkappen mindestens zwei obere Lattenkammern für Köpfe der Traglatten und Mittel zur Befestigung an den Seitenholmen aufweisen.
Die Latten eines Lattenrostes sind in vielen Fällen federnd mit den Seitenholmen des Lattenrost-Rahmens verbunden; dazu dienen in eine Lochreihe eingesteckte Steckdübel, auf die die Endkappen so aufgesteckt werden, daß sie mit geringem Abstand von der Seitenwand des Seitenholmes entfernt liegen, wobei jedoch ein zu großer Spalt zwischen beiden vermieden wird. Solche Befestigungen beschreibt bei-
spielsweise das DE-GM G 88 04 759.8. Da die Bohrungen eines Seitenholms regelmäßig in einer Flucht angeordnet sind, werden auch Stufen-Dübel eingesetzt, um Endkappen unterschiedlicher Höhe in einem Lattenrost so einzusetzen, daß eine Abstufung der Federung und der Absenkbarkeit (Schulterabsenkung) erreicht wird. Die eingesetzten Federelemente entsprechen dabei nicht immer den Anforderungen hinsichtlich deren Federeigenschaften und/oder der Anpassung der Latten an die Form durch ein Kippen um die Latten-Längsachse.
Daraus ergibt sich die Aufgabe, eine gattungsgemäßen Endkappe vorzuschlagen, die diese Nachteile vermeidet und eine für Lattenroste günstige Federcharakteristik aufweist, und bei der die Latten auch kippbar angeordnet sind, wobei die Endkappe einfach und wirtschaftlich herstellbar und sicher einsetzbar sein soll.
Diese Aufgabe wird durch die im Hauptanspruch genannten Merkmale gelöst; vorteilhafte Weiterbildungen und bevorzugte Ausführungsformen beschreiben die Unteransprüche.
Bei der erfindungsgemäßen Endkappe wird die federnde Lagerung durch Federstege erreicht, die spiegelsymmetrisch jeweils von einer der oberen Lattenkammern zu den Mitteln zur Befestigung am Seitenholm verlaufen. Diese Stege sind dabei gegeneinander geknickt; dabei sind die Knickscheitel zusammengeführt. Die geknickten Federstege laufen unterhalb der Kreuzungsstelle zu den beidseits mittig unterhalb der oberen Lattenkammern angeordneten Steckdübel aufnahmen, so daß Belastungskräfte auf die Steckdübel übertragen werden können. Um ein gegeneinander gerichtetes Kippen zu begrenzen, sind die oberen Lattenkammern weiter über einen Kopplungssteg miteinander verbunden.
Durch diese Ausbildung wird eine Endkappe geschaffen, die zum einen die Traglatten sicher aufnimmt und federnd abstützt, und die wegen der beidseits angeordneten Steckdübelaufnahmen auch mit einer unteren Lattenkammer zwischen diesen Steckdübel aufnahmen versehen ist.
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Zwischen den in an sich bekannter Weise als zylindrische Aufnahmen für Steckdübel ausgebildeten Mittel zur Befestigung an den Seitenholmen ist eine dritte, untere Lattenkammer zur Aufnahme des Kopfes einer Stütz- oder Versteifungslatte vorgesehen, die beidseits mit den Steckdübel aufnahmen verbunden ist. In diese untere Lattenkammer kann der Kopf einer Stützlatte eingesetzt werden, so daß diese Stützlatte die Durchbiegung der belasteten Traglatten abfangen kann. Dabei ist diese untere Lattenkammer zwischen den Steckdübelaufnahmen quasi aufgehängt, wobei die Übergänge als Federn wirken. Dadurch kann unter den Traglatten eine Stützlatte vorgesehen werden, mit der die Federung "härter" eingestellt werden kann. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn ein Einstellschieber nach DE-GM 295 16 916.8 benutzt wird.
Vorteilhaft ist die Endkappe einer ersten Alternativform als Spritzgußteil aus einem formstabilen und formelastischen Hart-Thermoplast ausgebildet. Derartige Hart-Thermoplaste sind nicht gummielastisch, sie sind vielmehr formelastisch, so daß aus ihnen Federelemente hergestellt werden können, bei denen die Stegausbildung die Federeigenschaft bestimmt. Ein typischer Werkstoff kann dabei durch seine Shore-Härte beschrieben werden; diese liegt vorteilhaft im Bereich grosser 55 Shore D.
Eine vorteilhafte Ausbildung ist dür diese erste Alternativform dadurch gegeben, daß an jeder der Oberkammern zwei spiegelsymmetrisch ausgebildete und gegeneinander geknickte Stege angeordnet sind, wobei jeder der gegeneinander gerichteten Knickscheitel jedes der Steg-Paare einen etwa 270° umfassenden Ring aufweist, so daß jeder Knick etwa OMEGA-förmig ausgebildet ist. Diese "geknickten" Stege bilden die zusammenwirkenden Federteile, die über den Kreis-Bogen im Knickscheitel einen abgerundeten Übergang aufweisen. Dieser Übergang ist annähernd OMEGA-förmig und stellt ein wesentliches Element zur Festlegung der Federcharakteristik dar.
Eine erste Alternative dazu ist dadurch gegeben, daß die gegeneinan-
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der gerichteten Knickscheitel jedes der Steg-Paare über einen Zugsteg miteiander verbunden sind; eine weitere Alternative besteht darin, daß die gegeneinander gerichteten Knickscheitel kreuzungsartig ineinander übergehend so ausgebildet sind, daß sie quasi eine Kreuzung bilden, die die Knickscheitel überbrückt, und die bei Belastung der Lattenkammern unter Zugspannung gesetzt wird. Diese Kreuzungsstelle ist vorteilhaft zylinderartig ausgeformt. Bei diesen beiden Ausführungsformen sind die jeder der Tragleisten zugeordneten äußeren und die inneren Federn über das Zugglied bzw. die Kreuzung "gekoppelt", so daß sie in Abhängigkeit voneinander federnd wirken. Dies erlaubt es, die Federeigenschaften den Anforderungen entsprechend anzupassen.
Die OMEGA-förmigen Knickscheitel bzw. die Zugstege bzw. die Kreuzungen liegen dabei symmetrisch zur Mittenverbindung der zugeordneten Oberkammer und Befestigungsaufnahme. Diese Lage erlaubt es den beiden benachbarten Latten gegeneinander oder voneinander weg zu kippen, so daß sie sich immer den Belastungsverhältnissen anpassen können.
Die die eigentliche Feder bildenden Stege, die bei dieser ersten Alternativform für jede der Oberkammern doppelt vorgesehen sind, sind dabei so angeordnet, daß deren jeweils äußere Stege mit der Dübelaufnahme und der jeweils innere Steg mit der dritten Lattenkammer verbunden ist.
Vorteilhaft ist weiter, wenn bei diesen "harten" Ausführungen die Steckdübelaufnahmen mit einstückig angespritzten Steckdübeln versehen sind. Durch diese angespritzten Steckdübel wird die Voraussetzung geschaffen, daß die Endkappe ohne einen zusätzlichen Arbeitgang (nämlich das Einstecken bzw. das Durchstecken von Steckdübeln) an die Seitenholme des Rahmens des Lattenrostes angesetzt werden können.
Bei einer zweiten Alternativform sind die Endkappen in vorteilhafter Weise als Spritzgußteil aus einem gummielastischen Weich-Thermoplast ausgebildet. Diese gummi elastischen Materialien haben eine Elastizität, die wesentlich durch das Verhalten des Materials selbst bestimmt
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ist. Solche Materialien weisen in aller Regel eine Shore-Härte auf, die im Bereich kleiner 90 Shore A liegen.
Bei dieser zweiten Alternativform geht von jeder der oberen Lattenkammern jeweils nur ein oberer Federsteg aus; beide Federstege laufen in gegeneinander gerichteten Knickscheiteln vorteilhaft zusammen, so daß die Federstege paarweise über Kreuz liegen. Ein Druck auf die Latten erzeugt so eine Stauchung, die vom Kunststoff aufgenommen werden kann, im Gegensatz zu einem Zug, der bei Kunststoff immer problematisch ist. Im Bereich des Zusammenlaufens dieser geknickten Stege bilden diese eine Verdickung, die mittig zwischen und über den Befestigungsaufnahmen liegt. Diese Verdickung wird vorteilhaft als zylindrische Struktur mit ovalem oder kreisförmigen Querschnitt ausgebildet. Zur Änderung der Kraftverhältnisse beim Stauchen durch Belastung weist die Verdickung vorteilhaft eine zentrische Höhlung auf, die bei zylindrischen Strukturen vorteilhaft eine gleiche Querschnittsform aufweist.
Bei dieser zweiten Alternativform ist an den Oberkammern je ein oberer Federsteg angesetzt, die beide zu den Knickstellen zusammengeführt sind, und daß von der Knickstelle jeweils ein unterer Federsteg zu jeder der beiden Steckdübel aufnahmen verläuft, wobei die oberen und unteren Federstege einschließlich deren Knickstelle symmetrisch zur Mittenebene der Endkappe ausgebildet sind. Dabei liegen beide Knickstellen auf gleicher Höhe über der unteren Lattenkammer bzw. unter den oberen Lattenkammern und symmetrisch zu der vertikalen Mittenebene der Endkappe.
Die oberen Federstege sind bei dieser Ausführungsform zur Außenseite der oberen Lattenkammern geführt; sie setzen dabei so an, daß sich der Ansatz bis etwa über die Hälfte der Breite der oberen Lattenkammern erstrecken. Die unteren Federstege münden etwa tangential in den oberen Scheitel der zylindrischen Steckdübelaufnahmen ein. So ausgebildet, laufen in einer vorteilhaften Weiterbildung die gegeneinander gerichteten Knickscheitel der von den oberen Lattenkammern und von
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den Steckdübel aufnahmen ausgehenden Federstege paarweise zusammen und liegen über Kreuz. Diese zusammenfallenden Knickscheitel der beiden Federsteg-Paare bilden dabei eine zylindrisch strukturierte Verbindung, die mittig zwischen den Steckdübel aufnahmen und über der unteren Lattenkammer für die Stützlatte liegt. Vorteilhaft wird diese zylindrisch strukturierte Verbindung als Hohlzylinder ausgebildet, mit zentrischer Höhlung. Mit der Größe dieser Höhlung lassen sich die Federeigenschaften an die Erfordernisse anpassen.
Um die Bewegbarkeit der beiden oberen Lattenkammern für die Traglatten zu koppeln, sind vorteilhaft Kopplungsstege vorgesehen, die die beiden Lattenkammern miteinander verbinden. Vorteilhaft werden diese Kopplungsstege mit einem Federelement versehen; dazu bietet sich eine OMEGA-förmige Ausformung an, die diesem Kopplungssteg eine hinreichende Federung verleiht.
Die Erfindung wird an Hand der in den Figuren 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert; dabei zeigen
Fig. 01: Endkappe erster Alternativform aus formelastischen,
relativ harten Kunststoff (niedrige Ausführung, Frontansicht);
Fig. 02: Endkappe entsprechend Fig. 1, jedoch hohe Ausführung
mit verbundenen Federstegen, mittig abgebrochen dargestellt,
Fig. 2a: Verbindung durch Kopplungsteg,
Fig. 2b: Verbindung durch Kreuzung;
Fig. 03: Endkappe nach Figur 2b mit durchsteckbaren Steckdübeln,
geschnitten nach Schnittlinie IH-III1 Fig. 2b;
Fig. 04: Endkappe nach Figur 3, jedoch mit angespritztem Steckdübel;
Fig. 05: Endkappe zweiter Alternativform aus gummielastischen,
relativ weichen Kunststoff (niedrige Ausführung);
Fig. 06: Endkappe zweiter Alternativform aus gummielastischen,
relativ weichen Kunststoff (hohe Ausführung).
Die Figuren 1 bis 4 zeigen eine aus einem formelastischen, relativ harten Kunststoff gebildete Endkappe 10 in niedriger Form (Fig. 1) bzw. in hoher Form (Fig. 2). Diese Formen zeichnen sich durch ihre Symmetrie zum einem zur Mittenebene der Endkappe selbst und zum anderen zur Mittenebene jeder der beiden oberen Lattenkammern 11, die die Traglatten aufnehmen, aus. Unter den Mitten dieser oberen Lattenkammern 11 befinden sich die zylindrisch ausgebildeten Steckdübelaufnahmen 16, die die zur Befestigung an dem Seitenholm des (nicht näher dargestellten) Lattenrostrahmens vorgesehenen Steckdübel 30 aufnehmen. Zwischen diesen Steckdübelaufnahmen 16 befindet sich symmetrisch zur Mittenebene der Endkappe 10 angeordnet, eine untere Lattenkammer 17, die den Kopf einer (nicht näher dargestellten) Stützlatte aufnimmt. Der Federkörper erstreckt sich nun zwischen einer der oberen Lattenkammern 11 und der zugeordneten Steckdübelaufnahme 16.
Der Federkörper wird von oberen Federstegen 12 und unteren Federstegen 13 gebildet, die wiederum symmetrisch zur Mittenebene von oberer Lattenkammer 11 und Steckdübel aufnahme 16 gegeneinander geknickt sind. Dabei sind die oberen Federstege 12 an den Seiten der oberen Lattenkammer 11 angesetzt, während die unteren Federstege 23 etwa tangential an die Steckdübel aufnahmen 26 so geführt sind, daß sie in einem stumpfen Winkel zueinanderstehen. Bei einer ersten, alternativen Ausführungsform sind die Knickscheitel 14 als unabhängige Federn 13.2 (Fig. 1) ausgebildet, die etwa OMEGA-förmig ausgeformt sind. Bei einer zweiten und dritten Alternativform sind die gegeneinander gerichteten Knickscheitel 14 beider Federstege zur Aussteifung bzw. zur Anpassung der Federeigenschaften über ein stegförmiges Zugglied 14.1 (Fig. 2a) oder ein kreuzungsartiges Zugglied 14.2 (Fig. 2b) miteinander verbunden.
Die beiden oberen Lattenkammern 11 einer Endkappe 10 sind über einen Kopplungssteg miteinander verbunden, der ein voneinander unabhängiges Kippen der in diese Lattenkammern 11 eingesetzten Traglatten verhindert. Dieser Kopplungssteg ist im einfachsten Fall als gebogener Steg 19.1 oder als federndes Glied mit einer OMEGA-förmigen Feder 19.2
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versehen. Der die Endkappe an dem Seitenholm des Lattenrost-Rahmens befestigende Steckdübel 30 wird in einer Ausführungsform in üblicher Weise in die vorgesehenen Bohrungen des Seitenholmes eingesetzt und die Endkappen 10 auf die überstehenden Dübelenden aufgesteckt; in einer anderen - in Figur 3 dargestellten -Ausführungsform ist die Steckdübel aufnahme eine durchgehende Kammer, so daß der Steckdübel 30 "durchgesteckt" werden kann. Dabei greift das Dübelende in die im Seitenholm des Lattenrost-Rahmens vorgesehene Bohrung ein, während der Tragstift 32 die Endkappe 10 trägt. Die Endscheibe 33 verhindert ein Abrutschen der Endkappe und sichert ihre Lage. Schließlich zeigt die Figur 4 eine Variante zu der Ausführungsform der Figur 3: Hier ist an die Steckdübelaufnahme 16 der Steckdübel 34 einstückig angespritzt.
Die Figuren 5 und 6 zeigen eine aus einem gummielastischen, relativ weichen Kunststoff gebildete Endkappe 20 in hoher Form (Fig. 3) bzw. in niedriger Form (Fig. 4). Auch diese Ausführungsform ist sowohl bezüglich der Mittenebene der Endkappe 20 als auch der oberen, die Köpfe von (nicht näher dargestellten) Traglatten aufnehmenden Lattenkammern 21 symmetrisch ausgebildet, wobei jeweils unter den oberen Lattenkammern 21 die Steckdübelaufnahmen 26 so liegen, daß deren Mittenachsen in der vertikalen Mittenebene liegen.
Zwischen den oberen Lattenkammern 21 und der jeweils zugeordneten Steckdübelaufnahme 26 liegt der Federkörper; jeder dieser Federkörper wird (im Gegensatz zur Ausführungsform nach Figuren 1 und 2) von jeweils einem oberen Federsteg 22 und jeweils einem unteren Federsteg 23 gebildet, die gegeneinander geknickt sind. Die Knickscheitel 24 sind zusammengeführt und über eine zylindrische Struktur 24.1 miteinander verbunden, wobei diese zylindrisch strukturierte Verbindung 24.1 zur Anpassung der Federeigenschaften eine (hier ebenfalls zylindrische) Aushöhlung 24.2 aufweist. Die unteren Federstege 23 münden etwa tangential in die zylindrischen Steckdübel aufnahmen 26. Das Anbringen an den Seitenholmen des Lattenrostes erfolgt in der für die Ausführungsformen nach Figuren 1 und 2 vorbeschriebenen Weise.
Die beiden oberen Lattenkammern 21 einer Endkappe 20 für die Traglatten sind wiederum über einen Kopplungssteg 29.1 miteinander gekoppelt, so daß ein unabhängiges Kippen unterbunden wird; dabei kann dieser Kopplungssteg mit besonderer Feder-Ausgestaltung versehen sein. Die Oberflächen der Lattenkammern sind dabei mit (nicht näher bezeichneten) Noppen versehen, die (wie auch bei den Ausführungsformen nach Figuren 1 und 2) die Auflage der Matratze stabilisieren.

Claims (1)

  1. PATENTANWÄLTE .j ,'*. .". j .".0.-5133OGüteisloh,Vennstraße9
    I * &Igr; 1 *
    * &Igr; 1**1* * *·&phgr;&iacgr; JTefefon: (05241)13054
    DipUng. GustavMeldau ··
    DipLPhys. Dr. Hans-Jochen Strauß Datum: 11.04.96
    Dipl.-Ing. Hubert HötOttO Unser Zeichen: F 686 j S
    Schutzansprüche
    01. Endkappe zur federnden Lagerung von Latten eines mit einem Rahmen aus paarweise angeordneten Seiten- und Querholmen versehenen Lattenrostes, wobei die Endkappen mindestens zwei obere Lattenkammern für Köpfe der Traglatten und Mittel zur Befestigung an den Seitenholmen aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die federnde Lagerung durch Verbindungsstege (12,13; 22,23) erreicht wird, die spiegelymmetrisch jeweils von einer der Oberkammern (11; 21) zu den Mitteln zur Befestigung am Seitenholm verlaufen, wobei die Stege (12,13; 22,23) gegeneinander gerichtete Knickscheitel (14; 24) aufweisen, und wobei die Oberkammern (11; 21) über einen Verbindungssteg (19; 29) miteinander verbunden sind.
    02. Endkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den in an sich bekannter Weise als zylindrische Aufnahmen (16; 26) für Steckdübel (30) ausgebildeten Mitteln zur Befestigung an den Seitenholmen einer dritten, unteren Lattenkammer (17; 27) zur Aufnahme eines Kopfes eine Stützlatte vorgesehen ist, die beidseits mit den Steckdübelaufnahmen (16; 26) verbunden ist.
    03. Endkappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Spritzgußteil aus einem formstabilen und formelastischen Hart-Thermoplast ausgebildet ist.
    04. Endkappe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Hart-Thermoplast eine Härte im Bereich größer 55 Shore D aufweist.
    05. Endkappe nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder der Oberkammern (11) zwei spiegelsymmetrisch zu der Oberkammer (11) ausgebildete und gegeneinander geknickte Stege (12, 13) angeordnet sind, wobei jeder der gegeneinander gerichteten Knickscheitel (14) jedes der Steg-Paare einen etwa 270° umfassenden Ring aufweist, so daß jeder Knick etwa OMEGA-förmig ausgebildet ist.
    06. Endkappe nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder der Oberkammern (11) zwei spiegelsymmetrisch zu der Oberkammer ausgebildete und gegeneinander geknickte Stege (12, 13) angeordnet sind, wobei die gegeneinander gerichteten Knickscheitel (14) jedes der Steg-Paare über einen Zugsteg (14.1) miteiander verbunden sind.
    07. Endkappe nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder der Oberkammern (11) zwei spiegelsymmetrisch zu der Oberkammer ausgebildete und gegeneinander geknickte Stege (12, 13) angeordnet sind, wobei die gegeneinander gerichteten Knickscheitel (14) kreuzungsartig (14.2) ineinander übergehend ausgebildet sind.
    08. Endkappe nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die OMEGA-förmig ausgebildeten Knickscheitel (14) oder das Zugglied (14.1) oder der Kreuzungsbereich (14.2) symmetrisch zur Mittenverbindung von zugeordneter oberer Lattenkammer und Steckdübelaufnahme liegen.
    09. Endkappe nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der äußeren der Stege (13) mit der Steckdübelaufnahme (16) und der der inneren der Stege (13) mit der dritten Lattenkammer (17) verbunden ist.
    10. Endkappe nach der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an die Steckdübel aufnahmen (16) einstückige Steckdübel (34) angespritzt sind.
    11. Endkappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Spritzgußteil aus einem gummielastischen Weich-Thermoplast ausgebildet ist.
    12. Endkappe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Weich-Thermoplast eine Härte im Bereich kleiner 90 Shore A aufweist.
    13. Endkappe nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß an den Oberkammern (21) je ein oberer Federsteg (22) angesetzt ist, die beide zu den Knickstellen kreuzungsartig zusammengeführt sind, und daß von der Knickstelle jeweils ein unterer Federsteg (23) zu jeder der beiden Steckdübelaufnahmen (26) verläuft, wobei die oberen und unteren Federstege (22, 23) einschließlich deren Knickstellen (24) symmetrisch zur Mittenebene der Endkappe (20) ausgebildet sind.
    14. Endkappe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Federstege (22) zur Außenseite der oberen Lattenkammern (21) geführt sind.
    15. Endkappe nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Federstege (23) etwa tangential in den oberen Scheitel der zylindrischen Steckdübelaufnahmen (26) einmünden.
    16. Endkappe nach Anspruch 13, 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die gegeneinander gerichteten Knickscheitel (24) der von den oberen Lattenkammern (21) und von den Steckdübelaufnahmen (26) ausgehenden Federstege (22, 23) paarweise zusammenlaufend über Kreuz liegen.
    17. Endkappe nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Kreuzung der zusammenfallenden Knickscheite] (24) der gegeneinander geknickten Federstege (22, 23) eine mittig zwischen den Steckdübel aufnahmen (26) über der unteren Lattenkammer (27) für die Stützlatte liegende Verdickung aufweist.
    18. Endkappe nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdickung eine zentrische Höhlung (24.1) aufweist.
    19. Endkappe nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdickung zylindrisch strukturiert ist.
    20. Endkappe nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die zylindrisch strukturierte Verdickung als Hohlzylinder ausgebildet ist.
    21. Endkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden oberen Lattenkammern 11; 21) durch einen Kopplungsteg (19.1; 29.1), der vorzugsweise als mit einer OMEGA-förmig ausgeformten Feder versehener Kopplungssteg (19.2) ausgebildet ist.
DE29606644U 1996-04-12 1996-04-12 Endkappe zur federnden Lagerung von Latten eines Lattenrostes Expired - Lifetime DE29606644U1 (de)

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