DE20120032U1 - Kettenschloß sowie Mittelstück für ein Kettenglied oder ein solches Kettenschloß - Google Patents
Kettenschloß sowie Mittelstück für ein Kettenglied oder ein solches KettenschloßInfo
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Description
solches Kettenschloß
Gegenstand der Erfindung ist ein Kettenschloß für eine Gliederkette mit zwei miteinander formschlüssig verbundenen Schloßteilen und einem sich an den beiden einander gegenüberliegenden Längsstegen der Schloßteile abstützenden und lösbar zu den Schloßteilen angeordneten Mittelstück sowie ferner ein Mittelstück für ein solches Kettenschloß oder ein Kettenglied, umfassend einen Paßbolzen und zumindest ein hülsenartig ausgebildetes Paßelement mit materialelastischen Eigenschaften, in das der Paßbolzen einsetzbar ist.
Aus der DE 199 14 014 A1 ist ein Kettenschloß bekannt, bei dem die beiden Schloßteile in Längsrichtung zueinander verschiebbar miteinander in Eingriff gestellt werden können. Zu diesem Zweck weist das eine Schloßteil einen Zapfen und das andere Schloßteil eine Aufnahme auf. Verriegelt wird dieses Kettenschloß durch ein als Verriegelungselement eingesetztes Mittelstück, daß jeweils an einer Stützfläche eines jedem Längssteg zugeordneten und in die durch die Schloßteile eingeschlossene Öffnung vorspringenden Vorsprunges anliegt. Dieses als Mittelstück ausgebildete Verriegelungselement besteht aus einem Paßbolzen, der drei in Nuten befindliche Sprengringe trägt. Der Paßbolzen weist eine zylindrische Mantelfläche auf, so daß auch die den beiden Längsstegen zugeordneten Stützflächen entsprechend komplementär muldenförmig ausgebildet sind.
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Sind die beiden Schloßteile formschlüssig miteinander in Eingriff gestellt worden, erfolgt eine Verriegelung der Schloßteile durch Einschlagen des Paßbolzens in den durch die Stützflächen eingeschlossenen Raum. Eine Relativbewegung der beiden Schloßteile in Längsrichtung zueinander ist durch Einbringen des Paßbolzens verhindert. In jede Stützfläche ist eine Nut eingebracht, in die bei bestimmungsgemäßer Positionierung des Paßbolzens ein Sprengring eingreift, so daß für einen Benutzer spürbar ist, wenn sich der Paßbolzen in seiner bestimmungsgemäßen Verriegelungsposition zwischen den Stützflächen befindet.
Durch das Mittelstück ist beim Gegenstand dieses Kettenschlosses jedoch nicht nur eine Verriegelung des Kettenschlosses bereitgestellt, sondern es erfolgt auch eine Abstützung der beiden Längsstege der Schloßteile im Bereich ihrer Mitte gegeneinander, wie dies auch aus dem deutschen Geis brauchsmuster 298 11 332 U1 bekannt ist. Der in diesem Dokument beschriebene Mittensteg ist beim Gegenstand der DE 199 14 014 A1 durch die die Stützflächen tragenden Vorsprünge und das Mittelstück gebildet. Der Mittensteg dient als Stütze zwischen den beiden Längsstegen, um einem Einschnüren der Längsstege bei einer Zugbelastung des Ketten-Schlosses entgegen zu wirken.
Bei Vorsehen eines solchen mehrteilig ausgebildeten Mittensteges wie beim Gegenstand der DE 199 14 014 A1 wird jedoch die Handhabung des Mittelstückes bestehend aus dem Paßbolzen und den als Paßelementen eingesetzten Sprengringen als nachteilig empfunden, da für die in ein Schloßteil eingehängten an das Kettenschloß anschließenden Kettenglieder kaum Raum verbleibt, um in den Öffnungen des Kettenschlosses bewegt werden zu können, damit durch Verschieben der beiden Schloßteile in Längsrichtung relativ zueinander das Kettenschloß geöffnet oder geschlossen werden kann. Überdies ist die Handhabung beim Einschlagen oder Herausschlagen des als Verriegelung dienenden Mittelstückes aufgrund der beim Gegenstand der DE 199 14 014 A1 bewußt möglichst klein gehaltenen Paßbolzens nicht immer unproblematisch.
Aus DE 32 07 629 A1 ist ein weiteres Kettenschloß für Gliederketten bekannt geworden, bei dem die beiden Schloßteile in Längsrichtung durch Haltezähne formschlüssig miteinander in Eingriff stehen. Zum Verriegeln der beiden Schloßteile dient ebenfalls ein Mittelstück, welches ein durch
einen Schlitz geöffnet ringförmiges, hülsenförmiges Spreizelement aus Stahl als Paßelement umfaßt, welches in eine in die Innenseiten der zueinander weisenden Längsstege eingebrachte Nut eingesetzt wird und nach seinem Einsetzen durch einen Paßbolzen zum möglichst spielfreien Verriegeln der Schloßhälften aufgeweitet wird. Der Paßbolzen ist bei diesem Gegenstand reibschlüssig in der als Spreizelement dienenden geschlitzten Spreizhülse gehalten. Zwar kann zum Öffnen des Kettenschlosses der Paßbolzen mit einem Dorn herausgetrieben werden, jedoch ist es mitunter nicht ohne weiteres möglich, das in die Innennuten der Längsstege eingreifende Spreizelement aus seiner Position zwischen den Schloßteilen herauszubringen. Gemäß einer weiteren, in diesem Dokument beschriebenen Ausgestaltung dient als Paßelement ein im wesentlichen U-förmiger spreizbarer Spannbügel, der mittig eingeschnürt an den konvexen Innenseiten der Längsstege festsetzbar ist. In diesem U-förmigen Paßelement aufgenommen ist der Paßbolzen.
Bei diesen zuvor beschriebenen Kettenschlössern erfolgt eine Verriegelung der beiden Schloßteile zueinander durch aufspreizbare Federstahlelemente, die durch den Paßbolzen aufgespreizt werden. Dabei ist vorgesehen, daß die als Paßelemente eingesetzten Spreizelemente auch in ihrem ungespreizten Zustand nach anfänglicher Kompression zum Einbringen dieser Spreizelemente in ihre Verriegelungsposition selbsttätig aufgrund ihrer materialelastischen Eigenschaften sich beispielsweise in der in die Innenseiten der Längsstege eingebrachten Nuten aufweiten, um sicherzustellen, daß beim Eintreiben des Paßbolzens diese in ihrer vorbestimmten Schließposition verbleiben. Dies hat zur Folge, daß das Entfernen des Paßbolzens in aller Regel ohne weiteres möglich ist, daß sich jedoch ein Entfernen und Herausbringen des Spreizelementes aus seiner Position zwischen den beiden Längsstegen mitunter als schwierig gestalten kann, insbesondere, wenn zusätzlich neben dem zu überwindenden Formschluß, mit dem das Paßelement in seiner Schließposition gehalten ist, eine Korrosionsverbindung zwischen dem Spreizelement und den Längsstegen der Schloßteile überwunden werden muß. Ferner muß beim Einsetzen des Spreizelementes darauf geachtet werden, daß sich der zum Spreizen notwendige Schitz des hülsenförmigen Spreizelementes oder auch des Spreizringes zwischen den Längsstegen der zu verriegelnden Schloßteile befindet und sich das Spreizelement mit dem Bereich seines Schlitzes nicht an einem Längssteg abstützt. In letzterem Fall ist zwar
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ein Spreizen des Spreizelementes möglich, jedoch erfolgt ein Aufweiten des Spreizelementes beim Eintreiben des Paßbolzens dann nicht in der bestimmungsgemäßen Richtung, so daß die beiden Schloßteile mit einem größeren Spiel miteinander verriegelt sind. Daher ist beim Einsetzen des Spreizelementes zum Verriegeln der beiden Schloßteile auch auf ein bestimmungsgemäßes lagerichtiges Einsetzen desselben geachtet werden, was insbesondere im rauhen Untertageeinsatz nicht immer gewährleistet werden kann.
&iacgr;&ogr; Ausgehend von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Kettenschloß bzw. ein eingangs genanntes Mittelstück dergestalt weiterzubilden, daß die Handhabung des Kettenschlosses bzw. des Mittelstückes verbessert ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß zum einen durch ein Kettenschloß und zum anderen durch ein Mittelstück jeweils dadurch gelöst, daß das Paßelement des Mittelstückes eine den Paßbolzen ringförmig einschließende Paßhülse aus Kunststoff oder einem Verbundwerkstoff mit Mitteln zum formschlüssigen Fixieren des Paßbolzens in seine Stellung innerhalb des Paßelementes ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Kettenschloß und entsprechend auch bei dem beanspruchten Mittelstück ist dem Paßbolzen als Paßelement mit materialelastischen Eigenschaften eine Paßhülse zugeordnet, in die der Paßbolzen einsetzbar ist. Die Paßhülse ist ein ringförmiger Körper, der den Paßbolzen umschließt und verfügt über Mittel zum formschlüssigen Fixieren des Paßbolzens innerhalb der Paßhülse sowohl in Eintreibrichtung des Paßbolzens als auch in Richtung seines Herausbringens aus der Paßhülse. Als derartige Mittel können beispielsweise Vorsprünge, Wülste oder dergleichen dienen, zwischen denen der Paßbolzen nach Einbringen in die Paßhülse angeordnet ist. Ein Einbringen des Mittelstückes kann bei dem beanspruchten Gegenstand in zwei Schritten erfolgen, nämlich daß in einem ersten Schritt die Paßhülse in ihre bestimmungsgemäße Position zwischen den beiden Längsstegen der Schloßteile angeordnet wird, und daß erst anschließend der Paßbolzen in die Paßhülse eingesetzt, beispielsweise mit Hammerschlägen eingeschlagen wird. Der sich daraus ergebende Vorteil liegt zum einen darin begründet, daß die Paßhülse verglichen mit einem Sprengring aus dem vorbekannten Stand der Technik
sehr viel größer und daher sehr viel einfacher, insbesondere im rauhen Untertagebetrieb handhabbar ist. Überdies ist die Paßhülse aus einem Kunststoff hergestellt, so daß diese auf kostengünstige Art und Weise etwa im Wege eines Spritzgußverfahrens gefertigt werden kann. Da die Paßhülse ein Ringkörper ist, kann diese in ihre Schloßposition eingebracht werden, ohne daß eine bestimmte Ausrichtung oder Orientierung der Paßhülse grundsätzlich notwendig ist. Der in die Paßhülse einzusetzende Paßbolzen braucht dementsprechend auch grundsätzlich keine Nuten aufzuweisen, sondern ist zweckmäßigerweise an seinen beiden
&iacgr;&ogr; Enden lediglich angefast. Somit fällt zum Herstellen des Paßbolzens auch der beim vorbekannten Stand der Technik notwendige Schritt des Einbringens der die Sprengringe aufnehmende Nuten in den Paßbolzen weg. Die Paßhülse erlaubt auch eine Vormontage der beiden Schloßteile zueinander und vermag eine vorläufige Sicherungsfunktion auszuüben, für den Fall, daß das Mittelstück als Verriegelungselement eingesetzt werden soll. Erst wenn das Kettenschloß tatsächlich geschlossen werden soll, wird der Paßbolzen in die Paßhülse eingetrieben, um anschließend verklemmt zwischen den beiden Längsstegen, von diesen durch die Paßhülse getrennt gehalten zu sein.
Grundsätzlich kann das Mittelstück auch bei solchen Kettenschlössern und insbesondere auch bei einzelnen Kettengliedern eingesetzt werden, wenn lediglich eine gegenseitige Abstützung der Längsstege gewünscht ist. Zum Bereitstellen von Stützflächen an den Längsstegen ist es ausreichend, wenn diese jeweils Ausnehmungen von geringer Tiefe aufweisen, um die Einsetzposition der Hülse zu definieren. Ebenfalls kann vorgesehen sein, an den beiden Längsstegen einander gegenüberliegend Vorsprünge anzuformen, die an den einander jeweils zugewandten Seiten Stützflächen ausbilden, zwischen denen die Paßhülse und der Paßbolzen als Mittelstück angeordnet sind.
Bei den erfindungsgemäßen Gegenständen kann grundsätzlich auch vorgesehen sei, daß der Paßbolzen und die Paßhülse eine von der üblichen kreisrunden Querschnittsfläche abweichende Querschnittsform aufweist, beispielsweise eine ovale oder rechteckige Form, da die Paßhülse nicht als Spreizelement, sondern grundsätzlich nur zum Halten des Paßbolzens dient. Bei einer solchen Form ist die Breite des durch dieses Mittelstück (mit)gebildeten Mittenstegs auch bei einem größeren Abstand der Längs-
stege der Schloßteile zueinander relativ schmal, so daß sehr viel Raum zum Bewegen eingehängter Kettenglieder vorhanden ist, um problemlos auch solche Kettenschlösser öffnen und schließen zu können, deren Schloßteile in Längsrichtung relativ gegeneinander zum Öffnen und Schließen des Kettenschlosses verschoben werden müssen.
In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Einsetzposition des Paßbolzens innerhalb der Paßhülse dadurch kenntlich gemacht, daß von der Paßhülse nach innen vorspringende Wülste vorgesehen sind, die den &iacgr;&ogr; Paßbolzen in seiner eingesetzten Stellung an den beiden Enden einschließen. Zweckmäßig ist es, die Paßhülse so auszugestalten, daß der Paßbolzen lediglich von einer Seite in die Paßhülse einzusetzen ist, da dann der an dem anderen Ende befindliche Wulst als Anschlag zum Begrenzen der Einschlagbewegung des Paßbolzens ausgebildet sein kann.
Zum Halten der Paßhülse an den Stützflächen der Längsstege kann vorgesehen sein, daß die Paßhülse nach außen abragende Bünde nach Art jeweils eines Flansches trägt, wobei jeder Bund an einen entsprechend konfigurierten Absatz an den Stützflächen der Schloßteile anliegt. Dadurch ist nicht nur die Lage der Paßhülse zwischen den Stützflächen definiert, sondern auch ein unbeabsichtigtes Heraustreiben der Hülse beim Einschlagen des Paßbolzens verhindert.
In einer Weiterbildung des Gegenstandes der Erfindung ist vorgesehen, daß das Mittelstück zumindest eine konzentrisch außerhalb des Paßelements angeordnete, mit ihrer äußeren Mantelfläche an den Stützflächen der Längsstege anliegende Verriegelungshülse umfaßt, in die das Paßelement mit seiner äußeren Mantelfläche innenseitig an der zumindest einen äußeren Verriegelungshülse anliegend einsetzbar ist, wobei jeweils zumindest eine äußere Verriegelungshülse und das Paßelement von entgegengesetzten Seiten in ihre Schloßposition zur Ausbildung des Mittelstücks zwischen den Längsstegen einsetzbar sind und die von den entgegengesetzten Seiten in ihre Schloßposition eingesetzten Einheiten jeweils einen mit dem Längsstegen der Schloßteile zusammenwirkenden Anschlag zum Begrenzen der Einsetzbewegung aufweisen.
Ein solches Mittelstück umfaßt zumindest eine äußere Hülse, die zum Verriegeln der beiden Schloßteile mit ihrer äußeren Mantelfläche an den
den Längsstegen der Schloßteile zugeordneten Stützflächen anliegt. Diese Verriegelungshülse, zweckmäßigerweise aus Stahl und unnachgiebig gefertigt, bildet das eigentliche, zur Verriegelung der beiden Schloßteile vorgesehene Element. Zum Fixieren der Verriegelungshülse in ihrer Schloßposition zur Ausbildung des Mittelstücks dient die Paßhülse, die in die zumindest eine äußere Verriegelungshülse eingreift. Gegenüber der äußeren Verriegelungshülse festgelegt ist das Paßelement durch den Paßbolzen, der zu diesem Zweck in das hülsenartige Paßelement eingetrieben wird. Die zumindest eine äußere Verriegelungshülse und das hülsenartige Paßelement werden von entgegengesetzten Seiten in ihre Schloßposition zwischen den beiden Längsstegen eingebracht. Diese beiden, von entgegengesetzten Seiten zu montierenden Einheiten weisen jeweils einen, beispielsweise als äußeren Bund oder Flansch ausgebildeten Anschlag zum Begrenzen der Einsetzbewegung in Zusammenwirkung mit den Längsstegen der Schloßteile auf. Durch Anliegen der äußeren Mantelfläche der Paßhülse an der Innenseite der zumindest einen äußeren Verriegelungshülse ist nach Einschlagen des Paßbolzens in das Paßelement die Verriegelungshülse in ihrer bestimmungsgemäßen Position festgesetzt. Zwischen der zumindest einen Verriegelungshülse und dem Paßelement ist sodann beispielsweise eine reibschlüssige Verbindung hergestellt. Bevorzugt ist jedoch eine Ausgestaltung, bei der die zumindest eine äußere Verriegelungshülse formschlüssig mit dem Paßelement in Eingriff steht, was beispielsweise durch eine in eine Ausnehmung der Verriegelungshülse eingreifende Verdickung des Paßelementes realisiert sein kann.
Nachfolgend ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Kettenschlosses mit einem einge
setzten Mittelstück,
Fig. 2 einen Querschnitt durch das Kettenschloß der Figur 1 ent
lang der Linie A-B in einer Vormontagestellung,
Fig. 3 die Darstellung der Figur 2 mit dem vollständig montierten
Mittelstück,
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Fig. 4 einen Teilquerschnitt durch das Kettenschloß der Figur 1
entlang der Linie A - B mit einem weiteren Mittelstück, dessen einzelne Elemente in einer Vormontagestellung gezeigt sind,
Fig. 5 die Elemente der Figur 4 zusammengesetzt als montiertes
Mittelstück,
Fig. 6 einen Teilquerschnitt durch des Kettenschloß der Figur 1 mit
&iacgr;&ogr; noch einem weiteren Mittelstück, dessen einzelne Elemente
in einer Vormontagestellung gezeigt sind und
Fig. 7 die Elemente der Figur 6 zusammengesetzt als montiertes
Mittelstück.
Ein Kettenschloß 1 besteht aus zwei einzelnen Schloßteilen 2, 3, die jeweils einen Endbereich, sich etwa um einen Viertelkreisbogen erstreckend sowie einen die beiden Endbereiche miteinander verbindende Längsstege 4, 5 aufweisen. Die beiden Schloßteile 2, 3 sind im Bereich ihrer beiden Enden formschlüssig miteinander in Eingriff gestellt und zum Öffnen bzw. Schließen des Kettenschlosses in Längsrichtung relativ zueinander verschiebbar. Zur zusätzlichen Sicherung der beiden zusammengefügten Schloßteile 2, 3 zur Ausbildung des Kettenschlosses 1 ist in jedem Endbereich ein quer zur Längserstreckung des Kettenschlosses 1 eingeschlagener Verriegelungsstift 6, 7 eingesetzt, der in jedem Endbereich beide Schloßteile 2 bzw. 3 durchgreift.
Im Bereich der Längsstege 4, 5 weisen diese jeweils eine muldenförmige Ausnehmung 8, 9 von geringer Tiefe auf. Die Ausnehmungen 8, 9 bilden einander gegenüberliegende Stützflächen S zum Einsetzen eines in der Figur insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichneten Mittelstückes. Das Mittelstück 10 selbst ist gebildet aus einer Paßhülse 11 aus Kunststoff und einem in die Paßhülse 11 eingeschlagenen zylindrischen Paßbolzen 12 aus Stahl.
Die Ausgestaltung der Ausnehmungen 8, 9 der Schloßteile 2, 3 sowie des Mittelstückes 10 ist den Figuren 2 und 3 entnehmbar. Die durch die Ausnehmungen 8, 9 gebildeten Stützflächen S weisen im Bereich eines jeden
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Randes einen Absatz A auf, der über eine schräge Fläche an die eigentliche Stützfläche S grenzt. Die Absätze A dienen zum Halten der Paßhülse 11, wobei diese zu diesem Zweck an ihrem einen Ende einen etwa komplementär zur Formgebung eines Absatzes A ausgebildeten Bund 13 trägt. Durch die etwa komplementäre Ausbildung des Bundes 13 zu einem Absatz A ist verhindert, daß beim Einschlagen des Paßbolzens 12 in die Hülse 11 die Hülse 11 aus dem Kettenschloß 1 herausgebracht wird. Der Bund 13 dient somit zusammen mit einem Absatz A als Anschlag. Die Paßhülse 11 trägt auch an ihrem dem Bund 13 gegenüberliegenden Ende
&iacgr;&ogr; einen weiteren Bund 14, der jedoch im Vergleich zu der Höhe des Bundes 13 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel nur eine geringe Höhe aufweist. Die Höhe des Bundes 14 ist ausreichend, damit die Hülse 11 in ihrer zwischen die Längsstege 4, 5 der Schloßteile 2, 3 eingesetzte Stellung nicht herausfällt. Die Paßhülse 11 weist an ihrem Fußende einen nach innen einspringenden Vorsprung 15 auf, der als Anschlag für den Paßbolzen 12 dient. Im Bereich des oberen Endes der Paßhülse 11 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein weiterer nach innen einspringender Vorsprung 16 angeformt, der gegenüber dem Vorsprung 15 nur eine geringe Höhe aufweist und den in die Paßhülse 11 eingeschlagenen Paßbolzen 12 hintergreift. Die Paßhülse 11 ist bei diesem Ausführungsbeispiel als Kunststoffspritzgußteil gefertigt. Der in die Paßhülse 11 einzusetzende Paßbolzen 12 ist in diesem Fall ein rotationssymmetrischer Stahlbolzen, dessen beide Enden angefast sind, um ein Einsetzen des Paßbolzens 12 in die Paßhülse 11 zu erleichtern.
Figur 3 zeigt den in die Paßhülse 11 eingesetzten Paßbolzen 12. Aus dieser Darstellung wird erkennbar, daß der Fuß des Paßbolzens 12 an dem als Anschlag dienenden Vorsprung 15 der Paßhülse 11 anliegt und daß der Vorsprung 16 den Paßbolzen 12 hintergreift. Der Paßbolzen 12 ist zweckmäßigerweise mit Hammerschlägen in die Hülse 11 einzutreiben.
Auf diese Weise ist mit einfachen Mitteln eine Abstützung der beiden Längsstege 4, 5 miteinander realisierbar, wobei bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel das Mittelstück gleichzeitig den Mittensteg darstellt.
In den Figuren 4 und 5 ist ein weiteres Ausführungbeispiel der Erfindung gezeigt. Das Mittelstück 17 dieses Ausführungsbeispiels selbst ist gebildet aus einer als Paßelement dienenden Paßhülse 18, einem in die Paßhülse
-&Igr;&Ogr;&Igr; 8 eingeschlagenen zylindrischen Paßbolzen 19 und einer konzentrisch zu der Paßhülse 18 angeordneten äußeren Verriegelungshülse 20. Diese das Mittelstück 17 ausbildenden Elemente sind nach Art einer Explosionsdarstellung in einer Vormontagestellung in Figur 2 wiedergegeben. Die in Figur 2 dargestellte Stützfläche S ist zurückversetzt bezüglich der randlichen Begrenzung des Längssteges 4 unter Ausbildung von nach außen weisenden geneigten Anschlagflächen 21, 22 angeordnet. Die Verriegelungshülse 20 ist ein Stahlrohrstück mit einer zylindrischen Mantelfläche 23, die außenseitig durch einen Bund 24 begrenzt ist. Der Bund 24 grenzt
&iacgr;&ogr; an die zylindrische Mantelfläche 23 durch Ausbildung einer schrägen Anschlagfläche 25, die zur Begrenzung der Einsetzbewegung der Verriegelungshülse 20 in ihre das Mittelstück 17 ausbildende Stellung dient. Im Bereich des äußeren Abschlusses der Verriegelungshülse 20 trägt diese ferner einen nach innen vorspringenden Anschlagflansch 26 zum Begrenzen der bestimmungsgemäßen Position des Paßbolzens 19. Der Außendurchmesser der Verriegelungshülse 20 im Bereich seiner zylindrischen Mantelfläche 23 entspricht der lichten Weite des Abstandes der beiden gegenüberliegenden Stützflächen S der Längsstege 4 und 5. Die innere Mantelfläche 27 der Verriegelungshülse 20 ist zur Mitte hin verjüngt ausgebildet.
Die Paßhülse 18 ist bei diesem Ausführungsbeispiel als Kunststoffspritzgußteil hergestellt und umfaßt einen Abschnitt mit einer zylindrischen Innenmantelfläche 28. Im Bereich des Abschnittes der Innenmantelfläche 28 ist die Paßhülse 18 ausgebildet, um mit ihrer äußeren Mantelfläche 29 an der inneren Mantelfläche 27 der Verriegelungshülse 20 anzuliegen. Die äußere Mantelfläche 29 der Paßhülse 18 weist zu diesem Zweck eine zur Verjüngung der inneren Mantelfläche 27 der Verriegelungshülse 20 komplementäre Ausgestaltung und ist somit durch eine entsprechende Verdickung gekennzeichnet. Die Paßhülse 18 trägt außenseitig einen Anschlagbund 30 zum Begrenzen Oder Einsetzbewegung der Paßhülse 18. Nach innen vorspringend trägt die Paßhülse 18 an ihrem äußeren Rand einen Rastwulst 31, der in der montierten Stellung des Mittelstückes 17 den Paßbolzen 19 hintergreift.
Die montierte Stellung des Mittelstückes 17 ist im Bereich des Längssteges 4 in Figur 5 wiedergegeben. Die Verriegelungshülse 20 ist in ihre bestimmungsgemäße Position von der linken Seite und die Paßhülse 18 von
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der gegenüberliegenden Seite eingeschoben worden. Durch den Formschluß zwischen diesen beiden Elementen 18, 20 ist nach Einschieben der Paßhülse 18 eine Vormontage realisiert und die beiden Schloßteile 2, 3 verriegelt. Durch das Einschlagen des Paßbolzens 19 wird diese Vormontage letztendlich fixiert. Somit dient der Paßbolzen 19 grundsätzlich zum Fixieren der durch die Verriegelungshülse 20 und der Paßhülse 18 gebildeten Einheit. Zum Reduzieren von Einschnürungen im Bereich der Längsstege 4, 5 des Kettenschlosses 1 ist der Paßbolzen 19 massiv ausgebildet, so daß bei hoher Belastung des Kettenschlosses 1 derartige &iacgr;&ogr; Einschnürungen verhindert sind.
Figur 6 zeigt ein weiteres Mittelstück 32 zum Verriegeln der beiden Schloßteile 2, 3 des Kettenschlosses 1. Dargestellt ist eine Abbildung entsprechend Figur 2 als Teilquerschnitt durch den Längssteg 4 des Schloßteils 2. Grundsätzlich ist das Mittelstück 32 entsprechend aufgebaut wie das Mittelstück 17 der Figuren 4 und 5. Im Unterschied zu dem Mittelstück 17 der Figuren 4 und 5 weist das Mittelstück 32 zwei äußere Verriegelungshülsen 33, 34 auf. Die Verriegelungshülse 33 ist entsprechend aufgebaut wie die Verriegelungshülse 20 des Mittelstückes 17. Im Unterschied zu der Ausbildung der Verriegelungshülse 20 ist die Erstrekkung der Verriegelungshülse 33 in axialer Richtung des Mittelstückes 32 geringer, so daß die Verriegelungshülse 33 etwa bis zur Mittel der Stützfläche S hineinragt. Die übrige Erstreckung der Stützfläche S wird von der weiteren Verriegelungshülse 34 aufgenommen, die von entgegengesetzter Richtung zur Verriegelungshülse 33 zum Verriegeln der beiden Schloßteile 3, 4 eingesetzt wird. Die Verriegelungshülse 34 trägt endseitig einen Anschlagbund 35 mit einer zu dem Längssteg 4 weisenden schrägen Anschlagfläche 36. Beide Verriegelungshülsen 33, 34 weisen eine innere Mantelfläche auf, die eine Verjüngung trägt, so daß beide Verriegelungshülsen 33, 34 formschlüssig mit der Paßhülse 37 in Eingriff gestellt werden können. Die Paßhülse 37 weist ihrerseits zwei komplementär ausgebildete Verdickungen im Bereich ihrer äußeren Mantelfläche auf.
In dem das Mittelstück 32 ausbildenden Zusammenbau (vgl. Figur 7) ist der Paßbolzen 19 in die Paßhülse 37 eingeschlagen, um die bereits durch Einbringen der Paßhülse 37 vorfixierte Stellung der beiden Verriegelungshülsen 33, 34 letztendlich zu fixieren. Bei der Montage des Mittelstückes 32 kann vorgesehen sein, die Verriegelungshülse 34 bereits vormontiert
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mit der Paßhülse 37 einzusetzen und mit der Verriegelungshülse 33 zu verbinden.
Aus der Beschreibung dieser Ausführungsbeispiele wird deutlich, daß durch die Möglichkeit des Einbringens der zumindest einen Verriegelungshülse von der einen und der Paßhülse von der anderen Seite zur Ausbildung eines Mittelstückes zwischen dem eigentlichen verriegelnden Element und einem Längssteg keine Hinterschnitte überwunden werden müssen. Daher ist es ohne weiteres möglich, die eingesetzten Verriegelungshülsen nach problemlosem Entfernen der Paßhülsen von den Schloßteilen zu entfernen.
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-13-
| 1 | Kettenschloß | 27 | Verriegelungshülse |
| 2 | Schloßteil | 28 | Anschlagfläche |
| 3 | Schloßteil | 29 | Anschlagfläche |
| 4 | Längssteg | 30 | Mantelfläche |
| 5 | Längssteg | 31 | Bund |
| 6 | Verriegelungsstift | 32 | Anschlagfläche |
| 7 | Verriegelungsstift | 33 | Anschlagflansch |
| 8 | Ausnehmung | 34 | Mantelfläche |
| 9 | Ausnehmung | 35 | Innenmantelfläche |
| 10 | Mittelstück | 36 | Mantelfläche |
| 11 | Paßhülse | 30 | Anschlagbund |
| 12 | Paßbolzen | 31 | Rastwulst |
| 13 | Bund | 32 | Mittelstück |
| 14 | Bund | 33 | Verriegelungshülse |
| 15 | Vorsprung | 34 | Verriegelungshülse |
| 16 | Vorsprung | 35 | Anschlagbund |
| 17 | Mittelstück | 36 | Anschlagfläche |
| 18 | Paßhülse | 37 | Paßhülse |
| 19 | Paßbolzen | ||
| 20 | Bund | A | Absatz |
| 21 | Bund | S | Stützfläche |
| 22 | Vorsprung | ||
| 23 | Vorsprung | ||
| 24 | Mittelstück | ||
| 25 | Paßhülse | ||
| 26 | Paßbolzen |
Claims (14)
1. Kettenschloß für eine Gliederkette mit zwei miteinander formschlüssig verbundenen Schloßteilen (2, 3) und einem sich an den beiden einander gegenüberliegenden Längsstegen (4, 5) der Schloßteile (2, 3) abstützenden und lösbar zu den Schloßteilen (2, 3) angeordneten Mittelstück (10, 17, 32), umfassend einen Paßbolzen (12, 19) und zumindest ein hülsenartig ausgebildetes Paßelement (11, 18, 37) mit materialelastischen Eigenschaften, in das der Paßbolzen (12, 19) einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Paßelement des Mittelstückes eine den Paßbolzen ringförmig einschließende Paßhülse (11, 18, 37) aus Kunststoff oder einem Verbundwerkstoff mit Mitteln zum formschlüssigen Fixieren des Paßbolzens (12, 19) in seine Stellung innerhalb des Paßelementes (11, 18, 37) ist.
2. Mittelstück für ein Kettenglied oder für ein Kettenschloß einer Stahlgliederkette mit einem Paßbolzen (12, 19) und zumindest ein hülsenartig ausgebildetes Paßelement (11, 18, 37) mit materialelastischen Eigenschaften, in das der Paßbolzen (12, 19) einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, das Paßelement des Mittelstückes eine den Paßbolzen ringförmig einschließende Paßhülse (11, 18, 37) aus Kunststoff mit Mitteln zum formschlüssigen Fixieren des Paßbolzens (12, 19) in seine Stellung innerhalb des Paßelementes (11, 18, 37) ist.
3. Gegenstand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließposition des Paßbolzens (12, 19) innerhalb der Paßhülse (11, 18) durch in das Innere der Paßhülse (11, 18) einspringende Vorsprünge (15, 16; 26, 31) gekennzeichnet ist.
4. Gegenstand nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein am Fußende des Paßbolzens (12, 19) zugeordneter Vorsprung (15, 26) der Paßhülse (11, 18) als Anschlag zum Begrenzen der Einsetzbewegung des Paßbolzens (12, 19) fungiert.
5. Gegenstand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußende der Paßhülse geschlitzt ist.
6. Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Paßhülse (11) im Bereich ihrer beiden Enden nach außen vorspringende umlaufende Bünde (14, 15) trägt, die in entsprechende Absätze (A) den Längsstegen (4, 5) der Schloßteile (2, 3) zugeordneten Stützflächen (S) eingreifen.
7. Gegenstand nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß einer der beiden Bünde vorder- und rückseitig jeweils eine Schrägfläche aufweist.
8. Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelstück (17, 32) zumindest eine konzentrisch außerhalb des Paßelements (18, 30) angeordnete, mit ihrer äußeren Mantelfläche (23) an den Stützflächen (S) der Längsstege (4, 5) anliegende Verriegelungshülse (20; 33, 34) umfaßt, in die das Paßelement (18, 30) mit seiner äußeren Mantelfläche (29) innenseitig an der zumindest einen äußeren Verriegelungshülse (20; 33, 34) anliegend einsetzbar ist, wobei jeweils zumindest eine äußere Verriegelungshülse (20, 33) und das Paßelement (18, 30) von entgegengesetzten Seiten in ihre Schloßposition zur Ausbildung des Mittelstücks (17, 32) zwischen den Längsstegen (4, 5) einsetzbar sind und die von den entgegengesetzten Seiten in ihre Schloßposition eingesetzten Einheiten jeweils einen mit dem Längsstegen (4, 5) der Schloßteile (2, 3) zusammenwirkenden Anschlag (24, 30; 35) zum Begrenzen der Einsetzbewegung aufweisen.
9. Gegenstand nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Paßelement außenseitig formschlüssig an der inneren Mantelfläche (27) der zumindest einen äußeren Verriegelungshülse (30; 33, 34) gehalten ist.
10. Gegenstand nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die der Einsetzrichtung des Paßbolzens (19) entgegenstehende äußere Verriegelungshülse (20, 33) einen nach innen einspringenden Vorsprung (26) als Anschlag zum Begrenzen der Einsetzbewegung des Paßbolzens (19) aufweist.
11. Gegenstand nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelstück (32) zwei konzentrisch außerhalb des Paßelements (30) angeordnete Verriegelungshülsen (33, 34) aufweist, in die das Paßelement (30) einsetzbar ist, wobei jeweils eine Verriegelungshülse (33) von der einen Seite und die andere Verriegelungshülse (34) von der anderen Seite in das Kettenschloß (1) einbringbar sind.
12. Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die den Längsstegen (4, 5) zugeordneten Stützflächen (S) zum Halten des Mittelstücks (10, 17, 32) durch in eine jeweils in einen Längssteg (4, 5) eingebrachte Ausnehmung (8, 9) gebildet sind.
13. Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die den Längsstegen zugeordneten Stützflächen zum Halten des Mittelstücks durch in den durch die Schloßteile eingeschlossenen Innenraum einspringende Vorsprünge gebildet sind.
14. Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelstück eine von einer kreisrunden Querschnittsform abweichende Querschnittsform aufweist, die durch eine Langachse und eine Kurzachse definiert ist, wobei die Langachse dem Abstand der Stützflächen der beiden Schloßteile zueinander entspricht.
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020620 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20041202 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20091029 |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |