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DE29604902U1 - Bohrvorrichtung - Google Patents

Bohrvorrichtung

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Publication number
DE29604902U1
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DE
Germany
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clamping
drilling device
plate
base plate
locking
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29604902U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ejot Kunststofftechnik GmbH and Co KG
Original Assignee
Ejot Kunststofftechnik GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Ejot Kunststofftechnik GmbH and Co KG filed Critical Ejot Kunststofftechnik GmbH and Co KG
Priority to DE29604902U priority Critical patent/DE29604902U1/de
Publication of DE29604902U1 publication Critical patent/DE29604902U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25HWORKSHOP EQUIPMENT, e.g. FOR MARKING-OUT WORK; STORAGE MEANS FOR WORKSHOPS
    • B25H1/00Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby
    • B25H1/0021Stands, supports or guiding devices for positioning portable tools or for securing them to the work
    • B25H1/0057Devices for securing hand tools to the work
    • B25H1/0064Stands attached to the workpiece

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Electrical Discharge Machining, Electrochemical Machining, And Combined Machining (AREA)
  • Control And Other Processes For Unpacking Of Materials (AREA)

Description

10
EJOT Kunststofftechnik GmbH & Co.KG
Adolf-Böhl-Straße 7
D-57319 Bad Berleburg
15 20 25
30 35
Bohrvorrichtung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Bohrvorrichtung zum Einbringen von Haltebohrungen für Haltebolzen zum Verankern zueinander benachbarter Wandplatten, wobei jeweils mindestens zwei Haltebohrungen in den Wandplatten vorgesehen sind und die Bohrvorrichtung eine Grundplatte aufweist, die an der Außenfläche einer der Wandplatten befestigbar und mit einer Durchbrechung für einen Bohrer versehen ist.
Aus der Patentschrift DE 42 27 975 C2 ist es bereits bekannt, zwei derartige Wandplatten dauerhaft gegenseitig zu verankern, indem die - glatt zylindrischen Haltebolzen festsitzend in eine passende, erste Haltebohrung einer ersten, von einer zweiten überdeckten Wandplatte eingeschlagen werden, wobei, achsfluchtend mit der Haltebohrung, in der zweiten Wandplatte eine durchgehende Aufnahmebohrung für einen axial drehbaren Spannzylinder vorgesehen ist. Der Spannzylinder ist mit einer zweiten Haltebohrung für den Haltebolzen versehen, die gegen die Aufnahmebohrung achsversetzt ist, so daß der Spannzylinder beim Verdrehen um seine Achse als
Exzenter wirkt und durch den auf den Haltebolzen wirkenden Reibungs- und Lochlaxbungsdruck die Spannung des Haltebolzens hervorruft. Die Wirkung der Anordnung wird noch verbessert, wenn die Achsen der mindestens zwei Haltebolzen einer Wandplatte gegeneinander geneigt ausgebildet sind.
Für eine ordnungsgemäße Ausführung der Haltebohrungen ist es unerläßlich, eine zweckentsprechende Bohrschablone an der Wandplatte zu befestigen; in der oben genannten Druckschrift ist dies ebenfalls, für den Spezialfall zueinander geneigt ausgebildeter Haltebohrungen, ausführlich beschrieben. Ein an einem Träger befindliches Führungsrohr kann mit (Bohr-) Hülsen bestückt werden, in denen der verwendete Bohrer unmittelbar geführt ist. Die Hülse ist entweder mit einer zu ihrer Außenkontur konzentrischen oder einer zu dieser exzentrischen Führungsbohrung versehen.
Für die Anfertigung der Haltebohrungen mittels Steinbohrern ist diese Bohrschablone gut geeignet. Allerdings müssen jeweils die Hülsen ausgewechselt werden, um die hintereinander liegenden, aber achversetzten und durchmesser-verschiedenen Bohrungen für den gleichen Haltebolzen bzw. eine zu dessen kraftschlüssiger Arretierung dienende Spannhülse in die einander benachbarten Wandplatten einzubringen.
Viel produktiver als die üblicherweise vewendeten Steinbohrer sind zudem Kernbohrer mit einem hohlzylindrischen, metallischen Schaft und einer diamantenbesetzten Bohrfläche an der Stirnseite des Schaftes; derartige Kernbohrer erzeugen außerdem einen vergleichsweise geringen Lärmpegel. Eine mit ihnen eingetiefte Bohrung kann auch dann zu Ende gebracht werden, wenn
sie zufällig auf ein Bewehrungseisen trifft. Steinbohrer sind zur Zerspanung von Metallen ungeeignet, und wenn sie auf ein Bewehrungseisen treffen, dann muß die Bohrung an anderer Stelle neu angesetzt werden, so daß ein erheblicher Mehraufwand erforderlich wird.
Allerdings verlangen Kernbohrer eine fortwährende Kühlung mit einem flüssigen Kühlmittel, das dabei auch als Bohrspülung dienen kann; in der Regel genügt eine Wasserkühlung. Das Kühlmittel muß dabei beständig abgesaugt werden, so daß es nicht zwischen den Wandplatten, beispielsweise in einer zwischen diesen vorgesehenen Wärme- und Lärmdämmschicht, verbleibt und dann die Wandkonstruktion gegebenenfalls erheblich beschädigt.
Die Erfindung hat sich deshalb die Aufgabe gestellt, eine eingangs näher bezeichnete Bohrvorrichtung so ausführen, daß durch die Bohrvorrichtung die Einbringung dieser Haltebohrungen in den Wandplatten vereinfacht und beschleunigt wird; darüberhinaus sollen die für die Haltebolzen erforderlichen Haltebohrungen auch mit einem Kernbohrer ausgeführt werden können, ohne daß dabei auf Bewehrungseisen oder andere Hindernisse in den Wandplatten Rücksicht zu nehmen wäre. Dazu soll die Bohrvorrichtung mit einer Kühlung ausgerüstet werden können, bei deren Verwendung keine Schaden an den Wandplatten eintreten können.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe zunächst dadurch gelöst, daß zum Festspannen der Grundplatte diese gegen die Wandplatte mit Hilfe einer Spanneinrichtung spannbar ist, welche mit einem SJpannbolzen verbunden ist, der seinerseits in der Wandplatte befestigbar ist, daß weiterhin der an der Wandplatte befestigbare Spannbolzen zugleich die Drehachse für eine Schwenkplatte bil-
: &Ggr;;
det, welche in einer zu der Grundplatte parallelen Ebene drehbar ist und mittels einer Rastvorrichtung in mehreren - vorzugsweise zwei um 180° versetzten Schwenk-Stellungen rastbar und an die Grundplatte festlegbar ist, daß ferner in jeder der Schwenk-Stellungen eine in der Grundplatte befindliche Durchbrechung für den Bohrer mit einer in der Schwenkplatte vorgesehenen Ausnehmung für den Bohrer übereinander liegt, und daß schließlich an der Schwenkplatte eine Führeinrichtung zur Führung und Zentrierung einer Bohreinrichtung angebracht ist. Dabei kann die Ausnehmung genauso wie an der Grundplatte als Durchbrechung ausgebildet sein.
Es ist demzufolge nunmehr nur ein einziger Spannbolzen in der Wandplatte in geeigneter, nachfolgend näher beschriebenen Weise anzubringen, um für die (üblicherweise zwei) Haltebolzen die erforderlichen Haltebohrungen herstellen zu können. Mit Hilfe des einzigen Spannbolzens ist die Bohrvorrichtung an der jeweiligen Wandplatte spannbar, und die Schwenkplatte ist um die derart ortsfest gespannte Grundplatte drehbar, so daß entsprechend mit einer einzigen Festspannung der Bohrvorrichtung alle Haltebohrungen zweier flächenparallel benachbarter Wandplatten hergestellt werden können.
Vorteilhaft ist es dabei, wenn die vorzugsweise als Spannmutter ausgebildete Spanneinrichtung und der Spannbolzen mittels eines selbsthemmenden Spanngewindes miteinander verbunden sind, das beispielsweise als Trapezgewinde, Flachgewinde oder dergleichen ausgebildet ist. Auf diese Weise kann die kreiszylindrische Außenkontur des Spannbolzens gleichzeitig als tragende Lagerfläche für ein den Spannbolzen überfangendes Bauteil
verwendet werden. So kann auf dem Spanngewinde eine Spannhülse gelagert sein, die mittels einer Ringmutter oder dergleichen axial gegen die Grundplatte spannbar ist und in weiter unten näher beschriebenen Form die Schwenkachse für die Schwenkplatte ausbildet. Die genannten Gewindeformen des Spanngewindes sind für hohe Flächenpressungen an den Gewindeflanken gut geeignet und lassen dementsprechend eine hohe Spannkraft zu, ohne daß die Oberfläche der zylindrischen Außenkontur dabei in Mitleidenschaft gezogen wird; dementsprechend bietet das Spanngewinde eine über lange Zeit sichere Spannmöglichkeit.
Am einfachsten ist der Spannbolzen an einer Wandplatte anzubringen, wenn er an einem in der Wandplatte befindliehen Dübel arretierbar ist, vorzugsweise mittels eines Befestigungsgewindes. Dazu können an dem Spannbolzen auf der dem Spanngewinde abgewandten Seite ein Gewindezapfen mit einem Bolzengewinde und an dem Dübel eine nach seiner Montage nach außen weisende Gewindebohrung mit einem dazu passenden Muttergewinde vorgesehen sein, die zusammen das Befestigungsgewinde für den Spannbolzen bilden. Der Gewindezapfen kann dann beispielsweise mittels einer Kontermutter angezogen werden. Jedenfalls ist so in einfacher Weise der Spannbol-&zgr;en an der Wandplatte an- und abbaubar. Der Dübel kann gegebenenfalls in der Wandplatte verbleiben.
Die Spannhülse dient zunächst also mit Hilfe der Spanneinrichtung zur sicheren Befestigung der Grundplatte und damit der gesamten Bohrvorrichtung an der Wandplatte. Sie bildet darüberhinaus aber wie erwähnt die Schwenkachse für die Schwenkplatte, wenn ihre Außenkontur konzentrisch zu dem Spanngewinde einen Schwenkzap-
fen für die Schwenkplatte aufweist- Dabei ist es zweckmäßig, wenn sich an der Spannhülse ein Anschlagbund befindet, der eine axiale Bewegung der Schwenkplatte auf dem Schwenkzapfen beschränkt, wobei lediglich dafür zu sorgen ist, daß die Schwenkplatte auch dann noch drehbeweglich um den Schwenkzapfen bleibt, wenn die Grundplatte mittels der Spanneinrichtung festgespannt ist.
Eine Spannvorrichtung zur Fixierung der Klemmplatte an der Grundplatte kann dabei in einfacher Weise realisiert werden, wenn an der Spannhülse ein Spannhebel um eine auf der Schwenkachse senkrecht stehende Drehachse schwenkbar gelagert ist und ein Spannstück für die Schwenkplatte aufweist, die damit reibschlüssig an der Grundplatte arretierbar ist. Das Spannen erfolgt dabei in ganz kurzer Zeit, wenn das Spannstück aus mindestens einem Spannexzenter besteht, wobei aber am besten zwei Spannexzenter symmetrisch an einem Mittelsteg vorgesehen sind, der mit einem Handhebel des Spannhebels verbunden und an beidseitig des Mittelsteges befindlichen, mit den Spannexzentern versehenen Lagerstegen um Lagerzapfen schwenkbar ist, die an der Spannhülse ortsfest vorgesehen sind. Die einzige Spannhülse ist demzufolge für drei Funktionen ausgelegt: sie überträgt die Spannkraft der Spanneinrichtung auf die Grundplatte, bildet die Schwenkachse für die Schwenkplatte aus und stellt das Widerlager für die Spannvorrichtung zum Spannen der Schwenkplatte an der Grundplatte. Die bei der Betätigung der Spannvorrichtung durch die Spannstücke auf die Schwenkplatte ausgeübte Kraft kann auf einem auswech-0 seibaren Preßring ausgeübt werden, so daß die Schwenkplatte selbst geschont wird. Eine Laufbuchse zwischen dem Schwenkbolzen und der Schwenkplatte, beispielsweise aus Rotguß, sorgt für eine leichtgängige Schwenkung.
Beim Verschwenken der Schwenkplatte kommt es darauf an, daß diese schnell und sicher in den jeweils zum Bohren geeigneten Stellungen arretierbar ist. In einfacher Weise kann zu diesem Zweck eine Rastvorrichtung vorgesehen sein, die zum Rasten der Schwenkplatte an der Grundplatte dient. Sie besteht zweckmäßig im einzelnen aus einem axial gegen eine Rastfeder in der Richtung einer Rastachse bewegbaren, an der Schwenkplatte gelagerten Rastbolzen und mindestens zwei Rastungen in der Grundplatte, in denen der Rastbolzen unter der Last der Rastfeder einrasten kann. Die Bedienung ist sehr einfach, wenn der Rastbolzen mittels einer mit ihm verbundenen Handhabe beweg- und reistbar ist, wobei die Handhabe mit dem Rastbolzen am besten mittels einer Stellachse verbunden ist, die in einem in der Schwenkplatte befestigten Lagergehäuse dreh- und axial bewegbar ist.
Die erfindungsgemäße Bohrvorrichtung kann man auch einsetzen, wenn die Haltebolzen in einer der aneinander verankerten Wandplatten mit einem Spannzylinder überfangen werden, der zu dem Haltebolzen achsversetzt ist, so daß eine Drehung des Spannzylinders einen Kraftschluß zwischen dem Haltebolzen und der Wandplatte bewirkt. Dafür sind in jeder der Schwenk-Stellungen der Schwenkplatte zwei achsversetzte Haltebohrungen in die übereinanderliegenden Wandplatten einzubringen; dies kann leicht vorgenommen werden, wenn die Stellachse in mindestens zwei Drehstellungen arretierbar und ferner Rastbolzen achsversetzt zu der Stellachse ausgebildet ist. Die Drehstellungen korrespondieren dabei zweckmä-0 ßig mit den Grenzen des Achsversatzes.
Die Rasteinrichtung kann mithin ohne weiteres bedienungsfreundlich so ausgeführt werden, daß eine axiale
Betätigung der Handhabe für die Verschwenkung der Schwenkplatte (zumeist um etwa 180°) zwischen den Haltebohrungen für verschiedene Haltebolzen dient und hingegen ihre Verdrehung für eine begrenzte Verschwenkung der Schwenkplatte zur Ausführung zweier mit Achsversatz parallelen hintereinander liegenden Haltebohrungen verwendet wird, die in zwei übereinander liegend benachbarte Wandplatten für ein und denselben Haltebolzen einzubringen sind. Die Handhabe ist hier dementsprechend mit mehreren Bedienungsfunktionen verknüpft.
In einer besonders bevorzucjten Ausführung der erfindungsgemäßen Bohrvorrichtuncf besteht die Führeinrichtung aus einer an der Schwenkplatte befestigten und von ihr stangenförmig abragenden Schlittenführung und einem auf der Schlittenführung längsbeweglich antreibbaren Schlitten, der mit einer Halteeinrichtung für die Bohreinrichtung versehen ist, wobei es weiterhin von Vorteil ist, wenn der Schlitten mittels eines Zahnstangentriebes antreibbar ist, welcher von einer Handkurbel oder dergleichen betätigbar ist. Auf diese Weise kann eine erhebliche Vorschubkraft mit großer Gleichmäßigkeit auf den jeweiligen in der Bohreinrichtung eingespannten Bohrer aufgebracht werden; das ist insbesondere bei der Anwendung von Kernbohrern günstig, weil der verbleibende Kern während des Bohrens nicht beschädigt wird. Er kann vielmehr nach der kompletten Herstellung der Haltebohrung vollständig abgebrochen und entnommen werden und behindert so den laufenden Montageprozeß nicht. Zur besseren Ableitung der auf den Bohrer aufgebrachten Kräfte in die Bohrvorrichtung ist es günstig, wenn zwischen der Schwenkplatte und der Schlittenführung mindestens eine Stützstrebe eingespannt ist.
Um derartige Kernbohrer verwenden zu können, ist eine gute Kühlung erforderlich, die ohne Kühlmittel nicht auskommt, das vollständig aus dem Bereich der Haltebohrungen wieder abgesaugt werden muß, um Schaden zu vermeiden.
Dazu ist es vorteilhaft, wenn an der Grundplatte auf ihrer der Schwenkplatte abgewandten Grundfläche die Durchbrechungen vollständig umringende, beim Anbringen der Bohrvorrichtung an der Wandplatte anliegende, vorzugsweise ringförmige Dichtung angebracht ist. Die Dichtungen sind elastisch verformbar, und ihre Verformung ist dadurch begrenzbar, daß an der Grundplatte Stützfüße vorgesehen sind, welche den Abstand der von der Spanneinrichtung gespannten Grundplatte von der Wandplatte festlegen.
In einer weiterhin bevorzugten Ausführung der Erfindung sind in der Grundplatte und/oder der Schwenkplatte Strömungskanäle vorgesehen, welche in den jeweiligen Durchbrechungen enden und diese über an der Grundplatte und/oder der Schwenkplatte angebrachte Saugrohre strömungstechnisch mit einer Saugströmungs-Quelle verbinden. An einigen Stellen kann es dabei geraten sein, das Ansaugen von Falschluft zu verhindern; die Einzelheiten sind fachbekannt und stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Erfindung, so daß sie nicht weiter ausgeführt werden müssen. Die Verwendung einer die gesamte Bohrspülung zurückführenden Saugeinrichtung gewährleistet nicht nur eine hohe Lebensdauer des verwendeten Bohrers, wie sie für das wirtschaftliche Einbringen vieler Bohrungen, vor allem in keramische Werkstoffe, unbedingt erforderlich ist; sie verbessert auch
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die Arbeitsbedingungen durch das Binden und den Wegtransport der dabei unvermeidlichen keramischen Stäube.
Die vorhandenen Verankerungen von Wandplatten sind zumeist sehr hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt, die es notwendig werden lassen, ein verschieben der Wandplatten zu verhindern. Dazu ist es besonders zweckmäßig, wenn die Haltebohrungen für die Haltebolzen paarweise geneigt zueinander ausgebildet sind, so daß der Abstand der miteinander verankerten Wandplatten stabil bleibt. Eine weitere Möglichkeit der Sicherung besteht darin, die Haltebolzen durch Querstifte oder ähnliche Bauelemente in der jeweiligen Haltebohrung axial zu fixieren.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen
Fig.l einen Bohrvorrichtung nach der Erfindung in einer Draufsicht während des Betriebes,
Fig.2 die Bohrvorrichtung aus Fig.l, vergrößert,
Fig. 3 eine Ansicht A aus Fig.2,
Fig.4 eine Ansicht B aus Fig.2 und
Fig.5 eine Einzelheit C aus Fig.2,
sämtlich in schematischer Darstellung.
In der Fig.l ist die erfindungsgemäße Bohrvorrichtung während ihres Betriebseinsatzes dargestellt. Ein im Schnitt angegebenes Wandsystem W eines Gebäudes besteht hier aus einer tragenden Wandplatte WP, einer sogenannten Tragschale, und einer das Gebäude nach außen verkleidenden, der Witterung ausgesetzten Wandplatte WP',
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einer sogenannten Wetterschale, zwischen denen noch eine Wärmedämmschicht WD untergebracht ist. Die Wandplatten WP,WP' sollen dabei in aus dem Stand der Technik bekannter Weise mittels Haltebolzen gegenseitig verankert werden. In der Regel werden diese dafür stets paarweise eingeschlagen, so daß die zugehörigen Haltebohrungen jeweils an zwei Stellen eingebracht werden müssen. Außerdem sind die Haltebohrungen zumeist in einer Ebene und geneigt gegeneinander angeordnet. Die Situation in Fig.l ist auf eine solche Ausführung bezogen; auf die explizite Ausführung der Haltebolzen und bohrungen wurde verzichtet.
Die Bohrvorrichtung besteht im wesentlichen aus einer Grundplatte 1 und einer Schwenkplatte 2, die jeweils mit Durchführungen für einen Bohrer B versehen sind; dazu dienen in der Grundplatte 1 eine Durchbrechung 11 und in der Schwenkplatte 2 eine Ausnehmung 21. Die Ausnehmung 21 ist hier ebenfalls als rings umrandete Durchbrechung ausgebildet.
Eine Schlittenführung 3 ist an einer Halterung 22 der Schwenkplatte 2 befestigt. Auf der stangenförmigen Schlittenführung 3 ist ein Schlitten 31 für eine Bohreinrichtung 4 längsbewegbar,, die an dem Schlitten 31 mittels einer Halteeinrichtung 3 2 auswechselbar angebracht und mit dem Bohrer B bestückt ist. Als Bohrer B wird ein rohrförmiger Hohlbohrer verwendet, der an seiner stirnseitigen Bohrfläche BF und an einem anschließenden Bereich eines Bohrerschaftes BS mit Schneidkeramik, Diamanten oder dergleichen bestückt ist. Der Bohr-0 vorschub erfolgt mittels eines an der Schlittenführung 3 befindlichen Zahnstangentriebes 33, von dem die Zahnstange in der Fig.l angedeutet ist, während das zugehö-
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rige Ritzel im Inneren des Schlittens 31 verborgen ist; es ist mittels einer Handkurbel 34 antreibbar. Mindestens eine Stützstrebe 35 verbessert die Einleitung der beim Bohren ausgeübten Vorschubkraft in die Schwenkplatte 2 erheblich, wenn sie an dem von der Schwenkplatte 2 abstehenden Ende der Schlittenführung 3 ansetzt und die Anordnung auf diese Weise stabilisiert. Die Stützstrebe 35 ist sowohl an der Schwenkplatte 2 als auch an der Schlittenführung 3 gelenkig angeschlossen.
In der Fig.l ist ein Dübel D in der Wandplatte WP' eingelassen, welcher die gesamte Bohrvorrichtung an der Wandplatte WP' verankert, wie noch ausführlich zu beschreiben ist. Dabei kommt die Grundplatte l mit Stützfußen 12 zur Anlage an der Wandplatte WP'; gleichzeitig damit sind an der Grundplatte 1 auf ihrer zu der Wandplatte WP' weisenden Grundfläche 13 befindliche, ringförmige elastische Dichtungen 14 zwischen der Grundfläche 13 und der Außenfläche WA des Wandsystems W eingeklemmt, die Durchbrechung 11 berandend.
In der Fig.l ist ferner eine Schwenkachse S eingezeichnet, um welche die Schwenkplatte 2 an der Grundplatte 1 verschwenkbar ist. Sie ist identisch mit der Achse des Dübels D und bildet im wesentlichen auch die Hauptachse der erfindungsgemäßen Bohrvorrichtung, die in der Fig.2 in ihrem wesentlichen funktionalen Bereich in der gleichen Ansicht wie in Fig.l, jedoch nun erheblich vergrößert dargestellt ist, wobei auf die Wiedergabe des Wandsystems W verzichtet wurde; der Dübel D hingegen ist eingezeichnet worden.
An dem Dübel D ist gemäß Fig.2 auf seiner von dem Wandsystem W wegweisenden Stirnseite DS eine Gewindebohrung
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mit einem Muttergewinde eingearbeitet, in der ein mit einem Bolzengewinde 51a versehener Gewindezapfen 51 fest eingeschraubt ist. Das Muttergewinde und das zugehörige Bolzengewinde 51a bilden ein Befestigungsgewinde, mit dessen Hilfe ein Spannbolzen 5, an dem sich einstückig der Gewindezapfen 51 befindet, an dem Dübel D und damit an der Wandplatte WP7 befestigbar ist. Der im wesentlichen rotationssymmetrische Spannbolzen 5 bildet die Schwenkachse S aus. Auf seiner dem Gewindezapfen 51 entgegengesetzten Seite eines glatt zylindrischen Schaftstückes 52 ist auf ihm ein Spanngewinde 53 eingeschnitten, das hier als; Trapezgewinde ausgebildet ist, so daß dessen kreiszylindrische, dem Schaftstück
52 durchmessergleiche Außenkontur als Lagerbolzen für eine Spannhülse 6 verwendet werden kann. Mit Hilfe einer Spanneinrichtung 54, hier eine mit dem Spanngewinde
53 versehene Spannmutter, wird die Spannhülse 6 auf dem an dem Dübel D ortsfesten Spannbolzen 5 axial mit einem Spannbund 61 gegen die Grundplatte 1 angezogen und diese damit gegen die Wandplatte WP' gespannt, bis die Stützfüße 12 an der Außenfläche WA des Wandsysteins W (Fig.l) anschlagen und damit die Bohrvorrichtung arretiert ist. Der Spannbund 61 ist bereits durch eine Ringmutter 60 gegen die Grundplatte 1 angezogen, so daß eine Spannkraft aus der Spanneinrichtung 54 sofort auf die gesamte Bohrvorrichtung übertragen wird. Die Ringmutter 60 ist auf einem Hülsenzapfen 66 aufgebracht, der, durch die Grundplatte 1 durchgeführt, in einer zylindrischen Eintiefung 17 einer Ringverstärkung 16 endet, die an der Grundfläche 13 der Grundplatte 1 angeformt ist.
Die Spannhülse 6 überfängt dementsprechend den Spannbolzen 5 im Bereich des Schaftstückes 52 und eines
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Teils des Spanngewindes 53 und ist an ihm weder drehnoch langsbeweglich. An ihrer Außenkontur ist ein kreiszylindrischer Schwenkzapfen 62 ausgeformt, der von einem Schwenklager 23 an der Schwenkplatte 2 überfangen wird, die deshalb um die Spannhülse 6 und damit gegen die Grundplatte 1 verschwenkbar ist. Die axiale Verschiebbarkeit der Schwenkplatte 2 ist durch einen Anschlagbund 63 nur soweit zugelassen, daß sie an der Spannhülse 6 leichtgängig drehbar ist.
Der Anschlagbund 63 begrenzt einen Schaft 64 der Spannhülse 6, an dem ein Spannhebels 7 in Lagerzapfen 65 gelagert ist. Die Lagerzapfen 65 sind als radial von dem Schaft 64 abstehende, in diesen eingeschlagene Zylinderstifte ausgeführt und bilden eine Drehachse 70 für den Spannhebel 7 aus. Der Spannhebel 7 besteht dabei (Fig.3) im wesentlichen aus einem Spannstück 71 und einem Handhebel 72, die miteinander an einem Mittelsteg 71a des Spannstückes 71 in geeigneter Weise verbunden sind. An dem Mittelsteg 71a sind symmetrisch auf zwei Seiten Lagerstege 71b senkrecht nach unten abzweigend angeschlossen, an denen jeweils ein Spannexzenter 71c (Fig.4) ausgebildet ist und die mit einer entsprechenden Lagerbohrung auf die Lagerzapfen 65 geschoben sind (Fig.4). Eine gekurvte Spannfläche 71d an jeweils einer auf die Schwenkplatte 2 gerichteten Stirnseiten der Spannexzenter 71c ist so ausgeformt, daß beim Verschwenken des Handhebels 72 die erforderliche Spannkraft leicht aufbringbar und der Spannhebel 7 selbsthemmend ist.
In der Fig.2 ist zu erkennen, daß die Spannflächen 71d die Schwenkplatte 2 bei der Betätigung des Spannhebels 7 durch einen auf dieser eingelassenen Preßring 24 be-
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lasten; der Preßring 24 kann aus einem hochverschleißfesten Material bestehen und ist wenn erforderlich bequem auswechselbar. Eine in dem Schwenklager 23 vorgesehene, den Schwenkzapfen 62 der Spannhülse 6 umfassende Laufbuchse 25 aus Rotguß gewährleistet eine leichtgängige Verschwenkbarkeit der Schwenkplatte 2. Die Schwenkplatte 2 ist im Bereich des Preßringes 24 mit einer Verstärkungsnabe 26 den auftretenden Kräften angepaßt. In ähnlicher Weise kann die Formstabilität der Grundplatte 1 gefördert werden, beispielsweise durch Verstärkungsrippen 15, wie sie in der Fig.l angedeutet sind.
An der Schwenkplatte 2 ist ein Halteklotz 27 angeschraubt, an dem, wiederum mittels Halteschrauben 36, die stangenförmige Schlittenführung 3 mit ihrem ersten Ende leicht auswechselbar und mit einem vom rechten Winkel abweichenden Anstellwinkel von der Schwenkplatte 2 abragend befestigt ist, die Neigung der von dem Bohrer B ausgeführten Haltebohrungen gegeneinander bestimmend. Die Stützstrebe 35 ist - in der Fig.2 parallel zu der Papierebene schwenkbar - in Klauen 28 gelagert, die ebenfalls an der Schwenkplatte 2 angeschraubt sind. In der Fig.3, in der die Stützstrebe 3 5 selbst weggelassen ist, und in der Fig.4 kann man erkennen, daß tatsächlieh zwei parallele, von der Schlittenführung 3 symmetrisch belastete Stützstreben 3 5 vorgesehen sind, die jeweils in einer der Klauen 28 gelagert sind. Die Stützstreben 35 sind (Fig.l) andererseits mittels eines gemeinsamen Riegels 37 an dem von der Bohrvorrichtung abstehenden Ende der Schlittenführung 3 angebunden und ebenfalls, zumindest in der Papierebene der Fig.l, schwenkbar.
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Die Grundplatte 1 wird wie bereits erwähnt nicht mit ihrer Grundfläche 13 an die Außenfläche WA angelegt; vielmehr sind zu diesem Zweck die Stützfüße 12 an der Grundplatte 1 vorgesehen; am einfachsten werden sie darin eingeschraubt. In der Fig.2 ist gut zu erkennen, daß zwischen den Anschlagflächen 14a der Dichtungen 14 und den Spannspitzen 12a der Stützfüße 12 jeweils ein Abstand a belassen ist, wenn die Bohrvorrichtung nicht an der Wandplatte WP' befestigt ist. Der Abstand a definiert die Kompression der Dichtungen 14 und damit deren Dichtkraft zwischen der Grundfläche 13 und der Außenfläche WA, wenn die Bohrvorrichtung montiert ist.
Die Durchbrechungen 11 in der Grundplatte 1 sind auf der Seite der Grundfläche 13 vollständig von den Dichtungen 14 berandet. Sie ermöglichen die Durchführung des Bohrers B, in ihnen enden aber auch Strömungskanäle 18, die, von Saugrohren SR weitergeführt, mit einer Saugströmungsquelle verbunden sind, welche in der Zeichnung nicht aufgeführt ist. In der bereits ausführlieh beschriebenen Weise diemen die Strömungskanäle 18 zum Absaugen eines in die jeweilige Bohrung eingebrachten Kühlmittels für den Bohrer B. Um Falschluft zu vermeiden, ist deshalb auch die Ausnehmung 21 gegen die Umgebung mittels eines Deckels 28 strömungstechnisch ausreichend abgesperrt. In den Fig.3 und 4 ist die Führung der Strömungskanäle 18 in der Grundplatte 1 wiedergegeben .
Eine Rastvorrichtung 8, deren Einzelheiten insbesondere in der Fig.5 gut zu erkennen sind, sorgt dafür, daß die Schwenkplatte 2 in definierten Stellungen an der Grundplatte 1 rastbar ist. Diese Stellungen sind durch Rastungen 19 in der Grundplatte 1 gekennzeichnet, wie de-
rent eine in Fig. 3 angedeutet ist. Im Schnitt der Fig. 5 ist zu sehen, daß die Rastung 19 aus einer in die Grundplatte 1 eingetieften einfachen Rastbohrung 19a besteht, in der sich eine Rastbuchse 19b befindet.
In die Schwenkplatte 2 ist ein senkrecht zur Ebene der Schwenkplatte 2 verlaufendes, die Rastachse 80 ausbildendes Lagergehäuse 81 eingeschraubt, in dem ein Rastbolzen 82 längsbeweglich gelagert und gegen die Kraft einer Rastfeder 83 von einer Handhabe 84 sowohl in Achsrichtung bewegbar als auch um die Achse drehbar ist.
Der Rastbolzen 82 ist mit der Handhabe 84 mittels einer Stellachse .85 verbunden, die von der als Schraubenfeder ausgebildeten Rastfeder 83 umgeben ist. An der außerhalb des Lagergehäuses 81 befindlichen Stirnseite des Rastbolzens 82 ist an diesem ein Rastexzenter 82a angeformt, der in die Rastbuchsen 19b einrastbar ist. Dessen Rastachse 80' ist um die Exzentrizität von der Stellachse 85 beabstandet.
In dem Lagergehäuse 81 sind auf seiner der Klemmplatte 2 abgewandten Stirnseite 81a zwei Längsschlitze 81b eingetieft, in denen Querstifte 85a einfallen können, die in der Stellachse 85 angebracht sind. Auf diese Weise ist die Stellachse 85 in zwei um 180° voneinander verschiedenen Drehstellungen gegen Verdrehung arretierbar. Diese beiden Drehstellungen entsprechen einer maximalen und einer minimalen Exzentrizität e und erlauben es, in einer durch die Rastvorrichtung 8 an und für sich bereits festgelegten Rciststellung der Klemmplatte 2 an der Grundplatte 1 die Klemmplatte 2 nochmals geringfügig in eine weitere Raststellung zu verdrehen. Auf diese Weise ist es möglich, die Achsen der Halte-
bohrungen in den Wandplatten WP7WP' gegeneinander etwas zu versetzen, so daß eine Verspannung der darin eingeschlagenen Haltebolzen durch Verdrehen einer exzentrischen Spannhülse ermöglicht wird, wie das aus dem Stand der Technik bereits bekannt, und ausführlich dokumentiert ist, so daß auf die Darlegung der zugehörigen Einzelheiten verzichtet werden kann, da diese in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Erfindung stehen.
Die Fig.5 besteht aus den drei Teilfiguren 5a einer geschnittenen Hauptansicht, 5b einer Draufsicht und 5c einer Druntersicht zu der Teilfigur 5a. In der Teilfigur 5c ist leicht zu erkennen, daß der Rastexzenter 82a nicht notwendig zylindrisch ausgebildet sein muß. Stattdessen ist hier ein abgeflachter Kreiszylinder verwendet worden.
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1 Grundplatte
11 Durchbrechung
12 Stützfuß
12a Spannspitze
13 Grundfläche
14 Dichtung
14a Anschlagfläche
15 Verstärkungsrippe
16 Ringverstärkung
17 Eintiefung
18 Strömungskana1
19 Rastung
19a Rastbohrung
19b Rastbuchse
2 Schwenkplatte
21 Ausnehmung
22 Halterung
23 Schwenklager
24 Preßring
25 Laufbuchse
26 Verstärkungsnabe
27 Halteklotz
28 Deckel
3 Schlittenführung
31 Schlitten
32 Halteeinrichtung
33 Zahnstangentrieb
34 Handkurbel
35 Stützstrebe
36 Halteschraube
37 Riegel
4 Bohreinrichtung
5 Spannbolzen
51 Gewindezapfen
51a Bolzengewinde
52 Schaftstück
53 Spanngewinde
54 Spanneinrichtung
6 Spannhülse
60 Ringmutter
61 Spannbund
62 Schwenkzapfen
63 Anschlagbund
64 Schaft
65 Lagerzapfen
66 Hülsenzapfen
7 Spannhebel
70 Drehachse
- 20 -
71 Spannstück
71a Mittelsteg
71b Lagersteg
71c Spannexzenter
71d Spannfläche
72 Handhebel
8 Rastvorrichtung
80,80' Rastachse
81 Lagergehäuse
81a Stirnseite
81b Längsschlitz
82 Rastbolzen
82a Rastexzenter
83 Rastfeder
84 Handhabe
85 Stellachse
85a Querstift
a Abstand
e Exzentrizität
B Bohrer
BF Bohrfläche
BS Bohrerschaft
D Dübel
DS Stirnseite
S Schwenkachse
SR Saugrohr
W Wandsystem
WA Außenfläche
WD Warmedämms ch i cht
WP,WP' Wandplatte

Claims (26)

10 EJOT Kunststofftechnik GmbH & Co.KG Adolf-Bohl-Straße 7 D-57319 Bad Berleburg 15 30 35 Bohrvorrichtung Ansprüche:
1. Bohrvorrichtung zum Einbringen von Haltebohrungen für Haltebolzen zum Verankern zueinander benachbarter Wandplatten (WP7WP7), wobei jeweils mindestens zwei Haltebohrungen in den Wandplatten (WP,WP') vorgesehen sind und die Bohrvorrichtung eine Grundplatte (1) aufweist, die an der Außenfläche (WA) einer der Wandplatten (WP') befestigbar und mit einer Durchbrechung (11) für einen Bohrer (B) versehen-äst,
dadurch gekennzeichnet, daß
(a) zum Festspannen der Grundplatte (1) diese gegen die Wandplatte (WP') mit Hilfe einer Spanneinrichtung (54) spannbar ist, welche mit einem Spannbolzen (5) verbunden ist, der seinerseits in der Wandplatte (WP') befestigbar ist,
(b) der an der Wandplatte (WP7) befestigbare Spannbolzen (5) zugleich die Drehachse für eine Schwenkplatte (2) bildet, welche in einer zu der Grundplatte (1) parallelen Ebene drehbar ist und mittels einer Rastvorrichtung (8) in mehreren - vorzugsweise zwei um 180°
versetzten - Schwenk-Stellungen rastbar und an die Grundplatte (1) festlegbar ist,
(c) in jeder der Schwenk-Stellungen eine in-der Grundplatte (1) befindliche Durchbrechung (11) für den Bohrer (B) mit einer in der Schwenkplatte (2) vorgesehenen Ausnehmung (21) für den Bohrer (B) übereinander liegt, und
(d) an der Schwenkplatte (2) eine Führeinrichtung zur Führung und Zentrierung einer Bohreinrichtung (4) angebracht ist.
2. Bohrvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet f daß die vorzugsweise als Spannmutter ausgebildete Spanneinrichtung (54) und der Spannbolzen (5) mittels eines selbsthemmenden Spanngewindes (53) miteinander verbunden sind.
3. Bohrvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Spanngewinde (53) als Trapezgewinde, Flachgewinde oder dergleichen ausgebildet ist.
4. Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannbolzen (5) an einem in der Wandplatte (WP') befindlichen Dübel (D) arretierbar ist.
5. Bohrvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannbolzen (5) an dem Dübel (D) mittels eines Befestigungsgewindes arretierbar ist.
6. Bohrvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet . daß an dem Spannbolzen (5) auf der dem Spanngewinde (53) abgewandten Seite ein Gewindezapfen (51) mit einem Bolzengewinde (51a) und an dem Dübel (D) eine
nach seiner Montage nach außen weisende Gewindebohrung mit einem dazu passenden Muttergewinde vorgesehen sind, die zusammen das Befestigungsgewinde für den Spannbolzen (5) bilden.
7. Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet r daß auf dem Spanngewinde (53) eine Spannhülse (6) gelagert ist, die mittels einer Ringmutter (60) oder dergleichen axial gegen die Grundplatte (1) spannbar ist.
8. Bohrvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenkontur der Spannhülse (6) konzentrisch zu dem Spanngewinde (53) einen Schwenkzapfen
(62) für die Schwenkplatte (2) aufweist, die um die zugehörige Schwenkachse (S) an dem Schwenkzapfen (62) verschwenkbar ist.
9. Bohrvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannhülse (6) einen Anschlagbund
(63) aufweist, der eine axiale Bewegung der Schwenkplatte (2) auf dem Schwenkzapfen (62) beschränkt.
10. Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet r daß an der Spannhülse (6) ein Spannhebel (7) um eine auf der Schwenkachse (S) senkrecht stehende Drehachse (70) schwenkbar gelagert ist und ein Spannstück (71) für die Schwenkplatte (2) aufweist, die dabei reibschlüssig an der Grundplatte (1) arretierbar ist.
11. Bohrvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannstück (71) aus mindestens einem Spannexzenter (71c) besteht.
12. Bohrvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Spannexzenter (71c) symmetrisch an einem Mittelsteg (71a) vorgesehen sind, der mit einem Handhebel (72) des Spannhebels (7) verbunden und an beidseitig des Mittelsteges (71a) befindlichen, mit den Spannexzentern (71c) versehenen Lagerstegen (71b) um Lagerzapfen (65) schwenkbar ist, die an der Spannhülse (6) ortsfest vorgesehen sind.
13. Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an der Schwenkplatte
(2) ein auswechselbarer Preßring (24) als Anschlag für das Spannstück (71) vorgesehen ist.
14. Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet r daß eine Rastvorrichtung (8) vorgesehen ist, die zum Rasten der Schwenkplatte (2) an der Grundplatte (1) dient.
15. Bohrvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , daß die Rastvorrichtung (8) aus einem axial gegen eine Rastfeder (83) in Richtung einer Rastachse
(80) bewegbaren, an der Schwenkplatte (2) gelagerten Rastbolzen (82) und mindestens zwei Rastungen (19) in der Grundplatte (1) besteht, in denen ein an dem Rastbolzen (82) befindlicher Rastexzenter (82a) unter der Last der Rastfeder (83) einrasten kann.
16. Bohrvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet r daß der Rastexzenter (82a) mittels einer mit ihm verbundenen Handhabe (84) beweg- und rastbar ist.
17. Bohrvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (84) mit dem Rastexzenter (82a) mittels einer Stellachse (85) verbunden ist, die
Tb
in einem in der Schwenkplatte (2) befestigten Lagergehäuse (81) dreh- und axial bewegbar ist.
18. Bohrvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellachse (85) in mindestens zwei Drehstellungen arretierbar ist.
19. Bohrvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastexzenter (82a) achsversetzt zu der Stellachse (85) ausgebildet ist.
20. Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet r daß die Führeinrichtung aus einer an der Schwenkplatte (2) befestigten und von ihr stangenförmig abragenden Schlittenführung (3) und einem auf der Schlittenführung (3) längsbeweglich antreibbaren Schlitten (31) besteht, der mit einer Halteeinrichtung (32) für die Bohreinrichtung (4) versehen ist.
21. Bohrvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet r daß der Schlitten (31) mittels eines Zahnstangentriebes (33) antreibbar ist, welcher von einer Handkurbel (34) oder dergleichen betätigbar ist.
22. Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 20 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Schwenkplatte (2) und der Schlittenführung (3) mindestens eine Stützstrebe (35) eingespannt ist.
23. Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß an der Grundplatte (1) auf ihrer der Schwenkplatte (2) abgewandten Grundfläche
(13) die Durchbrechungen (11) vollständig umringende, beim Anbringen der Bohrvorrichtung an der Wandplatte (WP') anliegende, vorzugsweise ringförmige Dichtungen
(14) vorgesehen sind.
• · &igr;
24. Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß an der Grundplatte (1) Stützfüße (12) vorgesehen sind, welche den Abstand der von der Spanneinrichtung (54) gespannten Grundplatte
(1) von der Wandplatte (WP') festlegen.
25. Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet t daß in der Grundplatte (1) und/oder der Schwenkplatte (2) Strömungskanäle (18) vorgesehen sind, welche in den jeweiligen Durchbrechungen (11) enden und diese über an der Grundplatte (1) und/oder der Schwenkplatte (2) angebrachte Saugrohre (SR) strömungstechnisch mit einer Saugströmungs-Quelle, insbesondere einem Staubsauger, verbinden.
26.Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet f daß die Haltebohrungen für die Haltebolzen paarweise geneigt zueinander ausgebildet sind.
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