DE29604655U1 - Verpackte elektrische Lampe - Google Patents
Verpackte elektrische LampeInfo
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Description
1PHN 15.246
* ,i.\.: * \.:\.S * &Ggr;.::..: 02.02.1996
Verpackte elektrische Lampe
Die Neuerung bezieht sich auf eine verpackte elektrische Lampe mit:
einer elektrischen Lampe mit einem lichtdurchlässigen Kolben, wobei
diese Lampe einen ersten Endteil mit einem Sockel und einen zweiten freien Endteil
aufweist;
einer offenen Verpackung, in welche die elektrische Lampe zum großen
Teil sichtbar aufgenommen ist,
wobei diese Verpackung eine Rückwand und eine erste Seitenwand aufweist und, damit verbunden, eine Basis und eine Decke,
wobei in einem Abstand von der Basis und von der Decke je eine Fixierungswand mit je einer Öffnung vorgesehen ist, in der der erste bzw. zweite Endteil der
Lampe fixiert gehalten wird.
Eine derartige verpackte elektrische Lampe ist aus US-A 4,572,362 bekannt.
Die bekannte verpackte elektrische Lampe zeigt einen großen Teil der
Lampe. Das ist wichtig, weil elektrische Lampen in vielen Formen und Gestalten hergestellt
werden und weil es für den Gebraucher nicht ganz einfach ist, ausschließlich anhand
aufgedruckter Information die gewünschte Lampe zu wählen. Dennoch ist es erwünscht, daß
eine derartige verpackte elektrische Lampe im Laden nicht der Verpackung entnommen und
gegen eine andere Lampe einer teureren Art vertauscht werden kann.
Bei der bekannten verpackten elektrischen Lampe hängt es völlig von
einer sehr genauen Bemessung der Öffnungen in den Fixierungswänden sowie von dem
Abstand zwischen diesen Wänden ab, ob die Verpackung, solange sie nicht verformt oder
kaputt ist, die Lampe auch wirklich fixiert.
Es ist weiterhin ein wesentlicher Nachteil der bekannten verpackten
elektrischen Lampe, daß das Formen der Verpackung äußerst kompliziert ist und daß beim
Formen die Herstellung konvexer sowie konkaver Falten notwendig ist, wenn die Lampe
anwesend ist. Hinzu kommt noch, daß etwa die Hälfte der Vielzahl nacheinander
durchzuführender Vorgänge durchgeführt werden muß, während die Lampe anwesend ist.
Die Konstruktion der Verpackung macht weiterhin Maßgenauigkeit sehr unsicher. Ein
* PHN 15,246
02.02.1996
weiterer Nachteil ist, daß die Verpackung durch ihre prismatische Form die Lampe zu einem
großen Teil ungeschützt läßt, was Beschädigungsgefahr mit sich bringt. Außerdem läßt sich
die verpackte elektrische Lampe schwer stapeln.
Ein weiterer Nachteil ist, daß die bekannte Verpackung nur wenig Raum
bietet fur graphische Information über die verpackte Lampe. Durch die Vielzahl von
Lampentypen ist es für den Gebraucher wichtig zu wissen beispielsweise welche die
Farbtemperatur einer Lampe ist, beispielsweise bei kompakten Leuchtstofflampen, oder wie
lange die Lebensdauer und wie hoch der Lichtertrag ist. Diese Daten lassen sich meistens nur
durch einen Vergleich mit einer Glühlampe für allgemeine Beleuchtungszwecke erläutern. In
einem Marktbereich mit verschiedenen Sprachen ist es außerdem erwünscht, die Information
auch mehrsprachig zu erteilen.
Aus US-A 1,932,705 ist eine verpackte elektrische Lampe bekannt, wobei
diese Lampe in einen Schlitten aufgenommen ist, der in einer köcherförmigen Schachtel
steckt. Der Schlitten besteht aus einer Basisfläche, auf der gegenüber einander mit der
Basisfiäche gelenkig verbundene Köcher vorgesehen sind, die zu der Basisfläche hin und von
der Basisfläche weg offen sind. Die Köcher haben in ihren einander zugewandten Wänden je
eine Öffnung, in die ein Endteil der Lampe aufgenommen ist. Die Köcher bilden Puffer für
die Lampe und Endflächen für die Schachtel.
Eine Aufgabe der Neuerung ist es, eine verpackte elektrische Lampe der
eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die sich auf einfache Weise aus der Lampe und der
Piano-Verpackung herstellen läßt und wobei die Lampe dennoch einwandfrei fixiert ist. Eine
weitere Aufgabe der Neuerung ist es, eine derartige verpackte elektrische Lampe zu schaffen,
die Raum für graphische Information bietet.
Diese Aufgabe wird nach der Neuerung dadurch erfüllt, daß die Basis,
eine erste genannte Fixierungswand und eine erste Vorderwand mit der Rückwand,
miteinander über Faltlinien verbunden, einen ersten Köcher bilden, und daß die Decke, die
zweite genannte Fixierungswand und eine zweite Vorderwand mit der Rückwand, untereinander über Faltlinien verbunden, einen zweiten Köcher bilden,
die Rückwand gegenüber der ersten Seitenwand eine zweite Seitenwand
hat, wobei diese Seitenwände über Faltlinien mit der Rückwand verbunden sind, und durch
gefaltete Zungen je mit dem ersten und mit dem zweiten Köcher gekuppelt sind.
Die verpackte elektrische Lampe läßt sich auf einfache Weise aus der
Lampe und der Piano-Verpackung herstellen, wie dies anhand der Fig. 2 näher erläutert
wird. Die Verpackung hält die Lampe einwandfrei fixiert, während es dennoch möglich ist,
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einen Großteil der Lampe zu sehen. Die Vorderwände bieten Raum für graphische
Information, so daß die wesentlichsten Daten der Lampe in einem Blick sichtbar sind.
Die offene Verpackung läßt sich derart gestalten, daß um alle Faltlinien in
derselben Richtung gefaltet ist, d.h. daß beim Falten auf einer ersten Oberfläche der Plano-Verpackung
immer ein Winkel kleiner als 180°, beispielsweise 90°, eingeschlossen wird. Dies ist vorteilhaft für eine bequeme Verpackung.
Es ist günstig, wenn die Fixierungswände bei der Rückwand eine Unterstützung haben, die vermeidet, daß die Fixierungswände an der Rückwand entlang in
der Richtung der Basis bzw. der Decke gleiten können. Diese Unterstützung kann beispielsweise aus einer oder mehreren Zungen an den Fixierungswänden bestehen, die sich
an der Rückwand zur Basis bzw. zur Decke hin erstrecken und damit eine Rutschgefahr
vermeiden oder beschränken. Im allgemeinen ist eine derartige Unterstützung jedoch nicht
notwendig.
In einer vorteilhaften Ausführungsform haben die Köcher einen rechteckförmigen
Querschnitt und die Fixierungswände weisen je einen Heftstreifen auf, mit deren Hilfe sie an der Rückwand befestigt sind. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß die
Köcher bereits nach dem Druckvorgang der Plano-Verpackung gebildet werden können und
daß die werdende Verpackung dennoch nach wie vor flach ist. Es ist dabei bequem, und
außerdem ist die Verpackung nach wie vor flach, wenn die Plano-Verpackung über die FalÜinie
zwischen der Basis bzw. der Deck und der betreffenden Vorderwand gefaltet wird, wobei
der Heftstreifen sich bis jenseits der Fixierungswand erstreckt. Dies ist bequemer als wenn
der Heftstreifen zurück zu der Fixierungswand zurückgefaltet wäre und derart an der
Rückwand befestigt wäre, obschon nun beim Gestalten der Verpackung, fast zwangsläufig,
eine Falte in der anderen Richtung entstehen wird.
In einer Spezialausführungsform hat die Verpackung von den Seitenwänden
über Faltlinien damit verbundene, Platten, die sich bis zwischen die Lampe und die
Rückwand erstrecken. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß wenn die Plano-Verpackung
nur einseitig "gefinished", beispielsweise bedruckt wurde, nahezu ausschließlich
diese Seite sichtbar wird. In einer Abwandlung dieser Ausführungsform sind die Platten für
einen bequemeren Verpackungsvorgang in der Nähe der Lampe gekuppelt. Die Platten
können beispielsweise formschlüssig gekuppelt sein, beispielsweise durch eine zusammenarbeitende Verzahnung daran oder durch eine Ausnehmung und eine darin
hineinragende Zunge.
Es ist möglich, daß die Zungen, die den ersten Köcher mit den Seiten-
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wänden kuppeln an der ersten Vorderwand vorgesehen sind. Es ist aber auch möglich, daß
sie an den Seitenwänden oder an der Basis vorgesehen sind.
Auf diese Weise können auch die Zungen, die den zweiten Köcher mit
den Seitenwänden kuppeln, an der zweiten Vorderwand vorgesehen sein, obschon jede
Alternative, die dem Obenstehenden entspricht, ebenfalls in Betracht kommt.
In einer günstigen Ausführungsform gibt es an der ersten Seitenwand eine
Frontplatte, die im wesentlichen nur die erste und die zweite Vorderwand überlappt. Diese
Frontplatte kann an den Vorderwänden befestigt sein, beispielsweise durch Verkleben. In
einer günstigen Abwandlung hat die Frontplatte eine Seitenplatte, welche die zweite
Seitenwand überlappt und daran befestigt ist. Diese Abwandlung hat den Vorteil, daß die
Verpackung flach sein kann bis zu dem Zeitpunkt, wo eine elektrische Lampe darin
aufgenommen wird, während die Verpackung dennoch, wenn die Seitenplatte bereits an der
zweiten Seitenwand befestigt ist, schnell aus dieser flachen Form zu einem an zwei einander
gegenüberliegenden Enden offenen Hauptköcher gebildet werden kann. Der Hauptköcher kann daraufhin an nur einem Ende dadurch geschlossen
werden, daß beispielsweise der erste Köcher gebildet und in den Hauptköcher hineingedreht
wird. Zungen zur Kupplung der zweiten Seitenwand mit dem ersten bzw. zweiten Köcher
können an der Seitenplatte vorgesehen sein.
Nachdem eine Lampe in den an einem Ende noch offenen Hauptköcher eingegeben ist, läßt sich der Hauptköcher an dem zweiten Ende dadurch schließen, daß
beispielsweise der zweite Köcher gebildet und hineingedreht wird.
In einer zweiten Abwandlung gibt es an der Frontplatte eine Eckenplatte,
welche die Decke bedeckt. Aus der Deckenplatte kann gewünschtenfalls eine Aufhängezunge
mit einer Öffnung ausgeschnitten sein. Die Deckenplatte kann gewünschtenfalls zwecks einer
größeren Stärke doppelwandig ausgebildet sein. Die Deckenplatte kann beispielsweise
festgeklebt sein, beispielsweise an der Decke, während ggf. gefaltete Zungen an den
Seitenwänden oder an der Seitenplatte und/oder an diesen gefalteten Zungen eingeschlossen
werden.
Auf ähnliche Weise kann es an der Frontplatte eine Basisplatte geben,
welche die Basis überlappt.
In einer günstigen Ausführungsform für geographische Gebiete, in denen
verschiedenartige Sockel üblich sind, hat die erste Vorderwand ein Fenster, durch das der
Sockel sichtbar ist, so daß man sehen kann, ob es sich um einen Bajonett- oder Gewindesockel handelt.
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Die Verpackung eignet sich durchaus dazu, in der Oberseite eine Aufhängezunge
mit einer Öffnung, beispielsweise einem Euro-Schlitz, vorzusehen. Erhält die
Verpackung eine Normbreite für Hängewandartikel, so gibt es auf den Platten neben der
Lampe genügend Raum für graphische, beispielsweise alphanumerische Information. Zum Herstellen von Befestigungen lassen sich die geeigneten Mittel
verwenden, wie Leim, die Verpackung kann zum beispiel aus Zellulose-enthaltendem
material, wie Pappe, beispielsweise Semi- oder Miniwellpappe, aber insbesondere Duplexpappe hergestellt sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht einer verpackten elektrischen Lampe,
Fig. 2 die Plano-Verpackung nach Fig. 1,
Fig. 3 die Plano-Verpackung einer anderen Ausführungsform.
In Fig. 1 hat die verpackte elektrische Lampe 1 einen lichtdurchlässigen
Kolben 2, einen ersten Endteil 3 mit einem Sockel 4, und gegenüber demselben einen
zweiten freien Endteil 4. Die Lampe ist, zu einem großen Teil sichtbar, in eine offene
Verpackung 10 aufgenommen. Die dargestellte Lampe ist eine gedrängte Leuchtstofflampe,
wobei in dem ersten Endteil Elektronik zum Zünden und Betreiben der Lampe untergebracht
ist.
Die Verpackung 10 (siehe auch Fig. 2) hat eine Rückwand 11 und eine
erste Seitenwand 12 und damit verbunden, gegenüber einander, eine Basis 20 und eine Decke
30. In einem Abstand von der Basis 20 und von der Decke 30 ist eine Fixierungswand 21
bzw. 31 mit je einer Öffnung 22 bzw. 32 vorgesehen, in der der erste Endteil 3 bzw. zweite
Endteil 4 der Lampe 1 in fixierter Lage gehalten wird.
Die Basis 20, eine erste genannte Fixierungswand 21 und eine erste
Vorderwand 23 bilden mit der Rückwand 11, miteinander über Faltlinien verbunden, einen
ersten Köcher 25, und die Decke 30, die zweite genannte Fixierungswand 31 und eine zweite
Vorderwand 33 bilden mit der Rückwand 11, miteinander über Faltlinien 34 verbunden,
einen zweiten Köcher 35.
Die Rückwand 11 hat gegenüber der ersten Seitenwand 12 eine zweite
Seitenwand 13, wobei diese Seitenwände 12, 13 über Falüinien 14 mit der Rückwand 11
verbunden und je durch gefaltete Zungen 15, 16 mit dem ersten Köcher 25 und mit dem
zweiten Köcher 35 gekuppelt sind.
Die Köcher 25, 35 sind rechteckigen Querschnitts und die Fixierungs-
m *
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wände 21, 31 weisen einen Heftstreifen 26 bzw. 36 auf, mit dem sie auf der Rückwand 11
befestigt sind.
Von den Seitenwänden 12, 13, über Faltlinien 17 damit verbunden,
erstrecken sich Platten 18 bis zwischen die Lampe 1 und die Rückwand 11, die den Abstand
zwischen den Kochern 25, 35 im wesentlichen überbrücken.
Die Platten 18 sind bei der Lampe 1 gekuppelt, in der Figur fomschlüssig
(siehe Fig. 2).
Die Zungen 15 die den ersten Kocher 25 mit den Seitenwänden 12, 13
kuppeln, sind an der ersten Vorderwand 23 vorgesehen.
Die Zungen 16, welche die Seitenwände 12, 13 mit dem zweiten Köcher
35 kuppeln, sind an der zweiten Vorderwand 33 vorgesehen.
In der ersten Vorderwand 23 ist ein Fenster 27 vorgesehen, durch das der
Sockel 4 sichtbar ist.
In der Decke 30 ist eine Aufhängezunge 37 mit einer Öffnung 38 ausgeschnitten.
Ohne Beschädigung der Verpackung läßt sich die Lampe derselben nicht
entnehmen.
Aus Fig. 2 geht hervor, daß die Verpackung aus einem einzigen Verpackungsmaterialteil,
in der dargestellten Ausführungsform aus Duplexpappe, bestehen kann. 20
Zum Herstellen der verpackten elektrischen Lampe nach Fig. 1 ist die
Plano-Verpackung um die Faltlinie 24 zwischen der Basis 20 und der ersten Vorderwand 23,
und um die Falüinie 34 zwischen der Decke 30 und der zweiten Vorderwand 33 gefaltet,
nachdem die Heftstreifen 26, 36 zur Verklebung mit der Rückwand mit Klebstoff versehen
waren. Dabei wurde ein flaches Erzeugnis mit einer Dicke gleich der doppelten
Materialdicke erhalten. Damit nachher ein im wesentlichen winkelrechter Anschluß der
Fixierungswände 21, 31 an die Rückwand 11 erhalten wird, ist die Linie 24' bzw. 34', über
welche die betreffende Fixierungswand mit dem Heftstreifen 26, 36 verbunden ist, eine
Schnitt-/Faltlinie.
In einer anderen Ausführungsform der Verpackung werden die Heftstreifen
26, 36 an der betreffenden Fixierungswand 21 bzw. 31 zurückgefaltet, bevor sie mit
der anderen Fläche als in der vorhergehenden Ausführungsform mit der Rückwand 11
verbunden werden. In einer Abwandlung dieser Ausführungsform werden die Heftstreifen als
die bereits genannte Unterstützung der Fixierungswände verwendet, um zu vermeiden, daß
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.02.O2Ü996
diese an der Rückwand entlang gleiten können. Es ist dann günstig, wenn ihre Größe der der
betreffenden Vorderwand entspricht.
Wenn das Erzeugnis der dargestellten Ausführungsform zum Verpacken
der Lampe verwendet wird, wird der erste Köcher gebildet, wonach die Seitenwände 12, 13
über die Faltlinien 14 aufwärts gekippt und die mit beispielsweise Klebstoff versehenen
Zungen 15 abgewinkelt und an der betreffenden Seitenwand befestigt werden.
Bei der dargestellten Ausführungsform werden daraufhin die Platten 18
über die Faltlinien 17 einwärtsgefaltet und dadurch miteinander gekuppelt, daß die Zunge 19
mit dem Spalt 19' in Eingriff gebracht wird.
Danach wird die Lampe 1 mit dem Sockel 4 in die Öffnung 22 der ersten
Fixierungswand 21 gesteckt. Daraufhin wird der zweite Köcher 35 gebildet, wobei die
Öffnung 32 in der zweiten Fixierungswand 31 über den freien Endteil 5 der Lampe gleitet.
Zur weiteren Erleichterung der Bildung des zweiten Köchers sind die Seitenwände 12, 13 bei
der Decke 30 abgeschrägt. Zum Schluß werden die Zungen 16 mit beispielsweise Klebstoff
versehen, gefaltet und mit der betreffenden Seitenwand 12, 13 verbunden. Bei der Basis
abgeschrägte Seitenwände 12, 13 erleichtern die Bildung der Verpackung in einem alternativen Verfahren, wobei der erste Köcher 25 erst dann gebildet wird, nachdem die
Seitenwände aufwärts gefaltet worden sind.
Dabei stellt es sich heraus, daß von der Piano-Verpackung bei der
verpackten Lampe nur eine Seite, d.h. die Unterseite in Fig. 2, nach außen gerichtet und,
mit Ausnahme des Materials hinter dem Fenster 27, sichtbar ist.
Es dürfte einleuchten, daß Lampen einer anderen Form auf gleiche Weise
in einer entsprechend gebildeten Verpackung der beschriebenen Art verpackt werden können,
beispielsweise Lampen mit einem Sockel, der an einem rohrförmigen Kolben, einem kugelförmigen Kolben oder einem rohrförmigen Kolben mit einem kugelförmigen
Zwischenteil befestigt ist.
In Fig. 3 sind Teile, die denen aus Fig. 2 entsprechen, mit denselben
Bezugszeichen angegeben.
Die Piano-Verpackung kann in der Form, bei der die Heftstreifen 26 und
36 an der Rückwand 11 befestigt sind und bei der es eine Falte über die Falüinie 24
zwischen der Basis 20 und der ersten Vorderwand 23 und sowie eine Falte über die Faltlinie
34 zwischen der Decke 30 und der zweiten Vorderwand 33 gibt, bei dem Verpackungstisch
bzw. der Verpackungsmaschine abgeliefert werden. Der erste Köcher 25 bzw. der zweite
Köcher 35, die daraus entstehen sollen, sind dann noch flach.
PHN 15.246
Die dargestellte Plano-Verpackung hat eine Frontplatte 40, in der in Fig.
3 noch eine der Platten 18 liegt und ein Fenster 45, das völlig offen ist, wenn die Platte 18
daraus weggefaltet ist und durch das die verpackte Lampe in dem Fertigprodukt sichtbar sein
wird, wie in Fig. 1. Die Frontplatte 40 ist über eine Faltlinie 17' mit der ersten Seitenwand
12 verbunden und hat eine über eine Falüinie 41' verbundene Seitenplatte 41. Die
Seitenplatte 41 hat Zungen 15, 16.
Bei Ablieferung kann die Plano-Verpackung über die Faltlinie 14
zwischen der Rückwand 11 und der zweiten Seitenwand 13 gefaltet sein, und zugleich über
die Faltlinie 17, 17', wobei die Seitenplatte 41 an der zweiten Seitenwand 13 befestigt ist,
so daß ein flaches Erzeugnis entstanden ist. Daraus läßt sich gerade vor dem Verpacken einer
Lampe ein dreidimensionaler Hauptköcher bilden. Die Platten 18 lassen sich einwärts
drücken und zum Eingriff miteinander bringen.
Der zweite Köcher 35 (siehe Fig. 1) kann danach gebildet und in den
Hauptköcher hineingedreht werden, wonach die erste 12 und die zweite Seitenwand 13 mit
Hilfe der Zungen 16 mit dem zweiten Köcher verbunden werden können.
Nach Eingabe einer zu verpackenden elektrischen Lampe kann der erste
Köcher 25 (siehe Fig. 1) gebildet und hineingedreht werden. Mit Hilfe der Zungen 15 lassen
sich die erste 12 und die zweite Seitenwand 13 mit dem ersten Köcher 25, und zwar mit der
Basis 20, kuppeln.
Die erste Vorderwand 23 hat ein Fenster 27, durch das der Sockel der
verpackten elektrischen Lampe sichtbar ist. Dazu gibt es in der Frontplatte 40 ein
entsprechendes Fenster 44.
In der dargestellten Ausführungsform gibt es an der Frontplatte 40 eine
Deckenplatte 42, 42', das dadurch doppelwandig ist, daß die Teile 42 und 42' derselben
gegeneinander gebracht und beispielsweise miteinander verklebt sind. Die Deckenplatte 42,
42' kann über die gefalteten Zungen 16 mit der decke 30 verbunden sein. Auf gleiche weise
hat die Deckenplatte eine damit verbundene Basisplatte 43, die mit der Basis 20 und/oder mit
den gefalteten Zungen 25 verbunden ist.
Claims (10)
1. Verpackte elektrische Lampe mit:
einer elektrischen Lampe (1) mit einem lichtdurchlässigen Kolben (2),
wobei diese Lampe einen ersten Endteil (3) mit einem Sockel (4) und einen gegenüberliegenden
zweiten freien Endteil (4) aufweist;
einer offenen Verpackung (10), in welche die elektrische Lampe (1) zum
großen Teil sichtbar aufgenommen ist,
wobei diese Verpackung (10) eine Rückwand (11) und eine erste Seitenwand
(12) aufweist sowie, damit verbunden, eine Basis (20) und eine gegenüberliegende
Decke (30),
wobei in einem Abstand von der Basis (20) und von der Decke (30) je
eine Fixierungswand (21 bzw. 31) mit je einer Öffnung (22 bzw. 32) vorgesehen ist, in der
der erste (3) bzw. zweite Endteil (4) der Lampe (1) fixiert gehalten wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Basis (20), eine erste genannte Fixierungswand (21) und eine erste
Vorderwand (23) mit der Rückwand (11), miteinander über Faltlinien (24) verbunden, einen
ersten Köcher (25) bilden, und daß die Decke (30), die zweite genannte Fixierungswand (31)
und eine zweite Vorderwand (33) mit der Rückwand, untereinander über Faltlinien (34) verbunden,
einen zweiten Köcher (35) bilden,
die Rückwand (11) gegenüber der ersten Seitenwand (12) eine zweite
Seitenwand (13) hat, wobei diese Seitenwände (12, 13) über Faltlinien (14) mit der
Rückwand (11) verbunden sind, und durch gefaltete Zungen (15, 16) je mit dem ersten (25)
und mit dem zweiten Köcher (35) gekuppelt sind.
2. Verpackte elektrische Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Köcher (25, 35) einen rechteckförmigen Querschnitt haben und die Fixierungswände
(21,31) je einen Heftstreifen (26 bzw. 36) aufweisen, mit deren Hilfe sie an der Rückwand
(11) befestigt sind.
3. Verpackte elektrische Lampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet
, daß sich von den Seitenwänden (12, 13) über Falüinien (17) damit verbundene,
Platten (18) bis zwischen die Lampe (1) und die Rückwand (11) erstrecken, die zusammen
den Abstand zwischen den Kochern (25, 35) im wesentlichen überbrücken.
PHN 15.246
&iacgr;&ogr;
4. Verpackte elektrische Lampe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Platten (18) in der Nähe der Lampe (1) gekuppelt sind.
5. Verpackte elektrische Lampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Platten (18) formschlüssig gekuppelt sind.
6. Verpackte elektrische Lampe nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß es an der ersten Seitenwand (12) eine Frontplatte (40) gibt, die im wesentlichen
nur die erste (20) und die zweite Vorderwand (30) überlappt.
7. Verpackte elektrische Lampe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß es an der Frontplatte (40) eine Seitenplatte (41) gibt, welche die zweite Seitenwand (13)
überlappt und daran befestigt ist.
8. Verpackte elektrische Lampe nach Anspruch 1, 2, 3 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß es in der ersten Vorderwand (23) ein Fenster (27) gibt, durch das der
Sockel (4) sichtbar ist.
9. Verpackte elektrische Lampe nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Decke (30) eine Aufhängezunge (37) mit einer Öffnung (38) ausgeschnitten ist.
10. Verpackte elektrische Lampe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet
daß es an der Frontplatte (40) eine Deckenplatte (42) gibt, welche die Decke (30) überlappt
und aus der eine Aufhängezunge (37) mit einer Öffnung (38) ausgeschnitten ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| EP95200652 | 1995-03-17 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29604655U1 true DE29604655U1 (de) | 1996-05-09 |
Family
ID=8220096
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
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