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Adapterteil für Wort- Bild- und Tonträgergehäuse
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Die Neuerung betrifft ein Adupterteil für Wor:-, Bild- oder Tonträgergehäuse
nach dem Oberbegrif r des Scbutzanspruchs 1.
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Aus der DE-OS 27 00 556 ist eil Gehäuse für Kassetten bekannt, das
quaderförmig ausgebildet ist und im wesentlichen aus zwei Seitenwänden besteht,
die durch zwei schmalseitige Stirnwände und einer einer offenen Längsseite gegenüberliegenden
Längswand auf einem definierten Abstand gehalten werden. In das Gehäuse ist die
Kassette beispielsweise zusammen mit einem Kassettenträgertoi.l von der offenen
Längsseite her einschiebbar. ~Ein Nachteil derartiger Gehäuse für Kassetten besteht
insbesondere darin, daß sie jeweils in Bezug auf die Größen der aufzubewahrenden
Kassetten dimensioniert werden müssen. Dies hat zur Folge, daß zur Bildung von Gehäusen
unterschiedlicher Größen jeweils eigene Formen erforderlich sind.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Adapterteil
für ein Gehäuse für Kassetten anzugeben, durch das es möglich wird, in ein und demselben
Gehäuse Träger der unterschiedlichsten Größen unterzubringen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Adapterteil gelöst, das durch die in
dem kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 angegebenen Merkmale gekennzeichnet,
ist.
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Ein wesentlicher Vorteil des neuerungsgemäßen Adapterteils besteht
darin, daß Kassetten unterschiedlicher Größen in Gehäusen derselben Größe aufbewahrt
werden können Dies führt vorteilhafterweise auch dazu, daß unterschiedliche Kassetten
in Lagereinrichtungen untergebracht werden können, die zur Aufnahme von Gehäusen
derselben Größe gedacht sind.
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Vorteilhafterweise verbilligt sich gemäß der vorliegenden
Neuerung
die Lagerung von Kassetten weil für Kassetten unterschiedlicher Größen dieselben
Lagereinrichtungen verwendet werden können.
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Ein weiterer Vortci 1 der Neuerung besteht darin, daß ein und dasselbe
Gehäuse zur Unterbringung--von Wort-, Bild-und Tonträgern geeignet ist.
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Vorteilhafterweise kann die Anpassung eines Gehäuses an Wort-, Bild-
und Tonträger unterschiedlicher Größen (beispielsweise an Kassetten unterschiedlicher
Größen) schnell und einfach erfolgen.
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Ein weiterer Vorteil der Neuerung besteht darin, daß ein in ein Gehäuse
eingeschobenes Adapterteil infolge seiner Ausgestaltung zuverlässig und sicher in
dem Gehäuse festgehalten wird, so daß es aus diesem auch ~dann nicht herausgleiten
kann, wenn.das Gehäuse so gehalten wird, daß seine offene Längsseite nach unten
zeigt.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Neuerung besteht darin, daß
die produktion von Gehäusen für Kassetten wesentlich vereinfacht und verbilligt
wird, weil infolge der Neuerung nur noch eine genormte Gehäusegröße hergestellt
werden muß.
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Im folgenden werden die Neuerung und deren Weiterbildungen in Zusammenhang
mit den Figuren-näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1 in schematischer Darstellung ein
Gehäuse, ein neuerungsgemäßes Adapterteil und eine Kassette; Fig. 2 die in Fig.
1 dargestellten Teile in zusammengefügtem Zustand;
Fig. 3 ein Gehäuse,
ein neuerungsgemäßes Adapterteil und einen durch das Adapterteil in dem Gehäuse
befestigbaren Informationsträger; Fig. 4 die in der#Fig. 3 darge.#tellten-#eile
und ein zusätzliches Befestigungsteil zur -Befestigung des Informationsträgers in
dem Gehäuse; Fig. 5 und 6 Einrichtungen zur Verrastung des Adapterteils in dem Gehäuse;
Fig. 7 bis 9 Ausführungsform eines neuerungsgemäßen Adapterteils; und Fig. 10 eine
weitere Ausgestaltung des Adapterteils.
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In der Fig. 1 ist das Gehäuse mit 1 bezeichnet. Es besteht aus einer
vorderen Seitenwand 7,einer rückwärtigen Seitenwand (nicht sichtbar), einer oberen
Stirnwand 8, einer unteren Stirnwand (nicht sichtbar) und einer Längswand 9. Der
Längswand 9 gegenüberliegend befindet sich eine offene Längsseite, durch die das
Adapterteil 2 in das Gehäuse 1 einceschoben werden kann. Das Adapterteil 2 besteht
im wesentlichen aus einem Basisteil 3 und zwei Schenkelteilen 4 und 5. Dabei sind
die beiden Schenkelteile so an dem Basisteil 3 angeformt, daß das gesamte Adapterteil
2 etwa U-förmig ist. Der durch die Innenflächen der beiden SchenkeLteile 4 und 5
und die Innenflä che des Basisteils 3 bestimmte Raum dient zur Aufnahme eines Wort-,
Bild- oder Tonträgers, b(ispielsweise einer Kassette, die in einem Kassettenträgerteil
angeordnet sein kann. In der Fig. 1 ist die Kassette und/oder das Kassettenträgerteil
mit
6 bezeichnet. Die Ausgestaltung des Adapterteils 2 wird später
im einzelnen noch näher erläutert.
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Das Gehäuse 1, das Adapterteil 2 und ggfs. das Kassettenträgerteil
6 bestehen aus einem Kunststoff. Als Kunststoff eignet sich vorzugsweise Polypropylen.
Das in der Fig. 1 dargestellte Gehäuse 1 kann auch abgerundete Ecken aufweisen.
In diesem Fall sind die äußeren Ecken des Adapterteils 2 ebenfalls in der entsprechenden
Weise abgerundet, damit das Adaptcrteil 2 vollständig in das Gehäuse 1 eingeschoben
werden kann.
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In der Fig. 2 ist der Zustand dargestellt, in dem das Adapter teil
2 in das Gehäuse 1 eingeschoben Lst und in dem in dem von den Schenkelteilen und
dem f3asisteil des Adapterteils umschlossenen Innenraum# eine Kassette 6 (ggfs.
zusammen mit einem Kassettenträgerteil) eingeschoben ist. Dabei ist das Gehäuse
1 durch durchgehende Linien dargestellt. Das Adapterteil 2 ist durch unterbrochene
Linien und die Kassette 6 bzw. das Kassettenträgerteil durch gepunktete Linien dargestellt.
Der Einfachheit halber sind von dem Adapterteil 3 und dem Kasset:ttnträgerte#l 6
lediglich die vorderen Seitenwände dargestellt.
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Bei dem Kassettenträgerteil 6 kann es sich beispielsweise um ein Kassettenträgerteil
handeln, wie es in der bereits genannten DE-OS 27 00 556 dargestellt ist.
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Das Adapterteil 2 kann vorteilhafterweise bei der Verwendung eines
aus einem durchsichtigen Kunststoffmaterial bestehenden Gehäuses 1 auch dazu verwendet
werden, einen Informationsträger 20 an den Innenflächen des Gehäuses 1 knitterfrei
und plan zu spannen. Dies wird im folgenden in Zusammenhang mit der Fig. 3 näher
erläutert. Zunächst wird der Informationsträger 20, der die Form eines losen, aus
zwei Seitenteilen
10 und einem diese Slitenteile ver1>iiM'en
Rückenteil 11 bestehenden Umschlag aufweist, auf d## Adapterteil 2 in Richtung des
Pfeils 12 derart aufgeschoben, daß das Rückenteil 11 des buchförmig gefalteten Informationsträgers
20 an der äußeren Fläche des Basisteils 3 des Adapterteils 2 anliegt. Anschließend
wird das Adapterteil 2 zusammen mit dem Informationsträqvr 20 in dcts, Gehäuse 1
eingeschoben.
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Ein wesentlicher Vorteil besteht dabei darin, daß zur Bezeichnung
von Kassetten unterschiedlicher Art und unterschiedlicher Größen Informationsträqer
ein und derselben Größe verwendet werden können.
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Wie dies aus der Fig. 4 ersichtlich ist, kann der Informationsträger
20 auch durch eine eigens hierfür vorgesehene Befestigungseinrichtung 13 in dem
Gehäuse 1 befestigt werden. Beispielsweise weist die Befestigungseinrichtung 13
die Form einer elastisch federnden Kunststoffhülle auf.
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Der Informationsträger 20 wird auf diese in Richtung des Pfeils 12
aufgeschoben. Die Befestigungseinrichtung 13 wird dann zusammen mit dem aufgeschobenen
Informationsträger 20 in das Gehäuse 1 eingeschoben. Anschließend kann in die derart
zusammengebaute Anordnung das Adapterteil 2 eingeschoben werden.
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Um zu erreichen, daß das in das Gehäuse 1 eingeschobene Adapterteil
2 in diesem gehalten wird, können die Schenkelteile 4 und 5 beispielsweise so an
den Enden des Basisteils 3 einstückig angeformt sein, daß wenigstens eine Längsachse
eines Schenkelteils 4 oder 5 zur Längsachse des Basisteils 0 3 einen Winkel bildet,
der größer als 90 ist. Vorzugsweise besteht dieser Winkel zwischen beiden Schenkelteilen
und dem Basisteil. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Schenkelteile 4 und 5
beim Einschieben des Adapterteils 2 in das Gehäuse 1 gegen die Innenflächen der
Stirnseiten 8 des
Gehäuses 1 vorgespannt sind bzw. gegen diese
Stirnseiten drücken. Der in den Eiq. 3 und 4 darg(stellte Winkel i liegt beispielsweise
in einem Bereich von 1,5 bis 30 Vorzugsweise beträgt dieser Winkel etwa 20, insbesondere
20, 23'.
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Die äußeren Abmessungen des Adaptertcils sind so beschaffen, daß es
nach dem völligen Einschieben in das Gehäuse 1 fest an den Innenflächen der Seitenwände
7, der Stirnwände 8 und der Längswand 9 anliegt. Die Dicke der Schenkelteile 4 und
5 und die Dicke des Basisteils 3 sind in Abhängigkeit von den Dimensionen der in
dem Gehäuse unterzubringenden Kassette (und ggfs. des zusätzlich unterzubringenden
Kassettenträgerteils) bemessen.
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Das zuvor beschriebene Adapterteil kann vorteilhafterweise durch eine
aus zwei Teilen bestehende Form hergestellt werden.
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In der Fig. 5 ist eine weitere Ausführungsform des neuerungsgemäßen
Adapterteils dargestellt, bei dem die Schenkelteile 4,5 zum Basisteil 3 einen Winkel
aufweisen, der etwa 900 beträgt. An den Außenflächen 44 bzw. 54 der Schenkelteile
4,5 sind im Endbeeic, der dem Basisteil 3 jeweils gegenüberliegt, Verrastnasen 15,
16 vorgesehen, die in öffnungen 17 des Gehäuses 1 eingreifen, wenn das Adapterteil
2 in das Gehäuse 1 eingeschoben ist. Dabei befinden sich die öffnungen 17 in den
Stirnseiten 8 des Gehäuses 1. Die Verrastnasen 15 sind derart ausgebildet, daß sie
federnd über die Außenflächen 44,54 hinausragen. Vorzugsweise weisen die Verrastnasen
15,16 eine schräge Fläche auf, so daß sie beim Einschieben in das Gehäuse 1 durch
die vorderen Kanten 81 der Stirnseiten 8 nach unten in Richtung auf die Außenflächen
44,54 drückbar sind. Dic Verrastnasen 15, 1 können beispielsweise einstückig an
die äußere Wand 44 bzw. 54 angeformt sein.
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Es ist auch denkbar, als Verrastnasen 15 durch Federn vorgespannte
Teile vorzusehen. Beispielsweise können auch nach oben über die Außenflächen 44,
54 ragende Teile einer Blattfeder vorgesehen werden.
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In der Fig. 6 ist eine weitere Ausführungsform dargestellt, bei der
das Adapterteil dadurch in dem Gehäuse 1 gehalten wird, daß die Endkanten der Außenflächen
54, 44 der Schenkelteile 4,5 im eingeschobenen Zustand hinter Stege 18 greifen,
die an den vorderen Kanten der Stirnwände 8 des Gehäuses 1 angeformt sind und nach
innen in die Längsöffnung des Gehäuses 1 hineinragen. Bei dieser Ausführungsform
können die Längsachsen der Schenkelteile 4,5 des Adapterteils 2 zur Längsachse des
Basisteils 3 einen Winkel aufweisen, der entweder größer als 900 oder etwa 900 ist.
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Bei den Ausführungsformen der Figuren 5 und 6 kann die Breite des
Adapterteils auch derart bemessen werden, daß, wie dies oben stehend im Zusammenhang
mit den Figuren 3 und 4 bereits beschrieben wurde, zwischen dem Adapterteil 2 und
dem Gehäuse 1 im eingeschobenen Zustand ein Informationsträger 20, (oder ein Informationsträger
20, mit einem zusätzlichen Befestigungsteil 13 für den Informationsträger) angeordnet
werden kann.
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Aus den Fig. 7 bis 9 ist eine Ausführungsform eines Adapterteils ersichtlich,
dessen Basisteil 3 aus einer Innenwand 31, die im eingeschobenen Zustand des Adapterteils
der Längswand 9 des Gehäuses 1 gegenüberliegt, und einzelnen Rippen 32, 33 besteht,
wobei die Rippen 32 und 33 den Abstand der Innenwand 31 zu der Längswand 9 des Gehäuses
1 herstellen.
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Bei den Rippen 32 und 33 handelt es sich vorzugsweise um eine in Längsrichtung
des Basisteils 3 mittig verlaufende Längsrippe 33 und um senkrecht dazu verlaufende
Querrippen 32. Dabei weisen die Querrippen 32 entlang der Länge des Basisteils 3
vorgegebene Abstände voneinander auf. An der Stelle einer
Längsrippe
33 können auch mehrere parallel zueinander verlaufende Längsrippen vorgesehen sein.
Jedes der Schenkelteile 4 und 5, die auch bei dieser Ausführungsform vorzugsweise
zum Basisteil 3 den Winkel oz einschließen, der größer als 900 ist, besteht im wesentlichen
aus einer Mittelwand 41 bzw. 51, die in einer gemeinsamen Ebene liegt, wie die Längsrippe
33 des Basisteils 3. Beim Schenkelteil 4 verlaufen ausgehend von der Innenwand 31
des Basisteils 3 senkrecht zur Mittelwand 41 eine innere Wand 20, eine Stirnwand
43 und eine äußere Wand 44 um den Rand der Mittelwand 41 herum. In der entsprechenden
Weise verlaufen beim Schenkelteil 5 ausgehend von der Innenwand 31 des Basisteils
3 senkrecht zur Mittelwand 51 eine innere Wand 52, eine Stirnwand 53 und eine äußere
Wand 54 um die Mittelwand 51 herum. Der innere Raum zur Aufnahme der Kassette und/oder
des Kassettenträgerteils wird durch die Innenwand 31 des Basisteils 3 und die inneren
Wände 42,52 der Schenkelteile 4,5 gebildet. Die Größe des Innenraums wird durch
die Abmessungen der Rippen 32,33 und der Mittelwände 41,51 festgelegt.
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Ein Vorteil dieser Ausführungsform des neuerungsgemäßen Adapterteils
besteht darin, daß es ein besonders geringes Gewicht aufweist. Außerdem kann bei
seiner Herstellung Material eingespart werden, was vorteilhafterweise zu Kosteneinsparungen
führt. Ein wesentlicher Vorteil der zuvor beschriebenen Ausführungsform des neuerungsgemäßen
Adapterteils besteht auch darin, daß es in einer verhältnismäßig einfachen Weise
durch zwei Formteile formbar ist, wobei lediglich zu beachten ist, daß die entsprechenden
Teile des Adapterteils (beispielsweise Querrippen 31 und die äußeren und inneren
Wände 42,44,52 54) der Schenkelteile 4,5 eine Entformungskonizität aufweisen, damit
sie nach dem Formen des Adapterteils aus der Form herausgenommen werden können.
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Es ist auch denkbar den Innenraum des Adapterteils durch zusätzliche
Längswände
zu unterteilen, so daß gleichzeitig mehrere Bild-, Ton- und/oder Wortträger untergebracht
werden können.
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Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Träger bzw.
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Kassetten wie im Falle von Audiokassetten relativ klein sind.
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Beispielsweise können mehrere gleichartige oder nicht gleichartige
Träger, die denselben Gegenstand bzw. dasselbe Thema betreffen in ein und demselben
Adapterteil und somit in ein und demselben Gehäuse untergebracht werden.
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In der Fig. 10 ist ein Adapterteil dargestellt, bei dem der Innenraum
durch eine zusätzliche Wand 60 in zwei Kammern 61 und 62 unterteilt ist, die sich
zu dem Basisteil 3 gegenüberliegenden Seite öffnen. Beispielsweise kann der obere
Raum 61 zur Aufnahme einer Tonkassette, die mit Kunstliedern eines Komponisten bespielt
ist, dienen. Der untere Raum kann dann beispielsweise zur Aufnahme einer weiteren
Tonkassette dienen, die mit Liedern desselben Komponisten bespielt ist oder zur
Aufnahme eines Wortträgers in der Form eines Buches dienen, in dem die Texte der
Lieder abgedruckt sind. In der entsprechenden Weise könnte der eine Raum beispielsweise
eine Videokassette und der andere Raum einen, zur Videokassette gehörigen Begleittext
in der Form eines Buches beinhalten.
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