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DE29604641U1 - Schüleretui - Google Patents

Schüleretui

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Publication number
DE29604641U1
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DE
Germany
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holding
school
case according
receptacles
container
Prior art date
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Ceased
Application number
DE29604641U
Other languages
English (en)
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Herlitz PBS AG Papier
Original Assignee
Herlitz AG
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Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=8020984&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE29604641(U1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Herlitz AG filed Critical Herlitz AG
Priority to DE29604641U priority Critical patent/DE29604641U1/de
Publication of DE29604641U1 publication Critical patent/DE29604641U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Ceased legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C13/00Details; Accessories
    • A45C13/02Interior fittings; Means, e.g. inserts, for holding and packing articles
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C11/00Receptacles for purposes not provided for in groups A45C1/00-A45C9/00
    • A45C11/34Pencil boxes; Pencil etuis or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C3/00Flexible luggage; Handbags

Landscapes

  • Devices For Conveying Motion By Means Of Endless Flexible Members (AREA)
  • High-Pressure Fuel Injection Pump Control (AREA)
  • Valve Device For Special Equipments (AREA)

Description

RICHTER, WERDERMANN Ä.
EUROPEAN PATENT ATTORNEYS - PATENTANWÄLTE HAMBURG ■ BERLIN
D1PL.-ING. JOACHIM RICHTER D1PL.-ING. HANNES GERBAULET DIPL.-ING. FRANZ WERDERMANN
- 1986
NEUER WALL IO KURFÜRSTENDAMM
2O354 HAMBURG IO719 BERLIN
® (O4O) 34 OO AS/34 OO 56 ® (O3O) S 82 74 TELEFAX (O4O) 35 24 15 TELEFAX (O3O) S 82 32
!N BÜROGEMEINSCHAFT MIT MAlNITZ & PARTNER RECHTSANWÄLTE ■ NOTARE
unserzeichen HAMBURG
YOUR FILE OUR FILE
12.03.1996
Anmelder:
HERLITZ AKTIENGESELLSCHAFT
13507 Berlin
Schuleretui
Die Erfindung betrifft ein Schüleretui aus zwei mittels eines Klapprückens miteinander verbundenen, behälterartigen Aufnahmen mit innenseitigen Halterungen für Schreib-Utensilien, wobei die beiden behälterartigen Aufnahmen über einen im Vorderkantenbereich und den Seitenbereichen angeordneten Reißverschluß oder mittels einer Klemmverbindung miteinander lösbar verbindbar sind, und mit mindestens einem ebenfalls Halterungen für Schreibutensilien aufweisenden Zwischenteil.
Ein solches Schüleretui ist aus der DE 89 11 866.9 bekannt. In dem dortigen Ausführungsbeispiel weist das Schüleretui insgesamt vier behälterartige Aufnahmen auf, von denen je zwei durch das Boden- und das Deckelteil und die weiteren
zwei durch ein Zwischenteil gebildet werden. Die genannten Teile bestehen aus Zuschnitten aus Pappe, Karton, Kunststoff oder dergleichen und weisen an ihren jeweiligen Innenseiten Halteschlaufen aus flexiblem Material zum Einklemmen von Schreibutensilien wie Stiften, Linealen, Tintenpatronen, Fasermalern, Schreibblöcken etc. auf.
In dem der DE 89 11 866.9 dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel besitzen die behälterartigen Aufnahmen über einen im Vorderkantenbereich und in den Seitenbereichen angeordneten Reißverschluß, der aus an zwei Bändern befestigten Schließketten besteht, die durch einen Schieber wechselseitig ineinander - und beim Öffnen auseinandergehakt werden. Die Betätigung des Schiebers erfolgt mittels eines laschenförmigen Zugstückes.
Die Zwischenwand ist in nach dem Stand der Technik bekannten Ausführungen mit dem Rückenteil verbunden. Es sind auch Schüleretuis bekannt, bei denen die bodenseitige Aufnahme und die deckelseitige Aufnahme unmittelbar mit einem Reißverschluß miteinander verbunden sind, wobei die Zwischenwand an dem Rückenteil, das gleichzeitig das Verbindungsglied zwischen der bodenseitigen und der deckelseitigen Aufnahme bildet, befestigt ist. In geöffnetem Zustand können das Bodenteil und das Deckelteil so aufgeklappt werden, daß sie auf einer Tischplatte ablegbar sind. Nachteiligerweise können bei. einer solchen Ausführungsform jedoch nur zwei nebeneinander liegende Behälteraufnahmen zugänglich gemacht werden; erst durch Herumklappen der Zwischenwand werden weitere zwei Behälteraufnahmen zugänglich. Je nach durchzuführenden Arbeiten müssen dem Schüleretui mehrere Stifte, Zeichenhilfsmittel o.a. wechselweise entnommen werden, zum Teil muß der benötigte Farbstift bzw. der gewünschte Farbton erst gesucht werden, wobei Fehlgriffe nicht ausgeschlossen werden können.
Der Benutzer des Schüleretuis ist hierbei, bedingt durch die beschränkte Aufnahmekapazität der Aufnahmebehälter nicht selten darauf angewiesen, durch Herumklappen von Zwischenwänden den Behälterteil zugänglich zu machen, in dem das gewünschte Schreibutensil gehaltert ist. Eine prinzipiell mögliche Problemlösung könnte allenfalls darin bestehen, die jeweiligen Behälteraufnahmen entsprechend groß zu gestalten, um in dortigen Halteschlaufen die Gesamtheit aller benötigten bzw. zur Verfügung zu stellenden Stifte, Fasermaler oder sonstigen Schreibutensilien zu gewährleisten. Dies führt jedoch zu voluminösen Schüleretuis, die entsprechend unhandlich sind und ggf. eine Größe besitzen, die ungeeignet ist, um in Seitenfächern von Schulranzen oder -taschen aufgenommen werden zu können.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein kompaktes Schüleretui der eingangs genannten Art zu schaffen, das durch entsprechende Gestaltung und Anordnung der Zwischenwände ein Aufklappen ermöglicht, bei dem möglichst viele Aufnahmen direkt zugänglich sind.
Diese Aufgabe wird durch das Schüleretui nach Anspruch 1 gelöst, das erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet ist, daß mindestens ein Zwischenteil an einem Seitenrand der behälterartigen Aufnahme klappbar befestigt ist. Unter den Seitenrändern versteht man die Randbereiche der behälterförmigen Aufnahmen, die senkrecht zur Längsachse des schmalen Klapprückens und an diesen anschließend verlaufen.
Vorzugsweise Ausführungen sind in den Unteransprüchen beschrieben .
Der Vorteil des erfindungsgemäßen Schüleretuis besteht darin, daß dies im geöffneten Zustand nicht nur eine Zugänglichkeit
zum innenseitigen Aufnahmeteil des Deckels und des Bodens schafft, sondern auch den gleichzeitigen Zugriff zu dem Aufnahmeteil des Zwischenteils. Verwendet man in einer vorzugsweisen Ausführungsform an zwei gegenüber liegenden Seitenrändern des Bodenteils und/oder des Deckelteils jeweils dort befestigte Zwischenteile, wobei vorzugsweise an beiden Aufnahmen, d.h. sowohl dem Deckel als auch dem Boden jeweils zwei Zwischenteile befestigt sind, so können sowohl die Aufnahmen des Bodenteils, etwaige Aufnahmen im Klapprückeninnenteil und bei vier aufgeklappten Zwischenteilen entsprechende vier weitere Aufnahmen der Zwischenteile gleichzeitig zugänglich gemacht werden. Vorzugsweise besitzen die Zwischenteile, die an gegenüberliegenden Seitenrändern am Bodenteil und/oder am Deckelteil befestigt sind, eine Größe, bei der sich die Zwischenteile im eingeklappten Zustand gegenseitig überlappen, vorzugsweise etwa um die Hälfte ihrer Länge. Die betreffende Länge der Zwischenteile ist durch die Klapprückenlänge bzw. die gleichlange Vorderkante begrenzt. Würde die volle Länge ausgenutzt werden, könnten beim Schließen des Reißverschlusses wegen der in den Seitenbereichen herunterzudrückenden Zwischenwandteile Handhabungsmängel entstehen, die sich nur durch eine entsprechende Dicke des Schüleretuis, die durch die Breite des Klapprückens festgelegt wird, beheben ließen. Die nur etwa hälftige Überlappung vermeidet diese Schwierigkeiten.
Nach einer weiteren Ausfuhrungsform des Schüleretuis besitzt mindestens ein Zwischenteil eine Mehrzahl von Halteschlaufen aus einem elastischen oder flexiblen Material, vorzugsweise einem Gummiband, die in mehreren, vorzugsweise 3 Reihen nebeneinander so angeordnet sind, daß jeweils in unterschiedlichen Reihen nebeneinander liegende Halteschlaufen gemeinsam zur Halterung eines Schreibstiftes o.a. dienen können. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß die Schlaufen
wahlweise zur Aufnahme von Kleinutensilien wie Tintenpatronen oder in Verbindung mit jeweils benachbarten Schlaufen zur gemeinsamen Halterung von Stiften verwendet werden können.
Nach einer weiteren Ausführungsform weisen mindestens zwei der an beiden Aufnahmen an ihren jeweils gegenüberliegenden Seitenwänden befestigten Zwischenwände an ihren im eingeklappten Zustand der jeweiligen Aufnahme zugewandten Seiten Halteschlaufen einheitlicher Anordnung zur Halterung von Stiften und auf der anderen Seite Taschen zur Aufnahme von Blättern, Stundenplänen oder Halteschlaufen zur Aufnahme von Flachstücken wie Linealen, Geodreiecken o.a. auf. Diese Ausführungsform berücksichtigt, daß Flachstücke wie Stundenpläne, Blätter, Lineale, Geodreiecke oder Schreibschablonen bei Malarbeiten nur einmal entnommen werden müssen, hingegen Farbstifte, Fasermaler bei entsprechenden Arbeiten wechselweise häufig benötigt werden. Durch die entsprechende Ausgestaltung der Zwischenwände ist es möglich, eine große Anzahl von Faserbundstiften oder Farbmalstiften gleichzeitig in übersichtlicher Anordnung zugänglich zu machen, ohne daß Zwischenwände zwischenzeitlich umgeklappt werden müssen.
Vorzugsweise kann auch die Klapprückeninnenseite mit mindestens einer Halteschlaufe versehen werden, insbesondere eine Halteschlaufe einer Größe, die zur Aufnahme einer Tube geeignet ist. Diese Tube kann einen Klebstoff beinhalten, aber.auch eine Malfarbe, Zahnpasta oder sonstige zweckmäßigerweise benötigte Füllungen.
Bevorzugt werden die behälterartigen Aufnahmen und/oder die Zwischenwände aus Zuschnitten aus Pappe, Karton oder Kunststoff gestaltet, die außenseitig mit einem Überzug, vorzugsweise aus Gewebe, Gewirke oder einer Kunststoffolie versehen ist. Soweit die Zwischenwände Taschen aufweisen, werden diese
nach einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung durch an drei Seiten mit der Zwischenwand verbundenen Folien, vorzugsweise Transparentfolien gebildet. Solche Taschen dienen zur Aufnahme von Stundenplänen, Namensschildern, aber auch Pflastern, Telefonnotizen etc.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 ein Schüleretui in einer perspektifischen Ansicht in geschlossenem Zustand,
Fig. 2 das Schüleretui nach Fig. 1 in einem teilweise aufgeklappten Zustand nach Öffnen des Reißverschlusses,
Fig. 3 ein vollständig aufgeklapptes Schüleretui mit zwei herumgeklappten Zwischenwänden,
Fig. 4 eine entsprechende Ansicht, bei der andere als in Fig. 3 dargestellte Zwischenwände herumgeklappt sind,
Fig. 5 und 6 jeweils eine perspektifische und eine Draufsicht auf ein Schüleretui nach Fig. 1 bis 4 mit vollständig herumgeklappten Zwischenwänden.
Das in Fig. 1 bis 6 dargestellte Schüleretui besteht aus einem Deckelteil 10 und einem Bodenteil 11, die beide im rückseitigen Kantenbereich mit einem Klapprücken 12 miteinander verbunden sind. Zusätzlich besitzt das Schüleretui vier Zwischenteile 13 bis 16, die an jeweiligen Seitenrändern 17 bis 19 der behälterartigen Aufnahmen 10 und 11 befestigt sind, die in der Fig. 5 und 6 entnehmbaren Weise herumklappbar sind. Sowohl das Bodenteil 11 als auch das 'Deckelteil 10, der Klapprücken 12 als auch die Zwischen-
teile 13 bis 16 bestehen aus rechteckigen Zuschnitten aus Pappe, Karton, Kunststoff oder dergleichen und besitzen einen Überzug, der aus Gewebe, Gewirke oder einer Kunststoffolie bestehen kann. Wie aus Fig. 1 und 2 insbesondere ersichtlich, sind umlaufende Seitenwandabschnitte 21 und 22 an den Seitenkanten und der Vorderkante jeweils am Bodenteil 11 und dem Deckelteil 12 befestigt, die über einen Reißverschluß 23 miteinander verbindbar sind. Die Verbindung der beiden Teile 21 und 22 wird über jeweilige Schließketten 24 hergestellt, die durch einen Schieber 25 wechselseitig ineinander - und beim Öffnen auseinander gehakt werden. Zur Betätigung des Schiebers ist ein Zugstück 26 vorgesehen. Die Seitenwände 21 und 22, die aus einem Stoffmaterial bestehen, erstrecken sich bis in den Bereich des Klapprückens 12.
Die Zwischenteile 13 bis 16 besitzen etwa gleich große Zuschnitte und überlappen sich im eingeklappten Zustand (Fig. 2) teilweise. Bei der in Fig. 5 entnehmbaren Länge 1 der Zuschnitte beträgt der Überlappungsgrad etwa 1/2.
Wie Fig. 3 und 4 entnehmbar ist, besitzen die Zuschnitte 13, 16 und 15 jeweils auf der im zusammengeklappten Zustand oberen Seite Taschen zur Aufnahme von Blattmaterial 27, das Informationen wie Stundenpläne, Adreßzettel, Aufklebebilder o.a. darstellen kann. Die Taschen werden durch auf den Zuschnittoberflächen an drei Seiten angeschweißten Klarsichtfolien gebildet. Die Oberseite des Zuschnittes 14 besitzt in der dargestellten Ausführungsform zwei Taschen 28 und 29, worin kleinere Teile wie Pflaster, Telefonnotizzettel o.a. untergebracht werden können. Zusätzlich ist an der Oberseite eine Halteschlaufe 30 vorgesehen, an der ein Flachlineal bzw. eine Buchstabenschablone 31 gehaltert werden kann. Auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Zwischenwände 13
bis 16, die Figuren 5 und 6 entnehmbar ist, sind jeweils sieben nebeneinander liegende Halteschlaufen 32 bzw. 33 angeordnet, in die Stifte 34 eingeschoben bzw. eingesteckt sind. Hierdurch ergeben sich durch die jeweiligen Innenseiten der Zwischenteile Aufnahmen von 14 Stiften wie Fasermalstiften. Die Innenseite des Zwischenteiles 15 besitzt drei nebeneinander liegende Reihen von Halteschlaufen 35, mit jeweils sieben Halteschlaufen pro Reihe, in die im vorliegenden Fall Tintenpatronen 36 eingeschoben sind. Die drei Halteschlaufenreihen 35 sind so angeordnet, daß anstelle dreier hintereinander liegender Patronen 36 auch ein Farbstift, Bleistift o.a., also insgesamt sieben Stifte nebeneinander angeordnet werden können. Auf der Innenseite des Zwischenteiles 16 ist ein Notizblock 37 gehaltert, der mit seinem Bodenteil in eine entsprechend breite Halteschlaufe 38 eingeschoben ist. Der Notizblock 37 ist in der vorliegenden Form bleistiftähnlich ausgebildet und entsprechend auf seiner Dachfläche bedruckt.
Die Bodenteilaufnahme 11 besitzt ebenfalls etwa mittig angeordnete Halteschlaufen 39, im vorliegenden Fall elf Schlaufen, in die Farbmalstifte 40 eingesteckt sind. Zusätzliche Halteschlaufen 41 und 42 dienen zur Halterung eines Radiergummis 43 bzw. eines Spitzers 44. Variationen dergestalt, daß weitere Halteschlaufen 39 anstelle der Schlaufen 41 und 42 vorgesehen sind, sind ebenfalls möglich. Der. Klapprücken 12 besitzt an seiner Innenseite eine etwa mittig angeordnete Halteschlaufe 45, in der eine einen Klebstoff enthaltende Tube 46 eingesteckt ist. Beispielsweise könnte anstelle der Tube 46 hier auch ein Paar von Halteschlaufen für das vorerwähnte Radiergummi 43 und den Spitzer 44 vorgesehen sein. Die Deckelteilaufnahme 10 besitzt eine Halteschlaufe 47 zur Aufnahme eines Füllers 48 sowie eine weitere Halteschlaufe 49 zum Durchstecken eines
Lineals 50, das als Klemmhalterung für ein untergeschobenes Dreieck 51 dient. In dem freien Bereich des Deckelteils sind weitere Halteschlaufen 52 zur Aufnahme von Tintenpatronen vorgesehen.
Der wohl wesentlichste Vorteil des Schüleretuis ergibt sich aus den Fig. 5 oder 6 entnehmbaren Ansichten. Durch die gelenkartige Befestigung der Zwischenteile 13 bis 16 können diese in der in Fig. 5 oder 6 dargestellten Weise aufgeklappt werden und dienen damit als vergrößerte Aufnahme für Schreibutensilien, wobei im vorliegenden Fall 14 Fasermalstifte, 11 Buntstifte, 35 Füllhalterpatronen, ein Lineal, ein Dreieck, ein Füllfederhalter sowie eine Klebstofftube nebst einem Radiergummi und einem Bleistiftanspitzer so aufgenommen werden können, daß ein unmittelbarer Zugriff auf die genannten Teile ohne Herumklappen von Zwischenteilen möglich ist. Die weniger benötigten Teile wie der Stundenplan, Notizzettel, Pflaster oder Buchstabenschablonen sind auf ein und derselben Zwischenteilseite angeordnet, die zu der in Fig. 2 bis 4 entnehmbaren Lage umklappbar sind. Das Schüleretui besitzt somit eine kompakte rechteckige oder quadratische Form, die durch die jeweiligen Aufnahmen mannigfaltig Halterungen für Schreibutensilien bietet, die in der beschriebenen Art und Weise so zugänglich gemacht werden können, daß ein weites Auswahlfeld entsprechend Fig. 5 und entsteht.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind auch Variationen möglich, wie sie durch die Gebrauchsmuster DE 85 18 083.1, DE 90 03 198.9 oder DE 84 07 304.7 hinsichtlich der behälterartigen Aufnahmengestaltung und der Verschlüsse der Schüleretuis beschrieben werden.

Claims (8)

&iacgr;&ogr; Schutzansprüche;
1. Schüleretui aus zwei mittels eines Klapprückens (12) miteinander verbundenen behälterartigen Aufnahmen (10,11) mit innenseitigen Halterungen für Schreibutensilien, wobei die beiden behälterartigen Aufnahmen (10,11) über einen im Vorderkantenbereich und den Seitenbereichen angeordneten Reißverschluß (23) oder mittels einer Klemmverbindung miteinander lösbar verbindbar sind, und mit mindestens einem ebenfalls Halterungen für Schreibutensilien aufweisenden Zwischenteil, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Zwischenteil (13 bis 16) an einem Seitenrand (17 bis 20) der behälterartigen Aufnahme (10,11) klappbar befestigt ist.
2. Schüleretui nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an zwei gegenüberliegenden Seitenrändern (17,18;19,20) jeweils Zwischenteile (13,14;15,16) befestigt sind, vorzugsweise an beiden Aufnahmen (10,11).
3. Schüleretui nach Anpruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Zwischenteile (13,14;15,16) im eingeklappten Zustand gegenseitig überlappen, vorzugsweise etwa um die Hälfte ihrer Länge (1).
4. Schüleretui nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Zwischenteil (15) eine Mehrzahl von Halteschlaufen (35) aus einem elastischen oder flexiblen Material, vorzugsweise einem Gummiband aufweist, die in mehreren, vorzugsweise drei Reihen nebeneinander so angeordnet sind, daß jeweils in unterschiedlichen Reihen nebeneinander liegende Halteschlaufen gemeinsam zur Halterung eines Schreibstiftes o.a. dienen können.
5. Schüleretui nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei der an beiden Aufnahmen (10,11) an ihren jeweils gegenüberliegenden Seitenwänden (17,18;19,20) befestigten Zwischenwände (13 bis 16) an ihren im eingeklappten Zustand der jeweiligen Aufnahme zugewandten Seiten Halteschlaufen (32,33) einheitlicher Anordnung zur Halterung von Stiften (34) und auf der anderen Seite Taschen zur Aufnahme von Blättern (27) , Stundenplänen oder Halteschlaufen (30) zur Aufnahme von Flachstücken wie Linealen (31), Geo-Dreiecken o.a. aufweisen.
6. Schüleretui nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (28,29) durch an drei Seiten mit der Zwischenwand (13 bis 16) verbundenen Folie, vorzugsweise einer Transparentfolie, gebildet werden.
7. Schüleretui nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an der Klapprückeninnenseite mindestens eine Halteschlaufe (45), vorzugsweise zur Aufnahme einer Tube (46) vorgesehen ist.
8. Schüleretui nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die behälterartigen Aufnahmen (10,11) und/oder die Zwischenwände (13 bis 16) aus Zuschnitten aus Pappe, Karton oder1 Kunststoff bestehen, die außenseitig mit einem Überzug, vorzugsweise aus Gewebe, Gewirke oder einer Kunststoffolie versehen ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1723870A1 (de) * 2005-05-18 2006-11-22 SR-Erodiertechnik Repert & Leppmeier GmbH Schreibetui

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1723870A1 (de) * 2005-05-18 2006-11-22 SR-Erodiertechnik Repert & Leppmeier GmbH Schreibetui

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Effective date: 19990408

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R168 Utility model cancelled

Effective date: 19980529