DE29603525U1 - Handtuchhalter - Google Patents
HandtuchhalterInfo
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Description
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Handtuchhalter, bei dem eine waagerecht verlaufende Tragstange beidendig
mit Haltereinrichtungen versehen ist, die als auf dem oberen Rand randgeschweißter Plattenheizkörper
aufsteckbare Halteklammern ausgebildet sind und bei dem die Tragstange im Abstand von
äußeren Klemmschenkeln der Halteklammern verlaufend mittels Tragarmen mit der Außenseite der Klemmschenkel
der Halteklammern verbunden ist.
Ein Handtuchhalter der eingangs genannten Art ist durch das deutsche Gebrauchsmuster G 87 04 635.0
bekannt geworden.
Handtuchhalter der.bekannten Art haben sich bewährt.
Sie sind zur Befestigung an Plattenheizkörpern gedacht, die aus meist zwei abstandsparallel angeordneten
Plattenheizelementen bestehen, die oben einen Schweißrand aufweisen und die einen gelochten,
abnehmbaren Deckel besitzen, welcher die Heizkörper nach oben zu abschließt. Wenn neuerungsgemäß Halteklammern
verwendet werden, die vorzugsweise aus dünnem, festen Metallblech bestehen und die der
oberen Kontur der Plattenheizkörper folgen, also auch den üblichen Schweißrand mitdem haarnadelförmigen
Oberteil umfassen, dann können die üblichen Deckel der Plattenheizkörper auch nach Aufstecken
der Halteklammern wieder auf den Heizkörper aufgesetzt werden, während an den Klemmschenkeln der
Unterteile der Halteklammern eine Tragstange befestigt werden kann, über diese Tragstange können Handtücher,
Kleidungsstücke, Wäschestücke o.dgl. bequem aufgehängt
werden und in gewohnter Weise trocknen.
Gemäß dem vorgenannten Gebrauchsmuster ist es auch bekannt, bei Heizkörpern geringer Länge eine Verdoppelung
der Tragstangen vorzusehen, um so eine Verdoppelung der nutzbaren Länge des Handtuchhalters
zu erreichen. Bei dieser Konstruktion sind die Tragstangen parallel zur Haupt-Tragstange starr
angeordnet. Es hat sich jedoch gezeigt, daß eine derartige Anordnung bei Nichtgebrauch viel Platz
vor den Heizkörpern beansprucht, der aber in den meisten Wohnungen ohnehin schon sehr begrenzt ist.
Eine komplette Demontage derartiger Handtuchhalter, die ansich leicht vonstatten gehen würde, ist jedoch
auch nicht erwünscht, da dies als lästig empfunden wird und man auch den entnommenen Handtuchhalter
irgendwo erreichbar deponieren muß, was ebenfalls Platz erfordert.
Ausgehend von dieser Problematik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Handtuchhalter der
eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß dieser mit einer doppelten Tragstange ausgerüstet
ist, die bei Nichtgebrauch in einfacher Weise platzsparend unterbringbar ist, ohne daß der Handtuchhalter
abgebaut werden muß.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Kennzeichen des Anspruches 1 gelöst.
Aufgrund der doppelten Tragstange ergibt sich eine erhöhte Nutzungslänge des erfindungsgemäßen Handtuchhalters.
Darüber hinaus kann die doppelt angeordnete Tragstange aber auch bei Nichtgebrauch platzsparend
und in einfacher Weise hochgeklappt werden. Nach Hochklappen der Doppelstange läßt sich die dem
Heizkörper näher positionierte Tragstange in gleicher Weise wie vorher nutzen. Gleichzeitig wird aber
erheblicher Platz eingespart.
Gemäß Anspruch 2 ist die Haupt-Tragstange des erfindungsgemäßen Handtuchhalters als Mehrkantrohr ausgebildet,
das vorzugsweise aus Leichtmetall, wie beispielsweise Aluminium, bestehen kann. Die Haupt-Tragstange
ist aufgrund der Spannung einer Wendelzugfeder, die die beiden Tragarme der Tragstange federnd
verbindet, in den Aufnahmebuchsen der Tragarme gelagert. Die Gestaltung der Tragstange als Rohr
ermöglicht die unsichtbare Unterbringung der Wendelzugfeder mitsamt deren Bauteile, so daß diese nicht
in Erscheinung tritt. Darüber hinaus erlaubt diese Anordnung der Tragstange eine einfache Montage
und Demontage und gewährleistet zudem die Drehbeweglichkeit der Haltestange um ihre gedachte Mittel-Längsachse,
was für das Verschwenken der drehsicher auf der Haupt-Tragstange angeordneten, abstandsparallelen
Tragstange erforderlich ist.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist gemäß Anspruch 2 vorgesehen, daß die Hakenschrauben
(Ringschrauben), die die Wendelzugfeder halten, in Gewindehülsen eingeschraubt sind, die jeweils'
zentrisch im Boden der Aufnahmebuchsen der Tragarme eingelassen sind. Hierdurch wird eine zuverlässige
und dauerhafte Verankerung der Wendelzugfeder und deren Spanndraht gesichert, die unbeschadet auch
bei der Montage bzw. einer eventuellen Demontage auftretenden Kräften standhalten kann.
Aufgrund der Zugkraft der erfindungsgemäß vorgesehenen Wendelzugfeder wird auf die Hülsen, die auf den
Enden der Tragstange, bspw. durch Aufschrumpfen, befestigt sind, eine Gegenkraft ausgeübt, die bewirkt,
daß ein Verdrehen der Tragstange gebremst, aber ohne nennenswerten Kraftaufwand, möglich ist.
Hierdurch wird erreicht, daß die schwenkbare Trag-
Stange nach Verschwenken um die Mittel-Längsachse
der Haupt-Tragstange in der verschwenkten Position sicher gehalten ist. Vorteilhaft hierbei ist/ daß
die Hülsen, die auf den Enden der Haupt-Tragstange sitzen, aus Kunststoffmaterial bestehen, was eine
leichte Drehbarkeit sichert. Diese können bspw. durch Aufschrumpfen sicher auf den Enden der Tragstange
befestigt werden. Da auch die Tragarme mitsamt ihren Aufnahmebuchsen für die mit Hülsen versehenen
Tragstangenenden aus Kunststoff bestehen, gleiten in vorteilhafter Weise bei der Drehbewegung
der Tragstange nur Kunststoffteile aneinander, wodurch eine klemmfreie und ungehinderte Bewegungsmöglichkeit
eingestellt werden kann und auf Dauer gesichert ist.
Zur Steuerung des Verdrehradius der Tragstange und damit des Schwenkradius der abstandsparallel
angeordneten Tragstange dienen in Richtung der Aufnahmebuchsen der Stangenhalter vorstehende,
robuste Nockenteile (Wandvorsätze an den Hülsen), die nach Montage jeweils in eine passend hierzu
im Boden der Aufnahmebuchsen eingearbeitete Ringnut eingreifen. Die Enden dieser Ringnut bilden
jeweils die Anschläge für die Schwenkbewegung der abstandsparallel angeordneten Tragstange. Vorgesehen
ist eine Arretierung dieser Tragstange in einer horizontalen Gebrauchsposition B (in Fig.
4) und in einer über 90° hinaus verschwenkbaren Ruheposition A (in Fig. 4).
Nach Anspruch 4 ist es zweckmäßig, wenn die abstandsparallel angeordnete, schwenkbare Tragstange ein
Mehrkantrohr ist, wobei bspw. ein Leichtmetall wie Aluminium verwendet werden kann. Dies hat den
Vorteil, daß diese Tragstange leicht von Gewicht
ist, was ihrer leichten Verschwenkbarkeit zugute kommt. Darüber hinaus finden die Sechskantenden
der Tragstange in den Aufnahmebuchsen der Aufnahmeteile aus Kunststoff einen verdrehsicheren Halt.
Die Topfform der Aufnahmeteile (Endhülsen) sichert, daß die parallel angeordnete Tragstange bei Gebrauch
nicht ungewollt in ihrer Längsrichtung herausgeschoben werden kann. Durch den Kreisquerschnitt der Aufnahmebuchsen
(Aufnahmehülsen) braucht keine besondere Toleranz eingehalten zu werden. An die Aufnahmeteile
mit den topfförmigen Aufnahmebuchsen für die schwenkbare Tragstange sind Tragarme aus Kunststoff angeformt,
die vorzugsweise einen hochstehend, rechteckförmigen Querschnitt aufweisen und damit in Lastrichtung
sehr stabil und belastbar sind. An den freien Enden der Tragarme sind - ebenfalls aus Kunststoff jeweils
Mehrkantaufnahmen befestigt, die einen Innenmehrkant aufweisen, dessen Abmessungen unter
Belassen eines gewissen Spielraumes für die Montage im wesentlichen den äußeren Abmessungen des Mehrkantrohres
für die verdrehbare Tragstange entsprechen, derart, daß diese Mehrkantaufnahmen auf die verdrehbare
Tragstange aufgeschoben werden können, wodurch eine drehfeste Verbindung der schwenkbaren Tragstange
mit der drehbaren Tragstange geschaffen wird. In vorteilhafter Weise sind die Aufnahmeteile mit
den Tragarmen und den daran angeformten Mehrkantaufnahmen als ein zusammenhängendes Kunststoff-Formteil
gestaltet.
Die Tragarme für die drehbar gelagerte Tragstange, die aus massiven Kunststoff bestehen und einen
rechteckförmigen Querschnitt aufweisen, sind an ihren vorderen Enden halbrund ausgebildet. An ihren
hinteren Enden sind sie gerade abgeschnitten. Gemäß Anspruch 5 ist vorgesehen, daß die Tragarme nahe
ihren an den hinteren Enden in Lotrichtung verlaufenden Kanten seitliche Nuten aufweisen, deren
Abmessungen so gestaltet sind, daß jeder Tragarm von oben her in ein ansich bekanntes Profilstück
aus Metall eingeschoben werden kann, das auf ansich bekannte Halteklammern aus Metall lotrecht aufgeschweißt
ist, wobei die Stegteile des bekannten Profilstückes in die Nuten eingreifen, während das obere Ende
des abgeschnittenen Tragarmendes nach oben über das jeweilige Profilstück hinausragt. An seiner
Unterkante sitzt das Ende des Tragarms auf einem in den offenen C-Querschnitt des Profilstückes
ragenden Vorsprung auf. Auf diese Weise ist eine belastbare, sichere Verbindung und Verankerung
geschaffen, die in der Lage ist, allen auftretenden Kräften gut standzuhalten.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Ansprüchen 6 bis 8 zu entnehmen.
Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispieles schematisch in den Zeichnungen dargestellt. Es
zeigt:
Fig. 1 - eine räumlich auseinandergezogene Ansicht des erfindungsgemäßen Handtuchhalters
ohne schwenkbare Tragstange,-
Fig. 2 - eine räumliche Darstellung des erfindungsgemäßen Handtuchhalters in montierter,
auf die Halteklammern aufgeschobener Position sowie eine räumliche Ansicht des noch nicht montierten aber bereits
abstandsparallel angeordneten Handtuchhalters ,
Fig. 3 - eine Ansicht auf die Innenfläche eines der Tragarme des erfindungsgemäßen
Handtuchhalters mit Blick auf die im Boden auf die Aufnahmebuchse konzentrisch eingelassenen Ringnut sowie die zentrisch
eingelassenen Gewindehülsen und
Fig. 4 - eine schematische Ansicht eines Heizkörpers von seiner Schmalseite her
gesehen mit montiertem, erfindungsgemäßen Handtuchhalter mit montierter abstandsparalleler Tragstange in Gebrauchsposition
B sowie in hochgeschwenkter Position A bei Nichtgebrauch.
Der erfindungsgemäße Handtuchhalter besteht aus stabförmigen, im Querschnitt rechteckigen Tragarmen
2, deren vordere Enden 3 halbrund ausgebildet sind. Das hintere Ende 4 der Tragarme 2 ist lotrecht
abgeschnitten. Nahe seinen lotrecht verlaufenden Kanten sind parallel zu diesen' Nuten 5 eingelassen,
deren Abmessungen so gestaltet sind/ daß die Tragarme 2 jeweils mit ihrem hinteren Ende 4 von oben
her in ein im Querschnitt C-förmiges Profilstück 6 aus Metall eingeschoben werden kann, wobei die
gegeneinander gerichteten, nach innen weisenden Stegteile 7 des Profilstückes 6 in die Nuten 5
eingreifen. Ein unterer, waagerecht verlaufender Vorsprung 8 am C-förmigen Profilstück 6 verhindert
ein nach Untenrutschen des jeweiligen Tragarmes 4 nach dessen Einschieben. Das C-förmige Profilstück
6 ist jeweils lotrecht mit einem Klemmschenkel
9 einer Halteklammer 10 verschweißt. Die Halteklammern
10 dienen in bekannter Weise zur Befestigung des erfindungsgemäßen Handtuchhalters 1 an Plattenheiz-
körpern 11 durch Aufstecken auf deren Schweißrand 12. Die Halteklammern 10 bestehen jeweils aus einem
haarnadelförmigen Oberteil 10a, das den Schweißrand
12 des jeweiligen Plattenheizkörpers umfaßt und einen vorderen und hinteren schräg nach unten verlaufenden
Teil 10b bzw. 10c aufweist, wobei der vordere Unterteil 10c in den Klemmschenkel 7 endet, der
auf der Außenoberfläche des Plattenheizkörpers 11 fest anliegt und das C-förmige Profilstück
trägt. Die Halteklammer 10 ist aus sehr dünnwandigem, vorzugsweise federndem, festen Metallblech gefertigt.
Infolge der geringen Dicke läßt sich der Deckel
13 nach Aufstecken der Halteklammern 10 wieder mühelos auf den Plattenheizkörper 11 aufsetzen.
Auf den einander zugewandten Seitenflächen sind in die Tragarme 2 im Bereich ihrer halbrunden Enden
3 an den einander zugekehrten Innenflächen Aufnahmebuchsen 14 eingelassen. Von den Aufnahmebuchsen
14 sind die in Hülsen 15 eingesteckten Enden einer im Querschnitt sechskantförmigen Tragstange 16
aufgenommen. Die Hülsen 15 mit den Enden der Tragstange 16 sind unter Belassen eines Bewegungsspielraumes
von den Aufnahmebuchsen 14 aufgenommen.
In den Boden der Aufnahmebuchsen 14 sind jeweils zentrisch Gewindehülsen 17 eingelassen, in die
Haken- oder Ringschrauben 18 mit ihren Gewindeenden eingeschraubt sind. In das Hakenende einer Ringschraube-18
ist der eine ösenteil 19 einer im Innern der rohrförmigen Tragstange 16 angeordneten Wendelzugfeder
.20 eingehängt. In den gegenüberliegenden ösenteil 21 der Wendelzugfeder 20 ist das hakenförmig
umgebogene Ende 22 eines Spanndrahtes 23 eingehängt. Das gegenüberliegende Ende 24 des Spanndrahtes
2 3 ist ebenfalls hakenförmig umgebogen und in das Hakenende einer gegenüberliegend angeordneten,
in die andere Gewindehülse 17 eingeschraubten Hakenschraube 18 eingehängt. Alle diese genannten Bauteile,
nämlich Hakenschrauben, Wendelzugfedern und Spanndraht, finden Aufnahme in der als Sechskantrohr
ausgebildeten Tragstange 16. Auf diese Weise ist die Tragstange 16 unter der Spannung
der Wendelzugfeder in den Aufnahmebuchsen 14 der
Tragarme 2 gehalten. Hierbei liegen die Hülsen 15 auf den darin fest eingelassenen Enden der Tragstange
16 auf dem jeweiligen Boden der Aufnahmebuchsen 14 federnd an. Auf diese Weise sind die
Hülsen 15 und damit die gesamte Tragstange 16 um ihre gedachte Mittel-Längsachse drehbar in den
Aufnahmebuchsen 14 gehalten. Zur Begrenzung der Drehbeweglichkeit der Tragstange 16 um ihre Mittel-Längsachse
weist jede der Hülsen 15 einen in ihrer Längsrichtung zum Boden der Aufnahmebuchsen 14
den vorstehenden Nocken 25 (Wandvorsatz) auf, der in eine passend hierzu im Boden der Aufnahmebuchse
14 eingelassenen Ringnut 26 aufgenommen ist. Diese Ringnut 26 ist etwa halbkreisförmig gestaltet,
so daß die Tragstange 16 um mehr"als 90° um ihre Längsachse gedreht werden kann {vgl. Fig. 3 und
Fig. 4).
Dadurch, daß die Tragstange 16 in dieser Weise um ihre Mittel-Längsachse drehbar ist, ist es möglich,
eine drehsicher auf der Tragstange 16 abstandsparallel angeordnete, weitere Tragstange 27 über
90° hinaus um die Haupt-Tragstange 16 nach oben zu verschwenken. (Position A in Fig. 4) Dies ist
dann von Vorteil, wenn die zweite Tragstange 27 nicht benutzt wird. Durch das Verschwenken ist
diese hochgeschwenkte Tragstange 27 bei der -Nutzung der Haupt-Tragstange 16 z.B. beim Handtuchauffädeln
und Trocknen nicht störend im Weg.
&iacgr;&ogr;
Die abstandsparallel angeordnete schwenkbare Tragstange 21 ist mit ihren Enden in die Aufnahmebuchsen
28 von zylindrisch geformten Aufnähmeteilen 29
(Endhülsen) eingelassen und ist ebenfalls als Sechskantrohr ausgestaltet. An den Aufnahmeteilen 29
sind abstandsparallel Tragarme 30 angeformt, die jeweils an ihren freien Enden Hülsen 31 mit Sechskantaufnahmen
(32) tragen. Diese Sechskantaufnahmen 32 sind an den Außenumfang der Tragstange 16 angepaßt.
Auch ist der Abstand der Tragarme 30 mit den Mehrkantaufnahmen 32 voneinander so bemessen,
daß er in etwa der freien Länge der Tragstange 16 zwischen den Tragarmen 2 entspricht. Aufgrund
dieser Ausgestaltung kann die schwenkbare Tragstange 16 durch Aufschieben der beiden Aufnahmehülsen
31 mit ihren Sechskantaufnahmen 32 auf die Tragstange 16 drehsicher und auch wieder lösbar befestigt
werden, wobei die Sechskantaufnahmen 32 mit dem Umfang des Sechskantrohres der Tragstange 16 nach
Aufschieben einen Formenschluß bilden.
Dadurch, daß die Tragstange 16 in ihren Aufnahmebuchsen 15 der Tragarme 2 mittels der Kraft der
Wendelzugfeder 20 gehalten ist, kann die erfindungsgemäße Tragstange 16 in einfacher Weise durch Abspreizen
eines Tragarmes 2 von Hand und Aushängen des die Wendelzugfeder 20 haltenden Spanndrahtes
23 oder der Wendelzugfeder 20 selbst in einfacher Weise auseinandergenommen werden. Hierdurch ist
es möglich, die schwenkbare Tragstange 27 mit ihren Sechskantaufnahmen durch Aufstecken auf die Tragstange
16 zu montieren. Diese braucht nach Demontage der Tragstange 16 mit ihren Sechskantaufnahmen
32 nur auf die sechskantförmige Tragstange 16 des
Handtuchhalters 1 aufgesteckt zu werden. Danach kann durch Wiedereinhängen der Wendelzugfeder 20
bzw. des Spanndrahtes 27 an den Halteschrauben 18 das ganze wieder mühelos zusammengebaut werden.
Alle in den Ansprüchen, der Beschreibung und/oder den Zeichnungen dargestellten Einzel- und Kombinationsmerkmalen
werden als erfindungswesentlich angesehen.
Der Schutzumfang der Erfindung erstreckt sich nicht nur auf die Merkmale der einzelnen Ansprüche, sondern
auch auf deren Kombination.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbexspiel beschränkt. Vielmehr
stellt dieses nur eine vorteilhafte Ausführungsform
des Erfindungsgedankens dar.
16 Bezugszeichenliste
1 - Handtuchhalter
2 - Tragarme
3 - halbrunde, vorderes Ende der Tragarme
4 - hinteres, abgeschnittenes Ende Tragarme
5 - Nuten
6 - C-förmiges Profilstück
7 - nach innen weisende Stegteile des Profilstückes
8 - waagerechter Vorsprung
9 - Klemmschenkel
10 - Halteklammer
10a - haarnadelförmiges Oberteil
10b - vorderer, schräg verlaufender Unterteil
10c - hinterer, schräg verlaufender Unterteil
11 - Plattenheizkörper
12 - Schweißrand
13 - Deckel von Plattenheizkörper
14 - Aufnahmebuchsen
15 - Hülsen
16 - Tragstange
17 - Gewindehülsen
18 - Hakenschrauben
19 - ösenteil der Wendelzugfeder
20 - Wendelzugfeder
21 - anderer ösenteil
22 - umgebogenes Drahtende
23 - Spanndraht
24 - gegenüberliegendes, umgebogenes Ende des
Spanndrahte s
25 - . Nocken
26 - Ringnut
27 - weitere, abstandsparallele Tragstange
28 - Aufnahmebuchsen (von zylindrisch geformten
Aufnahmeteilen)
29 - Aufnahmeteile
30 - Tragarme
31 - Hülsen
32 - Mehrkantaufnahmen (Sechskantaufnahmen) A, B - mögliche Totpunktlagen beim Verschwenken
der Tragstange (27)
Claims (8)
1. Handtuchhalter, bei dem eine waagerecht verlaufende Tragstange beidendig mit Haltereinrichtung
versehen ist, die als auf dem oberen Rand randgeschweißter Plattenheizkörper aufsteckbare
Halteklammern ausgebildet sind und bei denen die Tragstange im Abstand von dem äußeren Klemmschenkel der Halteklammern verlaufend
mittels Tragarmen mit der Außenseite der äußeren Klemmschenkel der Halteklammern
verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragstange (16) drehbar und unter Federzug endseitig in Aufnahmebuchsen (14)
der Tragarme (2) gehalten ist und daß ferner eine weitere Tragstange (27) achsparallel .
und drehsicher an der Tragstange (16) befestigt ist, derart, daß die Tragstange (27) um die
gedachte Mittel-Längsachse der drehbar gelagerten Tragstange (16) wahlweise aus einer horizontalen,
parallelen Gebrauchslage (B) in eine hochstehende, parallele Nicht-Gebrauchslage (A) verschwenkbar
ist.
2. Handtuchhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die drehbar gelagerte Tragstange (16) als Mehrkantrohr ausgebildet ist, in deren
gedachter Mittel-Längsachse eine Wendelzugfeder (2 0) angeordnet ist, deren ösenteile
(19 bzw. 21) einerseits über einen Spanndraht (23) und andernendig unmittelbar mit
Hakenschrauben (18) verbunden sind, die in ■ den Aufnahmebuchsen (14) zentrisch eingelassener
Gewindehülsen (17) der Tragarme (2) einge-
schraubt sind, derart, daß die Tragstange (16) mittels der Kraft der Wendelzugfeder
(20) in den Aufnahmebuchsen (14) der Tragarme (2) durch kraftschlüssige Verbindung
gehalten ist.
3. Handtuchhalter nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die von den Aufnahmebuchsen (14) aufgenommenen Enden der Tragstange (16) in Hülsen
(15) eingesteckt sind, die mitsamt den Enden der Tragstange (16) von den Aufnahmebuchsen
(14) unter Belassen eines Bewegungsspiels für die Drehbeweglichkeit der Tragstange (16)
aufgenommen sind und daß ferner jeder der Hülsen (15) einen in axialer Richtung zum
Boden der Aufnahmebuchse (14) vorstehenden Nocken {Wandvorsatz) (25) aufweist, der in
eine passend hierzu im Boden der Aufnahmebuchse (14) eingelassenen Ringnut (26) aufgenommen
ist, wobei die Ringnut (26) etwa halbkreisförmig ausgebildet ist, derart, daß der Schwenkradius
der achsparallel auf der Tragstange (16) drehsicher befestigten Tragstange (27) mehr als
90° beträgt und die Tragstange (27) in Positionen (A und B) arretierbar ist.
4. Handtuchhalter nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die abstandsparallel angeordnete, schwenkbare Tragstange (27) ein Mehrkantrohr ist,
das mit seinen Enden in die Aufnahmebuchsen
(28) von zylindrisch geformten Aufnahmeteilen
(29) eingesteckt ist und daß an den Aufnahmeteilen (29) zueinander abstandsparallele Tragarme
(30) angeformt sind, die jeweils an ihren freien Enden eine Mehrkantaufnähme (32) tragen,
die dem Außenumfang der drehbaren Tragstange (16) angepaßt sind, derart, daß nach Aufschieben
der Mehrkantaufnahmen (32) der Tragarme (30) mitsamt schwenkbarer Tragstange (27) diese
verdrehsicher und achsparallel auf dem Mehrkantrohr der drehbar gelagerten Tragstange (16)
gehalten ist.
5. Handtuchhalter nach Anspruch 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die hinteren Enden (4) der Tragarme (2) für die die drehbar gelagerte Tragstange (16)
lotrecht abgeschnitten sind und nahe den lotrecht verlaufenden Kanten seitlich angeordnete
Nuten (5) tragen, in die nach innen weisende Stegteile (7) eines C-förmigen auf der Halteklammer
(10) befestigten Profilstückes (6) nach Einstecken aufgenommen sind.
6. Handtuchhalter nach Anspruch 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragarme (2), die Tragarme (30) mit angeformten Aufnahmeteilen (2 9) und Mehrkantaufnahmen
(32) sowie die Hülsen (15) als Kunststoff-Formteile ausgebildet sind.
7. Handtuchhalter nach Anspruch 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragstangen (16 und 27) als Mehrkantrohr, vorzugsweise Sechskantrohr, ausgebildet
sind, wobei die Tragstange (27) im Vergleich zur Tragstange (16) eine kleineren Durchmesser aufweist.
8. Handtuchhalter nach Anspruch 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Tragstangen (16 und 27) aus Metall,
vorzugsweise Leichtmetall, bestehen.
Priority Applications (2)
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-
1996
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1997
- 1997-02-01 DE DE19703827A patent/DE19703827A1/de not_active Withdrawn
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