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DE29602814U1 - Kinderwagen, insbesondere Puppenwagen - Google Patents

Kinderwagen, insbesondere Puppenwagen

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Publication number
DE29602814U1
DE29602814U1 DE29602814U DE29602814U DE29602814U1 DE 29602814 U1 DE29602814 U1 DE 29602814U1 DE 29602814 U DE29602814 U DE 29602814U DE 29602814 U DE29602814 U DE 29602814U DE 29602814 U1 DE29602814 U1 DE 29602814U1
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DE
Germany
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support
locking
stroller
stroller according
bearings
Prior art date
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DE29602814U
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English (en)
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Hauck GmbH and Co KG
Original Assignee
Hauck GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Hauck GmbH and Co KG filed Critical Hauck GmbH and Co KG
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    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
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Description

Kinderwagen, insbesondere Puppenwagen
Die Erfindung betrifft einen Kinderwagen, insbesondere einen Puppenwagen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
5 Ein derartiger Kinderwagen ist bekannt z.B. aus der DE 38 30 752 C2 oder DE 35 32 594 C2 oder auch DE 37 09 712 Al. Diese Kinderwagen sind jeweils durch ein zusammenklappbares Fahrgestell gekennzeichnet, welches aus in zwei parallelen senkrechten Ebenen aneinander angelenkten, z.T. scherenartig
10 angeordneten Gestellholmen und einem U-förmigen Griffbügel besteht, wobei entsprechende Gestellholme der beiden Ebenen jeweils ein Paar bilden, und durch einen Aufsatz, der eine Sitzfläche und eine Rückenlehne aufweist. Des weiteren weisen sämtliche bekannten Kinderwagen an jeder Seite einen sich in
15 der Regel schräg von hinten oben nach vorne unten erstreckenden Gestellholme auf, der jeweils die obere Begrenzung des» Fahrgestells an den beiden Seiten des Kinderwagens definiert.
Des weiteren sind ganz allgemein Kindertragschalen bekannt, die einen Tragbügel umfassen, dessen Schenkel seitlich an der Tragschale angelenkt sind, derart, daß der Tragbügel aus einer etwa vertikalen Tragstellung in eine Bodenstützstellung und umgekehrt sowie ggfs. weitere Zwischenstellungen verschwenkbar ist. Diesbezüglich wird beispielhaft auf die US-A 4,986,599 oder US-A 5,011,221 verwiesen. Diese bekannten Kindertragschalen, deren Sitz- und Liegeseite eine Polsterung umfaßt, dienen auch als Kindersitz. Zu diesem Zweck werden sie nach europäischen Vorschriften mittels der im Kraftfahrzeug vorhandenen Sitzgurte in der Regel auf den Rücksitz des Kraftfahrzeugs verankert, und zwar meist so, daß die Rückenlehne nach vorne gerichtet ist, d.h. daß das in der Tragschale liegende oder sitzende Kind nach hinten blickt.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Kinderwagen zu schaffen, der auch als Puppenwagen verwendet werden kann, und der so konzipiert ist, daß er sich für die Aufnahme einer Tragschale der genannten Art eignet, 0 so daß die Tragschale auf dem Kinderwagen plazierbar und das Kind oder die Puppe in der Tragschale mit dem Kinderwagen bewegbar ist. Die Einheit "Tragschale/Kind" soll also unverändert beibehalten werden, gleichgültig, ob das Kind im Kraftfahrzeug oder mit dem Kinderwagen transportiert oder mit den Händen getragen wird.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Dementsprechend ist der Kinderwagen mit Stützlager für eine Tragschale ausgerüstet. Die Stützlager sind lösbar an den Gestellholmen des Kinderwagens.angeschlossen und zwar insbesondere einhak- und verrastbar. Damit ist es auch möglich, die Stützlager vom Kinderwagen wieder zu entfernen, sobald das Kind, insbesondere Kleinkind, aus der Tragschale herausgewachsen ist.
Alternativ können die Stützlager an den zugeordneten Gestellholmen auch form- und/oder nur kraftschlüssig angeschlossen, insbesondere festklemmbar sein.
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Vorzugsweise weist das Stützlager nach den Ansprüchen 9 und 10 eine konstruktiv einfache Rasteinrichtung auf, die ein Abfallen des Stützlagers von den Gestellholmen des Kinder- bzw. Puppenwagens verhindert, falls dieser im Auto oder dgl. transportiert wird.
Des weiteren ist vorzugsweise eine Verriegelung für die Stützlager an den zugeordneten Gestellholmen des Kinderwagens vorgesehen.
Die konstruktive Ausbildung der Stützlager nach den Ansprüchen 2 bis 6 ist besonders einfach hinsichtlich der Handhabung. Die Tragschale braucht lediglich auf den Stützlagern bzw. auf den daran angeordneten Stützplatten des Kinderwagens abgesetzt zu werden. Vorzugsweise ist die Tragschale an beiden Seiten mit einem Schwenklager ausgestattet, das zum einen das Verschwenken des Tragbügels in verschiedene Stellungen ermöglicht und zum anderen zur Befestigung der Tragschale an dem Stützlager bzw. an der Stützplatte dient. Gemäß der konstruktiven Ausbildung nach den Ansprüchen 13 und 14 ist die Tragschale über die Schwenklager mit den Stützlagern des Kinderwagens ausreichend starr befestigt, so daß die auf den Stützlagern montierte Tragschale keine Kipp- oder Schaukelbewegungen ausführen kann. Auch ist hierdurch gewährleistet, daß sich die Tragschale selbst bei ruckartigen Bewegungen des Kinderwagens nicht von den Stützlagern löst. Jedes Tragschalen-Schwenklager umfaßt einen einfach zu handhabenden Rastmechanismus, der den Tragbügel der Tragschale in einer bestimmten gewünschten Stellung fixiert. Hierzu weisen sowohl die 0 seitlich an der Tragschale befestigten Teile der Schwenklager als auch die den Schwenklagern zugeordneten Teile des Tragbügels jeweils eine relativ zueinander verdrehbare Rastscheibe auf, deren einander zugekehrte Flächen miteinander korrespondierende Rastvorsprünge einerseits und Rastvertiefungen andererseits aufweisen. Durch einen Klemmechanismus lassen sich die einander zugekehrten Rastscheiben einfach fixieren und wieder voneinander lösen, wenn eine andere Stellung des Tragbügels gewünscht wird.
Zur weiteren Sicherung der Tragschale auf den Stützlagern ist es noch empfehlenswert, diese mittels eines Gurtes so zu halten, daß die Tragschale auf keinen Fall aus den Stützlagern herausfallen kann, und zwar nicht einmal dann, wenn der Kinderwagen umkippen sollte. Vorzugsweise ist der Haltegurt an den Stützlagern befestigt, sowie in der Länge einstellbar. Zum Zwecke der Sicherung wird der Haltegurt über die Tragschale, insbesondere über das Fußteil derselben hinweg unter Sicherung der Schale zum Kinderwagen geführt und mittels eines herkömmlichen Schlosses verriegelt.
Nachstehend wird eine Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Kinder- oder Puppenwagens sowie einer zugeordneten Tragschale anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Tragschale zur Aufnahme eines Kleinkindes oder einer Puppe als Teil des erfindungsgemäßen Systems Kinderwagen/Tragschale, in perspektivischer Ansicht;
Fig. 2 ein erfindungsgemäß mit Stützlagern ausgestatteter
Kinderwagen in Seitenansicht und unter schematischer Zuordnung einer Tragschale entsprechend Fig. 1; 25
Fig. 3 eine Draufsicht auf die dem Kinderwagen zugewandte
bzw. im montierten Zustand innen gelegene Seite eines Stützlagers; und
Fig. 4 eine schematische Zuordnung einer Stützplatte des
Stützlagers zu einem an der Tragschale angeordneten Tragbügel-Schwenklager in perspektivischer Explosionsdarstellung .
Die in Fig. 1 dargestellte Tragschale dient als Kinder- oder Puppensitz bzw. -liege, je nachdem in welchem Winkel die Rückenlehne zur Horizontalen eingestellt wird. Primär wird die Tragschale gemäß Fig. 1 als Kinder- oder Puppensitz ver-
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wendet, und zwar für den Transport im Auto. Die Tragschale gemäß Fig. 1 ist mit der Bezugszahl 10 gekennzeichnet. Sie besteht aus einer ergonomisch geformten Kunststoff-Hartschale 11, deren Sitz- bzw. Liegeseite mit einer Polsterung 12 versehen ist. Des weiteren ist der Sitz- und Liegeseite ein Dreieck-Sicherheitsgurt 13 mit Gurtschließe 14 zugeordnet.
An beiden Seiten der Hartschale 11 ist ein Tragbügel 15 angelenkt. Der Tragbügel 15 ist aus einer etwa vertikalen Tragstellung in eine Bodenstützstellung gemäß Fig. 1 und umgekehrt sowie in weitere Winkelstellungen verschwenkbar. In Fig. 1 ist nur ein Schwenklager dargestellt und mit der Bezugsziffer 60 gekennzeichnet. Das Schwenklager umfaßt, wie auch in Fig. 4 gezeigt, ein zylinderförmiges Schwenklagergehäuse 60a, das seitlich an der Tragschale 10 angeordnet ist. Diesem Gehäuse 60a ist ein kappenartig ausgebildetes Ende 60b am Schenkel des Tragbügels 15 zugeordnet. Dem so ausgebildeten Schwenklager ist noch ein Rastmechanismus zugeordnet, um den Tragbügel 15 in gewünschten Winkelpositionen 0 zu halten. Die Fixierung einer gewünschten Raststellung erfolgt durch einen mit dem Rastmechanismus wirkverbundenen Betätigungsknopf 60c. Der dem Schwenklager zugeordnete Rastmechanismus wird weiter unten anhand Fig. 4 näher erläutert. Bei der Stellung gemäß Fig. 1 läßt sich die Tragschale 10 auf dem Boden abstellen, wobei die Abstützung zum einen durch den bereits erwähnten Tragbügel 15 und zum anderen durch die untere Kante 18 einer an der Tragschale 10 ausgebildeten Fußstütze 19 erfolgt. Die Tragschale 10 ist nach Art eines Schalensitzes ausgebildet, d.h. mit seitlichen Stützwänden 20, 21 versehen.
Die beschriebene Tragschale ist u.a. bestimmt zur Festlegung auf dem Fahrgestell eines Kinderwagens, insbesondere Puppenwagens, wie er in Fig. 2 angedeutet ist. Dieser Kinder- bzw. Puppenwagen ist in Fig. 2 mit der Bezugs&zgr;iffern 22 gekennzeichnet. Das Fahrgestell dieses Kinderwagens umfaßt zwei im horizontalen Abstand voneinander und sich parallel in senkrechten Ebenen zueinander erstreckende Holmkonstruktionen,
zwischen denen ein Aufsatz 23 mit einer Sitzfläche 24 und einer Rückenlehne 25 angeordnet ist. Jede Holmkonstruktion weist einen sich schräg von hinten oben nach vorne unten erstreckenden Hauptholm 2 6 sowie einen daran angelenkten (Gelenk 28) sich schräg nach hinten unten erstreckenden StützhoHi 27 auf. Zwischen Stützholm 27 und Hauptholm 26 ist noch eine Verbindungsstrebe 29 angeordnet. Damit der Wagen zusammengeklappt werden kann, umfaßt die Verbindungsstrebe zwei Strebenabschnitte, die über ein Gelenk 30 miteinander verbunden sind. Im übrigen sind die am Gelenk 30 jeweils abgewandten Enden der Strebenabschnitte am Hauptholm 26 einerseits und am Stützholm 27 andererseits angelenkt (Gelenke 31, 32). Beim Anheben der Verbindungsstrebe 29 im Bereich der Gelenkverbindung 30 in Richtung des Pfeils 33 klappt die Verbindungsstrebe 29 scherenartig zusammen mit der Folge, daß auch der Stützholm 27 an den Hauptholm 26 herangeklappt werden kann in Richtung des Pfeils 34.
An den unteren Enden von Hauptholm 26 und Stützholm 27 ist jeweils ein Laufrad 35 um eine horizontale Achse 36 drehbar gelagert. Die vorderen Laufräder 36 können zusätzlich noch um eine senkrechte Achse 37 schwenkbar gelagert sein. Da es sich diesbezüglich um eine bekannte Laufrad-Konstruktion handelt, erübrigt sich eine nähere Beschreibung derselben an dieser Stelle.
Wie in Fig. 2 gezeigt, ist an den beiden Hauptholmen 26 jeweils im Bereich zwischen der Anlenkung 28 des Stützholms einerseits und der Anlenkung 31 der Verbindungsstrebe 29 andererseits ein Stützlager 50 für die Tragschale 10 angeschlossen, und zwar einhak- und verrastbar. Zu diesem Zweck ist das Stützlager 50 ein auf den jeweils zugeordneten Hauptholm 26 aufsetzbares Bauteil mit einer scheibenförmigen Stützplatte 51, die sich nach oben parallel zu den vom Hauptholm 26 und Stützholm 27 an jeder Seite des Wagens aufgespannten Ebenen erstreckt (siehe auch Fig. 3). Auf diese Stützplatte 51 des Stützlagers 50 wird das zugeordnete, zylindrisch ausgebildete Schwenklager-Gehäuse 60a des
Schwenklagers 60 des Tragbügels 15 entsprechend Fig. 2 plaziert.
Das erwähnte Stützlager-Bauteil weist zwei Einführöffnungen bzw. -schlitze 54 und 55 für die Aufnahme von seitlich nach außen vorstehende Haltezapfen 42 und 43 am Hauptholm 26 bzw. an einem mit dem Hauptholm 26 fest verbundenen Beschlag 44 auf. Im montierten Zustand des Stützlagers 50 bzw. des zugeordneten Bauteils erstreckt sich der zugeordnete Hauptholm durch eine komplementäre Längsnut im Stützlager-Bauteil.
Diese Längsnut ist nach unten hin offen, so daß das StützIager-Bauteil zur Montage von oben her auf den Hauptholm 26 aufgesetzt und nach unten verschoben werden kann, bis die erwähnten Haltezapfen 42, 43 vollständig die Einführöffnungen bzw. -schlitze 54 und 55 eingeführt sind. Die Einführöffnungen bzw. -schlitze 54, 55 sind an der Außenseite mit seitlich vorstehenden Abdeckungen versehen, welche die seitlich vorstehenden Haltezapfen im montierten Zustand überdecken, um eine Verletzung an den seitlich vorstehenden Haltezapfen 42 und 43 zu verhinden.
Bei der dargestellten montierten Ausführungsform sind die Einführöffnungen 54 und 55 in Richtung parallel zum zugeordneten Hauptholm 26 nach unten hin offen, so daß bei normalem Betrieb das Stützlager 50 schwerkraftbedingt selbsttätig in Anlage an den Haltezapfen 42 und 43 gehalten wird. Damit ist das Stützlager 50 auf den Hauptholmen 26 im wesentlichen gesichert.
Es ist jedoch auch jede andere Art der Verriegelung bzw. Arretierung des Stützlagers 50 am zugeordneten Hauptholm 26 denkbar.
So kann noch eine Verriegelung des Stützlagers am Gestellholm 26 vorgesehen sein, z.B. in Form eines Verriegelungsbo1&zgr;ens, der in der in Fig. 2 dargestellten Position des Stützlagers 50 quer durch das zugeordnete Bauteil und den Seitenbeschlag 44 hindurchführbar ist.
Wie bereits erwähnt, ist auch eine kraftschlüssige, insbesondere form- und kraftschlüssige Fixierung des Stützlagers 50 am Hauptholm 26 und dessen Seitenbeschlag 44 denkbar.
Konkret wird das stützlager 50 am Hauptholm 26 zusätzlich zur oben beschriebenen formschlüssigen Arretierung mittels einer Klemm- bzw. Rasteinrichtung angeschlossen, um zu vermeiden, daß sich die Stützlager 50 beispielsweise beim Transport des Kinder- bzw. Puppenwagens unbeabsichtigt von den Haltezapfen 42 und 43 und damit vom Hauptholm 26 lösen. Die Einfuhroffnungen bzw. -schlitze 54 und 55 weisen jeweils Rastmittel auf, und zwar in Form von zwei gegenüberliegenden Vorsprüngen 56, welche in die Einführöffnungen bzw. -schlitze 54, 55 hineinragen und die lichte Weite derselben reduzieren. Als Rastmittel kann gegebenenfalls auch ein einziger in die Einführöffnungen bzw. -schlitze hineinragender Vorsprung dienen. Wesentlich ist, daß die durch die Rastmittel verringerte lichte Weite der Einführöffnungen bzw. -schlitze geringfügig kleiner ist als der Durchmesser der Haltezapfen 42 und 43. Bei der Montage des Stützlagers 50 wird dieses unter Überwindung der oben erwähnten Engstelle auf die Haltezapfen 42 und 43 "aufgerastet". Um das "Aufrasten" zu erleichtern, sind die VorSprünge 56 abgerundet.
Die Tragschale 10 wird zwischen den die beiden senkrechten Ebenen bzw. seitliche Begrenzung des Kinderwagens definierenden Gestellholmen 26, 27 auf das Stützlager plaziert, indem die Schwenklager 60 der Tragschale auf die erwähnten Stützplatten 51 aufgesetzt werden. Zu diesem Zweck sind die dem Tragbügel 15 zugeordneten Schwenklager 60 bzw. deren Gehäuse 60a nach unten hin offen ausgebildet, so daß die Stützplatten 51 von unten her in die Gehäuse der Schwenklager eingeführt werden können. Um die Schwenklager-Gehäuse 60a der Tragschale 10 drehfest mit den Stützplatten 51 zu verbinden, sind an den Stützplatten 51 jeweils zwei nach oben hin offene schlitzförmige Ausnehmungen 52 vorgesehen, die mit zwei korrespondierenden, in jedem Schwenklager-Gehäuse 60a angeordnete und nach unten gerichtete Stegelemente 63 in Eingriff gelangen.
Für eine dreh- bzw. kippfeste Verbindung zwischen den Stützplatten 51 und den zugeordneten Schwenklager-Gehäusen 60a ist es auch ausreichend, wenn die Stützplatten 51 jeweils lediglich eine einzige nach oben hin offene schlitzförmige Ausnehmung 52 aufweisen, die mit einem nach unten gerichteten Stegelement 63 der Schwenklager-Gehäuse 60a korrespondiert.
Umgekehrt kann die Stützplatte 51 auch nach oben gerichtete Haltezapfen oder Stegelemente aufweisen, die jeweils in komplementäre, nach unten hin offene Aufnahmeöffnungen des dem Tragbügel 15 zugeordneten Schwenklager-Gehäuses 60a aufgenommen werden.
Zur weiteren Abstützung des Schwenklager-Gehäuses 60a an der Stützplatte 51 weist diese an ihrem Umfangsrand einen radial vorstehenden Vorsprung 53 auf, der in Anlage an das Schwenklager-Gehäuse 60a bzw. an dessen Umfangsrand 62 gehalten wird, sobald die Stützplatte 51 vollständig in Eingriff mit dem Schwenklager-Gehäuse 60a gelangt ist.
Indem die an der Stützplatte 51 befestigte Tragschale 10 zusätzlich auf der Sitzfläche 24 des Kinderwagens abgestützt wird, wird ein ungewolltes Verschwenken der Tragschale gegen die Stützplatte 51 nach vorne oder hinten ganz sicher verhindert. Zur zusätzlichen Sicherung der Tragschale 10 sind an den Stützlagern 50 noch Haltegurte 44 (nicht gezeigt) angeschlossen, die bei Bedarf über die Tragschale 10 hinweg unter Sicherung derselben am Kinderwagen 22 führ- und verriegelbar sind, wobei die Verriegelung in herkömmlicher Weise stattfindet. Wie eingangs erwähnt, weist jedes Schwenklager 60 einen Rastmechanismus auf, durch den die gewünschte Winkelstellung des Tragbügels 15 der Tragschale 10 ein- und feststellbar ist. Der Rastmechanismus umfaßt zwei relativ zueinander verdrehbare Rastscheiben 61 und 67, von denen eine Scheibe 61 Teil des Schwenklager-Gehäuses 60a und die andere Scheibe 67 Teil des Tragbügels 15 bzw. des kappenartig ausgebildeten Endes 60b jedes Tragbügel-Schenkels ist. Die beiden einander zugekehrten Flächen der Rastscheiben 61 und 67 weisen mitein-
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ander korrespondierende Rastvorsprünge 66 einerseits und Rastvertiefungen 64 andererseits auf. Die Rastvertiefungen befinden sich auf der dem Schwenklager-Gehäuse 60a zugeordneten Rastscheibe 61 und sind längs des Umfangs der Rastscheibe 61 gleichmäßig verteilt bzw. äquidistant sowohl zur Scheibenmitte als auch untereinander angeordnet. Die RastvorSprünge 66 sind ebenfalls längs des Umfangs der dem Ende 60b eines jeden Tragbügel-Schenkels zugeordneten Rastscheibe 67 in entsprechender Weise angeordnet. Der Winkelabstand zwischen benachbarten Rastvorsprüngen 66 bzw. Rastvertiefungen 64 bestimmt die kleinste Winkelverstellung des Tragbügels. Die Fixierung der beiden Rastscheiben 61 und 67 erfolgt durch einen axial wirksamen Klemmechanismus. Zu diesem Zweck umfaßt die schwenklagergehäuseseitige Rastscheibe 61 einen zentrisch nach außen ragenden Gewindezapfen 65, der sich durch eine zentrale Öffnung 68 des kappenförmigen Endes 60a des Tragbügels 15 hindurcherstreckt. Der zentral vorstehende Gewindezapfen 65 definiert die Drehachse, um die die Rastscheiben und 67 des Schwenklager-Gehäuses 60a und des Endes 60b eines 0 jeden Tragbügel-Schenkels relativ zueinander verdrehbar sind. Auf das durch die zentrale Öffnung 68 hindurchragende Ende des Gewindezapfens 65 ist ein als Mutter ausgebildeter Betätigungsknopf 60c oder dgl. aufschraubbar, mittels dem die beiden Rastscheiben 61 und 67 relativ zueinander fixierbar sind. Der Betätigungsknopf 60c ist im montierten Zustand innerhalb der nach außen hin offenen Ausnehmung des kappenartigen Endes 60b eines jeden Tragbügel-Schenkels plaziert.
Bei Fixierung des Tragbügels 15 in einer bestimmten Winkelstellung wird der Abstand der Rastscheiben 61 und 67 so weit verringert, bis die Rastvorsprünge 66 der tragbügelseitigen Rastscheibe 67 in die koprrespondierenden Rastvertiefungen der schwenklagergehäuseseitigen Rastscheibe 61 gedrückt werden, so daß eine Verdrehung der Rastscheiben relativ zueinander verhindert wird. Durch die Verwendung von abgerundeten bzw. kugelkalottenförmig ausgebildeten Rastvorsprüngen 66 und entsprechend gerundete Rastvertiefungen 64 ist es nicht notwendig, die Rastscheiben bei der Fixierung gegenein-
ander so auszurichten, daß sich die Rastvorsprünge 66 unmittelbar über den Rastvertiefungen 64 befinden. Durch diese konstruktive Maßnahme wird nämlich auch dann ein Hineingleiten der Rastvorsprünge 66 in die korrespondierenden Rastvertiefungen bewirkt, wenn die Rastvorsprünge und Rastvertiefungen zum Teil versetzt zueinander angeordnet sind.
Die beiden oberen Enden der Hauptholme 26 sind durch eine Verbindungsstrebe miteinander verbunden, die zusammen mit dem Hauptholm 26 einen U-förmigen Griffbügel 54 definiert. Alternativ können die oberen Enden der Hauptholme 26 auch als separate Griffbügel ausgebildet sein.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß Fig. 2 das Aufsetzen der Tragschale auf die Stützlager bzw. auf die diesen zugeordneten Stützplatten 51 erkennen läßt. Die Stützlager 50 sind bereits auf den jeweils zugeordneten Hauptholmen 26 fixiert, so daß der Kinderwagen zur Aufnahme der Tragschale 10 bereit ist.
20
Die Stützlager 50 sind jeweils aus Kunststoff hergestellt.
Sie sind entfernbar, sobald das Kind aus der Tragschale 10 herausgewachsen ist; denn dann sind auch die Stützlager 50 entbehrlich. Der Kinderwagen läßt sich danach in herkömmlicher Weise verwenden. Entsprechendes gilt für Puppenwagen.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzein oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.

Claims (20)

Schutzansprüche
1. Kinderwagen, insbesondere Puppenwagen, mit einem Fahrgestell, welches sich in zwei parallelen senkrechten Ebenen erstreckende Gestellholme (26, 27) und einen Griffbügel (45) umfaßt, und mit einem Aufsatz (23), der eine Sitzfläche (24) und eine Rückenlehne (25) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß an den Gestellholmen (26) jeder Seite ein Stützlager (50) für eine Tragschale (10) od. dergl. Einrichtung lösbar angeschlossen, insbesondere einhak- und verrastbar ist.
2. Kinderwagen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes Stützlager (50) ein auf einen Gestellholm (26) aufsetzbares Bauteil ist, das eine Stützplatte (51) zur Aufnähme der Tragschale (10) umfaßt.
3. Kinderwagen nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeic hnet, daß die Stützplatte (51) im wesentlichen scheibenförmig ausgebildet ist und sich im montierten Zustand parallel zu der von den Gestellholmen (26) an jeder Seite des Wagens aufgespannten Ebene erstreckt.
4. Kinderwagen nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützplatte (51) mindestens eine nach oben hin offene schlitzförmige Ausnehmung (52) aufweist.
5. Kinderwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das dem Stützlager (50) zugeordnete Bauteil wenigstens; zwei Einführöffnungen bzw. -schlitze (54, 55) für die Aufnahme
von seitlich nach außen vorstehenden Haltezapfen (42, 43) am zugeordneten Gestellholm (26) aufweist.
6. Kinderwagen nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einführöffnungen bzw. -schlitze (54, 55) für die Aufnahme der Haltezapfen (42, 43) im montierten Zustand jeweils nach unten, insbesondere schräg nach unten hin offen sind, so daß bei normalem Betrieb das dem Stützlager (50) zugeordnete Bauteil schwerkraftbedingt selbsttätig in Anlage an den Haltezapfen (42, 43) gehalten ist.
7. Kinderwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützlager (50) an den zugeordneten Gestellholmen (26) verriegelbar sind.
8. Kinderwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützlager (50) für die Tragschale (10) an den Gestellholmen (26) jeder Seite form- und/oder kraftschlüssig angeschlossen, insbesondere festklemmbar sind.
9. Kinderwagen nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Einführöffnungen bzw. -schlitze (54, 55) jeweils eine Rasteinrichtung aufweisen.
10. Kinderwagen nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rasteinrichtung wenigstens einen, insbesondere zwei gegenüberliegende, jeweils in die Einführöffnung bzw. in den Einführschlitz (54, 55) hineinragende Vorsprünge (56) umfaßt, wobei die durch den einen bzw. die beiden Vor-Sprünge (56) verringerte lichte Weite der Einführöffnung
bzw. des Einführschlitzes (54, 55) geringfügig kleiner ist als der Durchmesser der Haltezapfen (42, 43).
11. Kinderwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragschale (10) zwischen den die beiden senkrechten Ebenen bzw. seitliche Begrenzung des Kinderwagens definierenden Gestellholmen (26, 27) oberhalb der Sitzfläche (24) plazierbar ist unter Abstützung an den an den Gestellholmen (26) angeschlossenen Stützlagern (50) und gegebenenfalls unter zusätzlicher Abstützung auf der Sitzfläche (24) des Kinderwagens (22).
12. Kinderwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragschale (10) einen Tragbügel (15) umfaßt, dessen Schenkel seitlich an der Tragschale (10) angelenkt sind, derart, daß der Tragbügel (15) aus einer etwa vertikalen Tragstellung in eine Bodenstützstellung (Fig. 1) und umgekehrt sowie in weitere WinkelStellungen verschwenkbar ist, wobei die Schwenklager (60) an den beiden Seiten der Tragschale (10) zugleich zur Abstützung derselben an den an den Gestellholmen (26) des Kinderwagens (22) befestigten Stützlagern (50) dienen.
13. Kinderwagen nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die dem Tragbügel (15) für die Tragschale (10) zugeordneten Schwenklager (60) bzw. deren Gehäuse (60a) jeweils wenigstens ein nach unten gerichtetes Stegelement (63) aufweist, das bei Befestigung der Tragschale (10) am Kinderwagen mit den nach oben offenen Aufnahmeschlitzen (52) der an den Gestellholmen (2 6) des Kinderwagens montierten Stützlagern (50) bzw. deren Stützplatten (51) korrespondiert.
14. Kinderwagen nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die dem Tragbügel (15) für die Tragschale (10) zugeordeten Schwenklager (60) bzw. deren Gehäuse (60a) jeweils wenigstens eine nach unten hin offene Aufnahmeöffnung für an den Stützlagern (50) komplementär ausgebildete, jeweils nach oben gerichtete Haltezapfen oder Stegelemente aufweisen.
15. Kinderwagen nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die gewünschte Winkelstellung des Tragbügels (15) der Tragschale (10) durch einen Rastmechanismus ein- und festellbar ist.
16. Kinderwagen nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rastmechanismus zwei relativ zueinander verdrehbare Rastscheiben (61, 67) umfaßt, von denen eine Scheibe (67) Teil des Tragbügels (15) und die andere Scheibe (61) Teil des Schwenklager-Gehäuses (60a) ist und deren einander zugekehrte Flächen miteinander korrespondierende Rastvorsprünge (66) einerseits und Rastvertiefungen (64) andererseits aufweisen.
17. Kinderwagen nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß 0 längs des Umfangs der einen Rastscheibe gleichmäßig verteilte Rastvorsprünge (66) und längs des Umfangs der anderen Rastscheibe ebenso gleichmäßig verteilt Rastvertiefungen (64) ausgebildet sind, wobei der Winkelabstand zwischen benachbarten Rastvorsprüngen (66) bzw. Rastvertiefungen (64) die kleinste Winkelverstellung des Tragbügels (15) bestimmt.
1F &iacgr; : ·: :
18. Kinderwagen nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Rastscheiben (61, 67) durch einen axial wirksamen Kleinmechanismus relativ zueinander fixierbar sind.
19. Kinderwagen nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die schwenklagergehauseseitige Rastscheibe (61) einen zentrisch nach außen ragenden Gewindezapfen (65) umfaßt, der sich zentral durch die tragbügelseitige Rastscheibe (67) hindurcherstreckt, wobei dieser Gewindezapfen (65) die Achse definiert, um die die beiden Rastscheiben (61, 67) relativ zueinander verdrehbar sind, und wobei auf das freie Ende des GewindeZapfens (65) eine Mutter oder dgl. aufschraubbar ist, mittels der die tragbügelseitige Rastscheibe (67) gegen die schwenklagergehauseseitige Rastscheibe (61) drückbar ist.
20. Kinderwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß
an den Gestellholmen (26), insbesondere jedoch an den Stützlagern (50) ein insbesondere hinsichtlich der Länge einstellbarer Haltegurt (44) angeschlossen ist, der bei Bedarf über die Tragschale (10) hinweg unter Sicherung derselben im Kinderwagen (22) bzw. in den Stützlagern (50) führ- und verriegelbar ist.
30
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