DE29600109U1 - Naßraumboden - Google Patents
NaßraumbodenInfo
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Description
(17 527) Haßraumboden
Die Neuerung betrifft einen Naßraumboden, insbesondere Badezimmerboden, bestehend aus einem auf einer Trägerplatte
angeordneten Edelstahlblechzuschnitt.
Böden der genannten Art sind grundsätzlich bekannt, und
zwar in Verbindung mit aus vorgefertigten Bauelementen zusammenfügbaren und begehbaren Raumzellen, die als Kühloder
Frischhaltezellen genutzt werden (siehe bspw. DE-GM 94 09 026). Beispielsweise rutschfest geprägte Edelstahlbleche
als Bodenbeläge haben sich dabei aufgrund ihrer Korossionsfestigkeit und auch aus Gründen guter Reinhaltung
außerordentlich gut bewährt, so daß trotz des relativ teuren Edelstahls solches Material in Betracht gezogen
werden konnte, zumal in solchen Kühlzellen immer auch mit einem gewissen Feuchtigkeitsniederschlag gerechnet
werden muß.
Für ausgesprochene Naßzellen, also insbesondere Badezimmer mit erwartbar hohem Wasseranfall kamen solche Böden
bislang nicht in Betracht, da bei solchen Räumen immer davon ausgegangen werden muß, daß diese auch mit nackten
Füßen benutzt werden und es nicht gerade angenehm ist, kaltes Blech mit nackten Füßen begehen zu müssen. Da man
aufgrund des relativ teuren Edelstahls einerseits bemüht ist, die Blechzuschnitte so dünn wie möglich zu bemessen,
ist es andererseits erforderlich, solche Blechzuschnitte mit einer tragfähigen Unterlage auszustatten. Dies wiederum
steht einer normalen Fußbodenheizung, mit der bspw. Wohnräume insgesamt ausgestattet werden, entgegen, da
sich dann die tragfähige und relativ dicke Unterlage zwischen den Heizelementen und deren Blechzuschnitt befindet.
Egal ob nun der vorliegende Naßraumboden für einen normalen abgemauerten Raum oder für eine aus vorgefertigten
Bauelementen zu erstellende Naßraumzelle bestimmt ist, liegt der Neuerung die Aufgabe zugrunde, Böden der eingangs
genannte Art für die Bodengestaltung solcher Naßraumzellen zugänglich zu machen, um letztlich damit auch
ein Element zur Baurationalisierung zur Verfügung zu haben.
,Gelöst ist diese Aufgabe mit einem Naßraumboden nach der
Neuerung dadurch, daß in Eintiefungen der in bezug auf
die Stärke des Blechzuschnittes mehrfach dickeren Trägerplatte, wie Span- oder Sperrholzplatte, Heizwiderstände
und/oder Warmetragerdurchflußrohre angeordnet sind.
Im Prinzip läuft dies auf eine an sich bekannte Fußbodenheizung hinaus, wobei hier allerdings die sowieso notwendige
Trägerplatte ausgenutzt ist, um die Heizelemente als integrales Bauteil mit in den insoweit und insgesamt einbaufertigen
Naßraumboden mit einzubeziehen. Da damit der Blechzuschnitt beheizbar ist, kann dessen Verwendung als
• ·
einbaufertiges Bodenbelagselement für eine Badezimmerzelle
übrhaupt erst in Betracht gezogen werden, zumal in Badezimmern selbst außerhalb der eigentlichen Heizperiode
eine gewisse Wärme immer als angenehm empfunden wird. Die notwendige Heizenergie kann auf verschiedene Weise und je
nach Art des im Boden integrierten Heizelementes zugeführt werden, wobei es vom Fertigungsaufwand her gleichermaßen
einfach ist, entweder einen elektrischen Heizwiderstand und/oder eine Wärraeträgerdurchflußleitung
einzubauen. Eine Warmetragerdurchflußleitung bietet dabei
vorteilhaft die Möglichkeit, unter Zwischenschaltung eines geeigneten Wärmetauschers bspw. die Abwärme von ggf.
im Nahbereich befindlichen Kühlaggregaten auszunutzen, zumal der Wärmeenergiebedarf beim vorgesehenen Verwendungszweck
nicht allzu groß ist, und es letztlich schon ausreicht, den Blechzuschnitt fußwarm zu halten.
"Heizwiderstand und/oder Warmetragerdurchflußleitung" ist
beim Ganzen so zu verstehen, daß in der Trägerplatte ggf. auch -beide Heizelementarten in Kombination vorhanden sein
können, um im Falle zeitweilig nicht verfügbarer "Abfallwärme" elektrisch heizen zu können.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des neuartigen Naßraumbodens bestehen in Folgendem:
Die in die ausreichend dick bemessene Trägerplatte (Spanoder Sperrholzplatte) eingefrästen Eintiefungen sind in
Form mindestens eines sich über die ganze Fläche der Trägerplatte verteilt erstreckenden Mäanders ausgebildet, um
das Heizelement als einzigen durchgehenden Strang über die ganze Fläche möglichst gleichmäßig verteilt einbauen
zu können.
Um ferner die eingebrachte Wärmeenergie über einen längeren Zeitraum halten zu können, kann vorteilhaft zwischen
dem Blechzuschnitt und der Trägerplatte eine Lage aus wärmespeicherndem Material angeordnet werden, es ist aber
auch möglich, in den Eintiefungen zwischen dem jeweiligen
Heizelement und dem Blechzuschnitt wärmespeicherndes Füllmaterial anzuordnen.
Um zu verhindern, daß an den Randbereichen Wasser an die Trägerplatte gelangen kann, aber auch aus Gründen zweckmäßiger
Reinhaltung sind die Ränder des Blechzuschnittes in Form einer Hohlkehle verpreßt und als horizontal abgekröpfte
Auflageränder einerseits für einen Unterbaurahmen und andererseits für den Aufsatz von Wandelementen ausgebildet.
Da es sich beim neuartigen Naßraumboden um ein vorgefertigtes Einbauelement handeln soll, ist ferner vorteilhaft
vorgesehen, im Blechzuschnitt mindestens eine einen Teilflächenbereich
des Bodens begrenzende, ebenfalls Auflageränder für Wandelemente bildende Hohlstegprägung in Form
einer Duschtassenbegrenzung anzuordnen, wobei mindestens eine Seite der Duschtassenbegrenzung einen Teil eines
Blechzuschnittrandes bildet, was noch näher erläutert wird.
Was die Verbindung zwischen Blechzuschnitt und Trägerplatte betrifft, so ist dafür nicht etwa eine Schraubverbindung
vorgesehen, die am Blechzuschnitt Bohrungen verlangte, sondern der Blechzuschnitt ist mit der Trägerplatte
direkt oder unter Zwischenschaltung einer Lage aus warmespeicherndem Material verklebt.
Der neuartige Naßraumboden wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen näher
erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 den Grundriß eines Badezimmers als Naßraumzelle mit dem eingebauten Naßraumboden;
Fig. 2 einen Längsschnitt längs Linie II-II in Fig. 1
durch den Naßraumboden in Form eines Einbauausführungsbeispieles ;
Fig. 3 einen Schnitt gemäß Kreisausschnitt K in Fig. 2;
Fig. 4 einen Teilschnitt längs Linie IV-IV in Fig. 1 durch den Naßraumboden in besonderer Ausführungsform;
Fig. 5 im Schnitt eine besondere Ausführungsform des
Blechzuschnittes und
Fig. 6A,B vergrößert Teilschnitte durch den Naßraumboden.
Der Naßraumboden besteht, wie bei manchen Kühl- und Frischhaltezellen auch, aus einem auf einer Trägerplatte
1 angeordneten Edelstahlblechzuschnitt 2, wobei jedoch grundsätzlich und im Gegensatz zu solchen Kühl- und
Frischhaltezellen, bei denen in der Regel die Böden aus zusammenfügbaren Bodenelementen gebildet sind, der vorliegende
Naßraumboden aus einem Stück besteht, was möglich ist, da für Badezimmer von einem Flächenbedarf in
der Größenordnung von nur 3 bis 4 m^ ausgegangen werden
kann, was zu noch gut transportablen und handhabbaren Flächengrößen des Bodens führt. Die in Fig. 1 dargestellte
Rechteckform (natürlich Größe etwa 2 &khgr; 1,5 m~)}
Raumaufteilung und Innenausstattung ist nur als Beispiel zu verstehen. Ebenfalls ist nicht zwingend die dargestellte
Ausführungsform, bei der der Naßraumboden in Kombination
mit ebenfalls vorgefertigten Wandbauelementen 10 vorgesehen ist, d.h., hierbei handelt es sich insgesamt
um eine vor Ort zusammenfügbare Naßraumzelle, deren Einbau im Rahmen eines Neubaues von vornherein eingeplant
werden kann. Ebenso ist es aber auch möglich, solche Naßraumböden in zu sanierende Altbauten einzubauen, wobei
erforderlichenfalls ein oder zwei Wände neu eingezogen werden müssen.
Wesentlich ist nun unter Verweis auf Fig. 1 und 4, daß in Eintiefungen 3 der in bezug auf die Stärke des Blechzuschnittes
2 mehrfach dickeren Trägerplatte 1, wie Spanoder Sperrholzplatte, Heizwiderstände 4 und/oder Wärmeträgerdurchflußrohre
5 angeordnet sind. Die Eintiefungen
3 sind dabei vorteilhaft in Form mindestens eines sich über die ganze Fläche der Trägerplatte 1 verteilt erstreckenden
Mäanders M ausgebildet. Wie einleitend vorerwähnt, können dabei, in separaten Eintiefungen verlaufend,
und aus den vorerwähnten Gründen elektrische Heizwiderstände in Kombination mit einem Wärmeträgerdurchflußrohr
5 aus Kunststoff oder bspw. Kupfer vorgesehen werden. Wie in nur Teilbereichen in Fig. 1 angedeutet,
ist der Edelstahlblechzuschnitt 2 von vornherein mit Prägungen P versehen, um der Ausrutschgefahr zu begegnen.
Um einerseits dem Boden eine gute Wärmeverteilung, aber auch um eine gewisse Wärmespeicherung zu vermitteln, ist
vorteilhaft unter Verweis auf Fig. 6A, B vorgesehen, entweder zwischen dem Blechzuschnitt 2 und der Trägerplatte
1 eine Lage 6 aus wärmespeicherndem Material anzuordnen oder in die Eintiefungen 3 zwischen dem jeweiligen Heizelement
und dem Blechzuschnitt 2 wärmespeicherndes Füllmaterial 6' einzubringen.
Aus Gründen einfacher Sauberhaltung bzw. Reinigung des Naßraumbodens, aber auch um zu verhindern, daß Wasser vom
Boden über die Bodenränder abfließen kann, sind, wie in Fig. 3 verdeutlicht, die Ränder 7 des Blechzuschnittes 2
in Form einer Hohlkehle 8 verpreßt und als horizontal abgekröpfte Auflageränder 8' einerseits für einen Unterbaurahmen
9 und andererseits für den Aufsatz von Wandelementen 10 ausgebildet.
Sofern der Naßraum, wie bspw. in Fig. 1 dargestellt, aus vorgefertigten Wandelementen 10 erstellt wird, was, wie
gesagt, nicht zwingend ist, erfolgt der Anschluß solcher Wandelemente 10 zum Blechzuschnitt 2 und zum Unterbaurahmen
9 wie bspw. in Fig. 3 dargestellt, d.h. mit Hilfe einer u-förmigen Profilschiene 13, in die die Wandelemente
10 eingesetzt werden können. Statt der Wandelemente 10 kann die Profilschiene 13 auch als untere Begrenzung eines
aufzubringenden Verputzes dienen, der dann in bekannter
Weise befliest wird. Im übrigen wäre es aber auch möglich, die Wandelemente 10 mit Fliesen zu bekleben.
Da der Naßraumboden sowieso einer Preßverformung bedarf und auch der Duschbereich des Bodens an der Beheizung
teilhaben soll, was bei Einbau eines separaten Duschbeckens bzw. einer sogenannten Duschtasse DT zumindest
den Wärmedurchgang behindern würde, ist vorteilhaft gemäß Fig. 1 und 4 im Blechzuschnitt 2 mindestens eine einen
Teilflächenbereich F des Bodens begrenzende, ebenfalls Auflageränder 8' für Wandelemente bildende Hohlstegprägung
11 in Form einer Duschtassenbegrenzung angeordnet, wobei mindestens eine Seite der Duschtassenbegrenzung 11'
einen Teil eines Blechzuschnittsrandes 7' bildet.
Da Naßraumeinrichtungen, wie WC und Waschbecken einerseits Zu- und Abflußleitungen erfordern, andererseits dafür
erforderliche Durchgriffsöffnungen im Blechzuschnitt gegen einen Wasseraustritt gesichert sein müssen, besteht
gemäß Fig. 5 eine vorteilhafte Ausführungsform des Naß-
raumbodens darin, daß im Anordnungsbereich von WCs und
Waschbecken WB Leitungsdurchgriffsöffnungen 12 in einer in bezug auf die Bodenebenen E höher gelegenen Ebene E ^
angeordnet sind.
Die Ausbildung der Bodenränder in Form von Hohlkehlen 8 und auch der Einbezug der Duschtasse DT in Form von Hohlstegprägungen
11 hat in Verbindung mit der Trägerplatte 1 zur Aufnahme der Heizelemente den Vorteil, daß die dadurch
zwischen Blechzuschnitt 2 und Trägerplatte 1 entstehenden Hohlräume für die Unterbringung von Leitungen
ausgenutzt werden kann, und zwar nicht nur von wasserführenden Leitungen, sondern auch von Anschlußleitungen für
den elektrischen Heizwiderstand, falls ein solcher vorgesehen ist.
Obgleich mit Rücksicht auf die beschriebenen und bevorzugten Ausführungsformen, die einen Wasserabfluß über die
Ränder des Blechzuschnittes mit Sicherheit verhindern, steht natürlich nichts entgegen, die aus Span- oder
Sperrholz gebildete Trägerplatte 1 als wasserfeste Trägerplatte auszubilden.
Claims (1)
- (17 527) Schutzansprüche:1. Naßraumboden, insbesondere Badezimmerboden, bestehend aus einem auf einer Trägerplatte (1) angeordneten Edelstahlblechzuschnitt (2),dadurch gekennzeichnet,
daß in Eintiefungen (3) der in bezug auf die Stärke des einstückig ausgebildeten Blechzuschnittes (2) mehrfach dickeren Trägerplatte (1), wie Span- oder Sperrholzplatte, Heizwiderstände (4) und/oder Wärmeträgerdurchflußrohre (5) angeordnet sind.2. Naßraumboden nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,daß die Eintief ungen (3) in Form mindestens eines sich über die ganze Fläche der Trägerplatte (1) verteilt erstreckenden Mäanders ausgebildet sind.Naßraumboden nach Anspruch 1 oder 2,dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Blechzuschnitt {2) und der Trägerplatte {1) eine Lage (6) aus wärmespeicherndem Material angeordnet ist.4. Naßraumboden nach Anspruch 1 oder 2,dadurch gekennzeichnet,daß in den Eintiefungen (3) zwischen dem jeweiligenHeizelement und dem Blechzuschnitt (2) wärmespeicherndes Füllmaterial (6') angeordnet ist.5. Naßraumboden nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (7) des Blechzuschnittes (2) in Form einer Hohlkehle (8) verpreßt und als horizontal abgekröpfte Auflageränder (8') einerseits für einen Unterbaurahmen (9) und andererseits für den Aufsatz von Wandelementen (10) ausgebildet sind.6. Naßraumboden nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß im Blechzuschnitt' (2) mindestens eine einen Teilflächenbereich (F) des Bodens begrenzende, ebenfalls Auflageränder (8!) für Wandelemente bildende Hohlstegprägung (11) in Form einer Duschtassenbegrenzung angeordnet ist, wobei mindestens eine Seite der Duschtassenbegrenzung (H') einen Teil eines Blechzuschnittsrandes (7') bildet.7. Naßraumboden nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Blechzuschnitt (2) mit der Trägerplatte (1) direkt oder unter Zwischenschaltung der Lage (6) aus wärmespeicherndem Material verklebt ist.8. Naßraumboden nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,daß im Anordnungsbereich von WC's und Waschbecken (WB) Leitungsdurchgriffsöffnungen (12) in einer in bezug auf die Bodenebene (E) höhergelegenen Ebene (E-jj angeordnet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29600109U DE29600109U1 (de) | 1996-01-04 | 1996-01-04 | Naßraumboden |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29600109U DE29600109U1 (de) | 1996-01-04 | 1996-01-04 | Naßraumboden |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29600109U1 true DE29600109U1 (de) | 1996-02-22 |
Family
ID=8017687
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29600109U Expired - Lifetime DE29600109U1 (de) | 1996-01-04 | 1996-01-04 | Naßraumboden |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29600109U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20117924U1 (de) | 2001-10-09 | 2002-01-24 | Vießmann, Hans, Dr. Dr., 95030 Hof | Boden für mit Minustemperaturen zu betreibende Kühlzellen |
| DE20015623U1 (de) * | 2000-09-09 | 2002-02-07 | Vießmann, Hans, Dr. Dr., 95030 Hof | Bodenbelag für mit Zugangsöffnung versehenen Raumzellen, insbesondere begeh- und befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen |
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| DE202006015400U1 (de) * | 2006-10-06 | 2008-02-14 | Viessmann Kältetechnik AG | Anschlußausbildung von Bodenbelags- und Wandelementen zur Erstellung vn Raumzellen |
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| DE9316995U1 (de) * | 1993-10-30 | 1994-01-27 | Grimmig, Dieter, Dipl.-Ing., 69124 Heidelberg | Fußbodenkonstruktion |
| DE9409026U1 (de) * | 1994-06-03 | 1994-07-21 | Viessmann Werke Gmbh & Co, 35108 Allendorf | Bodenbelag, insbesondere für begeh- und befahrbare Kühl- und Frischhaltezellen |
-
1996
- 1996-01-04 DE DE29600109U patent/DE29600109U1/de not_active Expired - Lifetime
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