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DE29600109U1 - Naßraumboden - Google Patents

Naßraumboden

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DE29600109U1
DE29600109U1 DE29600109U DE29600109U DE29600109U1 DE 29600109 U1 DE29600109 U1 DE 29600109U1 DE 29600109 U DE29600109 U DE 29600109U DE 29600109 U DE29600109 U DE 29600109U DE 29600109 U1 DE29600109 U1 DE 29600109U1
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DE
Germany
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wet room
sheet metal
room floor
metal blank
carrier plate
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DE29600109U
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English (en)
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Viessmann & Co GmbH
Original Assignee
Viessmann & Co GmbH
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Publication date
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Publication of DE29600109U1 publication Critical patent/DE29600109U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24DDOMESTIC- OR SPACE-HEATING SYSTEMS, e.g. CENTRAL HEATING SYSTEMS; DOMESTIC HOT-WATER SUPPLY SYSTEMS; ELEMENTS OR COMPONENTS THEREFOR
    • F24D3/00Hot-water central heating systems
    • F24D3/12Tube and panel arrangements for ceiling, wall, or underfloor heating
    • F24D3/14Tube and panel arrangements for ceiling, wall, or underfloor heating incorporated in a ceiling, wall or floor
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02BCLIMATE CHANGE MITIGATION TECHNOLOGIES RELATED TO BUILDINGS, e.g. HOUSING, HOUSE APPLIANCES OR RELATED END-USER APPLICATIONS
    • Y02B30/00Energy efficient heating, ventilation or air conditioning [HVAC]

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
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Description

(17 527) Haßraumboden
Die Neuerung betrifft einen Naßraumboden, insbesondere Badezimmerboden, bestehend aus einem auf einer Trägerplatte angeordneten Edelstahlblechzuschnitt.
Böden der genannten Art sind grundsätzlich bekannt, und zwar in Verbindung mit aus vorgefertigten Bauelementen zusammenfügbaren und begehbaren Raumzellen, die als Kühloder Frischhaltezellen genutzt werden (siehe bspw. DE-GM 94 09 026). Beispielsweise rutschfest geprägte Edelstahlbleche als Bodenbeläge haben sich dabei aufgrund ihrer Korossionsfestigkeit und auch aus Gründen guter Reinhaltung außerordentlich gut bewährt, so daß trotz des relativ teuren Edelstahls solches Material in Betracht gezogen werden konnte, zumal in solchen Kühlzellen immer auch mit einem gewissen Feuchtigkeitsniederschlag gerechnet werden muß.
Für ausgesprochene Naßzellen, also insbesondere Badezimmer mit erwartbar hohem Wasseranfall kamen solche Böden bislang nicht in Betracht, da bei solchen Räumen immer davon ausgegangen werden muß, daß diese auch mit nackten Füßen benutzt werden und es nicht gerade angenehm ist, kaltes Blech mit nackten Füßen begehen zu müssen. Da man aufgrund des relativ teuren Edelstahls einerseits bemüht ist, die Blechzuschnitte so dünn wie möglich zu bemessen,
ist es andererseits erforderlich, solche Blechzuschnitte mit einer tragfähigen Unterlage auszustatten. Dies wiederum steht einer normalen Fußbodenheizung, mit der bspw. Wohnräume insgesamt ausgestattet werden, entgegen, da sich dann die tragfähige und relativ dicke Unterlage zwischen den Heizelementen und deren Blechzuschnitt befindet.
Egal ob nun der vorliegende Naßraumboden für einen normalen abgemauerten Raum oder für eine aus vorgefertigten Bauelementen zu erstellende Naßraumzelle bestimmt ist, liegt der Neuerung die Aufgabe zugrunde, Böden der eingangs genannte Art für die Bodengestaltung solcher Naßraumzellen zugänglich zu machen, um letztlich damit auch ein Element zur Baurationalisierung zur Verfügung zu haben.
,Gelöst ist diese Aufgabe mit einem Naßraumboden nach der Neuerung dadurch, daß in Eintiefungen der in bezug auf die Stärke des Blechzuschnittes mehrfach dickeren Trägerplatte, wie Span- oder Sperrholzplatte, Heizwiderstände und/oder Warmetragerdurchflußrohre angeordnet sind.
Im Prinzip läuft dies auf eine an sich bekannte Fußbodenheizung hinaus, wobei hier allerdings die sowieso notwendige Trägerplatte ausgenutzt ist, um die Heizelemente als integrales Bauteil mit in den insoweit und insgesamt einbaufertigen Naßraumboden mit einzubeziehen. Da damit der Blechzuschnitt beheizbar ist, kann dessen Verwendung als
• ·
einbaufertiges Bodenbelagselement für eine Badezimmerzelle übrhaupt erst in Betracht gezogen werden, zumal in Badezimmern selbst außerhalb der eigentlichen Heizperiode eine gewisse Wärme immer als angenehm empfunden wird. Die notwendige Heizenergie kann auf verschiedene Weise und je nach Art des im Boden integrierten Heizelementes zugeführt werden, wobei es vom Fertigungsaufwand her gleichermaßen einfach ist, entweder einen elektrischen Heizwiderstand und/oder eine Wärraeträgerdurchflußleitung einzubauen. Eine Warmetragerdurchflußleitung bietet dabei vorteilhaft die Möglichkeit, unter Zwischenschaltung eines geeigneten Wärmetauschers bspw. die Abwärme von ggf. im Nahbereich befindlichen Kühlaggregaten auszunutzen, zumal der Wärmeenergiebedarf beim vorgesehenen Verwendungszweck nicht allzu groß ist, und es letztlich schon ausreicht, den Blechzuschnitt fußwarm zu halten.
"Heizwiderstand und/oder Warmetragerdurchflußleitung" ist beim Ganzen so zu verstehen, daß in der Trägerplatte ggf. auch -beide Heizelementarten in Kombination vorhanden sein können, um im Falle zeitweilig nicht verfügbarer "Abfallwärme" elektrisch heizen zu können.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des neuartigen Naßraumbodens bestehen in Folgendem:
Die in die ausreichend dick bemessene Trägerplatte (Spanoder Sperrholzplatte) eingefrästen Eintiefungen sind in Form mindestens eines sich über die ganze Fläche der Trägerplatte verteilt erstreckenden Mäanders ausgebildet, um
das Heizelement als einzigen durchgehenden Strang über die ganze Fläche möglichst gleichmäßig verteilt einbauen zu können.
Um ferner die eingebrachte Wärmeenergie über einen längeren Zeitraum halten zu können, kann vorteilhaft zwischen dem Blechzuschnitt und der Trägerplatte eine Lage aus wärmespeicherndem Material angeordnet werden, es ist aber auch möglich, in den Eintiefungen zwischen dem jeweiligen Heizelement und dem Blechzuschnitt wärmespeicherndes Füllmaterial anzuordnen.
Um zu verhindern, daß an den Randbereichen Wasser an die Trägerplatte gelangen kann, aber auch aus Gründen zweckmäßiger Reinhaltung sind die Ränder des Blechzuschnittes in Form einer Hohlkehle verpreßt und als horizontal abgekröpfte Auflageränder einerseits für einen Unterbaurahmen und andererseits für den Aufsatz von Wandelementen ausgebildet.
Da es sich beim neuartigen Naßraumboden um ein vorgefertigtes Einbauelement handeln soll, ist ferner vorteilhaft vorgesehen, im Blechzuschnitt mindestens eine einen Teilflächenbereich des Bodens begrenzende, ebenfalls Auflageränder für Wandelemente bildende Hohlstegprägung in Form einer Duschtassenbegrenzung anzuordnen, wobei mindestens eine Seite der Duschtassenbegrenzung einen Teil eines Blechzuschnittrandes bildet, was noch näher erläutert wird.
Was die Verbindung zwischen Blechzuschnitt und Trägerplatte betrifft, so ist dafür nicht etwa eine Schraubverbindung vorgesehen, die am Blechzuschnitt Bohrungen verlangte, sondern der Blechzuschnitt ist mit der Trägerplatte direkt oder unter Zwischenschaltung einer Lage aus warmespeicherndem Material verklebt.
Der neuartige Naßraumboden wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 den Grundriß eines Badezimmers als Naßraumzelle mit dem eingebauten Naßraumboden;
Fig. 2 einen Längsschnitt längs Linie II-II in Fig. 1 durch den Naßraumboden in Form eines Einbauausführungsbeispieles ;
Fig. 3 einen Schnitt gemäß Kreisausschnitt K in Fig. 2;
Fig. 4 einen Teilschnitt längs Linie IV-IV in Fig. 1 durch den Naßraumboden in besonderer Ausführungsform;
Fig. 5 im Schnitt eine besondere Ausführungsform des Blechzuschnittes und
Fig. 6A,B vergrößert Teilschnitte durch den Naßraumboden.
Der Naßraumboden besteht, wie bei manchen Kühl- und Frischhaltezellen auch, aus einem auf einer Trägerplatte 1 angeordneten Edelstahlblechzuschnitt 2, wobei jedoch grundsätzlich und im Gegensatz zu solchen Kühl- und Frischhaltezellen, bei denen in der Regel die Böden aus zusammenfügbaren Bodenelementen gebildet sind, der vorliegende Naßraumboden aus einem Stück besteht, was möglich ist, da für Badezimmer von einem Flächenbedarf in der Größenordnung von nur 3 bis 4 m^ ausgegangen werden kann, was zu noch gut transportablen und handhabbaren Flächengrößen des Bodens führt. Die in Fig. 1 dargestellte Rechteckform (natürlich Größe etwa 2 &khgr; 1,5 m~)} Raumaufteilung und Innenausstattung ist nur als Beispiel zu verstehen. Ebenfalls ist nicht zwingend die dargestellte Ausführungsform, bei der der Naßraumboden in Kombination mit ebenfalls vorgefertigten Wandbauelementen 10 vorgesehen ist, d.h., hierbei handelt es sich insgesamt um eine vor Ort zusammenfügbare Naßraumzelle, deren Einbau im Rahmen eines Neubaues von vornherein eingeplant werden kann. Ebenso ist es aber auch möglich, solche Naßraumböden in zu sanierende Altbauten einzubauen, wobei erforderlichenfalls ein oder zwei Wände neu eingezogen werden müssen.
Wesentlich ist nun unter Verweis auf Fig. 1 und 4, daß in Eintiefungen 3 der in bezug auf die Stärke des Blechzuschnittes 2 mehrfach dickeren Trägerplatte 1, wie Spanoder Sperrholzplatte, Heizwiderstände 4 und/oder Wärmeträgerdurchflußrohre 5 angeordnet sind. Die Eintiefungen
3 sind dabei vorteilhaft in Form mindestens eines sich über die ganze Fläche der Trägerplatte 1 verteilt erstreckenden Mäanders M ausgebildet. Wie einleitend vorerwähnt, können dabei, in separaten Eintiefungen verlaufend, und aus den vorerwähnten Gründen elektrische Heizwiderstände in Kombination mit einem Wärmeträgerdurchflußrohr 5 aus Kunststoff oder bspw. Kupfer vorgesehen werden. Wie in nur Teilbereichen in Fig. 1 angedeutet, ist der Edelstahlblechzuschnitt 2 von vornherein mit Prägungen P versehen, um der Ausrutschgefahr zu begegnen.
Um einerseits dem Boden eine gute Wärmeverteilung, aber auch um eine gewisse Wärmespeicherung zu vermitteln, ist vorteilhaft unter Verweis auf Fig. 6A, B vorgesehen, entweder zwischen dem Blechzuschnitt 2 und der Trägerplatte 1 eine Lage 6 aus wärmespeicherndem Material anzuordnen oder in die Eintiefungen 3 zwischen dem jeweiligen Heizelement und dem Blechzuschnitt 2 wärmespeicherndes Füllmaterial 6' einzubringen.
Aus Gründen einfacher Sauberhaltung bzw. Reinigung des Naßraumbodens, aber auch um zu verhindern, daß Wasser vom Boden über die Bodenränder abfließen kann, sind, wie in Fig. 3 verdeutlicht, die Ränder 7 des Blechzuschnittes 2 in Form einer Hohlkehle 8 verpreßt und als horizontal abgekröpfte Auflageränder 8' einerseits für einen Unterbaurahmen 9 und andererseits für den Aufsatz von Wandelementen 10 ausgebildet.
Sofern der Naßraum, wie bspw. in Fig. 1 dargestellt, aus vorgefertigten Wandelementen 10 erstellt wird, was, wie gesagt, nicht zwingend ist, erfolgt der Anschluß solcher Wandelemente 10 zum Blechzuschnitt 2 und zum Unterbaurahmen 9 wie bspw. in Fig. 3 dargestellt, d.h. mit Hilfe einer u-förmigen Profilschiene 13, in die die Wandelemente 10 eingesetzt werden können. Statt der Wandelemente 10 kann die Profilschiene 13 auch als untere Begrenzung eines aufzubringenden Verputzes dienen, der dann in bekannter Weise befliest wird. Im übrigen wäre es aber auch möglich, die Wandelemente 10 mit Fliesen zu bekleben.
Da der Naßraumboden sowieso einer Preßverformung bedarf und auch der Duschbereich des Bodens an der Beheizung teilhaben soll, was bei Einbau eines separaten Duschbeckens bzw. einer sogenannten Duschtasse DT zumindest den Wärmedurchgang behindern würde, ist vorteilhaft gemäß Fig. 1 und 4 im Blechzuschnitt 2 mindestens eine einen Teilflächenbereich F des Bodens begrenzende, ebenfalls Auflageränder 8' für Wandelemente bildende Hohlstegprägung 11 in Form einer Duschtassenbegrenzung angeordnet, wobei mindestens eine Seite der Duschtassenbegrenzung 11' einen Teil eines Blechzuschnittsrandes 7' bildet.
Da Naßraumeinrichtungen, wie WC und Waschbecken einerseits Zu- und Abflußleitungen erfordern, andererseits dafür erforderliche Durchgriffsöffnungen im Blechzuschnitt gegen einen Wasseraustritt gesichert sein müssen, besteht gemäß Fig. 5 eine vorteilhafte Ausführungsform des Naß-
raumbodens darin, daß im Anordnungsbereich von WCs und Waschbecken WB Leitungsdurchgriffsöffnungen 12 in einer in bezug auf die Bodenebenen E höher gelegenen Ebene E ^ angeordnet sind.
Die Ausbildung der Bodenränder in Form von Hohlkehlen 8 und auch der Einbezug der Duschtasse DT in Form von Hohlstegprägungen 11 hat in Verbindung mit der Trägerplatte 1 zur Aufnahme der Heizelemente den Vorteil, daß die dadurch zwischen Blechzuschnitt 2 und Trägerplatte 1 entstehenden Hohlräume für die Unterbringung von Leitungen ausgenutzt werden kann, und zwar nicht nur von wasserführenden Leitungen, sondern auch von Anschlußleitungen für den elektrischen Heizwiderstand, falls ein solcher vorgesehen ist.
Obgleich mit Rücksicht auf die beschriebenen und bevorzugten Ausführungsformen, die einen Wasserabfluß über die Ränder des Blechzuschnittes mit Sicherheit verhindern, steht natürlich nichts entgegen, die aus Span- oder Sperrholz gebildete Trägerplatte 1 als wasserfeste Trägerplatte auszubilden.

Claims (1)

  1. (17 527) Schutzansprüche:
    1. Naßraumboden, insbesondere Badezimmerboden, bestehend aus einem auf einer Trägerplatte (1) angeordneten Edelstahlblechzuschnitt (2),
    dadurch gekennzeichnet,
    daß in Eintiefungen (3) der in bezug auf die Stärke des einstückig ausgebildeten Blechzuschnittes (2) mehrfach dickeren Trägerplatte (1), wie Span- oder Sperrholzplatte, Heizwiderstände (4) und/oder Wärmeträgerdurchflußrohre (5) angeordnet sind.
    2. Naßraumboden nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Eintief ungen (3) in Form mindestens eines sich über die ganze Fläche der Trägerplatte (1) verteilt erstreckenden Mäanders ausgebildet sind.
    Naßraumboden nach Anspruch 1 oder 2,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß zwischen dem Blechzuschnitt {2) und der Trägerplatte {1) eine Lage (6) aus wärmespeicherndem Material angeordnet ist.
    4. Naßraumboden nach Anspruch 1 oder 2,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß in den Eintiefungen (3) zwischen dem jeweiligen
    Heizelement und dem Blechzuschnitt (2) wärmespeicherndes Füllmaterial (6') angeordnet ist.
    5. Naßraumboden nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (7) des Blechzuschnittes (2) in Form einer Hohlkehle (8) verpreßt und als horizontal abgekröpfte Auflageränder (8') einerseits für einen Unterbaurahmen (9) und andererseits für den Aufsatz von Wandelementen (10) ausgebildet sind.
    6. Naßraumboden nach Anspruch 5,
    dadurch gekennzeichnet, daß im Blechzuschnitt' (2) mindestens eine einen Teilflächenbereich (F) des Bodens begrenzende, ebenfalls Auflageränder (8!) für Wandelemente bildende Hohlstegprägung (11) in Form einer Duschtassenbegrenzung angeordnet ist, wobei mindestens eine Seite der Duschtassenbegrenzung (H') einen Teil eines Blechzuschnittsrandes (7') bildet.
    7. Naßraumboden nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Blechzuschnitt (2) mit der Trägerplatte (1) direkt oder unter Zwischenschaltung der Lage (6) aus wärmespeicherndem Material verklebt ist.
    8. Naßraumboden nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
    daß im Anordnungsbereich von WC's und Waschbecken (WB) Leitungsdurchgriffsöffnungen (12) in einer in bezug auf die Bodenebene (E) höhergelegenen Ebene (E-jj angeordnet sind.
DE29600109U 1996-01-04 1996-01-04 Naßraumboden Expired - Lifetime DE29600109U1 (de)

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DE20117924U1 (de) 2001-10-09 2002-01-24 Vießmann, Hans, Dr. Dr., 95030 Hof Boden für mit Minustemperaturen zu betreibende Kühlzellen
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