DE2951179A1 - Photoblitzlampe und verfahren zu ihrer herstellung - Google Patents
Photoblitzlampe und verfahren zu ihrer herstellungInfo
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Description
DR. CLAUS REINLANDER DIPL.-ING. KLAUS BERNHARDT
Orthstroße 12 ■ D-8000 München 60 ■ Telefon 83 20 24/5
Telex 5212744 · Telegramme Interpatent
S6 P180 D
GTE SYLVANIA INCORPORATED Wilmington, Delaware
USA
USA
Photoblitzlampe und Verfahren zu ihrer Herstellung
Priorität: 21. Dezember 1978 - USA - Serial No. 971 775
Es wird eine Hochspannungs-Photoblitzlampe beschrieben, die mit
einem fadenförmigen Brennstoff und Sauerstoff gefUllt ist und eine
ZUndstruktur aufweist, die zwei voneinander entfernte Zuleitungsdrähte umfaßt, die in ein Ende des Glaskolbens der Lampe dicht
eingesetzt sind und in einen nach innen vorstehenden Teil des Kolben glases eingekapselt sind. Der Abschluß jedes der Zuleitungsdrähte
innerhalb des Kolbens ist frei von abdichtendem Glas und liegt im wesentlichen blindig mit der umgebenden Glasoberfläche, und eine
Schicht aus Zlindmateriai um das innere Ende des vorstehenden Glasteils innerhalb des Kolbens Überdeckt und überbrückt die nackten
Anschlüsse der Zuleitungsdrähte. Es wird auch ein Verfahren zur
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Herstellung einer Lampe beschrieben, bei dem ein Ende eines Stücks
Glasrohr so erwärmt wird, daß es dicht schließt, zwei voneinander entfernte, metallene ZuIei tungsdrähte durch das erhitzte, geschlossene
Ende des Glasrohres geschoben werden, so daß das erwärmte Glas dort gestreckt und dichtend über die Drähte gebracht wird, so daß ein vorstehender Teil des Glases innerhalb des Rohres geschaffen wird, der
den Abschluß der Zuleitungsdrähte einkapselt, anschließend selektiv nur das Glas entfernt wird, das die Abschlüsse der Zuleitungsdrä'hte
überdeckt, um das nackte Metall freizulegen, eine Schicht Zündermaterial um das Ende des vorstehenden Teils des Glases innerhalb des Rohres
aufgebracht wird, so daß die nackten Anschlüsse der Zuleitungsdrähte
überdeckt und überbrückt werden, und dann die Lampe fertiggestellt
wird.
Die Erfindung betrifft Photoblitzlampen und insbesondere Blitzlampen,
die eine ZUnderbrücke oder dergl. enthalten, die mit einem Hochspannungsimpuls gezUndet wird.
Solche Blitzlampen bestehen typischerweise aus einem rohrförmigen Glaskolben, der an einem Ende zusammengezogen und abgeschmolzen ist und
am anderen Ende mit einem Quetschfuß abgeschlossen ist. Zwei Zuleitungsdrähte führen durch den gläsernen Quetschfuß und laufen in einer
ZUndstruktur aus, die eine Glasperle, eine oder mehrere Glashülsen
oder ein Glasreservoir von irgendeiner Art aufweist. Eine Masse ZUndermaterial, die auf der Perle, der Hülse oder dem Reservoir enthalten
ist, überbrückt und kontaktiert die Enden der Zuleitungsdrähte. Innerhalb des Lampenkolbens ist ferner eine Menge faden- oder drahtförmiger, metallischer Brennstoff, wie beispielsweise zerspante
Zirkon- oder Hafnium-Folie, und ein verbrennungsforderndes Gas,
beispielsweise Sauerstoff, unter einem Anfangsfülldruck von mehreren
Bar untergebracht.
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Das Funktionieren der Lampe wird dadurch eingeleitet, daß ein Hochspannungsimpuls (beispielsweise mehrere hundert bis mehrere tausend
Volt, beispielsweise von einem piezoelektrischen Kristall) Über die
Lampenzuleitungsdrähte angelegt wird. Die ZUndmasse Innerhalb der
Lampe bricht dann elektrisch durch und zündet, deren Verpuffen zündet wiederum den zerspanten Brennstoff, der aktinisch verbrennt.
Mehrere verschiedene Konstruktionen für Hochspannungs-Blitzlampen sind
bekannt. Beispiels dafür sind die folgenden US-PS: 2 718 771; 2 768 517;
2 771 765; 2 868 003; 3 000 200; 3 312 085; 3 501 254; 3 556 699;
3 602 619; 3 627 459; 3 685 947; 3 721 515; 3 823 994; 3 873 260;
3 873 261; 3 884 615; 3 959 860; 4 008 040; 4 059 388; 4 059 389;
4 097 220. Alle diese Konstruktionen sind entweder schwierig herzustellen, enthielten besondere und teure Glaskomponenten oder litten
unter durch Späne verursachten Kurzschlüssen vor dem Aufblitzen. Einige dieser bekannten Konstruktionen sind an die Miniaturisierung
nicht anpaßbar sowie nicht an die Verwendung in Blitzgeräten moderner Konstruktion mit mehreren Lampen. Viele fordern die Verwendung von
komplizierten kleinen Glasteilen, die sehr teuer und schwierig zuzufUhren, zu orientieren und über die Zuleitungsdrähte zu schieben
sind, insbesondere in Hochgeschwindigkeits-Lampenherstellungsautomaten.
Mit einigen dieser bekannten Konstruktionen 1st eine zuverlässige
automatische Aufbringung des Zündmaterials nicht denkbar. Andere Konstruktionen zeigen so große Variationen der Zündspannung von einer
Lampe zur nächsten, daß ein zuverlässiger Betrieb mit den Spannungen und Energiepegeln, die von miniaturisierten piezoelektrischen Quellen
kommen, die in moderne kleine Kameras passen, nicht erzielt werden kann. Einige der Konstruktionen berücksichtigen nicht das Problem von
Kurzschlüssen durch Späne oder Störungen der Zündung durch Späne.
Im Gegensatz zu den erwähnten bekannten Lampenkonstruktionen 1st in
der US-PS 4 059 389 eine perlenlose ZUndstruktur mit Innenleitungen
beschrieben, die mit Fritte beschichtet sind. Diese Konstruktion stellt zwar eine merkliche Verbesserung hinsichtlich der Blitzzuverlässigkeit
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und der einfachen Herstellung gegenüber den übrigen bekannten
Lampen dar, es gibt jedoch weiterhin gewisse Probleme. Wenn beispielsweise die Zündmasse die Leitungen überbrückt, so sorgen
Dehnungsunterschiede während des Heizens und Kühlens im Zuge der
Herstellung in einigen Fällen dafür, daß die Zündmassenbrücke so große Sprünge erhält, daß der Hochspannungsimpuls den Spalt nicht
überwindet, um die Lampe zu zünden. Wenn die Lampe mit getrennten, mit ZUndmasse beschichteten Zuleitungen hergestellt wird, ist es
notwendig, daß Brennstoffspäne innerhalb der Lampe beide mit Zündmittel
beschichteten Zuleitungsenden kontaktiert, um den Stromweg zu schließen. In der tatsächlichen Praxis kann die Verteilung des
Brennstoffes watteartig sein und so lokalisiert sein, daß kein guter Kontakt mit den mit ZUndmasse beschichteten Zuleitungsenden
entsteht, so daß die Lampe nicht aufblitzen kann.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine verbesserte Fotobiitzlampenkonstruktion
verfügbar zu machen.
Speziell soll durch die Erfindung eine verbesserte Konstruktion für
eine Miniatur-Hochspannungs-Fotoblitzlampe verfügbar gemacht werden,
die leicht an automatische Montage anpaßbar ist, die Notwendigkeit für teuere Lampenkomponenten, wie Glasperlen oder -hülsen, beseitigt
und das Problem von durch Späne verursachten Kurzschlüssen vor dem
Aufblitzen beseitigt.
Grundsätzlich soll eine ZUndmassenbrUcke zwischen ZUnder-Zuleitungsdrähnten
verfügbar gemacht werden, die nicht auseinanderspringt und auch nicht von Brennstoffkontakt abhängt, um den Kreis zu schließen.
Femer soll eine kräftige, isolierte ZUndermontage verfügbar gemacht
werden, die vergleichsweise einfach herzustellen 1st und nach dem Lampenblitzen eine zuverlässige Kreisunterbrechung darstellt.
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-Sr-
Ferner soll durch die Erfindung ein verbessertes Verfahren zum
Herstellen einer Fotoblitzlampe verfügbar gemacht werden.
Diese und weitere Ziele, Vorteile und Merkmale werden entsprechend
den Prinzipien der Erfindung dadurch gelöst bzw. erreicht, daß eine Hochspannungs-Lampen-Zündstruktur vorgeschlagen wird, die aus zwei
voneinander entfernten metallenen Zuleitungsdrähten besteht, die in ein Ende des Glaskolbens der Lampe dicht eingesetzt sind, wobei die
mit Glas dicht abgeschlossenen Drähte sich in den Kolben hinein erstrecken und der metallene Abschluß jedes Drahtes innerhalb des
Kolbens frei von abschließendem Glas ist. Die metallene Oberfläche
jedes der nackten Drahtenden ist im wesentlichen bündig mit der
umgebenden Abdichtglasoberfläche, und Zündmasse 1st um das innere Ende der mit Glas abgedichteten Verlängerung der Drähte in der Weise
geschichtet, daß die nackten MetallabschlUsse überdeckt und überbrückt werden. Bei einer bevorzugter Ausführungsform steht das Kolbenglas in den Kolben hinein vor und sind die Zuleitungsdrähte dicht
in diesen vorspringenden Gl as teil in einer vorgegebenen Beziehung
im Abstand voneinander dicht eingesetzt, wobei das vorstehende Glas eine gestreckte Konfiguration dadurch hat, daß die Zuleitungsdrähte
während des Zuschmelzens durch das Ende des Kolbens durchgeschoben
worden sind. Vorzugsweise hat jeder der Zuleitungsdrahtabschlüsse die Form eines querverlaufenden Schnittes mit einer im wesentlichen
flachen Stirnfläche, wobei jede der flachen Stirnflächen frei von Glas und im wesentlichen bündig mit der umgebenden Glasoberfläche
ist. Die ZUndmasse wird dann um das innere Ende des vorstehenden Glasteils innerhalb des Kolbens geschichtet, so daß die Abschlüsse
überdeckt und überbrückt werden.
Diese Konstruktion sorgt für einen abgestützten Kreisweg von Zuleitung
zu Zuleitung, der nicht auseinanderspringt, und zwar dank der massiven Glasschicht, die beide internen Zuleitungsdrähte abdeckt und abstützt,
und ist auch unabhängig vom Kontakt mit dem Brennstoff, um den Blitz-
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kreis zu schließen. Die Zünd-Durchbruchsspannung ist höher und
gleichförmiger und kann dadurch kontrolliert werden, daß der
Abstand zwischen den inneren Drähten variiert wird. Mittlere Durchbruchsspannungen von 600 bis 1200 Volt können aufrechterhalten werden, und das verringert die Empfindlichkeit für versehentliche Zündungen während der Lampenherstellung und der anschließenden Handhabung. Die Verwendung des Kolbenkörperrohrs als
Glasbeschichtung für die Zünddrähte sorgt für eine feste StUtzstruktur für diese Montage, die auch die inneren Zuleitungsdrähte
voll gegen Vorblitz-KurzschlUsse aufgrund des Einbringens der
Brennstoffspäne in die Lampe isoliert. Bei der Herstellung der Struktur resultiert die interne Glas-Formgebung in gut abgerundeten
Konturen, die dem Kolben zusätzliche Festigkeit verleihen. Weiterhin bildet die voll isolierende Glasbeschichtung auf den Zuleitungsdrähten, mit nur dem notwendigsten Freiliegen von nackten metallenen
Zuleitungsabschlüssen zur Zündung eine einzigartige Möglichkeit, um
eine Kreisunterbrechung nach dem Zünden zu gewährleisten.
Das Verfahren zur Herstellung der Lampen ist besonders gut für die
Massenherstellung geeignet und weist die Schritte auf, daß ein Ende des Stücks Glasrohr erwärmt wird, so daß es dicht geschlossen wird,
zwei voneinander entfernte metallene Zuleitungsdrähte durch das erwärmte, geschlossene Ende des Glasrohres geschoben werden, so daß das
erwärmte Glas gestreckt und über die eingeschobenen Zuleitungsdrähte dicht angelegt wird, so daß ein vorstehender Teil des Glases innerhalb des Rohres gebildet wird, der die Anschlüsse der Zuleitungsdrähte
darin einkapselt, selektiv nur das Glas entfernt wird, das die Enden der Zuleitungsdrähte innerhalb des Rohres abdeckt, um das nackte Metall
der Anschlüsse freizulegen, eine Schicht aus ZUndmasse um das Ende
des vorstehenden Teils des Glases innerhalb des Rohres aufgebracht wird, so daß der nackte Metallabschluß überdeckt und überbrückt wird,
und schließlich die Lampe fertiggestellt wird. Gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform wird die Schicht aus Zündmasse dadurch aufgebracht,
daß das Ende des vorstehenden Glasteils innerhalb des Kolbens in eine
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ZUndmasse-Schlissei getaucht wird. Nachdem die Zuleitungsdrähte
durchgeschoben worden sind, kann das erwärmte, geschlossene Ende des Rohres gequetscht werden. Auch der vorstehende Teil des Glases
innerhalb des Rohres kann mit internem Luftdruck in Endform gebracht werden. Eine besonders bevorzugte Methode zum selektiven
Entfernen des Glases, das die Zuleitungsdrahtabschlüsse abdeckt,
besteht darin, daß ein elektrischer Kontakt mit den Außenteilen der Zuleitungsdrähte hergestellt wird, unabhängig an jeden kontaktierten
Zuleitungsdraht eine hohe Spannung angelegt wird, und eine leitende Sonde in das Rohr in enge Nachbarschaft zu jedem der glasbedeckten
Abschlüsse gebracht wird, so daß die resultierende Hochspannungsentladung
zwischen jedem Zuleitungsdrahtabschluß und der Sonde nur das Glas abspringen läßt, das den Abschluß abdeckt, um
dessen nacktes Metall freizulegen.
Die Erfindung soll anhand der Zeichnung näher erläutert werden; es zeigen:
Figur 1 eine Seitenansicht einer Fotoblitzlampe nach der Erfindung;
Figur 2 einen Teil schnitt durch die Zuleitungs- und ZUndeinrichtungs-Konstruktion
der Lampe nach Figur 1;
Figur 3 den Verfahrensschritt, bei dem Wärme an ein Ende eines Stückes Glasrohr angelegt wird, das über zwei Zuleitungsdrähte gehalten wird;
Figur 4 das erhitzte Ende des Rohrs nach Figur 3 nach dem dichten Schließen;
Figur 5 das Einschieben der Zuleitungsdrähte durch das erhitzte, geschlossene Ende des Glasrohrs;
Figur 6 das Zuleitungsmontage-Ende des Glasrohrs nach dem Quetschen;
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Figur 7 den Schritt der selektiven Entfernung des Glases, das die Zuleitungsdrahtabschlüsse überdeckt, mittels einer
Hochspannungsentladung; und
Figur 8 einen Schnitt entsprechend der Linie 8-8 in Figur 7, in dem die nackten Abschlüsse der Zuleitungsdrähte
nach dem selektiven Entfernen des Glases dargestellt sind.
Die in Figuren 1 und 2 dargestellte Hochspannungs-Blitzlampe besteht aus einem hermetisch dichten, lichtdurchlässigen Kolben 2 aus
Glasrohr mit einem Quetschfuß 4, der ein Ende definiert, und einer Absaugspitze 6 am anderen Ende. Abgestützt vom Quetschfuß 4 ist eine
Zündeinrichtung mit zwei metallenen Zuleitungsdrähten 8 und 10, die
sich in den Kolben 2 hinein erstrecken. Erfindungsgemäß steht ein Teil 12 des Kolbenglases an dem Quetschfuß 4 zugehörigen Ende in
den Kolben hinein vor, und sind die Zuleitungsdrähte 8 und 10 in
diesen vorstehenden Teil 12 in einer vorgegebenen Abstandsbeziehung dicht eingesetzt, wobei die entsprechenden Abschlüsse 8a und 10a
der Drähte β und 10 frei von abdichtendem Glas sind. Vorzugswelse
hat jedes der Drahtenden 8a und 10a die Form eines qusrverlaufenden
Schnittes mit einer im wesentlichen flachen Stirnfläche. Zusätzlich
dazu, daß diese flachen Endflächen 8a und 10a frei von abdichtendem
Glas sind, sind sie im wesentlichen bündig mit der umgebenden Glasoberfläche des Teils 12.
Die ZUndstruktur 1st durch eine Schicht aus ZUndmasse 14 um das
Innere Ende des vorstehenden Glasteils 12 vervollständigt. Genauer
gesagt, die ZUndmassenschicht 14 überdeckt und Überbrückt die nackten
Metall enden 8a und 10a der Zuleitungsdrähte 8 und 10.
Typischerweise hat der Lampenkolben 2 einen Innendurchmesser von
weniger als ein halb Zoll (13 mm) und ein Innenvolumen von weniger
als 1 ecm. Eine Menge eines fadenförmigen, verbrennbaren FUllmaterials
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16, beispielsweise zerspante Zirkon- oder Hafnium-Folie, ist innerhalb des Lampenkolbens angeordnet. Der Kolben 2 ist auch mit
einer Füllung aus verbrennungsförderndem Gas, beispielsweise Sauerstoff, unter einem Druck von mehreren Atmosphären gefüllt. Typischerweise ist auch die Außenfläche des Gaskolbens 2 mit einer
Schutzschicht versehen, beispielsweise Zelluloseazetat (nicht dargestellt).
Ein bevorzugtes Verfahren zur Herstellung einer Fotoblitzlampe nach
der Erfindung besteht aus den folgenden Schritten. Zunächst wird gemäß Figur 3 ein Stück abgeschnittenes Glasrohr V am unteren Ende
mit Flammen von Quellen 20 und 22 erhitzt. Zu diesem Zeitpunkt kann,
wie dargestellt, das Rohr 2' über die vorgeformten Zuleitungsdrähte
8 und 10 gehalten und mit diesen ausgefluchtet werden, die auch vorgeheizt werden können. Dieser Heizprozeß wird fortgesetzt, bis das
erhitzte Ende des Rohres dicht geschlossen ist, wie in Figur 4 dargestellt. Wenn der Boden des Glasrohres in richtiger Weise erhitzt
und dicht geschlossen ist, wird das Rohr 2' vertikal nach unten über die vorgeheitzten Zuleitungsdrähte 8 und 10 geschoben, wie in Figur
dargestellt, so daß das erwärmte Glas gestreckt und dicht Über die
durchgeschobenen Zuleitungsdrähte 8 und 10 gebracht wird, um den vorstehenden Glasteil 12 zu schaffen, der die Zuleitungsdrahtenden 8a
und 10a innerhalb des Rohres 21 einkapselt. Der erhitzte, vorstehende
Glasteil 12 wird dann mit innerem Luftdruck in Endform gebracht, und die erhitzte Abdichtung kann im Bereich 4 gequetscht werden, wie in
Figur 6 dargestellt. Der Glasteil 12 kapselt die Zuleitunsmontagestruktur vollständig ab, und ist dabei an den oberen Enden der Zuleitungsdrähte, d. h. an den Abschlüssen 8a und 10a am dünnsten. Verschiedene Formen von Zuleitungsdrahtabschlüssen, die flach, sphärisch,
angespitzt und keilförmig sind, wurden untersucht, und ein normaler, flacher, querverlaufender Schnitt hat sich als befriedigend erwiesen. Wie in
Figuren 3 bis 6 ersichtlich ist, ist die körperliche Konstruktion sehr einfach und leicht an Hochgeschwindigkeits-Fabrikationseinrichtungen anpaßbar. Bei der Herstellung einer einstUckigen Struktur
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AU
resultiert die innere Glas-Formgebung in gut abgerundeten Konturen,
die dem Kolben zusätzliche Festigkeit verleihen.
In der nächsten Phase des Herstellungsvorganges müssen die mit Glas
bedeckten Abschlüsse der Zuleitungsdrähte freigelegt werden, so daß
ein Stromweg durch eine überbrückende Zündschicht von Zuleitung zu Zuleitung geschaffen werden kann. Es ist erwünscht, daß die Glasabdeckung über den Abschlüssen nur sehr selektiv entfernt wird, so
daß tatsächlich nur das nackte Metall der Abschlüsse 8a und 10a freigelegt wird. Insbesondere sollen nach dem selektiven Entfernen
des abdeckenden Glases die flachen Stirnflächen der Zuleitungsdrahtabschlüsse im wesentlichen bündig mit der umgebenden Glasoberfläche
sein. Verschiedene Konzepte zum Freilegen der metallenen Enden der Zuleitungsdrähte sind untersucht worden. Diese sind Schleifen, Abspanen, im heißen Zustand abwischen, Hochspannungs-Hochfrequenz,
hoher Strom bei geringer Spannung und eine Kondensatorentladungs-Hochspannungsschaltung mit geringem Widerstand im Bereich von 2000
bis 20.000 Volt. Das bevorzugte Verfahren verwendet eine Kondensatorentladungsspannung von etwa 3000 bis 6000 Volt. Die Hochspannungsanordnung ist in Figur 7 dargestellt, mit einer Kondensator-Entladungs-Hochspannungsversorgung 24 mit einer Ausgangsleitung 26, die mit einer
Sonde 28 verbunden ist, und einer Ausgangsleitung 30, die mit einer Kontakteinrichtung 32, beispielsweise einer Froschklemme, die hier
als an den Zuleitungsdrähten angeschlossen dargestellt ist. Wenn die Glaseinheit in Position gehalten ist, wird elektrischer Kontakt zu jedem der Außenteile der Zuleitungsdrähte hergestellt, während
die leitende Metall sonde in das obere Ende des Glasrohres V in enger
Nachbarschaft zu jedem der mit Glas abgedeckten Drahtabschlüsse 8a und
10a eingesetzt wird, und das Hochspannungspotential wird unabhängig an jeden Zuleitungsdraht gelegt. Die resultierende Hochspannungsentladung
zwischen jedem Zuleitungsdrahtabschluß und der Sonde sprengt nur das
Glas ab, das die Abschlüsse 8a und 10a abdeckt , um das nackte Metall freizulegen, wie in Figuren 7 und 8 dargestellt.
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Nach diesem Entfernen des Glases wird das Ende des vorstehenden Glasteils 12 in eine ZlindmassenschUssel getaucht, die durch das
offene Ende des Glasrohres hindurchpaßt, so daß die Schicht 14 aus Zlindmasse um das Ende des Glasteils aufgebracht wird. Gemäß
Figuren 1 und 2 überdeckt und überbrückt die Zündmasse die nackten
Abschlüsse 8a und 10a in der Weise, daß der Glasweg zwischen den oberen Teilen der Zuleitungsdrähte beschichtet wird. Dadurch entsteht
ein abgestützter Stromweg von Leitung zu Leitung, der nicht auseinanderbricht, weil die massive Glasbeschichtung (Teil 12)
beide internen Zuleitungen abdeckt und abstützt. Weiter ergibt diese abgestützte ZUndmassenbrücke einen Stromweg, der unabhängig
davon ist, daß Späne des verbrennbaren Materials Kontakt herstellen, um den Blitzkreis zu schließen. Die Zünd-Durchbruchsspannung
ist höher und gleichförmiger und kann dadurch kontrolliert werden,
daß selektiv der Abstand zwischen den Zuleitungsdrahtabschlüssen 8a und 10a vorbestimmt wird.
Nach dem Aufbringen der ZUndmasse wird das Kolbenrohr 2' mit einer
Menge fadenförmigem Brennstoff 16 gefüllt, beispielsweise zerspantem
Zirkon oder Hafnium, und einem verbrennungsförderndem Gas wie Sauerstoff. Das offene Ende des Rohres wird dann zusammengezogen und
bei 6 abgeschmolzen, um einen hermetisch dichten Kolben 2 zu erhalten.
Eine schützende Lackschicht wird dann auf das Äußere des Glaskolbens
aufgebracht, beispielsweise durch Eintauchen und Trocknen. Statt dessen kann ein durch Ultraviolett härtbares Fotopolymer als Schutzschicht
aufgebracht werden, wie in den älteren US-Patentanmeldungen 753 vom 22.12.1976 und 20 034 vom 14. Apr. 1978 beschrieben.
Der Betrieb von solchen Hochspannungsblitzlampen wird eingeleitet,
wenn ein Hochspannungsimpuls, beispielsweise von einem piezoelektrischen
Kristall über die beiden Zuleitungsdrähte 8 und 10 angelegt wird. Eine Funkenentladung erfolgt durch die ZUndmassenbrücke 14,
und ein elektrischer Durchbruch der ZUndmasse sorgt für deren Verpuffen, wodurch der zerspante, metallische Brennstoff 16 gezUndet
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wird. Die voll isolierende Glasschicht auf den Zuleitungen mit
nur dem notwendigsten Freilegen des nackten Metalls zum Zünden sorgt fUr eine einzigartige, zuverlässige Einrichtung, mit der
für einen offenen zündkreis nach dem Blitzen gesorgt wird.
Bei einer spezifischen Ausführungsform der Erfindung war eine
Hochspannungs-Blitzlampe der in Figur 1 dargestellten Art mit
einem Kolben 2 versehen, der aus einem Weichglasrohr von 0,3 Zoll (7,6 mm) Außendurchmesser vom Typ Corning G-I mit einem
thermischen Dehnungskoeffizienten zwischen 2O0C und 3000C von
85 bis 95 χ 10 pro Grad Celsius. Das Innenvolumen betrug 0,4 era ,
die Menge an verbrennbaren Material 12,5 mg von 4 Zoll (10 cm) langen Zirkonspänen mit einem Querschnitt von 0,0008 χ 0,0018 Zoll
(0,02 χ 0,046 im); der SauerstoffU11 druck betrug 725 cm Hg absolut
(9,67 bar). Die Zuleitungsdrähte8 und 10 hatten einen Durchmesser von 0,014 Zoll (0,36 mm) und AuV TJumet-Draht hergestellt, um für
die gewünschte Ausdehnungsanpassung von Glas an Metall zu sorgen. Statt dessen wurden die beschriebenen Lampen auch in der Weise
hergestellt, daß Zuleitungsdrähte verwendet wurden, die aus einer Nickel-Eisen-Legierung hergestellt waren, die als "Alloy 52" bezeichnet
wird, die einen mittleren thermischen Dehnungskoeffizienten von etwa 101,0 χ 10 pro Grad Celsius zwischen 250C und 3000C hat.
Die Abschlüsse der Drähte wurden mit einem üblichen, querverlaufenden Schnitt versehen, um für flache Endflächen zu sorgen. Es wurde die
beschriebene Hochspannungs-Kondensatorentladungs-Methode dazu verwendet,
das Dichtungsglas von den Drahtabs chiUssen 8a und 10a zu
entfernen, und etwa 2 mg ZUndmasse 14 wurde für jede Lampe verwendet.
Das Ende des vorstehenden Glasteils 12 wurde mit der ZUndmasse durch Eintauchen beschichtet, um eine durchschnittliche Dicke von 2 bis 3
mil (0,05 bis 0,08 mm) und die Oberdeckung gemäß Figuren 1 und 2 zu
erhalten. Eine geeignete ZUndmassenmischung besteht aus 99,0 Gewichtsprozent
Zirkonpulver und 1,0 Gewichtsprozent Zellulosenitrit auf
Trockenbasis. Eine Schutzschicht aus Zelluloseazetatlack war auf
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dem Äußeren des Kolbens vorgesehen. Durchschnittliche Durchbruchsspannungen
von 600 bis 1200 Volt wurden mit dieser Lampenstruktur eingehalten und die Lampen ergaben zuverlässig eine Kreisunterbrechung
nach dem Blitzen. Der vorgegebene Abstand zwischen den Zuleitungsdrahtabschlüssen
betrug etwa 0,050 Zoll (1,270 mm).
Die Erfindung ist in Verbindung mit einer speziellen Ausführungsform
beschrieben worden. Ersichtlich können jedoch Modifikationen und Änderungen vorgenommen werden, ohne sich vom Erfindungsgedanken zu
entfernen. Während beispielsweise das Verfahren zum Einschieben der Zuleitungsdrähte durch das Glasrohr so beschrieben wurde, als ob die
Drähte stationär gehalten wurden, und das erhitzte Ende des Rohres auf die Drähte geschoben wurde, so kann doch der Einschub-Zuleitungsaufbau
auch in der Weise erhalten werden, daß das Rohr stationär gehalten
wird und das im Abstand voneinander befindliche Paar Zuleitungsdrähte
durch das erhitzte, geschlossene Ende eines stationären Glasrohres geschoben wird.
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Claims (15)
1. Fotoblitzlampe bestehend aus einem hermetisch dichten, lichtdurchlässigen
Glaskolben, einer Menge eines fadenförmigen Brennstoffes innerhalb des Kolbens, einem verbrennungsfördernden Gas in dem
Kolben und einer Zündeinrichtung, die in dem Kolben in betrieblicher
Beziehung zu dem fadenförmigen Brennstoff angeordnet ist und zwei
voneinander entfernte, metallene Zuleitungsdrähte aufweist, die dicht in ein Ende des Glaskolbens eingesetzt sind, sowie eine Zündmasse,
wobei das mit Glas abgedichtete Paar ZuIeitungsdrähte sich
in den Kolben hinein erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß der metallene Abschluß jedes der Zuleitungsdrähte innerhalb des Kolbens
frei von den abschließenden Glas ist, die metallene Oberfläche jedes
der nackten Abschlüsse im wesentlichen bündig mit der umgebenden abdichtenden Glasoberfläche ist, und die Zündmasse um das innere
Ende der mit Glas abgedichteten Verlängerung der Zuleitungsdrähte
in der Weise geschichtet 1st, daß die nackten Metallabschlüsse
Überdeckt und überbrückt sind.
2. Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zündeinrichtung
aus einem Teil des Glases des Kolbens an dem betreffenden Ende besteht,
der in den Kolben hinein vorsteht, und daß die beiden Zuleitungsdrähte
in diesen vorstehenden Glasteil in einer vorgegebenen Abstandsbeziehung dicht eingesetzt sind.
3. Lampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschluß
jedes der Zuleitungsdrähte innerhalb des Kolbens die Form eines querverlaufenden
Schnittes mit im wesentlichen flacher Stirnfläche hat und daß jede der flachen Stirnflächen der metallenen Zuleitungsdrahtabschlüsse
frei von Glas und im wesentlichen bündig mit der umgebenden Glasoberfläche ist.
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ORIGINAL INSPECTED
4. Lampe nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
vorstehende Glasteil innerhalb des Kolbens eine gestreckte Konfiguration dadurch hat« daß die Zuleitungsdrähte während
des dichten Abschließens dieses Kolbenendes durch Wärme durch dieses hindurchgeschoben worden sind.
5. Lampe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Glaskolben einen Quetschfuß aufweist.
6. Lampe nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die ZUndmasse um das Innenende des vorstehenden Glasteils innerhalb des Kolbens geschichtet ist.
7. Verfahren zur Herstellung einer Fotoblitzlampe nach einem der Ansprüche
1 bis 6, bei dem Glasrohr mit einer Menge eines fadenförmigen, verbrennbaren Materials und einem verbrennungsfördernden Gas gefüllt
wird, das Rohr abgeschmolzen wird, um einen hermetisch dichten Kolben zu erhalten, und eine Schutzschicht auf das Äußere des Kolbens
aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst ein Ende
eines Stückes Glasrohr so erhitzt wird, daß es dicht geschlossen
wird, zwei voneinander entfernte, metallene Zuleitungsdrähte durch das geschlossene Ende des Glasrohres geschoben werden, während das
Ende des Rohrs sich im erhitzten Zustand befindet, so daß das erhitzte Glas an dieser Stelle gestreckt und dicht über die eingeschobenen Zuleitungsdrähte gebracht wird, um einen vorstehenden
Teil des Glases innerhalb des Rohres zu erhalten, der die Abschlüsse der Zuleitungsdrähte innerhalb des Rohres einkapselt, selektiv nur
das Glas entfernt wird, das die Abschlüsse der Zuleitungsdrähte
innerhalb des Rohres überdeckt, um das nackte Metall der Abschlüsse freizulegen, und eine Schicht aus ZUndmasse um das Ende des vorstehenden Glasteils innerhalb des Rohres so aufgebracht wird, daß
die nackten Abschlüsse überdeckt und überbrückt werden.
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8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Zuleitungsdrähte dadurch eingeschoben werden, daß die Zuleitungsdrähte stationär gehalten werden und das erhitzte, geschlossene Ende des Glasrohres auf die Zuleitungsdrähte geschoben
wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schicht aus Zündmasse dadurch aufgebracht wird, daß das Ende des vorstehenden Glasteils in eine ZlindmassenschUssei getaucht wird.
10. Verfahren nach Anspruch 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß
jedes der Zuleitungsdrahtenden innerhalb des Rohres die Form eines querverlaufenden Schnittes mit einer im wesentlichen flachen
Stirnfläche hat.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der vorstehende Teil des Glases, der die Zuleitungsdrahtabschlüsse innerhalb des Rohres einkapselt, an den Abschlüssen am dünnsten 1st,
und nach dem selektiven Entfernen des abdeckenden Glases die flachen Endflächen der Zuleitungsdrahtabschlüsse im wesentlichen
bündig mit der umgebenden Glasoberfläche sind.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das erhitzte, geschlossene Ende des Rohres nach dem Durchschieben der Zuleitungsdrähte mit einem Quetschfuß versehen wird.
13. Verfahren nach einemoer Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der vorstehende Teil des Glases innerhalb des Rohres mit internem Luftdruck endgeformt wird, nachdem die Zuleitungsdrähte durchgeschoben sind.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das die Abschlüsse abdeckende Glas selektiv dadurch entfernt wird, daß ein elektrischer Kontakt mit den Außenteilen der Zuleitungsdrähte hergestellt wird, unabhängig eine Hochspannung an jedem
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der kontaktierten Zuleitungsdrähte angelegt wird, und eine leitende
Probe in das Rohr in enge Nachbarschaft mit jedem der mit Glas bedeckten Abschlüsse eingesetzt wird, so daß die resultierende Hochspannungsentladung
zwischen jedem der ZuleitungsdrahtabschlUsse und der Sonde nur das Glas absprengt, das die Abschlüsse Überdeckt, um
deren nacktes Metall freizulegen.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die an die
Zuleitungsdrähte angelegte Hochspannung im Bereich von etwa 3000 bis 6000 Volt liegt.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| OI | Miscellaneous see part 1 | ||
| 8128 | New person/name/address of the agent |
Representative=s name: LEMKE, J., DIPL.-ING., PAT.-ANW., 8900 AUGSBURG |
|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |