DE29509502U1 - CD-Verpackung - Google Patents
CD-VerpackungInfo
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Classifications
-
- G—PHYSICS
- G11—INFORMATION STORAGE
- G11B—INFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
- G11B33/00—Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
- G11B33/02—Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
- G11B33/04—Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
- G11B33/0405—Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
- G11B33/0411—Single disc boxes
- G11B33/0422—Single disc boxes for discs without cartridge
- G11B33/0427—Single disc boxes for discs without cartridge comprising centre hole locking means
Landscapes
- Packaging For Recording Disks (AREA)
- Polarising Elements (AREA)
- Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)
Description
SCHWARZ KURTZE SCHNIEWTND KELWING WICKE**
RECHTSANWÄLTE
Anmeldung durch: RA'e Prof. Schwarz Kurtze Schniewind Kelwing Wicke (RA
Giehl)
Anmeldetag: 14.06.1995
CD-Verpackung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine CD-Verpackung, insbesondere eine
Präsentationsverpackung für CD's.
Die hohe Verbreitung von Computern mit CD-Laufwerken, auch im privaten Bereich, und
die Möglichkeit große Datenmengen auf CD's bequem und handlich zu speichern, führt
dazu, daß immer mehr Anbieter ihren Kunden anstelle von Katalogen und Prospekten aus
Papier CD's mit den entsprechenden Daten und Bildern überlassen. Die CD-Scheibe wird
dem potentiellen Kunden beispielsweise mit einem Anschreiben und einer kurzen Präsentation überreicht. Zum Schutz der CD wird diese in einem kleinen Umschlag
beigelegt. Oftmals geht die CD dabei verloren. Das Versenden von CD's ohne Hüllen führt
zu Beschädigungen der CD's. Die beiliegenden Informationsheftchen sind der CD-Verpackung
meist nur unter großen Mühen entnehmbar. Auch dann muß in einem solchen, meist sehr klein bedrucktem Heftchen, geblättert werden, um die gewünschte Information zu
finden.
Dem Einsatz von herkömmlichen Plastik-CD-Hüllen stehen die hohen Kosten gegenüber.
Außerdem kann in diesem Fall die Präsentation nicht mit der CD verbunden werden, da die
CD-Hülle zu wenig Raum dazu läßt. Ein weiterer Nachteil der herkömmlichen CD-Hüllen
ist, daß nach Öffnen der Hülle zuerst ein weiterer Arretierungsmechanismus überwunden
werden muß, um die CD dann der geöffneten Verpackung entnehmen zu können. Dazu
werden im allgemeinen beide Hände benötigt.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine CD-Verpackung bereitzustellen, mit der
CD's einfach verpackt und geschützt werden können, ohne daß sie aus der Verpackung
herausfallen, wobei die Verpackung ausreichend Platz für eine angemessene Präsentation
und/oder Information läßt.
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RECHTSANWÄLTE
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine CD-Verpackung vorzusehen,
bei der die CD schon mit dem ersten Öffnen der Verpackung freigegeben wird, ohne daß
weitere Öffnungs- oder Arretiermechanismen überwunden werden müssen, also insbesondere eine CD-Verpackung bereitzustellen, die unter Zuhilfenahme nur einer Hand
geöffnet werden kann.
Diese Aufgaben werden mit einer CD-Verpackung gemäß der in den Hauptansprüchen
definierten vorliegenden Erfindung gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den
Unteransprüchen angeführt.
Insbesondere wird durch die vorliegende Erfindung eine CD-Verpackung vorgesehen, bei
der beim Öffnen der Verpackung die CD freigegeben wird.
Diese Freigabe der CD schon beim Öffnen erspart den zweiten Handgriff, mit dem der
Arretierungsmechanismus einer herkömmlichen CD-Verpackung nach dem Stand der Technik überwunden werden muß, um die CD der CD-Verpackung entnehmen zu können.
Es ist somit nicht erforderlich beide Hände zu benutzen. Durch das Öffnen der CD-Verpackung
kann der Anwender die CD sofort ohne Zwischenschritt entnehmen.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist eine CD-Verpackung
vorgesehen, wobei die CD-Verpackung eine Arretierung aufweist, die die CD im geschlossenen Zustand der CD-Verpackung festhält und die die CD im geöffneten
Zustand der CD-Verpackung nicht festhält. Durch diese Arretierung, die sich je nach
Öffnungszustand der CD-Verpackung in einem anderen Modus befindet, wird die CD im
geschlossenen Zustand der CD-Verpackung arretiert, mithin festgehalten, während die CD
im geöffneten Zustand der CD-Verpackung freigegeben ist. Durch diese Kombination ist
sichergestellt, daß die CD beim Transport im geschlossenen Zustand nicht verrutschen oder
herausfallen kann, mithin keinen Schaden nimmt oder gar verlustig geht, während durch die
Freigabe im geöffneten Zustand der CD-Verpackung eine einfache Entnahme ohne Überwinden zusätzlicher Arretierungsmechanismen möglich ist. Dieser
Arretierungsmechanismus kann beispielsweise aus mindestens einer Nase oder einem
Vorsprung bestehen, der die CD sichert. So können beispielsweise mehrere Vorsprünge um
die CD herum angeordnet sein, beispielsweise drei Vorsprünge radial um die CD im Winkel
von 120 Grad, die den Rand der CD im geschlossenen Zustand teilweise überdecken und die
CD in ihrer Position gegen eine Rückwand der CD-Verpackung festhalten. Im geöffneten
Zustand sind diese Vorsprünge dann zurückgezogen, überdecken den Rand der CD überhaupt nicht mehr und haben die CD somit freigegeben.
SCHWARZ KURTZB SCHNIEWIND KELWING WICKE*** "" ** " '* '**
RECHTSANWÄLTE
Besonders bevorzugt ist bei der erfindungsgemäßen CD-Verpackung die Arretierung, die
beispielsweise als Arretierungsriegel ausgebildet ist. Der Arretierungsriegel kann
beispielsweise aus demselben Material hergestellt sein wie die CD-Verpackung, bevorzugt
aus Pappe, verstärktem Karton, Kunststoff, Metall, Textilien oder anderen mit der CD
verträglichen Materialien, die eine Grundsteifigkeit vermitteln.
Bei einer bevorzugten CD-Verpackung der vorliegenden Erfindung ist der Arretierungsriegel
mit der CD-Verpackung derart verbunden, daß durch das Öffnen und/ oder Schließen der
CD-Verpackung der Arretierungsriegel betätigt wird. Dadurch kann die Öffnungs- und
Schließbewegung ausgenutzt werden, um den Mechanismus zu betätigen. Das kann bevorzugt dadurch erreicht werden, daß der Arretierungsmechanismus bzw. der -riegel mit
einer umzuklappenden Seite der CD-Verpackung verbunden wird, so daß der
Arretierungsriegel - und damit dessen Ende -beim Schließen und beim Öffnen durch die
Verkürzung bzw. Verlängerung der geometrisch räumlichen Entfernung zwischen dem Befestigungspunkt des Arretierungsriegels an der umzuklappenden Seite der CD-Verpackung
und der Öffnung der zu fixierenden CD eine Bewegung relativ zur CD beschreibt.
Bevorzugt reicht der Arretierungsriegel durch die zentrale Öffnung der CD hindurch, um die
CD zu sichern. Auf diese Weise wird die in der CD funktional schon vorhandene zentrale
Öffnung ausgenutzt, um die Fixierung der gesamten CD zu gewährleisten. Auf diese Weise
kann die Anzahl der Arretierungsriegel auch minimiert werden, da hier schon ein Arretierungsriegel ausreichen kann, um die CD in ihrer Position zu sichern. Der
Arretierungsriegel kann somit beim Schließen durch die zentrale Öffnung der CD geschoben
werden und hält diese in ihrer Position. Beim Öffnen hingegen wird der Arretierungsriegel
aus der zentralen Öffnung der CD gezogen und gibt diese wieder frei.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden CD-Verpackung sind CD-Griffmulden
vorgesehen. Durch diese CD-Griffmulden, die beispielsweise an diametral
zueinander angeordneten Stellen am Rand der CD in der Verpackung angeordnet sein
können, kann die freigegebene CD nochmals bequemer entnommen werden. Die CD kann
einfach am Rand ergriffen und entnommen bzw. wieder zurückgelegt werden. Dadurch wird
nochmals eine zusätzliche Schonung der CD erreicht, da keine Berührung der CD-Fläche
erforderlich ist.
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RECHTSANWÄLTE
Bei einer weiteren bevorzugten CD-Verpackung ist eine CD-Ablagemulde vorgesehen.
Durch diese CD-Ablagemulde kann die CD in der Verpackung aufgenommen und schon allein auf diese Weise in einer festumgrenzten Position der CD-Verpackung gehalten
werden. Die zusätzliche Arretierung durch den Arretierungsmechanismus sichert die CD nun
vor dem Herausfallen beim Drehen und dem Transport der CD in der CD-Verpackung.
Insbesondere bevorzugt sind bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der CD-Verpackung
der vorliegenden Erfindung Verpackungsseiten vorgesehen, die bevorzugt eine größere
Fläche als die Oberfläche der CD aufweisen. Diese Verpackungsseiten können für spezielle
Informationen oder eine Präsentation, beispielsweise im Zusammenhang mit der heiligenden
CD, verwendet werden. Auf diese Weise kann zusätzliche Information anwenderfreundlich
präsentiert werden, ohne daß zusätzliches Druckwerk erforderlich wäre. Auf diese Weise
können Resourcen geschont und überflüssiger Abfall vermieden werden, ohne daß auf den
Informationsgehalt verzichtet werden müßte.
Bei einer weiteren bevorzugten CD-Verpackung der vorliegenden Erfindung ist die
Arretierung mit mindestens einer der Verpackungsseiten derart verbunden, daß beim
Umklappen der Verpackungsseite(n) die Arretierung betätigt wird. So kann sehr einfach
durch das Umklappen der Verpackungsseiten der Axretierungsmechanismus bedient werden,
insbesondere kann durch das Umklappen der Verpackungsseiten der Arretierungsriegel
durch die zentrale Öffnung der CD geschoben und auf diese Weise gesichert werden.
Bevorzugt wird die CD-Verpackung im Buchformat ausgeführt. Dadurch ist es leicht
möglich, die CD zusammen mit Literatur im Bücherregal zu archivieren. Insbesondere bei
Lexika auf CD ist eine solche Archivierung erwünscht und vorteilhaft. Durch die Wahl der
entsprechenden Rückenstärke und Größe kann das Buch dann beispielsweise in einem
entsprechenden Design aufgelegt werden, in dem schon andere Druckwerke einer Reihe
erscheinen. Durch die Gestaltung der Verpackung im "Buchdesign" kann auch eine ideale
Abfolge der Information erreicht werden, so daß bevorzugt beispielsweise die Titelseiteninformation auf der äußeren Verpackungsseite abgedruckt ist, die
Lizenzinformation auf der ersten inneren Verpackungsseite zu lesen ist und entsprechende
Inhaltsinformationen der CD auf der zweiten innerern Verpackungsseite gefunden werden
können.
Bei einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist die
CD-Verpackung so ausgestaltet, daß mehr als eine CD in der Verpackung aufnehmbar ist.
Dadurch können auch Informationsvolumina in einer Verpackung untergebracht werden, die
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RECHTSANWÄLTE
die Kapazität einer CD überschreiten. So können beispielsweise Reihen von Lexika oder
spezieller Software in nur einer Verpackung archiviert werden, so daß der Zugriff auf diese
Information besonders bequem ist. Insbesondere können auch andersartige CD's mit
beigegeben werden, wie beispielsweise Musik-, Software-, Informations-CD's, etc.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der CD-Verpackung der vorliegenden
Erfindung ist mindestens eine Verpackungsseite versiegelt. Durch eine solche Versiegelung
kann beispielsweise sichergestellt werden, daß niemand die CD nach der Kontrolle durch das
Werk entnommen hat. Andererseits kann das erbrochene Siegel darauf hindeuten, daß der
Kunde die CD-Verpackung geöffnet hat. Wird nun die Lizenzvereinbarung auf die versiegelte Seite abgedruckt, so kann ein Akzeptieren der Lizenzvereinbarungen durch den
Kunden bzw. Lizenznehmer darin gesehen werden, daß er das Siegel erbrochen hat.
Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung an
Hand der beiliegenden Zeichnung beschrieben. Hierin zeigen:
Fig. 1 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung im geöffneten
Zustand in der Draufsicht
Fig. 2 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung im
halbgeschlossenen Zustand in der Draufsicht
Die Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Die dreiteilige CD-Verpackung
besteht aus einer Titelseite 5, einer Mittelseite 6 zur Aufnahme der CD 1 und einer Deckseite 7. Zwei CD-Griffmulden 2 sind einander gegenüberliegend am Rand einer
CD-Ablagemulde 3 angeordnet. In diese CD-Ablagemulde 3 kann eine CD 1 eingelegt
werden. Ein Arretierungsriegel 4 ist parallel zur Grundseite der Mittelseite 6 derart
angeordnet, daß das Ende des Arretierungsriegels 4 gerade bis zur Mitte der CD-Ablagemulde
3, damit also bis zur zentralen Öffnung der in der CD-Ablagemulde 3 positionierten CD 1, reicht. Der Arretierungsriegel 4 ist an der Deckseite 7 befestigt. Von
dort aus erstreckt er sich entlang der Mittelseite 6 zur CD-Ablagemulde 3. An der Deckseite
7 ist außerdem eine Stecklasche 8 angeordnet. Hier kann beispielsweise Begleitmaterial
eingelegt sein.
Der Pfeil in Fig. 1 zeigt, wie die CD in die CD-Ablagemulde 3 der CD-Verpackung
eingelegt wird. Daraufhin kann die Deckseite 7 in Richtung der Mittelseite 6 umgeklappt
werden. Fig. 2 zeigt dieses Ausführungsbeispiel der CD-Verpackung in dem Zustand, in dem
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RECHTSANWÄLTE
die Deckseite 7 schon mehr als den halben Weg zurückgelegt hat. Dabei ist der
Arretierungsriegel 4 nun schon teilweise durch die zentrale Öffnung der CD 1, die sich in
der CD-Ablagemulde 3 befindet, in Richtung des Pfeiles bei der Arretierung 4
hindurchgetreten. Wenn die Deckseite 7 vollständig über die Mittelseite 6 der CD-Verpackung
gelegt ist, hat der Arretierungsriegel 4 seine Bewegung durch die zentrale Öffnung der CD 1 beendet und erstreckt sich nun soweit durch diese zentrale Öffnung, daß
die CD gegen Herausfallen automatisch vollständig gesichert ist. Nun kann auch noch die
Titelseite 5 in Richtung der Mittelseite 6 umgeklappt werden.
Claims (12)
1. CD-Verpackung dadurch gekennzeichnet, daß beim Öffnen der Verpackung eine CD (1)
freigegeben wird.
2. CD-Verpackung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die CD-Verpackung eine
Arretierung (4) aufweist, die die CD (1) im geschlossenen Zustand der CD-Verpackung
festhält und die die CD (1) im geöffneten Zustand der CD-Verpackung nicht festhält.
3. CD-Verpackung nach einem der Ansprüche 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, daß die
Arretierung als Arretierungsriegel ausgebildet ist.
4. CD-Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, daß der
Arretierungsriegel mit der CD-Verpackung derart verbunden ist, daß durch das Öffnen und/
oder Schließen der CD-Verpackung der Arretierungsriegel betätigt wird.
5. CD-Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, daß der
Arretierungsriegel durch die zentrale Öffnung der CD hindurchreicht, um die CD zu sichern.
6. CD-Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, daß CD-Griffmulden
(2) vorgesehen sind.
7. CD-Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, daß eine CD-Ablagemulde
(3) vorgesehen ist.
8. CD-Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, daß
Verpackungsseiten (5, 7) vorgesehen sind, die bevorzugt eine größere Fläche als die
Oberfläche der CD aufweisen.
9. CD-Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, daß die
Arretierung mit mindestens einer der Verpackungsseiten derart verbunden ist, daß beim
Umklappen der Verpackungsseite(n) die Arretierung betätigt wird.
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RECHTSANWÄLTE
10. CD-Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet, daß die CD-Verpackung
im Buchformat ausgeführt ist.
11. CD-Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 10 dadurch gekennzeichnet, daß mehr
als eine CD in der Verpackung aufnehmbar ist.
12. CD-Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11 dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Verpackungsseite versiegelt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29509502U DE29509502U1 (de) | 1995-06-14 | 1995-06-14 | CD-Verpackung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29509502U DE29509502U1 (de) | 1995-06-14 | 1995-06-14 | CD-Verpackung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29509502U1 true DE29509502U1 (de) | 1995-09-28 |
Family
ID=8009156
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29509502U Expired - Lifetime DE29509502U1 (de) | 1995-06-14 | 1995-06-14 | CD-Verpackung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29509502U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29605096U1 (de) * | 1996-03-19 | 1996-11-21 | IBA Hartmann GmbH, 86165 Augsburg | Ordner zum Sammeln von Schriftgut |
| EP0869504A1 (de) * | 1997-04-01 | 1998-10-07 | Deja-Accessoires GmbH | Tasche aus Kunststoff zur Aufnahme einer Compact-Disc |
| WO1999039348A1 (en) * | 1998-02-02 | 1999-08-05 | Michael Robin Markwell | Packaging for discs |
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| DE9409771U1 (de) * | 1994-02-10 | 1994-09-22 | Topac Gesellschaft für Verpackung mbH, 33332 Gütersloh | CD-Klappverpackung |
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1995
- 1995-06-14 DE DE29509502U patent/DE29509502U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|
| R086 | Non-binding declaration of licensing interest | ||
| R163 | Identified publications notified | ||
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19990315 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
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