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DE29500934U1 - Erweiterbares Gebäude - Google Patents

Erweiterbares Gebäude

Info

Publication number
DE29500934U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
building
house
floor slab
roof
connecting elements
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29500934U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ROHRBACH, GABRIELE, DE
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE29500934U priority Critical patent/DE29500934U1/de
Publication of DE29500934U1 publication Critical patent/DE29500934U1/de
Priority to DE19541787A priority patent/DE19541787A1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H1/00Buildings or groups of buildings for dwelling or office purposes; General layout, e.g. modular co-ordination or staggered storeys
    • E04H1/02Dwelling houses; Buildings for temporary habitation, e.g. summer houses

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Hydrogenated Pyridines (AREA)
  • Building Environments (AREA)
  • Residential Or Office Buildings (AREA)

Description

Rohrbach, Peter, Hagenkamp 136, 48308 Senden "Erweiterbares Gebäude?*'
Die Neuerung betrifft ein Gebäude, z. B. ein Wohnhaus mit einer Bodenplatte, auf der die oberirdischen Teile des Wohnhauses angeordnet sind, wobei die Bodenplatte größer ausgebildet ist als die Grundrißfläche des Wohnhauses.
Derartige Wohnhäuser sind bereits bekannt und die größer als das eigentliche Wohnhaus ausgebildete Bodenplatte wird beispielsweise als Terrasse, Wintergarten od. dgl. verwendet. Diese Bodenplatte kann einteilig ausgebildet sein oder aber sie kann mehrteilig ausgebildet sein, wobei sich zwischen den einzelnen Bodenplattenteilen beispielsweise Dehnungsfugen befinden können. Die Bodenplatte kann beispielsweise die Decke eines darunterliegenden Kellers sein.
Bei den bekannten Wohnhäusern, die mit einer größer ausgebildeten Bodenplatte versehen sind, können sich Schwierigkeiten in den Fällen ergeben, bei denen eine Vergrößerung des Wohnraumes der Wohnhäuser gewünscht wird. Eine derartige Wohnraumvergrößerung wird beispielsweise dann gewünscht, wenn sich die Familie vergrößert oder aber weitere Personen in das Wohnhaus mit einziehen sollen oder aber einfach eine größere Wohnfläche gewünscht wird. In diesen Fällen wird häufig ein seitlicher Anbau an das bereits bestehende Wohnhaus vorgenommen, jedoch stößt vielfach ein derartiger Anbau an ein bereits existierendes Wohnhaus auf Schwierigkeiten, beispielsweise aufgrund gesetzlicher Vorschriften, u. a. dem amt-
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lichen Bebauungsplan. Diese Schwierigkeiten ergeben sich daraus, daß häufig das Äußere eines Gebäudes nachträglich nicht wesentlich verändert werden darf, und eine derartige Wohnraumvergrößerung durch zusatziehe Anbauten verändern das Erscheinungsbild eines Wohnhauses beträchtlich.
Eine Aufstockung des bestehenden Hauses ist ebenfalls häufig aus gesetzlichen Gründen nicht möglich, so daß eine nachträgliche Wohnraumvergrößerung häufig Schwierigkeiten bereitet.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gebäude zu schaffen, das einen nachträglichen Anbau an das Gebäude ermöglicht, ohne das optische Erscheinungsbild des Gebäudes schwerwiegend zu ändern, so daß der nachträgliche Anbau gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Diese der Neuerung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die Lehre des kennzeichnenden Teiles des Hauptanspruches gelöst.
Mit anderen Worten ausgedrückt wird ein Gebäude vorgeschlagen, das in seiner äußeren Silhouette bereits dem Gebäude nach dem Erweiterungsbau entspricht, das jedoch zunächst nur zum Teil ausgebaut ist. Wenn größerer Raumbedarf besteht, kann nun dieses Haus weiter ausgebaut werden bis mximal an die Elemente, die die äußere Silhouette bzw. das optische Erscheinungsbild des Gebäudes prägen. Somit besteht für den Hausbesitzer die Möglichkeit, den Wohnraum stets seinen Platzverhältnissen a &eegr; passen zu können.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind in den Unteransprüchen erläutert.
Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung wird nachfolgend in den Zeichnungen dargestellt, wobei
Fig. 1 die Stirnseite eines derartigen Wohnhauses zeigt und
Fig. 2 stellt eine Draufsicht auf den Grundriß des ersten Stockwerkes des Wohn
hauses dar.
Bezugnehmend auf Fig. 1 ist ein Wohnhaus 1 dargestellt, das im wesentlichen aus einem Erdgeschoß 2, einer ersten Etage 3 und einem Dach 4 besteht. Selbstverständlich ist die Neuerung nicht nur auf Wohnhäuser begrenzt, sondern kann in gewerblichen Gebäuden, Ausstellungshallen u. dgl. genutzt werden.
Das Wohnhaus 1 ist auf einer Bodenplatte 5 angeordnet, wobei die Bodenplatte 5 größer ausgebildet ist als der in den Fig. 1 und 2 genutzte umbaute Wohnraum des Wohnhauses 1, denn neben dem Wohnhaus ist auf der Bodenplatte 5 ferner in diesem Ausführungsbeispiel eine Garage 6 und eine Mauer 7 angeordnet. Bei der Garage 6 handelt es sich um ein Beispiel, wie die Fläche der Bodenplatte 5 genutzt werden kann, die zunächst noch nicht als umbauter Wohnraum dient. Der Platz, der nun als Garage 6 g e nutzt wird, kann beispielsweise auch als Wintergarten, Car-Port od. dgl. genutzt werden oder kann offen ausgebildet sein.
Die Mauer 7 befindet sich an einem Ende der Bodenplatte 5 und liegt gegenüber dem Wohnhaus 1. Am
oberen Ende der Mauer 7 sind Sparren 8 angeordnet, die von dem oberen Rand der Mauer 7 zu dem eigentlichen Wohnhaus 1 führen. Die Sparren 8 weisen eine gleiche Neigung wie das Dach 4 auf und fluchten mit dem Dach 4, so daß sich ein einheitliches optisches Erscheinungsbild ergibt. Die Sparren 8 bzw. die Verbindungselemente können auch eine andere Neigung als das Dach 4 aufweisen. Falls eine nachträgliche Erweiterung des Wohnraumes gewünscht wird, können diese Sparren 8 als Grundlage für ein weiteres Dach dienen oder durch ein entsprechendes Dach ersetzt werden, so das optische Erscheinungsbild des Hauses durch den nachträglichen Dachbau nicht wesentlich verändert wird. Der Platz oberhalb der Garage 6 ist in diesem Beispiel nicht genutzt; zur Angleichung eines offenen Raumes 10 an die Haussilhouette an den Stirnseiten werden Balken 11 verwendet, die an den Stirnseiten die Oberseite der Garage 6 mit den äußeren Sprossen 8 verbinden. Die Balken 11 verhindern auch Stürze von dem offenen Raum 10 herab; anstatt der Balken 11 kann z. B. auch ein Handlauf, eine Balkonbrüstung od. dgl. verwendet werden.
Anstatt der Sparren 8 können andere Verbindungselemente zwischen Mauer 7 und Wohnhaus 1 verwendet werden, beispielsweise Roste, Gitter u. dgl. Anstatt der durchgehenden Mauer 7 können beispielsweise als Stützen für die Verbindungselemente zum Wohnhaus 1 hin Pfosten od. dgl. verwendet werden. 30
Bezugnehmend auf Fig. 2 ist der Grundriß des Obergeschosses dargestellt und aus dieser Abbildung wird deutlich, daß es neben dem eigentlichen Wohnhaus 1 einen zusätzlichen Ausbaureserveraum 9 gibt, der ohne große Schwierigkeiten mit zum eigentlichen
Wohnraum hinzugenommen werden kann, falls dies erwünscht bzw. erforderlich ist. Aus Fig. 2 wird deutlich, daß in diesem Ausführungsbei spiel die Verbindungselemente zwischen Mauer 7 und Wohnhaus 1 eine Vielzahl von Sparren 8 sind, die nebeneinander angeordnet sind. Selbstverständlich ist die Gestaltung und innere Aufteilung des Wohnhauses 1, die in diesem Ausführungsbeispiel gezeigt wird, veränderbar und schränkt nicht den Schutzumfang dieser Neuerung ein.
Es ist ebenfalls möglich, zu mehreren Seiten des Wohnhauses 1 hin Ausbaureserveraume 9 anzuordnen, wenn dies gewünscht ist, und selbstverständlich ist es möglich, unter dem Wohnhaus 1 einen Keller anzuordnen, wobei beispielsweise die Bodenplatte 5 des Wohnhauses 1 die Decke des Kellers sein kann.

Claims (5)

"Erweiterbares Gebäude" Schutzansprüche:
1. Gebäude, dessen oberirdischer Bereich auf einer einteiligen bzw. aus mehreren Teilen bestehenden Bodenplatte angeordnet ist, wobei die Bodenplatte größer ausgebildet ist als die Grundrißfläche des Gebäudes, gekennzeichnet durch ein oder mehrere Stützen, die außerhalb der Grundrißfläche des Gebäudes auf der Bodenplatte (5) angeordnet sind
und durch Verbindungselemente, die einenendes an den Stützen und anderenendes mit einem Dach (4) bzw. den Dachstützelementen des Gebäudes verbunden sind.
2. Gebäude gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet
durch die asymmetrische Anordnung des Gebäudes zu einer Seite der Bodenplatte (5) hin und die Anordnung der Stützen auf der entgegengesetzten Seite der Bodenplatte (5). 5
3. Gebäude gemäß Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Mauer (7) als Stütze.
4. Gebäude gemäß einem der vorhergehenden An-
sprüche, gekennzeichnet durch Sparren (8) als Verbindungselemente.
5. Gebäude gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die V e r b i&eegr; dungselemente, die eine Neigung aufweisen, die der Dachneigung des Gebäudes entspricht, so daß die Verbindungselemente mit dem Dach (4) des Gebäudes fluchten.
DE29500934U 1995-01-21 1995-01-21 Erweiterbares Gebäude Expired - Lifetime DE29500934U1 (de)

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DE29500934U1 true DE29500934U1 (de) 1995-04-20

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Also Published As

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DE19541787A1 (de) 1996-08-08

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