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DE29500790U1 - Energiesparlampe - Google Patents

Energiesparlampe

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DE29500790U1
DE29500790U1 DE29500790U DE29500790U DE29500790U1 DE 29500790 U1 DE29500790 U1 DE 29500790U1 DE 29500790 U DE29500790 U DE 29500790U DE 29500790 U DE29500790 U DE 29500790U DE 29500790 U1 DE29500790 U1 DE 29500790U1
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DE
Germany
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housing
saving lamp
energy saving
lamp according
discharge bulb
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DE29500790U
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English (en)
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Solalight AG Energiesparsysteme De
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Individual
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    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J61/00Gas-discharge or vapour-discharge lamps
    • H01J61/02Details
    • H01J61/56One or more circuit elements structurally associated with the lamp
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J5/00Details relating to vessels or to leading-in conductors common to two or more basic types of discharge tubes or lamps
    • H01J5/50Means forming part of the tube or lamps for the purpose of providing electrical connection to it
    • H01J5/54Means forming part of the tube or lamps for the purpose of providing electrical connection to it supported by a separate part, e.g. base
    • HELECTRICITY
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    • H01J61/00Gas-discharge or vapour-discharge lamps
    • H01J61/02Details
    • H01J61/30Vessels; Containers
    • H01J61/34Double-wall vessels or containers
    • HELECTRICITY
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    • H01J61/02Details
    • H01J61/30Vessels; Containers
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    • H01J61/70Lamps with low-pressure unconstricted discharge having a cold pressure < 400 Torr

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  • Lasers (AREA)
  • Luminescent Compositions (AREA)

Description

Energiesparlampe
Die Erfindung betrifft eine Energiesparlampe mit den im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Merkmalen.
5
Energiesparlampen der gattungsgemäßen Art sind z.B. aus der DE 30 11 382 C2 bekannt sowie verschiedene Bauformen im Handel erhältlich. Diese Energiesparlampen werden anstelle von herkömmlichen Glühlampen eingesetzt und dienen im wesentlichen der Energiereduzierung bei gleicher oder höherer Leuchtstärke. Sämtliche Energiesparlampen der angegebenen Art weisen einen Entladungskolben auf, der gerade ist oder aus parallelen Zweigen besteht, die über ein Bogenverbindungselement miteinander verbunden sind, um so die gesamte wirksame Länge zu vergrößern. Neben Niederdruck-Quecksilber-Dampfentladungslampen dieser Bauart sind auch mit anderen Gasen gefüllte Entladungskörper bekannt. Bei bestimmten Ausführungen sind jeweils zwei benachbarte Kolben durch ein von der Entladung zu durchlaufendes rohrförmiges Querstück miteinander verbunden. Ein offenes Rohrstück dient dabei sowohl als Abstandshalter als auch zur Sicherstellung der querverlaufenden Entladestrecke.
Die für die Zündung der Entladungslampen notwendige Elektronik ist dabei in einem Gehäuse untergebracht, das zwischen dem Sockel und der Entladungslampe vorgesehen ist. Dieses Gehäuse ist relativ groß ausgebildet, um die Elektronik unterzubringen. Auch ist die Länge der Entladungskolben so lang gewählt, daß derartige Energiesparlampen nicht in allen Fällen anstelle von herkömmlichen Glühlampen in die Fassungen eingeschraubt werden können. Insbesondere ist ein Austausch einer Glühlampe durch eine Energiesparlampe in Beleuchtungskörpern nicht möglich, die kleinere Kuppelgläser aufweisen, die nur den Einsatz einer herkömmlichen Glühbirne in ihren verschiedenen Bauarten zuläßt. Der Platzbedarf reicht dabei nicht aus, um die doch relativ lange Energiesparlampe aufzunehmen oder
dem Gehäuse genügend Platz zu bieten. Vielfach stößt dieses ebenfalls an das Kuppelglas des Beleuchtungskörpers an. Darüber hinaus haftet allen bekannten Energiesparlampen der Nachteil an, daß sie nicht der gewohnten Form und Größe einer herkömmlichen Glühlampe entsprechen und sich auch nicht mit verschiedenen, die Lichtstreuung oder
-färbung beeinflussenden Belägen belegen lassen. Die Bauart der Energiesparlampen läßt eine Trennung von Entladungskolben am Gehäuse und Elektronik nicht zu. Dies ist jedoch im Falle der Entsorgung und dann gewünscht, wenn der Entladungskolben ausgetauscht werden muß, z.B. wenn er defekt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Energiesparlampe so auszubilden, daß sie leicht zerlegbar ist. Nach einer weiteren Teilaufgabe soll sie die gewohnte Form einer Glühbirne aufweisen und ihre Größe in etwa der einer vergleichbaren Glühlampe entsprechen, um so zum vollen Ersatz einer Glühbirne eingesetzt werden zu können. Eine weitere Teilaufgabe besteht darin, den Entladungskolben bzw. die Entladungskolben zu schützen, damit sie nicht unbeabsichtigt zerstört werden können, um so das Austreten des Leuchtstoffes zu vermeiden.
Die Aufgabe löst die Erfindung durch die im Anspruch 1 angegebene Ausgestaltungsform einer Energiesparlampe.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen im Detail angegeben.
Dadurch, daß der Entladungskolben ansteckbar ausgebildet ist, ist dieser getrennt herstellbar, verkaufsfähig und in ein Sockelgehäuse mit Elektronik nachträglich einsetzbar. Die Trennung hat Vorteile bei Service, Entsorgung und Nutzung der Komponenten.
.7
Durch die Verwendung eines Schutzkörpers, der aus Kunststoff oder Glas bestehen kann, ist der Entladungskolben bzw. sind die Entladungskolben geschützt. Darüber hinaus vermittelt der Schutzkörper dem Kunden sofort das Bild einer bekannten Glühbirne. Durch entsprechende Einfärbungen oder durch Beläge kann zudem ein diffuses Licht oder ein Licht besonderer Farbe auf einfache Weise erzeugt werden. Darüber hinaus bietet die Erfindung in Weiterbildung die Möglichkeit, daß die Elektronik weiterverwendet werden kann, wenn beispielsweise der Entladungskolben defekt ist. So ist vorgesehen, daß der Entladungskolben Anschlüsse aufweist, die als Steckanschlüsse in Buchsen oder Kabelkontakten der Elektronik einsetzbar sind. Zum Austausch des Kolbens wird der Schutzkörper von dem Gehause abgezogen und der Entladungskolben sodann ebenfalls aus der Steckverbindung herausgezogen. Zu diesem Zweck sind evtl. vorgesehene Schnappzungen an dem Schutzkörper und/oder an dem Entladungskolben bzw. dem Gehäuseteil, der diesen trägt, zu betätigen. Diese Rastzungen greifen mit Rastnasen in Rastausnehmungen des Gehäuses ein und sind von außen, z.B. mittels eines Schraubenziehers, zu betätigen, damit die Rastverbindungen aufgelöst werden können. Hierfür bietet sich dem Fachmann eine Fülle von Lösungsmöglichkeiten. Der Schraubsockel und das Gehäuse können zusammen mit der Elektronik weiterverwendet werden, ebenso der Schutzkörper. Lediglich der Austausch des Entladungskolbens ist erforderlich, so daß auch im Hinblick auf eine Schonung der Ressourcen Teile der Lampe weiterverwendet werden können. Die Erfindung gestattet selbstverständlich auch einen Austausch der Elektronik, falls diese ausfällt. Auch in diesem Fall ist die Elektronik so mit der Leiterplatte bzw. der Trägerplatine, die aus einem Keramiksubstrat bestehen kann, in das Gehäuse einzusetzen, daß sie wieder herausnehmbar ist. Auch hierfür bieten sich dem Fachmann mannigfaltige konstruktive Lösungen an.
Für den Fall, daß der Schutzkörper mit dem Gehäuse verklebt ist, muß die gesamte Lampe erneuert werden, wenn diese ausfällt. Dies entspricht der gewohnten Handhabung mit Glühlampen.
5
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Äusführungsbeispxele ergänzend erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
10
Fig. 1 eine Energiesparlampe nach der Erfindung mit
einem Gewindesockel zum Einschrauben in
Fassungen von Beleuchtungskörpern mit einem
Schutzkörper aus Glas,
15
Fig. 2 ein Gehäuse im Teilschnitt in Verlängerung
zum Gewindesockel mit eingesetzter
Zündelektronikplatine,
Fig. 3a das in Fig. 2 dargestellte Gehäuse,
vervollständigt durch einen Entladungskolben, bestehend aus zwei parallelen Rohren, die durch ein bogenförmiges Verbindungsteil miteinander verbunden sind,
Fig. 3b einen abgezogenen Schutzkörper, der auf den Entladungskolben aufstülpbar ist,
Fig. 4 in Form einer Explosivzeichnung eine in Entladungskolben, Elektronikplatine und
Gehäuse mit Gewindesockel zerlegte Energiesparlampe und
Fig. 5 ein weiteres Beispiel der Ausbildung eines
Schutzkörpers als Glaskörper in Birnenform,
der auf eine Entladungskolbenanordnung aus
vier parallelen Röhren, die miteinander durch Verbindungsteile verbunden bzw. einteilig
hergestellt sind, aufgesteckt ist.
In Fig. 1 ist eine Energiesparlampe nach der Erfindung dargestellt. Diese besteht aus einem Gewindesockel 1, der in bekannte Gewindefassungen von Lampen einschraubbar ist. Das Gewinde ist in Metall eingedrückt und dient zugleich zur Herstellung eines elektrisch leitenden Pols, während der zweite Pol 2 durch einen isoliert eingesetzten zweiten Kontakt gebildet ist. In Verlängerung zum Gewindesockel ist eine Gehäuse 3 vorgesehen, das mit dem Gewindesockel einteilig ausgebildet sein kann und dem Gehäuse in den Abmessungen im wesentlichen entspricht, wie es bei herkömmlichen Glühbirnen bekannt ist. Das Gehäuse kann auch etwas größer im Durchmesser und etwas länger ausgebildet sein. Dies hängt jeweils von der Größe der Auslegung der Schaltungsplatine ab, die die elektronischen Bauelemente der Zündsteuerelektronik trägt. In dem Gehäuse 3 ist zum einen der Entladungskolben 5 gelagert und elektrisch kontaktiert. Ferner ist mit dem Gehäuse 3 ein Schutzkörper 4 , ein aus Glas gefertigter Körper, der Kugelform aufweist, mit dem unteren Rand eingesetzt und beispielsweise durch Verkleben mit dem oberen Gehäuserand 3 fest verbunden. Die Energiesparlampe gemäß der Erfindung besteht also aus zwei ineinandergefügten Körpern, wobei der äußere Körper zum Schutz des innenliegenden Entladungskolbens dient.
In Fig. 2 ist eine Variante des Gehäuses 3 dargestellt. Dieses besteht aus Kunststoff. Im unteren Bereich schließt sich der Gewindesockel 1 aus Metall an, der am unteren Fortsatz isoliert den zweiten Kontakt 2 aufweist. Das Gehäuse 3 ist gegenüber dem Gehäuse 3 in Fig. 1 etwas
verlängert dargestellt. In das so gebildete Gehäuse ragen die Bauelemente 20 von der Bestückungsseite einer Leiterplatte 8 hinein. Ferner sind durch das Gehäuse die nicht dargestellten Verbindungsleitungen zu dem Gewinde und zum zweiten Kontakt 2 hindurchgeführt und am entsprechenden Lötpunkt der Leiterplatte 8 befestigt. Die Leiterplatte 8 ist ebenfalls entsprechend dem Gehäuse 3 rund ausgebildet und in ein Aufsatzgehäuse 7 von unten eingesetzt. Dieses Aufsatzgehäuse wird mit seitlichen Rastzungen am Gehäuse 3 beim Aufdrücken befestigt. Zugleich ist auch die Leiterplatte 8 in dem Verbund gesichert. Das Aufsatzgehäuse 7 weist ferner Durchbrüche 19 auf, durch die der Entladungskolben mit seinen Enden hindurchgesteckt werden kann. Die Kontaktierung mit den Anschlüssen kann dabei über Steckkontakte hergestellt werden oder durch Anlöten der Verbindungskontakte an den LötStützpunkten der Leiterplatte 8. Der eingesetzte Zustand des Entladungskolbens 5 ist in Fig. 3a dargestellt. Aus dieser Figur ist auch ersichtlich, daß zwischen dem Aufsatzgehäuse 7 und dem Gehäuse 3 eine Nut 10 umlaufend verläuft, um die Trennstelle sichtbarer zu machen. Auf die so vormontierte Energiesparlampe ist gemäß der Erfindung ein Schutzkörper 6 aufsetzbar, der in Fig. 3b dargestellt ist. Der Schutzkörper kann beispielsweise aus Kunststoff oder Glas gefertigt sein. Er weist am unteren Ende eine Öffnung mit einer umlaufenden Befestigungswand 19 auf, mit der der Körper auf das Aufsatzgehäuse 7 aufsetzbar ist oder aber mittels Zungen, die nicht dargestellt sind, in Durchbrüchen des Aufsatzgehäuses an der Stirnwand befestigbar ist, wobei die Zungen durch die Durchbrüche greifen und hinter Rastvorsprünge oder in Rastausnehmungen einrasten. Andere Befestigungen sind ebenfalls möglich. Bei Verwendung eines Glaskörpers empfiehlt sich jedoch, eine einfache Verklebung des Befestigungsrandes 19 am Gehäuse vorzunehmen, so daß die Energiespar lampe eine Einheit bildet.
.11
In Fig. 4 ist eine Variante zu dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 2 und 3 dargestellt. Die dort angegebene zerlegte Energiesparlampe weist einen Sockel 1 mit Gewinde entsprechend der Ausbildung gemäß Fig. 1 sowie einen Gegenkontakt 2 auf. Am Sockel ist einteilig ein Gehäuse 3 mit einem oberen Rand 18 angeformt. In das Gehäuse 3 ist eine Leiterplatte 8 bzw. ein Keramiksubstratträger mit der Bestückungsseite nach unten eingesetzt, so daß die Bauelemente 2 0 in das Gehäuse und darüber hinaus auch noch in den Sockelbereich hineinragen können. In der Leiterplatte 8 sind Durchgangsbohrungen 21 vorgesehen, durch die die Verbindungsleitungen 14 und 15 zu dem den einen Pol bildenden Gewinde 1 und den zweiten Pol bildenden Kontakt 2 hindurchsteckbar sind, so daß sie an der Lötseite befestigt werden können. Die Leiterplatte 8 ist weiterhin auf der Lötseite, also der Oberseite, mit Gabelkontakten 13 bestückt, die auch als Steckbuchsen ins Feld der Bauelemente 20 ragend vorgesehen sein können. In diese Gabelkontakte 13 greifen entsprechende Messerkontakte 12 bzw. Stiftkontakte der Entladungskolbenanordnung 5 ein. Darüber wird der Kontakt beim Zusammenfügen sichergestellt. Der Kontaktdruck ist dabei so bemessen bzw. die Kontaktelemente so ausgebildet, daß nur durch größere Krafteinwirkung die Entladungskolbenanordnung 5 abziehbar ist. Wird nun die Leiterplatte 8 in dem Gehäuse 3 verankert, beispielsweise durch Snap-in-Technik, so kann nachträglich die Entladungslampenanordnung 5 mit den Steckkontakten 12 in die Gabelkontakte 13 selbsthaltend eingeführt werden. Es ist ersichtlich, daß die Entladungskolbenanordnung 5 als Wechselanordnung auf einfache Weise einbringbar ist. Auf diesem Verbund wird nun, wie aus Fig. 5 ersichtlich, zusätzlich der Schutzkörper zum Schutz der Entladungskolbenanordnung aufgestülpt. Der Schutzkörper 16 wird nach unten gedrückt, so daß der Befestigungsrand 17 in das Gehäuse 18 eingreift und im Bereich des Randes 18 beispielsweise mit dem Gehäuse 3 verklebt werden kann.
U.

Claims (1)

  1. &bull; · · · · 1 &bull; ····· · *
    &bull; # · · 1
    » ·
    » · · · · ·
    Mansur Piruzram
    Moos 1
    95180 Berg
    G 495
    18.01.95
    Schutzansprüche
    1. Energiesparlampe mit mindestens einem gerade und/oder gebogen verlaufenden rohrförmigen Entladungskolben, einem Gehäuse mit sich anschließendem Verbindungssockel, in welchem Gehäuse sich die elektronische Zündsteuerschaltung befindet, für den Einsatz in eine Schraub- oder Steckfassung eines Beleuchtungskörpers, dadurch gekennzeichnet, daß der Entladungskolben (5) an dem Gehäuse wieder lösbar befestigt ist und daß der Entladungskolben (5) Kontakte (12) für die Stromeinleitung aufweist, die sich bei der Befestigung des Entladungskolbens (5) mit korrespondierenden Gegenkontakten (13) im Gehäuse verbinden.
    2. Energiesparlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennz eichnet, daß die Kontakte (12) und Gegenkontakte (13) rastend ineinandergreifende Verbindungselemente sind.
    3. Energiesparlampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakte Gabel- oder runde Kontakte sind, in die Messer- oder Siftkontakte an dem zweiten Teil selbsthaltend eingreifen.
    4. Energiesparlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Entladungskolben (5) von einem zusätzlichen hohlen, eine Einführungsöffnung aufweisenden lichtdurchlässigen Schutzkörper (4, 6, 16) umgeben ist, der über den Entladungskolben (5) gestülpt und an oder in dem Gehäuse {3) befestigt ist.
    5. Energiesparlampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzkörper {4, 6, 16) ein Glaskörper ist.
    6. Energiesparlampe nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzkörper (4, 6,
    16) die Form und die Größe bekannter Glühlampen, wie Glocken-, Kerzen-, Birnen- oder Rundform aufweist, und daß der Entladungskolben (5) in Längserstreckung kürzer als die Innenlänge des Schutzkörpers {4, 6, 16) ist.
    7. Energiesparlampe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Entladungskolben mehrere parallele, gerade, röhrenförmige Glaskörper aufweist, die umgebogene und miteinander verbundene Enden aufweisen, wobei an dem im Gehäusebereich sich befindenden Enden jeweils zusammengehörende Glaskörper-Querstücke vorgesehen sind, die in einem bestimmten Abstand zum Ende der Kolben an kragenförmigen Ansätzen verbindend vorgesehen s ind.
    8. Energiesparlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Entladungskolbenenden an einer Kunststoff- oder Glasplatte (11) senkrecht stehend befestigt sind, die in eine Aufnahmevorrichtung des Gehäuses (3) beim Eindrücken einrastet oder klemmend hierin befestigt ist.
    9. Energiesparlampe nach Anspruch 8, dadurch gekennz eichnet, daß der Entladungskolben (5) in einem Aufsatzgehäuse (7) gelagert ist, das an der Eintrittsseite Durchbrüche (19) zur Aufnahme der Rohrenden des Entladungskolbens (5) aufweist, daß das Aufsatzgehäuse (7) in das Gehäuse (3) einsteckbar oder aufsteckbar und daran verrastend befestigt ist, daß in dem Gehäuse (3) die Schaltungsplatine mit der Zündelektronik gelagert ist, und daß das Aufsatzgehäuse (7) einen Aufnahmering oder am Umfang verteilte Aufnahmen zum Einsetzen eines Befestigungsringes des Schutzkörpers oder vorstehender Befestigungszungen aufweist.
    10. Energiespar lampe nach Anspruch 4, 8 oder 9, d a durch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse (3) an der Innenseite ein Lagerungsring oder vorstehende Lageransätze umlaufend vorgesehen sind, auf denen sich die Stirnfläche des Schutzkörpers abstützt.
    11. Energiesparlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusetiefe in etwa der bekannten Gehäusetiefe von Glühlampen entspricht.
    12. Energiesparlampe nach Anspruch 1, 4 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse (3) die Elektronik (20) querverlaufend zur Längsachse der Lampe auf einem scheibenförmigen Träger (8) vorgesehen ist, der rastend in dem Gehäuse (3) befestigt ist, und daß sich die Bauelemente (20) in Richtung des Sockels in diesen hineinerstrecken.
    13. Energiespar lampe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf der der Be-Stückungsseite gegenüberliegenden Lötseite des Trägers (8) Gabelkontakte (13) vorgesehen sind, in die korrespondierend angeordnete Steckkontakte (12) der Entladungskolben beim Zusammenfügen eingreifen, und daß über den so
    gebildeten Verbund der Glas- bzw. Schutzkörper überstülpbar ist.
    14. Energiesparlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gabel-/Steckkontaktverbindung eine rastend zusammenfügbare, jedoch durch erhöhte Abzugskraft wieder lösbare Kontaktverbindung ist.
    15. Energiesparlampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzkörper {4, 6,
    16) eine Befestigungsringfläche aufweist, die in das Gehäuse (3) hineinragt und an der Innenfläche des Gehäuses (3) befestigt ist.
    16. Energiesparlampe nach Anspruch 15, dadurch gekennz ei chnet, daß die Befestigungsringfläche (17, 19) so lang ist, daß sie mit der unteren Stirnfläche auf den scheibenförmigen Träger (8) der Elektronik aufgreift.
    17. Energiesparlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sockel (1) und das Gehäuse (3) rund sind.
    18. Energiesparlampe nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Sockel (1) ein Schraubengewinde und einen Mittenkontakt (2) aufweist.
    19. Energiesparlampe nach Anspruch 12 oder 13, d a durch gekennzeichnet, daß Verbindungsleitungen {14, 15) von dem Gewinde (1) und dem Mittenkontakt (2) kommend vorgesehen sind, die durch Durchgangsbohrungen (21) des Trägers bzw. einer Leiterplatte beim Einsetzen derselben hindurchgreifen und an Verbindungsbahnen angelötet sind.
    20. Energiespar lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennz eichnet, daß mehrere Entladungskolben vorgesehen sind.
    21. Energiesparlampe nach Anspruch 4, 9 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzkörper in dem Gehäuse durch Rastverbinder wieder lösbar befestigt ist.
    22. Energiesparlampe nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzkörper (4, 6, 16) innen oder außen mit einer lichtdurchlässigen Schicht belegt oder bedampft oder eingefärbt ist.
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