DE19501500A1 - Energiesparlampe - Google Patents
EnergiesparlampeInfo
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Landscapes
- Common Detailed Techniques For Electron Tubes Or Discharge Tubes (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Energiesparlampe mit den im
Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Merkmalen.
Energiesparlampen der gattungsgemäßen Art sind z. B. aus
der DE 30 11 382 C2 bekannt sowie verschiedene Bauformen
im Handel erhältlich. Diese Energiesparlampen werden
anstelle von herkömmlichen Glühlampen eingesetzt und
dienen im wesentlichen der Energiereduzierung bei
gleicher oder höherer Leuchtstärke. Sämtliche
Energiesparlampen der angegebenen Art weisen einen
Entladungskolben auf, der gerade ist oder aus parallelen
Zweigen besteht, die über ein Bogenverbindungselement
miteinander verbunden sind, um so die gesamte wirksame
Länge zu vergrößern. Neben Niederdruck-Quecksilber-
Dampfentladungslampen dieser Bauart sind auch mit anderen
Gasen gefüllte Entladungskörper bekannt. Bei bestimmten
Ausführungen sind jeweils zwei benachbarte Kolben durch
ein von der Entladung zu durchlaufendes rohrförmiges
Querstück miteinander verbunden. Ein offenes Rohrstück
dient dabei sowohl als Abstandshalter als auch zur
Sicherstellung der querverlaufenden Entladestrecke.
Die für die Zündung der Entladungslampen notwendige
Elektronik ist dabei in einem Gehäuse untergebracht, das
zwischen dem Sockel und der Entladungslampe vorgesehen
ist. Dieses Gehäuse ist relativ groß ausgebildet, um die
Elektronik unterzubringen. Auch ist die Länge der
Entladungskolben so lang gewählt, daß derartige
Energiesparlampen nicht in allen Fällen anstelle von
herkömmlichen Glühlampen in die Fassungen eingeschraubt
werden können. Insbesondere ist ein Austausch einer
Glühlampe durch eine Energiesparlampe in
Beleuchtungskörpern nicht möglich, die kleinere
Kuppelgläser aufweisen, die nur den Einsatz einer
herkömmlichen Glühbirne in ihren verschiedenen Bauarten
zuläßt. Der Platzbedarf reicht dabei nicht aus, um die
doch relativ lange Energiesparlampe auf zunehmen oder dem
Gehäuse genügend Platz zu bieten. Vielfach stößt dieses
ebenfalls an das Kuppelglas des Beleuchtungskörpers an.
Darüber hinaus haftet allen bekannten Energiesparlampen
der Nachteil an, daß sie nicht der gewohnten Form und
Größe einer herkömmlichen Glühlampe entsprechen und sich
auch nicht mit verschiedenen, die Lichtstreuung oder
-färbung beeinflussenden Belägen belegen lassen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Energiesparlampe so auszubilden, daß sie die gewohnten
Formen einer Glühbirne aufweist und ihre Größe in etwa
der einer vergleichbaren Glühlampe entspricht und so zum
vollen Ersatz einer Glühbirne eingesetzt werden kann.
Eine weitere Teilaufgabe besteht darin, den
Entladungskolben bzw. die Entladungskolben zu schützen,
damit sie nicht unbeabsichtigt zerstört werden können, um
so das Austreten des Leuchtstoffes zu vermeiden.
Die Aufgabe löst die Erfindung durch die im Anspruch 1
angegebene Ausgestaltungsform einer Energiesparlampe.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen im Detail angegeben.
Durch die Verwendung eines Schutzkörpers, der aus
Kunststoff oder Glas bestehen kann, ist der
Entladungskolben bzw. sind die Entladungskolben
geschützt. Darüber hinaus vermittelt der Schutzkörper dem
Kunden sofort das Bild einer bekannten Glühbirne. Durch
entsprechende Einfärbungen oder durch Beläge kann zudem
ein diffuses Licht oder ein Licht besonderer Farbe auf
einfache Weise erzeugt werden. Darüber hinaus bietet die
Erfindung in Weiterbildung die Möglichkeit, daß die
Elektronik weiterverwendet werden kann, wenn
beispielsweise der Entladungskolben defekt ist. So ist
vorgesehen, daß der Entladungskolben Anschlüsse aufweist,
die als Steckanschlüsse in Buchsen oder Kabelkontakten
der Elektronik einsetzbar sind. Zum Austausch des Kolbens
wird der Schutzkörper von dem Gehäuse abgezogen und der
Entladungskolben sodann ebenfalls aus der Steckverbindung
herausgezogen. Zu diesem Zweck sind evtl. vorgesehene
Schnappzungen an dem Schutzkörper und/oder an dem
Entladungskolben bzw. dem Gehäuseteil, der diesen trägt,
zu betätigen. Diese Rastzungen greifen mit Rastnasen in
Rastausnehmungen des Gehäuses ein und sind von außen,
z. B. mittels eines Schraubenziehers, zu betätigen, damit
die Rastverbindungen aufgelöst werden können. Hierfür
bietet sich dem Fachmann eine Fülle von
Lösungsmöglichkeiten. Der Schraubsockel und das Gehäuse
können zusammen mit der Elektronik weiterverwendet
werden, ebenso der Schutzkörper. Lediglich der Austausch
des Entladungskolbens ist erforderlich, so daß auch im
Hinblick auf eine Schonung der Ressourcen Teile der Lampe
weiterverwendet werden können. Die Erfindung gestattet
selbstverständlich auch einen Austausch der Elektronik,
falls diese ausfällt. Auch in diesem Fall ist die
Elektronik so mit der Leiterplatte bzw. der
Trägerplatine, die aus einem Keramiksubstrat bestehen
kann, in das Gehäuse einzusetzen, daß sie wieder
herausnehmbar ist. Auch hierfür bieten sich dem Fachmann
mannigfaltige konstruktive Lösungen an.
Für den Fall, daß der Schutzkörper mit dem Gehäuse
verklebt ist, muß die gesamte Lampe erneuert werden, wenn
diese ausfällt. Dies entspricht der gewohnten Handhabung
mit Glühlampen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Figuren
dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Energiesparlampe nach der Erfindung mit
einem Gewindesockel zum Einschrauben in
Fassungen von Beleuchtungskörpern mit einem
Schutzkörper aus Glas,
Fig. 2 ein Gehäuse im Teilschnitt in Verlängerung
zum Gewindesockel mit eingesetzter
Zündelektronikplatine,
Fig. 3a das in Fig. 2 dargestellte Gehäuse,
vervollständigt durch einen Entladungskolben,
bestehend aus zwei parallelen Rohren, die
durch ein bogenförmiges Verbindungsteil
miteinander verbunden sind,
Fig. 3b einen abgezogenen Schutzkörper, der auf den
Entladungskolben aufstülpbar ist,
Fig. 4 in Form einer Explosivzeichnung eine in
Entladungskolben, Elektronikplatine und
Gehäuse mit Gewindesockel zerlegte
Energiesparlampe und
Fig. 5 ein weiteres Beispiel der Ausbildung eines
Schutzkörpers als Glaskörper in Birnenform,
der auf eine Entladungskolbenanordnung aus
vier parallelen Röhren, die miteinander durch
Verbindungsteile verbunden bzw. einteilig
hergestellt sind, aufgesteckt ist.
In Fig. 1 ist eine Energiesparlampe nach der Erfindung
dargestellt. Diese besteht aus einem Gewindesockel 1, der
in bekannte Gewindefassungen von Lampen einschraubbar
ist. Das Gewinde ist in Metall eingedrückt und dient
zugleich zur Herstellung eines elektrisch leitenden Pols,
während der zweite Pol 2 durch einen isoliert
eingesetzten zweiten Kontakt gebildet ist. In
Verlängerung zum Gewindesockel ist eine Gehäuse 3
vorgesehen, das mit dem Gewindesockel einteilig
ausgebildet sein kann und dem Gehäuse in den Abmessungen
im wesentlichen entspricht, wie es bei herkömmlichen
Glühbirnen bekannt ist. Das Gehäuse kann auch etwas
größer im Durchmesser und etwas länger ausgebildet sein.
Dies hängt jeweils von der Größe der Auslegung der
Schaltungsplatine ab, die die elektronischen Bauelemente
der Zündsteuerelektronik trägt. In dem Gehäuse 3 ist zum
einen der Entladungskolben 5 gelagert und elektrisch
kontaktiert. Ferner ist mit dem Gehäuse 3 ein
Schutzkörper 4, ein aus Glas gefertigter Körper, der
Kugelform aufweist, mit dem unteren Rand eingesetzt und
beispielsweise durch Verkleben mit dem oberen Gehäuserand
3 fest verbunden. Die Energiesparlampe gemäß der
Erfindung besteht also aus zwei ineinandergefügten
Körpern, wobei der äußere Körper zum Schutz des
innenliegenden Entladungskolbens dient.
In Fig. 2 ist eine Variante des Gehäuses 3 dargestellt.
Dieses besteht aus Kunststoff. Im unteren Bereich
schließt sich der Gewindesockel 1 aus Metall an, der am
unteren Fortsatz isoliert den zweiten Kontakt 2 aufweist.
Das Gehäuse 3 ist gegenüber dem Gehäuse 3 in Fig. 1 etwas
verlängert dargestellt. In das so gebildete Gehäuse ragen
die Bauelemente 20 von der Bestückungsseite einer
Leiterplatte 8 hinein. Ferner sind durch das Gehäuse die
nicht dargestellten Verbindungsleitungen zu dem Gewinde
und zum zweiten Kontakt 2 hindurchgeführt und am
entsprechenden Lötpunkt der Leiterplatte 8 befestigt. Die
Leiterplatte 8 ist ebenfalls entsprechend dem Gehäuse 3
rund ausgebildet und in ein Aufsatzgehäuse 7 von unten
eingesetzt. Dieses Aufsatzgehäuse wird mit seitlichen
Rastzungen am Gehäuse 3 beim Aufdrücken befestigt.
Zugleich ist auch die Leiterplatte 8 in dem Verbund
gesichert. Das Aufsatzgehäuse 7 weist ferner Durchbrüche
19 auf, durch die der Entladungskolben mit seinen Enden
hindurchgesteckt werden kann. Die Kontaktierung mit den
Anschlüssen kann dabei über Steckkontakte hergestellt
werden oder durch Anlöten der Verbindungskontakte an den
Lötstützpunkten der Leiterplatte 8. Der eingesetzte
Zustand des Entladungskolbens 5 ist in Fig. 3a
dargestellt. Aus dieser Figur ist auch ersichtlich, daß
zwischen dem Aufsatzgehäuse 7 und dem Gehäuse 3 eine Nut
10 umlaufend verläuft, um die Trennstelle sichtbarer zu
machen. Auf die so vormontierte Energiesparlampe ist
gemäß der Erfindung ein Schutzkörper 6 aufsetzbar, der in
Fig. 3b dargestellt ist. Der Schutzkörper kann
beispielsweise aus Kunststoff oder Glas gefertigt sein.
Er weist am unteren Ende eine Öffnung mit einer
umlaufenden Befestigungswand 19 auf, mit der der Körper
auf das Aufsatzgehäuse 7 aufsetzbar ist oder aber mittels
Zungen, die nicht dargestellt sind, in Durchbrüchen des
Aufsatzgehäuses an der Stirnwand befestigbar ist, wobei
die Zungen durch die Durchbrüche greifen und hinter
Rastvorsprünge oder in Rastausnehmungen einrasten. Andere
Befestigungen sind ebenfalls möglich. Bei Verwendung
eines Glaskörpers empfiehlt sich jedoch, eine einfache
Verklebung des Befestigungsrandes 19 am Gehäuse
vorzunehmen, so daß die Energiesparlampe eine Einheit
bildet.
In Fig. 4 ist eine Variante zu dem Ausführungsbeispiel
gemäß den Fig. 2 und 3 dargestellt. Die dort angegebene
zerlegte Energiesparlampe weist einen Sockel 1 mit
Gewinde entsprechend der Ausbildung gemäß Fig. 1 sowie
einen Gegenkontakt 2 auf. Am Sockel ist einteilig ein
Gehäuse 3 mit einem oberen Rand 18 angeformt. In das
Gehäuse 3 ist eine Leiterplatte 8 bzw. ein
Keramiksubstratträger mit der Bestückungsseite nach unten
eingesetzt, so daß die Bauelemente 20 in das Gehäuse und
darüber hinaus auch noch in den Sockelbereich hineinragen
können. In der Leiterplatte 8 sind Durchgangsbohrungen 21
vorgesehen, durch die die Verbindungsleitungen 14 und 15
zu dem den einen Pol bildenden Gewinde 1 und den zweiten
Pol bildenden Kontakt 2 hindurchsteckbar sind, so daß sie
an der Lötseite befestigt werden können. Die Leiterplatte
8 ist weiterhin auf der Lötseite, also der Oberseite, mit
Gabelkontakten 13 bestückt, die auch als Steckbuchsen ins
Feld der Bauelemente 20 ragend vorgesehen sein können. In
diese Gabelkontakte 13 greifen entsprechende
Messerkontakte 12 bzw. Stiftkontakte der
Entladungskolbenanordnung 5 ein. Darüber wird der Kontakt
beim Zusammenfügen sichergestellt. Der Kontaktdruck ist
dabei so bemessen bzw. die Kontaktelemente so
ausgebildet, daß nur durch größere Krafteinwirkung die
Entladungskolbenanordnung 5 abziehbar ist. Wird nun die
Leiterplatte 8 in dem Gehäuse 3 verankert, beispielsweise
durch Snap-in-Technik, so kann nachträglich die
Entladungslampenanordnung 5 mit den Steckkontakten 12 in
die Gabelkontakte 13 selbsthaltend eingeführt werden. Es
ist ersichtlich, daß die Entladungskolbenanordnung 5 als
Wechselanordnung auf einfache Weise einbringbar ist. Auf
diesem Verbund wird nun, wie aus Fig. 5 ersichtlich,
zusätzlich der Schutzkörper zum Schutz der
Entladungskolbenanordnung aufgestülpt. Der Schutzkörper
16 wird nach unten gedrückt, so daß der Befestigungsrand
17 in das Gehäuse 18 eingreift und im Bereich des Randes
18 beispielsweise mit dem Gehäuse 3 verklebt werden kann.
Claims (19)
1. Energiesparlampe mit mindestens einem gerade und/oder
gebogen verlaufenden rohrförmigen Entladungskolben, der
in einem Gehäuse mit sich anschließendem
Verbindungssockel befestigt ist, in welchem Gehäuse sich
die elektronische Zündsteuerschaltung befindet, für den
Einsatz in eine Schraub- oder Steckfassung eines
Beleuchtungskörpers für Glühlampen, dadurch
gekennzeichnet, daß der Entladungskolben (5)
von einem zusätzlichen hohlen, eine Einführungsöffnung
aufweisenden lichtdurchlässigen Schutzkörper (4, 6, 16)
umgeben ist, der über den Entladungskolben (5) gestülpt
und an oder in dem Gehäuse (3) befestigt ist.
2. Energiesparlampe nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schutzkörper
(4, 6, 16) ein Glaskörper ist.
3. Energiesparlampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schutzkörper (4, 6,
16) die Form und die Größe bekannter Glühlampen, wie
Glocken-, Kerzen-, Birnen- oder Rundform aufweist, und
daß der Entladungskolben (5) in Längserstreckung kürzer
als die Innenlänge des Schutzkörpers (4, 6, 16) ist.
4. Energiesparlampe nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Entladungskolben
mehrere parallele, gerade, röhrenförmige Glaskörper
aufweist, die umgebogene und miteinander verbundene Enden
aufweisen, wobei an dem im Gehäusebereich sich
befindenden Enden jeweils zusammengehörende Glaskörper-
Querstücke vorgesehen sind, die in einem bestimmten
Abstand zum Ende der Kolben an kragenförmigen Ansätzen
verbindend vorgesehen sind.
5. Energiesparlampe nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Entladungskolbenenden an einer Kunststoff- oder
Glasplatte (11) senkrecht stehend befestigt sind, die in
eine Aufnahmevorrichtung des Gehäuses (3) beim Eindrücken
einrastet oder klemmend hierin befestigt und oder mittels
Kleber fixiert ist.
6. Energiesparlampe nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Entladungskolben (5)
in einem Aufsatzgehäuse (7) gelagert ist, das an der
Eintrittsseite Durchbrüche (19) zur Aufnahme der
Rohrenden des Entladungskolbens (5) aufweist, daß das
Aufsatzgehäuse (7) in das Gehäuse (3) einsteckbar oder
aufsteckbar und daran verrastend oder verklebt befestigt
ist, daß in dem Gehäuse (3) die Schaltungsplatine mit der
Zündelektronik gelagert ist, und daß das Aufsatzgehäuse
(7) einen Aufnahmering oder am Umfang verteilte Aufnahmen
zum Einsetzen eines Befestigungsringes des Schutzkörpers
oder vorstehender Befestigungszungen aufweist.
7. Energiesparlampe nach Anspruch 1, 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem
Gehäuse (3) an der Innenseite ein Lagerungsring oder
vorstehende Lageransätze umlaufend vorgesehen sind, auf
denen sich die Stirnfläche des Schutzkörpers abstützt.
8. Energiesparlampe nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gehäusetiefe in etwa der bekannten Gehäusetiefe
von Glühlampen entspricht.
9. Energiesparlampe nach Anspruch 1 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse (3) die
Elektronik (20) querverlaufend zur Längsachse der Lampe
auf einem scheibenförmigen Träger (8) vorgesehen ist, der
rastend in dem Gehäuse (3) befestigt ist, und daß sich
die Bauelemente (20) in Richtung des Sockels in diesen
hineinerstrecken.
10. Energiesparlampe nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der der
Bestückungsseite gegenüberliegenden Lötseite des Trägers
(8) Gabelkontakte (13) vorgesehen sind, in die
korrespondierend angeordnete Steckkontakte (12) der
Entladungskolben beim Zusammenfügen eingreifen, und daß
über den so gebildeten Verbund der Glas- bzw.
Schutzkörper überstülpbar ist.
11. Energiesparlampe nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Gabel-/Steckkontaktverbindung eine rastend
zusammenfügbare, jedoch durch erhöhte Abzugskraft wieder
lösbare Kontaktverbindung ist.
12. Energiesparlampe nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schutzkörper (4, 6,
16) eine Befestigungsringfläche aufweist, die in das
Gehäuse (3) hineinragt und an der Innenfläche des
Gehäuses (3) befestigt ist.
13. Energiesparlampe nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Befestigungsringfläche (17, 19) so lang ist, daß sie mit
der unteren Stirnfläche auf den scheibenförmigen Träger
(8) der Elektronik aufgreift.
14. Energiesparlampe nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sockel (1) und das Gehäuse (3) rund sind.
15. Energiesparlampe nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sockel (1) ein
Schraubengewinde und einen Mittenkontakt (2) aufweist.
16. Energiesparlampe nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
Verbindungsleitungen (14, 15) von dem Gewinde (1) und dem
Mittenkontakt (2) kommend vorgesehen sind, die durch
Durchgangsbohrungen (21) des Trägers bzw. einer
Leiterplatte beim Einsetzen derselben hindurchgreifen und
an Verbindungsbahnen angelötet sind.
17. Energiesparlampe nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Entladungskolben
vorgesehen sind.
18. Energiesparlampe nach Anspruch 1, 6, 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Schutzkörper in dem Gehäuse durch Rastverbinder wieder
lösbar befestigt ist.
19. Energiesparlampe nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Schutzkörper (4, 6, 16) innen oder außen mit einer
lichtdurchlässigen Schicht belegt oder bedampft oder
eingefärbt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995101500 DE19501500A1 (de) | 1995-01-19 | 1995-01-19 | Energiesparlampe |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995101500 DE19501500A1 (de) | 1995-01-19 | 1995-01-19 | Energiesparlampe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19501500A1 true DE19501500A1 (de) | 1996-07-25 |
Family
ID=7751842
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1995101500 Withdrawn DE19501500A1 (de) | 1995-01-19 | 1995-01-19 | Energiesparlampe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19501500A1 (de) |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: SOLALIGHT AG ENERGIESPARSYSTEME, 91799 LANGENALTHE |
|
| 8181 | Inventor (new situation) |
Free format text: PIRUZRAM, MANSUR, 95180 BERG, DE |
|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |