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DE29500638U1 - Evakuierbares Behältnis aus nachgiebigem Material - Google Patents

Evakuierbares Behältnis aus nachgiebigem Material

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DE29500638U1
DE29500638U1 DE29500638U DE29500638U DE29500638U1 DE 29500638 U1 DE29500638 U1 DE 29500638U1 DE 29500638 U DE29500638 U DE 29500638U DE 29500638 U DE29500638 U DE 29500638U DE 29500638 U1 DE29500638 U1 DE 29500638U1
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HEYMANN HANS HELMUT
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Description

Heymann, Hans- Helmut
Lt » *·· ·· · · · Dipl.-Ing. Sigurd Leine · Dipl.-Phys. Dr. Norbert König
zugelassen beim Europäischen Patentamt
European Patent Attorneys
Telefon
Telefax
Telex
(0511)62 3005
(0511)622105
922118 ieikod
G Burokhardtstraße 1
D-3000 Hannover 1
Datum
LEINE & KÖN Unser Zeichen .01. 1995
PATENTANWÄLTE 169/5 OA
drk/st
Evakuierbares Behältnis aus nachgiebigem Material
Die Erfindung betrifft ein evakuierbares Behältnis der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art aus nachgiebigem Material.
Es ist bekannt, verderbliche Füllgüter, beispielsweise Lebensmittel oder Getränke, in aus einem formstabilen Material, beispielsweise Glas, bestehende Behältnisse zu verfüllen, den oberhalb des Füllgutes im Behältnis verbleibenden Restraum zu evakuieren und das Behältnis durch einen mit einer Dichtung versehenen Deckel oder dergleichen vakuumdicht zu verschließen. Auf diese Weise ist die Haltbarkeit der Füllgüter verbessert.
Es ist ferner bekannt Füllgüter in aus nachgiebigem Material bestehende Behältnisse, beispielsweise eine aus einer Kunststoffolie bestehende Tüte, zu verfüllen. Ein vakuumdichtes Verschließen dieser Behältnisse ist jedoch nicht möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Behältnis anzugeben, das für eine vakuumdichte Verpackung von Füllgütern geeignet ist.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Lehre gelöst.
Der Grundgedanke der erfxndungsgemaßen Lehre besteht darin, an dem Behältnis eine gasdicht verschließbare, vorzugsweise enge Luftauslaßöffnung vorzusehen, durch die beim Evakuieren oder Verpressen des Behältnisses sich nach dem Einbringen des Füllgutes in dem Behältnis befindende Luft
• · &agr;
entweichen kann.
Das erfindungsgemäße Behältnis ermöglicht eine vakuumdichte Verpackung von Füllgütern verschiedenster Art. Die Verpackung erfolgt derart, daß das Füllgut durch die Befüll-Öffnung in das Behältnisinnere eingebracht und die Befüllöffnung gasdicht verschlossen wird. Dann wird an die Luftauslaßöffnung eine Vakuumpumpe angeschlossen und das Behältnisinnere evakuiert, oder das Behältnis wird durch Druckbeaufschlagung von außen verpreßt, so daß sich nach dem Einbringen des Füllgutes in das Behältnis in diesem befindende Luft durch die Luftauslaßöffnung entweichen kann. Dann wird die Luftauslaßöffnung gasdicht verschlossen, so daß keine Luft von außen in das Behältnisinnere eindringen kann.
Durch Evakuieren oder Verpressen des Behältnisses entsteht ein kompaktes und stabiles Gebinde, so daß eine einfache und platzsparende Lagerung ermöglicht ist.
Das erfindungsgemäße Behältnis ist nicht nur für die Verpackung von Lebensmitteln geeignet, sondern auch für die Verpackung von anderen Füllgütern, beispielsweise Textilien oder dergleichen.
Eine besonders vorteilhafte Verwendung des erfindungsgemäßen Behältnisses besteht darin, daß das Behältnis mit Hausmüll befüllt und nach dem Befüllen in der oben beschriebenen Weise evakuiert oder verpreßt wird. Auf diese Weise ist bei gleichem Gewicht das Volumen des Gebindes wesentlich verringert, so daß der Platzbedarf bei Lagerung und insbesondere bei Transport auf einem Müllwagen wesentlich verringert ist. Dementsprechend ist auch der Platzbedarf bei der Deponierung eines derartigen Gebindes wesentlich verringert. Dies spart Deponieraum und trägt somit zum Umweltschutz bei.
Bei anderen Verwendungen ist das erfindungsgemäße Behältnis wiederverwendbar, so daß die Menge bei der Verpakkung von Füllgütern anfallenden Mülles reduziert ist. Dies trägt ebenfalls zum Umweltschutz bei. Darüber hinaus ist das erfindungsgemäße Behältnis ein-
• ·
i · ♦ ·
fach und damit kostengünstig herstellbar.
Für die Herstellung des erfindungsgemäßen Behältnisses können verschiedene Materialien verwendet werden. Zweckmäßigerweise ist das nachgiebige Material jedoch eine Kunststoffolie. Diese Ausführungsform ist besonders einfach und damit kostengünstig herstellbar.
Gemäß einer besonders zweckmäßigen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre weisen die Mittel zum gasdichten Verschließen der Luftauslaßöffnung ein gegen Einströmen von Luft in das Behältnisinnere sperrendes Ventil auf. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß nach dem Evakuieren oder Verpressen des Behältnisses keine Luft von außen in das Behältnisinnere eindringen kann.
Zweckmäßigerweise ist das Ventil ein Rückschlagventil.
Gemäß einer anderen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre weisen die Mittel zum gasdichten Verschließen der Luftauslaßöffnung eine gegen Einströmen von Luft in das Behältnisinnere sperrende Membran auf. Diese Ausführungsform ist besonders einfach und damit kostengünstig herstellbar.
Gemäß einer anderen Ausführungsform sind die Mittel zum gasdichten Verschließen der Luftauslaßöffnung durch eine Klemmvorrichtung gebildet. Bei dieser Ausführungsform wird die Klemmvorrichtung nach dem Evakuieren oder Verpressen auf das Behältnis im Bereich der Luftauslaßöffnung aufgeklemmt, so daß diese gasdicht verschlossen ist.
Gemäß einer anderen Ausführungsform sind die Mittel zum gasdichten Verschließen der Luftauslaßöffnung durch eine thermoplastische Schweißverbindung gebildet. Nach dem Evakuieren oder Verpressen des Behältnisses wird bei dieser Ausführungsform die Luftauslaßöffnung durch thermoplastisches Verschweißen des Behältnisrandes im Bereich der Luftauslaßöffnung gasdicht verschlossen. Dies kann beispielsweise mit einem herkömmlichen Folienschweißgerät erfolgen.
Zweckmäßigerweise befindet sich die Luftauslaßöffnung am Ende eines bei unverschlossener Luftauslaßöffnung mit dem
Behältnisinneren in Verbindung stehenden Kanales.
Der Kanal kann in einem vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden, rohrförmigen oder schlauchförmigen Teil gebildet sein.
Bei der Ausführungsform mit dem Kanal ist dieser vorzugsweise in einem an das Behältnis angeformten Nippel gebildet. Der Nippel ermöglicht in einfacher Weise einen Anschluß an eine Vakuumpumpe oder an ein mit dieser verbundenes Teil. Erfolgt ein Verpressen des Behältnisses in einer gasdichten Kammer, so kann der Nippel einfach durch eine in der Kammer gebildete öffnung dicht herausgeführt werden.
Die Luftauslaßöffnung kann von der Befüllöffnung entfernt angeordnet sein. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist die Luftauslaßöffnung jedoch am Rand der Befüllöffnung ausgebildet.
Gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist die Befüllöffnung durch eine Klemmvorrichtung gasdicht verschließbar. Bei dieser Ausführungsform wird die Befüllöffnung nach Einbringen des Füllgutes in das Behältnisinnere einfach durch Aufklemmen der Klemmvorrichtung gasdicht verschlossen.
Gemäß einer anderen Weiterbildung ist die Befüllöffnung durch eine thermoplastische Schweißverbindung gasdicht verschließbar. Das Verschließen der Befüllöffnung kann bei dieser Ausführungsform, beispielsweise mit einem herkömmlichen Folienschweißgerät, durch thermoplastisches Verschweißen des Behältnisses im Bereich der Befüllöffnung erfolgen.
Gemäß einer besonders zweckmäßigen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre ist die Befüllöffnung durch einen Klebeverschluß gasdicht verschließbar. Nach Befüllen des Behältnisses wird bei dieser Ausführungsform die Befüllöffnung durch einfaches Verkleben verschlossen, so daß die Handhabung weiter vereinfacht ist.
Zweckmäßigerweise weist das Behältnis eine Belüftungseinrichtung auf. Auf diese Weise ist das öffnen des Behält-
nisses erleichtert.
Bei dieser Ausführungsform ist die Belüftungseinrichtung vorzugsweise durch eine verschließbare Belüftungsöffnung oder ein Belüftungsventil gebildet.
Form und Größe des erfindungsgemäßen Behältnisses sind in weiten Grenzen wählbar. Zweckmäßigerweise hat das erfindungsgemäße Behältnis jedoch etwa die Form einer Tüte.
Anhand der beigefügten schematischen Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Lehre dargestellt ist, soll die Erfindung nachfolgend näher erläutert werden.
Es zeigt:
Fig. 1 in schematischer perspektivischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Behältnisses in unverschlossenem Zustand, Fig. 2 in geschnittener Seitenansicht eine Einzelheit im Bereich des befüllöffnungsseitigen Randes des Behältnisses bei verschlossener Befüllöffnung,
Fig. 3 in gleicher Darstellung wie Fig. 2 ein anderes Ausführungsbeispiel und
Fig. 4 in gleicher Darstellung wie Fig. 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel. 25
In der Fig. 1 ist ein Behältnis 2 dargestellt, das im wesentlichen die Form einer Tüte hat. Das Behältnis 2 weist einseitig eine Befüllöffnung 4 auf, durch die nicht dargestelltes Füllgut in das Behältnisinnere einbringbar ist. In der Nähe der Befüllöffnung 4 weist das Behältnis 2 bei diesem Ausführungsbeispiel an einem ersten Randbereich 6 innenseitig einen Klebestreifen 8 auf, der zum Verschließen der Befüllöffnung 4 mit einem dem ersten Randbereich 6 gegenüberliegenden zweiten Randbereich 10 in Klebeeingriff bringbar ist. Der Klebestreifen 6 weist eine nicht dargestellte
Schutzfolie auf, um ein unerwünschtes Verkleben zu verhindern. Um ein sicheres und gasdichtes Verschließen des Behältnisses zu gewährleisten, kann der Klebestreifen 6 um Stoßkanten 12, IA, in denen die Randbereiche 6, 10 aneinanderstoßen, herum jeweils bis in den zweiten Randbereich 10 herumgezogen sein.
Das Behältnis 2 weist ferner eine Luftauslaßöffnung 16 auf, die sich am Ende eines bei unverschlossener Luftauslaßöffnung 16 mit dem Behältnisinneren in Verbindung stehenden Kanales 18 befindet, der in einem an das Behältnis 2 angeformten Nippel 20 gebildet ist. Durch ein nur schematisch dargestelltes Rückschlagventil 22, das gegen Einströmen von Luft in das Behältnisinnere sperrt, sind Mittel zum Verschließen der Luftauslaßöffnung 16 gebildet. Das Rückschlagventil 22 kann in den Kanal 18 eingesetzt sein, wobei die Innenwandung des Kanales eng und dicht an dem Ventil anliegt und mit diesem durch Verkleben oder Verschweißen verbunden sein kann. Das Rückschlagventil 22 kann sowohl unmittelbar im Bereich der Luftauslaßöffnung 16, als auch im Inneren des Kanales 18 angeordnet sein. Die Mittel zum gasdichten Verschließen der Luftauslaßöffnung 16 können auch durch eine Membran gebildet sein. An die Luftauslaßöffnung 16 bzw. das Ventil 22 ist eine Vakuumpumpe 24 anschließbar. Zwischen der Befüllöffnung 4 und dem Kanal 18 weist das Behältnis eine Prägung 26 auf, die den Kanal 18 von der Befüllöffnung 4 trennt.
Bei Benutzung des Behältnisses wird zunächst das nicht dargestellte Füllgut durch die Befüllöffnung 4 in das Behältnisinnere eingebracht. Dann werden die Randbereiche 6, 10 des Behältnisses durch die durch den Klebestreifen 8 gebildete Klebeverbindung miteinander verklebt, so daß die Befüllöffnung 4 gasdicht verschlossen ist. Dann wird entweder die Vakuumpumpe 24 an die Luftauslaßöffnung 16 bzw. das Rückschlagventil 22 angeschlossen und das Behältnis 2 evakuiert, oder das Behältnis wird, beispielsweise durch Beauf-
-J-
schlagung mit Druck von außen, verpreßt. Dabei wird sich im Behältnisinneren befindende Luft durch den Kanal 18 aus dem Behältnisinneren gepreßt und tritt durch die Luftauslaßöffnung aus, wobei das Rückschlagventil 22 öffnet. Bei Beendigung des Evakuierens oder Verpressens des Behältnisses 2 schließt das Rückschlagventil 22, so daß von außen im wesentlichen keine Luft in das Behältnisinnere eindringen kann. Das Behältnis 2 ist nunmehr gasdicht verschlossen.
In der Fig. 2 ist die durch den Klebestreifen 8 gebildete gasdichte Klebeverbindung der Randbereiche 6, 10 erkennbar .
In Fig. 3 ist ein anderes Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem die Befüllöffnung 4 durch eine mit einem Folienschweißgerät oder dergleichen an den Randbereichen 6, 10 angebrachte, die Randbereiche 6, 10 miteinander verbindende thermoplastische Schweißverbindung gasdicht verschlossen ist.
In der Fig. 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem die Befüllöffnung 4 durch eine die Randbereiche 6, 10 gegeneinander klemmende Klemmvorrichtung 30 gasdicht verschlossen ist.
Ein Öffnen des Behältnisses 2 zur Entnahme des Füllgutes kann bei den in Fig. 2 und Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispielen derart erfolgen, daß das Behältnis 2 aufgeschnitten wird, so daß Luft in das Behältnisinnere eindringt. Bei dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt das öffnen einfach derart, daß die Klemmvorrichtung 30 von den Randbereichen 6, 10 abgenommen wird, so daß die Befüllöffnung 4 geöffnet ist und das Füllgut entnommen werden kann.
Zur Erleichterung des öffnens kann das Behältnis 2 eine in Fig. 1 nur schematisch angedeutete Belüftungseinrichtung 32, beispielsweise eine Belüftungsöffnung oder ein Belüftungsventil, aufweisen.
Das erfindungsgemäße Behältnis ermöglicht somit in ein-
fächer und kostengünstiger Weise ein gasdichtes Verpacken von Füllgütern.

Claims (17)

  1. Ansprüche
    mit einer gasdicht verschließbaren Befüllöffnung,
    durch eine Luftauslaßöffnung (16) und
    durch Mittel zum gasdichten Verschließen der Luftauslaßöffnung (16).
  2. 2. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das nachgiebige Material Kunststoffolie ist.
  3. 3. Behältnis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum gasdichten Verschließen der Luftauslaßöffnung (16) ein gegen Einströmen von Luft in das Behältnisinnere sperrendes Ventil aufweisen.
  4. 4. Behältnis nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil ein Rückschlagventil (22) ist.
  5. 5. Behältnis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zum gasdichten Verschließen der Luftauslaßöffnung (16) eine gegen Einströmen von Luft in das Behältnisinnere sperrende Membran ist.
  6. 6. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum gasdichten Verschließen der Luftauslaßöffnung (16) durch eine Klemmvorrichtung gebildet sind.
  7. 7. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum gasdichten Verschließen der Luftauslaßöffnung (16) durch eine thermoplastische Schweißverbindung gebildet sind.
  8. 8. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftauslaßöffnung (16) sich am Ende eines bei unverschlossener Luftauslaßöffnung (16) mit dem Behältnisinnenraum in Verbindung stehenden Kanales (18) befindet.
  9. 9. Behältnis nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (18) in einem vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden rohrförmigen oder schlauchförmigen Teil gebildet ist.
  10. 10. Behältnis nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (18) in einem an das Behältnis angeformten Nippel (20) gebildet ist.
  11. 11. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftauslaßöffnung (16) am Rand der Befüllöffnung (4) ausgebildet ist.
  12. 12. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befüllöffnung (4) durch eine Klemmvorrichtung (30) gasdicht verschließbar ist.
  13. 13. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
    gekennzeichnet, daß die Befüllöffnung (4) durch eine thermoplastische Schweißverbindung (28) gasdicht verschließbar ist.
  14. 14. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Befüllöffnung (4) durch einen Klebeverschluß (8) gasdicht verschließbar ist.
  15. 15. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (2) eine Belüftungseinrichtung (32) aufweist.
  16. 16. Behältnis nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungseinrichtung (32) durch eine verschließbare Belüftungsöffnung oder ein Belüftungsventil gebildet ist.
  17. 17. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es etwa die Form einer Tüte hat.
DE29500638U 1995-01-17 1995-01-17 Evakuierbares Behältnis aus nachgiebigem Material Expired - Lifetime DE29500638U1 (de)

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