DE29500637U1 - Vorrichtung zum Verpressen von Material - Google Patents
Vorrichtung zum Verpressen von MaterialInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art zum Verpressen von Material.
Es ist bekannt, insbesondere verderbliche Füllgüter, beispielsweise Lebensmittel oder dergleichen, vakuumdicht zu
verpacken. Dies erfolgt derart, daß das Füllgut in ein festes Behältnis, beispielsweise aus Glas, eingebracht wird,
der in dem Behältnis oberhalb des Füllgutes gebildete Restraum evakuiert und das Behältnis mit einem mit einer
Dichtung versehenen Deckel gasdicht verschlossen wird. Auf diese Weise ist die Haltbarkeit des Füllgutes wesentlich
verbessert.
Um insbesondere bei aus Glas bestehenden Behältnissen eine Zerstörung der Behältnisse beim Transport zu verhindern,
weisen diese teilweise eine erhebliche Wandstärke und damit ein hohes Gewicht auf. Ferner hat die hohe Wandstärke
der Behältnisse einen hohen Verbrauch an Material und, nach Verbrauch des Füllgutes, einen entsprechenden Anfall an Müll
zur Folge.
Es besteht daher das Bedürfnis, leichte und aus wenig Material bestehende Behältnisse, beispielsweise aus Kunststoffolie
bestehende Tüten, zu verwenden.
Beim Evakuieren von beispielsweise aus Kunststoffolie
bestehenden Tüten mittels einer mit einer Vakuumpumpe verbundenen Sauglanze oder dergleichen wird die Tüte aufgrund
ihres nachgiebigen Materials bereits bei geringem Unterdruck in die Sauglanze eingezogen. Dies führt zu einer Unterbre-
chung des Evakuiervorganges oder zu einer Beschädigung der Tüte. Es war somit bisher nicht möglich, bei aus nachgiebigem
Material bestehenden Behältnissen nach dem Einbringen des Füllgutes in das Behältnis sich in diesem befindende
Luft aus dem Behältnis zu entfernen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung anzugeben, die in einfacher Weise ein Entfernen von
Luft aus einem aus nachgiebigem Material bestehenden Behältnis ermöglicht und die einfach und kostengünstig herstellbar
ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Lehre gelöst.
Die Erfindung löst sich von dem bisherigen Gedanken, die sich in einem aus nachgiebigem Material bestehenden Behältnis
befindende Luft durch Absaugen oder Evakuieren zu entfernen. Vielmehr besteht der Grundgedanke der Erfindung
darin, das Füllgut enthaltende aus einem nachgiebigen Material bestehende Behältnis von außen mit einem überdruck zu
beaufschlagen. Dies hat zur Folge, daß sich das Behältnis an
die Kontur des Füllgutes anpaßt und sich zunächst noch in dem Behältnis befindende Luft über die Befüllöffnung des Behältnisses
oder über eine an dem Behältnis vorgesehene Luftauslaßöffnung und über an der Vorrichtung vorgesehene Mittel
zur Entlüftung des Behältnisses nach außen herausgepreßt wird. Auf diese Weise ist sich nach Einbringen des Füllgutes
im Inneren des Behältnisses befindende Luft auf einfache und sichere Weise zu großen Teilen oder nahezu vollständig aus
dem Inneren des Behältnisses entfernbar.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist einfach und kostengünstig herstellbar und einfach handhabbar.
Gemäß einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre
ist das Behältnis eine Tüte, ein Beutel oder eine Tasche. Zweckmaßigerwexse ist das nachgiebige Material Kunststoffolie.
Bei dieser Ausführungsform ist das Behältnis besonders
einfach und damit kostengünstig herstellbar. Das
Behältnis kann beispielsweise durch eine herkömmliche Tüte aus Kunststoffolie gebildet sein.
Das Behältnis ist zweckmäßigerweise gas- oder vakuumdicht verschließbar. Nach Verpressen und Verschließen des
Behältnisses ist bei dieser Ausführungsform ein Eindringen
von Luft in das Innere des Behältnisses zuverlässig vermieden.
Gemäß einer besonders zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung sind die Mittel zur Entlüftung des zu verpressenden
Behältnisses durch einen Klemmbereich gebildet, in dem eine Öffnung des Behältnisses oder ein mit dem Inneren des
Behältnisses in Verbindung stehendes Teil dicht klemmbar ist, wobei der Klemmbereich wenigstens teilweise aus einem
elastisch zusammendrückbaren Material besteht, derart, daß ein Überdruckventil gebildet ist. Bei dieser Ausführungsform
wird beispielsweise bei einer herkömmlichen Tüte aus Kunststoffolie die Tüte in der Nähe des befüllöffnungsseitigen
Randes derart in dem Klemmbereich eingeklemmt, daß sich der das zu verpressende Material enthaltende Teil des Behältnisses
im Inneren der Kammer befindet, während die Befüllöffnung mit der Umgebung in Verbindung steht. Bei Beaufschlagung
des Innenraumes der Kammer wird das Behältnis mit dem sich darin befindenden Füllgut verpreßt, so daß sich auch
der Druck im Inneren des Behältnisses erhöht. Dies hat zur Folge, daß sich auch in dem innen in der Nähe des Klemmbereiches
liegenden Teiles des Behältnisses der Druck erhöht, so daß bei einem durch Beschaffenheit und Ausbildung des
Klemmbereiches, insbesondere durch das elastisch zusammendrückbare Material, bestimmten Überdruck das elastisch zusammendrückbare
Material zusammengedrückt wird. Dabei entsteht eine Verbindung vom Inneren des Behältnisses zur Umgebung
außerhalb der Kammer, so daß aufgrund des in der Kammer herrschenden Überdruckes Luft aus dem Inneren des Behältnisses
herausgepreßt wird. Bei Unterschreiten des durch die Ausbildung des Klemmbereiches bestimmten Druckes hebt
sich die Zusammendrückung des elastisch zusammendrückbaren Materials auf, so daß die Verbindung vom Inneren des Behältnisses
zu der Umgebung wieder unterbrochen ist. Auf diese Weise ist ein Überdruckventil gebildet. Durch die Dimensionierung
des Klemmbereiches und Auswahl des elastisch zusammendrückbaren Materiales ist der Druck, bei dem das
Überdruckventil öffnet, in weiten Grenzen festlegbar.
Das elastisch zusammendrückbare Material kann sich entlang der gesamten Längsausdehnung des Klemmbereiches oder
über einen großen Teil davon erstrecken erstrecken. Zweckmäßigerweise erstreckt sich das elastisch zusammendrückbare
Material jedoch entlang der Längsausdehnung des Klemmbereiches über ein kurzes Stück. Bei dieser Ausführungsform ist
ein räumlich eng begrenztes Überdruckventil definiert, so daß der Druck, bei dem das Überdruckventil öffnet, besonders
genau festlegbar ist.
Zweckmäßigerweise ist das elastisch zusammendrückbare Material Gummi oder ein vergleichbares Material. Diese Materialien
sind vielfältig und kostengünstig verfügbar.
Gemäß einer anderen Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Lehre sind die Mittel zur Entlüftung des Behältnisses durch einen mit dem Inneren des Behältnisses in Verbindung bringbaren
Kanal gebildet.
Gemäß einer Weiterbildung dieser Ausführungsform ist
der Kanal in einem aus der Kammer herausgeführten rohrförmigen oder schlauchförmigen Teil gebildet.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der
Ausführungsform mit dem Kanal weist dieser ein gegen Einströmen
von Luft in die Kammer sperrendes Ventil auf. Bei dieser Ausführungsform wird beim Verpressen sich im Inneren
des Behältnisses befindende Luft nach außen durch den Kanal herausgepreßt, wobei das Ventil öffnet. Bei Beendigung des
Verpressens wird keine Luft mehr durch den Kanal nach außen herausgepreßt, so daß das Ventil schließt. Ein Einströmen
von Luft von außen in das Innere des Behältnisses bzw. der
Kammer ist somit zuverlässig vermieden.
Zweckmäßigerweise ist das Ventil ein Rückschlagventil.
Gemäß einer anderen Weiterbildung weist die Kammer eine Belüftungseinrichtung auf. Bei dieser Ausführungsform kann
nach Beendigung des Verpressens ein Druckausgleich zwischen der Umgebung und der Kammer herbeigeführt werden, so daß das
Entnehmen des Behältnisses erleichtert ist.
Zweckmäßigerweise ist die Belüftungseinrichtung durch
eine verschließbare Belüftungsöffnung oder ein Belüftungsventil
gebildet. Diese Ausführungsform ist besonders einfach
handhabbar.
Gemäß einer anderen Weiterbildung weist die Kammer einen Drucksensor oder einen Anschluß für einen Drucksensor
auf. Der Drucksensor kann beispielsweise mit einer Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen des Kammerdruckes verbunden sein.
Er kann auch die Mittel zur Beaufschlagung der Kammer mit einem Überdruck betätigen, beispielsweise derart, daß der
Drucksensor bei Erreichen eines vorbestimmten Kammerdruckes die Mittel zur Beaufschlagung der Kammer abschaltet, so daß
ein weiterer Anstieg des Kammerdruckes zuverlässig vermieden ist.
Eine andere Ausführungsform sieht vor, daß die Kammer
ein bei Erreichen eines vorbestimmten Kammerdruckes öffnendes Ventil (Überdruckventil) aufweist. Auf diese Weise ist
verhindert, daß in der Kammer ein unerwünscht hoher Druck entsteht.
Gemäß einer besonders zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung ist die Kammer in einem aus mehreren dicht zusammenfügbaren
Gehäuseteilen bestehenden Gehäuse gebildet. Diese Ausführungsform ist besonders einfach und damit kostengünstig
herstellbar.
Zweckmäßigerweise besteht das Gehäuse aus zwei Gehäuseteilen.
Bei dieser Ausführungsform sind die Gehäuseteile zweckmäßigerweise
gelenkig miteinander verbunden, derart, daß das
Gehäuse aufklappbar ist. Auf diese Weise ist die Handhabung vereinfacht.
Gemäß einer Weiterbildung der Ausführungsform mit den
mehreren dicht zusammenfügbaren Gehäuseteilen weist zweckmäßigerweiße wenigstens eines der Gehäuseteile wenigstens eine
elastisch zusammendrückbar Dichtung auf. Auf diese Weise ist die Dichtigkeit der Kammer verbessert.
Bei der Ausführungsform mit dem Klemmbereich ist die
Dichtung zweckmäßigerweise in dem Klemmbereich unterbrochen. Gemäß einer Weiterbildung der Ausführungsform mit der
Dichtung ist diese eine Labyrinthdichtung. Auf diese Weise ist die Abdichtung der Kammer verbessert.
Gemäß einer besonders zweckmäßigen Weiterbildung der Ausführungsform mit der Dichtung greift die Dichtung bzw.
wenigstens eine der Dichtungen in Dichtstellung in eine an dem gegenüberliegenden Gehäuseteil gebildete Nut ein. Auf
diese Weise ist eine besonders zuverlässige Abdichtung der Kammer erzielt.
Bei dieser Ausführungsform weist die Nut zweckmäßigerweise
einen zu dem ihr zugewandten Ende der Dichtung etwa komplementären Querschnitt auf.
Gemäß einer besonders zweckmäßigen Weiterbildung dieser Ausführungsform weist die Dichtung einen zu dem anderen Gehäuseteil
hin abnehmenden Querschnitt auf. Bei dieser Ausführungsform wird die Dichtung beim Verschließen des Gehäuses
unter elastischer Verformung dicht in die Nut gedrückt, so daß eine besonders zuverlässige Abdichtung der Kammer
gewährleistet ist.
Zweckmäßigerweise nimmt der Querschnitt etwa keilförmig oder V-förmig ab.
Bei der Ausführungsform mit den zwei Gehäuseteilen können
wenigstens zwei parallele Dichtungen vorgesehen sein, von denen je wenigstens eine auf einem der beiden Gehäuseteile
angeordnet ist. Bei verschlossenem Gehäuse bilden die Dichtungen eine Labyrinthdichtung.
Bei der Ausführungsform mit dem Klemmbereich kann das
elastisch zusammendrückbare Material durch die Dichtung gebildet sein. Diese Ausführungsform ist besonders einfach und
damit kostengünstig herstellbar. Durch Dimensionierung der Dichtung ist der Kammerdruck einstellbar, bei dem das an dem
Klemmbereich gebildete überdruckventil öffnet.
Anhand der beigefügten Zeichnung, in der Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt
sind, soll die Erfindung nachfolgend näher erläutert werden. 10
Es zeigt:
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in geöffnetem Zustand, Fig. 2 in vergrößerter, geschnittener Seitenansicht
eine Einzelheit aus Fig. 1 im Bereich der Dichtung,
Fig. 3 in perspektivischer Darstellung die Vorrichtung gemäß Fig. 1 im geschlossenen Zustand
mit einem darin eingelegten, zu verpressendes
Material enthaltenden Behältnis, Fig. 4 in vergrößerter Darstellung eine Einzelheit
im Klemmbereich eines zweiten Ausführungsbeispiels ,
Fig. 5 in vergrößerter Darstellung eine Einzelheit
Fig. 5 in vergrößerter Darstellung eine Einzelheit
im Bereich des Kanales bei einem dritten Ausführungsbeispiel
und
Fig. 6 in gleicher Darstellung wie Fig. 2 die Dichtung bei einem vierten Ausführungsbeispiel.
30
Die in der Fig. 1 dargestellte Vorrichtung weist ein Gehäuse 2 auf, das aus einem unteren Gehäuseteil 4 und einem
mit dem unteren Gehäuseteil 4 gelenkig verbundenen oberen Gehäuseteil 6 besteht. Das untere Gehäuseteil 4 und das obere
Gehäuseteil 6 weisen zueinander Anlageflächen 8, 10 auf,
wobei die Anlagefläche 8 des unteren Gehäuseteiles 4 eine Dichtung 12 und die Anlagefläche 10 des oberen Gehäuseteiles
6 eine in dieser Figur nicht dargestellte Dichtung aufweist. Das Gehäuse 2 weist ferner mehrere Verschlüsse 14 auf, mittels
derer das Gehäuse 2 verschließbar ist. An der Anlagefläche 8 des unteren Gehäuseteiles 4 ist ein Klemmbereich
gebildet, in dem bei geschlossenem Gehäuse ein in dieser Figur nicht dargestelltes Behältnis dicht klemmbar ist. Entlang
eines kurzen Stückes der Längsausdehnung des Klemmbereiches 16 weist dieser ein elastisch zusammendrückbares
Material 18 auf.
Bei geschlossenem Gehäuse ist zwischen dem unteren Gehäuseteil 4 und im oberen Gehäuseteil 6 eine im wesentlichen
dichte Kammer gebildet.
Das untere Gehäuseteil 4 weist Mittel 22 zur Beaufschlagung der Kammer 20 mit einem überdruck, einen Anschluß
24 für einen in dieser Figur nicht dargestellten Drucksensor, ein Überdruckventil 26 sowie ein Belüftungsventil 28
auf.
Aus der Fig. 2 ist ersichtlich, daß die Dichtung 12 des unteren Gehäuseteiles 4 und eine Dichtung 30 des oberen Gehäuseteiles
6 zueinander versetzt angeordnet sind, so daß bei geschlossenem Gehäuse die Dichtung 12 und die Dichtung
30 eine Labyrinthdichtung bilden.
Zum Verpressen eines zu verpressendes Material enthaltenden Behältnisses 32 wird dieses derart in die Kammer 20
eingebracht, daß der befüllöffnungsseitige Rand 34 des Behältnisses
32 nach außen aus der Kammer 20 heraussteht. Zum Schließen des Gehäuses 2 wird das obere Gehäuseteil 6 heruntergeklappt,
so daß die Dichtung 30 an der Anlagefläche 8 und die Dichtung 12 an der Anlagefläche 10 zur Anlage kommt.
Dabei werden die Dichtungen 12, 30 elastisch verformt und das Behältnis 32 in dem Klemmbereich 16 dicht geklemmt.
Durch eine nur schematisch dargestellte Druckluftquelle
36 sind Mittel zur Beaufschlagung der Kammer 20 mit einem
Überdruck gebildet. Ebenfalls nur schematisch dargestellt ist ein Drucksensor 38, der an den Anschluß 24 für den
Drucksensor 38 angeschlossen ist.
Zum Verpressen wird die Kammer 20 über die Druckluftquelle 36 mit einem Überdruck beaufschlagt. Infolgedessen
legt sich das aus einem nachgiebigen Material bestehende Behältnis 32 an das zu verpressende Material an, so daß sich
auch im Inneren des Behältnisses 32 der Druck erhöht.
Bei Erreichen eines durch die Beschaffenheit und Ausbildung
des elastisch zusammendrückbaren Materiales 18 bestimmten Druckes wird das elastisch zusammendrückbare Material
18 zusammengedrückt und weicht in Richtung von Pfeilen 40, 42 aus, so daß eine Verbindung zwischen dem Inneren des
Behältnisses 32 und der Umgebung entsteht, so daß unter dem in der Kammer 20 herrschenden Überdruck Luft aus dem Inneren
des Behältnisses 32 nach außen herausgepreßt wird, wie dies in Fig. 3 durch einen Pfeil 44 angedeutet ist. Nach Herauspressen
der Luft aus dem Inneren des Behältnisses 32 bzw. bei Unterschreiten des durch die Beschaffenheit und Ausbildung
des elastisch zusammendrückbaren Materiales 18 bestimmten Druckes hebt sich die Zusammendrückung des elastisch
zusammendrückbaren Materiales 18 auf, so daß die Verbindung zwischen dem Innenraum des Behältnisses 32 und der Umgebung
aufgehoben ist. Auf diese Weise ist ein Überdruckventil gebildet.
Dann wird das Behältnis 32 an seinem befüllöffnungsseitigen
Rand 34 dicht verschlossen, beispielsweise durch thermoplastisches Verschweißen des befüllöffnungsseitigen Randes
34 mit einem Folienschweißgerät oder durch Aufklemmen einer Klemmvorrichtung auf den befüllöffnungsseitigen Rand 34.
Es ist somit in der gewünschten Weise sich zunächst in dem Inneren des Behältnisses 3 2 befindende Luft aus dem Behältnis
32 entfernt.
Der Drucksensor 24 kann bei Erreichen eines vorbestimmten Druckes in Kammer 20 die Druckluftquelle 36 abschalten,
- 10 -
so daß ein Anstieg des Kammerdruckes über diesen Druck sicher vermieden ist. Die Druckluftquelle 36 kann jedoch auch
von Hand betätigt werden.
Zum Entnehmen des Behältnisses 32 wird zunächst ein Druckausgleich zwischen der Kammer 20 und der Umgebung durch
Betätigen des Belüftungsventiles 28 hergestellt. Dann werden
die Verschlüsse 14 geöffnet und das obere Gehäuseteil 6 aufgeklappt, so daß das nunmehr verpreßtes Material enthaltende,
gasdicht verschlossene Behältnis 32 entnommen werden kann.
Zur Erleichterung des Verschließens des befüllöffnungsseitigen
Randes 34 des Behältnisses 32 kann dieses eine in Fig. 3 durch eine gestrichelte Linie angedeutete, nach dem
Einbringen des Materiales in das Innere des Behältnisses 32 angebrachte Prägung oder thermoplastische Schweißverbindung
46 aufweisen, so daß nach Herauspressen der Luft aus dem Inneren des Behältnisses 32 nur noch ein zwischen der Prägung
46 und dem äußeren Rand des Behältnisses 32 verbleibender Bereich durch Verschweißen oder dergleichen verschlossen
werden muß.
In der Fig. 4 ist der Klemmbereich 16 bei einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt.
Der Klemmbereich 16 weist bei dieser Ausführungsform
über seine gesamte Längsausdehnung ein elastisch zusammendrückbares
Material 18 auf, so daß bei dieser Ausführungsform der gesamte Klemmbereich 16 das überdruckventil bildet.
Das elastisch zusammendrückbare Material 18 ist bei dieser Ausführungsform durch die Dichtung 12 gebildet. Bei Erreichen
eines durch die Beschaffenheit und Ausbildung des elastisch
zusammendrückbaren Materiales bestimmten Druckes wird die Dichtung 12 an einer oder mehreren Stellen 46 des Klemmbereiches
16 elastisch zusammengedrückt, so daß in der oben zu Fig. 3 beschriebenen Weise eine Verbindung zwischen dem
Inneren des Behältnisses 3 2 und der Umgebung außerhalb der Kammer entsteht und Luft aus dem Inneren des Behältnisses 32
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entweicht, wie dies durch die Pfeile 44 angedeutet ist.
In der Fig. 5 ist eine dritte Ausführungsform dargestellt,
bei der aus der Kammer 20 ein rohrförmiges Teil 48 herausgeführt ist, in dem ein Kanal 50 gebildet ist, der
eine Verbindung zwischen der Kammer 20 und der Umgebung außerhalb der Kammer 20 herstellt. Beispielsweise kann bei
dieser Ausführungsform ein Behältnis 32 verwendet werden,
dessen Befüllöffnung nach dem Befüllen dicht verschlossen ist und das einen nicht dargestellten angeformten Nippel
oder dergleichen aufweist, in dem sich ein Rückschlagventil befindet und der in eine Entlüftungsöffnung mündet.
Zum Verpressen wird der Nippel dicht auf das der Kammer 20 zugewandte Ende des Teiles 48 aufgeklemmt und die Kammer
20 dicht verschlossen. Beim Verpressen wird sich in dem Behältnis 32 befindende Luft durch den Nippel in den Kanal 50
gepreßt, wobei das in dem Nippel angeordnete Ventil öffnet. Die Luft entweicht durch den Kanal 50 nach außen. Bei Beendigung
des Verpressens schließt das Ventil, so daß ein Eindringen von Luft in das Innere des Behältnisses 32 zuverlässig
vermieden ist und das Behältnis 32 aus der Kammer 20 entnommen werden kann.
In der Fig. 6 ist die Dichtung bei einem vierten Ausführungsbeispiel
dargestellt. Die obere Gehäusehälfte 6 weist eine Dichtung 52 auf, die dicht in eine an dem oberen
Gehäuseteil 6 gebildete Nut 54 eingeklebt ist. Die Dichtung 52 weist zu dem unteren Gehäuseteil 4 hin einen etwa V-förmig
abnehmenden Querschnitt auf. An dem unteren Gehäuseteil 4 ist der Dichtung 52 gegenüberliegend eine Nut 56 gebildet,
die einen zu dem ihr zugewandten Ende der Dichtung 52 etwa komplementären Querschnitt aufweist. Beim Verschließen des
Gehäuses 2, beispielsweise mit den Verschlüssen 14 oder einer nicht dargestellten Klemmvorrichtung oder einer nicht
dargestellten Schraubvorrichtung, wird die Dichtung 52 in die Nut 56 eingepreßt, wobei sich ihr Querschnitt unter elastischer
Verformung an den Querschnitt der Nut 56 anpaßt,
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bis die Dichtung 52 die Nut 56 schließlich vollständig ausfüllt. Auf diese Weise ist eine besonders zuverlässige Abdichtung
der Kammer 20 gewährleistet.
Die Dichtung 52 kann als einzelne Dichtung ausgebildet sein, wie dies in der Fig. 6 dargestellt ist. Es können jedoch
auch weitere, zu der Dichtung 52 parallel verlaufende Dichtungen vorgesehen sein. Insbesondere ist auch eine Kombination
der Dichtungen 52 und 12, 30 (vgl. Fig. 2) möglich, derart, daß sich die Dichtung 52 zwischen den Dichtungen 12,
30 befindet.
Claims (27)
1. Vorrichtung zum Verpressen von Material, gekennzeichnet
durch eine im wesentlichen dicht verschließbare Kammer (20) zur Aufnahme eines das zu verpressende Material enthaltenden,
aus nachgiebigem Material bestehenden Behältnisses (32),
durch einen Anschluß (22) für Mittel zur Beaufschlagung der
Kammer (20) mit einem Überdruck und
durch Mittel zur Entlüftung des Behältnisses (32).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (32) eine Tüte, ein Beutel oder eine Tasche
ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das nachgiebige Material Kunststoffolie ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (32) luft- oder vakuumdicht ver
schließbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zur Entlüftung des Behältnisses (32) durch einen Klemmbereich (16) gebildet sind, in dem eine öffnung
des Behältnisses (32) oder ein mit dem Inneren des Behältnisses (32) in Verbindung stehendes Teil dicht klemmbar ist
und daß
der Klemmbereich (16) wenigstens teilweise aus einem elastisch zusammendrückbaren Material (18) besteht, derart, daß
ein überdruckventil gebildet ist.
10
10
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich das elastisch zusammendrückbare Material (18) entlang
der Längsausdehnung des Klemmbereiches (16) über ein kurzes Stück erstreckt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das elastisch zusammendrückbare Material (18) Gummi
oder ein vergleichbares Material ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Entlüftung des Behältnisses (32) durch einen
mit dem Inneren des Behältnisses (32) in Verbindung bringbaren Kanal (50) gebildet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (50) in einem aus der Kammer (20) herausgeführten
rohrförmigen oder schlauchförmigen Teil (48) gebildet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (50) ein gegen Einströmen von Luft in die Kammer
sperrendes Ventil aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ventil ein Rückschlagventil ist. 35
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (20) eine Belüftungseinrichtung
aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungseinrichtung durch eine verschließbare Belüftungsöffnung
oder ein Belüftungsventil (28) gebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (20) einen Drucksensor
oder einen Anschluß (24) für einen Drucksensor aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (20) ein bei Erreichen
eines vorbestimmten Kammerdruckes öffnendes Ventil (Überdruckventil) aufweist.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (20) in einem aus mehreren
dicht zusammenfügbaren Gehäuseteilen bestehendem Gehäuse (2) gebildet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) aus zwei Gehäuseteilen (4, 6) besteht.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile (4, 6) gelenkig miteinander verbunden
sind, derart, daß das Gehäuse (2) aufklappbar ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 16, 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eines der Gehäuseteile (4, 6) wenigstens eine vorzugsweise elastisch zusammendrückbare
Dichtung aufweist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 5 und 19, dadurch gekennzeich-
net, daß die Dichtung in dem das elastisch zusammendrückbare
Material (18) aufweisenden Teil des Klemmbereiches (16) unterbrochen ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtung eine Labyrinthdichtung ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (52) bzw. wenigstens eine der Dichtungen in
Dichtstellung in eine an dem gegenüberliegenden Gehäuseteil (4) gebildete Nut (56) eingreift.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (56) einen zu dem ihr zugewandten Ende der Dichtung
(52) etwa komplementären Querschnitt aufweist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtung (52) einen zu dem anderen Gehäuseteil (4) hin abnehmenden Querschnitt aufweist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt etwa keilförmig oder V-förmig abnimmt.
26. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens zwei parallele Dichtungen (12, 30) vorgesehen sind, von denen je wenigstens eine auf einem der beiden Gehäuseteile
(4, 6) angeordnet ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 5 und 19, dadurch gekennzeich-
net, daß das elastisch zusammendrückbare Material durch die Dichtung (12) gebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29500637U DE29500637U1 (de) | 1995-01-17 | 1995-01-17 | Vorrichtung zum Verpressen von Material |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29500637U DE29500637U1 (de) | 1995-01-17 | 1995-01-17 | Vorrichtung zum Verpressen von Material |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29500637U1 true DE29500637U1 (de) | 1995-02-23 |
Family
ID=8002569
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29500637U Expired - Lifetime DE29500637U1 (de) | 1995-01-17 | 1995-01-17 | Vorrichtung zum Verpressen von Material |
Country Status (1)
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