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DE19832824A1 - Abgabepumpe für die Abgabe von Flüssigkeiten, Gelen oder dgl. Medien - Google Patents

Abgabepumpe für die Abgabe von Flüssigkeiten, Gelen oder dgl. Medien

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DE19832824A1
DE19832824A1 DE19832824A DE19832824A DE19832824A1 DE 19832824 A1 DE19832824 A1 DE 19832824A1 DE 19832824 A DE19832824 A DE 19832824A DE 19832824 A DE19832824 A DE 19832824A DE 19832824 A1 DE19832824 A1 DE 19832824A1
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DE
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container
dispensing
pump
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fluid
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Adalberto Geier
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Coster Technologie Speciali SpA
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Abgabepumpe (10) für die Abgabe von Flüssigkeiten, Gelen oder dgl. aus einem Behältnis, insbesondere einem mit der Abgabepumpe verschweißten und innerhalb eines äußeren Behälters (30) plazierbaren Beutel (28) aus flexiblem Folienmaterial. Die Abgabepumpe (10) umfaßt einen fluiddicht am Rand eines in einem Behälterdeckel (32) ausgebildeten Deckelöffnung (34) befestigbaren Pumpenkörper (14), ein im Pumpenkörper (14) axial verschieblich gelagertes, aus einer Schließstellung heraus entgegen der Wirkung eines elastischen Elements, insbesondere einer Schraubendruckfeder (18) bewegbares Abgaberöhrchen (12) und eine zwischen dem Rand der Deckelöffnung (34) und/oder des Pumpenkörpers (14) einerseits und dem Abgaberöhrchen (12) andererseits angeordnete Ringdichtung (22) aus Gummi oder dgl. elastischem Dichtmaterial. Dabei schließt die Ringdichtung (22) in Schließstellung des Abgaberöhrchens (12) bzw. der Abgabepumpe (10) einen Zugang zu einem im Abgaberöhrchen (12) ausgebildeten Austragskanal (20). Innerhalb des Austragskanals (20) im Abgaberöhrchen (12) ist ein Sperrstift (16) axial derart gelagert, daß er zum Befüllen des Behältnisses (28) eine Fluid-Füllverbindung durch den Austragskanal (20) hindurch zum Behältnis (28) freigibt, während er nach Befüllen des Behältnisses (28) in eine Stellung verschiebbar ist, in der die vorerwähnte Fluid-Füllverbindung verschlossen ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Abgabepumpe für die dosierte Abgabe von Flüssigkeiten, Gelen oder dgl. Medien.
In der EP 0 697 348 A1 ist eine Baueinheit beschrieben, die aus einem Abgabeventil - nicht Abgabepumpe - für die Abgabe von unter ständigem Druck stehenden Flüssigkeiten, Schäumen, Gelen oder dgl. und einem damit verschweißten Beutel aus flexiblem Folienmaterial besteht. Der Beutel ist durch eine mit einem Deckel verschließbare Öffnung eines äußeren Behälters hindurch in diesem plazierbar. Innerhalb des Beutels ist ein Abgaberöhrchen angeordnet, welches durch die Beutelfolie hindurch sowie unter Zwischenschaltung eines Dichtringes mit einem Ventilkörper des Abgabeventils verbindbar ist, so daß zwischen dem Beutel inneren und dem Ventilkörper eine Fluidverbindung erhalten wird. Das Abgaberöhrchen und/oder der Ventilkörper bestehen aus bruchsicherem und insbesondere gegenüber organischen Medien nicht permeablen Material. Der sich unmittelbar an den Beutel anschließende Abschnitt des Abgaberöhrchens ist mit einer Oberfläche, insbesondere einem Belag aus mit der Beutelfolie gut verschweißbarem Material versehen.
Die Vorrichtung gemäß der EP 0 697 348 A1 hat den Nachteil, daß das Eindringen von Sauerstoff in den Beutel oder in das Abgabeventil nicht sicher unterbunden werden kann. Die für den Beutel vorgesehenen Flüssigkeiten, Schäume, Gele oder dgl. haben oftmals die Eigenschaft, daß sie mit Sauerstoff chemisch reagieren und dadurch unbrauchbar werden. Vor allem muß auch sichergestellt sein, daß sich vor der Befüllung kein Sauerstoff im Behältnis, z. B. im Beutel gemäß der EP 0 697 348 A1 befindet. Des weiteren muß sichergestellt werden, daß auch kein Sauerstoff beim Gebrauch der Vorrichtung in das Innere des Behältnisses eindringt. Eine Schwachstelle dafür stellt in der Regel das dem Behältnis zugeordnete Abgabeventil dar.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abgabepumpe für die Abgabe Flüssigkeiten, Gelen oder dgl. bereitzustellen, das zum einen eine Spülung des Behältnisses vor dessen Befüllung erlaubt und zum anderen sicherstellt, daß auch beim Gebrauch einer mit der Abgabepumpe versehenen Vorrichtung kein Sauerstoff in das Innere des Behältnisses eindringt.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Der Kern der vorliegenden Erfindung liegt also darin, daß bei einer Abgabepumpe, die ähnlich dem Abgabeventil gemäß der EP 0 697 348 A1 ausgebildet ist, innerhalb des Austragskanals im Abgaberöhrchen ein Sperrstift axial verschieblich gelagert ist derart, daß er zum Befüllen des Behältnisses eine Fluid- Füllverbindung durch den Austragskanal hindurch zum Behältnis freigibt, während er nach Befüllen des Behältnisses in eine Stellung verschiebbar ist, in der die vorerwähnte Fluid- Füllverbindung verschlossen ist.
Auf diese Weise ist vor dem Befüllen des Behältnisses durch die Abgabepumpe hindurch eine Evakuierung und Spülung des Behältnisses mit einem Inertgas möglich. Nach dem Befüllen läßt sich die Fluid-Füllverbindung, durch die hindurch auch die Evakuierung und Spülung des Behältnisses erfolgt, fluiddicht verschließbar, so daß durch die Abgabepumpe hindurch kein Sauerstoff mehr in das Innere des Behältnisses dringen kann.
Vorteilhafte Details erfindungsgemäßen Konstruktionen sind in den Unteransprüchen beschrieben, wobei von besonderer Bedeutung sind die Maßnahmen nach Anspruch 4; der dadurch erhaltene Ringkanal, durch den hindurch der Austrag der Substanz erfolgt, hat den Vorteil, daß in diesem nur eine relativ geringe Restmenge verbleibt. Allenfalls diese Restmenge kann nach einem Gebrauch einer mit dem erfindungsgemäßen Abgabepumpe versehenen Vorrichtung oxidieren. Der entsprechende Substanzverlust ist relativ gering.
Des weiteren sind noch erwähnenswert die Merkmale des Anspruches 5. Diese Merkmale erlauben ein Öffnen und Verschließen der im Pumpenkörper ausgebildeten Dosierkammer durch bloßes Verschieben des Abgaberöhrchens, ohne daß dafür weitere mechanische Teile erforderlich sind. Damit ist eine dosierte Abgabe von Substanz möglich, und zwar in der Größenordnung des Volumens der Dosierkammer.
Die Maßnahmen nach Anspruch 6 haben den Vorteil, daß das Innere des äußeren Behälters fluiddicht abgeschlossen ist, so daß auch im Bereich der Deckelöffnung kein Sauerstoff in die Abgabepumpe und damit durch dieses in das Innere des inneren Behältnisses eindringt.
Vorzugsweise steht der der Abgabepumpe zugeordnete Sperrstift in Fluid-Füllstellung nach außen über die Abgabeöffnung des Abgaberöhrchens vor. Dadurch ist der Sperrstift von außen her zugänglich und kann auf einfache Weise betätigt, nämlich nach dem Füllvorgang in seine Sperrstellung verschoben werden.
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung zum Evakuieren und Befüllen eines Behältnisses durch ein erfindungsgemäße Abgabepumpe hindurch gemäß dem Anspruch 9. Durch die dort beanspruchte Vorrichtung läßt sich das Behältnis sukzessive spülen, evakuieren und füllen.
Nachstehend wird die Erfindung, auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile, anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Die Zeichnungen zeigen in:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abgabepumpe im Längsschnitt, wobei ein der Abgabepumpe zugeordneter Sperrstift in Offenstellung dargestellt ist zum Zwecke der Spülung, Evakuierung und Befüllung eines Behältnisses durch die Abgabepumpe hindurch;
Fig. 2 die Abgabepumpe gemäß Fig. 1 im Längsschnitt mit dem Sperrstift in Schließstellung;
Fig. 3 ein erstes Anwendungsbeispiel der Abgabepumpe gemäß den Fig. 1 und 2 im Längsschnitt;
Fig. 4 das Anwendungsbeispiel gemäß Fig. 3 im Schnitt Längslinie IV-IV in Fig. 3;
Fig. 5 eine geringfügig abgewandelte Ausführungsform einer Abgabepumpe gemäß der Erfindung im Längsschnitt, wobei die Abgabepumpe in Zuordnung zu einem inneren Behältnis und einem äußeren Behälter dargestellt ist;
Fig. 6 einen Teil einer Spül-, Evakuierungs- und Füllvorrichtung in Zuordnung zu einer Abgabepumpe gemäß den Fig. 1 und 2; und
Fig. 7 drei Betriebszustände der Vorrichtung gemäß Fig. 7 im schematischen Längsschnitt.
In Fig. 1 ist eine Abgabepumpe 10 im Längsschnitt und vergrößertem Maßstab dargestellt. Dieses umfaßt einen Pumpenkörper 14, der fluiddicht am Innenrand einer Öffnung in einem in Fig. 1 nicht näher dargestelltem Deckel 32 eines äußeren Behälters befestigt ist. Dazu weist der Pumpenkörper 14 einen Rastvorsprung 14a auf, der in eine komplementäre Ringausnehmung an der Innenseite des Behälterdeckels 32 einrastbar ist. Im Pumpenkörper 14 ist ein Abgaberöhrchen 12 in Richtung parallel zu seiner Längsmittenachse verschieblich gelagert. In Fig. 1 befindet sich das Abgaberöhrchen 12 in Substanzabgabe-Schließstellung. Durch axiale Beaufschlagung des Abgaberöhrchens 12 entgegen der Wirkung einer diesem zugeordneten Schraubendruckfeder 18 ist das Abgaberöhrchen 12 aus der in Fig. 1 dargestellten Fluidabgabe-Schließstellung heraus in eine Fluidabgabestellung verschiebbar.
Das Abgaberöhrchen 12 ist durch einen sich axial erstreckenden Kanal gekennzeichnet, der von außen nach innen unterteilt ist in einen Austragsabschnitt 20, einen mittleren Abschnitt 20a und einen inneren Abschnitt 20b. Am behälterinneren Ende des äußeren Austragsabschnitts 20 sind zwei diametral zur Längsmittenachse des Abgaberöhrchens 12 angeordnete Querbohrungen 23 vorgesehen, über die eine Fluidverbindung zwischen Austragsabschnitt 20 und einer Dosierkammer 24 innerhalb des Pumpenkörpers 14 herstellbar ist. Dazu wird weiter unten noch näheres ausgeführt werden.
Der Innendurchmesser des mittleren Kanalabschnitts 20a ist etwas kleiner als der Innendurchmesser des Austragsabschnitts 20. Der Innendurchmesser des inneren Kanalabschnitts 20b ist wiederum kleiner als der Innendurchmesser des mittleren Abschnitts 20a. Innerhalb des Austragsabschnitts 20 ist ein Sperrstift 16 axial verschieblich gelagert. Der Außendurchmesser des Sperrstift 16 entspricht dem Innendurchmeser des mittleren Kanalabschnitts 20a. In Fig. 1 befindet sich der Sperrstift 16 in einer Stellung, in der eine Fluidverbindung zwischen dem Austragsabschnitt 20 und dem inneren Kanalabschnitt 20b und damit der Dosierkammer 24 im Pumpenkörper 14 hergestellt ist. Diese Fluidverbindung wird im folgenden "Fluid-Füllverbindung" genannt.
Das Abgaberöhrchen 12 weist außenseitig auf etwa halber Länge einen nach außen vorspringenden Ringflansch 13 auf, dessen Außendurchmesser geringfügig kleiner ist als der Innendurchmesser des Pumpenkörpers 14. Die Schraubendruckfeder 18 ist zwischen dem erwähnten Ringflansch 13 des Abgaberöhrchens 12 einerseits und dem Pumpenkörper 14 andererseits wirksam. Der behälterinnere Endabschnitt des Abgaberöhrchens 12 mit dem inneren Kanalabschnitt 20b korrespondiert mit einer Öffnung 26 am behälterinneren Ende des Pumpenkörpers 14. Durch diese Öffnung 26 ist eine Fluidverbindung zwischen der innerhalb des Pumpenkörpers 14 ausgebildeten Dosierkammer 24 und dem Inneren eines in Fig. 1 nicht näher dargestellten Behältnisses herstellbar. An der behälteräußeren bzw. dem Behälterdeckel 32 zugewandten Seite des Ringflansches 13 schließt sich eine ringförmige Ausnehmung 21 innerhalb des Abgaberöhrchens 12 an. Diese Ringausnehmung 21 dient zur Aufnahme einer Ringdichtung 22, hier O-Ringdichtung aus Gummi oder dgl. elastischem Material. In diesem Bereich sind die erwähnten Querbohrungen 23 angeordnet. In Substanzabgabe-Schließstellung, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, drückt die Schraubendruckfeder 18 das Abgaberöhrchen 12 über die Ringdichtung 22 gegen den inneren Rand der im Behälterdeckel 32 ausgebildeten Öffnung unter gleichzeitiger Abdichtung der Dosierkammer 24 gegenüber den Querbohrungen 23.
Im mittleren Kanalabschnitt 20a sind wenigstens drei gleichmäßig über den Umfang angeordnete Längsrippen 27 ausgebildet, mittels denen eine Zentrierung des Sperrstiftes 16 innerhalb des Austragsabschnitts 20 erfolgt.
Der Sperrstift 16 befindet sich bei der Darstellung gemäß Fig. 1 in einer Fluid-Füllstellung. Die Dosierkammer 24 und damit das innere des nicht näher dargestellten Behältnisses ist über den inneren Kanalabschnitt 20b, mittleren Kanalabschnitt 20a und äußeren Austragsabschnitt 20 des Abgaberöhrchens 12 mit der äußeren Umgebung fluidverbunden.
In Fig. 2 befindet sich der Sperrstift 16 in Schließstellung. Die erwähnte Fluid-Füllverbindung ist im Bereich des mittleren Kanalabschnitts 20a unterbrochen. Dieser mittlere Kanalabschnitt 20a wird durch das behälterinnere Ende des Sperrstifts 16 ausgefüllt und damit fluiddicht verschlossen. Zu diesem Zweck weist das innere Ende des Sperrstifts 16 einen Außendurchmesser auf, der im wesentlichen exakt dem Innendurchmesser des mittleren Kanalabschnitts 20a entspricht. Die Stellung gemäß Fig. 2 nimmt der Sperrstift 16 nach Befüllung des der Abgabepumpe 10 zugeordneten Behältnisses ein.
Zur Abgabe einer vorbestimmten Substanzmenge wird das Abgaberöhrchen 12 nach innen bzw. in das Behälterinnere gedrückt, und zwar entgegen der Wirkung der bereits erwähnten Schraubendruckfeder 18. Das Abgaberöhrchen 12 wird dadurch in die Dosierkammer 24 des Pumpenkörpers 14 hineinbewegt, und zwar soweit, bis der behälterinnere Abschnitt 17 des Abgaberöhrchens 12 in die in Fig. 1 oder Fig. 2 dargestellte gestrichelte Position gelangt. In dieser Position, jedoch auch schon vorher, nämlich nach bereits geringer Axialverschiebung des Abgaberöhrchens 12 in das Behälterinnere, wird die Öffnung 26 zwischen Fluidkammer 24 und dem Inneren des der Abgabepumpe 10 zugeordneten Behältnisses durch den behälterinneren Abschnitt 17 des Abgaberöhrchens 12 verschlossen. Damit kann durch das Abgaberöhrchen 12 nur noch eine vorbestimmte Substanzmenge ausgetragen werden, nämlich eine Menge, die etwa dem Volumen der Dosierkammer 24 entspricht.
Natürlich muß das Abgaberöhrchen 12 soweit in das Behälterinnere bzw. in die Dosierkammer 24 hinein verschoben werden, bis die Querbohrungen 23 zum Austragsabschnitt 20 des Abgaberöhrchens 12 von der Ringdichtung 22 freigegeben werden.
Wird das Abgaberöhrchen 12 wieder losgelassen, so daß dieses unter der Wirkung der Schraubendruckfeder 18 sich wieder nach außen in die Stellung gemäß Fig. 2 bewegt entsteht in der Dosierkammer 24 ein Unterdruck mit der Folge, daß durch die dann wieder offene Öffnung 26 Substanz aus dem der Abgabepumpe 10 zugeordneten Behältnis in die Dosierkammer 24 nachgesaugt wird für eine erneute dosierte Substanzabgabe.
In den Fig. 3 und 4 ist ein Anwendungsbeispiel der oben beschriebenen Abgabepumpe 10 dargestellt. Die Abgabepumpe 10 ist in einem Deckel 32 eines äußeren Behälters 30 in der oben beschriebenen Weise befestigt.
Der behälterinnere Abschnitt des Pumpenkörpers 14 ist mit einem Beutel 28 fluiddicht verschweißt. Der äußere Behälter 30 dient als Träger und zum Schutz des Beutels 28. Der Scheibenflansch 11 und/oder der Deckel 32 lassen wenigstens einen kleinen Spalt offen, so daß beim Entleeren des Beutels 28 Luft in das Innere des Behälters 30 eindringen kann. Der Beutel 28 steht somit nicht unter Druck. Der Beutel 28 besteht aus einem flexiblen Folienmaterial, welches aus mehreren Schichten aufgebaut ist. Vorzugsweise umfaßt die Folie drei Schichten, nämlich eine äußere Polyamid- oder Polyesterschicht, eine mittlere Aluminiumschicht und eine innere Polyethylen- oder Polypropylenschicht. Der Beutel 28 erstreckt sich im wesentlichen über die gesamte Länge und Breite des äußeren Behälters 30. Er ist an seinem äußeren Rand und an den Seitenrändern verschweißt. An der Innenseite weist der Beutel 28 eine Knickfalte auf. Wie bereits erwähnt, sind Beutel 28 und Pumpenkörper 16 der Abgabepumpe 10 fluiddicht miteinander verschweißt. Beim Befüllen des Beutels 28 dehnt sich dieser nach allen Seiten hin aus, und zwar bei der in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsform nur in Richtung senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 3.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 4 befindet sich der Beutel im entleerten Zustand.
In Fig. 5 ist eine abgewandelte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abgabepumpe 10 in Zuordnung zu einem inneren Behältnis in Form eines Beutels der oben genannten Art und eines äußeren Behälters 30 dargestellt. Der äußere Behälter 30 ist ebenso wie bei der Ausführungsform nach den Fig. 3 und 4 in der Regel aus Kunststoff oder Aluminium oder dgl. hergestellt. Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 besitzt der äußere Behälter 30 eine Flaschenform. Die Abgabepumpe 10 unterscheidet sich von dem in den Fig. 1 und 2 dargestellten Abgabepumpe dadurch, daß der Pumpenkörper 14 keinen Scheibenflansch 11 unterhalb des Rastvorsprunges 14a aufweist, der bei der Ausführungsform nach Fig. 5 durch einen nach unten offenen U-förmigen Umfangsflansch 29 ersetzt ist. Zu dem Scheibenflansch 11 sei noch erwähnt, daß dieser an der Unterseite des Behälterdeckels 32 anliegt, und zwar derart, daß die erwähnte Rastverbindung zwischen Deckel 32 und Pumpenkörper 14 unter fluiddichter Vorspannung gesichert ist.
Eine Fluiddichtung zwischen dem äußeren Behälter 30 und dem Behälterdeckel 32 wird bei der Ausführungsform nach Fig. 5 unter Zwischenschaltung einer Ringscheibendichtung 33 erhalten. Diese befindet sich zwischen dem oberen Rand 35 des äußeren Behälters und dem Behälterdeckel 32, der in Schließstellung den oberen und nach außen vorspringenden Rand 35 des äußeren Behälters 30 hintergreift. Die Ringscheibendichtung 33 umschließt den Pumpenkörper 14 eng anliegend. Damit ist auch der kritische Bereich zwischen dem Innenraum des äußeren Behälters 30 und der Deckelöffnung, durch die sich die Abgabepumpe 10 hindurch erstreckt, fluiddicht abgeschlossen. Somit kann auch darüber kein Sauerstoff in das Innere des inneren Behältnisses eindringen, insbesondere nicht durch den Pumpenkörper 14 hindurch. Vorzugsweise ist der Behälter 30 drucklos mit Stickstoff gefüllt, so daß sich von Anfang an kein Sauerstoff im Inneren des Behälters 30 befindet. Das Volumen des Behälters 30 ist etwa doppelt so groß wie der gefüllte Beutel 28. Dadurch entsteht beim Entleeren des Beutels 28 ein geringer Unterdruck, der kleiner als der von der Abgabepumpe 11 erzeugte Unterdruck ist. Dies gewährleistet die Funktion der Abgabepumpe 11.
In Fig. 6 ist eine Teilschnittansicht eines äußeren Behälters 30 mit innerem Behältnis 28 und diesem zugeordnete Abgabepumpe 10 gemäß Fig. 1 dargestellt, und zwar in Zuordnung zu einer Vorrichtung zum Evakuieren und Befüllen des inneren Behältnisses 28, welches vorzugsweise als Beutel ausgebildet ist. Die erwähnte Vorrichtung zum Evakuieren und Befüllen weist einen Multifunktionskopf 36 auf, der eine erste Fluid- Verbindung 38 zu einer Vakuum- und Stickstoffquelle und eine zweite Fluid-Verbindung 40 zu einer Füllstation bzw. Substanzquelle 42 aufweist. Die erste und zweite Fluid- Verbindung 38 und 40 münden in einen zentralen Kanal 44, in den das Abgaberöhrchen 12 der Abgabepumpe 10 fluiddicht gegenüber der äußeren Umgebung einführbar ist. In den zentralen Kanal 44 ist ein Schieber 46 mit einem zum Abgaberöhrchen 12 hin offenen Axialdurchgang 48 angeordnet. Der Axialdurchgang 48 kommuniziert wahlweise mit der ersten oder zweiten Fluid- Verbindung 38, 40 über entsprechend zugeordnete Querbohrungen 50 bzw. 52. Der dem Abgaberöhrchen 12 zugeordnete Sperrstift 16 ist durch den Schieber 26 in Schließstellung bringbar. Die Evakuierungs- und Spülstellung des Schiebers 46 ist in Fig. 6 mit der Bezugsziffer 51, die Füllstellung mit der Bezugsziffer 53 und die Sperrstift-Schließstellung mit der Bezugsziffer 54 gekennzeichnet. Die entsprechenden Linien in Fig. 6 zeigen jeweils die entsprechenden Stellungen der der Abgabepumpe 10 zugewandten Stirnseite des Schiebers 46 an.
Vor dem Befüllen des Beutels 28 werden die Abgabepumpe 10 und das Innere des Beutels 28 mit Stickstoff gespült und anschließend mit einer nicht näher dargestellten Vakuumquelle verbunden. Dadurch werden eventuell vorhandene Restmengen von Sauerstoff aus dem Beutel 28 entfernt. Anschließend erfolgt das Befüllen des Beutels 28 über die Abgabepumpe 10 mit der jeweils gewünschten Substanz. Zum Schluß wird der Sperrstift 16 von Schieber 46 in Schließstellung geschoben.
In Fig. 7 sind drei Betriebszustände des Multifunktionskopfes 36 gemäß Fig. 6 dargestellt. Fig. 7a zeigt einen Betriebszustand zum Spülen des Inneren der Abgabepumpe 10 und des Beutels 28 mit einem Inertgas, z. B. Stickstoff. Das Spülen erfolgt über die erste Fluid-Verbindung 38, die dieser zugeordneten Querbohrung 50 und dem zur Abgabepumpe 10 hin offenen Axialdurchgang 48. In gleicher Weise erfolgt nach dem Spülen über die vorgenannte Fluidverbindung die Evakuierung von Beutel 28 und Abgabepumpe 10, insbesondere Dosierkammer 24 der Abgabepumpe. Fig. 7b zeigt einen Betriebszustand zum Befüllen des Beutels 28 über die zweite Fluid-Verbindung 40, die dieser zugeordneten Querbohrung 52 und den Axialdurchgang 48. Die Befüllung des Beutels 28 erfolgt durch die Abgabepumpe 10 hindurch. Dabei befindet sich der Sperrstift 16 in seiner Offenstellung entsprechend Fig. 1.
Fig. 7c zeigt die Stellung des Schiebers 46, nachdem durch diesen der Sperrstift 16 in das Abgaberöhrchen hineingeschoben worden ist in eine Stellung entsprechend Fig. 2. In dieser Stellung ist die Fluid-Füllverbindung durch die Abgabepumpe 10 hindurch verschlossen.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.

Claims (9)

1. Abgabepumpe (10) für die Abgabe von Flüssigkeiten, Gelen oder dgl. aus einem Behältnis, insbesondere einem mit der Abgabepumpe verschweißten und innerhalb eines äußeren Behälters (30) plazierbaren Beutel (28) aus flexiblem Folienmaterial, wobei die Abgabepumpe (10) einen fluiddicht am Rand in einem Behälterdeckel (32) ausgebildeten Deckelöffnung (34) befestigbaren Pumpenkörper (14), ein im Pumpenkörper (14) axial verschieblich gelagertes, aus einer Schließstellung heraus entgegen der Wirkung eines elastischen Elements, insbesondere einer Schraubendruckfeder (18) bewegbares Abgaberöhrchen (12) und eine zwischen dem Rand der Deckelöffnung (34) und/oder des Pumpenkörpers (14) einerseits und dem Abgaberöhrchen (12) andererseits angeordnete Ringdichtung (22) aus Gummi oder dgl. elastischem Dichtmaterial umfaßt, derart, daß die Ringdichtung (22) in Schließstellung des Abgaberöhrchens (12) bzw. Abgabepumpe (10) einen Zugang zu einem im Abgaberöhrchen (12) ausgebildeten Austragskanal (20) schließt, wobei innerhalb des Austragskanals (20) im Abgaberöhrchen (12) ein Sperrstift (16) axial verschieblich gelagert ist, derart, daß er zum Befüllen des Behältnisses (28) eine Fluid-Füllverbindung durch den Austragskanal (20) hindurch zum Behältnis (28) frei gibt, während er nach Befüllen des Behältnisses (28) in eine Stellung verschiebbar ist, in der die vorerwähnte Fluid-Füllverbindung verschlossen ist.
2. Abgabepumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Austragskanal (20) mit seinem behälterinneren Abschnitt in eine innerhalb des Pumpenkörpers (15) ausgebildete, und mit dem Behältnis (28) fluidverbindbare Dosierkammer (24) mündet.
3. Abgabepumpe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Austragskanal (20) in einem relativ zu seinem Zugang behälterinneren gelegenen Abschnitt einen Innendurchmesser aufweist, der dem Außendurchmesser des behälterinneren Endes des Sperrstiftes (16) entspricht.
4. Abgabepumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Austragskanals (20) wenigstens zwei etwa diametral zur Mittenachse desselben, insbesondere drei etwa gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordnete Längsrippen (27) ausgebildet sind, die den Sperrstift (16) innerhalb des Austragskanals (20) zentriert halten unter Ausbildung eines Ringkanals zwischen Sperrstift (16) einerseits und Abgaberöhrchen (12) bzw. dessen Austragskanal (20) andererseits.
5. Abgabepumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der behälterinnere Endabschnitt des Abgaberöhrchens (12) mit einer Öffnung zwischen Behältnis (28) und Dosierkammer (24) im Pumpenkörper (14) korrespondiert derart, daß bei axialer Verschiebung des Abgaberöhrchens (12) in Richtung des Behältnisses (28) die vorgenannte Öffnung verschließbar ist und umgekehrt.
6. Abgabepumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Behälterdeckel (32) und oberen Rand des äußeren Behälters (30) eine den Pumpenkörper (14) eng umschließende Ringscheibendichtung (33) aus Gummi oder dgl. elastischem Material angeordnet ist.
7. Abgabepumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterdeckel (32) aus Metall, Kunststoff, insbesondere aber Metall, und der Pumpenkörper (14) aus Kunststoff hergestellt sind.
8. Abgabepumpe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Sperrstift (16) in Füllstellung nach außen über die Abgabeöffnung des Abgaberöhrchens (12) vorsteht.
9. Vorrichtung zum Evakuieren uns Befüllen eines Behältnisses durch eine Abgabepumpe (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8 hindurch, gekennzeichnet durch einen über das Abgaberöhrchen (12) der Abgabepumpe (10) schiebbaren Multifunktionskopf (36), der eine erste Fluid-Verbindung (38) zu einer Vakuum- und Inertgas-, insbesondere Stickstoffquelle einerseits und eine zweite Fluid- Verbindung (40) zu einer Füllstation (42) aufweist, wobei die erste und zweite Fluid-Verbindung (38, 40) in einen zentralen Kanal (44) münden, in den das Abgaberöhrchen (12) fluiddicht eingeführt ist, und wobei in dem zentralen Kanal (44) ein Schieber (46) mit einem zum Abgaberöhrchen (12) hin offenen Axialdurchgang (48) angeordnet ist, der wahlweise mit der ersten (38) oder zweiten (40) Fluid- Verbindung kommuniziert und mittels dem nach Befüllen des Beutels (28) der dem Abgaberöhrchen (12) zugeordnete Sperrstift (16) in Schließstellung bringbar ist.
DE19832824A 1998-07-21 1998-07-21 Abgabepumpe für die Abgabe von Flüssigkeiten, Gelen oder dgl. Medien Expired - Fee Related DE19832824C2 (de)

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