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DE2830068A1 - Verfahren zum entnehmen von gepresstem futter sowie vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents

Verfahren zum entnehmen von gepresstem futter sowie vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens

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DE2830068A1
DE2830068A1 DE19782830068 DE2830068A DE2830068A1 DE 2830068 A1 DE2830068 A1 DE 2830068A1 DE 19782830068 DE19782830068 DE 19782830068 DE 2830068 A DE2830068 A DE 2830068A DE 2830068 A1 DE2830068 A1 DE 2830068A1
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arm
receptacle
frame
extension arm
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Franz Schmid
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Description

Verfahren zum Entnehmen von gepreßtem Futter sowie Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Entnehmen von gepreßtem Futter und dergleichen landwirtschaftlichem Lagergut.
Es ist bereits bekannt, in Silos eingepreßtes Futter .mit Hilfe eines gabelförmigen Elementes von unten her zu erfassen und aus dem Silo herauszuholen. Nachteilig ist dabei, daß im Nachbarbereich des jeweils entnommenen Futters das liegenbleibende Futter durch diese Vorrichtung gelockert und somit der Gefahr des Garens ausgesetzt wird, insbesondere sofern es sich um Grünfutter, Mais oder dergleichen frisch eingefülltes und praktisch unter Luftabschluß gelagertes und gepreßtes Futter handelt.
Zur Vermeidung dieses Nachteiles kennt man auch bereits eine sägeartige Vorrichtung, mit der der zu entnehmende Teil des gepreßten Futters von dem übrigen getrennt wird. Dadurch wird zwar verhindert, daß das verbleibende Futter aufgelockert wird, jedoch ist die Vorrichtung selbst sehr aufwendig und störanfällig. Darüberhinaus dauert der Arbeitsprozeß beim Entnehmen des Futters mit dieser Vorrichtung vergleichsweise lange.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren zum Entnehmen von gepreßtem Futter zu schaffen, bei dem das Futter auf einfache Weise schnell entnommen werden kann, ohne daß das zurückbleibende Futter bereichsweise aufgelockert und dann dem Verderben ausgesetzt wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren das Lagergut oder dergleichen übergriffen, von oben her erfaßt und abgenommen.
Dadurch wird in vorteilhafter Weise verhindert, daß das zurückbleibende Futter aufgelockert wird.
Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung insbesondere zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens mit einem Werkzeug zum Lösen des Gutes und vorzugsweise einem Aufnahmebehälter. Diese Vorrichtung ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug an einem beweglichen Auslegerarm°der dergleichen befestigt ist.
Das Werkzeug kann dadurch auch bei größerer Lagerhöhe des bevorrateten Futters von oben her in das Futter eingeführt werden.
Zweckmäßigerweise ist der.Aufnahmebehälter im bodennahen Bereich vorgesehen, wobei das Werkzeug oberhalb des Aufnahmebehälters beweglich und zumindest in die Nähe des Aufnahmebehälters bringbar ist. Das von dem Vorratshaufen abgenommene Futter kann dadurch direkt in den Aufnahmebehälter gefördert werden, der dann auch zum Transport an die Futterstelle oder dergleichen dient.
Eine konstruktiv einfache und kompakte Bauform ergibt sich, wenn der Aufnahmebehälter und der Auslegearm mit Werkzeug an einem gemeinsamen Trägergestell angeordnet sind.
Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Vorrichtung als Anbaugerät für einen Schlepper ausgebildet und besitzt Befestigungselemente für die Dreipunktaufhängung des Schleppers. Die Vorrichtung kann
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dadurch bedarfsweise einfach mit einem Schlepper verbunden werden.
Zweckmäßigerweise ist der Auslegerarm in seiner Längserstreckung zweiteilig ausgebildet und weist gelenkig miteinander verbundene Armteile auf. Dies ergibt eine gute Beweglichkeit und einen hohen Aktionsradius des Werkzeuges, wobei dieses einerseits vergleichsweise hoch ausgefahren werden kann und andererseits aber auch in zusammengefahrener Stellung wenig Platz und Höhe beansprucht, so daß ein Schlepper mit anmontierter erfindungsgemäßer Vorrichtung einerseits in relativ niedrige Ställe einfahren kann, andererseits aber auch bei großer Lagerhöhe des Futters eingesetzt werden kann.
Vorzugsweise ist auch das Werkzeug schwenkbar mit dem Auslegerarm verbunden. Dadurch läßt sich eine günstige Stellung des Werkzeuges beim Abnehmen des Futters einstellen, praktisch unabhängig von der Stellung der Armteile des Ausleger-armes.
Zweckmäßigerweise dienen als Antriebe für den Auslegerarm bzw. dessen Armteile sowie für das Greiferelement und den Aufnahmebehälter Hubzylinder, vorzugsweise Hydraulikzylinder. Mit Hilfe von Hydraulikzylindern lassen sich vergleichsweise hohe Bewegungskräfte übertragen und außerdem steht bei Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung als Anbaugerät für einen Schlepper von diesem Hydraulikdruck zur Verfügung.
Zusätzliche Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Unteransprüchen aufgeführt. Nachstehend ist die Erfindung mit ihren wesentlichen Einzelheiten anhand der Zeichnung noch näher beschrieben.
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Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Seitenansicht einer an einem Schlepper angebrachten erfindungsgeraäßen Vorrichtung und
Fig. 2 eine perspektivische Seitenansicht einer separaten erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Eine Vorrichtung 1 (Fig. 1) ist an der hinteren Dreipunktaufhängung 2 eines Schleppers 3 montiert. Die Vorrichtung 1 weist einen Auslegerarm4 auf, an dessen freiem Ende ein Werkzeug 5 befestigt ist. Der Auslegerarm 4 sowie ein Aufnahmebehälter 6 sind an einem gemeinsamen Trägergestell 7 angeordnet. An diesem befinden sich die Befestigungselemente für die Dreipunktaufhängung 2 des Schleppers 3. Der Aufnahmebehälter 6 ist am unteren Ende des Trägergestelles und der Auslegearm 4 im oberen Bereich des Trägergestelles gelenkig mit diesem verbunden.
Fig. 1 und 2 lassen gut erkennen, daß der Auslegerarm 4 in seiner Längserstreckung zweiteilig ausgebildet ist und gelenkig miteinander verbundene Armteile 8, 8 a aufweist. An dem freien Ende des Armteiles 8 a ist das Werkzeug 5 befestigt. Es ist schwenkbar mit diesem Armteil 8 a verbunden.
Das Werkzeug 5 ist etwa rechenartig mit einer Reihe paralleler Zinken 9 ausgebildet.
Das Trägergestell 7, an dem der Auslegerarm 4 und der Aufnahmebehälter 6 befestigt sind, ist als Rahmen Io ausgebildet und in Funktionsstellung (Fig. 1) etwa senkrecht mit seiner Rahmenebene quer an den Schlepper 3 angebracht. Der untere Endbereich 11 des Rahmens 1o ist von seiner Befestigungsseite wegstehend abgewinkelt, wobei die Länge des abgewinkelten, unteren Endbereiches 11 etwa der Höhe des Aufnahmebehälters 6 entspricht. Dadurch
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kann dieser Aufnahmebehälter in einem vergleichsweise großen Bereich um seine Längsachse 12 verschwenkt werden und insbesondere auch eine mit seiner öffnungsebene etwa horizontale Lage einnehmen. Diese wird insbesondere beim Transportieren des in den Aufnahmebehälter 6 gebrachten Futters eingestellt.
Die Armteile 8, 8 a, das Werkzeug 5 und der Aufnahmebehälter sind jeweils beweglich angeordnet und können durch Hydraulikzylinder bewegt werden. Der Hydraulikzylinder 13 dient dabei zur Bewegung des Werkzeuges 5. Er stützt sich an dem Armteil 8a ab und greift mit seiner Schubstange an einen mit dem Werkzeug verbundenen Hebel 17 an. Zur Bewegung des Armteiles 8 a relativ zu dem Armteil 8 dient der Hydraulikzylinder 14. Der gesamte Auslegerarm 4 kann noch durch den Hydraulikzylinder 15, der an dem Armteil 8 angreift und sich an dem Trägergestell 7 abstützt, bewegt werden.
Zum Schwenken des Aufnahmebehälters 6 dient der Hydraulikzylinder 16, der am Trägergestell 7 befestigt ist. Seine Schubstange ist mit einem Winkelhebel 18 verbunden, der an einem mit dem Aufnahmebehälter 6 verbundenen Übertragungshebel 19 gelenkig verbunden ist.
Die Schwenkachse 2o zwischen dem Werkzeug 5 und dem Armteil 8 a, die Schwenkachse 21 zwischen den Armteilen 8, 8a sowie die Schwenkachse 22 zwischen dem Auslegearm 4 und dem Trägergestell 7 sind parallel verlaufend angeordnet. Die Bewegungen der Einzelelemente liegen dadurch in einer gemeinsamen Schwenkebene. Auch der Aufnahmebehälter 6 ist in dieser Bewegungsebene verschwenkbar gelagert. Dessen Verschwenkbereich kann sich etwa in einem Bereich von ca. 9o Grad bewegen.
Die Schwenkbarkeit des Werkzeuges 5 liegt im Ausführungsbeispiel etwa bei T5o Grad. Fig. 1 zeigt dabei den Auslegearm 4 in der Nähe seiner oberen Endstellung, während strichliniert eine mögliche untere Endstellung angedeutet ist; punktiert ist noch eine Zwischenstellung angedeutet, bei der das Werkzeug 5 von oben her in das Lagergut 23 eingreift. Das so hintergriffene
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Lagergut kann dann zum Beispiel durch Betätigen des Zylinders 14 nach vorne in den Aufnahmebehälter 6 transportiert werden. Bei diesem, vorbeschriebenen Vorgang kann sich der Aufnahmebehälter 6 auch gegen den Futtervorrat 23 abstützen (Fig· Ό> so daß eine große Kraft mit dem Werkzeug 5 übertragen werden kann. Dies ist besonders bei stark gepreßten Futtervorräten vorteilhaft.
Durch die Unterteilung des Auslegerarmes 4 und die schwenkbare Verbindung seiner Armteile untereinander sowie auch mit dem Trägergestell 7 und dem Werkzeug 5 wird eine sehr genaue und an die verschiedensten praktischen Gegebenheiten anpaßbare Positionierung des Werkzeuges 5 ermöglicht, so daß ohne Schwierigkeiten die gewünschte Abnahme eines Teiles des Futters möglich ist. Neben dieser vorteilhaften Bewegbarkeit ist dabei auch noch vorteilhaft, daß die gesamte Vorrichtung 1 eine vergleichsweise niedrige Bauhöhe und eine kompakte Bauform aufweist. Dies ist von wesentlicher Bedeutung, da das in den Aufnahmebehälter 6 verbrachte Futter anschließend zu den Futterstellen gefahren wird, wobei häufig vergleichsweise niedrige Durchfahrten, zum Beispiel in Ställe und dergleichen durchfahren werden müssen. Andererseits können aber in ausgefahrener Stellung, etwa wie in Fig. 1 gezeigt, auch hohe Futterberge bearbeitet werden.
Zur Versorgung der Hydraulikzylinder 13 bis 16 können die entsprechenden Schläuche 24 (Fig. 2) an das Hydrauliksystem des Schleppers 3 angeschlossen werden. Zur Betätigung der einzelnen Hydraulikzylinder dienen Handhebel 25 einer Vierwegesteuerung.
Erwähnt sei noch, daß die Hydraulik für den Aufnahmebehälter derart ausgebildet ist, daß der Behälter bei Wegnahme des Hydraulikdruckes selbsttätig abwärtsklappt und dadurch entleert werden kann. Gegebenenfalls können mit Hilfe des Werkzeuges 5 noch Futterreste aus dem Behälter herausgeschoben werden. Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Breite des Werkzeuges 5 geringer ist
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als die lichte Breite des Aufnahmebehälters 6, so daß das rechenartige Werkzeug in diesen eingreifen kann.
Der Auslegerarm 4 bzw. dessen Armteile 8,8 a weisen jeweils zwei nebeneinander angeordnete, miteinander verstrebte Armträger 26, 26 a bzw. 27, 27 a auf. Deren Abstand voneinander entspricht etwa der Breite des Trägergestell?-Rahmens 1o. Dadurch ergibt sich eine gute Stabilität und insbesondere auch eine gute Verdrehsteifigkeit des Auslegerarms 4.
Bezüglich der bereits vorerwähnten kompakten Bauform der Vorrichtung 1 und auch bezüglich des großen Aktionsbereiches sei noch ergänzend erwähnt, daß dies auch durch die etwa gleich lange Ausbildung des Trägergestell-Rahmens 1o und des das Werkzeug aufweisenden Armteiles 8 a begünstigt ist. Vorzugsweise ist auch das Armteil 8 gleichlang ausgebildet.
Gegebenenfalls kann der Aufnahmebehälter 6 an seiner Unterseite bzw. das Trägergestell 7 an seinem unteren Ende eine Stütze,insbesondere wenigstens ein Stützrad oder dergleichen aufweisen. Dies kann insbesondere bei größeren Aufnahmebehältern, die auch eine entsprechend große Menge gepreßten Frischfutters aufnehmen können, zweckmäßig sein. Man vermeidet dadurch, daß der Schlepper beim Transport des aufgenommenen Futters zu stark hecklastig wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt insgesamt den wesentlichen Vorteil, daß beim Entnehmen des Futters ein Auflockern des zurückbleibenden, benachbarten Futters vermieden wird. Dies ist insbesondere bei gepreßtem Frischfutter von Bedeutung, da dieses in aufgelockertem Zustand schnell verdirbt.
Gegebenenfalls läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung auch noch für andere Zwecke einsetzen. Dazu kann das Werkzeug 5 leicht auswechselbar an dem Auslegerarm 8 a befestigt sein. Beispielsweise könnte an Stelle des rechenartigen Werkzeuges 5 ein spatenartiges Werkzeug oder aber eine Schiebeplatte oder dergleichen befestigbar sein.
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j Jr.
Alle in der Beschreibung,den Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
Patentansprüche
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Claims (1)

  1. Patentansprüche
    2.
    3.
    4.
    Verfahren zum Entnehmen von gepreßtem Futter und dergleichen landwirtschaftlichem Lagergut, dadurch gekennzeichnet , daß das Lagergut (23) oder dergleichen übergriffen, von oben her erfaßt und abgenommen wird.
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gut (23) von dem es erfassenden Werkzeug (5) in einen Aufnahmebehälter (6) geschoben oder gezogen wird. ·
    Vorrichtung insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 und 2, mit einem Werkzeug zum Lösen des Gutes und vorzugsweise einem Aufnahmebehälter, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (5) an einem beweglichen Auslegerarm (4) oder dergleichen befestigt ist.
    Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (6) im bodennahen Bereich vorgesehen ist und daß das Werkzeug (5) oberhalb des Aufnahmebehälters beweglich und zumindest in die Nähe des Aufnahmebehälters (6) bringbar ist.
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    5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (6) und der Auslegerarm (4) mit Werkzeug (5) an einem gemeinsamen Trägergestell (7) angeordnet sind.
    6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis
    5, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Anbaugerät für einen Schlepper (3) ausgebildet ist und vorzugsweise Befestigungselemente für die Dreipunktaufhängung (2) des Schleppers (3) besitzt.
    7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis
    6, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (6) in der Bewegungsebene des Auslegerarmes (4) verschwenkbar gelagert ist, vorzugsweise in einem Bereich von etwa 9o Grad.
    8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis
    7, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslegerarm (4) in seiner LängserStreckung zweiteilig ausgebildet ist und gelenkig miteinander verbundene Armteile (8, 8a) aufweist.
    9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis
    8, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (5) schwenkbar mit dem Auslegerarm (4) verbunden ist.
    1o. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis
    9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachsen (2o, 21, 22) zwischen dem Werkzeug (5) und dem Auslegerarm (4), zwischen den Armteilen (8, 8a) sowie zwischen dem Auslegerarm (4) und dem Trägergestell (7) etwa parallel verlaufen.
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    11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 1o, dadurch gekennzeichnet, daß als Antriebe für den Auslegerarm (4) bzw. dessen Armteile (8, 8 a) sowie für das Werkzeug (5) und den Aufnahmebehälter (6) Hubzylinder, vorzugsweise Hydraulikzylinder (13 bis 16) dienen.
    12. Vorrichtung insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (5) etwa rechenartig mit einer Reihe paralleler Zinken (9) ausgebildet ist.
    13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis
    12, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (5) eine höchstens der lichten Breite des Aufnahmebehälters (6) entsprechende Breite hat.
    14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis
    13, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebehälter (6) an seiner Unterseite "bzw. das Trägergestell (7) an seinem unteren Ende eine Stütze, insbesondere wenigstens ein Stützrad oder dergleichen aufweist.
    15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis
    14, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägergestell (7) als Rahmen (1o) ausgebildet und in Funktionsstellung (Fig. 1) etwa senkrecht mit seiner Rahmenebene* quer an dem Schlepper (3) angebracht ist und daß der untere Endbereich (11) dieses Rahmens (1o) von seiner Befestigungsseite wegstehend abgewinkelt ist, wobei die Länge des abgewinkelten Rahmenteiles etwa der Höhe des Aufnahmebehälters (6) entspricht.
    16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis
    15, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslegerarm (4) bzw. dessen Armteile (8, 8a) jeweils zwei nebeneinander angeordnete, miteinander verstrebte Armträger (26, 26 a bzw. 27, 27 a) aufweist, deren Abstand voneinander etwa der Breite des Trägergestell-Rahmens (1o) entspricht.
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    17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis
    16, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der das Werkzeug (5) aufweisende Armteil (8 a) und der Trägergestell-Rahmen (1o) etwa gleichlang sind.
    18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis
    17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkbereich des Befestigungsendes des Auslegerarmes C4) für das Werkzeug (5) wenigstens 9o Grad vorzugsweise mehr beträgt.
    19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis
    18, dadurch gekennzeichnet, daß die Armteile (8, 8 a) , das Werkzeug (5) sowie der Aufnahmebehälter (6) unabhängig voneinander bewegbar sind.
    20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis
    19, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (5) lösbar und/oder auswechselbar an dem Auslegerarm (4) befestigt ist.
    itentanwalt
    909833/0478
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