-
Frontlader-Anbaugerät
-
Die Erfindung bezieht sich auf ein Frontlader-Anbaugerät, bestehend
aus einem an die Enden der Frontladerschwinge eines landwirtschaftlichen Schleppers
od. dgl.
-
Trägerfahrzeug anbaubaren Vorsatzgestell mit einer um eine horizontale
Querachse schwenkbar abgestützten Schaufel od. dgl. Arbeitsgerät.
-
Bei bekannten Anbaugeräten dieser Art bildet cis Vorsatzgestell einen
Tragvorsatz für ein Arbeitsgerät mit einer Breite, welche die Breite der Frontladerschwinge
übersteigt. Dieser Tragvorsatz gibt dem Arbeitsgerät eine Schwenkachse vor, die
kurz vor und etwa in Höhe der Anschlußpunkte der Frontladerschwinge verläuft. Die
Schaufel weist im Leerzustand eine Gewichtsverteilung zur Schwenkachse auf, welche
der Schaufel ein in Betriebsstellung drehendes Moment vermittelt. Im gefüllten Zustand
der Schaufel haben die Schaufel und die in ihr enthaltene Ladung gemeinsam eine
Gewichtsverteilung zur Schwenkachse, welche der Schaufel ein diese in eine Entleerungsstellung
zu schwenken bestrebtes Drehmoment erteilt. Eine auslösbare Verriegelung am Tragvorsatz
sicher der Schaufel jedoch ihren Verbleib in der Betriebsstellung, bis durch Auslösen
der Verriegelung die Schaufel für ein Abkippen freigegeben wird. Die Schaufel hat
eine Vorderkante, die in der Betriebsstellung bei abgesenkter Frontladerschwinge
etwa horizontal zur Bodenebene
ausgerichtet ist, so daß mit Hilfe
der Schaufel in Bodenhöhe oder darüber befindliches Ladegut durch Vorfahren des
Schleppers in die Schaufel eingeschoben und durch Anheben der Frontladerschwinge
ausgehoben werden kann.
-
Derartige Anbaugeräte, die auch statt einer Schaufel mit einer Zinkengabel
od. dgl. als Arbeitsgerät versehen sein können, sind lediglich in der Lage, Ladegut
wie Mist, Stroh, Heu, Erdreich etc.,wie es in landwirtschaftlichen Betrieben vorkommt,
in einem Bereich zwischen der Bodenebene, auf der der Schlepper läuft, und einem
ausgehobenen Bereich entsprechend der Schwenkbewegung der Frontladerschwinge zu
handhaben, d.h. aufzunehmen, zu transportieren und auf den Boden oder auf eine erhöhte
Ebene abzusetzen oder abzuwerfen.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Frontlader-Anbaugerät
der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem Aushubarbeiten unterhalb der Boden-
oder Fahrebene des Schleppers ausführbar sind, Zur Ldsung dieser Aufgabe ist das
Gerät in erster Linie dadurch gekennzeichnet, daß das Vorsatzgestell einen ober
seitig mit Schwingenanschlüssen versehenen Querträger aufweist, an dem sich abwärts
erstreckende Trägerstreben angreifen, an denen eine im Abstand oberhalb des Querträger
verlaufende
Schwenkwelle oder -achse für das Arbeitsgerät aufgehängt ist, sowie Stützstreben
umfaßt, die mit einem Ende jeweils im Abstand unterhalb der Schwingenenden an den
Schwingenholmen angelenkt sind, mit ihrem anderen Ende an Lagern für die Schwenkwelle
angreifen und teleskopisch längenveränderlich sind, und am Querträger ein Druckmittelantrieb
abgestützt ist, dessen Kolbenstange an einem Hebelarm an der Rückseite des Arbeitsgerätes
gelenkig angreift.
-
Das Gerät nach der Erfindung ermöglicht eine Vielzahl von für landwirtschaftliche
Betriebe notwendigen Arbeiten wie den Sohlenaushub von Gräben bis hin zu einer Tiefe
von etwa 2 1/2 m, das Versäubern von Gräben, den Aushub von Erdreich für die Bildung
von in den Boden hineinverlegten Mieten, die Entnahme von Erdreich oder Sand aus
dem Boden sowie auch das Aufladen von Mist bei Stallungen, die wie bei Mastställen
einen Mistanfall hinter mehr oder weniger niedrigen Begrenzungsmauern haben. Darüber
hinaus kann das Gerät auch für sonst übliche Lade- und Transportarbeiten, für das
Schneeräumen, zum Planieren etc. eingesetzt werden, so daß dieses einfache, preisgünstig
herstellbare und robuste Gerät, welches zudem schnell an- und abbaubar ist, einen
außerordentlich-erweiterten Einsatzbereich darbietet.
-
Hinsichtlich weiterer Ausgestaltungen des Gerätes nach
der
Erfindung wird auf die Ansprüche 2 bis 12 verwiesen.
-
Ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der Erfindung ist in der Zeichnung
in schematischer Form näher veranschaulicht. Im einzelnen zeigen: Fig. 1 eine vereinfachte,
abgebrochene Seitenansicht des vorderen oberen Bereiches einer Frontladerschwinge
eines landwirtschaftlichen Schleppers mit einem an diese angebauten Gerät nach der
Erfindung, und Fig. 2 eine vereinfachte Ansicht des Anbaugerätes in Richtung des
Pfeiles II in Fig. 1.
-
Die Fig. 1 zeigt den vorderen Bereich einer Frontladerschwinge 1,
die in bekannter Weise mit ihrem nicht dargestellten unteren Ende um eine horizontale
Achse in Richtung der Pfeile 2 schwenkbar an einem landwirtschaftlichen Schlepper
od. dgl. Trägerfahrzeug angelenkt ist. Zur Schwenkbetätigung der Frontladerschwinge
1, deren in Fig. 1 dem Betrachter zugewandter Holm mit 3 bezeichnet ist, dient ein
Druckmittelantrieb 4, dessen Kolbenstange 5 bei 6 am zugehörigen Holm 3 angreift
und dessen Zylinder 7 gelenkig am Schlepper abgestützt ist. An ihren freien Enden
weisen die Schwingenholme 3 übliche Aufnahmeaugen 8 für Anbaugeräte auf, dS mit
einem bei 9 schematisch angedeuteten Schnellverschluß
für die Sicherung
eines angebauten Gerätes ausgestattet sind.
-
Das Anbaugerät besteht im einzelnen aus einem Vorsatzgestell 10, welches
einen starren, verwindungssteifen oberen Querträger 11 umfaßt, der irgendeine geeignete
Ausbildung als tragende Traverse, z.B. in Form eines Kastenprofils od. dgl., haben
kann. Dieser Querträger weist an seiner Oberseite Anschlüsse 12,13 für einen Anbau
an die Schwingenholme 3 der Frontladerschwinge 1 auf, die jeweils mehrere, in ihrem
Abstand zur Oberseite des Querträgers unterschiedliche Paare von Anschlußbolzen
14 für die Enden der Frontladerschwinge besitzen. Dies ermöglicht es, den Abstand,
mit dem sich der Querträger 11 unterhalb der Schwingenenden im Anbauzustand befindet,
zu variieren.
-
An dem Querträger 11 greifen sich abwärts erstreckende Trägerstreben
15,16 an, an denen eine im Abstand unterhalb des Querträgers 11 verlaufende horizontale
Schwenkwelle oder -achse 17 aufgehängt ist. Für diese Aufhängung ist die Schwenkwelle
17 an ihren Enden mit Zapfen 18 versehen, die Aufnahme- oder Lageröffnungen 19 in
den Trägerstreben 15,16 durchgreifen. Jede Trägerstrebe 15,16 weist dabei im unteren
Bereich eine Anzahl von in ihrem Abstand zum Querträger 11 unterschiedlichen Aufnahmeöffnungen
auf, die fluchtende Paare bilden und als
Schwenklager dienen können.
Sofern das Teil 17 eine Schwenkachse bildet, entfällt eine Schwenkagerfunktion für
die Aufnahmeöffnungen 19.
-
Das Vorsatzgestell 10 umfaßt ferner zwei Stützstreben 20,2die mit
einem Ende jeweils im Abstand unterhalb der Schwingenenden an den Schwingenholmen
bei 22 angelenkt sind. Für diese Anlenkung können horizontale Querbolzen Verwendung
finden, die in der Regel an Frontladerschwingen vorhanden sind, um unterschiedliche
Anschlußmöglichkeiten für die Kolbenstange 5 des Druckmittelantriebs 4 zu bieten.
Die schwingenseitigen Anschlußenden der Stützstreben können als Schnellanschlüss
ausgebildet sein, etwa analog den Anschlußaugen 8 an den Schwingenenden. Die Stützstreben
20,21 greifen mit ihrem anderen Ende an Lagern 23 für die Schwenkwelle 17 an, die
von kurzen Rohrstücken gebildet sein können, durch die sich die Schwenkwelle hindurcherstreckt.
Die Stützstreben 20521 sind teleskopisch längenveränderlich und bestehen bei dem
dargestellten Beispiel hierzu aus Rohrabschnitten 24,25, die einen geradlinigen
Verlauf haben oder zur Vergrößerung der Bodenfreiheit eine Abkröpfung aufweisen
können, wie dies in Fig. 1 in strichpunktierten Linien bei 26 angedeutet ist. Zusätzlich
zur Höhenabkröpfung können die bei dem dargestellten Beispiel in einer Ebene mit
den Schwingenholmen 3 liegenden
Stützstreben'auch noch in seitlicher
Richtung ab gekröpft sein, um die Schwenkwelle 17 näher an deren Enden abzustützen.
-
Bei dem dargestellten Beispiel sind die Stützstreben 20, 21 frei ausziehbar,
jedoch in ihrer Einschublänge begrenzt, wofür der Uberwurf-Rohrabschnitt 25 mit
im Abstand nebeneinanderliegenden Durchstecköffnungen 27 versehen ist, in die jeweils
ein Querstecker 28 als Einschub-Begrenzungsanschlag einsetzbar ist. An solche Anschläge
stößt das innere Ende des Rohrabschnittes 24 an, wobei durch Versetzen der Querstecker
28 in den öffnungen 27 die Mindestlänge der Stützstreben veränderlich ist. Im Betrieb
des Anbaugerätes werden diese Stützstreben 20,21 auf Druck beansprucht, wohingegen
die Trägerstreben 15516 auf Zug beanspruchte Hänger bilden. Die Trägerstreben 15,16
sind bei dem dargestellten Beispiel an den Stirnenden des Querträgers 11 um Gelenkbolzen
29 schwenkbar angelenkt, die eine zur Achse 30 der Schwenkwelle 17 parallele Schwenkachse
31 definieren. Stattdessen können die Trägerstreben 15,16 jedoch auch fest am Querträger
11 angreifen, da Ausgleichsbewegungen beim Betrieb des Anbaugerätes auch in den
Anschlußaugen 8 aufgefangen werden können.
-
Auf der Schwenkwelle 17 stützt sich ein Arbeitsgerät 32 ab, das bei
dem dargestellten Beispiel als muldenförmige
Schaufel mit geschlossenen
Wandungen ausgebildet ist, jedoch auch als muldenförmiger Zinkenkorb ausgebildet
sein kann. Für diese Abstützung weist das Arbeitsgerät an seinem rückwärtigen Längsrand
Rohrabschnitte 33 auf, zwischen denen Ausklinkungen 34 für das fluchtende Zwischenordnen
der Lagerrohrstücke 23 vorgesehen sind.
-
Die Rohrabschnitte 33 können mit der Schwenkwelle 17 verbunden sein,
oder aber Lagerbüchsen bilden, durch die das Teil 17 frei hindurchgreift, welches
in diesem Falle eine Schwenkachse bildet. Das Arbeitsgerät 32 hat eine Breite bzw.
Längserstreckung, die im wesentlichen der Länge des Querträgers 11 gleich ist. Die
Muldenweite und die Muldentiefe hängen von der Schleppergröße ab, für die das Anbaugerät
bestimmt ist, d.h. sie richten sich nach der Traglast, welche die Frontladerschwinge
im gegebenen Falle aufnehmen kann.
-
An der Rückseite des Arbeitsgerätes ist ein von einer Doppellasche
und einem Querbolzen gebildeter Anschlußpunkt 35 für einen gelenkigen Anschluß des
Endes der Kolbenstange 36 eines Druckmittelantriebs 37 vorgesehen, dessen Zylinder
38 bei 39 gelenkig am oder im Querträger 11 abgestützt ist. Bei gelenkiger Aufhängung
der Trägerstreben 15,16 am Querträger 11 verläuft die Gelenkachse 39 der Abstützung
des Zylinders 38 des Druckmittelantriebs 37 senkrecht zur Achse 30 der Schwenkwelle
17, während bei starrer Verbindung des
Querträgers 11 mit den Trägerstreben
15,16 eine doppelgelenkige Abstützung des Druckmittelantriebs 37 am Querträger vorzusehen
ist.
-
Die Zeichnung veranschaulicht die Schaufel 32 in ihrer Aushubstellung
mit nach oben blickender oberer oeffnung bei gleichzeitig hochgeschwenkter Frontladerschwinge
1.
-
Aus dieser Aushubstellung ist die Schaufel 32 um etwa 1800 in Richtung
des Pfeiles 40 in eine Ausgangsstellung verschwenkbar, um etwa in ihr enthaltenes
Ladegut abzuwerfen bzw. um ihre Vorderkante 41 in eine etwa vertikal zur Bodenebene
ausgerichtete, nach unten blickende Lage zu bringen. Wird bei in dieser Ausgangsstellung
befindlicher Schaufel 32 das Anbaugerät mit Hilfe der Frontladerschwinge abgesenkt,
so kann die Vorderkante 41 ein Stück in Erdreich od. dgl. eindringen wonach dann
durch Betätigung des Druckmittelantriebs 37 die Schaufel 32 in ihre Aushubstellung
verschwenkbar ist.
-
Dadurch füllt sich, gegebenenfalls in Verbindung mit einem über die
Frontladerschwinge ausgeübten Bodendruck auf die Schaufel,diese mit dem Erdreich
oder mit dem sonstigen Ladegut. Danach kann das Anbaugerät als Ganzes in die obere
Stellung nach Fig. 1 angehoben werden, um ausgehobenes Ladegut an einen Absetz-
oder Abwurfpunkt zu verbringen. Wird die Schaufel, wie das bevorzugt ist, zu Grabenaushubarbeiten
oder sonstigen Aushubarbeiten eingesetzt, so weist die Schaufel vorzugsweise entlang
ihrer
Vorderkante 41 eine bei 42 schematisch angedeutete,längslaufende Stech- oder Grabekantenleiste
auf, die fest angebracht seinlann, vorzugssweise jedoch auswechselbar angesetzt
ist. Ist das Arbeitsgerät hingegen als muldenförmiger Zinkenkorb ausgebildet, so
kann dieser an seiner Vorderkante mit einer Schneid-oder Mähvorrichtung, z.B. einem
angetriebenen Fingermesserbalken, versehen sein, den ebenfalls das bei 42 angedeutet
Bauteil versinnbildlichen soll. In einem solchen Fall eröffnet das Arbeitsgerät
die Möglichkeit, Mäh- und Räumarbeiten in Gräben auszuführen.
-
In Einsatzfällen, in denen das Arbeitsgerät als Räumschieber oder
Planierschild Verwendung finden soll, kann mit Hilfe des Druckmittelantriebs 37
das Arbeitsgerät auch in eine solche Lage geschwenkt werden, daß die Vorderkante
41 eine Bodenfläche parallel übergleitet, d.h. die obere Offnungsebene um etwa 900
in Richtung des Pfeils 40 verschwenkt zur Lage in Fig. 1 verläuft.
-
In diesem Falle kann über den Druckmittelantrieb 37 eine hydraulische
Lagesicherung erfolgen. Stattdessen besteht auch die Möglichkeit, z.B. mit Hilfe
einer nicht dargestellten Anschlagkette diese Zwischenlage zu sichern, die sich
zwischen dem Zylinder 38 und dem Hebelarm 35 erstreckt. Eine solche Kette könnte
zugleich auch dazu dienen, die in Fig. 1 veranschaulichte Aushubstellung zu limitieren,
sofern dies nicht über den Druckmittelzylinder geschieht.