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Radierschablone
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Die Erfindung betrifft eine Radierschablone aus einer Metallplatte,
die dazu dient, Teile von Linien, Buchstaben und dergleichen auf Papier mittels
eines Radierers, insbesondere eines Radiergummis, exakt wegradieren zu können.
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Die bekannten Radierschablonen bestehen aus einer dünnen Metallplatte,
die eine Anzahl von Radieröffnungen aufweisen, durch welche hindurch Linien, Buchstaben
und dergleichen mit einem Radierer exakt wegradiert werden können. Es ist bekannt,
daß die Metallplatte sc dünn wie möglich sein muß, um eine exakte Radierung zu ermöglichen.
Das unter der Radierschablone befindliche Papier kann jedoch nicht beobachtet werden,
und zwar deshalb, weil die von Radieröffnungen freien Bereiche der Metallplatte
undurchsichtig sind. Dies ist verständlicherweise nachteilig, insbesondere dann,
wenn nur ein begrenzter Bereich von Linien oder dergleichen einer komplizierten
Zeichnung wegradiert werden soll; oft werden dabei dann auch nicht wegzuradierende
Teile unabsichtlich wegradiert, selbst dann, wenn die radierende Person eine Radieröffnung
auswählt, die sowohl in der Größe als auch in der Form dem wegzuradierenden
Bereich
entspricht. Selbst dann aber, wenn der gewünschte kleine Bereich einer Linie oder
dergleichen exakt wegradiert worden ist sollte eine Überprüfung stattfinden, ob
die Radierung tatsächlich gelungen ist, was aber nur dadurch möglich ist, daß die
Radierschablone völlig weggenommen wird, weil die Linien der Zeichnung benachbart
der Radieröffnung nicht sichtbar sind.
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Diese Schwierigkeiten könnten selbstverständlich dadurch überwunden
werden, daß die Schablone aus einem durchsichtigen Material hergestellt wird, beispielsweise
Zelluloid. Eine Radierschablone aus derartigem Material von einer zur Erzielung
einer exakten Radierung erforderlichen Dicke unter O,1mm neigt jedoch unter den
vom Radiergummi ausgeübten Reibungskräftendazu, sich zu verformen oder beschädigt
zu werden, weil durchsichtiges Material wie.
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Zelluloid,nicht die erforderliche Widerstandsfähigkeit gegenüber den
auftretenden Reibungskräften besitzt. Für eine Radierschablone ist deshalb die Festigkeit
eines Metalls wie etwa rostfreien Stahls von der Type 18-8, erforderlich.
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Aufgabe der Erfindung ist deshalb die Schaffung einer Radierschablone
aus widerstandsfähigem Metall, welche eine Beobachtung der Linien, Buchstaben und
dergleichen auch neben den Radieröffnungen ermöglicht und trotzdem sehr widerstandsfähig
ist, ein exaktes Arbeiten gewährleistet und selbst von magnetischen Zeichentischen
leicht abgenommen werden kann, und zwar ohne diese
zu beschädigen.
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Die Lösung dieser Aufgabe ist in den Patentansprüchen gekennzeichnet.
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Auf der Zeichnung sind Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise
dargestellt, und zwar zeigen: Fig. 1: eine Draufsicht auf eine Radierschablone nach
der Erfindung, Fig. 2: einen vergrößerten Teilausschnitt der Radierschablone nach
Fig. 1, und zwar zusammen mit dem darunter befindlichen Zeichenpapier, Fig. 3: ein
vergrößerter Teilschnitt durch die Schablone von Fig. 1, Fig. 4: eine vergrößerte
Teildraufsicht auf eine Wandlungsform der Erfindung, Fig. 5: eine Draufsicht zur
Erläuterung einer weiteren Abwandlungsform, wobei eine darunter befindliche magnetische
Zeichenplatte mit dargestellt ist, Fig. 6: im vergrößerten Maßstab einen Schnitt
nach der Linie VI-VI von Fig. 5, und Fig. 7: eine Ansicht gemäß Figur 6, darstellend
jedoch einen anderen Zustand der Schablone.
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In Fig. 1 ist mit dem Bezugszeichen 1 eine Radierschablone bezeichnet,
die aus einer Metallplatte rechteckiger Gestalt, etwa aus rostfreiem Stahl, besteht.
Die Längen der beiden Rechteckseiten
betragen beispielsweise 8
bis 9 bzw. 5 bis 6cm, die Dicke der Platte kann zwischen 0,05 und O,1mm liegen.
Die Schablone 1 besitzt abgerundete Ecken und weist eine Anzahl von Radieröffnungen
2 unterschiedlicher Größe und Form auf, wie für den Radiervorgang erforderlich.
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Der übrige Teil der Schablone, also der Teil ohne Öffnungen 2, ist
zu einem durchsichtigen Bereich 4 ausgebildet, und zwar dadurch, daß sich in diesem
Bereich 4 kleinste Durchbohrungen 3 quadratischer Gestalt befinden, und zwar einander
nahe benachbart in regulärer Anordnung, wie dies am besten aus Fig. 2 hervorgeht.
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Die Seitenlänge der Durchbohrungsquadrate beträgt vorzugsweise 1mm.
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In Fig. 1 st3t die gestrichelte Linie 2a lediglich eine gedachte Linie
dar, welche anzeigt, daß sich im davon eingeschlossenen Bereich keine Löcher 3 befinden
wobei dieser von Löchern 3 freie Bereich jeweils die Radieröffnungen 2 umgibt. Aus
Fig. 2 ist ersichtlich, daß ein schmaler, jede Radieröffnung 2 umgebender Randbereich
massiv gelassen ist und daß unter dem durchsichtigen Plattenbereich 4 der Schablone
befindliche Linien, Figuren, Buchstaben 5 oder dergleichen des Zeichenblatts 6 durch
die Löcher 3 hindurch sichtbar sind.
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Die Größe der Löcher 3 ist so bemessen, wie in Fig. 3 dargestellt
ist, und so begrenzt, daß es für einen Radiergummi 7 nicht möglich ist, die Oberfläche
des Zeichenpapiers 6 zu erreichen. Aus diesem
Grund besteht keine
Gefahr, daß unter den Löchern 3 befindliche Linien 5 oder dergleichen des Papiers
6 vom Radierer 7 unbeabsichtigt wegradiert werden können.
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Die Gestalt der kleinen Löcher 3 muß nicht gemäß Fig. 2 quadratisch
sein, sondern die Löcher 3 können auch rund oder dreieckig sein oder die Gestalt
eines anderen gleichseitigen Vielecks besitzen.
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Fig. 4 zeigt eine Abwandlungsform einer Radierschablone 1A, bei welcher
die kleinen Durchbohrungen 3A im durchsichtigen Bereich 4 sechseckig sind. Die Querabmessung
der sechseckigen Löcher 3A liegt unter 1mm und vorzugsweise zwischen 0,6 und 0,9mm.
Die Dichte der kleinen Löcher 3 bzw. 3A im Bereich 4 soll so groß wie möglich sein.
Aus diesem Grund sind rechteckige, dreieckige oder andere gleichseitige Vielecke
vorzuziehen, weil bei runden Löchern vergleichsweise große Randbereiche entstehen,
mit der Folge, daß der Bereich 4 nur schwach durchsichtig ist.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist in Fig. 5 dargestellt.
Die Radierschablone 1B ist dazu bestimmt, auf einem magnetischen Zeichenbrett 19
verwendet zu werden und besteht aus einer dünnen Metallplatte hoher Elastizität,
etwa rostfreiem Stahl. Der Außenumfang der Schablone 1B besteht aus geradlinigen
Teilen 11 und 12, einem durch das Zusammentreffen dieser geradlinigen Bereiche entstehenden
rechteckigen Bereich 13, einem nach innen gekrümmten Bereich 14 und einem nach außen
gekrümmten Bereich 15. Die gekrümmten Bereiche 14 und 15 gehen kontinuierlich in
die geraden Bereiche 11 und 12 über. Die Ecken der Bereiche 11,
12,14
und 15 dienen als Zeichenhilfe, so daß die Radierschablone auch als Zeichenschablone
verwendbar ist. Die Schablone 1B weist eine Reihe von Radieröffnungen 2B auf sowie
einen durchsichtigen Plattenbereich 4B, welcher die Öffnungen 2B hebt. Der durchsichtige
Plattenbereich 4B ist mit einer großen Zahl kleinster Löcher versehen, wie oben
in Verbindung mit der Schablone nach den Fig. 1 bis 4 im einzelnen beschrieben worden
ist.
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Von Bedeut-ung ist, daß diese Radierschablone 1B einen massiven Rand
10 aufweist an dessen einer Ecke sich ein nach oben gewölbter, kuppenartiger Bereich
18 befindet, der im vergrößerten Maßstab in Figur 6 im Schnitt dargestellt ist.
Die Schablone kann durch Pressen hergestellt werden, derart, daß eine plastische
Deformation der Platte entsteht, so daß dann, wenn eine nach unten gerichtete Kraft
Y (Fig. 6) auf die nach oben gewölbte Kuppel 18 ausgeübt wird, etwa durch Federdruck,
diese Kuppel 18 umschnappt, derart, daß die Kuppel dann nach unten absteht, wie
dies in Fig 7 dargestellt ist.
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Wenn die Radierschablone 1B durch Magnetkraft an dem Magnetbrett 19
haftet, befindet sich die untere Oberfläche der Schablone in innigem Kontakt mit
dem Brett 19, wobei die Kuppel 18, wie in Fig.
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6 dargestellt, nach oben absteht. Verständlicherweise wäre es nun
-ohne die Kuppel 18 - schwierig, die Schablone, die sich ja in inniger Berührung
mit dem Brett 19 befindet, von diesem wieder abzunehmen. Soll nun die Schablone
vom Brett 19 abgenommen werden, so übt man einen Fingerdruck 13 auf die Kuppel 18
in Richtung des
Pfeiles Y von Fig. 6 aus, mit der Folge, daß die
Kuppel 18 elastisch verformt wird, also in die nach unten gerichtete Kuppelform
umschnappt, die in Fig. 7 dargestellt ist. Damit aber wird die Kante 18a benachbart
der Kuppel 18 von dem magnetischen Zeichenbrett abgehoben, und zwar gegen die magnetische
Anziehungskraft. Der sich bildende Zwischenraum zwischen der Kante 18a und dem Brett
19 ermöglicht ein leichtes Abnehmen der Schablone vom Brett 19, etwa dadurch, daß
man mit dem Fingernagel unter die Kante 18a greift und diese anhebt.
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L e e r s e i t e