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Rolladen für Elipp-Dachfenster
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Die Erfindung betrifft einen Rolladen für Kipp-Dachfenster, wie Schwingflügel-
und/oder Drehflügelfenster, mit einem in einem Rolladenkasten auf einer Wickeltrommel
aufwickelbaren Rolladenzug, der längs eines sich über das Dachfenster erstreckenden
Führungsrahmens geführt ist und mit einer parallel zu und in einem Abstand von der
Rippachse des Fensterflügels liegenden Schwenkachse zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft
des Rolladens bei geöffnetem Fensterflügel.
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Rolläden der vorbezeichneten Gattung weisen zunächst den Nachteil
auf, daß bei nicht sorgfältiger Bedienung beim Schließen des Rolladens der Rolladenzug
infolge seines Ge -wichtes von alleine herunterrutschen kann. Dadurch können insbesondere
bei Verwendung von Zugschnüren als Bedienungsorgane zum Schließen solcher Rolläden
wegen plötzlicher Entlastung diese Zugschnüre von den Führungsrollen abspringen
oder sich auf andere Weise zu Schleifen verfangen, womit dann
eine
weitere Verstellung des Rolladens erschwert bzw. unmöglich wird, Außerdem kann ein
wiederholtes unkontrolliertes Herunterrutschen des Rolladenzuges zur Beschädigung
der Konstruktion führen, und ist dabei der Lärm, insbesondere nachts oder am Abend,
äußerst hinderlich.
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Ein anderer Nachteil der bekannten Rolläden dieser Gattung besteht
darin, daß insbesondere bei weiter geöffnetem Fensterflügel ein Verschieben des
Rolladenzuges in seinen Führungsschienen nicht mehr möglich ist und sogar die Gefahr
einer Beschädigung des Rolladenzuges besteht, weil der Rolladenzug durch einen abgewinkelten
Bereich der Führungsschienen hindurchgezogen werden muß. So ist bei einem bekannten
Rolladen (DU-OS 2 327 344) die Schwenkachse des Rolladens etwa auf halber Länge
des Führungsrahmens für den Rolladenzug angeordnet, womit diese Schwenk -achse etwa
oberhalb der Kippachse des Fensterflügels angeordnet ist. Bei geöffnetem Fensterflügel
muß demzufolge der Rolladenzug durch den dann gleichfalls angeknickten Führungsrahmen
hindurchgeführt werden. Dabei treten größere Reibungskräfte auf, die zu einer Beschädigung
des Rolladenzuges führen können. Bei noch weiter geöffnetem Fen -sterflügel nehmen
die Reibungskräfte zu, bis häufig eine weitere Betätigung des Rolladenzuges unmöglich
wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen am beweglichen Dachfenster
außen zu verwendenden Rolladen
auf einfache Weise in beiden Richtungen
leicht bewegbar und fehlerfrei bedienbar zu machen sowie eine verbesserte An -passung
des Rolladens an die verschiedenen Fenster-Offen -stellungen zu erzielen.
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Nach einer ersten Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich die Erfindung
dadurch aus, daß dem Rolladen ein Bedienungsmechanismus für eine Bedienung aus dem
Inneren des Gebäudes heraus zugeordnet ist und der Bedienungsmechanismus für das
Aufwickeln des Rolladenzuges mit einem Bedienungsorgan zum Drehen der Wickeltrommel
und für das beim Schließen erfolgende Herablassen des Rolladenzuges mit wenigstens
einem an dem Rolladenzug angreifenden Bedienungsorgan versehen ist, und wobei zum
Ausgleich des Gewichts des Rolladenzuges beim Schließvorgang die Wickeltrommel zusätzlich
mit einer in Aufwickelrichtung wirkenden vorzugsweise schraubenartigen Feder antriebsmäßig
verbunden ist.
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Diese Ausbildung des Rolladens hat den Vorteil, daß die verwendete
Feder beim Herablassen des Rolladenzuges bremsend wirkt, weil sie sich in dieser
Bewegungsrichtung spannt. Dabei wird die Feder vorteilhaft so eingestellt, daß sie
gerade so kräftig ist, den Rolladenzug in jeder Stellung in Stillstand zu halten,
wodurch ein unbeabsichtigtes Heruntergleiten des Rolladenzuges infolge unaufmerksamer
Bedienung nicht mehr möglich ist. Im Falle der Ver -wendung
von
Zugschnüren zum Schließen des Rolladens bleiben somit solche Zugschnüre während
des Schließvorganges immer auf Zug beansprucht und somit immer unter Kontrolle,
so daß ein Herausspringen der Zugschnüre aus den Führungsrollen usw. nicht auftreten
kann und sich auch keine Schleifen und Knoten ausbilden können. Ein weiterer Vorteil
die -ser Federanordnung liegt darin, daß beim Schließen nicht das ganze Gewicht
des Rolladenzuges auf die Bedienungsorgane einwirkt, wodurch bei direkter Handbedienung
eine deutliche Erleichterung erreicht wird und daß beim Öffnen des Rolladens, also
beim Hochziehen des Rolladenzuges, sich aus der Federwirkung ebenfalls eine Gewichtsentlastung
ergibt, wodurch die Kraft zum Öffnen des Rolladens sehr klein sein kann und sich
der Rolladen also auch leicht öffnen läßt.
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Zweckmäßige Weiterbildungen dieser Lösung sind in den Unteransprüchen
2 bis 4 gekennzeichnet.
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Gemäß einer zweiten Lösung der Erfindungsaufgabe, für die auch selbständiger
Schutz beansprucht wird, zeichnet sich der Rolladen dadurch aus, daß der Rolladenkasten
und der Führungsrahmen für den Rolladenzug eine starre Ein -heit bilden und daß
die Schwenkachse für diese Einheit durch ein vorzugsweise am oberen Rand des Dachfensteraufbaus
an -geordnetes Gebäude-Montagelager hindurch verläuft.
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Mit dieser Lösung ist die Schwenkachse des Rolladens zum Bereich
des oberen Endes des Dachfensters verlagert, mit dem Ergebnis, daß der Rolladenkasten
und der Führungsrahmen des Rolladens eine starre Einheit bilden und daß sich diese
Einheit insgesamt aufwärts verschwenkt, wenn der Fensterflügel geöffnet wird. Daraus
ergibt sich der Vorteil, daß der Führungsrahmen mit seinen Fiihrungsschienen für
den Rolladenzug keine Schwenklager und somit keine Knickstellen aufweist, wodurch
das Verschieben des Rolladenzuges durch das Abkippen des Fensterflügels in keiner
Weise nachteilig beeinflußt wird. Damit ist zugleich jederzeit eine weitgehend wartungsfreie
Bedienung für den Rolladen geschaffen worden.
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Zweckmäßige Ausgestaltungen dieses Erfindungsgedankens sind in den
Unteransprüchen 6 bis 10 gekennzeichnet.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische
Merkmale ergeben, ist in der Zeich -nung dargestellt. Es zeigen: Fig. 1 die schematische
Anordnung eines Rolladens auf einem als schräges Dachfenster ausgebildeten Schwingflügelfenster,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1, Fig. 3 die im Rolladenkasten
angeordnete Rolladen -Aufwickelvorrichtung in einem Schnitt längs der Linie III-III
in Fig. 4 und Fig. 4 eine Seitenansicht des Rolladenkastens gemäß Fig. 1 mit Teilen
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Der in Fig. 1 dargestellte
Rolladen 1 dient zur Abdeckung eines als schräges Dachfenster ausgebildeten Schwingflügelfensters
mit beweglichem Fensterflügel 2.
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Der Rolladen hat einen nahe dem oberen Ende des Schwingflügelfensters
angeordneten Rolladenkasten 4, in dem der Rolladenpanzer oder Rolladenzug 5 aufwickelbar
ist. Der Rolladenzug 5 ist beidseitig in Führungsschienen 6a, 6b geführt, die -
unverbindlich - durch eine Endschiene 7 verbunden sind. Dieser durch die Seitenschienen
und durch die Endschiene gebildete Führungsrahmen für den Rolladenzug ist zusammen
mit dem Rolladenkasten 4, mit dem er fest verbunden ist, um eine Achse schwenkbar,
die durch den Rolladenkasten 4 hindurchläuft.
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Das Gebäude-Montagelager 3 besteht hier vorzugsweise aus zwei auf
beiden Seiten des Schwingflügelfensters am Dach befestigten Winkelschienen 8, deren
nach oben vor -stehende freie Enden als Einsteckschlitze 8a ausgebildete Lageröffnungen
aufweisen, in welche die von Schwenkzapfen 9 gebildete Schwenkachse des Rolladens
eingelegt ist. Die Einsteckschlitze 8a sind durch Steckstifte 8b verschließbar.
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Die Führungsschienen 6a, 6b des Rolladenzuges 5 bestehen aus stranggepreßten
Hohlprofilen, die im unteren Bereich einen nach unten gerichteten Längsschlitz 10
aufweisen.
Auf dem beweglichen Fensterflügel 2 sind nahe dem unteren Ende Rollenführungen 11
befestigt, deren Bührungsrollenpaare lia in den Profilen der Führungsschienen 6a,
6b laufen, wobei ein hochgebogenes Teil der Rollen -führung 11 durch den Längsschlitz
10 tritt, wie in Fig. 2 dargestellt. Damit werden die Führnngsschienen in einem
bestimmen Abstand zum geschlossenen Schwingflügelfenster gehalten. Wird das Schwingflügelfenster
geöffnet, so wird gleichzeitig über die Rollenführungen 11 der Rolladen 1 um seine
durch die Schwenkzapfen 9 verlaufende Schwenkachse geschwenkt, ohne daß dadurch
die Funktionsfähigkeit des Rolladens beeinträchtigt wird.
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Wie insbesondere Fig. 3 zeigt, ist in dem Rolladenkasten die Wickeltrommel
12 für den Rolladenzug 5 drehbar gelagert. Dazu weisen die Seitenteile 13 des Rolladenkastens
Lageröffnungen 13a auf, durch welche die Wickelachse 14 hindurchgeführt ist. Mindestens
ein Seitenteil 13 des Rolladenkastens 4 ist wie in Fig. 3 und 4 dargestellt ausgebildet.
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Das Seitenteil hat zwei in einem Abstand zueinander angeordnete Bleche
13b und 13c und einen Steckzapfen 13d, mit welchem das Seitenteil in das offene
Ende der zugeordneten Führungsschiene 6a eingesteckt wird. Zwanhen den Blechen 13b
und 13c ist eine Zugschnurtrommel 15 angeordnet, die auf die Wickelachse 14 auge
schoben und mit dieser drehfest
verbunden ist. Die Zugschnurtrommel
15 ragt mit einem koaxialen Zapfen 15a in den Raum des Rolladenkastens 4 hinein,
und auf den Zapfen 15a ist die rohrförmig ausgebildete Wickeltrommel 12 drehfest
aufgeschoben. Außerdem ist mit dem Zapfen 15a das eine Ende einer weder 16 größerer
Länge verbunden, die auf die Wickelachse 14 aufgeschoben ist,und deren anderes Ende
mit der Wickelachse 14 verbunden ist. Nahe dem der Zugschnurtrommel 15 ab -gekehrten
Ende der Wickeltrommel 12 ist auf der Wickelachse 14 eine Lagerscheibe 25 befestigt,
welche den zweiten Lagerstützpunkt für die Wickeltrommel 12 bildet. Mit der Wickeltrommel
ist der Rolladenzug 5 in an sich bekannter Weise verbunden.
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Das aus dem einen Seitenteil 13 herausragende Ende der Wickelachse
14 ist rechtwinklig zu einem Anschlagende 14a abgebogen, derart, daß es an dem Schwenkzapfen
9 des Rolladenkastens 4 zur Anlage kommen kann. Nach geringfügigem Herausziehen
der Wickelachse 14 aus dem Rolladenkasten 4 kann die Wickelachse gedreht und somit
die Feder 16 entsprechend der Drehrichtung stärker oder schwächer gespannt werden,
worauf das Änschlagende 14a nach Zurück -schieben der Wickelachse wieder an dem
Schwenkzapfen 9 zum Anschlag gebracht wird.
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Zum Öffnen des Rolladens, d.h. zum Aufwickeln des
Rolladenzuges
5 auf der Wickeltrommel 12, ist eine Zugschnur 17 vorgesehen, deren Ende an der
Zugschnurtrommel 15 befestigt ist. Zum Schließen des Rolladens, d.h. zum Vorziehen
des Rolladenzuges 5 in den Führungrahmen 6a, 6b, 7 dient eine zweite Zugschnur 18.
Die zweite Zugschnur 18 ist im Ausführungsbeispiel auf der Seite der Führungs -schiene
6b an der Endschiene 7 befestigt und von dort über Umlenkrollen 19, 20 geführt,
die am unteren Ende des Rolladenzuges 5 angeordnet sind. Die Zugschnur 18 verläuft
von dort zurück zur Endschiene 7, wird dort über eine Rolle 21 umgelenkt und verläuft
dann durch die Führungsschiene 6a und durch den Steckzapfen 13d des Seitenteils
13 hindurch in den unteren Bereich des Seitenteils 13 hinein.
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Im unteren Bereich des Seitenteils 13 befindet sich eine weitere
Schnur-Umlenkrolle 22, über-welche beide Zugschnüre 17, 18 nach unten umgelenkt
werden. Beide Zug -schnüre sind dann durch ein Dachiurchführungsrohr 23 hindurchgeführt
und verlaufen somit abwärts in den unter dem Schwingflügelfenster liegenden Raum
hinein, von wo aus der Rolladen betätigt werden kann. Mit 24 ist ein Schutzrohr
mit rechteckigem Querschnitt bezeichnet, welches an seinem oberen Ende mit dem Seitenteil
13 lenkbar verbunden ist, und welches mit seinem unteren Ende das Dachdurchführungsrohr
23 übergreift. Mit dem Schutzrohr wird das Eindringen von Wasser und Schmutz in
das Dachdurchführüngsrohr 23 in jeder Stellung des Fensterflügels verhindert.
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Die Feder 16 wird so eingestellt, daß sie bei der Abwärtsbewegung
des Rolladenzuges bremsend wirkt, also zunehmend gespannt wird Dadurch wird verhindert,
daß sich der Rolladenzug unkontrolliert schnell abwärts bewegt. Die Einstellung
der Feder erfolgt so, daß die Abwärtsbewegung des Rolladenzuges in jeder Stellung
zum Stillstand kommt, wenn an der Zugschnur 18 nicht mehr gezogen wird. Dies wird
erreicht durch die Wahl einer Feder mit einem geeigneten Spannungsbereich und mit
einem geeigneten Verlauf der Spannungscharakteristik.
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Während im Ausffihrungæbeispiel die Bedienungs -organe als Zugschnüre
ausgeführt sind und dabei ovorzugsweise als vom Innenraum aus zu bedienende endlose
Schnüre ausgebildet sind, können die Bedienungsorgane im Rahmen der Erfindung auch
anders ausgebildet sein.
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So kann zur Drehung der Wickeltrommel z.B. auch ein Drehstangenantrieb,
ein Zahnradantrieb usw. verwendet werden. Die Bedienung kann mit Hand oder auch
motorisch usw. durchgeführt werden ohne daß dabei der Erfindungsgedanke verlassen
wird.
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