DE2851987A1 - Stuetzvorrichtung fuer leitern - Google Patents
Stuetzvorrichtung fuer leiternInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Stützvorrichtung für Leitern, welche zwei mittels Verbindungseinrichtungen mit Sprossen der Leiter verbindbare
Stützen aufweist.
Die bekannten Stützvorrichtungen dieser Art werden für längenunveränderbare
und längenveränderbare Anlegeleitern verwendet, um das obere Leiterende im Abstand von der Wand od.dgl. zu halten,an
welche die Leiter angelegt werden soll. Ein gewisser Abstand des oberen Leiterendes von der Wand erleichtert in vielen Fällen das
Arbeiten im Bereich des oberen Leiterendes und ermöglicht es auch, von der Wand vorspringende Teile,wie zum Beispiel Dachrinnen, zu
erreichen.
Es ist bei diesen Stützvorrichtungen bekannt, die Stützen durch zwei Traversen miteinander zu verbinden, deren Abstand voneinander
gleich dem Sprossenabstand ist. Diese beiden Traversen, welche ein
nach unten offenes Halbrund- oder U-Profil haben, werden auf die
oberste und zweitoberste Sprosse von oben her aufgelegt. Bügel, welche diese beiden Sprossen von unten her übergreifen, werden
mittels Schrauben mit den Traversen verbunden. Nachteilig ist hierbei, daß infolge des festen Abstandes der beiden Traversen
voneinander die Vorrichtung nur für Leitern verwendbar ist, welche einen entsprechenden Sprossenabstand haben. Aber auch die durch
die schellenartige Verbindung mit den Sprossen aufwendige Montage und Demontage muß als Nachteil angesehen werden. Weitere Nachteile
bestehen darin, daß die Traversen beim Begehen der Leiter störend in Erscheinung treten können und daß diese Stützvorrichtungen
nur als Wandabstandhalter verwendbar sind.
Eine schellenartige Befestigung an den Sprossen einer Leiter ist auch bei sog. Bodenausgleichsfüßen bekannt, die am unteren Ende
der Leiter befestigt werden und längenveränderbare Füße haben, die an den Enden einer Traverse vorgesehen sind. Die Aufgabe dieser
Bodenausgleichsfüße besteht darin, unterschiedliches Niveau der
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Stellfläche im Bereich der Füße, beispielsweise infolge von Stufen, auszugleichen. Die Nachteile sind dieselben wie bei
den bekannten Wandabstandhaltern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Stützvorrichtung für Leitern zu schaffen, die einfach zu montieren und zu demontieren
ist. Mit einer Stützvorrichtung der eingangs genannten Art ist diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Verbindungseinrichtungen
wenigstens ein Paar gegensinnig zwei Sprossen der Leiter aufnehmende Verbindungsteile bilden, die einen veränderbaren
Abstand voneinander haben.
Bei einer derartigen Ausbildung der Stützvorrichtung ist die Montage
und Demontage sehr einfach, weil hierzu nur die Verbindungsteile unter Ausnutzung ihres veränderbaren Abstandes in die Sprossen
eingehängt oder aus diesen ausgehängt zu werden brauchen. Der veränderbare Abstand der Verbindungsteile ermöglicht ferner eine Verwendbarkeit
für Leitern mit unterschiedlichen Sprossenabständen.
Die Verbindungseinrichtungen können je einen längenveränderbaren Stab aufweisen, dessen relativ zueinander verstellbaren Teile die
Verbindungsteile tragen. Damit die längenverstellbaren Stäbe der Verbindungseinrichtung sich selbsttätig an den Sprossenabstand anpassen,
was die Montage und Demontage noch weiter vereinfacht, besteht jeder von ihnen bei einer bevorzugten Ausführungsform aus
einem Rohr, das einen ersten Abschnitt bildet, einem in diesem längsverschiebbar geführten zweiten Abschnitt sowie einer im ersten
Abschnitt angeordneten Rückstellfeder.
Jede Verbindungseinrichtung kann aber auch beispielsweise einen Stab aufweisen, auf dem längsverschiebbar eine Hülse sitzt. Dabei
ist der eine Verbindungsteil jedes Paares fest mit dem Stab, der andere fest mit der Hülse verbunden.
Eine konstruktiv besonders einfache und kostengünstige Ausführung erhält man dann, wenn der Stab sich im Winkel an das eine Ende der
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zugeordneten Stütze anschließt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist eine die Stützen tragende
Traverse in paralleler Lage zu den Sprossen der Leiter über
wenigstens einen Abstandhalter von den Verbindungseinrichtungen
distanziert, die je im Bereich der beiden Enden ihres längenverstellbaren
Stabes den einen bzw. anderen Verbindungsteil eines Paares tragen. Dabei weist jede der Stützen einen zu ihr im Winkel
stehenden Verbindungsabschnitt auf, der in zur Traverse gleichachsig
er Lage in mindestens zwei verschiedenen Winkelstellungen mit dem Abstandhalter verbindbar ist.
Eine derartige Stützvorrichtung ist noch vielseitiger verwendbar,
weil sie nicht nur am oberen Leiterende als Wandabstandhalter befestigt
werden kann, sondern auch im Bereich zwischen den Leiterenden als Leiternaussteifer, also zur Verhinderung einer zu starken
Durchbiegung der Leiter gegen die als Anlegefläche dienende Wand hin, und insbesondere auch als ein am unteren Leiterende befestigbarer
Ausgleichsfuß. Dadurch, daß die Stützen der Stützvorrichtung
in unterschiedlichen Winkelstellungen mit dem Abstandhalter verbindbar sind, können sie nämlich wahlweise den für die Verwendung
als Wandabstandhalter erforderlichen Winkel von beispielsweise 110° relativ zu den längenverstellbaren Stäben oder den Holmen
der Leiter aufweisen oder parallel zu diesen Stäben oder den Holmen der Leiter liegen, wie dies bei der Verwendung als Bodenausgleichsfuß
vorteilhaft ist. Hinzu kommt noch, daß infolge der Abstandhalter die Traverse im Abstand hinter den Holmen der Leiter
zu liegen kommt, wodurch die Stützvorrichtung auch für Leitern mit unterschiedlicher Holmstärke verwendbar ist. Durch die Lage der
Traverse hinter den Holmen der Leiter wird die gute Begehbarkeit der Leiter nicht beeinträchtigt. Die Traverse kann im Gegenteil
wie bei einer geteilten Sprosse eine zusätzliche Trittfläche bilden.
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In der Regel genügt es, den Abstand der beiden längenverstellbaren
Stäbe voneinander auf den Mindestabstand der Holme der Leiter abzustimmen. Es ist aber auch ohne Schwierigkeiten möglich, ein längenveränderbares Verbindungsteil vorzusehen, um
den Abstand der beiden Verbindungsvorrichtungen an den Holmabstand anpassen zu können.
Um in möglichst einfacher Weise die Stützen in der gewählten Winkellage zuverlässig feststellen zu können, aber auch um die
Vorrichtung raumsparend transportieren zu können, kann man für die Traverse ein mehreckiges, vorzugsweise achteckiges Rohr mit
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regelmäßigem Querschnittsprofil vorsehen. Die Verbindungsabschnitte
der Stützen erhalten dann ein das verdrehungssichere Einstecken
in oder Aufstecken auf das zugeordnete Traversenende gestattendes , entsprechendes Querschnittsprofil. Die Verbindungsabschnitte
brauchen hier nur noch gegen eine Verschiebung in Längsrichtung der Traverse gesichert zu werden, wozu beispielsweise eine Klemmschraube
genügt.
Vorzugsweise sind die Verbindungsabschnitte Rohrstücke, die im Winkel
zu der zugeordneten Stütze im Bereich von deren einem Ende oder in unterschiedlichen Abständen von beiden Enden mit den
Stützen fest verbunden sind. Eine solche Ausbildung der Stützen ist vor allem dann besonders vorteilhaft, wenn die Stützen wenigstens
zwei teleskopartig ineinandergreifende und in ihrer Längsrichtung relativ zueinander verschiebbare Teile aufweisen, welche
wahlweise in der einen oder anderen Richtung der Stütze verlängert werden können. Hierdurch ist die Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche
Höhen der Stellfläche besonders groß.
Die für eine Feststellung der relativ zueinander verstellbaren Teile derartiger Stützen notwendige Sperrvorrichtung kann beispielsweise
einen die beiden Teile wenigstens teilweise in Querrichtung durchdringenden Bolzen aufweisen. Es kann aber auch statt einer
solchen Sperrvorrichtung oder zusätzlich zu ihr beispielsweise eine Sperrvorrichtung vorgesehen sein, bei welcher der innenliegende
Teil eine in seiner Längsrichtung verlaufende Keilnut und der außenliegende Teil eine Schraube aufweist, deren in die Keilnut
ragendes Ende in der Sperrstellung am Nutgrund anliegt. Eine solche
Sperrvorrichtung gestattet ein stufenloses Verstellen der Länge der Stützen.
Hinsichtlich des Fertigungsaufwandes besonders günstig ist eine Ausführungsform, bei welcher der Abstandhalter zwei vom längenveränderbaren
Stab wegweisende, eine Gabel bildende Arme aufweist, zwischen denen die Traverse liegt und mit denen sie in unterschiedlicher
Winkellage mittels eines sie und die Arme durchdringenden
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Bolzens od.dgl. verbindbar ist. Man kann hier als Traverse ein
rundes Rohr verwenden, weil zwischen ihm und dem Abstandhalter oder den Abstandhaltern keine Schweißverbindung erforderlich
ist, aus einem anderen Werkstoff als der Abstandhalter bestehen kann. Für die Traverse kann deshalb beispielsweise ein Aluminiumrohr
und für den Abstandhalter oder die Abstandhalter, ein Stahl-Verwendung
fxnden
profil oder ein aus Stahlblech gebogener Körper/. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, daß die Traverse einstückig mit den Stützen ausgebildet sein kann. Es entfällt dann auch die Herstellung einer
Verbindung zwischen dem Verbindungsabschnitt der Stützen und diesen selbst.
Die beiden Arme des Abstandhalters können durch die beiden Schenkel eines U-förmigen Bügels gebildet sein, wobei je ein
derartiger Bügel mit seinem Jochteil an den beiden längenverstellbaren Stäben befestigt ist.Der Bügel kann beispielsweise aus
einem Flachmaterial gebogen werden.
Man kann aber auch die beiden Arme durch die beiden Schenkel eines U-Profilstabes bilden, der sich vom einen zum anderen
der beiden längenveränderbaren Stäbe erstreckt und dessen Jochteil mit den beiden längenveränderbaren Stäben verbunden ist.
Vorteilhafterweise haben die Arme in unterschiedlichen Abständen vom Jochteil Löcher für den Durchtritt des Bolzens, mittels dessen
die Traverse in der gewünschten Winkellage mit dem Abstandhalter verbunden wird. Der Abstand der Traverse von den längenveränderbaren
Stäben kann dann verändert und an unterschiedlich starke Leiterholme angepaßt werden. Damit die Traverse durch
die Löcher für den Durchtritt des Bolzens od.dgl. nicht zu sehr geschwächt wird, sind bei einer bevorzugten Ausführungsform ihre
in radialer Richtung gegeneinander versetzt liegende Durchtrittsöffnungen für den Bolzen, mittels deren unterschiedliche Winkellagen
der Traverse gewählt werden können, in axialer Richtung gegeneinander versetzt angeordnet. Man muß dann zwar für eine
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Änderung der Winkellage der Traverse diese etwas in ihrer Längsrichtung
gegenüber dem Abstandhalter oder den Abstandhaltern verschieben. Diese Verschiebung kann aber so gering gehalten
werden, daß sie nicht störend in Erscheinung tritt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist eine /zwischen den beiden
Stützen angeordnete und mit diesen über wenigstens zwei Tragarme verbindbare sowie auf die Traverse auflegbare Abstellplatte
vorgesehen, auf der beispielsweise Behältnisse abgestellt oder Werkzeuge abgelegt werden können. Der Aufwand für eine solche Abstellplatte
ist sehr gering, und ihre Montage sowie Demontage ist ' äußerst einfach. Die lose Auflage der Abstellplatte auf der Traver- j
se ist nicht nur im Hinblick auf die Montage und Demontage vorteilhaft, sondern ermöglicht auch eine selbsttätige Anpassung der Abstellplatte
an unterschiedliche Winkel der Stützen relativ zu den ι
längenverstellbaren Stäben der Verbindungseinrichtungen. j
Vorzugsweise sind die Tragarme der Abstellplatte ausziehbar und an
ihrem freien Ende mit einem auf die Stützen auflegbaren Haken od.dgl.
versehen, damit sie an unterschiedliche Abstände der Stützen angepaßt und besonders einfach mit diesen verbunden werden können. Zum
Zwecke einer sicheren Aufnahme von Werkzeugen od.dgl. kann die Abstellplatte
mit Löchern versehen werden, in welche die Werkzeuge eingesteckt werden können. Selbstverständlich kann man auch, um ein
Herabfallen von abgelegten Gegenständen zu vermeiden, die Abstellplatte, die beispielsweise aus Aluminium bestehen kann, mit einem
erhöhten Rand versehen.
Im folgenden ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert. Es zeigen:
+/ auf die beiden Stützen auflegbare oder
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Fig. 1 eine perspektivisch dargestellte und auseinandergezogen gezeichnete Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
,
Fig. 2 einen Längsschnitt des ersten Ausführungsbeispiels im montierten Zustand für eine Verwendung als Wandabstandhalter
oder Leiteraussteifung,
Fig. 3 einen Längsschnitt des ersten Ausführungsbeispiels im montierten Zustand für eine Verwendung als Bodenausgleichsfuß,
Fig. t eine Draufsicht auf das erste Ausführungsbeispiel
im montierten Zustand für eine Verwendung als Wandabstandhalter ,
Fig. 5 eine Ansicht des ersten Ausführungsbeispiels im montierten Zustand für eine Verwendung als Bodenausgleichsfuß,
Fig. 6 einen unvollständig dargestellten Längsschnitt durch eine der Stützen,
Fig. 7 eine auseinandergezogen und perspektivisch dargestellte Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
in der Lage als Bodenausgleichsfuß,
Fig. 8 einen unvollständig dargestellten Schnitt des zweiten Ausführungsbeispiels,
Fig. 9 eine auseinandergezogen und perspektivisch dargestellte Ansicht eines dritten Ausführungsbeispiels
in der Lage als Wandabstandhalter,
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Fig, 10 eine unvollständige, perspektivische Ansicht
eines vierten Ausführungsbeispiels,
Fig. 11 eine Ansicht eines fünften Ausführungsbeispiels im montierten Zustand,
Fig. 12 einen Schnitt nach der Linie XII - XII der Fig. 11.
Eine als Wandabstandhalter, als Leiteraussteiffsr und als Ausgleichsfuß
verwendbare Stützvorrichtung für Leitern weist, wie beispielsweise Fig. 1 zeigt, eine als regelmäßiges Achteckrohr ausgebildete
Traverse 1 auf, deren Länge im Ausführungsbeispiel etwas
größer ist als die Mindestbreite einer Leiter, gemessen von Außenseite
zu Außenseite der beiden Leiterholme 2. Von der Traverse 1
stehen in gleicher, radialer Richtung zwei gleich ausgebildete Abstandhalter 3 ab, die fest mit der Traverse 1 verbunden, beispielsweise
mit ihr verschweißt sind. Der Abstand der beiden symmetrisch zur Traversenmitte angeordneten, durch je ein Rohrstück gebildeten
Abstandhalter 3 voneinander, gemessen von Außenseite zu Außenseite,
ist nur geringfügig kleiner als die Mindestleiterbreite zwischen den
beiden Leiterholmen 2, damit die beiden Abstandhalter 3 zwischen die Leiterholme 2 von Leitern unterschiedlichen Fabrikates und
unterschiedlicher Konstruktion eingreifen können. An das von der Traverse 1 wegweisende Ende der Abstandhalter 3 schließt sich je
ein Haken H an, dessen Form so gewählt ist, daß er in eine der Sprossen
5 einer Leiter von oben oder von unten her eingehängt werden
kann. Die Länge der Abstandhalter 3 ist deshalb so gewählt, daß die Traverse 1 unabhängig von der in Längsrichtung der Abstandhalter
gemessenen Stärke der Leiterholme 2 hinter diesen zu liegen kommt, wenn die Haken U in eine Sprosse 5 eingehängt sind, wie
dies die Fig. 2 und 3 zeigen.
Die Haken U bilden je einen Teil von zwei Verbindungseinrichtungen,
mittels deren die Traverse 1 an den Sprossen 5 befestigbar ist.
Diese beiden gleich ausgebildeten Verbindungseinrichtungen weisen je ein Rohrstück 6 auf, dessen eines Ende mit dem Haken 4 und dem
diesen tragenden Ende des Abstandhalters 3 fest verbunden ist und
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im Ausführungsbeispiel mit dem Abstandhalter ein Winkel von etwa 90° bildet. Im Rohrstück 6 ist längsverschiebbar ein Stab 7 geführt,
der an seinem im Rohrstück 6 liegenden Ende einen als Führungselement
dienenden Federteller trägt, an dem das eine Ende einer im Rohrstück 6 angeordneten, vorgespannten Druckfeder 8 anliegt,
deren anderes Ende an einem Deckel abgestützt ist, welcher mit dem Rohrstück 6 an dessen dem Haken 4 abgekehrten Ende fest verbunden
ist. Das außenliegende Ende des Stabes 7 ist zu einem Haken 7' geformt,
der, wie beispielsweise die Fig. 2 und 3 zeigen, gegen den Haken 4 weist und deshalb in umgekehrter Richtung wie der Haken U
in eine der Sprossen 5 eingehängt wird. Infolge der längsverschiebbaren Lagerung des Stabes 7 im Rohrstück 6 und der Rückholkraft der
Druckfeder 8 paßt sich der Abstand der Haken 4 und 7' selbsttätig
an den Sprossenabstand an. Um beide Stäbe 7 gleichzeitig mit einer Hand ausziehen zu können, sind die beiden Haken 71 durch eine beim
Betreten der Sprosse nicht störend in Erscheinung tretende, vor der Sprosse liegende Verbindungsleiste 9 fest miteinander verbunden.
In die Traverse 1 ist an beiden Enden je ein Einsteckrohr 10 einführbar,
das das gleiche Querschnittsprofil wie die Traverse 1 hat, jedoch einen an den Innendurchmesser der Traverse angepaßten
Außendurchmesser, damit das Einsteckrohr 10 in der Traverse 1 längsverschiebbar geführt, aber gegen eine Verdrehung relativ zur Traverse
1 gesichert ist. Mittels je einer Klemmschraube 11 an der Vorderseite der Traverse in den beiden außerhalb der Abstandhalter
3 liegenden Endabschnitte werden die Einsteckrohre 10 in der gewünschten Einstecktiefe festgelegt.
Die beiden gleich ausgebildeten Einsteckrohre 10 bilden den Verbindungs-/
von zwei gleich ausgebildeten Stützen 12.Die Länge der Einsteckrohre 10 ist deshalb entsprechend dem gewünschten maximalen
Abstand der Stützen 12 voneinander gewählt. Die beiden Stützen 12 weisen je einen fest mit dem Einsteckrohr 10 verbundenen
Abschnitt 13 auf, der durch ein an beiden Enden offenes Rohr gebildet ist. Im Ausführungsbeispiel steht das Einsteckrohr 10 in
radialer Richtung vom einen Ende des Abschnittes 13 ab. Das Ein-
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steckrohr 10 könnte aber auch einen anderen Winkel gegenüber dem
Abschnitt 13 aufweisen und in unterschiedlich großen Abständen von den beiden Enden des Abschnittes 13 mit diesem fest verbunden
sein.
In den beiden Abschnitten 13 ist längsverschiebbar und vollständig
aus dem Abschnitt 13 herausnehmbar ein Stab 14 geführt, der an seinem
außenliegenden Ende im Ausführungsbeispiel einen Gelenkteller 14·' trägt, um die Auflagefläche zu vergrößern. Zur Feststellung
des Stabes 14 in der gewählten Auszugslänge ist er mit Querbohrungen
versehen, in welche je nach Einsteckrichtung einer der beiden federbelasteten Verriegelungsbolzen 15 eingreifen kann, die im
Bereich des einen bzw. anderen Endes des Abschnittes 13 an diesem vorgesehen sind. Diese Längenverstellbarkeit ermöglicht nicht nur
die Wahl verschieden großer Wandabstände des oberen Leiterendes, sondern auch die Anpassung der Stützenlänge an den Wandabstand
der Leiter im Bereich zwischen den beiden Leiterenden, also beim Einsatz der Stützvorrichtung als Leiterausstreifer, wie Fig. 2
zeigt. Im Ausführungsbeispiel sind zusätzlich zu den Verriegelungsbolzen
15 diesen gegenüberliegend Feststellschrauben 16 an beiden Abschnitten 13 vorgesehen, die in eine zum freien Ende
des Stabes 14 hin tiefer werdende Nut 17 in radialer Richtung eingreifen können. Mit Hilfe dieser Feststellschrauben 16, welche in
Anlage an den Grund der Nut 17 gebracht werden können, ist eine stufenlose Verstellung der Stäbe 10 innerhalb eines gewissen Verstellbereiches
möglich. Dies ist vor allep bei der-Verwendung der
und als Leiterauspteifer Stützvorrichtung als Ausgleichsfuß/vorteilhaft. Daß jeweils zwei
Verriegelungsbolzen 15 und zwei Feststellschrauben 16 vorgesehen sind, ist dadurch bedingt, daß es bei der Verwendung der Stützvorrichtung
als Ausgleichsfuß vorteilhaft sein kann, die Stäbe 14 in unterschiedlicher Richtung in den zugeordneten Abschnitt 13 einzustecken
und die beiden Abschnitte 13 ebenfalls mit unterschiedlicher Richtung an die Traverse 1 anzusetzen, wie Fig. 5 zeigt.
Dort weist der links dargestellte Abschnitt 13 vom Einsteckrohr
aus nach unten, wohingegen der rechts dargestellte Abschnitt 13 von seinem Einsteckrohr aus nach oben weist. Auf diese Weise kann
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mit einer bestimmten Länge der Abschnitte 13 und der Stäbe IU ein
größerer Niveauunterschied der Stellflächen ausgeglichen werden.
Wie insbesondere Fig. 3 zeigt, greifen bei einer Verwendung der Stützvorrichtung als Ausgleichsfuß die Haken U in die unterste
Sprosse von unten her, und die nach oben weisende Seite der hinter den Leiterholmen 2 liegenden Traverse 1 befindet sich dabei etwa in
der gleichen Höhe wie die Trittfläche dieser Sprosse. Der Leiterbenutzer kann deshalb gleichzeitig auf die Sprosse und die Traverse
treten. Durch die Traverse wird also die Standsicherheit des Benutzers nicht beeinträchtigt, sondern im Gegenteil noch verbessert.
Sofern man den Abstand der beiden Abstandhalter 3 voneinander an die am unteren Leiterende in der Regel im Vergleich zum oberen
Leiterende größere Leiterbreite anpassen wollte, könnte man dies durch eine teleskopartig verlängerbare Ausbildung der Traverse 1
erreichen. In der Regel ist aber eine solche Anpassung nicht erforderlich
.
Wie Fig. 4 zeigt, kann auf die Traverse 1 die eine Randzone einer
Ablegeplatte 18 aufgelegt werden, an deren Unterseite im Bereich der gegenüberliegenden Randzone zwei parallel zur Traverse 1 liegende
Tragarme 19 vorgesehen sind, die in entgegengesetzter Richtung zu der ihr benachbarten Stütze 12 hin ausziehbar sind, damit
der an ihrem freien Ende vorgesehene Haken 19' bei unterschiedlichem
Abstand der Stützen 12 voneinander von oben her auf den Abschnitt 13 aufgelegt werden kann. Durch die Ablegeplatte 18 wird
der Raum zwischen der Leiter und der Wand, an der die Stützen 12 sich abstützen, genutzt, um bequem Behältnisse, Werkzeuge od.dgl.
abstellen bzw. ablegen zu können.
Da die Ablegeplatte 18 und die Tragarme 19 nur auf die Traverse 1 bzw. die Abschnitte 13 aufgelegt werden, paßt sie sich selbsttätig
an unterschiedliche Winkelstellungen der Stützen relativ zur Traverse 1 an. Außerdem kann sie für den Transport von der Traverse
1 abgenommen werden,was auch für die Stützen 12 gilt, wodurch
sich die gesamte Stützvorrichtung raumsparend transportieren läßt.
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Die Fig. 7 und 8 zeigen ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Stützvorrichtung, welches wie das zuvor beschriebene Ausführungsbeispiel an die Leiter angesetzt wird und wahlweise
als Wandabstandhalter, als Leiteraussteifer und als Bodenausgleichsfuß
verwendbar ist. Seine beiden an die Sprossen einer Leiter ansetzbaren Verbindungseinrichtungen sind wie diejenigen
des ersten Ausführungsbeispiels ausgebildet, bestehen also aus je einem Rohrstück 106, in dem längsverschiebbar und entgegen der
Kraft einer Rückstellfeder herausziehbar ein Stab 107 geführt ist, dessen freies Ende zu einem Haken 107' geformt ist. Gegen
diesen Haken 107' weist ein Haken 104, der entsprechend dem Haken 4 am freien Ende des Rohrstückes 106 befestigt ist.
Die Traverse 101 wird bei diesem Ausführungsbeispiel durch den Mittelabschnitt eines aus einem Aluminiumrohr hergestellten
Bügels gebildet, dessen beide zu ihrem freien Ende hin divergierenden
Schenkel den äußeren Abschnitt 113 von zwei a'ls Ganzes mit 112 bezeichneten Stützen bilden. Im Ausführungsbeispiel ist der
Winkel zwischen den Stützen 112 und der Traverse 101 größer als 90°, beispielsweise 105°. Die beiden Stützen 112 könnten aber auch
im rechten Winkel zur Traverse 101 stehen. Sie definieren zusammen mit dieser eine Ebene, wie dies auch beim ersten Ausführungsbeispiel
der Fall ist. Die einstückige Ausbildung des äußeren Teils 113 der Stützen 112/mit der Traverse 101 hat den Vorteil des geringeren
Fertigungsaufwandes gegenüber einer Schweißkonstruktion, wie sie bei dem ersten Ausführungsbeispiel vorgesehen ist.
Im äußeren Teil 113 jeder Stütze 112 ist längsverschiebbar und mittels einer Feststellschraube 115 in wählbarer Auszugslänge
feststellbar je ein Stab 114 angeordnet, der an seinem freien Ende einen Gelenkteller 114' trägt. Falls die mit Hilfe des Stabes 114
erreichbare maximale Länge der Stützen 112 nicht ausreicht, kann man, wie Fig. 7 zeigt, die Stäbe 114 verlängern, indem man an ihr
normalerweise im Inneren des äußeren Teils 113 liegendes Ende einen oder mehrere Verlähgerungsstäbe 120 ansetzt, die an ihrem
+ / über einen den Obergang in die Traverse bildenden Verbindungsabschnitt 110
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einen Ende einen Zapfen aufweisen, der in den Stab 114 oder einen
anderen Verlängerungsstab eingesteckt oder eingeschraubt werden
kann. Die Verlängerungsstäbe 120 haben den gleichen Außendurchmesser wie die Stäbe 114, so daß sie an deren Stelle in die äußeren
Teile 113 eingeführt werden können.
Die Verbindung der Traverse 101 mit den beiden Verbindungseinrichtungen
erfolgt wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel über zwei gleich ausgebildete Abstandhalter 103, die jedoch nicht als
Rohrstücke ausgebildet sind, sondern als U-förmige Gabeln, welche mit ihrem Jochteil fest mit dem Rohrstück 106 der einen bzw. anderen
Verbindungseinrichtung fest verbunden, beispielsweise verschweißt
sind, und zwar derart, daß ihre beiden zueinander parallelen Schenkel 103' auf der dem Haken 104 gegenüberliegenden Seite
im Winkel vom Rohrstück 106 abstehen. Im Ausführungsbeispiel ist es ein rechter Winkel. Da die Länge der Schenkel 103 im Ausfüh-
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rungsbeispiel wesentlich größer gewählt ist als ihr Abstand voneinander,
der dem Durchmesser der Traverse 101 entspricht, sind im Ausführungsbeispiel die Abstandhalter 103 nicht Abschnitte
eines U-Profilstabes, sondern aus einem Flachmaterial gebogen.
Wie Fig. 7 zeigt, ist der Zwischenraum zwischen den beiden Schenkeln 103' des einen Abstandhalters auf den entsprechenden
Zwischenraum des anderen Abstandhalters ausgerichtet, da die Schenkel 103' die Aufgabe haben, die Traverse 101 zwischen sich
aufzunehmen. Die formschlüssige Verbindung zwischen der Traverse 101 und den Schenkeln 103' erfolgt mit Hilfe von zwei Steckbolzen
121, welche Bohrungen 122 der Schenkel 103' und Bohrungen 123 der Traverse 101 durchdringen.
Die Bohrungen 123 bilden drei je gleichachsige Paare, wobei der
Achsabstand der zusammengehörenden Paare jeweils gleich dem Achsabstand der Bohrungen 122 des einen Schenkels 103' von
der zugehörigen Bohrung 122 des anderen Schenkels gewählt ist. Wie Fig. 8 zeigt, sind die Bohrungen 123 in der Traverse hinsichtlich
ihrer Winkellage so gegeneinander versetzt, daß die Stützen 112 wahlweise mit einem Winkel von 0°, 90° und 105° bezüglich der
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Längsachse des Rohrstückes 106 und damit auch der Längsachse der Holme einer Leiter festgelegt werden können./Fig. 8 ist die
Stellung bei einem Winkel von 105° mit ausgezogenen Linien dargestellt und die beiden übrigen Stellungen sind mit gestrichelten
Linien angedeutet. Damit die Traverse 101 im Bereich der Bohrungen 123 durch diese nicht zu stark geschwächt wird, sind die unterschiedlichen
Winkellagen zugeordneten Bohrungen etwas in Längsrichtung der Traverse 101 gegeneinander versetzt, wie dies Fig. 7
zeigt. Beim Obergang von der 90°-Stellung in die 105°-Stellung muß deshalb die Traverse 101 in ihrer Längsrichtung etwas zu
der einen Seite und beim Obergang in die O°-Stellung etwas zur anderen Seite hin verschoben werden. Um das Hindurchstecken der
Steckbolzen 121 durch die Traverse 101 zu erleichtern, sind in die Bohrung 123 Hülsen 121 eingesetzt.
Wie Fig. 7 zeigt, weisen die Schenkel 103' mehrere Bohrungen
122 auf, die unterschiedliche Abstände von den Rohrstücken 106 haben. Allerdings hat jeweils eine der Bohrungen 122 jedes Schenkels
vom Rohrstück 106 den gleichen Abstand wie eine entsprechende Bohrung der anderen Schenkel, damit die Traverse 101' stets parallel
liegt zu einem Verbindungsstab 125, welcher sich vom Jochteil des einen Abstandhalters 103 zum Jochteil des anderen Abstandhalters
103 erstreckt und mit diesen in zur Längsachse der Rohrstücke 106 rechtwinkliger Lage fest verbunden ist.
Auf die Traverse 101 und die Stützen 112 kann wie bei dem ersten
Ausführungsbeispiel e ire in den Fig. 7 und 8 nicht dargestellte Ablageplatte aufgelegt werden.
Das in Fig. 9 dargestellte dritte Ausführungsbeispiel stimmt weitgehend mit dem in den Fig. 7 und 8 dargestellten zweiten
Ausführungsbeispiel überein. Daher ist im folgenden dieses Ausführungsbeispiel
nur soweit erläutert, als es vom zweiten Augführungsbeispiel abweicht. Im übrigen wird auf die Ausführungen
zu letzterem Bezug genommen.
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Anstelle der beiden Abstandhalter 103 und des diese miteinander verbindenden Verbindungsstabes 125 ist bei dem dritten Ausführungsbeispiel
ein einziger Abstandhalter 203 vorgesehen, der ein U-förmiges Querschnittsprofil mit zueinander parallelen Schenkeln
203' hat und sich vom einen Rohrstück 206 der einen Verbindungseinrichtung zum Rohrstück 206 der anderen Verbindungseinrichtung
erstreckt. Wie Fig. 9 zeigt, ist der Jochteil des Abstandhalters 203 mit diesen beiden Rohrstücken 206 fest verbunden, beispielsweise
verschweißt. Der Jochteil des Abstandhalters 203 ersetzt also den Verbindungsstab 125. Im Ausführungsbeispiel ist der
Abstandhalter 203 aus einem Stahlblech gebogen, da seine beiden Schenkel 203· wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 7
und 8 relativ lang sind im Vergleich zu ihrem dem Durchmesser der Traverse 201 angepaßten Abstand voneinander. Bei einer kürzeren
Schenkellänge könnte selbstverständlich auch ein Abschnitt eines U-Profilstabes verwendet werden. Die auf der dem Haken
gegenüberliegenden Seite von den Rohrstücken 206 abstehenden, zueinander parallelen Schenkel 203' sind mit je einer Reihe von
Bohrungen 222 versehen, um den Abstand der Traverse 201 von den Rohrstücken 206, beispielsweise zum Zwecke der Anpassung an unterschiedliche
Holmstärken, verändern zu können. Die Traverse 201, welche wie die Traverse 101 einstückig mit dem äußeren Teil 213
der beiden Stützen 212 ausgebildet ist, weist wie die Traverse in unterschiedlichen Winkellagen Bohrungen 223 auf, welche in
Traversenlängsrichtung etwas gegeneinander versetzt sind. Dadurch kann die Traverse 201 wie die Traverse 101 in unterschiedlichen
Winkellagen bezüglich der Rohrstücke 206 mittels zweier Steckbolzen 221 formschlüssig mit dem Abstandhalter 203 verbunden werden.
Wie Fig. 10 zeigt, kann man die Verbindungseinrichtungen der erfindungsgemäßen
Stützvorrichtung statt mit gegeneinander weisenden Haken mit den Sprossen 305 einer Leiter auch mit Hilfe von Gabeln
30t und 307· verbinden, welche in entgegengesetzte Richtungen
weisen. Im Ausführungsbeispiel werden die Gabeln durch zwei Schienen mit U-artigem Profil gebildet, wobei der Abstand der Schenkel
dieser Profilschienen zum Schenkelende hin zunimmt, um zwischen
030024/0253
den Schenkeln spielfrei die Sprossen 305 aufnehmen zu können. Die Profilschienen erstrecken sich von der einen zur anderen Verbindungseinrichtung
im rechten Winkel zu deren Längsachse und verbinden die beiden Verbindungseinrichtungen fest miteinander.
Die die Gabeln 304 bildende Profilschiene ist mit ihrem Jochteil
an das freie Ende des als Rohr ausgebildeten ersten Abschnitts 306 der beiden längenverstellbaren Stäbe angeschweißt.Die
die Gabeln 307' bildende Profilschiene ist mit ihrem Jochteil
an das freie Ende eines Gewindestabes 307 angeschweißt, der in seiner Längsrichtung verschiebbar in das Rohr 306 eingreift und
eine Mutter 326 trägt, welche an demjenigen Ende des Rohres 306 Anschlag findet, aus dem der Gewindestab 307 austritt.
Zur leichteren Handhabung der Verbindungseinrichtungen ist in
jedem der beiden Rohre 306 eine Druckfeder 308 angeordnet, welche den Gewindestab 307 aus dem Rohr 306 herauszuschieben sucht.
Ein vollständiges Herausschieben wird durch einen nicht dargestellten Anschlag verhindert. Funktionsfähig sind die beiden
Verbindungseinrichtungen aber auch ohne diese Federn 308.
Die Verbindung der Traverse 301 mit den beiden Verbindungseinrichtungen
304, 306, 307, 3O71 erfolgt wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 9 mittels eines Abstandhalters 303, der zwei
parallele, zwischen sich die Traverse 301 aufnehmende Schenkel hat und mit seinem Jochteil fest mit den beiden Verbindungseinrichtungen
verbunden ist. Im Ausführungsbeispiel ist der Jochteil des Abstandhalters 303 an den einen Schenkel der Schiene 307'
angeschweißt. Er könnte selbstverständlich aber auch an den Jochteil der Schiene 304 oder direkt an die beiden Rohre 306 angeschweißt
sein. Selbstverständlich wäre es auch möglich, Abstandhalter wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1
bis 6 oder bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 7 und 8 vorzusehen, da die beiden in Fig. 10 dargestellten Verbindungseinrichtungen auch mit jeder anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung kombiniert werden können.
03002 4/0253
Für das Ansetzen der Vorrichtung an eine Leiter werden die beiden
Stellmuttern 3 26 so weit verstellt, daß die beiden längenverstellbaren Stäbe 306, 307 zusammen mit ihren Gabeln 304 bzw. 307'
zwischen zwei Sprossen 305 einer Leiter eingeführt werden können. Bei der in Fig. 10 dargestellten Einsetzlage werden dann die Gabel
304 von oben her auf die eine Sprosse 305 und die Gabel 3071 von
unten her auf die darüber liegende Sprosse 305 aufgesetzt. Eine gegebenenfalls vorhandene Druckfeder 308 unterstützt dabei die
Verlängerung der beiden Stäbe 306, 307 auf das für ein sicheres Erfassen der Sprossen 305 erforderliche Maß. Infolge der divergierenden
Schenkel der Gabeln werden die Sprossen 305 spielfrei erfasst. Nun brauchen nur noch die Stellmuttern 3 26 so weit verstellt
werden, bis sie in Anlage am Rohrstück 306 sind. Der Abstand der beiden Gabeln 304 und 3O71 voneinander kann sich dann
nicht mehr verändern.
Das Ansetzen der Verbindungseinrichtungen an die Leiter in umgekehrter
Lage, also mit unten liegendem Abstandhalter 303 erfolgt entsprechend. Zum Entfernen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
von der Leiter brauchen nur die Stellmuttern 3 26 ausreichend weit vom Ende des Rohrstückes 306 weggedreht zu werden, um die beiden
längenveränderbaren Stäbe im erforderlichen Maße verkürzen zu können.
Im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen läßt sich bei demjenigen gemäß den Fig. 11 und 12 der Winkel
der Stützen 412 gegenüber der Leiter nicht verändern. Dafür ist die Ausbildung dieses Ausführungsbeispiels besonders einfach.
Wie die Fig. 11 und 12 zeigen, sind die beiden aus einem Aluminiumrohr
hergestellten Stützen 412 einstückig mit dem Stab 406 der einen bzw. anderen Verbindungseinrichtung ausgebildet. Der Winkel,
den das Rohr 406 mit der zugehörigen Stütze 412 bildet, ist so gewählt, daß bei der üblichen Leiterneigung die Stützen annähernd
horizontal liegen, damit auch die Ablegeplatte 418 etwa horizontal
liegt, welche, wie Fig. 11 zeigt, auf die beiden Stützen 412 auflegbar und im Ausführungsbeispiel mittels Stiften, welche in Boh-
030024/0253
rüngen der Stützen eingreifen, mit diesen verbindbar ist.
Auf die Stäbe 406 sind je zwei gleich ausgebildete Hülsen 407
bzw. 4 27 aufschiebbar. Sowohl die beiden Hülsen 407 als auch die
beiden Hülsen 427 sind durch gleich lange, parallel zu den Leitersprossen
liegende Streben 42 5 fest miteinander verbunden. Diejenige der beiden Streben 425, welche die Hülsen 407 miteinander
verbindet, trägt zwei Haken 407', welche bei der in Fig. 12 dargestellten
Verwendung des Ausführungsbeispiels als Wandabstandhalter von unten her eine der Sprossen 405 der Leiter umgreifen.Die
beiden anderen Haken 404, welche bei dieser Verwendungsart die
nächsthöhere Sprosse von oben her übergreifen,haben einen mit
einem Gewinde versehenen Schaft, welcher die Hülse 427 und das Rohr 406 in radialer Richtung durchdringt und dadurch beide miteinander
verbindet. Mit Hilfe von Muttern 428 auf dem Gewindeschaft kann dieser in seiner Längsrichtung verstellt werden, um
die Hakenweite an die Erfordernisse anzupassen. Wie die Fig. 11 zeigt, sind die Rohre 406 so mit den Hülsen 427 verbohrt, daß
die Stützen 412 zu ihrem freien Ende hin divergieren.
Zwei Federn 408, welche sich von der einen zur anderen Strebe
425 erstrecken, stellen sicher, daß im montierten Zustand nicht nur die zu den Haken 407' weisenden Haken 404, sondern auch die
zu letzteren weisenden Haken 407' in Anlage an der zugeordneten Sprosse bleiben.
Selbstverständlich könnte bei diesem Ausführungsbeispiel anstelle
der die Haken 407 tragenden Hülsen zwei Stäbe vorgesehen sein, welche wie die Stäbe 7 des ersten Ausführungsbeispiels
längsverschiebbar in dem Rohrabschnitt 406 geführt sind. Ebenso könnten beispielsweise bei den Ausführungsbeispielen gemäß den
Fig. 1 bis 9 die Stäbe 7 bzw. 107 durch derartige Hülsen ersetzt
sein. Ferner könnte mit den Hülsen 427 direkt oder über Abstandhalter
eine Traverse verbunden sein, welche die Stützen vorzugsweise in wählbarer Winkellage hält.
03002 W0253
Claims (29)
- Ansprüchef 1 .J Stützvorrichtung für Leitern, welche zwei mittels Verbindungseinrichtungen mit Sprossen der Leiter verbindbare Stützen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtungen wenigstens ein Paar gegensinnig zwei Sprossen der Leiter aufnehmende Verbindungsteile (4,7 ' ;104 ,107 ' ;204 ;304 ,307 ' ;404 ,407 ' )' bilden, die einen veränderbaren Abstand voneinander haben.
- 2. Stützvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Verbindungseinrichtung einen längenverstellbaren Stab (6,7; 106,107;206;306,307) aufweist, dessen relativ zueinander verstellbaren Teile vorzugsweise im Bereich ihres freien Endes die beiden ein Paar bildenden Verbindungsteile (4 ,7' ;104,107';204;3O4,307') tragen.
- 3. Stützvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Verbindungseinrichtung einen Stab (406) aufweist, auf dem längsverschiebbar eine Hülse (407) sitzt, und daß der eine Verbindungsteil (404) eines Paares fest mit dem Stab, der andere fest mit der Hülse (407) verbunden ist.
- 4. Stützvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe (406) sich im Winkel an das eine Ende der einen bzw. der anderen Stütze (406) anschließen.ORIGINAL0 30024/0253Telefonische Auskünfte und Aufträge sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich_ 2 —
- 5. Stützvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Stäbe (406) zusätzlich zu der verschiebbaren Hülse (407) eine lösbar festgelegte Hülse (427) tragen und daß sowohl die beiden verschiebbaren als auch die beiden festgelegten Hülsen durch je eine Strebe (425) fest miteinander verbunden sind.
- 6. Stützvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine die Stützen (12; 112;212) tragende Traverse (1;1O1;2O1;3O1) in paralleler Lage zu den Sprossen der Leiter über wenigstens einen Abstandhalter (3;103;203;3O3) von den Verbindungseinrichtungen (4,6,7 ,7';1O6,1O7;306,307) distanziert ist und daß jede der Stützen einen zu ihr im Winkel stehenden Verbindungsabschnitt (lOjllO) aufweist, der in zur Traverse (1;1O1;2O1;3O1) gleichachsiger Lage in mindestens zwei verschiedenen Winkelstellungen mit dem Abstandhalter verbindbar ist.
- 7. Stützvorrichtung nach Anspruch 2 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die längenverstellbaren Stäbe (6 ,7;106,107;3O6 ,307) je einen aus einem Rohr (6;1O6;3O6) bestehenden ersten Abschnitt, einen in diesem längsverschiebbar geführten zweiten Abschnitt (7;107; 307) sowie vorzugsweise eine im ersten Abschnitt angeordnete Rückstellfeder (8;3O8) aufweisen.
- 8. Stützvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Traverse (1) ein mehreckiges, vorzugsweise achteckiges Rohr mit regelmäßigem Querschnittsprofil ist und daß die Verbindungsabschnitte (10) der Stützen (12) ein das verdrehungssichere Einstecken in oder Aufstecken auf das zugeordnete Traversenende gestattendes, entsprechendes Querschnittsprofil haben.
- 9. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstäbe (10) Rohrstücke sind, die winklig zu der zugeordneten Stütze (12) im Bereich von deren einem Ende oder in unterschiedlichen Abständen von den beiden Enden mit der Stütze fest verbunden sind.030024/0253
- 10. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Traverse (1) zwei die Verbindungsstäbe (10) in wählbarer Einstecktiefe gegen eine Längsverschiebung sichernde Feststellvorrichtungen (11) aufweist.
- 11. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandhalter (3) an die Traverse (1) und den längenverstellbaren Stab (6,7) angeschweißte Rohrstücke gleicher Länge sind.
- 12. Stützvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandhalter (103;203) zwei vom längenveränderbaren Stab (106,107;206) wegweisende, eine Gabel bildende Arme (1O3';2O3') aufweist, zwischen denen die Traverse (101;201) liegt und mit denen sie in unterschiedlicher Winkellage mittels eines sie und die Arme durchdringenden Bolzens (121;221) verbindbar ist.
- 13. Stützvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arme durch die beiden Schenkel (103') eines U-förmig en Bügels gebildet sind und daß je ein derartiger Bügel mit seinem Jochteil an den beiden längenveränderbaren Stäben (106, 107) befestigt ist.
- 14. Stützvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arme durch die beiden Schenkel (2O31) eines U-Profilstabes gebildet sind, der sich vom einen zum anderen der beiden längenveränderbaren Stäbe (206) erstreckt und dessen Jochteil mit den beiden längenveränderbaren Stäben verbunden ist.
- 15. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (lOa'^Oa1) in unterschiedlichen Abständen vom Jochteil Löcher (122;222) für den Durchtritt des Bolzens (121; 221) aufweisen.ORIGINAL IMSPECTES030 024/0253
- 16. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet j daß die Traverse (101;201) mit in radialer Richtung gegeneinander versetzt liegenden Durchtrittsöffnungen für den Bolzen (121;221) versehen ist und daß diese Durchtrittsöffnungen vorzugsweise in axialer Richtung gegeneinander versetzt angeordnet sind.
- 17. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Traverse (101;201) einstückig mit den Verbindungsabschnitten (110) der Stützen (112; 212) aufgebildet ist.
- 18. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Traverse als ein teleskopartig verlängerbares Rohr ausgebildet ist.
- 19. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (12;112;212) wenigstens zwei teleskopartig ineinandergreifende und in ihrer Längsrichtung relativ zueinander verschiebbare Teile (13S14;113,114) sowie wenigstens eine die Teile in der gewählten Lage sichernde Sperrvorrichtung (15,16;115) aufweisen.
- 20. Stützvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrvorrichtung einen in der Sperrichtung die beiden Teile (13,14;113,11U) wenigstens je teilweise in Querrichtung durchdringenden Bolzen (15; 115) und/oder eine in Längsrichtung des inneren Teiles (14) verlaufende Nut (17) für eine im äußeren Teil (13) geführte Schraube (16) aufweist, deren in die Nut (17) ragendes Ende in der Sperrstellung an dem gegenüber der Längsachse der Stütze geneigten Nutgrund anliegt.
- 21. Stützvorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, gekennzeichnet durch wenigstens einen Verlängerungsstab (120) für jede Stütze (112),030024/0253der gleichachsig mit dem einen Ende des relativ zum Verbindungsabschnitt (110) verschiebbaren Teil (114) der Stütze verbindbar ist.
- 22. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, gekennzeichnet durch eine auf den beiden Stützen (12) auflegbare oder mit diesen vorzugsweise über Tragarme (19) verbindbare Ablegeplatte (18).
- 23. Stützvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die ausziehbar ausgebildeten Tragarme (19) an ihrem freien Ende einen auf die Stützen (12) auflegbaren Haken (19') haben.
- 24. Stützvorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzugsweise mit einem erhöhten Rand versehene Ablegeplatte (18) mit Löchern zur Aufnahme von Werkzeugen od.dgl. versehen ist.
- 25. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Paar der die Sprossen (5) aufnehmenden Verbindungsteile durch zwei gegeneinander weisende Haken (4,7"; 104,107',404,407') gebildet ist.
- 26. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Paar der die Sprossen (305) aufnehmenden Verbindungsteile durch zwei voneinander wegweisende Gabeln (304,307·) gebildet ist.
- 27. Stützvorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Gabeln (304,307') durch Schienen mit U-artigem, sich vorzugsweise zu den Schenkelenden hin verbreiterndem Profil gebildet sind, welche sich vorzugsweise in Sprossenlängsrichtung von der einen zur anderen Verbindungseinrichtung erstrecken und diese starr, miteinander verbinden.030024/0253-S-
- 28. Stützvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die längenverstellbaren Stäbe (306,307) mit je einer Feststellvorrichtung (326) versehen sind.
- 29. Stützvorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststellvorrichtungen durch je eine Mutter (326) gebildet sind, die auf dem als Gewindestab (307) ausgebildeten zweiten Abschnitt des längenverstellbaren Stabes angeordnet ist und Anlage am einen Ende des als Rohr (306) ausgebildeten ersten Abschnitt findet.-7/Beschreibung-INSPECTEO030024/0253
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