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Einrichtung zum vorwärtsbewegenden Antreiben eines Körpers
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mittels durch Besegelung ausgenutzter Windkraft Gegenstand der Erfindung
ist eine Einrichtung zum vorwärtsbewegenden Antreiben eines Körpers mittels durch
Besegelung ausgenutzter Windkraft, wobei die besegelungsfernen Enden der Fangleinen
mit einem Bügel verbunden sind und sich in Anströmrichtung gesehen von der linken
und der rechten Hälfte der Besegelung her je mindestens eine Steuerleine gegen den
Bügel hin erstreckt.
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Bei der Erfindung nach der DE-OS 2 619 951 handelt es sich darum,
eine Segeleinrichtung der genannten Art, wie diese an sich schon vorgeschlagen worden
ist, weiter zu verbessern und zu vervollkommnen mit dem Ziel der Erreichung einer
erhöhten Sicherung beim Gebrauch dieser Einrichtung,einer Erweiterung deren Anwendungsmöglichkeiten
bei der dafür in Betracht kommenden jeweiligen Sportart mit wählbarer Unterschiedlichkeit
in ihrer Handhabung.
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Die vorliegende Erfindung bezweckt weiterverbessernd den gleichen
Erfolg und dies vor allem, was die Handhabung einer Einrichtung der vorliegenden
Art angeht. Dies ist dadurch besonders vorteilhaft erreichbar, dass die Fangleinen
mit einer zwischen den Enden des Bügels liegenden Schwenkstelle verbunden sind,
dass der Bügel um die Schwenkstelle schwenkbar angeordnet und zu gegenüberliegenden
Seiten der Schwenkstelle
je mit einer der Steuerleinnverbunden
ist, derart, dass bei eblähter Besegelung die Steuerleinen mit einer Verschwenkbewegung
des Bügels anziehbar bzw. nachgebbar sind.
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Eine zu bevorzugende Ausführungsform ist gegeben, wenn dieser aus
einem den Querbügel in seiner wesentlichen Länge überbrückenden Bogenstück bestehend
gewählt ist.
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Durch Vorsehen eines solchen Bogenstückes ergeben sich weitere Vorteile
besonderer Art. Es wird mit Hilfe eines bogenförmigen Griffs am Querbügel nämlich
nicht nur sein Handhaben an sich erleichtert, sondern es wird damit sogar eine Einhandbedienung
der Segeleinrichtung bezüglich der Betätigung der Steuerleinen leichter möglich
und zwar sogar ohne dass ein Anhängen an ein von der segelnden Person getragenes
Gurtzeug noch notwendig ist.
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Ein Fortschritt zusätzlicher Art ist erreichbar, wenn das genannte
Bogenstück als Bauelement für sich hergestellt vorgesehen ist und zwar so, dass
es sich dem Querbügel einfach und leichtansetzen und ebenso auch wieder rasch von,
ihm lösen läßt. In dieser Weise kann das Bogenstück dann auch nach seiner Lösung
vom Querbügel noch eigene zweckdienliche Aufgaben erfüllen.
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Baulich und funktionsmässig ist es ferner von Vorteil, wenn das genannte
Bogenstück bevorzugt so ausgebildet ist, dass seine beiden Enden sehnenartig durch
eine Stange o.dgl. miteinander verbunden sind. Hierzu eignet sich bevorzugt z.B.
eine ein U-Profil aufweisende Schiene o.dgl.. Eine
solche Schiene
macht nämlich den fraglichen Querbügel zwischen die Schenkel ihres U-Profiles einlegbar,
was konstruktiv Vorzüge bringt.
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Die Erfindung und deren Einzelheiten sind nachstehend an Hand von
Zeichnungen in verschiedenen Ausführungsformen beispielsweise noch näher erläutert
und beschrieben.
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Es zeigen im einzelnen: Fig. 1 eine schematische Darstellung der Gesamtanordnung
einer der Erfindung entsprechenden Segel einrichtung unter Verwendung eines einzigen,
die Steuerleinen durchführend aufnehmenden Hohlseils; Fig. 2 eine Darstellung nur
des unteren Teils von Fig. 1 in etwas grösserem Massstab wiedergegeben und zwar
veranschaulicht mit vom steuernden Querbügel getrennt dargestellten Bogenstück;
Fig. 3 bis 7 Einzelheiten der der Erfindung entsprechenden Einrichtung in Teilansicht
und zwar Fig. 3 eine Ausführung des mit einem Bogenstück versehenen Querbügels;
Fig. 4 den Querbügel zusammen mit seinem Bogenstück in getrennter Stellung dargestellt;
Fig. 5 einen verlängerbar vorgesehenenQuerbügel in gegenüber den vorhergehenden
Figuren vergrösserter hälftiger Darstellung; Fig. 6 und 7 ein schnell bedienbares
Verbindungsschloss zwischen Querbügel und seinem Bogenstück, ebenfalls vergrössert
dargestellt
veranschaulicht nach der Schnittlinie VII - VII in Fig. 2 und zwar in geöffneter
und geschlossener Stellung und Fig. 8 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemässen
Einrichtung.
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Wie aus den verschiedenen Figuren hervorgeht und insbesondere aus
Fig. 1, besteht die dargestellte Segeleinrichtung aus einer Schirmsegelfläche 1.
2 sind Schirmabnähungen, an deren Basis 3 die sogenannten Schirm- bzw. Fangleinen
4 angebracht sind. Diese Leinen 4 haben eine passende Länge. Sie sind an ihrem schirmfernen
Ende z.B. in vier durch die Karabinerhaken 6 o.dgl. gebildete Bündel 5 zusammengefasst.
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Die Schirmsegelfläche 1 ist auf ihrer linken und rechten Seite mit
zum Steuern der Besegelung dienenden Oeffnungsklappen 10 bzw. 11 versehen (vergl.
Fig. 1), wie dies an sich bei Fallschirmen bekannt ist. Diese Klappen sind in Fig.
1 schematisch dargestellt. Zu diesen Klappen 10 und 11 führen sogenannte Steuerleinen
12 und 13. Diese Leinen sind zu ihrer Bedienung zwecks gewünschter Betätigung der
Klappen 10 und 11 zum Querbügel 9 hingeführt. Je nachdem, ob die Klappen 10 und
11 wechselweise nach aussen geöffnet stehen oder mittels der Steuerleinen 12 bzw.
13 nach einwärts der Schirmsegelfläche 1 gezogen gehalten sind, lässt sich dadurch
die genannte Segelfläche 1 im Wind steuernd hin- und herbewegen.
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Auch ein Höher- und Tieferstellen der Segel fläche ist durch die Steuerklappen
möglich, die auch in grösserer Anzahl vorgesehen
sein können.
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Die Schirmsegelfläche 1 ist ferner noch mit einer sogenannten Bremsleine
16 ausgestattet, die in der Mitte 15 der Aussenseite der Fläche 1 befestigt ist
(vergl.
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Fig. 1). Bei kleinen Besegelungen kann diese Bremsleine 16 entfallen.
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Die Zugverbindung der Fangleinen 4 mit dem Querbügel 9 weist bei
Beispiel nach Fig. 1 ein Hohlseil 34 auf. Dieses Hohlseil34 hat im wesentlichen
einen Hohlkern in Form eines Schlauches oder Kunststoffröhrchens und ist aussen
vorteilhafterweise mit einem aus sehr kräftigem Material geflochtenen Textilmantel
45 versehen, der durch den Hohlkern seine zugfeste Stabilität erlangt. Die Endstücke
des Hohlseiles 34 bilden feste Hülsenkörper 36 bzw. 41.
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Wie aus den verschiedenen Figuren 1 bis 7 hervorgeht, ist dem Querbügel
9 noch ein mit 50 bezeichnetes Bogenstück beigegeben. Dieses als Handgriff dienende
Bogenstück 50 überbrückt die wesentliche Länge des Querbügels 9.
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Die in Fig. 1 schematisch dargestellte Person 51, die sich der beschriebenen
Segeleinrichtung bedient, ergreift mit den Händen beider Arme 52 das genannte Bogenstück
50 und kann so den Querbügel 9 leicht und bequem in der Ebene des Bogenstückes z.B.
um die als Gelenk 53 vorgesehene Achse 58 verschwenken, auf der die Zugkraft der
Segelschirmfläche 1 liegt. Dadurch lassen sich die Steuerleinen 12 und 13, die je
am einen und am anderen Ende des Querbügels 9 befestigt
gehalten
sind, entsprechend der jeweils gewählten Verschwenkung dieses Querbügels 9 sogar
gleichzeitig gegenläufig und dadurch in an sich noch übersetzend vergrössertem Ausmass
verlängern und verkürzen, wie es für die Steuerung der Segelfläche 1 nach rechts
oder links durch entsprechende Betätigung der Steuerklappen 10 und 11 nach der Aussen-
oder nach der Innenseite der Schirmsegelfläche 1 hin gewünscht wird. Das Bogenstück
50 kann gegebenenfalls auch einhändig gehalten und zweckamss betätigt werden, was
das Steuern der Besegelung vor allem auch beim Schrägfahren und Kreuzen noch besonders
erleichtert.
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Das Hohlseil 34 nach Fig. 1 kann beliebig lang gewählt sein, wie
es eben dem Gelände, in welchem die Segeleinrichtung Verwendung finden soll, entsprechend
geeignet ist. Die schirmferne Abschlusshülse 41 des Hohlseils 34 hat zweckmässig
seitlich je einen Schlitz (nicht dargesellt), um die Steuerleinen 12 und 13, wie
Fig. 1 zeigt, schräg an das eine bzw. andere Ende des steuernden Querbügels 9 nach
aussen führen und dort geeignet befestigen zu können. Mit 54 ist ein Zugseil bezeichnet,
das mit einem Ende in der Hülse 41 verankert gehalten ist. Am anderen Ende ist dieses
Zugseil 54 in einem mit 55 bezeichneten weiteren Hülsenkörper z.B. mittels eines
Knotens zugsicher befestigt gehalten (Vergl. Fig. 6). Dieser Hülsenkörper 55 ist
an seinem dem Querbügel 9 zuweisenden Ende gåbelförmig aufgespalten, so dass die
Lappen 56 und 57 entstehen, die den Querbügel 9
zwischen sich aufnehmen.
Die gegenseitige zul'feste Verbindung dieser Teile stellt ein quer durchgesteckter
Rundzapfen 58 her, der für den Querbügel 9 zugleich als Gelenk 53 für seine Schwenkbewegung
entsprechend dem Pfeil 59 und als punktförmiger Kraftangriff der Fangleinen 4 wirksam
wird. In Richtung senkrecht zu dieser Schwenkbewegung sind die genannten Teile starr
miteinander in Verbindung gehalten.
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Es ist von besonderem Vorteil, wenn das Bogenstück 50 als Bauteil
für sich hergestellt und, wie schon erwähnt, dem Querbügel 9 als selbständiger Körper
ansetzbar und auch wieder leicht von ihm lösbar vorgesehen ist. Das Bogenstück 50
hat vorteilhafterweise eine die Enden seines Bogens verbindende Querschiene 60,
die ein U-Profil aufweist.
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Zwischen dessen Schenkeln 61 ist der Querbügel 9 einlegbar (vergl.
auch Fig. 6 und 7). Zur zugfesten Verbindung beider Teile dient dabei irgend ein
geeigneter Schnellverschluss, der - an sich in seiner Art nicht zur Erfindung gehörend
-in ein mit 62 bezeichnetes Gehäuse 62 eingebaut ist.
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Dieses Gehäuse 62 ist bevorzugt in der Mitte der Profilschiene 60
unten fest an deren U-Balken anmor5lert, Es hat einen auch den genannten U-Balken
durchsetzenden Schlitz (nicht dargestellt) zum Einstecken einer Zunge 63, die auf
dem Gelenkzapfen 58 gehalten sitzt. Die Verbindung der beschriebenen Teile ergibt
somit den gewünschte Schnellverschluss, wie in fig. 7 dargestellt ist, der die beim
Segeln, insbesondere beim Ski-Segeln auftretende Zugkraft zentrisch
aufnimmt
und nach hinten zum Bogenstück 50 hin überträgt. Es rastet beim Einstecken der Zunge
63 in das Gehäuse 62 ein in diesem Gehäuse befindlicher Zapfen o. dgl.
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selbsttätig in eine in der Zunge 63 befindliche Ausnehmung ein. Am
Gehäuse 62 ist noch ein Druckknopf 64 so angebracht, dass er sich bequem und schnell
zum Lösen des durch die beschriebene Steckverbindung gegebenen Schlosses betätigen
lässt.
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Wenn es sich also im Falle der Gefahr darum handelt, die Segeleinrichtung
schnell ausser Funktion zu setzen, so kann dies durch Drücken des Knopfes 64 rasch
geschehen. Dadurch wird der Querbügel 9 mit allen, insbesondere den auf Zug beanspruchten
daran befestigt gehaltenen Teilen in Gefahr behebender.Weise freigegeben, wobei
die Segeleinrichtung nämlich in sich zum Zusammenfallen kommt. Das Bogenstück 50
mit allen daran befestigten Teilen bleibt dagegen in der Hand gehalten.
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Nach Fig. 2 ist am Bogenstück 50 noch eine mit einer Handkurbel 65
versehene Ab- und Aufwickelspule 66 für eine Rückholleine 67 befestigt. Diese Leine
führt mit ihrem freien vorderen Ende zu der am Querbügel 9 angebrachten Oese 68.
So kann also der im Notfall abwerfend freigegebene Querbügel 9 zusammen mit allen
an ihm angebrachten Teilen durch Aufspulen der in gewisser Länge frei ablauffähigen
Leine 67 bequem wieder von der segelnden Person zu sich herangeholt werden, um die
Segeleinrichtung erneut in Gebrauch zu nehmen oder auch sie zum Watpacken zusammenlegen
zu können. Am Bogenstück
50 ist mit der Befestigungsöse 69 o.dgl.
ferner noch die oben schon erwähnte sogenannte Bremsleine 16 festgehalten, die andernends
aussen bei 15 an die Segelschirmfläche 1 führt und diese von dort her wie ein zusammengeklappter
Schirm in umgekehrter Richtung gegen den Wind heranziehen lässt, und diesen Schirm
dadurch als Segelfläche unwirksam werden lässt.
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Die Bremsleine 16 kann übrigens auch zum langsamen Entfalten der Schirmfläche
1 bei deren Ingebrauchnahme nutzbar gemacht werden, indem die herangezogene Leine
16 mit der Hand langsam wieder freigegeben wird, so dass sich die Schirmfläche nicht
plötzlich, sondern allmählich in ganzer Grösse wieder mit Wind füllen kann. Um die
Bedienung der Bremsleine 16 auch im letztgenannten Sinn zu erleichtern, kann für
sie ebenfalls eine mit einer Handkurbel 70 ausgestattete Auf- und Abwickelspule
71 vorgesehen sein, die am Bogenstück 50 mitgetragen ist (Vergl. Fig. 3).
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Anhand von Fig. 4 ist veranschaulicht, dass der Schnellauslöseverschluss
72 zu seinem schnelleren Bedienen in der Mitte am Bogen des Bogenstücks 50 angebracht
auch näher an die Hand der segelnden Person herangerückt sein kann. Die am Querbügel
9 befestigte Einsteckzunge 73 ist in diesem Falle entsprechend länger ausgeführt.
Sie durchsetzt die Querschiene 60 des Bogenstücks 50 dabei in einem Schlitz 74.
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Durch Drücken des Verschlussknopfes 75 können der Querbügel 9 und
das Bodenstück 50 im Falle der Gefahr oder beim Hinstürzen der segelnden Persontdamit
so gleichfalls sofort voneinander
getrennt werden.
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Aus Fig. 5 geht hervor, dass der Querbügel 9 mit einem ihn zum Gebrauch
mit kraftübersetzender Wirkung verlängernden bzw. zum Transpibot verkürzenden Teleskopstück
76 ausgestattet sein kann. Hierbei kann die jeweils gewählte Längen einstellung
durch einen in passend vorgesehene Löcher einsteckbaren Querbolzen 77 gesichert
gehalten sein. Beidseitig des Querbügels 9 ist dann noch eine ihm aufsteckbare Endkappe
78 vorgesehen, an der die zugehörige Steuerleine 12 bzw. 13 befestigt ist.
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Die Erfindung bringt u.a. auch noch den wesentlichen weiterenVorteil,
dass am Leibgurt der segelnden Person keine wesentlichen Teile der Segeleinrichtung
mehr befestigt gehalten sein müssen. Diese sind vielmehr allein am lösbaren Bogenstück
50 getragen vorgesehen. Ein Verheddern, Verwirbeln oder Verdrehen solcher Teile
am Körper bleibt dadurch grundsätzlich vermieden.
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Damit die Segel einrichtung beim Sturm und / oder bei Nebel trotzdem
auch dann nicht verloren gehen kann, wenn der segelnden Person das Bogenstück 50
aus der Hand fällt, ist noch ein zum Leibgurt führendes Sicherheitsseil 80 an einem
an der Profilschiene 60 des Bogenstücks 50 angeschweissten Lappen 81 mittels eines
Karabiners 82 angehängt (Fig. 6). Ein solches Sicherungsseil 80 kann, wenn es sich
am Körper abspannt, wahlweise auch zur Kraftentlastung der das Bogenstück 50 haltenden
Hand nutzbar gemacht werden.
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Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 sind die Fangleinen 4 direkt
zum Querbügel 9 geführt und dort mittels eines Karabinerhakens 83 an einer mit dem
Querbügel fest verbundenen Lasche befestigt. Der Kraftangriff der Fangleinen 4 am
Querbügel 9 erfolgt indessen mindestens angenähert punktförmig, sodass der Querbügel
9 von der Hand der Bedienungsperson ergriffen und nach Art eines Waagebalkens um
dem Kraftangriffspunkt bzw. um das durch den Karabinerhaken 83 und die Tasche gebildete
Gelenk 53 verschwenkt werden kann. Die linke Steuerleine 12 ist zum linken Ende
und die Steuerleine 13 zum rechten Ende des Querbügels 9 geführt und dort in der
Länge begrenzt festgehalten. An den Enden des Querbügels 9 sind die Steuerleinen
12 und 13 durch entsprechende Bohrungen im Querbügel 9 hindurchgeführt und mittels
eines Knotens oder Knebels 84 unverlierbar gehalten. Dabei ist darauf zu achten,
dass bei geblähter Besegelung 1 und straffen Fangleinen 4 die Steuerleinen 12 und
13 ebenfalls gestreckt sind, bzw.die Knoten oder Knebel 84 gegen den Querbügel 9
anliegen. Verschwenkt die Hand der Bedienungsperson den Querbügel 9 um das Gelenk
53, wird die eine der Steuerleinen 12 bzw. 13 angezogen und die andere nachgegeben,
sodass sich die Besegelung nach der Richtung der angezogenen Steuerleine bewegt.
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Die Steuerung der Besegelung 1 erfolgt somit in einfachster Weise
durch ein Verschwenken der den Querbügel 9 haltenden Hand.
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Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und 2 können
die
Steuerleinen 12 und 13 analog zum Beispiel nach Fig.
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8 direkt zum Querbügel 9 und unter Umgebung des Hohlseils 34 geführt
sein.
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Die der Erfindung entsprechenden Vorkehrullen bringen ihre Vorteile
vor allem auch bei Verwendung einer vergleichsweise kleinen Segelfläche, die sich
leichter handhaben und steuern lässt. Auch können deren Steuerleinen durch ein einziges
Hohlseil hindurchgeführt leichter bedient werden. Anstelle einer ausgesprochen schirmförmigen
Segel fläche könnte z.B. auch eine mehreckige Segelfläche flacherer Form in Betracht
kommen, für die die Gegenstände der Erfindung ihren Zweck in gleicher Weise analog
erfüllen können.
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