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Die Erfindung betrifft einen Betätiger mit beleuchtbarer Taste für elektrische Schaltapparate, insbesondere für Befehlstaster, bestehend aus einem von vorn in eine Schalttafel einsetzbaren und von hinten befestigbaren Gehäuse und einem darin gegen eine Federkraft längsverschiebbaren Stößel, der zur Aufnahme einer Signallampe haubenförmig ausgebildet ist, wobei einander radial übergreifende und durch Drehung voneinander lösbare Vorsprünge am Gehäuse und am Stößel den letzteren gegen Herausnehmen nach vorn verriegeln.
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Ein Betätiger dieser Art ist aus der DE-PS 11 55 183 bekannt. Hierbei besteht der Stößel aus einem hülsenförmigen Teil und einem auf diesen aufgeschraubten, den Haubenboden bildenden Druckknopf. Durch Abschrauben des Druckknopfes kann die Signallampe, welche diesen von innen beleuchtet, von der Frontseite her ausgewechselt werden. Der hülsenförmige Teil des Stößels ist mit Hilfe daran angebrachter bajonettverschlußartiger Ausnehmungen und entsprechend zugehöriger Vorsprünge am Gehäuse an letzterem über einen Teilabschnitt seines Hubweges undrehbar geführt und durch eine an der Schalttafelinnenseite befindliche Hubbegrenzung gegen Herausnehmen nach vorn gesichert.
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Der Nachteil dieses bekannten Betätigers besteht darin, daß der Stößel infolge der Unmöglichkeit, ihn komplett von der Frontseite her auszubauen, durchgehend offen ausgebildet sein muß, d. h. hülsenförmig mit abnehmbarem Deckel, um an die Lampe heranzukommen. Die Zugangsöffnung der Lampe ist also bei vorgegebenen Außenabmessungen des Betätigers außerordentlich eng. Die Schraubverbindung zwischen dem hülsenförmigen Teil und dem einen Deckel bildenden Druckknopf legt diesen, da er von einem engen Kragen umschlossen ist, auf die kreisrunde Form fest.
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Bei einem bekannten Druckknopfschalter nach DE-GM 18 58 957 ist der Stößel als einstückige geschlossene Haube ausgebildet. Infolge des im Gehäuseinneren befindlichen Hubbegrenzungs-Anschlags ist dieser Stößel ebenfalls nicht von außen herausnehmbar und die Lampe somit nicht zugänglich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Betätiger der eingangs bezeichneten Art den Stößel von der Außenseite her herausnehmbar zu gestalten, um die zugehörige Signallampe leichter auswechseln zu können.
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Aus der US-PS 37 70 925 ist zwar schon ein Betätiger anderer Gattung bekannt, bei dem der Stößel nach vorn herausgezogen werden kann. Hierbei ist der Stößel mit Hilfe sich elastisch spreizender Zungen im Gehäuse gehalten. Diese Konstruktion ist aber nur möglich, weil die Rückstellfeder nicht unmittelbar am Stößel anliegt, sondern an einer Ringscheibe, die sich ihrerseits am Gehäuse abstützt und dadurch die Zungen entlastet. Der Einbau einer solchen Ringscheibe erfordert weitere Teile und erhöht die Bauhöhe des Betätigers.
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Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Stößel mittels einer aufrastbaren und dadurch unbeweglich mit dem Stößel verbundenen sowie in Längsrichtung verschiebbar aber undrehbar in dem Gehäuse geführten Stößelkappe in der verriegelten Winkelstellung gesichert ist und sich bei abgenommener Stößelkappe zwischen der verriegelten und einer entriegelten Winkelstellung drehen läßt.
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Während bei den bekannten Betätigern die Sicherung des Stößels gegen eine entriegelnde Drehbewegung durch Hubbegrenzung und damit hinter der Schalttafel erfolgt, ist gemäß der Erfindung das Sicherungsorgan, nämlich die aufrastbare Stößelkappe, nach vorn verlegt und ungehindert zugänglich. Wird die Kappe abgehoben, so läßt sich der Stößel drehen, damit entriegeln und - auch im eingebauten Zustand des Betätigers und bei angesetztem Schaltapparat - nach vorne herausziehen. Damit ist die Signallampe zum Auswechseln zugänglich, wobei die lichte Weite der Zugangsöffnung entsprechend größer ist. Der Zwang zu einer unrunden Umrißform der Taste kommt dem modernen Formempfinden, das eher zu einem eckigen Design tendiert, entgegen.
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Bevorzugten Ausführungsformen entsprechend kann der Betätiger einen rechteckigen oder quadratischen Kragen und eine entsprechende Stößelkappe aufweisen. In diesem Fall ist es besonders zweckmäßig, wenn ein in den Kragen hineinragender verbreiterter Teil des Stößels ebenfalls rechteckig oder quadratisch ist, jedoch von so viel kleinerer Seitenlänge als das Krageninnenmaß, daß eine zur Entriegelung hinreichende Drehbarkeit gegeben ist. Bei einer Rechteckform mit ungleichen Seitenlängen wird vorgeschlagen, nötigenfalls zwei einander diagonal gegenüberliegende Ecken schräg abzuschneiden. Der Stößel braucht somit einfach bis zum Anschlag seines verbreiterten Teils an der Krageninnenwand gdreht und dann herausgezogen zu werden, bzw. er springt dann unter der Wirkung seiner Rückstellfeder selbst heraus.
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Als Riegelvorsprünge am Stößel und am Gehäuse werden vorzugsweise je vier auf den Umfang verteilte radiale Flügel vorgesehen.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Im einzelnen zeigt
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Fig. 1 je hälftig einen Axialschnitt und die Außenansicht eines kompletten Betätigers im Maßstab 3 : 1,
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Fig. 2 die Draufsicht auf den Betätiger nach Fig. 1 mit abgenommener Stößelkappe und entriegeltem Stößel,
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Fig. 3 einen Querschnitt III-III in der entriegelten Winkelstellung des Stößels gemäß Fig. 2,
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Fig. 4 einen Querschnitt wie Fig. 3 in verriegelter Winkelstellung des Stößels und
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Fig. 5 eine Draufsicht wie Fig. 2 eines anderen Betätigers in kleinerem Maßstab.
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Das Gehäuse des Betätigers nach Fig. 1 besteht aus einem Rohrschaft 1 und einem Kragen 2 in Form eines quadratischen Kästchens. Der Rohrschaft ist durch eine Tragwand 3 gesteckt. Diese ist zum Zwecke der Befestigung des Betätigers zwischen einem Schraubring 4 und dem Kragen 2 eingeklemmt. Zwischen der Tragwand und dem Kragen ist eine Dichtschreibe 5 eingefügt.
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In dem Rohrschaft 1 bewegt sich ein einstückiger haubenförmiger Stößel 6, der von einem Dichtring 7 umgeben ist. Dieser wird von einer ebenfalls den Stößel umgebenden Druckfeder 8 gegen einen äußeren Bund 9 des Stößels 6 gedrückt und dichtet den Stößel gegenüber dem Rohrschaft 1 ab, so daß aus dem Innenraum des Kragens 2 Feuchtigkeit und Staub nicht in den Rohrschaft 1 eindringen können. Die Druckfeder 8 stützt sich unten auf vier vom Rohrschaft 1 radial nach innen stehenden Flügeln 10 ab. Der Stößel ist an seinem unteren Ende mit vier radial nach außen stehenden ähnlichen Flügeln 11 versehen, welche etwas schmaler sind und zwischen den Lücken der Flügel 10 hindurchgehen.
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Am oberen Ende verbreitert sich der Stößel 6 zu einer quadratischen Platte 12 mit einem leicht nach oben abstehenden, ringsum laufenden Rand 13. Auf diesen Rand ist eine durchscheinende Scheibe 14 aufgelegt, die mit einem Schaltersymbol bedruckt oder durch ein glasklar durchsichtiges Bezeichnungsschild ergänzt ist. An den vier Seitenrändern der Platte 12 ist je ein länglicher Rastnocken 15 angebracht. Auf die Platte 12 ist von oben eine Stößelkappe 16 aufgerastet, die an ihren Innenrändern entsprechende, die Rastnocken 15 aufnehmende Aussparungen hat. Die Stößelkappe 16 ist ebenfalls durchscheinend, vorzugsweise farbig.
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Ergänzend sei bemerkt, daß von dem nicht dargestellten zugehörigen Schaltapparat eine Signalleuchte in die Höhlung des Stößels 6 hinein vorsteht, der selbst ebenfalls aus durchsichtigem Kunststoff gefertigt ist und in seiner oberen Partie als Streuscheibe wirkt, so daß die Stößelkappe von innen gleichmäßig beleuchtet und das erwähnte undurchsichtige Schaltersymbol deutlich sichtbar ist.
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In Fig. 1 verlaufen die Ränder der Platte 12 parallel zu den Wänden des Kragens 2. Die Stößelkappe 16 ist aufgesetzt. Hierbei nehmen die Flügel 11 des Stößels bezüglich der Flügel 10 des Rohrschaftes die in Fig. 4 gezeigte Stellung ein, d. h. sie überdecken sich teilweise. Die Flügel verhindern somit, daß der Stößel 6 samt Stößelkappe 16 unter der Wirkung der Druckfeder 8 nach oben herausgedrückt wird. Eine Drehung des Stößels um seine Achse ist in diesem Zustand nicht möglich, da die quadratische Stößelkappe 16 mit nur geringem seitlichem Spiel am Kragen 2 anliegt. Somit stellt der Betätiger eine in sich abgeschlossene Baueinheit aus lauter unverlierbaren Teilen dar.
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Soll im eingebauten Zustand nach Fig. 1 die erwähnte Signallampe von vorn, in der Zeichnung also von oben her, ausgewechselt werden, so wird mit einem messerähnlichen Werkzeug die Stößelkappe 16 hochgehoben und dabei ausgerastet. Es ist als Vorteil anzusehen, daß dies nur ein mit der Konstruktion vertrauter Fachmann tun wird, der Uneingeweihte dagegen nichts zum Abnehmen oder Abschrauben vorfindet. Nach Entfernung der Stößelkappe mit dem erwähnten Werkzeug kann der Stößel an der Platte 12 erfaßt, bis zum Anschlag nach rechts gedreht (Fig. -2) und dann herausgezogen werden. Der Winkelstellung nach Fig. 2 entspricht die relative Winkelstellung der Flügel 10und 11 nach Fig. 3. An dem herausgenommenen Stößel 6 verbleibt die Druckfeder 8. Sie stützt sich nun jedoch an den Flügeln 11 ab.
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Nach dem Auswechseln der Signallampe erfolgt die Montage des Stößels 6, der Scheibe 14 und der Stößelkappe 16 in umgekehrter Reihenfolge. In gleicher Weise wird übrigens der Betätiger auch bei der Fertigung montiert.
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Fig. 5 zeigt einen Betätiger mit rechteckigem Kragen 17, wobei die Längen der Außenseiten sich wie 1 : 2 verhalten. Die auch hier in entriegelter Stellung gezeichnete, an den Stößel angeformte Platte 18 ist an zwei einander diametral gegenüberliegenden Ecken schräg abgeschnitten, um den nötigen Drehwinkel zu erzielen. Wenn die nicht gezeigte voll rechteckige Stößelkappe aufgesetzt ist, sieht man die abgeschnittenen Ecken nicht.
- Bezugszeichenliste
1 Rohrschaft
2 Kragen
3 Tragwand
4 Schraubring
5 Dichtscheibe
6 Stößel
7 Dichtring
8 Druckfeder
9 Bund
10 Flügel (1)
11 Flügel (6)
12 Platte
13 Rand
14 Scheibe
15 Rastnocken
16 Stößelkappe
17 Kragen
18 Platte