DE2736803A1 - Verfahren zum herstellen einer kabelverbindung, dadurch hergestellte kabelverbindung und giessform zur durchfuehrung dieses verfahrens - Google Patents
Verfahren zum herstellen einer kabelverbindung, dadurch hergestellte kabelverbindung und giessform zur durchfuehrung dieses verfahrensInfo
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Description
PATEN I ANWALT DIPL-INC. HANS-PETER GAUCER
8000 MÜNCHEN 2
IH* ZtICHIN:
YOU« RIP.:
MV BtF.ι
IJzergieterij Lovink B.V., Terborg, Niederlande
Verfahren zum Herstellen einer Kabelverbindung, nach diesem Verfahren hergestellte Kabelverbindung und Giessform zur
Durchführung des Verfahrens.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Kabelverbindung, wobei die Kabelenden in eine Kabelmuffe
befestigt, die respektiven Adern miteinander verbunden, die Kabelmuffe mit flüssigem Isolationsmaterial, das nach
einiger Zeit fest wird, gefüllt und die Kabelmuffe geschlossen wird. Ein derartiges Verfahren zum Verbinden von elektrischen
Kabeln ist allgemein bekannt und wird gewöhnlich durchgeführt, indem von beiden Kabelenden die Adern von ihrer
Isolierung befreit, die Adern ein wenig auseinander gebogen, die respektiven Adern verbunden, eine geteilte, gusseiserne
Kabelmuffe um diese Verbindung angeordnet und die Muffe mit einem flüssigen, bei Umgebungstemperatur festen,
bituminösen Isolationsmaterial gefüllt wird. Dieses Verfahren ergibt gute Resultate, obwohl durch das Schrumpfen
beim Festwerden des Isolationsmaterials Hohlräume in der Kabelmuffe auftreten können, die nachher gefüllt werden
müssen, weil sonst die Isolation nicht ausreichend ist. Anfänglich wurde als Isolationsmaterial ein thermoplastisches,
bituminöses Gemisch angewandt, jetzt auch wohl ein therraohärtbares Giessharz. Mit letzterem Material tritt
jedoch das Problem auf, dass in der nähe von Teilen mit einer grossen Wärmekapazität oder die eine grosse Wärmeabfuhr
möglich machen, das Giessharz später erhärtet als an anderen Stellen, an denen die Giessharz durch die entwickelte
Reaktionswärme erwärmt wird, so dass durch das unvermeidliche Schrumpfen an den kältesten Stellen Hohlräume
entstehen. Eine der Stellen, an der diese Erscheinung auftritt, ist zwischen den auseinandergebogenen Adern
und ein winziger Hohlraum ist hier schon nicht akzeptabel.
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Die Erfindung schafft nun eine Lösung für dieses Problem und zwar dadurch, dass man beim eingangserwähnten Verfahren
die Enden der Isolationsmäntel der Kabel und die angrenzenden Teile der aus denselben herausragenden, auseinandergebogenen
Adern ganz mit einer relativ geringen Menge eines flüssigen, härtbaren Isolationsmaterials umgibt,dieses Material festwerden
lässt und danach die Kabelmuffe mit flüssigem, härtbarem Isolationsmaterial füllt.
Zum Anbringen der relative geringen Menge Isolationsmaterial wird vorzugsweise um das Ende des Isolationsmantels und die
angrenzenden Teile der Adern jedes Kabels eine gummielastische Giessform angeordnet, welche Giessform mit einer
Füllöffnung, einer eng anliegend um den Isolationsmantel passenden Öffnung und einer der Anzahl Adern entsprechenden
Anzahl eng anliegender um die Adern passender Oeffnungen versehen ist, werden anschliessend die Kabelenden miteinander
verbunden, wird die Giessform mit thermohärtbarem Isolationsmaterial gefüllt, nach dem Festwerden desselben,
falls erwünscht, die Giessform entfernt und danach die Kabelmuffe ganz mit Isolationsmaterial gefüllt. Auf diese
Weise werden auf zuverlässige Weise die kritischen Teile der Verbindung mit Isolationsmaterial umgeben. Zugleich
ist es empfehlungswert, die miteinander verbundenen Kabelenden in die Kabelmuffe zu fixieren, bevor die Giessformen
zu füllen.
Um das Entfernen der Giessform, falls erwünscht, zu erleichtern, wird insbesondere eine Giessform angewandt,
deren innere Oberfläche und das festgewordene Isolationsmaterial sich nicht aneinanderheften. Damit zwischen den
nacheinander angebrachten Mengen Isolationsmaterial keine Nähte übrigbleiben, ist es zu bevorziehen, die Giessform
oder das festgewordene Isolationsmaterial nach dem etwaigen Entfernen dieser Giessform zu reinigen, um die Haftung auf
dasselbe des danach in die Kabelmuffe angebrachten Isolationsmaterials zu verbessern. Auch ist es empfehlenswert
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zum Füllen der Giessformen und den Kabelmuffe einselbes
Isolationsmaterial zu verwenden um mit wenigstmöglich verschiedenen Materialien ein gutes Resultat zu erzielen.
Zur Begrenzung des Zeitvorlaufs zwischen dem Füllen der Giessformen und dem Füllen der Kabelmuffe ist es erwünscht
zum Füllen der Giessformen ein schnellhärtendes Isolationsmaterial zu verwenden zu welchem Zweck demselben mehr
Härter und/oder Beschleuniger zugesetzt wird als dem Material zum Füllen der Kabelmuffe.
Die Erfindung betrifft zugleich eine Giessform zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung, welche Giessform
durch ein im wesentlichen aus gummielastischem Material bestehendes, hohles Formstückmit gekennzeichet ist mit an einem
Ende einer Oeffnung, in die ein Kabelende abdichtend hineinpasst, am dieser Oeffnung gegenüberliegenden Ende einer
Anzahl Oeffnungen, von denen in jede ein Kabelende abdichtend hineinpasst, und in der Wandung zwischen beiden Enden einer
Füllöffnung. Zur Begrenzung der Beschädigung des Giessform beim Anordnen um ein Kabelende und zur Erzielung einer einwandfreien
Abdichtung um den Isolationsmantel und um die dem, sind vorzugsweise um die Oeffnungen herum auswärts
vorstehende Manschetten mit praktisch die gleichen inneren Abmessungen wie die Oeffnungen vorhanden. Von einer sich in
der Praxis bewährenden Ausführung der Giessform weist das Formstück eine Zylinderform auf,mit den Oeffnungen für das
Kabelende bzw. für die Adern in der Endwandungen und mit der Füllöffnung in der Zylinderwandung.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung einer bevorzugten Ausführungsform näher beschrieben.
Fig. 1 zeigt teilweise herausgebrochen eine nicht geschlossene Kabelmuffe zum Füllen mit Isolationsmaterial.
Figur 2 zeigt einen vergrösserten Längsschnitt einer Giessform,
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wie dargestellt in Figur 1.
Figur 3 zeigt eine Achsialansicht der Giessform nach Figur
Figur 4 zeigt einen Schnitt der Giessform nach der Linie IV-IV in Fig.3.
Iii Fiy.1 ist eine teilweise herausgebrochene, noch nicht
geschlossene Kabelmuffe dargestellt, bestehend aus einem unteren Gefäss 1 und einem oberen Teil 2. Im unteren Gefäss
1 sind zwei Kabelenden 3 mit üblichen Klemmbügeln 4 festgeklemmt. Zum Miteinanderverbinden der von Isolierung befreiten
Adern 5, im dargestellten Fall drei pro Kabel, ist über jedes Kabelende eine gummielastische Giessform 6 geschoben,
welche gerade das Ende des Isolationsmantels und die angrenzenden Teile der auseinandergebogenen Adern 5 umschliesst.
Anschliessend werden die respektiven Adern der Kabelenden mittels geeigneten Klemmorganen 7 elektrisch leitend
verbunden.
Nun die Kabelenden 3 völlig im unteren Gefäss 1 fixiert sind, werden die beiden Giessformen mit einem thermohärtbaren,
isolierenden Giessharz gefüllt, das man erhärten lässt. Sobald das Giessharz fest geworden ist, werden die Giessformen
6 entfernt und die Aussenoberfläche des Giessharzes wird
wenn nötig gereinigt.
Nachdem der obere Teil 2 der Kabelmuffe auf das untere Gefäss gestellt und befestigt worden ist, wird dieselbe durch
die Oeffnung oben im oberen Teil mit thermohärtbarem, isolierendem Giessharz gefüllt, das sich an das eher angebrachte
Giessharz heftet.
Die zum Anbringen der relativ geringen Menge Giessharz um die Kabelenden angewandten Giessformen 6 bestehen aus
einem hohlen, zylindrischen Formstück aus gummielastischem Material, mit in der Zylinderwandung eine Füllöffnung„9,_ um
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die aufstehenden Ränder j.0 angeordnet sind. In der einen
Endwandung ist eine Oeffnung 11 vorhanden, in die das mit Isolierung versehene Kabelende 3 schliessend hineinpasst.
Um diese Oeffnung 11 ist eine auswärtse Manschette 12 vorhanden. Die andere Endwandung ist mit drei Oeffnungen 13
versehen, in die die Adern 5 des Kabels schliessend hineinpassen. Um diese Oeffnungen befinden sich ebenfalls auswärtse
Manschetten 14. Der Inhalt der Giessformen ist selbstverständlich in Abhängigkeit der Kabeldicke, muss jedoch so klein
sein, dass durch die Wärmekapazität der Adern keine nennenswerte Temperaturerhöhung des Giessharzes während der Härtung
auftritt. In der Praxis wird der Inhalt von Giessformen derart sein, dass, nach dem Anordnen um ein Kabelende, in dieselben
eine Menge Giessharz in der Ordnung von einigen zehn Mililitern eingebracht werden kann.
Obwohl in der Zeichnung ein Kabel mit drei Adern 5 und somit Giessformen 6 mit an einer Seite drei Oeffnungen 13 dargestellt
sind, ist es selbstverständlich, dass beim Verbinden von zum Beispiel eines vieradrigen Kabels Giessformen mit an
einer Seite vier Oeffnungen verwendet werden müssen.
In der vorstehenden Figurbeschreibung ist erwähnt, dass die Giessformen 6, nach dem Festwerden des Giessharzes in denselben,
entfernt werden. Es ist jedoch auch möglich diese Giessformen sitzen zu lassen und in das Giessharz, mit dem
die Kabelmuffe gefüllt wird, mit einzugiessen.
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Claims (13)
- PATENTANSPRUECHEVerfahren zum Herstellen einer Kabelverbindung, wobei die Kabelenden in eine Kabelmuffe befestigt, die respektiven Adern miteinander verbunden, die Kabelmuffe mit flüssigem Isolationsmaterial, das nach einiger Zeit fest wird, gefüllt und die Kabelmuffe geschlossen wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden der Isolationsmäntel der Kabel und die angrenzenden Teile der aus denselben herausragenden, auseinandergebogenen Adern ganz mit einer relativ geringen Menge eines flüssigen, härtbaren Isolationsmaterials umgeben wird, man dieses Material festwerden lässt und danach die Kabelmuffe mit flüssigem, härtbarem Isolationsmaterial gefüllt wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass um das Ende des Isolationsmantels und die angrenzenden Teile der Adern jedes Kabels eine gummielastische Giessform angeordnet wird, welche Giessform mit einer Füllöffnung, einer eng anliegend um den Isolationsmantel passenden Öffnung und einer der Anzahl Adern entsprechenden Anzahl eng anliegender um die Adern passender Oeffnungen versehen ist, anschliessend die Kabelenden miteinander verbunden werden, die Giessform mit thermohärtbarem Isolationsmaterial gefüllt, nach dem Pestwerden desselben, falls erwünscht, die Giessform entfernt und danach die Kabelmuffe ganz mit Isolationsmaterial gefüllt wird.809808/0854ORIGINAL INSPECTED
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die miteinander verbundenen Kabelenden in die Kabelmuffe fixiert wird, bevor die Giessformen gefüllt v/erden.
- 4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,dass eine Giessform angewandt wird, deren innere Oberfläche und das festgewordene Isolatxonsmaterial sich nicht aneinanderheften .
- 5. Verfahren nach Anspruch 1-4/ dadurch gekennzeichnet, dass das festgewordene Isolationsmaterial nach dem Entfernen der Giessform gereinigt wird, um die Haftung auf dasselbe des danach in die Kabelmuffe angebrachten Isolationsmaterials zu verbessern.
- 6. Verfahren nach Anspruch 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass zum Füllen der Giessformen und der Kabelmuffe einselbes Isolationsmaterial verwendet wird.
- 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zum Füllen der Giessformen ein schnellhärtendes Isolationsmaterial verwendet wird.
- 8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass dem Isolationsmaterial zum Füllen der Giessformen mehr Härter und/oder Beschleuniger zugesetzt wird als dem Material zum Füllen der Kabelmuffe.
- 9. Kabelverbindung, erzielt durch Anwendung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1-8.
- 10. Verbundener Kabel, erzielt durch Anwendung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1-8.
- 11. Giessform zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1-8, gekennzeichnet durch ein im wesentlichen aus gummielastischem Material bestehendes, hohles Formstück809808/0854nit an einen Ende einer Oefi'nung, in die ein Kabelende abdichtend hineinpasst, an dieser Oeffnung gegenüberliegenden Ende einer Anzahl Oeffnungen, von denen in jede ein Kabelende abdichtend hineinpasst, und in der Wandung zwischen beiden Enden einer Füllöffnung.
- 12. Giessform na -h Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,dass um die Oeffnungen herum auswärts vorstehende Manschetten mit praktisch die gleichen inneren Abmessungen wie die Oeffnungen vorhanden sind.
- 13. Giessform nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Formstück eine Zylinderform aufweist, mit den Oeffnungen für das Kabelende bzw. für die Adern in der Endwandungen und mit der Füllöffnung in der Zylinderwandung.809808/0854ORIGINAL INSPECTED
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