DE2721668A1 - Verfahren und vorrichtung zum zerreissen eines garnes mit mindestens zwei fasern oder litzen bei der herstellung von garnen - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum zerreissen eines garnes mit mindestens zwei fasern oder litzen bei der herstellung von garnenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung / «j·^ BMP Herstellung von Garnen, bestehend aus zwei oder mehreren
Fasern oder Litzen, die miteinander verbunden sind.
Zum Stand der Technik auf diesem Gebiet gehören folgende Patente:
Australien 438,o72 und 473,153
Großbritannien I,o62,594, 1,256,528 und 1,263,285
USA 3,ol9,593 und 3,113,413.
Die Garne, die in diesen Druckschriften beschrieben werden, werden durch Zwirnen, d.h. durch Verdrehen,miteinander
verbunden. Es kann eine Verdrehung jeder einzelnen Faser zusätzlich zu einer Aierdrehung der Strähne erfolgen, wie
es in den beiden australische» Patenten beschrieben ist. Es ist aber auch möglich, die Fasern nicht zu verdrehen,
sondern lediglich auf die Strähne eine Verdrehung zu übertragen.
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Die Erfindung ist insbesondere einsetzbar in Verbindung mit Spinnrahmen, die aus zweihundert oder mehr Einheiten
bestehen, an denen ein Paar oder meherere Pasern getrennt von einer gemeinsamen oder entsprechend ausgebildeten Verzugeinrichtung zugeführt werden, die dann zusammenlaufen, um ein einheitliches Garn zu bilden, das
schließlich einer geeigneten Aufwickelspindel zugeführt wird.
Gelegentlich kommt es während des Arbeitens auf derartigen Spinnrahmen vor, daß eine Faser einer zusammenlaufenden
Gruppe von Pasern reißt und die üblichen Pasern weiter
geführt werden, wobei das entsprechende Garn fehlerhaft auf die Aufwickelspindel gelangt. Wenn nach einer geraumen
Zeit der Fehler in dem Einzelgarn durch die Bedienungsperson entdeckt wird oder wenn die restlichen Fasern ebenfalls brechen, ist eine beträchtliche Länge dieses Einzelgarnes bereits hergestellt worden. In den Fällen, in denen
die aus dem Rahmen austretenden Garne als verhältnismäßig große Partie oder Charge zum Weben oder dergl. zugeführt
werden, kann es passieren, daß dieser ernstzunehmende Fehler an das Endprodukt weitergegeben wird.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem dadurch berücksichtigt, daß die nichtgerissene Faser oder die nichtgerissenen Fasern ebenfalls ohne Verzögerung zerrissen werden, so daß
jede besondere Einheit, die einen Reißfehler aufweist, sofort für eine Produktionsunterbrechung sorgt und kein
fehlerhaftes Produkt weiter erzeugt wird. Um dieses zu erreichen, zieht die Erfindung Nutzen aus dem Wechsel der
Bewegungsbahn der restlichen Faser oder Fasern, die bedingt sind durch den Ausfall einer laufenden Faser aus
dem zusammengehörenden Bündel.
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Die Erfindung schafft unter einem Gesichtspunkt eine Vorrichtung zum Zerreißen von Garnen, die weniger
Fasern aufweisen als es gewünscht wird und zwar von solchen Garnen, die zwei oder mehr Fasern aufweisen. Die
Vorrichtung besteht aus einer Führung, die die zusammengehörenden Fasern seitlich aus ihrer normalen Bewegungsrichtung
ablenkt. Die Führung ist so befestigt, daß sie unter Druck der restlichen Fasern bei Fehlen der anderen
eine seitliche Bewegung durchführt, damit die restliche Faser oder Fasern eine entsprechend andere Bewegungsbahn
einnehmen, und eine Faserzerreißeinrichtung wirksam werden kann, die so angeordnet ist, daß sie auf eine Faser
oder die Fasern zur Wirkung kommt, die diese abgewandelte Bewegungsbahn einnehmen, um auch hierfür einen Riß zu
sorgen.
Die genaue Ausführung der Faserreißeinrichtung hängt stark von dem besonderen Garn ab, das hergestellt werden
soll. Grundsätzlich kann diese aus einer geschliffenen Fläche, einer Schneidkante oder einem abscherenden Spalt
bestehen, mit dem die sich seitlich bewegende restliche Faser in Berührung kommt. In dem Fall, in dem es sich urn
ein Verfahren und eine Vorrichtung handelt, wie sie in dem australischen Patent ^73 153 beschrieben ist, und es sich
um Litzen aus Fasern handelt, werden insoweit Zwirnblockierungswalzen verwendet, daß die Längsausdehnung des
entlasteten Umfangsabschnittes einer der Walzen innerhalb der beschriebenen Grenzen gehalten werden kann, so daß
die Garnherstellung in richtiger Weise fortfahren kann, während die Fasern heil sind, daß aber beim Reißen einer
Faser die übrige Faser sich seitlich bewegen kann, bis sie die Kante des entlasteten Abschnittes kreuzt und so
zwischen den Spalt der Zwirnblockierungswalzen gelangt, so daß eine unbestimmte Vertwistung in dem Bereich der
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Faser verhindert wird, die zwischen den Zwirnblockierungswalzen und dem Punkt liegt, an dem die
Faser von der Verzugseinrichtung abgezogen wird. Innerhalb dieses Bereiches wird ein schnelles Nachlassen der
Verzwirnung in der Faser auftreten, wenn diese weiter zu der Aufwickelspindel geführt wird, bis die Einzelfasern,
die diese Faser oder Litze bilden, getrennt sind, und die Faser oder Litze dadurch zerreisst.
Die bereits erwähnte Führung, die eine Konvergenz oder Zusammenlaufführung sein kann, kann zur Durchführung der
seitlichen Bewegung in einer Ebene schwenkbar befestigt sein, die quer zu der normalen Bewegungsrichtung der miteinander
verbundenen Fasern verläuft. In der Praxis hat es sich herausgestellt, daß, wenn sogar beide Fasern
heil sind, ein zufälliges Zittern der Führung , beispielsweise bedingt durch Veränderungen in der Faserspannung
oder Faserdichte, auftreten kann. Es ist jedoch möglich, die Führung mit Dämpfungseinrichtungen zu versehen, die
so ausgelegt sind, daß diese zufälligen Bewegungen entsprechend vermindert werden, wobei diese Verminderung nicht
so stark ist, daß die Führung auf den Bruch eines oder mehrerer zusammenlaufender Fasern in der beschriebenen Weise
anspricht.
Die Erfindung schafft außerdem unter einem zweiten Gesichtspunkt ein Verfahren zum Zerreissen von Garnen mit weniger
Fasern als gewünscht, bei dem zwei sich bewegende Fasern von im Abstand zueinander liegenden Zuführungspunkten zugeführt
und zu einem einzigen Garn verbunden werden, wobei die restliche Faser eine entsprechend andere Bewegungsbahn
einnimmt, wenn eine der Fasern zerreißt und auf die restliche Faser auf ihrer abgelenkten Bewegungsbahn so eingewirkt
wird, daß diese ebenfalls reißt.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden im folgenden unter Hinweis auf die Zeichnung anhand verschiedener
Ausführungsformen näher erläutert.
Ea zeigt:
Fig. 1 eine etwas vereinfachte Seitenansicht eines Teils einer Vorrichtung zur Herstellung
von Garnen mit einer Vorrichtung zum Zerreissen nach der Erfindung;
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf den oberen Teil der Darstellung der Fig. 1 und zwar mit
heilen Fasern;
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Ansicht, jedoch
kurz nach dem Riß einer Faser oder Litze;
Fig. H eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung
zum Zerreissen, die Teil der Vorrichtung nach Fig. 1 ist;
Fig. 5 einen Schnitt gemäß der Linie 5-5 der Fig. 1;
Fig. 6 eine Seitenansicht gemäß der Linie 6-6 der Fig. 5;
Fig. 7 einen Schnitt gemäß der Linie 7-7 der Fig. 1;
Fig. 8 einen Schnitt entsprechend demjenigen der
Fig· 7> jedoch unter den Bedingungen der Darstellung
der Fig. 3; und
Fig. 9, Ansichten anderer Ausführungsformen der Vor- *. richtung nach der Erfindung.
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Die dargestellte Ansicht stellt eine Abwandlung hinsichtlich der Vorrichtung, wie sie in dem australischen Patent
Ί 73 153 beschrieben ist, dar. Diese Vorrichtung dient der Herstellung eines zweifachen Pasergarnes, wie grundsätzlich
in Fig. 3 dieses australischen Patentes dargestellt. Die Vorrichtung besteht aus einer Faserzufuhreinrichtung
in Form von zwei herkömmlichen Verzugswalzen 2, die im Betrieb ein Paar Fasern 3,3' verziehen und diese
durch ein Auge ^ dem Läufer 5 einer Ringspinnspindel 6 zuführen, die umläuft, um die Fasern zu dem Garn zu verzwirnen.
Ein mit Vakuum verbundener Saugkanal 2o ist unterhalb der Walzen 2 angeordnet, um die losen Enden in
dem Fall aufzunehmen, daß eine oder beide Fasern 3,3' reißen. Eine Faserführungseinrichtung 12 enthält den Einlaß
21 des Saugkanales 12 und weist eine geschlitzte Führung 14 auf, die für ein Zusammenlaufen der Fasern an
einem Punkt Y zur Bildung des Garnes 9 sorgt. Die Einrichtung 12 bildet einen Teil der Zerreißvorrichtung Io,
die mit einer Faserreißeinrichtung versehen ist, die unter der Einheit 12 aber oberhalb des Auges h liegt. Die Faserreißeinrichtung
besteht im wesentlichen aus einem Walzenpaar 7>8 , das mit einer Umfangsgeschwindigkeit rotiert,
die im wesentlichen gleich der Zuliefergeschwindigkeit des Garnes ist, wobei ein zeitweiliger Walzenspalt zwischen
ihnen vorgesehen ist.
Eine der Walzen 8 ist eine ebene Walze, wohingegen die andere Walze 8 eine halbkreisförmige Vertiefung 11 (Fig.
2 und 3) aufweist, die aus einer Seite über einen Teil der Länge ausgeschnitten ist. Die Vertiefung 11 ist so angeordnet,
daß, wenn die Walzen sich drehen, die sich bewegenden und miteinander verbundenen Fasern zentrisch in pulsierenden
Intervallen sich hierdurch bewegen, wobei aber in Übereinstimmung mit einem besonderen Merkmal der Erfindung
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- wie es am besten den Fig. 2 und 3 zu entnehmen ist die Dimensionierung so erfolgte, daß sie sich in Längsrichtung
der Walze 7 etwas geringer ausdehnt als die Trennung der Fasern 3»3' an den Verzugswalzen 2.
Die zusammenführende Führung I1J ist ungefähr an dem Punkt
angeordnet, bei dem es sich auch um den natürlichen Zusammenführungspunkt
der Faser handelt, wenn die Walzen und 8 nicht vorhanden wären. Dieses entspricht ungefähr
einem Abstand von 3 cm von den Punkten, an denen die Fasern durch die vorderen Verzugswalzen 2 erfaßt werden. Die
Führung 14 ist seitlich in Bewegungsrichtung der Fasern durch einen ausreichenden seitlichen Zug bewegbar, der durch
die restliche Faser aufgebracht wird, wenn eine Faser reißt.
Im normalen Betrieb der Vorrichtung (Fig. 2) werden die Fasern 3j3' durch die vorderen Verzugswalzen des Verzugsmechanismus gezogen und über die Führung 14 zu dem Walzenpaar
7,8 und dem Auge 4 auf die Spindel 6 geführt. Wenn sich die Walzen 7 und 8 drehen, führt das Zusammenkneifen
der beiden Walzen im Bereich des nicht vertieften Abschnittes der Walze 7 zur Bildung einer Twistblockierung zwischen
der Spindel und der Führung 14. Auf diese Weise wird der Verlauf der Verzwirnung an den zusammengeführten Fasern
am Punkt Y periodisch blockiert und das Verzwirnungsgleichgewicht am Punkt Y, dem Punkt, der ortsfest bleibt, wird
hierdurch periodisch verändert. Wie in dem australischen Patent 473 153 beschrieben, bewirkt diese periodische
Störung des Verzwirnungsgleichgewichtes an dem feststehenden Zusammenführungspunkt, eine zyklische Veränderung der
auf die einzelnen Fasern 3>3' übertragenen Verzwirnung, mit dem Ergebnis, daß die daraus hergestellte Strähne eine
zyklisch sich verändernde einseitig gerichtete Verzwirnung aufweist.
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Fig. 3 veranschaulicht insbesondere das Ansprechen der Reißvorrichtung auf den Riß einer der Fasern, z.B. der
Faser 3'· Das abgerissene Ende dieser Faser wird vom Eingang 21 des Saugkanales aufgenommen, wohingegen die
andere Faser 3 als fehlerhaftes Einzelgarn weiter der Spindel 6 zugeführt wird. Eine Seitenkraft, beispielsweise
7gm wt wird augenblicklich auf die seitlich bewegbare Führung 11, bedingt durch die Spannung,übertragen. Diese
Kraft ist ausreichend, um die Führung freizugeben, damit die Faser 3 sich seitlich in Richtung auf eine neue Bewegungsbahn
bewegt. Die Vertiefung 11 der Walze 7 ist so breit, daß die Faser hierbei die Kante kreuzt und ungefähr
die in Fig. 3 dargestellte Lage einnimmt. Die Faser 3 wird nun zwischen den Walzen 7 und 8 erfaßt und die Verzwirnung
übertragen zwischen diesem Walzenspalt und der vorderen Verzugswalze 2 nimmt schnell ab, wenn die Faser
fortfährt, sich zu der Spindel 6 zu bewegen. Hierdurch wird die Bindekraft der Faser bis zu einem Punkt geschwächt,
an dem sich die einzelnen Fasern trennen und die Gesamtfaser reißt, wodurch auch dieses Ende von dem Saugkanal
aufgenommen wird. Es wurde festgestellt, daß dieses Reißen sehr schnell erfolgt, und zwar mit dem Ergebnis, daß das
Garn mit nur einem Faserverlauf normalerweise noch nicht die Spindel 6 erreicht hat. Es ist einzusehen, daß.das
axiale Ausmaß der Vertiefung 11 der Walze 7 unter Berücksichtigung verschiedener Parameter ausgewählt werden muß.
Der zur Verfügung stehende Raum muß klein genug sein, um einen ausreichenden Spielraum für ein unbestimmtes Festklemmen
an beiden Seiten der Vertiefung zu erlauben. Andererseits muß er groß genug sein, um Veränderungen in
der Lage der miteinander verbundenen Fasern zu berücksichtigen und zwar sowohl für natürliche kurze Schwankungen
als auch für solche, die während des Einfädeins auftreten.
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Ab
In den Fig. 4 bis 6 ist die Abreißvorrichtung Io im
einzelnen dargestellt. Die Faserreißeinrichtung 13 besteht aus einem Gestell 15, das ein Paar voneinander
entfernt liegender Anpassungsplatten 16,17 aufweist, die derart durch Stangen zusammengezogen sind, wie es
in Fig. 5 bei 18 dargestellt ist. Die Platten 16 und 17 bilden mittlere teilkreisförmige Sitze 19, durch die das
Gestell von der Walze 8 derart getragen wird, daß die Walze als Lager wirkt, um die das Gestell zwischen einer
Betriebsstellung (Fig.. 4 und 5) und einer zurückgezogenen Stellung (gestrichelt in Fig. 6) drehbar ist. üblicherweise
trägt die Walze 8 eine Anzahl derartiger Gestelle, die Teile der entsprechenden angrenzenden Rahmenabschnitte
bilden. Die Walze 8 ist drehbar in Stützen 22 befestigt, die einen Teil des Rahmens selbst bilden. Die Walze 7
ist andererseits von diesem Abschnitt unabhängig und lösbar an dem Gestell durch Anordnung ihrer Achse in einander
gegenüberliegenden Schlitzen 23 befestigt, die in den vorderen Enden der Platten 16 und 17 ausgebildet sind,
so daß die Walze 7 in Reibungsverbindung zum Antrieb mit der Walze 8 steht. Der schnell zu bewirkende Rückzug der
Walze 7 von dem Gestell 15 ist erforderlich, um Zugang zum Zuführen von neuen Enden durch diesen Abschnitt zu ermöglichen.
Das Zurückziehen des Gestells und der Walze ist während des Abziehens erforderlich, um einen freien
Durchgang für die Spinnspule sicherzustellen.
Das hintere Ende der Platten 17 steht in Betriebsstellung des Gestells mit einer festen, nicht drehbaren Well 24
im Eingriff, die ebenfalls an den Stützen 22 angeordnet ist Die Achsen der Welle 24 und der Walzen 7 und 8 sind in
einer gemeinsamen Ebene angeordnet, die im wesentlichen senkrecht zu der Bewegungsrichtung der Fasern steht. Das
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JIk
Gestell ist axial in einer Lage auf der Welle festgestellt, und zwar durch die Zusammenarbeit zwischen einer
Hülse 25, die auf der Welle durch eine Madenschraube 26 befestigt ist und durch gewölbte Klassi-fizierungsplatten
27, die an der Stange 18 befestigt sind.
Die öse 25 ist außerdem an einem Blech 29 befestigt, das
die Faserführungseinrichtung im Bereich seines oberen Endes trägt. Ein derartiges Blech erlaubt die richtige Anordnung
der zusammenlaufenden Führung und der festhaltenden Walzen relativ zueinander. Eine Einstellung des Abstandes
kann vorgesehen sein, wenn es erwünscht wird. Die Faserführungseinrichtung 12 ist mit einem Träger 3o ausgerüstet,
der den Saugkanal 2o bildet und einen herabhängenden Bolzen 32 (Fig. 1) trägt, der einen Arm 34 drehbar
befestigt, der die zusammenlaufende Führung 14 an seinem
äußeren Ende trägt. Der Träger 3o verläuft durch eine Öffnung in dem Blech 29 nach hinten und verbindet den Kanal 2o
mit dem angrenzenden Saugrohr durch eine bewegbare Verbindung 36.
Um die zufällige seitliche Bewegung der Führung zu dämpfen, mit dem dazugehörenden Risiko, das die sich bewegenden und
zusammenlaufenden Fasern unbeabsichtigt aus dem Bereich der Vertiefung 11 der Walze 7 herauslaufen, liegt der Arm 24
zwischen einem Paar angehobener, geneigter Stege 5^,55
(Fig. 7) an einem entsprechenden Abschnitt des Trägers 3o an, wobei jeder Steg eine kürzere, steilere Fläche 54a, 55a
angrenzend an seine Innenseite aufweist. Diese Fläche verhindert eine seitliche Bewegung der Führung, wenn nicht
eine ausreichende, seitlich gerichtete Reaktionskraft zwischen Führung und Steg vorhanden ist. Die Stellungen des
Armes 34 während des normalen Betriebes und kurz nach dem
Riß einer Faser sind in Fig. 7 bzw. Fig. 8 dargestellt.
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AS
In den Fig. 9 bis Io sind andere Ausführungsformen für
die Durchführung des Risses der restlichen Faser veranschaulicht und zwar durch Abschaben oder Verschleiß anstelle
von der Faserverteilung durch die einklemmenden Walzen der Ausführungsform nach Fig. 1. Bei jeder dieser
anderen Ausführungsformen iet nach wie vor eine seitlich
bewegbare Faserführung vorhanden, die Faserreißeinrichtung ist aber einstückig mit dem Träger 3o ausgebildet. Wie
vorstehend beschrieben, bewegt sich die restliche nichtgerissene Faser mit der bewegbaren zusammenlaufenden Führung
seitlich wie in Fig. 3 angezeigt, um eine wirksame Stellung relativ zu der Reißeinrichtung einzunehmen. In
Fig. 9 sind verschleissende Oberflächen 7o,71 an den einander
gegenüberliegenden Kanten der Seitenarme 72 vorgesehen, die von dem Körper des Trägers 3o ausgehen und die zusammenlaufende
Führung 14 umfassen. Die verschleissenden Kanten sind so angeordnet, daß sie mit der sich bewegenden,
nicht gerissenen Faser, in Berührung gelangen, wenn diese sich mit der Führung 14 seitlich bewegt, wodurch ein entsprechender
Verschleiß bis zum Bruch erfolgt. Die Flächen und 71 bestehen aus aufgerauhtem Metall. Sie können auch
aus einem Material, einem sogenannten "Velcron", hergestellt sein, das eine Vielzahl kleiner Nylonhaken aufweist. In
Fig. Io sind abscherende Spalte 73,74 vorgesehen, um die ungerissene Faser aufzunehmen und abzuscheren. Anstelle der
Spalte 73 und 74 kann der Träger auch mit einem entsprechenden
Messerkantenpaar ausgerüstet sein, um eine Art Schneidwirkung wie eine Schere durchzuführen. Schließlich
ist in Fig. 11 noch eine andere Ausführungsform dargestellt,
die mit zwei einander gegenüberliegenden Schneidkanten 78, gebildet durch Blätter 76,77, versehen ist, die einen Winkel
von größer als 9o° zur Bewegungsrichtung der Faser aufweisen.
Sämtliche vorstehend beschriebenen Ausführungsformen sind
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mit einer seitlich bewegbaren Führung ausgerüstet. Eine derartige Führung ist nicht unbedingt für die gewünschte
Wirkungsweise nach der Erfindung erforderlich. In einigen Fällen, wie bei der Vorrichtung nach dem australischen Pateten
473 153, bei der eine in senkrechter Richtung feststehende Führung vorhanden ist, ist es notwendig, sicherzustellen,
daß die Führung seitlich bewegbar ist, um in gewünschter Weise erfindungsgemäß zu arbeiten. In anderen
Fällen kann eine Führung einfach wünschenswert sein, vielleicht um die Zufallsbewegung zu vermindern und die Garnbewegung
grundsätzlich gegen unbeabsichtigte Berührung mit der Faserreißeinrichtung zu stabilisieren. In noch
anderen Fällen kann auf die Führung verzichtet werden und zwar durch eine entsprechende verbindende Arbeitsweise,
bei der die zu verbindenden Fasern ihren eigenen, natürlichen Zusanunenlaufpunkt haben.
Ein anderes Merkmal der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen,
welches nicht unbedingt erforderlich ist, ist darin zu sehen, daß die Faserreißeinrichtung angeordnet
ist, um auf die restliche Faser durch Wirkung der die Faser berührenden Reißeinrichtung zu wirken. Bei einer abgewandelten
Vorrichtung kann ein Detektor vorgesehen sein, um zwangsläufig den Bruch zu bewirken, in Abhängigkeit von
einem festgestellten Wechsel in der Stellung einer Faser unterhalb eines vorher festgelegten erlaubten Bereiches.
Hier hängt die Arbeitsweise jedoch wiederum von dem festgestellten Wechsel der Bewegungsbahn der restlichen Faser
oder der restlichen Fasern ab, wenn eine Faser reißt.
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Leerseite
Claims (1)
- 27216G8Patentansprüche1. Vorrichtung zum Zerreißen eines Garnes mit einer oder mehreren Fasern oder Litzen, von denen mindestens eine gerissen ist, mit einer Führung für die miteinander verbundenen Fasern seitlich zu ihrer normalen Bewegungsrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (I1O für eine seitliche Bewegung unter Druck, ausgehend von der restlichen Faser oder Fasern, bei Fehlen der anderen befestigt ist, damit die restliche Faser oder Fasern eine entsprechend abweichende Bewegungsbahn einnehmen, und daß eine Faserreißeinrichtung (13) so angeordnet ist, daß sie auf die Faser oder Fasern einwirkt, die die abweichende Bewegungsbahn einnehmen, um diese zu zerreißen.2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserreißeinrichtung (13) ein Paar zusammenarbeitender Teile aufweist, die so angeordnet sind, daß sie einen freien oder periodisch freien Durchgang der sich bewegenden Fasern innerhalb eines bestimmten Raumes seitlich zu ihrer normalen Bewegungsrichtung erlauben, aber für ein Festklemmen oder Einzwicken an bei-den Seiten dieses Raumes sorgen.3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zusammenarbeitenden Teile durch ein drehbares Walzenpaar (7,8) gebildet sind, von denen eine in ihrer Mantelfläche eine Vertiefung (11) aufweist, die den genannten Raum bildet.M. Vorrichtung nach Anspruch 3> dadurch gekennzeichnet, daß eine der Walzen (7) in einem abnehmbaren Gestell (15) an der anderen Walze (8) derart befestigt ist, daß die709848/0958ORIGINAL INSPECTED- yi - 27216G8Sbandere Walze als Lager wirkt, um die das Gestell zwischen einer Arbeitsstellung und einer zurückgezogenen Stellung drehbar ist.5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserreißeinrichtung (13) ein Paar einander gegenüberliegender Verschleißflächen (7o,71) aufweist.6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Dämpfungseinrichtung vorgesehen ist, die auf die Führung (14) wirkt, um die seitliche Bewegung mit den miteinander verbundenen Fasern, bedingt durch zufälliges Zittern oder dergl. zu reduzieren.7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlich bewegbar befestigte Führung (I1O zur Durchführung einer Schwenkbewegung in einer Ebene abgestützt ist, die quer zur normalen Bewegungsrichtung der zusammenlaufenden Fasern liegt.8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Detektoreinrichtung, die angebracht ist, um die seitliche Bewegung einer Faser auf einer entsprechenden abweichenden Bewegungsbahn festzustellen, wobei die Faserreißeinrichtung mit der Detektoreinrichtung verbunden ist, um diese zu erregen und dadurch das Zerreißen der restlichen Faser oder Fasern bei Fehlen der anderen oder beim Bruch dieser durchzuführen.9. Vorrichtung zur Herstellung von Garnen mit mindestens zwei miteinander verbundenen Fasern oder Litzen, die eine Einrichtung zum Zuführen der Fasern mit gleicher Geschwindigkeit im Abstand voneinander, eine Einrichtung zum Verzwirnen der bewegten Fasern zu einem einzigen Garn und eine Zusammenlaufführung aufweist, die den Zusammen-709848/0958laufpunkt der Fasern festlegt, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (1*0 unter Druck von einer restlichen Faser (3) bei Fehlen der anderen Faser (31) befestigt ist, damit die restliche Faser eine entsprechend abweichende Bewegungsbahn einnimmt, und daß eine Faserreißeinrichtung (13) vorgesehen ist, um auf die Faser (3), die die abweichende Bewegungsbahn einnimmt, einzuwirken und abzureißen.10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserreißeinrichtung (13) durch ein Paar zusammenarbeitender Walzen (7,8) gebildet ist, die einen freien oder pulsierend freien Durchgang der sich bewegenden Fasern innerhalb eines bestimmten Raumes seitlich zu ihrer normalen Bewegungsrichtung erlauben, aber ein Festklemmen der Fasern an beiden Seiten dieses Raumes sicherstellen, wobei dieser Raum durch eine Vertiefung (11) in der gekrümmten Oberfläche einer der Walzen gebildet ist.11. Vorrichtung nach Anspruch Io, dadurch gekennzeichnet, daß eine Walze (7) abnehmbar in einem Gestell (Ib) befestigt 1st , das an der anderen Walze (8) derart befestigt ist, daß diese als Lager wirkt, um die das Gestell zwischen einer Arbeitsstellung und einer zurückgezogenen Stellung drehbar ist.12. Vorrichtung nach Anspruch 9, Io oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Dämpfeinrichtung vorgesehen ist, die auf die Führung (IM) wirkt, um die seitliche Bewegung mit den miteinander verbundenen Fasern, bedingt durch zufälliges Zittern oder dergl., reduziert.13. Verfahren zum Reißen eines Garnes, das weniger Fasern oder Litzen als erwünscht aufweist und aus mindestens709848/0958zwei derartigen Pasern oder Litzen besteht, die im Abstand voneinander zugeführt und zu einem einzigen Garn miteinander verbunden werden, dadurch gekennzeichnet, daß die restliche Faser eine abweichende Bewegungsbahn einnimmt, wenn eine der Fasern reißt und daß auf die restliche Faser bei Bewegung auf der abweichenden Bewegungsbahn eingewirkt wird, daß diese ebenfalls reißt.I1K Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß auf die restliche Faser zum Zerreißen dadurch eingewirkt wird, daß diese auf ihrer Bewegungsbahn festgeklemmt wird.15. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß auf die restliche Faser zum Zerreißen derart eingewirkt wird, daß diese auf ihrer fortschreitenden Bewegung einem entsprechenden Verschleiß ausgesetzt oder zerschnitten wird.709848/0958
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