DE2706890A1 - Huelsenlose munition und magazin zur aufbewahrung, lagerung und abgabe huelsenloser patronen - Google Patents
Huelsenlose munition und magazin zur aufbewahrung, lagerung und abgabe huelsenloser patronenInfo
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Description
Hülsenlose,Munition und Magazin zur Aufbewahrung,
Lagerung und Abgabe hülsenloser Patronen
Die Erfindung betrifft hülsenlose Munition, bei welcher die quaderförmigen Patronen aus einem Geschoß, einer Treibladung
und einem Zündsatz bestehen, sowie ein Magazin, welches einen Stapel der quaderförmigen Patronen zusammenhalt und
in verbrauchsfähigem Zustand bereithält.
Speziell für militärische Handfeuerwaffen wird mit zunehmender
Intensität eine brauchbare, hülsenlose Munition angestrebt, die gegenüber der gebräuchlichen Munition erhebliche Vorteile
und insbesondere Gewichtsersparnisse bietet.
Es sind bereits unterschiedlichste Vorschläge hinsichtlich der Formgestaltung für hülsenlose Patronen gemacht worden.
Im wesentlichen laufen diese darauf hinaus, daß das Geschoß von einem Treibsatz umgeben ist, der aus einem mit Bindemittel
versetzten, gepreßten Explosivmaterial besteht. Im wesentlichen wird die Form der hülsenlosen Patronen durch
die Waffe selbst bestaunt, in welcher die Munition Verwendung finden soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine hülsenlose Munition zu schaffen, die in einer modernen Handfeuerwaffe
verwendbar ist, in welche ein durch ein Magazin zusammengefaßter Munitionsstapel eingeführt und aus welchem die
Patronen zum Zwecke des Verschießens einzeln in ein Patronenlager eingebracht werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, die quaderförmigen, hülsenlosen Patronen der in Betracht
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kommenden Art in der Weise auszubilden, daß die Stärke der Quader in etwa dem Kaliber des Geschosses entspricht und daß
ihre Schmalseiten wie auch ihre Stirnflächen eine Abrundung und bzw. oder eine Abschrägung aufweisen, wobei die Schmalseiten
vorzugsweise mit einer halbzylindrischen Abrundung versehen sind. Eine derartige Gestalt ermöglicht es, die
Patronen raumsparend zu stapeln, für die Konstruktionsverhältnisse der Handfeuerwaffe außerordentlich günstige Voraussetzungen
zu schaffen und eine funktionssichere Verwendung in der Handfeuerwaffe zu gewährleisten. Die Abrundungen bzw.
Abschrägungen an den Schmalseiten ermöglichen insbesondere eine gute Führung der Patronen beim Ausstoßen aus dem Magazin,
und zwar auch dann, wenn sich die Patronen einzeln stehend im Magazin befinden, d.h. die benachbarten Patronen aus dem
Magazin bereits ausgestoßen sind. Durch die Abschrägungen bzw. Abrundungen an den Kanten der Stirnflächen wird einerseits
eine sichere Einführung in das Patronenlager gewährleistet und andererseits wird einem Abbröckeln von Teilen
der Treibladung an den Kanten entgegengewirkt, was zu Störungen beim Gebrauch der Handfeuerwaffe leicht Anlaß sein
könnte.
Vorteilhafterweise befinden sich an den parallel einander gegenüberliegenden Seiten der quaderförmigen Patronen miteinander
korrespondierende Führungsnuten und Federn, und zwar derart, daß die Federn der einen im Magazinstapel
enthaltenen Patrone in die Nut der anderen, benachbarten, an ihr anliegenden Patrone eingreift, so daß beim Herausschieben
der Patronen aus dem Patronenstapel des Magazins die Patrone geführt wird, um dabei so wenig wie möglich zu
verkanten, was zu unerwünschten Funktionsstörungen der Handfeuerwaffe Anlaß geben würde.
Da diese Munition speziell auch für Schnellfeuerwaffen Anwendung finden soll, kommt einem ordnungsgemäßen und
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einwandfreien Transport der Patronen auf dem Wege vom Magazin
bis zur Feuerstellung eine besondere Bedeutung zu. Weiterhin wird vorgeschlagen, daß aus Gründen einer sicheren Führung
das Geschoß mit seiner Spitze geringfügig über die Stirnfläche der quaderförmig ausgebildeten Treibladung hinausragt, so daß
die Geschoßspitze in eine öffnung im Magazin hineinragen kann.
Das Magazin für die Aufnahme, die Lagerung und die Abgabe
hülsenloser Patronen an den Lade- und Transportmechanismus in der Handfeuerwaffe besteht gemäß der Erfindung aus einem
U-förmig profilierten Magazinstreifen, welcher die eng aneinander-anliegend
gestapelten Patronen an ihrem oberen geschoßseitigen Ende übergreift, wobei dessen freie Ränder an den
Schenkeln des profilierten Magazinstreifens in die durch die Abrundungen bzw. Abschrägungen der Schmalseiten der Patronen
gebildeten Zwickel zwischen je zwei benachbarte Patronen mit Einbuchtungen hineinragen. Weiterhin befinden sich in dem Steg
des Magazinstreifens öffnungen für den Durchtritt der Spitzen der Geschosse der Patronen, welche vorteilhafterweise mit
einem sie umgebenden Kragen versehen sind, dessen Innenfläche zweckmäßigerweise sich nach oben erweiternd trichterförmig
ausgebildet ist. Durch eine derartige Gestaltung des Magazins werden die Patronen einzeln geführt und gehalten und ermöglichen
ein korrektes, unverkantetes Ausstoßen aus dem Magazin mit Hilfe eines Stempels, der auf die Geschoßspitze der Patrone
aufgesetzt wird und der dann in der vom Kragen umgebenen öffnung im Steg des Magazinstreifens geführt wird.
In den Fig. 1 bis 8 der Zeichnungen ist der Gegenstand der
Erfindung anhand besonders bevorzugter Ausführungsbeispiele dargestellt, welche nachstehend im einzelnen näher beschrieben
sind. Es zeigen:
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Fig. 1 eine Aufsicht auf eine Seitenfläche einer hülsenlosen Patrone,
Fig. 2 eine Aufsicht auf die geschoßseitige Stirnfläche der Patrone nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht eines mit hülsenlosen Patronen bestückten Magazins,
Fig. 4 eine Aufsicht auf die Stirnseite eines Magazins nach Fig. 3,
Fig. 5 einen Schnitt durch das Magazin nach Fig. 3 entlang der Linie 5-5,
Fig. 6 einen Schnitt durch das Magazin nach Fig". 3 entlang der Linie 6-6,
Fig. 7 einen Horizontalschnitt durch das Magazin entlang der Linie 7-7,
Fig. 8 eine Aufsicht auf die Stirnflächen von drei miteinander gekuppelte Magazine nach den
Fig. 3 bis 7.
Wie die Fig. 1 und 2 erkennen lassen, besteht die quaderförmige hülsenlose Patrone 11 aus der den Patronenkörper bildenden
Treibladung 12, welche das Geschoß 13 von zwei Seiten und vom
Boden her umfaßt, und dem Zündsatz 14, der gegebenenfalls auch in beliebiger anderer als der dargestellten Lage in der Treibladung
angeordnet sein kann. Die Schmalseiten 15 weisen eine halbzylindrische Abrundung auf und die Kante 16 der Stirnfläche
17 sowie die Kante 18 der Bodenfläche 19 sind abgeschrägt
oder abgerundet. An den beiden zueinander parallel-
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liegenden Seitenflächen 20 befinden sich miteinander korrespondierende
Federn 21 bzw. Nuten 22, die derart angeordnet sind, daß bei eng aneinanderanliegend gestapelten Patronen
11 die Federn 21 an den Seitenflächen 20 der einen Patrone 11 in die Nuten der benachbarten anderen Patrone 11 eingreifen.
Das Geschoß 13 ist in der Treibladung derart festsitzend gelagert, daß die Geschoßspitze 23 geringfügig über
die Stirnfläche 17 der Patrone 11 bzw. der Treibladung 12
hinausragt.
Das Magazin 31 (Fig. 3) zur Aufnahme, Lagerung und Abgabe
der hülsenlosen Patronen 11 besteht aus einem U-förmig profilierten Magazinstreifen 32, dessen Steg 33 über den
geschoßseitigen Stirnflächen 17 der Patronen 11 liegt und dessen Schenkel 34 vor den abgerundeten Schmalseiten 15
der Patronen 11 liegen. In den Stegen 33 befinden sich an den in Betracht kommenden Positionen öffnungen 35, die von
einem Kragen 36 umgeben sind und durch die die Spitzen 23 der Geschosse 13 hindurchragen, wobei sie durch den Kragen
36 geschützt sind. Anstelle von jede einzelne öffnung umgebenden Kragen kann der Steg 33 mit einer durchgehenden
Leiste 37 versehen sein, in welcher die sich nach oben trichterförmig erweiternden öffnungen 35 für die Geschoßspitzen 23 angeordnet sind.
Die vor den Schmalseiten 15 der Patronen 11 liegenden Schenkel 34 des Magazinstreifens 32 sind wenigstens im Bereich ihres
unteren Randes mit Einbuchtungen 38 versehen, welche in die zwickeiförmigen Räume zwischen den einzelnen Patronen 11
eingreifen, so daß die abgerundeten Schmalseiten 15 der Patronen 11 von dem wellenförmig geformten Rand der Schenkel
34 weitgehend umfaßt werden, wodurch sie den Patronen beim Ausstoßen aus dem Magazin 51 eine gute und sichere Führung
vermitteln.
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Wie Fig. 4 erkennen läßt, ist das Magazin 31 an seinen Stirnflächen
39 nicht geschlossen. Die unmittelbar hinter den Stirnflächen liegenden Patronen 11 werden lediglich an den seitlichen
Rändern und am oberen Rand übergriffen, damit der U-förmig profilierte Magazinstreifen 32 über einen Anschlag für die
Patronen 11 hinweggeschoben werden kann.
Um die in Betracht kommende Munition kompakt unterzubringen und insbesondere die Magazine zu paketieren, können an den Außenseiten
der Schenkel 34 schwalbenschwanzförmig ausgebildete Federn 40 und Nuten 41 angeordnet sein, so daß mehrere Magazinstreifen
Schenkel an Schenkel miteinander durch Zusammenstecken verbindbar sind, wie dies beispielsweise aus Fig. 8 hervorgeht.
Derart paketierte und mit Patronen 11 bestückte Magazine lassen sich in aus tiefgezogenen Kunststoffolien bestehenden Behältern
42 verpacken, um hülsenlose Patronen vor Feuchtigkeits- und Schmutzzutritt zu bewahren. Zweckmäßigerweise sind derartige
Schutzbehälter zweiteilig ausgebildet und die beiden Teile 42a und 42b an ihrer Nahtstelle mittels eines Klebebandes verbunden.
Es ist aber auch möglich, die beiden Packungsteile miteinander zu verschweißen und zum öffnen einen Aufreißstreifen
43 vorzusehen. Zweckmäßigerweise werden jeweils zwei oder drei Magazine in einem Schutzbehälter verpackt.
Um die Zündsätze 14 der Patronen 11 gegen äußere unerwünschte
Einwirkungen zu schützen, befinden sich auf dem Boden der Magazinbehälter 42 vor den Stirnflächen der Zündsätze 14 aus
festem Werkstoff bestehende Schutzstreifen 45. Anstelle des Schutzstreifens 45 kann der Boden des Behälters derart ausgebildet
sein, daß durch ihn selbst die Zündsätze 14 der Patronen 11 ausreichend geschützt sind. So ist es z.B. möglich, am
Boden des Behälters 42 Schutzrippen anzubringen oder den Boden gewellt auszubilden.
Befindet sich in der Handfeuerwaffe im Magazinkanal eine kopfseitige
Führung, so ist die an dem Steg 33' des Magazinstreifens 32' befindliche Führungsleiste 37' profiliert auszubilden,
beispielsweise in Form eines Schwalbenschwanzprofils, bzw. sie mit seitlichen Nuten 44 zu versehen, in welche waffenseitig
Halteschienen eingreifen. Dadurch wird einerseits das Magazin exakt gegenüber den Ladestempeln der Waffe zentriert und
andererseits das Magazin selbst kopfseitig aufgehängt, was das Ausstoßen der Patronen 11 und die Abstützung des Magazinstreifens
32' erleichtert.
«US834/0104
Leerse
Claims (19)
- AnsprücheΠ.)Hülsenlose Munition, bei welcher die quaderförmigen Patronen aus einem Geschoß, einer Treibladung und einem Zündsatz bestehen, dadurch gekennzeichnet, daß die quaderförmig ausgebildeten Patronen (11) in etwa eine dem Kaliber des Geschosses (13) entsprechende Stärke aufweisen und an ihren Schmalseiten (15) und an ihren Stirnflächen (17, 19) eine Abrundung und bzw. oder eine Abschrägung aufweisen.
- 2. Patrone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schmalseiten (15) eine halbzylindrische Abrundung aufweisen.
- 3. Patrone nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an den parallel einander gegenüberliegenden Seiten (20) miteinander korrespondierende Führungsnuten (22) und -federn (21) angeordnet sind.
- 4. Patrone nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß .die Spitze (23) des Geschosses (13) über die Stirnfläche (17) der Treibladung (12) bzw. der Patrone (11) hinausragt.809834/0104MÜNCHEN: TELEFON (Οθβ) 395985 KABEL: PROPINDUS -TELEX 0594344BERLIN: TELEFON (O3O) 8312OB8 KABEL: PROPINDUS TELEX OI 84Ο57
- 5. Magazin für die Aufnahme, Lagerung und Abgabe hülsenloser Patronen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen U-förmig profilierten, die eng aneinanderanliegend gestapelten Patronen (11) an ihrem oberen, geschoßseitigen Ende und an ihren Schmalseiten (15) teilweise übergreifenden Magazinstreifen (32), dessen freie Ränder an den Schenkeln (34) in die durch die Abrundungen bzw. Abschrägungen der Schmalseiten (15) der Patronen (11) gebildeten Zwickel zwischen je zwei benachbarten Patronen (11) hineinragende Einbuchtungen (38) aufweisen.
- 6. Magazin nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich im Steg (33) des Magazinstreifens (32) Öffnungen (35) für den Durchtritt der Spitzen (23) der Geschosse (13) der Patronen (11) befinden.
- 7. Magazin nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenflächen der Öffnungen (35) sich nach oben trichterförmig erweiternd ausgebildet sind.
- 8. Magazin nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (35) in den Steg (33) des Magazinstreifens (52) einen sie umgebenden Kragen (36) haben.
- 9. Magazin nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich auf dem Steg (33) des Magazinstreifens (32) eine die Öffnungen (35) enthaltende Führungsleiste (37) befindet.
- 10. Magazin nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsleiste (37') ein Schwalbenschwanz-Profil besitzt bzw.. mit seitlichen Nuten (44 ; versehen ist.H (.( ■) β 3 4 / 0 1 0 A
- 11. Magazin nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenseite des einen Schenkels (34) des Magazinstreifens (32) eine Schwalbenschwanznut (41) und an der Außenseite des anderen gegenüberliegenden Schenkels (40) eine mit der Nut (41) korrespondierende Schwalbenschwanzfeder (40) angeordnet ist.
- 12. Magazin nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Magazinstreifen (32) aus Kunststoff bestehen.
- 13. Munitionspäckchen, bestehend aus mehreren, Patronen nach den Ansprüchen 1 bis 4 enthaltende Magazinstreifen nach den Ansprüchen 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß je zwei benachbarte Magazine (31) miteinander verbunden, insbesondere zusammengesteckt sind.
- 14. Munitionspäckchen nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch einen äußeren zweiteiligen Schutzbehälter (42) aus Kunststoff, insbesondere aus tiefgezogener Kunststoffolie.
- 15. Munitionspäckchen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Fuge zwischen den beiden Behälterteilen (42a, 42b) durch einen feuchtigkeitsdichten, die beiden Behälterteile miteinander verbindenden Klebstreifen verschlossen ist.
- 16. Munitionspäckchen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Behälterteile (42a, 42b) feuchtigkeitsdicht miteinander verschweißt sind und daß sich zwischen ihnen ein Aufreißstreifen (43) oder dgl. befindet.
- 17. Munitionspäckchen nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß sich beiderseits des Aufreißstreifens (43) eine Materialschwächungslinie befindet.
- 18. Munitionspäckchen nach einem oder mehreren der Ansprüche bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen dem Boden8 09834/0104des Behalters (42) und den Patronen (11) ein deren Zündsatz (14) schützender Streifen (45) aus festem Werkstoff befindet.
- 19. Munitionspäckchen nach einem oder mehreren der Ansprüche12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden des Behälters (42) insbesondere unterhalb der Zündsätze (14) der Patronen (11) mit Schutzrippen versehen bzw. gewellt ausgebildet ist.9834/0104
Priority Applications (4)
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