DE2701669C3 - - Google Patents
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Classifications
-
- G—PHYSICS
- G11—INFORMATION STORAGE
- G11B—INFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
- G11B23/00—Record carriers not specific to the method of recording or reproducing; Accessories, e.g. containers, specially adapted for co-operation with the recording or reproducing apparatus ; Intermediate mediums; Apparatus or processes specially adapted for their manufacture
- G11B23/02—Containers; Storing means both adapted to cooperate with the recording or reproducing means
- G11B23/023—Containers for magazines or cassettes
- G11B23/0233—Containers for a single cassette
Landscapes
- Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen Behälter für Tonbandkassetten mit den Merkmalen, die im Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 genannt sind. Ein solcher Behälter ist beispielsweise aus Fig. 22 der DE-OS 23 43 487 bekannt.
Der bekannte Behälter kann auf der Stirnseite des Schiebers, die bei einem Stapel von Behältern immer
sichtbar ist, beschriftet werden, um die im Behälter befindliche Kassette zu identifizieren. Diese Beschriftung wird vom Benutzer selbst angebracht, der
unbespicltc Kassetten bereits indem Behälter, der dabei
als Verkaufspackung dient, kauft.
Neben unbespielten sind aber auch bespielte Kassetten
im I landel, bei denen der in einer Klarsichtschachtel verpackten Kassette ein Etikett beigelegt ist, um die
Kasscitenauf/.cichnung zu identifizieren. Dieses Etikett
ist, entsprechend den Notwendigkeiten des Handels, relativ groß entsprechend etwa der größten Fläche der
Kassette.
Aufgabe der Erfindung ist es, den Behälter der eingangs genannten Gattung so auszubilden, daß er mit
einem Etikett entsprechender Größe versehen sein kann, ohne die Stapelbarkeit der Behälter m beeinträchtigen.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale
gelöst. Mit Hilfe des Klarsichtdeckels wird das Etikett in
einer Weise fest mit dem Behälter verbunden, die maschinelles Konfektionieren ermöglicht, wobei das
Etikett nur um einen schmalen Streifen auf zwei einander gegenüberliegenden Kanten kleiner zu sein
braucht als die größte Behälterfläche, da diese Streifen für die Verbindung von Gehäuse und Deckel benötigt
werden. Die Befestigung des Deckels kann mit Hilfe der randnahen Stapeleinrichtungen (Nuten plus Stege)
erfolgen, doch ist es bevorzugt, den Decke) aufzukleben oder aufzuschweißen, weil dies in der maschinellen
Fertigung kompletter Packungen mit weniger Aufwand beherrschbar ist.
Das eingelegte Etikett kann mit einem Lappen versehen sein, der über die betreffende Gehäusefläche
hinaussteht und, um 90" abgewinkelt, auf die Stirnseite des Schiebers aufgeklebt sein kann, denn hier erfolgt ja
bei bespielten Kassetten keine Beschriftung durch den Benutzer mehr.
Eine so konfektionierte Verpackung ist gegen unbefugtes öffnen des Schiebers geschützt, da der
Etikettenlappen zunächst mit der unter dem Deckel festliegenden Etikettenfläche zusammenhängt. Um das
öffnen — unter Beibehaltung dieses Vorteils — zu erleichtern, kann das Etikett längs der Verbindungskante
zwischen Etikettenhauptfläche und Lappen mit einem Aufreißband versehen s°in.
Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung werden nachstehend unter Bezugnahme auf die
Zeichrungen näher erläutert.
Fig. 1 stellt perspektivisch einen Behälter dar, bei dem das Etikett eingelegt ist und der Deckel teilweise
aufgeschoben ist,
F i g. 2 stellt perspektivisch eine zweite Ausführungsform dar, bei der der Deckel aufgeschweißt wird,
Fig.3 zeigt die fertige Packung in der zweiten Ausführungsform, und
F i g. 4 ist eine Darstellung des Öffnungsvorgangs.
Der Kassettenbehälter umfaßt bei allen Ausführungsformen ein im wesentlichen quaderförmiges Gehäuse 10, auf dessen Unterseite Schwalbenschwanznuten 12, 14, 16 ausgenommen sind, während an die Oberseite komplementär zu den Nuten ausgebildete Schwalbenschwanzstege 13,15 und 17 angeformt sind. Im Gehäuse 10 ist ein Schieber 18 gleitbeweglich geführt; in seiner eingeschobenen Stellung wird er durch eine Taste 20 verriegelt, bei deren Betätigung eine Feder (nicht dargestellt) den Schieber in eine äußere Position, festgelegt durch entsprechende Anschläge (nicht gezeigt) drückt; in dieser Position des Schiebers kann die Kassette entnommen bzw. eingelegt werden. Der insoweit beschriebene Behälter ist unter der Bezeichnung »ebox« marktgängig.
Der Kassettenbehälter umfaßt bei allen Ausführungsformen ein im wesentlichen quaderförmiges Gehäuse 10, auf dessen Unterseite Schwalbenschwanznuten 12, 14, 16 ausgenommen sind, während an die Oberseite komplementär zu den Nuten ausgebildete Schwalbenschwanzstege 13,15 und 17 angeformt sind. Im Gehäuse 10 ist ein Schieber 18 gleitbeweglich geführt; in seiner eingeschobenen Stellung wird er durch eine Taste 20 verriegelt, bei deren Betätigung eine Feder (nicht dargestellt) den Schieber in eine äußere Position, festgelegt durch entsprechende Anschläge (nicht gezeigt) drückt; in dieser Position des Schiebers kann die Kassette entnommen bzw. eingelegt werden. Der insoweit beschriebene Behälter ist unter der Bezeichnung »ebox« marktgängig.
Erfindungsgemäß wird der Behälter mit einem Etikett versehen, das auf die Stege 13, 15 und 17 aufgelegt ist.
Das Etikett umfaßt eine Hauptfläche 22, ein Aufreißband 24 und einen Lappen 26, der über das Aufreißband
mit der Hauptfläche verbunden ist und nach unten zur Stirnfläche 28 des Schiebers 18 abgewinkelt ist; das
Abwinkein wird durch die Perforationen 30 des Aufreißbandes 24 erleichtert. Der Lappen 24 ist auf
seiner der Schieberstirnfläche zugekehrten Seite mit einem Klebstoff beschichtet und wird beim Konfektionieren
auf diese Fläche geklebt. Es ist zu beachten, daß das Aufreißband dieselbe Breite besitzt wie die
Etikettenhauptfläche, daß aber der Lappen kürzer ist, um die Taste 20 freizulassen.
Die A-isbildung des Etiketts ist für beide Ausführungsformen
identisch und daher nur bei der zweiten in allen Einzelheiten dargestellt. Unterschiedlich sind die
Deckel im Hinblick auf ihre Befestigung auf dem Gehäuse.
In der Ausführungsform nach Fig. 1 weist der aus
transparentem Kunststoff bestehende Deckel 32 auf seiner dem Gehäuse to zugekehrten Seite zwei Nuten
12' und 16' auf, welche jedoch nur rudimentär ausgebildet sind in dem Sinne, daß *.war seitliche
Schwalbenschwanzleisten 34 unter die Hintersehneidung
der Stege 13 bzw. 17 greifen, der Flächenbereich zwischen diesen Leisten 34 jedoch glatt und eben ist und
der Steg 15 nicht mit dem Deckel 32 verriegelt werden kann. Auf der Oberseite des Deckels 32 sind hingegen
die Stege 13', 15' und 17' in identischer Form wie die Stege 13, 15 bzw. 17 vorgesehen, so daß ein weiterer
Behälter mit seinen Nuten 12,14 und 16 nun, anstatt auf die Stege 13,15 und 17 des Gehäuses, auf die Stege 13',
15' und 17' des Deckels aufschiebbar ist.
Diese Ausführungsform kommt zwar wegen des Formschlusses zwischen Gehäuse und Deckel ohne
zusätzliche Befestigungsmittel aus, ist aber wegen der notwendigen Schiebebewegung fertigungstechnisch
weniger günstig als eine Ausführungsform, bei der der Deckel senkrecht von oben aufsetzbar ist. Eine solche
Ausführungsform ist in Fig. 2—4 gezeigt. Hier weist zwar der Deckel 40 auf seiner Oberseite oder
Außenfläche ebenfalls die Schwalbenschwanzstege 13', 15', 17' auf, ist jedoch auf seiner Unterseite nur mit
ίο Randleisten 42 versehen, die auf die Gehäuseoberseite
aufgeklebt oder mit Hilfe von Ultraschall aufgeschweißt werden. Die Höhe der Randleisten 42 entspricht der
Höhe der Stege 13, 15, 17; wo diese auf die rückseitige Kante des Gehäuses treffen, ist die betreffende
Randleiste unterbrochen. Das hat allerdings den Nachteil, daß der Deckel nicht mehr lösbar ist und somit
der Benutzer Stapelraum verliert. Deshalb kann man eine Zwischenform wählen, bei der der Deckel auch
formschlüssig an den Hinterschneidungen der Stege 13 und 17 gehalten wird, jedoch seinerseits nicht
aufgeschoben wird, sondern unter elastischer Verformung aufgeschnappt wird.
Die fertige Packung ist in Fig.3 dargestellt. Man
erkennt, daß der Schieber bei Betätigung der Taste 20 erst herausspringt, wenn die Verbindung zwischen
Etikettenhauptfläche 22 und Lappen 26 unterbrochen ist, was durch Abreißen des Bandes 24 (Fig.4) erfolgt.
Solange das Auireißband unbeschädigt ist, erfüllt es die Funktion eines Packungssiegels.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Behälter fur Tonbandkassetten mit einem im wesentlichen quaderförmigen, an einer Längsschmalseite
offenen Gehäuse und mit einem im Gehäuse zwischen Anschlägen verschieblichen Schieber, auf dem die Kassette aufliegt, wobei das
Gehäuse auf einer seiner größten Flächen zumindest randnahe Schwalbenschwanznuten und auf der
anderen größten Fläche zu den Nuten komplementäre Stege zum Stapeln mehrerer gleichartiger
Behälter aufweist, gekennzeichnet durch einen Klarsichtdeckel (32, 40) gleicher Umrißform
wie die größten Flächen, der auf einer dieser Flächen befestigt ist und auf seiner, dieser Fläche abgewandten
Seite gleiche Nuten bzw. Stege (13', 15', 17') .tufweist wie die Fläche, auf aer er befestigt ist, und
durch ein zwischen die betreffende Fläche und den Deckel eingelegtes Etikett (22).
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (32) auf seiner dem
Gehäuse (10) zugewandten Seite nur zu den randnahen Nuten bzw. Stegen (13, 17) der
betreffenden Gehäusefläche komplementäre Stege bzw. Nuten (12', 16') aufweist und durch Aufschieben
auf jene befestigt ist.
3. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (40) auf seiner dem
Gehäuse (10) zugewandten Seite nur solche Nuten b/.w. Stege aufweist, die auf die randnahen Stege
bzw. in die randnahen Nuten (13, 17) der betreffenden Gehäusefläche auf- bzw. einschnappbar
sind.
4. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (40) auf seiner dem
Gehäuse (10) zugewandten Seite vorsiehende randnahe Leisten (42) aufweist, die mit der
betreffenden Gehäusefläche durch Verkleben oder verschweißen verbunden sind.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (22) einen
über die offene Längsschmalseite des Gehäuses (10) abgewinkelten, auf der Stirnfläche (28) des Schiebers
(18) aufgeklebten Lappen (26) aufweist.
6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Lappen (26) mit dem Rest des
Etiketts (22) unter dem Deckel (32, 40) durch ein Aufreißband (24) verbunden ist.
Priority Applications (17)
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|---|---|---|---|
| DE2701669A DE2701669B2 (de) | 1977-01-17 | 1977-01-17 | Behälter fur Tonbandkassetten |
| AT601277A AT354768B (de) | 1977-01-17 | 1977-08-19 | Behaelter fuer tonbandkassetten |
| AT922177A AT355830B (de) | 1977-01-17 | 1977-12-22 | Behaelter fuer tonbandkassetten |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2701669A DE2701669B2 (de) | 1977-01-17 | 1977-01-17 | Behälter fur Tonbandkassetten |
Publications (3)
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|---|---|
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| DE2701669B2 DE2701669B2 (de) | 1979-03-15 |
| DE2701669C3 true DE2701669C3 (de) | 1979-11-08 |
Family
ID=5998838
Family Applications (1)
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| ZA (1) | ZA777710B (de) |
Families Citing this family (1)
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-
1977
- 1977-01-17 DE DE2701669A patent/DE2701669B2/de active Granted
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- 1977-12-29 ZA ZA00777710A patent/ZA777710B/xx unknown
-
1978
- 1978-01-16 BE BE184345A patent/BE862935A/xx unknown
Also Published As
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| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
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