DE69005600T2 - Verfahren zum Herstellen einer Verpackung, die so hergestellte Verpackung und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens. - Google Patents
Verfahren zum Herstellen einer Verpackung, die so hergestellte Verpackung und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackung aus biegsamen Blättern für Produkte aus Cellulosestoffen, die so erhaltene Verpackung und die Maschine zur Durchführung des Verfahrens.
- Es sind Verpackungen aus biegsamen Blättern bekannt, um Pakete von Papiertaschentüchern einzupacken, die eine Verpackung aus biegsamen Blättern aufweisen, die auf einer ihrer Seiten mit einem Vorschnitt in Form eines Trapezes versehen ist, wovon die untere, engste Basis eine Klebezunge trägt, die auf dieser Basis reitet, so daß ein klebender Teil an dem trapezoidalen Teil klebt und ein anderer Teil auf dem Rest der Seite der Verpackung.
- Eine solche Verpackung wird durch die EP-A-0 030 601 gelehrt. Dieser Typ Verpackung, obgleich er interessant ist, weil er dem Benutzer ein leichtes Öffnen des Paketes ermöglicht, um ein Objekt herauszunehmen und darauf seinen zeitweiligen Verschluß, bis zur Wiederbenutzung, um ein weiteres Objekt herauszunehmen, hat den Nachteil, daß er während seiner Herstellung einen Schritt des Plazierens einer Klebezunge benötigt. Das erhöht den Preis der Verpackung zum einen wegen der Kosten der klebenden Zunge, zum anderen wegen der notwendigen Kosten für den Arbeitsschritt, diese in einer genauen Position auf der Verpackung zu plazieren, während diese letztere hergestellt wird. Schließlich kann diese Zunge während der Benutzung der Verpackung endgültig abgerissen werden, was zur Folge hat, daß der Verpackung die Wiederverschließbarkeit, um die verbleibenden Produkte im Hinblick auf eine weitere Benutzung zu bewahren, weggenommen wird.
- Ein erstes Ziel der Erfindung ist somit, ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackung aus biegsamen Blättern für Produkte aus Cellulosestoffen zur Verfügung zu stellen, das nicht den Nachteil dieses Schritts des Positionierens der Klebezunge aufweist.
- Dieses Ziel wird durch die Tatsache erreicht, daß das Herstellungsverfahren darin besteht, daß eine Zunge in ein Blatt oder ein Band des biegsamen Materials in regelmäßigen Abständen entsprechend im wesentlichen dem Umfang der zu umhüllenden Form und in einer bestimmten Position vorgeschnitten wird; das Blatt in einer Richtung senkrecht zur Symmetrieachse der Zunge und auf der Höhe einer durch den unteren Teil der Zunge verlaufenden Linie zweigeteilt wird; ein Streifen Schmelzklebstoff in regelmäßigen Abständen umseitig auf dem vorgeschnittenen Rand der Zunge abgelegt wird; die Ränder der Trennlinie des Blattes einander überlagert werden; die übereinandergelagerten Ränder der Trennlinie an den nicht mit Schmelzklebstoff versehenen Stellen zusammengeschweißt werden; die Schweißung in regelmäßigen Abständen an den Stellen des die Zunge bildenden Vorschnittes unterbrochen wird; die Verpackung des Produkte durch Umwickeln des Produktes und Falten der überstehenden Teile des Blattes gebildet wird.
- Ein anderes Ziel der Erfindung ist, ein Herstellungsverfahren vorzuschlagen, das über die Vereinfachung hinaus ermöglicht, ein leichtes Greifen der Zunge im Hinblick auf eine erleichterte Öffnung des Pakets sicherzustellen.
- Dieses Ziel wird durch die Tatsache erreicht, daß während des Verfahrens der Herstellung, im Schritt des Vorschneidens der Zunge, die Ecken der Zunge geschnitten werden und im Schritt des Ablagerns des Schmelzklebstoffes dieser in einem bestimmten Abstand vom Rand der Zunge auf eine Weise abgelagert wird, daß der Rand einen leicht anhebbaren Teil bildet.
- Ein anderes Ziel der Erfindung ist, eine Verpackung vorzuschlagen, bei der das Risiko des Herausreißens des klebenden Teiles einer Zunge zum Öffnen und Schließen der Verpackung unterdrückt wird.
- Dieses Ziel wird durch die Tatsache erreicht, daß die Verpackung eine kontinuierliche und diskontinuierliche Verschweißung zwischen zwei Teilen der Verpackung aufweist, die um das zu verpackende Erzeugnis herumläuft, wobei diese Schweißung zumindest einmal durch eine in dieser Verpackung vorgeschnittene Zunge unterbrochen ist, und wovon eine Zone in Nachbarschaft des engsten Teils dieser Zunge vollständig geschnitten ist und eine Klebezone aufweist, die zum Kleben auf den unteren Teil der Verpackung gelangt.
- Gemäß einer Besonderheit der Erfindung hat der Vorschnitt eine konvexe Form.
- Gemäß einer weiteren Besonderheit der Erfindung hat der Vorschnitt eine trapezoidale Form.
- Gemäß einer weiteren Besonderheit der Erfindung weist die Verpackung eine Oberseite, eine Unterseite und vordere und hintere seitliche Seiten auf.
- Gemäß einer anderen Besonderheit der Erfindung hat die Verpackung eine Rotationsform und weist eine obere und untere Seite auf.
- Gemäß einer weiteren Besonderheit der Erfindung ist der Vorschnitt auf der Oberseite oder Unterseite angeordnet.
- Gemäß einer weiteren Besonderheit der Erfindung ist der Vorschnitt auf den Seiten angeordnet.
- Ein anderes Ziel der Erfindung ist, eine Maschine zur Durchführung des Verfahrens vorzuschlagen.
- Dieses Ziel wird durch die Tatsache erreicht, daß die Maschine eine Stanze zum Schneiden und Vorschneiden; ein Messer zum Teilen; eine Vorrichtung zum Applizieren von Klebstoff in regelmäßigen Intervallen auf dem vorgeschnittenen Teil des Bandes und auf dem randseitigen Teil des Vorschnittes; eine Vorrichtung zum Überlagern der Ränder der beiden durch Teilen des anfänglichen Bandes erhaltenen Bänder; eine Vorrichtung zum Schweißen verbunden mit einer Vorrichtung zum Auffinden des Vorschnittes und zum Unterbrechen der Schweißung auf dessen Niveau aufweist.
- Die vorliegende Erfindung wird beim Studium der nachfolgenden Beschreibung mit Bezug auf die anliegenden Zeichnungen deutlicher werden, in denen:
- - die Fig. 1 eine Drauf sicht des Bandes eines im Verlauf der Herstellungsschritte die Verpackung bildenden biegsamen Flachmaterials darstellt;
- - die Fig. 2 eine Perspektivansicht einer Verpackung parallelepipedischer Form erhalten durch Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens darstellt;
- - die Fig. 3 eine Perspektivansicht einer Verpackung erhalten nach dem erfindungsgemäßen Verfahren für ein Objekt mit einer Rotationsform darstellt.
- Das Verfahren und die Verpackung gemäß der Erfindung werden nunmehr mit Hilfe der Figuren 1 und 2 beschrieben.
- Ein biegsames Blatt aus Verpackungsmaterial, so wie z.B. Polyethylen, vorzugsweise in Form eines Bandes 1, weist ein Zentralteil 10 und Seitenteile 11, 12 auf, die von längsgerichteten Faltlinien 13, 14 begrenzt sind, welche obere und untere Ränder bilden, die den äußeren Umfang der parallelepipedischen in der Fig. 2 dargestellten Verpackung formen.
- Der Mittelteil ist in zwei Teile unterteilt, die nicht gezwungenermaßen gleiche Abmessungen haben, durch eine strichpunktierte Linie 8, welche die Schnittlinie verlängert, die durch ein Schneidwerkzeug 2 hergestellt wird. Diese Linie verläuft unmittelbar über den Rand eines Vorschnittes, der in einem der beiden durch die Linie 8 begrenzten Teile 10A, 10B gebildet ist. Dieser Vorschnitt 100 weist Ränder 101, 102 auf, die teilweise vorgeschnitten sind und, in einer vorteilhaften Variante der Erf indung, einen vollständig vorgeschnittenen Teil 103, der den engsten Rand der Zunge bildet.
- Bei einer Variante der Erfindung können sich die Vorschnitte 101, 102 etwas über die Zone 10 hinaus in das Band des Materials erstrecken, welches den benachbarten Teil bildet, in dem Fall der in der Fig. 1 dargestellten Ausführungsform, dem Band 11. In einer umgekehrten Anordnung wäre dies das Band 12. Das Materialband 1 ist auf der Höhe des Schneidewerkzeuges 2 in zwei Teile geteilt und bildet zwei Bänder 10A, 10B, wovon die neugeschnittenen Ränder mit der Bezugsziffer 15 für den Teil 10A und der Bezugsziffer 16 für den Teil 10B benannt sind.
- Nach dem Schnitt dieses Bandes plaziert die Maschine zur Herstellung der Verpackung einen Abschnitt Schmelzklebstoff 7 in regelmäßigen Abständen korrespondierend zur Anordnung der Zunge 100, und insbesondere in der Nähe des Randes 103 dieser Zunge. Nach diesem Schritt der Plazierung des Abschnittes Schmelzklebstoff 7, bringt die Herstellmaschine die den vorgeschnittenen Teilen 10A und 10B entsprechenden Ränder 15, 16 auf eine Weise zusammen, daß die Ränder einander überlagern, wie dies in dem durch strichpunktierte Linien 4, 5 begrenzten Teil der Figur dargestellt ist.
- In einem weiteren Schritt werden die einander überlagernden Teile der Zentralabschnitte 10A, 10B miteinander durch eine Schweißlinie 6 verschweißt, mittels einer Schweißvorrichtung der Herstellmaschine. Wohlgemerkt sind die Vorschnitte, welche die Zungen bilden, in regelmäßigen Abständen voneinander angeordnet, die durch die Entfernung d verdeutlicht sind, die ungefähr dem Umfang der zu verpackenden Objekte zuzüglich einem Teil, der eine geringfügige Überlagerung der Schnittränder quer zum Band vor dem Schweißen und Falten zum Bilden einer Verpackung um das Produkt ermöglicht. Die Ränder der quer gerichteten Schnitte des Bandes sind durch die strichpunktierten Linien 3, 4, 5 dargestellt.
- Nach dem Schneiden eines Teils des so erhaltenen Bandes, beispielsweise zwischen den strichpunktierten Linien 4, 5 entsprechend dem Umfang des zu verpackenden Produktes, oder gegebenenfalls mit einer etwas größeren Abmessung, wird der geschnittene Teil des Bandes auf eine Weise gefaltet, daß Kanten 40, 41, 42 gebildet werden, die in Fig. 1 durch Strichlinien dargestellt sind.
- Die so erhaltene Verpackung weist, in dem Fall, daß ein parallelepipedisches Produkt zu verpacken ist, eine Vorderseite 1 auf, auf der sich die Zunge befindet, gegenüber einer Hinterseite, zwei einander gegenüberliegenden seitlichen Seiten, und eine obere Seite und eine untere Seite.
- Es ist einleuchtend, daß die Zunge auf einer der oberen oder unteren Seite oder auf einer der seitlichen Seiten, oben oder unten angeordnet sein kann.
- Die Fig. 3 stellt eine Variante der Verpackung dar, in der die Zunge in einer konvexen Form vorgeschnitten ist, was beispielsweise das Verpacken von Produkten in der Form eines Rotationskörpers erlaubt, wie dies in dieser Figur dargestellt ist.
- Wohlverstanden ist dieser Typ von Verpackung in keiner Weise auf die Verpackung von Papiertaschentüchern begrenzt, sondern kann gleichermaßen auf jeden Typ von Verpackung angewandt werden, so wie Servietten, Monatsbinden, Windeln etc.
- Der Teil des Schmelzklebstoffes 7, der auf den Teil der Zunge appliziert ist, der zur Überlagerung mit einem Teil 10B des unteren Bandes kommt, gestattet, die Verpackung vor Benutzung geschlossen zu halten. Eine leichte Öffnung durch den Benutzer wird erreicht, indem man an dem vollständig geschnittenen Teil 103 zieht. Der Benutzer zieht einen Teil der in der Packung enthaltenen Produkte heraus und der Schmelzklebstoff, der die Eigenschaft hat, eine Klebewirkung selbst nach Trennung zu bewahren, erlaubt schließlich dem Benutzer, die Verpackung wieder zu schließen, so daß der Rest der Produkte bewahrt wird, der nicht benutzt worden ist.
- Man versteht leicht, daß man bei dem Verfahren der Herstellung so den Arbeitsvorgang der Plazierung einer klebenden Zunge vermieden hat, der zugleich eine genaue Positionierung für deren Überlagerung mit dem Rand der vorgeschnittenen Zunge erfordert, aber gleichermaßen eine ausgerichtete Positionierung, um zu vermeiden, daß diese Zunge sich nicht quer auf der Verpackung wiederfindet.
- Überdies ist die Maschine, die die Herstellung der Verpackung erlaubt, ohne eine Übertragungsvorrichtung, die das Heranführen dieses ergänzenden Teils ermöglicht, welches von der klebenden Zunge gebildet wird, in der Konsequenz einfacher in ihrem Aufbau.
Claims (10)
1. Verfahren zum Herstellen einer Verpackung aus
biegsamem Flachmaterial für Produkte aus Cellulosestoffen,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Zunge in ein Blatt
oder ein Band (1) des biegsamen Materials in
regelmäßigen Abständen entsprechend im wesentlichen dem
Umfang der zu umhüllenden Form und in einer bestimmten
Position vorgeschnitten wird; das Blatt in einer
Richtung senkrecht zur Symmetrieachse der Zunge und auf
der Höhe einer durch den unteren Teil (103) der Zunge
verlaufenden Linie (8) zweigeteilt wird; daß ein
Streifen (7) eines Schmelzklebers in regelmäßigen
Abständen umseitig auf das vorgeschnittene Ende (100)
der Zunge aufgebracht wird; die Ränder (15, 16) der
Trennung des Blattes übereinandergelegt werden; die
Ränder der Trennung (15, 16) in übereinandergelagerten
Weise an den nicht mit Schmelzklebstoff (7) versehenen
Stellen zusammengeschweißt werden; die Schweißung (6)
in regelmäßigen Abständen an den Stellen des die
Zungen bildenden Vorschnittes unterbrochen wird; die
Verpackung durch Wickeln um die Produkte und Falten der
überstehenden Teile des Blattes gebildet wird.
2. Verfahren zur Herstellung gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß beim Schritt des Vorschneidens der
Rand (103) und die Ecke des Randes der Zunge
vollständig geschnitten sind und beim Schritt des Ablegens von
Schmelzkleber (7) das Band von Schmelzkleber (7) in
einem bestimmten Abstand vom Rand (103) der Zunge
abgelegt wird, der ausreichend ist, um einen anhebbaren
Teil zu bilden, wobei er gegenüber dem überlagerten
Teil (10B) bleibt.
3. Verpackung aus einem biegsamen Blatt mit einer
vorgeschnittenen Zunge, dadurch gekennzeichnet, daß sie
zwischen zwei Teilen der Verpackung eine
kontinuierliche oder diskontinuierliche Schweißung aufweist, die
um das zu verpackende Produkt herumverläuft, wobei
diese Schweißung zumindest einmal durch die Zunge
unterbrochen ist, wovon eine Zone in der Nachbarschaft
des schmalsten Teils der Zunge vollständig geschnitten
ist und eine Klebezone aufweist, die bestimmt ist, auf
einen Teil der Verpackung geklebt zu werden, der unter
diesem Rand der Zunge angeordnet ist.
4. Verpackung gemäß dem vorstehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß der Vorschnitt eine konvexe Form
hat.
5. Verpackung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorschnitt eine trapezoidale Form hat.
6. Verpackung gemäß einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verpackung eine Vorderseite,
eine Hinterseite, sowie seitliche, obere und untere
Seiten aufweist.
7. Verpackung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Rotationsform hat
und obere und untere Ränder aufweist.
8. Verpackung gemäß Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die durch den Vorschnitt gebildete Zunge
(100) auf der oberen oder unteren Seite angeordnet
ist.
9. Verpackung gemäß Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die durch Vorschneiden gebildete Zunge
auf den Seiten angeordnet ist.
10. Maschine zur Durchführung des Verfahrens zur
Herstellung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie
eine Stanze zum Schneiden und Vorschneiden; ein Messer
(2) zum Teilen; eine Vorrichtung zum Applizieren einer
Klebstoffzone in regelmäßigen Intervallen
korrespondierend zum Schnitt; eine Vorrichtung zum Überlagern
der geschnittenen Ränder; eine Vorrichtung zum
Auffinden des Schnittes und Unterbrechen der Schweißung auf
dessen Niveau aufweist.
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