DE2729185C3 - öffnungseinrichtung für Verpackungsbehälter - Google Patents
öffnungseinrichtung für VerpackungsbehälterInfo
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- B65D5/70—Break-in flaps, or members adapted to be torn-off, to provide pouring openings
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Öffnungseinrichtung für Verpackungsbehälter der im Oberbegriff des
Patentanspruches 1 genannten Gattung.
Eine derartige Öffnungseinrichtung ist bereits vorgeschlagen worden. Derartige Öffnungseinrichtungen
werden beispielsweise zum Verpacken von flüssigen Nahrungsmitteln, beispielsweise Milch, verwendet und
durch Falten und Verschweißen bzw. Versiegeln des Verpackungsmaterials hergestellt, das zweckmäßigerweise
eine Trägerschicht, beispielsweise Papier, und eine Deckschicht aus insbesondere Kunststoff aufweist.
Der Nachteil solcher oder anderer bereits bekannter Öffnungseinrichtungen besteht vor allem darin, daß
keine guten Ausgieß- bzw. Ablaufkanten realisierbar sind, die ein gezieltes Ausgießen des Füllgutes
ermöglichen, sofern nicht besondere umständliche und daher die Herstellung des Verpackungsbehälters verteuernde
Maßnahmen ergriffen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Öffnungseinrichtung der gattungsmäßig bekannten Art
dahingehend zu verbessern, daß mit einfachen Mitteln eine bessere Entleerung des Verpackungsbehälters
möglich ist
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zwischen der Behälterwand und der Deckschicht
ein biegbarer Materialstreifen angeordnet ist, der eine Öffnung autweist, sich mit einem Ablaufteil bis über die
Behälterkante erstreckt und teilweise dicht mit der Deckschicht verbunden ist.
Mit Hilfe der Erfindung kann vermieden werden, daß beim Ausgießen lullgut zwischen der Deckschicht und anderen Materialteilen, nämlich dem biegbaren Materialstreifen, hineinläuft. Dies ist auch dann möglich, wenn der Materialstreifen gar nicht um die gesamte Öffnung herum mit der Deckschicht dicht verbunden ist.
Mit Hilfe der Erfindung kann vermieden werden, daß beim Ausgießen lullgut zwischen der Deckschicht und anderen Materialteilen, nämlich dem biegbaren Materialstreifen, hineinläuft. Dies ist auch dann möglich, wenn der Materialstreifen gar nicht um die gesamte Öffnung herum mit der Deckschicht dicht verbunden ist.
da es genügt, die beim Ausgießen vom Füllgut erfaßten Übergangsbereiche zwischen der Deckschicht und dem
Materialstreifen abzudichten.
Besondere Ausbildungen und Verbesserungen der Erfindung sind in Unteransprüchen gekennzeichnet und
werden anhand der folgenden Figurenbeschreibung noch näher erläutert. Eine bevorzugte Ausbildung der
Erfindung ergibt sich aus der Zeichnung; es zeigt
F i g. 1 einen Teil des Verpackungsbehälter* mit einer
Öffnungseinrichtung in geöffneter Stellung in perspektivischer Ansicht und
Fig.2 schematisch und in Planansicht bzw. ebener
Ausbildung einen Teil des Materialstreifens der Öffnungseinrichtung.
Gemäß F i g. I ist ein oberer Teil des Verpackungsbe-
hälters mit einer öffnungseinrichtung versehen, die bei
Verpackungsbehältern einer Anzahl unterschiedlicher Gattungen anwendbar sein kann, selbst wenn der
dargestellte Verpackungsbehälter parallelepipedisch ist
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und eine ebene obere Stirnfläche 1 und vier Seitenflächen aufweist, die sich im wesentlichen im rechten
Winkel zu dieser oberen Fläche I erstrecken (in F i g. 1 sind lediglich die Seitenflächen 2 und 3 sichtbar). Der
Verpackungsbehälter ist aus laminiertem Material hergestellt, das eine Trägerschicht aus Papier aufweist,
die an beiden Seiten mit Deckschichten aus Kunststoff versehen ist, die gegenüber Flüssigkeit undurchlässig
sind.
Die öffnungseinrichtung ist zum größeren Teil auf
der oberen Stirnfläche 1 des Verpackungsbehälters angeordnet, erstreckt sich aber auch teilweise über die
Behälterkante 4 zwischen den Packungsseiten 1 und 2 hinaus bis auf die Seitenfläche 2 der Verpackung. Die
öffnungseinrichtung ist in F i g. 1 in geöffnetem Zustand dargestellt und weist eine zu öffnende Lasche bzw. einen
zu öffnenden Teil 5 auf, der einen integrierten Bestandteil des Verpackungsmaterials bildet, aber durch
die in Fig.2 in ungebrochenem Zustand sichtbare Perforations- oder Schwächungslinie 6 begrenzt ist, die
sich durch sämtliche Materiaischichten erstreckt. Die
Schwächungslinie 6 bildet eine im wesentlichen U-förmige Figur auf der Materialoberfläche. Beide
Schenkel der U-förmigen Figur befinden sich auf der oberen Stirnfläche 1 der Verpackung, während der Teil
der Schwächungslinie 6, der den Grund- oder Stegteil des U bildet, die Kantenlinie bzw. Behälterkante 4
kreuzt und sich auf der Seitenfläche 2 des Verpackungsbehälters befindet Der durch die Schwächungslinie 6
gebildete zu öffnende Teil 5 ist daher durch einen nicht perforierten Teil mit der oberen Stirnfläche 1
verbunden, während sich ein zu öffnendes Frontende (das im folgenden nur als Ende des zu öffnenden Teils
bezeichnet wird) an der Seitenfläche 2 befindet. Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausbildung hat das Ende
des zu öffnenden Teils eine größere Breite als der verbleibende Teil des zu öffnenden Teils; der Grund
hierfür wird im folgenden erläutert.
Um zu verhindern, daß im Verpackungsbehälter befindlicher Inhalt durch die Perforationslöcher der
Schwächungslinie 6 ausleckt, ist eine Deckschicht 7 unter dem zu öffnenden Teil 5 vorgesehen. Die
Deckschicht 7 besteht aus einem Streifen eines geeigneten Kunststoff-Films und ist mit der Innenseite
(derjenigen Seite des Verpackungslaminats, die bei der Verpackung nach innen gewendet Ut) des laminierten
Verpackungsmaterials in einer kontinuierlichen Versiegelungszone 9 (F i g. 2) verbunden, die sich zwischen der
Randlinie 8 der Deckschicht 7 und der Schwächungslinie 6 erstreckt. Da sowohl die Deckschicht 7, als auch die
Versiegelungszone 9 gegenüber Flüssigkeiten undurchlässig sind, #ird verhindert, daß Flüssigkeit an die in der
Schwächungslinie 6 befindlichen Perforationen herantritt oder aus diesen herausleckt, oder daß umgekehrt
Luft in die Packung eintreten kann.
Die Öffnungseinrichtung weist außerdem einen flexiblen Materialstreifen 10 auf, der zwischen der
Deckschicht 7 und dem Verpackungslaminat angeordnet ist und sich innerhalb der Versiegelungszone 9
befindet, in der die Deckschicht 7 mit dem Verpackungslaminat verbunden ist. Der Hauptteil des flexiblen bzv/.
biegbaren Materialstreifens 10 befindet sich unterhalb der oberen Stirnfläche 1 und erstreckt sich parallel zu
der oberen Stirnfläche 1 des Verpackungsmaterials, während sich ein vorderes Ende des Materialstreifens 10
etwas (2 bis 4 mm) bis außerhalb der Behälterkante 4 erstreckt, die die Gt:nze zwischen der oberen
Stirnfläche 1 des Verpackungsbehälters und der Seitenfläche 2 bildet Die Breite des flexiblen Materialstreifens
10 ist so ausgewählt, daß diir Streifen 10
schmaler als das breite Ende des zu öffnenden Teils 5 aber breiter als der Rast des zu öffnenden Teils 5
ausgebildet ist. Schließlich ist der Materialstreifen 10 aus derart biegbarem und relativ steifem Kunststoffmaterial
hergestellt, das nach Deformieren oder Falten unmittelbar wieder die ursprüngliche Form annimmt
Um das Ausgießen des in der Packung befindlichen ίο Inhalts nach dem Aufbrechen der Schwächungslinie 6
und Auffalten des zu öffnenden Teils 5 zu ermöglichen, ist der Materialstreifen 10 mit einer im wesentlichen
ovalen Ausgießöffnung 11 versehen, die sich in der oberen Stirnfläche 1 des Verpackungsbehälters in einem
geringen Abstand innerhalb der Behälterkante 4 befindet Durch Auffalten des zu öffnenden Teils 5 wird
die Ausgießöffnung 11 aufgedeckt. Aber jeder Durchtritt von Füllgut durch die Ausgießöffnung 11 wird
durch die Deckschicht 7 fortgesetzt verhindert, die natürlich unzerstört ist und nicht rr:.. der Ausgießöffnung
Il übereinstimmt Die Deckschicht 7 kann natürlich auch durch Perforieren der Ausgießöffnung 11
mit Unterstützung geeigneter scharfer Artikel möglich sein, aber so, daß der Verpackungsbehälter in einer
einzigen Aktion geöffnet werden kann. Die Deckschicht 7 ist mit der Unterseite des zu öffnenden Teils 5 in einer
zweiten Siegelungszone 12 verbunden, die sich rings um die Peripherie der Ausgießöffnung 11 innerhalb der
Randlinie 13 erstreckt, die die Ausgießöffnung 11 definiert Nach einer bevorzugten Ausbildung weist die
Siegelungszone 12 eine solche Breite auf, daß sie sich auch über die Randlinie 13 hinaus erstreckt, so daß in
ein- und derselben Versiegelung, bzw. Abdichtung, die Deckschicht 7 einerseits mit dem zu öffnenden Teil 5
innei halb der Randlinie t3 und andererseits mit dem
flexiblen Materialstreifen 10 direkt außerhalb der Randlinie 13 versiegelt bzw. verbunden ist, wodurch
darüber hinaus verhindert wird, daß der Inhalf beim Ausgießen zwischen die Deckschicht 7 und den flexiblen
Materialstreifen 10 an der Randlinie 13 eindringen kann. Da>
Verbinden, Verschweißen bzw. Versiegeln zwischen dem zu öffnenden Teil 5 und der Deckschicht 7 in
der Siegelungszone 12 hat die Folge, daß ein Teil der Deckschicht 7, der in Größe und Form mit der
Ausgießöffnung 11 übereinstimmt, abgesetzt bzw. abgesonder· wird und den zu öffnenden Teil 5 nach oben
begleitet, wenn der Verpackungsbehälter geöffnet wird. Wegen des Einfügens des flexiblen Materialstreifens 10
zwischen die Deckschicht 7 und den zu öffnenden Teil 5, so dient die Randlinie 13 der Ausgießöffnung 11 als eine
Gegenstütze oder ein Aufreißrand, so daß die in der Deckschicht 7 gebildete Öffnung eine ovale, der
Ausgießöffnung 11 entsprechende Form mit gut definierter Rai.dlinie bildet.
Anstelle der zwei separaten Siegelungszcnen 9 und 12 ist es möglich, eine ununterbrochene Siegelungszone zu
schaffen, die dadurch gebildet werden kann, daß die rückwärtigen Teile der zwei Siegelungszonen 9 und 12,
d.h. die dem Zentrum der oberen Stirnfläche 1 zugewandten Teile »geöffnet« und miteinander verbunden
sind, so daß die gebildete Siegelungszone die äußeren und inneren Konturen ein^s »5J'<
bildet. Dies kann vom herstellungsmäßigen Standpunkt aus verschiedene
Vorteile bieten; das Handhaben der Deckschicht 7 und des ,Vaterialstreifens 10 während der
Anwendung und Versiegelung wird erleichtert.
Wie bereits zuvor erwähnt, erstreckt sich der flexible Materialstreifen 10 mit einem vorderen Ablaufteil 14
über die Randlinie 4 hinaus. Das bedeutet, daß der flexible Materialstreifen 10. wenn der mit der Öffnung
versehene Verpackungsbehälter fertig geformt und ungeöffnet ist, längs der Behälterkante 4 gefaltet wird,
so daß der Ablaufien |4 des iviaterialstreifens IO parallel
mit der Seitenwand 2 des Verpackungsbehälters verläuft.
Wenn die öffnungseinrichtung durch Aufbrechen der Perforation der Schwächungslinie 6 geöffnet und der zu
öffnende Teil 5 hochgezogen bzw. aufgedrückt wird, springt das Frontende bzw. der Ablaufteil 14 des
Materialstreifens 10 infolge der inhärenten Elastizität
nach oben, so daß er sich in derselben F.bene wie der
Hauptteil des Streifens 10 befindet und dadurch einen Ausgießrand formt, der sich bis etwas über die
Ablaufkante 4 des Verpackungsbehälters hinauserstreckt.
Das bedeutet, daß beim Ausgießen des Inhalts des Verpackungsbehälters ein ebener und konzentrierter
Strahl erzieibar ist, der keine Tendenz zeigi. irgendwie
längs der Außenseite des Verpackungslaminats über die Behälterkante 4 und längs der Seitenflächen 2
hinauszulaufen, wie dies bei der erwähnten, vorbekannten Verpackungseinrichtung gemäß der Beschreibungseinleitung der Fall ist. Um die beschriebene Funktion
sicherzustellen, ist es zweckmäßig, daß der Materialstreifen
10 aus biegbarem und elastischem Material ausreichender Steifigkeit hergestellt ist. Als geeignete
Materialien haben sich Acrylnitril-butadien-styrol. PVC oder Polystyrol erwiesen, die alle dem Streifen die
Fähigkeit verleihen, nach dem Falten im wesentlichen vollständig wieder die ebene bzw. ursprüngliche Form
anzunehmen. Ein weiteres geeignetes Material ist geschäumtes Polyäthylen hoher Dichte. Ein ausgeschäumter,
hochdichter Polyäthylen-Streifen soll aber eine größere Dicke haben als aus Acrylnitril-butadienstyrol
oder PVC hergestellter Streifen 10. Es hat sich gezeigt, daß eine Dicke von etwa 0,2 mm dem Streifen
10 die gewünschten Eigenschaften verleiht.
Die spezielle Ausbildung des zu öffnenden Teils 5 mit einem Ende, das breiter als der Rest des zu öffnenden
Teils 5 ist und eine graduelle Übergangszone zwischen dem breiten und schmalen Teil aufweist, dient zwei
Aufgaben: In erster Linie wird ermöglicht, daß der Ablaufteil 14 des Materialstreifens 10 nach dem öffnen
des zu öffnenden Teils 5 frei und ungehindert in die gewünschte Lage nach außen springen kann, gleichzeitig
wenn der Rest der Randlinie des Materialstreifens tO vom Verpackungsmaterial an der oberen Stirnfläche 1
des Verpackungsbehälters bedeckt ist, was zu einer gut funktionierenden und auch ästhetisch attraktiven
Öffnungseinrichtung führt. Zweitens wurde gefunden, daß der zu öffnende Teil 5 während des Moments des
Öffnens, wenn er sukzessive gefaltet oder aufwärts bzw. rückwärts umgelegt wird, eine bestimmte Welliing,
.MLKuMfe, Riffelung oder Faltung er'n«m, div. ,.a ü^m zu
öffnenden Teil 5 führt, nachdem die Öffnung etwas kurzer als die ursprüngliche Länge und daher auch
etwas kürzer als die in dem Verpackungsmaterial belassene Aussparung bleibt. Beim Wiederverschließen
des Verpackungsbehälters, d. h. beim Heruntcrfalten des zu öffnenden Teils in die Aussparung verhaken sich
die flachlicgcndcn Teile der Schwächungslinie 6. die eine
graduelle b/w. allmähliche Übelgangszone /wischen
den breiten und schmalen Teilen der Öffnung bilden, fest in die korrespondierenden Teile des /u öffnenden Teils
5, so daß der zu öffnende Teil 5 nach dem Hineinpressen in die Ausnehmung in derselben befestigt bleibt und im
wesentlichen mit der oberen Stirnfläche 1 des Verpackungsbehälters fluchtet.
7IC 1ICIMCtIUII^ UCI V-MIIIUIIJ
I MIUt- t /.. IJ
dadurch statt, daß die Verpackungsmaterialbahn in gleichmäßigen Intervallen, deren Länge der Materiallänge
jeder Packung entspricht, mit U-förmigen Schwachlingslinien durch Perforation mit Hilfe eines
geeigneten Stanzwerkzeugs versehen wird. Daraufhin wird die Verpackungsmaterialbahn an jeder Stelle der
Perforation mit der Deckschicht und dem flexibler Matermlstreifcn 10 versehen, die miteinander beim
Vnrsc' zeiten verbunden werden und in Form eines Bandes von Deckschichtmaterial, an welchem Band die
mit der Ausgießöffnung in gleichen Abständen befestig ten Materiaistreifen 10 versahen sind, zugeliefert
werden. Nach dem Abschneiden in separate Einheiten und dem Anlagen an die Unterseite des Verpackungsmaterialstreifens
durch Heißsiegeln oder Heißverschweißen in den zwei Siegelungszonen wird die Herstellung der öffnungseinrichtung beendet und das
Verpackungsmaterial kann in Einzelpackungen überführt werden.
Die Öffnungseinrichtung erlaubt in einfacher Weise einerseits eine Entleerungsöffnung mit gut bestimmter
Randlinie und andererseits eine geeignete Ausgießbzw. Ablaufkante zu schaffen, die nach dem öffnen über
die Randlinie des Verpackungsbehälters hinausragt. Durch Verwendung zweier verschiedener Materialien,
von denen jedes optimale Eigenschaften für dessen Zwecke besitzt, kann die bisher nicht mögliche
Kombination eines einfachen Aufreißens der die Entleerungsöffnung bedeckenden Materialschicht und
einer steifen Ablaufkante erreicht werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (12)
1. öffnungseinrichtung für Verpackungsbehälter,
bei denen eine in der Behälterwand angeordnete Schwächungslinie einen aufreißbaren Teil bestimmt,
der sich bis über eine Behälterkante bzw. einen Behälterrand erstreckt, bei der die Schwächungslinie
gegenüber der Behälterinnenseite mittels einer flüssigkeits-undurchlässigen, mit der Innenseite der ">
Behälterwand rings um die Schwächungslinie verbundenen Deckschicht abgedichtet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen der Behälterwand und der Deckschicht (7) ein biegbarer
Materialstreifen (10) angeordnet ist, der eine Öffnung (11) aufweist, sich mit einem Ablaufteil (14)
bis über die Behälterkante (4) erstreckt und teilweise dicht mit der Deckschicht (7) verbunden ist
2. öffnungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Öffnung (11) in
geringem Abstand von der Behälterkante (4) befindet.
3. öffnungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der die öffnung (11)
umgebende Teil des Materialstreifens (10) mit der Deckschicht (7) in einer Siegelungszone (12)
verbunden ist
4. Öffnungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Deckschicht (7) mit dem als Aufreißlasche dienenden zu öffnender, Teil (5) in einem Bereich verbunden ist,
der im wesentlichen der öffnung (11) entspricht
5. Öffnungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Materialstreifen (10) verhältnismäßig eigensteif ist und infolge der Eigenelastizität seine gestreckte
Form wieder einzunehmen trachtet.
6. öffnungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet daß der Materialstreifen (10) aus
Acrylnitril-butadien-styrol besteht
7. öffnungseinrichtung nach Anspruch 5; i^tdurch
gekennzeichnet, daß der Materialstreifen (10) aus PVC besteht
8. öffnungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Materialstreifen (10) aus
geschäumtem Polyäthylen hoher Dichte besteht und im wesentlichen 0,2 mm dick ausgebildet ist
9. öffnungseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinie (6) derart im wesentlichen U-förmig
ausgebildet ist, daß sich das Ende des zu öffnenden Teils (5) an einer der Flächen des
Verpackungsbehälters befindet, die dessen oberen Stirnfläche (1) benachbart sind.
10. öffnungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der sich über die Behälterkante
(4) hinaus erstreckende Abschnitt des zu öffnenden Teils (5) breiter als der Rest des zu öffnenden Teils
(5) und die entsprechende Breite des Materialstreifens (10) kleiner ais die Breite des zu öffnenden Teils
(5) sind.
11. öffnungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der zu öffnende Teil (5) zwischen seinen breiten und schmalen Teilen eine
graduelle Übergangszone aufweist.
12. öffnungseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnung (11) oval ausgebildet ist und mit einem Ende
kurz vor der ßehälterkante (4) endet.
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