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DE2729185C3 - öffnungseinrichtung für Verpackungsbehälter - Google Patents

öffnungseinrichtung für Verpackungsbehälter

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Publication number
DE2729185C3
DE2729185C3 DE2729185A DE2729185A DE2729185C3 DE 2729185 C3 DE2729185 C3 DE 2729185C3 DE 2729185 A DE2729185 A DE 2729185A DE 2729185 A DE2729185 A DE 2729185A DE 2729185 C3 DE2729185 C3 DE 2729185C3
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DE
Germany
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opening device
opening
container
cover layer
edge
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Expired
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DE2729185A
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English (en)
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DE2729185A1 (de
DE2729185B2 (de
Inventor
Lars Christer Blentarp Carlsson (Schweden)
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Tetra Pak AB
Original Assignee
Tetra Pak International AB
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Publication date
Application filed by Tetra Pak International AB filed Critical Tetra Pak International AB
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Publication of DE2729185B2 publication Critical patent/DE2729185B2/de
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Publication of DE2729185C3 publication Critical patent/DE2729185C3/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/70Break-in flaps, or members adapted to be torn-off, to provide pouring openings
    • B65D5/706Tearable flaps defined by score-lines or incisions provided in a separate end closure of a tubular container
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/70Break-in flaps, or members adapted to be torn-off, to provide pouring openings
    • B65D5/701Tearable flaps defined by score-lines or incisions provided in the closure flaps of a tubular container made of a single blank
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Öffnungseinrichtung für Verpackungsbehälter der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 genannten Gattung.
Eine derartige Öffnungseinrichtung ist bereits vorgeschlagen worden. Derartige Öffnungseinrichtungen werden beispielsweise zum Verpacken von flüssigen Nahrungsmitteln, beispielsweise Milch, verwendet und durch Falten und Verschweißen bzw. Versiegeln des Verpackungsmaterials hergestellt, das zweckmäßigerweise eine Trägerschicht, beispielsweise Papier, und eine Deckschicht aus insbesondere Kunststoff aufweist. Der Nachteil solcher oder anderer bereits bekannter Öffnungseinrichtungen besteht vor allem darin, daß keine guten Ausgieß- bzw. Ablaufkanten realisierbar sind, die ein gezieltes Ausgießen des Füllgutes ermöglichen, sofern nicht besondere umständliche und daher die Herstellung des Verpackungsbehälters verteuernde Maßnahmen ergriffen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Öffnungseinrichtung der gattungsmäßig bekannten Art dahingehend zu verbessern, daß mit einfachen Mitteln eine bessere Entleerung des Verpackungsbehälters möglich ist
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zwischen der Behälterwand und der Deckschicht ein biegbarer Materialstreifen angeordnet ist, der eine Öffnung autweist, sich mit einem Ablaufteil bis über die Behälterkante erstreckt und teilweise dicht mit der Deckschicht verbunden ist.
Mit Hilfe der Erfindung kann vermieden werden, daß beim Ausgießen lullgut zwischen der Deckschicht und anderen Materialteilen, nämlich dem biegbaren Materialstreifen, hineinläuft. Dies ist auch dann möglich, wenn der Materialstreifen gar nicht um die gesamte Öffnung herum mit der Deckschicht dicht verbunden ist.
da es genügt, die beim Ausgießen vom Füllgut erfaßten Übergangsbereiche zwischen der Deckschicht und dem Materialstreifen abzudichten.
Besondere Ausbildungen und Verbesserungen der Erfindung sind in Unteransprüchen gekennzeichnet und werden anhand der folgenden Figurenbeschreibung noch näher erläutert. Eine bevorzugte Ausbildung der Erfindung ergibt sich aus der Zeichnung; es zeigt
F i g. 1 einen Teil des Verpackungsbehälter* mit einer Öffnungseinrichtung in geöffneter Stellung in perspektivischer Ansicht und
Fig.2 schematisch und in Planansicht bzw. ebener Ausbildung einen Teil des Materialstreifens der Öffnungseinrichtung.
Gemäß F i g. I ist ein oberer Teil des Verpackungsbe-
hälters mit einer öffnungseinrichtung versehen, die bei Verpackungsbehältern einer Anzahl unterschiedlicher Gattungen anwendbar sein kann, selbst wenn der dargestellte Verpackungsbehälter parallelepipedisch ist
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und eine ebene obere Stirnfläche 1 und vier Seitenflächen aufweist, die sich im wesentlichen im rechten Winkel zu dieser oberen Fläche I erstrecken (in F i g. 1 sind lediglich die Seitenflächen 2 und 3 sichtbar). Der Verpackungsbehälter ist aus laminiertem Material hergestellt, das eine Trägerschicht aus Papier aufweist, die an beiden Seiten mit Deckschichten aus Kunststoff versehen ist, die gegenüber Flüssigkeit undurchlässig sind.
Die öffnungseinrichtung ist zum größeren Teil auf der oberen Stirnfläche 1 des Verpackungsbehälters angeordnet, erstreckt sich aber auch teilweise über die Behälterkante 4 zwischen den Packungsseiten 1 und 2 hinaus bis auf die Seitenfläche 2 der Verpackung. Die öffnungseinrichtung ist in F i g. 1 in geöffnetem Zustand dargestellt und weist eine zu öffnende Lasche bzw. einen zu öffnenden Teil 5 auf, der einen integrierten Bestandteil des Verpackungsmaterials bildet, aber durch die in Fig.2 in ungebrochenem Zustand sichtbare Perforations- oder Schwächungslinie 6 begrenzt ist, die sich durch sämtliche Materiaischichten erstreckt. Die Schwächungslinie 6 bildet eine im wesentlichen U-förmige Figur auf der Materialoberfläche. Beide Schenkel der U-förmigen Figur befinden sich auf der oberen Stirnfläche 1 der Verpackung, während der Teil der Schwächungslinie 6, der den Grund- oder Stegteil des U bildet, die Kantenlinie bzw. Behälterkante 4 kreuzt und sich auf der Seitenfläche 2 des Verpackungsbehälters befindet Der durch die Schwächungslinie 6 gebildete zu öffnende Teil 5 ist daher durch einen nicht perforierten Teil mit der oberen Stirnfläche 1 verbunden, während sich ein zu öffnendes Frontende (das im folgenden nur als Ende des zu öffnenden Teils bezeichnet wird) an der Seitenfläche 2 befindet. Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausbildung hat das Ende des zu öffnenden Teils eine größere Breite als der verbleibende Teil des zu öffnenden Teils; der Grund hierfür wird im folgenden erläutert.
Um zu verhindern, daß im Verpackungsbehälter befindlicher Inhalt durch die Perforationslöcher der Schwächungslinie 6 ausleckt, ist eine Deckschicht 7 unter dem zu öffnenden Teil 5 vorgesehen. Die Deckschicht 7 besteht aus einem Streifen eines geeigneten Kunststoff-Films und ist mit der Innenseite (derjenigen Seite des Verpackungslaminats, die bei der Verpackung nach innen gewendet Ut) des laminierten Verpackungsmaterials in einer kontinuierlichen Versiegelungszone 9 (F i g. 2) verbunden, die sich zwischen der Randlinie 8 der Deckschicht 7 und der Schwächungslinie 6 erstreckt. Da sowohl die Deckschicht 7, als auch die Versiegelungszone 9 gegenüber Flüssigkeiten undurchlässig sind, #ird verhindert, daß Flüssigkeit an die in der Schwächungslinie 6 befindlichen Perforationen herantritt oder aus diesen herausleckt, oder daß umgekehrt Luft in die Packung eintreten kann.
Die Öffnungseinrichtung weist außerdem einen flexiblen Materialstreifen 10 auf, der zwischen der Deckschicht 7 und dem Verpackungslaminat angeordnet ist und sich innerhalb der Versiegelungszone 9 befindet, in der die Deckschicht 7 mit dem Verpackungslaminat verbunden ist. Der Hauptteil des flexiblen bzv/. biegbaren Materialstreifens 10 befindet sich unterhalb der oberen Stirnfläche 1 und erstreckt sich parallel zu der oberen Stirnfläche 1 des Verpackungsmaterials, während sich ein vorderes Ende des Materialstreifens 10 etwas (2 bis 4 mm) bis außerhalb der Behälterkante 4 erstreckt, die die Gt:nze zwischen der oberen Stirnfläche 1 des Verpackungsbehälters und der Seitenfläche 2 bildet Die Breite des flexiblen Materialstreifens 10 ist so ausgewählt, daß diir Streifen 10 schmaler als das breite Ende des zu öffnenden Teils 5 aber breiter als der Rast des zu öffnenden Teils 5 ausgebildet ist. Schließlich ist der Materialstreifen 10 aus derart biegbarem und relativ steifem Kunststoffmaterial hergestellt, das nach Deformieren oder Falten unmittelbar wieder die ursprüngliche Form annimmt
Um das Ausgießen des in der Packung befindlichen ίο Inhalts nach dem Aufbrechen der Schwächungslinie 6 und Auffalten des zu öffnenden Teils 5 zu ermöglichen, ist der Materialstreifen 10 mit einer im wesentlichen ovalen Ausgießöffnung 11 versehen, die sich in der oberen Stirnfläche 1 des Verpackungsbehälters in einem geringen Abstand innerhalb der Behälterkante 4 befindet Durch Auffalten des zu öffnenden Teils 5 wird die Ausgießöffnung 11 aufgedeckt. Aber jeder Durchtritt von Füllgut durch die Ausgießöffnung 11 wird durch die Deckschicht 7 fortgesetzt verhindert, die natürlich unzerstört ist und nicht rr:.. der Ausgießöffnung Il übereinstimmt Die Deckschicht 7 kann natürlich auch durch Perforieren der Ausgießöffnung 11 mit Unterstützung geeigneter scharfer Artikel möglich sein, aber so, daß der Verpackungsbehälter in einer einzigen Aktion geöffnet werden kann. Die Deckschicht 7 ist mit der Unterseite des zu öffnenden Teils 5 in einer zweiten Siegelungszone 12 verbunden, die sich rings um die Peripherie der Ausgießöffnung 11 innerhalb der Randlinie 13 erstreckt, die die Ausgießöffnung 11 definiert Nach einer bevorzugten Ausbildung weist die Siegelungszone 12 eine solche Breite auf, daß sie sich auch über die Randlinie 13 hinaus erstreckt, so daß in ein- und derselben Versiegelung, bzw. Abdichtung, die Deckschicht 7 einerseits mit dem zu öffnenden Teil 5 innei halb der Randlinie t3 und andererseits mit dem flexiblen Materialstreifen 10 direkt außerhalb der Randlinie 13 versiegelt bzw. verbunden ist, wodurch darüber hinaus verhindert wird, daß der Inhalf beim Ausgießen zwischen die Deckschicht 7 und den flexiblen Materialstreifen 10 an der Randlinie 13 eindringen kann. Da> Verbinden, Verschweißen bzw. Versiegeln zwischen dem zu öffnenden Teil 5 und der Deckschicht 7 in der Siegelungszone 12 hat die Folge, daß ein Teil der Deckschicht 7, der in Größe und Form mit der Ausgießöffnung 11 übereinstimmt, abgesetzt bzw. abgesonder· wird und den zu öffnenden Teil 5 nach oben begleitet, wenn der Verpackungsbehälter geöffnet wird. Wegen des Einfügens des flexiblen Materialstreifens 10 zwischen die Deckschicht 7 und den zu öffnenden Teil 5, so dient die Randlinie 13 der Ausgießöffnung 11 als eine Gegenstütze oder ein Aufreißrand, so daß die in der Deckschicht 7 gebildete Öffnung eine ovale, der Ausgießöffnung 11 entsprechende Form mit gut definierter Rai.dlinie bildet.
Anstelle der zwei separaten Siegelungszcnen 9 und 12 ist es möglich, eine ununterbrochene Siegelungszone zu schaffen, die dadurch gebildet werden kann, daß die rückwärtigen Teile der zwei Siegelungszonen 9 und 12, d.h. die dem Zentrum der oberen Stirnfläche 1 zugewandten Teile »geöffnet« und miteinander verbunden sind, so daß die gebildete Siegelungszone die äußeren und inneren Konturen ein^s »5J'< bildet. Dies kann vom herstellungsmäßigen Standpunkt aus verschiedene Vorteile bieten; das Handhaben der Deckschicht 7 und des ,Vaterialstreifens 10 während der Anwendung und Versiegelung wird erleichtert.
Wie bereits zuvor erwähnt, erstreckt sich der flexible Materialstreifen 10 mit einem vorderen Ablaufteil 14
über die Randlinie 4 hinaus. Das bedeutet, daß der flexible Materialstreifen 10. wenn der mit der Öffnung versehene Verpackungsbehälter fertig geformt und ungeöffnet ist, längs der Behälterkante 4 gefaltet wird, so daß der Ablaufien |4 des iviaterialstreifens IO parallel mit der Seitenwand 2 des Verpackungsbehälters verläuft.
Wenn die öffnungseinrichtung durch Aufbrechen der Perforation der Schwächungslinie 6 geöffnet und der zu öffnende Teil 5 hochgezogen bzw. aufgedrückt wird, springt das Frontende bzw. der Ablaufteil 14 des Materialstreifens 10 infolge der inhärenten Elastizität nach oben, so daß er sich in derselben F.bene wie der Hauptteil des Streifens 10 befindet und dadurch einen Ausgießrand formt, der sich bis etwas über die Ablaufkante 4 des Verpackungsbehälters hinauserstreckt.
Das bedeutet, daß beim Ausgießen des Inhalts des Verpackungsbehälters ein ebener und konzentrierter Strahl erzieibar ist, der keine Tendenz zeigi. irgendwie längs der Außenseite des Verpackungslaminats über die Behälterkante 4 und längs der Seitenflächen 2 hinauszulaufen, wie dies bei der erwähnten, vorbekannten Verpackungseinrichtung gemäß der Beschreibungseinleitung der Fall ist. Um die beschriebene Funktion sicherzustellen, ist es zweckmäßig, daß der Materialstreifen 10 aus biegbarem und elastischem Material ausreichender Steifigkeit hergestellt ist. Als geeignete Materialien haben sich Acrylnitril-butadien-styrol. PVC oder Polystyrol erwiesen, die alle dem Streifen die Fähigkeit verleihen, nach dem Falten im wesentlichen vollständig wieder die ebene bzw. ursprüngliche Form anzunehmen. Ein weiteres geeignetes Material ist geschäumtes Polyäthylen hoher Dichte. Ein ausgeschäumter, hochdichter Polyäthylen-Streifen soll aber eine größere Dicke haben als aus Acrylnitril-butadienstyrol oder PVC hergestellter Streifen 10. Es hat sich gezeigt, daß eine Dicke von etwa 0,2 mm dem Streifen 10 die gewünschten Eigenschaften verleiht.
Die spezielle Ausbildung des zu öffnenden Teils 5 mit einem Ende, das breiter als der Rest des zu öffnenden Teils 5 ist und eine graduelle Übergangszone zwischen dem breiten und schmalen Teil aufweist, dient zwei Aufgaben: In erster Linie wird ermöglicht, daß der Ablaufteil 14 des Materialstreifens 10 nach dem öffnen des zu öffnenden Teils 5 frei und ungehindert in die gewünschte Lage nach außen springen kann, gleichzeitig wenn der Rest der Randlinie des Materialstreifens tO vom Verpackungsmaterial an der oberen Stirnfläche 1 des Verpackungsbehälters bedeckt ist, was zu einer gut funktionierenden und auch ästhetisch attraktiven Öffnungseinrichtung führt. Zweitens wurde gefunden, daß der zu öffnende Teil 5 während des Moments des Öffnens, wenn er sukzessive gefaltet oder aufwärts bzw. rückwärts umgelegt wird, eine bestimmte Welliing, .MLKuMfe, Riffelung oder Faltung er'n«m, div. ,.a ü^m zu öffnenden Teil 5 führt, nachdem die Öffnung etwas kurzer als die ursprüngliche Länge und daher auch etwas kürzer als die in dem Verpackungsmaterial belassene Aussparung bleibt. Beim Wiederverschließen des Verpackungsbehälters, d. h. beim Heruntcrfalten des zu öffnenden Teils in die Aussparung verhaken sich die flachlicgcndcn Teile der Schwächungslinie 6. die eine graduelle b/w. allmähliche Übelgangszone /wischen den breiten und schmalen Teilen der Öffnung bilden, fest in die korrespondierenden Teile des /u öffnenden Teils 5, so daß der zu öffnende Teil 5 nach dem Hineinpressen in die Ausnehmung in derselben befestigt bleibt und im wesentlichen mit der oberen Stirnfläche 1 des Verpackungsbehälters fluchtet.
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dadurch statt, daß die Verpackungsmaterialbahn in gleichmäßigen Intervallen, deren Länge der Materiallänge jeder Packung entspricht, mit U-förmigen Schwachlingslinien durch Perforation mit Hilfe eines geeigneten Stanzwerkzeugs versehen wird. Daraufhin wird die Verpackungsmaterialbahn an jeder Stelle der Perforation mit der Deckschicht und dem flexibler Matermlstreifcn 10 versehen, die miteinander beim Vnrsc' zeiten verbunden werden und in Form eines Bandes von Deckschichtmaterial, an welchem Band die mit der Ausgießöffnung in gleichen Abständen befestig ten Materiaistreifen 10 versahen sind, zugeliefert werden. Nach dem Abschneiden in separate Einheiten und dem Anlagen an die Unterseite des Verpackungsmaterialstreifens durch Heißsiegeln oder Heißverschweißen in den zwei Siegelungszonen wird die Herstellung der öffnungseinrichtung beendet und das Verpackungsmaterial kann in Einzelpackungen überführt werden.
Die Öffnungseinrichtung erlaubt in einfacher Weise einerseits eine Entleerungsöffnung mit gut bestimmter Randlinie und andererseits eine geeignete Ausgießbzw. Ablaufkante zu schaffen, die nach dem öffnen über die Randlinie des Verpackungsbehälters hinausragt. Durch Verwendung zweier verschiedener Materialien, von denen jedes optimale Eigenschaften für dessen Zwecke besitzt, kann die bisher nicht mögliche Kombination eines einfachen Aufreißens der die Entleerungsöffnung bedeckenden Materialschicht und einer steifen Ablaufkante erreicht werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (12)

Patentansprüche:
1. öffnungseinrichtung für Verpackungsbehälter, bei denen eine in der Behälterwand angeordnete Schwächungslinie einen aufreißbaren Teil bestimmt, der sich bis über eine Behälterkante bzw. einen Behälterrand erstreckt, bei der die Schwächungslinie gegenüber der Behälterinnenseite mittels einer flüssigkeits-undurchlässigen, mit der Innenseite der "> Behälterwand rings um die Schwächungslinie verbundenen Deckschicht abgedichtet ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Behälterwand und der Deckschicht (7) ein biegbarer Materialstreifen (10) angeordnet ist, der eine Öffnung (11) aufweist, sich mit einem Ablaufteil (14) bis über die Behälterkante (4) erstreckt und teilweise dicht mit der Deckschicht (7) verbunden ist
2. öffnungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Öffnung (11) in geringem Abstand von der Behälterkante (4) befindet.
3. öffnungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der die öffnung (11) umgebende Teil des Materialstreifens (10) mit der Deckschicht (7) in einer Siegelungszone (12) verbunden ist
4. Öffnungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (7) mit dem als Aufreißlasche dienenden zu öffnender, Teil (5) in einem Bereich verbunden ist, der im wesentlichen der öffnung (11) entspricht
5. Öffnungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Materialstreifen (10) verhältnismäßig eigensteif ist und infolge der Eigenelastizität seine gestreckte Form wieder einzunehmen trachtet.
6. öffnungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet daß der Materialstreifen (10) aus Acrylnitril-butadien-styrol besteht
7. öffnungseinrichtung nach Anspruch 5; i^tdurch gekennzeichnet, daß der Materialstreifen (10) aus PVC besteht
8. öffnungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Materialstreifen (10) aus geschäumtem Polyäthylen hoher Dichte besteht und im wesentlichen 0,2 mm dick ausgebildet ist
9. öffnungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinie (6) derart im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist, daß sich das Ende des zu öffnenden Teils (5) an einer der Flächen des Verpackungsbehälters befindet, die dessen oberen Stirnfläche (1) benachbart sind.
10. öffnungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der sich über die Behälterkante
(4) hinaus erstreckende Abschnitt des zu öffnenden Teils (5) breiter als der Rest des zu öffnenden Teils
(5) und die entsprechende Breite des Materialstreifens (10) kleiner ais die Breite des zu öffnenden Teils (5) sind.
11. öffnungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der zu öffnende Teil (5) zwischen seinen breiten und schmalen Teilen eine graduelle Übergangszone aufweist.
12. öffnungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnung (11) oval ausgebildet ist und mit einem Ende kurz vor der ßehälterkante (4) endet.
DE2729185A 1976-07-08 1977-06-28 öffnungseinrichtung für Verpackungsbehälter Expired DE2729185C3 (de)

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DE2729185B2 DE2729185B2 (de) 1980-04-24
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