DE2751355A1 - Verfahren zum bestimmen von luftverunreinigungen verursachenden emissionen - Google Patents
Verfahren zum bestimmen von luftverunreinigungen verursachenden emissionenInfo
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Description
- Verfahren zum Bestimmen von Luftverunreinigungen verbr-
- sachenden Emissionen Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bestimmen von Luftverunreinigungen verursachenden Emissionen am Austrittsende von Abluft-Leitungen, insbesondere von Schornsteinen, und eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
- Der bisher erforderliche Arbeits-, Zeit- und Kostenaufwand für das Vorbereiten der Messungen z.B. nach VDI-Richtlinie 2066, Blatt 1 (Ausgabe Oktober 1975) "Messen von Partikeln, Staubmessungen in strömenden Gasen", insbesondere aber für die in zahlreichen VDI-Richtlinien beschriebenen Messungen gasförmiger Emissionen ist beträchtlich,und zwar insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an die Meßstrecken und Meßstellen, die Anordnung der Meßstrecken und des Meßquerschnittes, die Maßnahmen zum Verbessern der Strömungsverhältnisse und das Einrichten des Meßplatzes. Vor allem bei kurzen Dachauslässen betragen die Längen der Ein- und Auslaufstrecken weniger als das Dreifache des für einwandfreie Messungen erforderlichen "hydraulischen Durchmessers" des Meßquerschnittes. Weiterhin bewirken Umlenkungen, Abzweigungen, Absperrorgane, Ventilatoren und andere Einbauten, Querschnittsänderungen, Verkrustungen, Staubansätze zsw. Störungen der Strömungsverhältnisse und damit ungleichmäßige Gas- und Staubverteilung. Auch die Gefährdung und Belästigung der mit der Durchführung von Emissionsmessungen Beschäftigten durch die von einer Anlage emittierten toxischen und/oder geruchsintensiven Luftverunreinigungen ist zu beachten.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, alle diese Nachteile der bisher bekannten Verfahren zum Bestimmen von Luftverunreinigungen verursachenden Emissionen zu vermeiden und derartige Verfahren sowie die dabei verwendeten Vorrichtungen wesentlich zu vereinfachen.
- Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch das im Patentanspruch 1 gekennzeichnete Verfahren sowie durch die in den übrigen Patentansprüchen gekennzeichneten Vorrichtungen gelöst.
- Der durch die Erfindung erzielbare Fortschritt besteht darin, daß anstelle der bisher benötigten komplizierten Aufwendungen eine einfache, zusammenfaltbare, überhaupt erst im Bedarfsfall aufblasbare Schlauchfolie Verwendung finden kann, die durchaus zutreffend als WSchornstein aus der Tasche" zu bezeichnen ist. Darüber hinaus itt es vorteilhaft, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung für die Emissionsmessung radioaktiver Stoffe insbesondere bei einer möglichen Kontamination der Meßstrecke im Hinblick auf das Abfallbeseitigungsproblem zum Einsatz geeignet ist ( "Wegwerf-Schornstein" ).
- Weiterhin ist die Erfindung mit Vorteil anwendbar bei der Durchftihrung von Emissionsmessungen geruchsintensiver Luftschadstoffe, die aus verschiedenen Betriebsanlagen z.B. einer Dorstenzurichterei Bait Wolferei, Waschanlage, Trockner, Raumentlüfter usw.) in die freie Atmosphäre abgegeben werden. Hierfür waren bisher mit erheblichen Kosten verbundene Aufbauten von Meßplätzen mit Meßstrecken, Meßbühnen und Gerüsten erforderlich.
- Schließlich kann aber erforderlichenfalls bei plötzlich auftretenden Emissionen, z.B. in Störfällen bei chemischen Anlagen, der für die genannten Messungen verwendete Folienschlauch vorteilhaft auch zur Ableitung der auftretenden Schadstoffe aus der bodennahen Atmosphäre dienen.
- Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand der AusfUhrungsbelspiele erörtert. Es zeigen: Fig. 1 das Schema einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, Fig. 2 und 3 Einzelheiten dieser Vorrichtung.
- In Fig. 1 ist schematisch ein Gebäudedach 3 mit zwei Schornsteinen 1, 2 dargestellt, von denen der eine noch mit einer Regenhaube 4 abgedeckt ist. Auf den Abluftsttzen des Schornsteins 1 ist die erfindungsgemäße Schlauchfolie 5 luftdicht z.B. mit einem Plastikband, Bindfaden oder Schelle abgedichtet, aufgezogen, so daß der aus dem Schornstein 1 austretende Hauptvolumenstrom 6, d.h. der Volumenstrom der Abluft im Meßquerschnitt 7, durch die Schlauchfolie 5 strömt und diese aufbläht. Etwa in der halben Länge der z.B. 3 m langen Schlauchfolie ist eine Entnahmeöffnung 8 von z.B. 20 mm Durchmesser vorgesehen, durch die in der Meßebene eine mit einer Meßapparatur 12 verbundene Probenahmesonde 9 eingeführt ist. Bei einem etwa 40 cm hohen Abluftstutzen von z'.B. 60 cm Durchmesser kann beispielsweise eine im flachen Zustand etwa 0,9 m breite und 3 m lange Schlauchfolie von 0,15 mm Stärke aus Polyäthylen verwendet werden.
- Durch die hindurchströmende Abluft wird die Schlauchfolie aufgeblasen, so daß sie senkrecht steht; dabei kann ihre Standfestigkeit je nach der Geschwindigkeit und der Menge der hindurchströmenden Abluft durch wahlweises Ändern der Größe der Austrittsöffnung an ihrem freien oberen Ende geregelt werden und zwar z.B. mit Hilfe eines Reißverschlusses 10 (in Fig. 2) oder aber durch teilweises Zuschweißen mittels Schweißnaht 11 (Fig.. 3).
- Die Schlauchfolien können z.B. aus Kunststoffmaterialien bestehen, die sich zu flexiblen Schläuchen verarbeiten lassen, z.B. aus Polyolefinen, Polyester, Superpolyamiden u.a., ferner eine ausreichende Wärmebeständigkeit besitzen, je nach Einsatzzweck beständig gegen anorganische und/oder organische Luftschadstoffe sind und falls erforderlich, auch antistatisch ausgerüstet sind.
- In der Regel ist die Abluftgeschwindigkeit an einem Abluftauslaß, aus dem Luftaehadatoffe emittiert werden konnen, konstant und erfordert keine mehrmalige Messung des Ceschwindigkeitsprofils des Hauptvolumenstromes; sie wird aus der mittleren Abluftgeschwindigkeit in der Meßebene bestimt. Die Abluftmenge bzw. der Hauptvolumenstrom des Abgases errechnet sich aus der mittleren Abluftgeschwindigkeit und dem Querschnitt der Austrittsöffnungbzw. des Hauptvolumenstromes.
- Nach der VDI-Richtlinie 2280 "Auswurfbegrenzung, organische Verbindungen - insbesondere Lösemittel" vom August 1977 soll zur die Ableitung der Abgase, auch aus Reinigungsanlagen, zwecks besserer Verteilung in der Atmosphäre eine Austrittsgeschwindigkeit von 7 m/a angestrebt werden. Eine Verkleinerung des Querschnitts der Austrittsöffnung des Plastikschlauches ist nur dann erforderlich, wenn der Hauptvolumenstrom so klein ist, daß die Schlauchfolie um- bzw. einknickt. Andererseite soll die Querschnittfläche auch nicht so stark verkleinert werden, daß ein RUckstau des Hauptvolumenstromes an der AustrittsflMche der Schlauchfolie auf Abluftventilatoren, Axlalgebläse, andere Abluftfördervorrichtungen oder die Produktionsanlage selbst nachteilig zurückwirken kann.
- L e e r s e i t e
Claims (9)
- Patcntansprche: W Verfahren zum Bestimmen von Luftverunreinigungen verur-Emissionen Emissionon am Austrittsende von Abluft-Leitungen, insbesondere von Schornsteinen, dadurch gekennzeichnet, daß die aus dem Austrittsende strömende Abluft durch eine mindestens eine Meßsonde enthaltende aufblasbare Schlauchfolie geleitet wird und diese aufbläst, und das die notwendige Standfestigkeit der sonst nicht gestützten Schlauchfolie Je nach der Geschwindigkeit und der Menge der hindurchströmenden Abluft durch wahlweises Ändern der Größe der Austritts-öffnung der Schlauchfolie erzielt wird.
- 2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Patentanspruch 1, 'd a d u r c h g e k s n n z e i c h n e t , daß die aufblasbare Schlauchfolie (5) an ihrem auf das Austrittsende der Abluftleitung (t) aufsetzbaren Ende mit Vorrichtungen, z.B. mit einem Plastikband, zum luftdichten Aufziehen auf das Abluftaustrittsende versehen ist und an ihrem anderen (freien) Ende eine Vorrichtung (10, 11) zum wahlweisen Xndern der Größe ihrer eigenen Austrittsöffnung aufweist.
- 3. Vorrichtung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Ändern der Größe der Austrittsöffnung der Schlauchfolie mit Hilfe eines Reißverschlusses (10) bewirkbar ist (Fig. 2).
- 4. Vorrichtung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Ändern der Größe der Austrittsöffnung der Schlauchfolie durch teilweises Zuschweißen der Öffnung bewirkbar ist (Fig. 3).
- 5. Vorrichtung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Schlauchfolie jeweils so gewählt ist, daß Reaktionen mit Bestandteilen der Abluft ausgeschlossen sind.
- 6. Vorrichtung nach Patentanspruch 2, d a d u r c h g e k e n n z e i c h ne t daß die Schlauchfolie (5) in der Meßebene (7) (etwa in der halben Länge der Schlauchfolie) mit mindestens einer seitlichen oeffnung (8) zum Einführen einer Entnahmesonde (9), z.B. eines Staurohres zum Messen der Strömungsgeschwindigkeit, versehen ist.
- 7. Vorrichtung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die 3jeweilige Länge der Schlauchfolie (5) so gewählt ist, daß (zum störungsfreien Einlauf und Auslauf der Abluft) die Länge der Einlaufstrecke vor der Meßebene (7) und die Länge der Auslaufstrecke oberhalb der Meßebene mindestens das Dreifache des nhydraulischen Durchmessers" betragen, wobei unter dem hydraulischen Durchmesser der Quotient" aus dem Vierfachen Meßquerschnitt und seinem Umfang zu verstehen ist.
- 8. Vorrichtung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlauchfolie (5) aus Kunststoffmaterialien besteht, die sich zu flexiblen Schläuchen verarbeiten lassen, z.B. Polyolefinen, Polyeste, Superpolyamiden, die ferner eine ausreichende Wärmebeständigkeit besitzen, außerdem Je nach Einsatzzweck beständig gegen anorganische Luftschadstoffe und schließlich, falls erforderlich, auch antistatisch ausgerüstet sind.
- 9. Anwendung der beim Verfahren nach Patentanspruch 1 benutzten Schlauchfolie zum Ableiten von Schadstoffe enthaltender Abluft aus der bodennahen Atmosphäre.
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